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Die Theorie der Tatherrschaft und ihre Grundlagen

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Haas, V. (2008). Die Theorie der Tatherrschaft und ihre Grundlagen. Zur Notwendigkeit einer Revision der Beteiligungslehre. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52728-1
Haas, Volker. Die Theorie der Tatherrschaft und ihre Grundlagen: Zur Notwendigkeit einer Revision der Beteiligungslehre. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52728-1
Haas, V (2008): Die Theorie der Tatherrschaft und ihre Grundlagen: Zur Notwendigkeit einer Revision der Beteiligungslehre, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52728-1

Format

Die Theorie der Tatherrschaft und ihre Grundlagen

Zur Notwendigkeit einer Revision der Beteiligungslehre

Haas, Volker

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 203

(2008)

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Abstract

Angesichts zunehmender Einzelkritik an der Tatherrschaftslehre besteht Anlass, ihre Theoriebildung im Ganzen kritisch zu beleuchten. Im ersten Teil analysiert daher der Autor eingehend den dogmatischen Ansatz der Tatherrschaftslehre und versucht, logische und axiologische Defizite aufzuzeigen. Im zweiten Teil der Untersuchung skizziert Volker Haas unter Einbeziehung der dogmatischen Tradition das Grundgerüst eines Beteiligungssystems, das nicht wie die Tatherrschaftslehre auf einem restriktiven Täter-, sondern auf einem restriktiven Tatbegriff aufbaut. Vor diesem Hintergrund erweisen sich mittelbare Täterschaft und Teilnahme in erster Linie als unterschiedliche Modi der Unrechtsbegründung. Insbesondere erweist sich die normative Notwendigkeit, wiederum zwischen dem Auftrag (mandatum) als Täterschaftsform und dem Rat (consilium) als Teilnahmeform zu unterscheiden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 3
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 7
Erster Teil: Analyse und Kritik der Tatherrschaft 9
I. Die Kritik an der subjektiven und formal-objektiven Tätertheorie als Ausgangspunkt der Tatherrschaftslehre 9
II. Die Tatherrschaftslehre als Gegenmodell einer verobjektivierten materiellen Tätertheorie 11
1. Die Konstitution eines gemäßigt restriktiven Täterbegriffs durch die Tatherrschaftslehre 11
2. Das Innehaben der Tatherrschaft als Kriterium materieller Tatbestandserfüllung 13
3. Die Verankerung des Tatherrschaftsbegriffs in der finalen Handlungslehre 15
4. Die Unanwendbarkeit des Herrschaftskriteriums bei den (Sonder-)Pflicht- und Fahrlässigkeitsdelikten 19
III. Axiologische sowie logische Einwände gegen die Tatherrschaftslehre 21
1. Der Zweifel an der Gleichheit der Tatherrschaft bei unterschiedlichen Täterschaftsformen 21
2. Die mangelnde normative Begründung des Begriffs der Tatherrschaft 23
3. Die Unmöglichkeit der Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme durch die Eigenverantwortlichkeit des Vordermanns 32
4. Der fehlende objektive Tatbezug der Tatherrschaft 40
5. Das Dilemma einer Auflösung der Täterschaftsformen in Einzeltäterschaft oder einem inkohärenten Begriff materieller Tatbestandserfüllung 47
6. Die Fragwürdigkeit der Gegenüberstellung von Herrschafts- und (Sonder-)Pflichtdelikten 54
7. Der Widerspruch zwischen der Tatherrschaftslehre und der Anerkennung fahrlässiger Mittäterschaft 55
IV. Zwischenfazit 56
Zweiter Teil: Grundzüge einer eigenen Beteiligungslehre 58
I. Die Notwendigkeit der Konstitution eines restriktiven Tatbegriffs 58
1. Dogmatischer Ausgangspunkt: Der Schutz von Rechtspositionen durch strafrechtlich bewehrte Verhaltensnormen 58
2. Der unmittelbare Täter als Störer der tatbestandlich geschützten Rechtsposition 64
3. Die Konsequenz der Unterscheidung zwischen Ursachen und bloßen Bedingungen 65
4. Zwischenbemerkung 79
II. Der Rechtsgrund der Abgrenzung von mittelbarer Täterschaft und Teilnahme 80
1. Die mittelbare Täterschaft als Rechtsfigur der Verhaltenszurechnung 80
2. Die Anknüpfung an die gemeinrechtliche Mandats-Lehre 86
3. Einige Konsequenzen der hier vertretenen dogmatischen Konzeption 106
III. Die Erklärung täterschaftlicher Verantwortung bei der Mittäterschaft 112
1. Die Mittäterschaft als Zurechnungsfigur kraft wechselseitigen Mandats 112
2. Die Emanzipation der Mittäterschaft von der gemeinrechtlichen Komplottlehre 116
3. Einige Konsequenzen der hier vertretenen dogmatischen Konzeption 129
IV. Die Begründung des Unrechts der Teilnahme 130
1. Die Problematik der bisher vertretenen Erklärungsansätze 130
2. Das Teilnahmeunrecht als Verletzung einer vorgelagerten Rechtsposition 134
3. Konsequenzen für die Fälle der Teilnahme durch neutrale Handlungen 140
V. Die Beteiligungsformen beim Fahrlässigkeitsdelikt 141
Schlussbemerkung 147
Literaturverzeichnis 151
Sachwortverzeichnis 170