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Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten

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Tamm, B. (2007). Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52471-6
Tamm, Burkhard. Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52471-6
Tamm, B (2007): Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52471-6

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Die Zulässigkeit von Außenseitermethoden und die dabei zu beachtenden Sorgfaltspflichten

Tamm, Burkhard

Schriften zum Strafrecht, Vol. 190

(2007)

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Abstract

Bereits seit längerem befindet sich die Schulmedizin in einer Vertrauenskrise und Patienten wenden sich zunehmend Alternativverfahren wie etwa der Akupunktur oder der Homöopathie zu. Nicht immer ist es ein Arzt, den sie aufsuchen. Oft ist es ein nichtärztlicher Heilbehandler, ein Heilpraktiker, von dem sie sich Hilfe erhoffen. Fraglich ist dabei, welche Sorgfaltspflichten diesem in Bezug auf die Behandlung seiner Patienten obliegen, zumal - ganz im Gegensatz zur Lage beim Arzt - gesetzliche Vorschriften, die seine Ausbildung regeln, gänzlich fehlen.

Burkhard Tamm verfolgt das Ziel, sowohl für den ärztlichen als auch für den nichtärztlichen Außenseiter einen praxistauglichen Haftungsmaßstab zu entwickeln, an dem sich der jeweilige Behandler messen lassen muss. Brennpunkt ist dabei die Frage, ob oder inwieweit der Heilpraktiker vergleichbare Sorgfaltspflichten hat wie der Außenseiterarzt.

Einleitend werden zunächst die Begriffe "Außenseitermedizin" und "Schulmedizin" voneinander abgegrenzt. Daran schließt sich die Darstellung der historischen Entwicklung der Berufsbilder "Arzt" und "Heilpraktiker" an, wobei vor allem die Unterschiede herausgearbeitet werden, die im Hinblick auf die Regelung der Ausbildung und Fortbildung beider Berufsgruppen bestehen. Die Sorgfaltspflichten des ärztlichen und des nichtärztlichen Außenseiters werden im Zusammenhang mit vier Fehlerquellenbereichen erörtert. Tamm zeigt, welche Pflichten dem jeweiligen Behandler in den einzelnen Bereichen ganz konkret obliegen.

Der Autor entwickelt für den Heilpraktiker ein umfassendes Haftungskonzept und zeigt, dass es gesetzlicher Vorschriften bedarf, die entweder den Beruf und insbesondere die Ausbildung des Heilpraktikers dezidiert regeln oder aber die Ausübung der Heilkunde durch Nichtärzte einschränken oder untersagen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
Einleitung 17
I. Gegenstand und Ziel der vorliegenden Arbeit 17
II. Gang der Darstellung 19
A. Terminologie und Darstellung der strafrechtlichen Relevanz 20
I. Abgrenzung des Experiments und des Heilversuchs von der Heilbehandlung 20
1. Der zweistufige Ansatz 21
2. Der dreistufige Ansatz 22
3. Zusammenfassung und Bewertung 28
II. Der Begriff der Schulmedizin 30
1. Unterscheidung nach dem Wortlaut 30
2. Unterscheidung nach dem Grad der Anerkennung 30
3. Unterscheidung anhand eines Wirksamkeitsnachweises 31
4. Zusammenfassung und Bewertung 33
III. Der Begriff der Außenseitermedizin, Akzeptanz und einzelne Verfahren 35
1. Der Begriff der Außenseitermedizin 35
2. Die Entwicklung der Akzeptanz von medizinischen Außenseitermethoden in der Bevölkerung und die Gründe für den Trend zur Außenseitermedizin 37
3. Einzelne Außenseiterverfahren 41
a) Diagnostische Methoden 41
aa) Die Irisdiagnostik 41
bb) Die Elektroakupunktur 43
cc) Der kapillar-dynamische Bluttest 44
dd) Die Heinz-Spagirik 45
ee) Angewandte Kinesiologie (AK) 46
b) Therapeutische Methoden 47
aa) Die Phytotherapie 47
bb) Die Homöopathie 48
cc) Die Akupunktur 51
dd) Die Chiropraktik 53
ee) Die Neuraltherapie 54
ff) Die Eigenbluttherapie 55
gg) Die Ozontherapie 56
4. Zusammenfassung/Bewertung 57
IV. Das Berufsbild des Heilpraktikers 57
1. Rechtsgeschichtliche Entwicklung des Berufs des Heilpraktikers 57
2. Der Begriff „Ausübung der Heilkunde“ 64
a) Die Definition der Verwaltungsgerichte und Zivilgerichte, die „Fachwissentheorie“ 65
b) Die Definition der Strafgerichte, die „Eindruckstheorie“ 70
c) Gründe für die unterschiedlichen Ansätze 72
d) Grenzziehung anhand konkreter Fälle aus der Rechtsprechung 72
e) Die Auffassungen in der Literatur 76
f) Zusammenfassung/Bewertung 79
g) Gewerblichkeit/Berufsmäßigkeit der Ausübung der Heilkunde 82
3. Die Zulassungsvoraussetzungen im Einzelnen und die Fortbildung des Heilpraktikers 83
a) Mindestalter von 25 Jahren gem. § 2 Abs. 1 lit. a DVO 83
b) Abgeschlossene Volksschulausbildung gem. § 2 Abs. 1 lit. d DVO 84
c) Sittliche Zuverlässigkeit gem. § 2 Abs. 1 lit. f DVO 84
d) Geistige und körperliche Eignung gem. § 2 Abs. 1 lit. g DVO 84
e) Kenntnisüberprüfung durch das Gesundheitsamt gem. § 2 Abs. 1 lit. i DVO 85
f) Die Fortbildung des Heilpraktikers 89
g) Zusammenfassung und Bewertung 90
4. Dem Heilpraktiker untersagte Maßnahmen 93
V. Das Berufsbild des Arztes 94
1. Die Ausbildung des Arztes 94
2. Die Fort- und Weiterbildung des Arztes 98
a) Die Fortbildung des Arztes 99
b) Die Weiterbildung des Arztes 102
3. Zusammenfassung/Bewertung 106
VI. Gegenüberstellung der beiden Berufsbilder 106
VII. Die Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker als Körperverletzung i. S. d. §§ 223 ff. StGB 108
1. Strafrechtliche Einordnung der Heilbehandlung durch den Arzt 108
a) Die Ansicht der Rechtsprechung 108
b) Die Ansicht des Großteils der Literatur 110
c) Stellungnahme 112
2. Strafrechtliche Einordnung der Heilbehandlung durch den Heilpraktiker 112
B. Strafrechtlich relevante Fehlerquellen bei der Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker mit Außenseitermethoden 114
I. Der Begriff der Fahrlässigkeit 115
II. Das so genannte Übernahmeverschulden 118
1. Übernahmeverschulden schon allein aufgrund der Übernahme der Heilbehandlung oder Diagnosestellung mit außerschulischen Methoden? 119
2. Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 121
3. Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 125
a) Die Rechtsprechung 125
aa) Zwischenergebnis 129
b) Die Literatur 130
aa) Der Maßstab des gewissenhaften Heilpraktikers 130
bb) Der Arzt als Maßstab 136
c) Zusammenfassung/Bewertung 138
III. Die Wahl der Diagnose-/Behandlungsmethode und die Aufklärungspflichten des Außenseiters 149
1. Die Therapiefreiheit/Methodenfreiheit 150
2. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten 152
3. Das Spannungsverhältnis zwischen Methodenfreiheit und Selbstbestimmungsrecht 152
a) Die Selbstbestimmungsaufklärung 153
b) Die therapeutische Aufklärung 153
4. Die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten des Außenseiterarztes 154
a) Die Wahl der Diagnose- und Behandlungsmethode durch den Außenseiterarzt 154
aa) Die Rechtsprechung 157
bb) Die Literatur 158
cc) Stellungnahme 160
b) Die Aufklärungspflicht des Außenseiterarztes 161
c) Zusammenfassung 165
5. Die Sorgfalts- und Aufklärungspflichten des Heilpraktikers 167
a) Besonderheiten bei der Wahl der Diagnose- und Behandlungsmethode durch den Heilpraktiker 168
b) Besonderheiten bei den Aufklärungspflichten des Heilpraktikers 171
aa) Die Rechtsprechung 171
bb) Die Ansichten in der Literatur 172
cc) Stellungnahme 175
c) Zusammenfassung 180
IV. Fehler im Zusammenhang mit der Diagnosestellung 183
1. Vom schulmedizinisch tätigen Arzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 184
2. Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 187
3. Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 189
V. Fehlerhafte Anwendung von Außenseitermethoden 191
1. Unterlassung der Verweisung an einen Arzt oder Spezialisten 192
a) Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 192
b) Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 193
2. Nicht kunstgerechte Anwendung einer Außenseitermethode 194
a) Vom Außenseiterarzt zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 194
b) Vom Heilpraktiker zu beachtender Sorgfaltsmaßstab 195
VI. Berücksichtigung der individuellen Fähigkeiten im Bereich der Schuld 197
1. Individuelle Sorgfaltspflicht des Außenseiterarztes 197
2. Individuelle Sorgfaltspflicht des Heilpraktikers 199
C. Zusammenfassung der Ergebnisse 203
I. Die für den ärztlichen Außenseiter geltenden Grundsätze 203
II. Die für den Heilpraktiker geltenden Grundsätze 207
D. Schlussbetrachtung 213
Literaturverzeichnis 215
Sachwortverzeichnis 220