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Die Föderalismusreform 2006

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Meyer, H. (2008). Die Föderalismusreform 2006. Konzeption, Kommentar, Kritik. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52693-2
Meyer, Hans. Die Föderalismusreform 2006: Konzeption, Kommentar, Kritik. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52693-2
Meyer, H (2008): Die Föderalismusreform 2006: Konzeption, Kommentar, Kritik, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52693-2

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Die Föderalismusreform 2006

Konzeption, Kommentar, Kritik

Meyer, Hans

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1086

(2008)

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About The Author

Hans Meyer studierte Rechtswissenschaften in Freiburg, München und Bonn, promovierte 1967 zum Thema »Die Finanzverfassung der Gemeinden« und habilitierte sich 1971 mit der Arbeit »Wahlsystem und Verfassungsordnung«. Von 1974 bis 1996 war er ordentlicher Professor für Staats-, Verwaltungs- und Finanzrecht an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main. 1993 verlieh ihm die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, an deren Neuaufbau er maßgeblich beteiligt war, die Ehrendoktorwürde. Von 1996 bis 2000 war Hans Meyer Präsident der Humboldt-Universität und lehrte dort bis zu seiner Emeritierung im Jahr 2001.

Abstract

Die Föderalismusreform 2006 ist die thematisch umfassendste und wohl auch bedeutendste Reform des Grundgesetzes in seiner über fünfzigjährigen Geschichte. Sie gestaltet die Machtverhältnisse zwischen Bund und Ländern neu. Ihr Kompromisscharakter ist dem eingeschlagenen Verfahren geschuldet, welches eine durchgehend konzeptionelle Arbeit nicht zuließ. Dass der Kompromiss sich auch auf Details erstreckt, wird weitere Reformen provozieren. In wichtigen Punkten ist sie eine späte Emanzipation von den Rücksichten, die der Parlamentarische Rat zu nehmen hatte, und zugleich eine wichtige Korrektur der verunglückten Reform 1994 sowie ihrer mehr als rigorosen Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht.

Hans Meyer legt neben den Reformzielen die Genese der Reform dar, an welcher er als Sachverständiger sowohl formell als auch informell intensiv beteiligt war, und analysiert die Wirkung des eingeschlagenen Verfahrens auf die Ergebnisse. Der umfangreiche Hauptteil enthält eine eingehende Kommentierung aller Grundgesetzänderungen, wobei die Entstehungsgeschichte wichtige Aufschlüsse zur Auslegung mancher Kompromisse zu geben vermag. Darüber hinaus werden die ersten selbstkritischen Äußerungen des Bundesverfassungsgerichts zu der seit 1958 vertretenen »Einheitsthese« aufgenommen, die einen nicht unwesentlichen Anteil an der übermäßigen Politikverflechtung hat, und auch für die Steuergesetze Wege der Überwindung aufgezeigt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 5
Einleitung 17
A. Die windungsreiche Entstehungsgeschichte der Föderalismusreform 19
I. Die Vorgeschichte 19
II. Die Bundesstaatskommission 22
III. Das Zwischenspiel 36
IV. Die Koalitionsvereinbarung 37
V. Die parlamentarische Umsetzung der im Koalitionsvertrag vereinbarten Verfassungsänderungen 38
B. Die Föderalismusreform und die begrenzte Reformfähigkeit des politischen Systems 42
VI. Die Föderalismusreform als Ausdruck der Reformfähigkeit des politischen Systems 42
VII. Das Verfahren jenseits der Vorstellungen des Grundgesetzes von dem gebotenen Verfahren einer Verfassungsänderung 45
VIII. Das Verfahren und seine Auswirkungen 49
C. Reformziele und Reformnotwendigkeit 54
IX. Der Auftrag der Bundesstaatskommission 54
X. Verflechtungsprobleme durch die Vetomacht des Bundesrates 58
1. Der Umfang der Verflechtung durch die Vetomacht des Bundesrates gegenüber Bundesrechtssätzen 58
2. Die demokratietheoretische und praktische Problematik der Politikverflechtung durch das Vetorecht des Bundesrates 60
3. Die Ausgestaltung der Vetomacht durch das Bundesverfassungsgericht und die Anzeichen einer Rechtsprechungskorrektur 63
a) Die Erstreckung des Zustimmungsrechts über die zustimmungsauslösenden Normen hinaus: Einheitsthese 63
b) Die extensive Auslegung der Begriffe „Einrichtung der Behörden“ und „Verwaltungsverfahren“ und die Vernachlässigung der Voraussetzung in Art. 84 Abs. 1 GG, dass das Bundesgesetz „etwas anderes bestimmen“ muss 64
c) Die Anzeichen einer Rechtsprechungskorrektur 66
4. Verflechtungsprobleme bei der Auftragsverwaltung (Art. 85 Abs. 1 GG) 67
5. Verflechtungsprobleme bei den Rechtsverordnungen des Bundes (Art. 80 Abs. 2 GG) 68
6. Verflechtungsprobleme bei der Steuergesetzgebung (Art. 105 Abs. 3 GG) 69
XI. Verflechtungsprobleme durch die Mitfinanzierung von Landesaufgaben durch den Bund 70
1. Die Verflechtung bei der Mischfinanzierung (Art. 104a Abs. 4 GG a. F.) 71
2. Die Verflechtung bei den unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG a. F.) 71
3. Verflechtungsprobleme bei den echten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91b GG) 72
XII. Probleme der Verteilung von Gesetzgebungszuständigkeiten auf Bund und Länder 73
1. Der Stand der Debatte 73
a) Die gegenseitigen Schuldzuweisungen und Wünsche sowie die Bedeutung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage 73
b) Übermäßige Nutzung der Rahmenkompetenz durch den Bund? 74
c) Übermäßige Nutzung der Kompetenz zur konkurrierenden Gesetzgebung durch den Bund? 74
d) Das Abwandern von Gesetzgebungskompetenzen zum Bund hin 76
2. Die Gegenstrategie der Verfassungsreform 1994 79
a) Die Änderung des Art. 72 Abs. 2 GG und die Einfügung des Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG 79
b) Die Folgenormen der Art. 72 Abs. 3 GG a. F. (jetzt Abs. 4) und Art. 125a Abs. 2 GG 81
3. Die verfassungsgerichtliche Umsetzung der Reform 1994 82
a) Übersicht über die Judikate 82
b) Die Auslegung des Art. 72 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht im Einzelnen 83
aa) Die Altenpflege-Entscheidung des Zweiten Senats aus dem Jahre 2002 83
(1) Das Kriterium der „Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet“ 88
(2) Das Kriterium der „Wahrung der Rechtseinheit“ 89
(3) Das Kriterium der „Wahrung der Wirtschaftseinheit“ 91
(4) Das Merkmal des Art. 72 Abs. 2 GG „im gesamtstaatlichen Interesse“ 93
(5) Die Einschränkung „soweit“ in Art. 72 Abs. 2 GG 93
(6) Sachverhaltsermittlung durch den Gesetzgeber und seine Prognoseentscheidungen sowie die Kontrollintensität des Gerichts 95
(7) Zusammenfassung 96
bb) Die „Kampfhundeentscheidung“ des Ersten Senats vom 16. März 2004 96
cc) Die Ladenschlussentscheidung des Ersten Senats vom 9 Juni 2004 97
dd) Die Entscheidung des Zweiten Senats vom 27. Juli 2004 zur 5. HRG-Novelle 97
c) Die Verschärfung der 94er Reform des Art. 72 Abs. 2 GG durch das Bundesverfassungsgericht auf einen Blick 100
d) Die Konsequenzen der Rechtsprechung für Art. 105 Abs. 2 GG 101
XIII. Probleme der „Europatauglichkeit“ des Grundgesetzes 102
XIV. Finanzverpflichtungen und Haftungsprobleme im Verhältnis zum Ausland 103
XV. Probleme der Finanzbelastung der Länder bei der Ausführung von Bundesgesetzen 104
D. Die Ergebnisse der Reform und notwendige Korrekturen 106
XVI. Die Lösung der Verflechtung durch die Vetomacht des Bundesrates bei Bundesgesetzen 106
1. Die Konzentration der Lösung auf Art. 84 Abs. 1 GG 106
2. Das Abweichungsrecht des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 bis 4 GG 108
a) Die Grundentscheidung des Art. 84 Abs. 1 Satz 1 und 2 GG: Abweichungs- statt Zustimmungsrecht 108
b) Die Korrektur der Abweichung und die Fristbestimmung des Art. 84 Abs. 1 Satz 3 GG 112
c) Die lex-posterior-Klausel des Art. 84 Abs. 1 Satz 4 GG 115
3. Bundesgesetze mit fehlendem Abweichungsrecht (Art. 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 GG) 116
a) Die Motivationen 116
b) Die Regelung 117
aa) Der Umfang der Regelung 117
bb) Der Ausnahmefall und das Bedürfnis nach bundeseinheitlicher Regelung 117
cc) Die Beschränkung auf das Verfahrensrecht 120
dd) Das Verfahren nach Art. 84 Abs. 1 Satz 5 und 6 GG 121
4. Das Zuständigkeitsbestimmungsverbot des Art. 84 Abs. 1 Satz 7 GG 123
a) Das Motiv der Regelung 123
b) Reichweite und Probleme der Regelung 125
aa) Reichweite der Regelung 125
bb) Die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf die Ausführung von Bundesgesetzen 125
cc) Die Geltung nur für neues Recht 129
dd) Probleme des Altrechts und seiner Änderung (Art. 125a Abs. 1 GG) 130
5. Das Zuständigkeitsbestimmungsverbot des Art. 85 Abs. 1 Satz 2 GG 136
XVII. Die notwendige und mögliche Korrektur der übrig bleibenden Verflechtungen 137
1. Offen gebliebene Fragen der Reform im Hinblick auf Verflechtungsprobleme 137
2. Ist die „Einheitsthese“ zwingend oder sollte sie aufgegeben werden? 138
3. Lässt sich die überschießende Tendenz der extensiven Auslegung der Begriffe „Einrichtung der Behörden“ und „Verwaltungsverfahren“ auf ein vernünftiges Maß zurückführen? 143
4. Empfiehlt sich eine restriktive Auslegung des Zustimmungsrechts nach Art. 105 Abs. 3 GG? 146
a) Die verfassungspolitische Bedeutung des Art. 105 Abs. 3 GG 146
b) Zur Möglichkeit und zur Notwendigkeit einer restriktiven Auslegung des Art. 105 Abs. 3 GG 147
5. Empfiehlt sich eine restriktive Auslegung des Zustimmungsrechts nach Art. 80 Abs. 2 vierte Alternative GG? 149
XVIII. Die Neuverteilung der Gesetzgebungszuständigkeiten zwischen Bund und Ländern 149
1. Probleme einer Reorganisation der Gesetzgebungszuständigkeiten 149
2. Überblick über die Regelungen 154
a) Allgemeines 154
b) Die in der Zuordnung veränderten Gesetzgebungsmaterien 155
3. Die Aufgabe der Rahmengesetzgebungskompetenz 158
4. Die neue Kategorie einer für den Bund voraussetzungslosen konkurrierenden Gesetzgebung 160
a) Die Innovation und ihre Gründe 160
b) Die befreiten Materien 162
c) Die Bedeutung der Befreiung von den Voraussetzungen des Art. 72 Abs. 2 GG für den Umfang der Regelungsbefugnis 163
5. Der neue Typus der Bundesgesetzgebung mit Abweichungsrecht der Länder (Art. 72 Abs. 3 GG) 164
a) Der Kompromisscharakter der Regelung 164
b) Allgemeine Probleme des neuen Gesetzgebungstypus 166
aa) Art. 72 Abs. 3 GG als lex specialis zu Art. 31 GG 166
bb) Art. 72 Abs. 3 GG als lex specialis zu Art. 72 Abs. 1 GG 167
cc) Die Frist für das Inkrafttreten (Art. 72 Abs. 3 Satz 2 GG) 167
dd) Die Voraussetzung der „Bundesgesetze auf diesen Gebieten“ 169
ee) Abweichungs-, nicht Ersetzungsrecht 170
ff) Das Verhältnis von Abweichungsrecht, abweichungsfesten Kernen und konkurrierender Gesetzgebungsbefugnis 171
gg) Rechtsstaatliches Zitiergebot 172
c) Die dem Abweichungsrecht unterfallenden Gesetzgebungsmaterien (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 GG) 173
aa) Das Jagdrecht (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GG) 173
bb) Naturschutz und Landschaftspflege (Art. 73 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GG) 173
cc) Die Bodenverteilung (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GG) 176
dd) Die Raumordnung (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GG) 177
ee) Der Wasserhaushalt (Art. 72 Abs. 3 Nr. 5 GG) 181
ff) Hochschulzulassung und Hochschulabschlüsse (Art. 72 Abs. 3 Satz 1 Nr. 6 GG) 181
d) Die Auswirkung der Kompetenzänderungen auf das Vorhaben eines Umweltgesetzbuches des Bundes 182
6. Die Veränderungen bei der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenz des Bundes 184
a) Allgemeines 184
b) Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG – eine etwas rätselhafte Kompetenznorm 185
7. Die Auflösung der Sonderregel des Art. 74a GG a. F. und die Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG 186
8. Die den Bedingungen des Art. 72 Abs. 2 GG weiterhin unterliegenden Gesetzgebungskompetenzen des Bundes 187
a) Das Niederlassungs- und Aufenthaltsrecht der Ausländer (Art. 74 Abs. 1 Nr. 4 GG) 188
b) Die öffentliche Fürsorge (Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG) 188
c) Das Recht der Wirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG) 189
d) Die Regelung der Ausbildungsbeihilfen und die Förderung der wissenschaftlichen Forschung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 13 GG) 190
aa) Die Regelung der Ausbildungsbeihilfen 190
bb) Die Förderung der wissenschaftlichen Forschung 191
e) Die Überführung von Grund und Boden, von Naturschätzen und Produktionsmitteln in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft (Art. 74 Abs. 1 Nr. 15 GG) 192
f) Die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser und die Regelung der Krankenhauspflegesätze (Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG) 192
g) Das Recht der Lebensmittel einschließlich der ihrer Gewinnung dienenden Tiere, das Recht der Genussmittel, Bedarfsgegenstände und Futtermittel sowie der Schutz beim Verkehr mit land- und forstwirtschaftlichem Saat- und Pflanzgut, der Schutz der Pflanzen gegen Krankheiten und Schädlinge sowie der Tierschutz (Art. 74 Abs. 1 Nr. 20 GG) 193
h) Der Straßenverkehr, das Kraftfahrwesen, der Bau und die Unterhaltung von Landstraßen für den Fernverkehr sowie die Erhebung und Verteilung von Gebühren und Entgelten für die Benutzung öffentlicher Straßen mit Fahrzeugen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 22 GG) 194
i) Die Staatshaftung (Art. 74 Abs. 1 Nr. 25 GG) 196
aa) Die Bedeutung des Kompetenztitels angesichts des Art. 72 Abs. 2 GG 196
bb) Das in Art. 74 Abs. 2 GG ausgeworfene Zustimmungsrecht 197
j) Die medizinisch unterstützte Erzeugung menschlichen Lebens, die Untersuchung und die künstliche Veränderung von Erbinformationen sowie Regelungen zur Transplantation von Organen, Geweben und Zellen (Art. 74 Abs. 1 Nr. 26 GG) 197
XIX. Die Probleme des Überleitungsrechts im Bereich der Gesetzgebung 198
1. Die Überleitungsproblematik 198
a) Der Übergang von Gesetzgebungsmaterien 198
b) Die nur funktionale Beschränkung der Gesetzgebungsmacht über eine Materie 199
2. Die Lösung der Überleitungsproblematik bei der Verfassungsreform 1994 200
a) Die Bedeutung der Überleitungsvorschriften 200
b) Die Kompetenzänderungen in Art. 74 Abs. 1 und Art. 75 Abs. 1 GG und ihre Folgen für das Bundesrecht (Art. 125a Abs. 1 GG a. F.) 201
c) Die Konsequenzen der Umfangs- oder Intensitätsbeschränkung der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes durch den 1994 geänderten Art. 72 Abs. 2 GG 203
d) Wegfall der Voraussetzungen des Art. 72 GG bei Bundesgesetzen, die nach Inkrafttreten der Reform erlassen worden sind (Art. 72 Abs. 3 GG a. F.) 209
e) Ein neues Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht (Art. 93 Abs. 1 Nr. 2a GG) 209
3. Verabschiedet das neue Rechtsregime die wenig glückliche alte Überleitungssystematik? 210
4. Die Überleitungsregeln der Verfassungsreform 2006 212
a) Übersicht über die Regeln 212
b) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 1 GG 213
aa) Die erfassten Materien 213
bb) Die rechtlichen Konsequenzen, die Art. 125a Abs. 1 GG aus dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Länder zieht 214
c) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 2 GG 218
aa) Die sprachliche Klarstellung des Geltungsumfangs 218
bb) Die Veränderung des Geltungsumfangs nach Änderung des Art. 72 Abs. 2 Satz 1 erster Halbsatz GG 219
cc) Droht eine Versteinerung des Altrechts oder gibt es eine Alternative? 219
dd) Die Gesetzgebungskompetenz der Länder für die in Art. 72 Abs. 2 GG genannten Materien, vor allem das Ersetzungsrecht 223
d) Die „Überleitungsregel“ des Art. 72 Abs. 4 GG 225
e) Die Überleitungsregel des Art. 125a Abs. 3 GG 225
aa) Die betroffenen Materien 225
bb) Die Rechtsfolgen der Norm 226
f) Die Überleitungsregel des Art. 125b Abs. 1 GG 226
aa) Das allgemeine Schicksal des Bundesrahmenrechts (Art. 125b Abs. 1 Satz 1 und 2 GG) 226
bb) Das Recht zur abweichenden Gesetzgebung (Art. 125b Abs. 1 Satz 3 GG) 228
g) Die Überleitungsregeln des Art. 125b Abs. 2 GG 229
5. Die Überleitungsregeln und die neue Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts nach Art. 93 Abs. 2 GG 229
a) Eine neue Verfahrensart des Bundesverfassungsgerichts, die materielles Recht voraussetzt, von dem das Gegenteil existiert 229
b) Die Eigenheiten des neuen Verfahrens nach Art. 93 Abs. 2 GG 231
c) Der Charakter und die Probleme des Verfahrens 232
d) Die möglichen Antragsteller 236
e) Die Konsequenzen eines Feststellungsurteils 237
XX. Die Reduzierung der Mischfinanzierung und der Kampf um Bildung und Wissenschaft sowie die Überleitungsregeln 237
1. Die Finanzverfassungsreform 1969 und ihre Auswirkungen 237
2. Der Gang der Beratungen in der Bundesstaatskommission 239
a) Die Reduzierung der unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG) 239
b) Die Behandlung der echten Gemeinschaftsaufgaben des Art. 91b GG 242
c) Der Streit um die Investitionshilfen (Art. 104a Abs. 4 GG a. F.) 243
3. Die Reform der unechten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91a GG) 244
a) Die Dauerregeln 244
b) Die Überleitungsregeln (Art. 143c GG) 244
aa) Die unterschiedlichen Regelungen für die Zeit bis 2013 und von 2014 bis 2019 244
bb) Die Höhe der Finanzierungsbeiträge des Bundes bis 2013 246
cc) Die möglichen Finanzierungsbeiträge von 2014 bis 2019 248
dd) Das Schicksal des Hochschulbauförderungsgesetzes 250
4. Die Reform der echten Gemeinschaftsaufgaben (Art. 91b GG) 250
a) Entstehungsgeschichte der Neuregelung 250
b) Die Neuregelung und ihre Probleme 253
aa) Die Aufgliederung und das Merkmal des Überörtlichen 253
bb) Die zulässigen Gemeinschaftsaufgaben im Wissenschaftsbereich außerhalb der Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GG) 253
cc) Vorhaben der Forschung an den Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG) 257
dd) Vorhaben der Wissenschaft an den Hochschulen (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GG) 258
ee) Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GG) 261
ff) Das „Vetorecht“ eines jeden Landes (Art. 91b Abs. 1 Satz 2 GG) 262
gg) Der Status der Projektförderung des Bundes 263
hh) Die Gemeinschaftsaufgaben im Bildungswesen (Art. 91b Abs. 2 GG) 263
ii) Die Vereinbarung des Zusammenwirkens und der Kostentragung (Art. 91b Abs. 1 Satz 1 sowie Abs. 2 und 3 GG) 265
c) Die Überleitungsregeln 266
5. Die Änderung der Regelungen über die Investitionshilfen des Bundes (Art. 104b GG) 268
a) Investitionshilfen und Gemeinschaftsaufgaben 268
b) Die grundsätzliche Bedeutung der Neuregelung der Investitionshilfen 268
c) Die Tatbestandsmerkmale der Investitionshilfe 270
aa) Der Begriff der besonders bedeutsamen Investitionen des Art. 104b GG 270
bb) Die Zielsetzung der Investitionshilfe 272
cc) Die Notwendigkeit einer Gesetzgebungsbefugnis des Bundes 274
dd) Die Restriktionen bei den Finanzhilfen (Art. 104b Abs. 2 Satz 2 und 3 GG) 277
ee) Die Regelungsinstrumente (Art. 104b Abs. 2 Satz 1 GG) 278
ff) Die Unterrichtungspflicht (Art. 104b Abs. 3 GG) 279
d) Die Überleitungsregeln 279
XXI. Das Beamten- und Richterrecht in der Reform 281
1. Die Neuregelung des Beamtenrechts 281
a) Die Entwicklung des Beamtenrechts unter dem Grundgesetz 281
b) Die Behandlung des Themas in der Bundesstaatskommission 282
c) Die Neuregelung 284
aa) Die Dauerregelung 284
(1) Überblick 284
(2) Die Änderung des Art. 33 Abs. 5 GG 285
(3) Die Aufgabe der Rahmengesetzgebungskompetenz 287
(4) Die bundesfreundliche Wirkung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG 287
(5) Die länderfreundliche Wirkung des Art. 74 Abs. 1 Nr. 27 GG 290
bb) Die Überleitungsregeln 291
(1) Das Schicksal des Beamtenrechtsrahmengesetzes nach Art. 125a Abs. 1 GG 291
(2) Das Schicksal des Beamtenrechtsrahmengesetzes nach Art. 125b Abs. 1 GG 293
(3) Das Schicksal der Personalregeln des Hochschulrahmengesetzes 294
2. Die Neuregelung des Richterdienstrechts 295
a) Die Entstehungsgeschichte 295
b) Die Neuregelung und ihre Defizite (Art. 98 Abs. 3 GG) 295
c) Die Überleitungsprobleme der Art. 125a und Art. 125b GG 296
XXII. Die innere Sicherheit 297
1. Die Behandlung des Themas in der Bundesstaatskommission 297
2. Die Lösung eines vermeintlichen Verwaltungsproblems durch eine neue Gesetzgebungskompetenz? (Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG) 297
a) Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG im Kontext des Art. 87 Abs. 1 GG und des Art. 73 Abs. 1 Nr. 10 GG 297
b) Die Voraussetzungen für die Abwehrtätigkeit des Bundeskriminalpolizeiamtes 302
c) Das Zustimmungsrecht nach Art. 73 Abs. 2 GG 303
XXIII. Die Hauptstadtklausel 304
1. Die Entstehungsgeschichte 304
2. Art. 22 Abs. 1 Satz 1 GG 305
3. Art. 22 Abs. 1 Satz 2 und 3 GG 306
XXIV. Probleme der Finanzverfassung (ohne Kostenfolge von Bundesgesetzen) und der Haftung 309
1. Die Selbstbeschränkung der Kommission 309
2. Die Behandlung der Steuerautonomie und Art. 105 Abs. 2a Satz 2 GG 310
3. Steuertausch? 312
4. Die Bedeutung des 1994 geänderten Art. 72 Abs. 2 GG für die Steuerautonomie der Länder (Art. 105 Abs. 2 GG) 313
5. Probleme der Steuerverwaltung 315
6. Haftungsfragen 317
a) Die Haftung für die Verletzung supranationaler und völkerrechtlicher Verpflichtungen (Art. 104 Abs. 6 GG) 318
aa) Das generelle Lastentragungsprinzip des Art. 104a Abs. 6 Satz 1 GG 318
bb) Die Haftung bei länderübergreifender Finanzkorrektur der Europäischen Union 320
cc) Erstattungsverfahren und Rückabwicklung 323
b) Die Umsetzung von Verpflichtungen aus dem Stabilitätspakt (Art. 109 Abs. 5 GG) 324
aa) Die gemeinsame Verpflichtung von Bund und Ländern aus Art. 104 EG-Vertrag 324
bb) Die Regelungen über eine Aufteilung von Sanktionen (Art. 109 Abs. 5 Satz 2 bis 4 GG) 325
XXV. Die Kostenfolge von Bundesgesetzen (Art. 104a Abs. 4 GG) 328
1. Die Bedeutung der Bestimmung und ihre Entstehungsgeschichte 328
2. Die systematischen Probleme der Norm 333
a) Die Stellung im Kontext der Grundentscheidung von Abs. 1 und Abs. 5 GG 333
aa) Das fehlende Recht des Bundes, bei „geldwerten Sachleistungen und vergleichbaren Dienstleistungen“ zur Verhinderung eines bundesrätlichen Vetos Kosten zu übernehmen 333
bb) Die Änderung der Verfassungslage bei den Geldleistungsgesetzen 337
b) Der verfassungspolitische Sinn der Regelung und die Notwendigkeit einer an den gemeinsamen Reformzielen von Bund und Ländern ausgerichteten Interpretation 338
c) Gilt die „Einheitsthese“? 340
d) Der Begriff der Geldleistungen in Art. 104a Abs. 3 und 4 GG 341
e) Das Merkmal der geldwerten Sachleistungen in Art. 104a Abs. 4 GG 343
f) Das Merkmal der vergleichbaren Dienstleistungen 345
g) Die Begründung von Pflichten der Länder gegenüber Dritten 350
aa) Die Verpflichtung der Länder durch das Bundesgesetz 350
bb) Die Begründung von gesetzlichen Leistungspflichten 350
cc) Die Begründung von Leistungspflichten der Länder gegenüber Dritten 350
h) Existiert eine ungeschriebene Erheblichkeitsschwelle? 352
aa) Die Frage der Erheblichkeit in der Entstehungsgeschichte des Art. 104a Abs. 4 GG 352
bb) Die Probleme einer Operationalisierung der Erheblichkeitsanforderung 356
cc) Von welcher Kostengröße ist bei der Prüfung der Erheblichkeit auszugehen? 358
i) Was ist die Referenzgröße für die Erheblichkeit und wie sieht die Quote aus? 360
aa) Die Probleme bei Änderungsgesetzen 361
bb) Das Verhältnis von Art. 104a Abs. 4 GG zu Art. 106 Abs. 4 GG 361
XXVI. Art. 23 GG und die Europatauglichkeit des Grundgesetzes 362
1. Die Vorgeschichte des Art. 23 GG 362
2. Die für die Reformfrage wesentlichen Punkte des 1992 geschaffenen Art. 23 GG 363
3. Die Bestrebungen der Bundesseite nach Änderung des Art. 23 GG 368
4. Der Weg zur Änderung des Art. 23 GG 369
5. Die Auslegung des neuen Art. 23 Abs. 6 GG und seine Probleme 371
a) Der Bezugspunkt für die nur schwerpunktmäßige Berücksichtigung und der Schutz allein der Gesetzgebungsbefugnisse 371
b) Die prekäre Stellung des „Vertreters der Länder“ 372
c) Die Materien, die eine Wahrnehmungsbefugnis des „Vertreters der Länder“ auslösen 374
aa) Die „schulische Bildung“ 374
bb) Die „Kultur“ 375
cc) Der „Rundfunk“ 377
6. Die Änderung der Regel über die Europakammer 379
7. Die Bewertung der Änderungen 381
E. Resümee 383
Namenverzeichnis 386
Fundstellen der wichtigsten Grundgesetzartikel und einiger Stichworte 389