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Die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft bürgerlichen Rechts

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Güven, B. (2010). Die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft bürgerlichen Rechts. Eine Untersuchung mit dem Schwerpunkt auf der Frage der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53260-5
Güven, Baha Nurettin. Die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft bürgerlichen Rechts: Eine Untersuchung mit dem Schwerpunkt auf der Frage der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53260-5
Güven, B (2010): Die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft bürgerlichen Rechts: Eine Untersuchung mit dem Schwerpunkt auf der Frage der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53260-5

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Die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft bürgerlichen Rechts

Eine Untersuchung mit dem Schwerpunkt auf der Frage der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften

Güven, Baha Nurettin

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 405

(2010)

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About The Author

Baha Nurettin Güven, Jahrgang 1979, studierte Rechtswissenschaft an der Universität Bielefeld. Auf das erste Staatsexamen im Jahr 2004 folgte eine Assistententätigkeit mit der Gelegenheit zur Promotion am Lehrstuhl von Prof. Dr. Reichard für Bürgerliches Recht und Römisches Recht an der Universität Bielefeld. Nach Abschluss der Promotion sowie des Assessorexamens (2009) erfolgte im Jahr 2010 die Ernennung zum Richter im Bezirk des Oberlandesgerichtes Hamm.

Abstract

Der BGH hat mit seiner bald eine Dekade zurückliegenden Grundsatzentscheidung vom 29.1.2001 der Gruppenlehre im Gesellschaftsrecht des BGB zum Durchbruch verholfen. An der seither rechtsfähigen Außengesellschaft bürgerlichen Rechts wurde und wird die nunmehr herrschende moderne Gesamthandslehre immer weiter ausgefeilt. Dem Komplementärphänomen der Innengesellschaft wurde indes keine vergleichbare Aufmerksamkeit zuteil. Dabei erweist es sich als äußerst interessant, wie Innen- und Außengesellschaft künftig zu differenzieren sind. Denn mit der Rechtsfortbildung im BGB-Gesellschaftsrecht hat diese Unterscheidung eine neue typologische Dimension angenommen. Eine Schlüsselrolle bei der Differenzierung nimmt die seit jeher umstrittene Frage nach der Gesamthandsfähigkeit von Innengesellschaften ein.

Ziel dieser Arbeit ist es, die Diskussion um die Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft vor diesem Hintergrund mit neuen Impulsen zu beleben.

Hierbei arbeitet der Autor auch bedeutende Aspekte für die Rechtspraxis heraus. So ermöglicht die Arbeit etwa eine einfachere und klarere Einordnung der Gestaltungen der Praxis unter die beiden Gesellschaftstypen. Zugleich werden hieraus resultierende vermögensrechtliche Folgen eingehend analysiert und illustriert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsüberblick 9
Inhaltsverzeichnis 11
1. Teil: Einführung 21
2. Teil: Die Außengesellschaft bürgerlichen Rechts seit BGHZ 146, 341 26
A. Rechtsfähigkeit 27
I. Reichweite der Rechtsfähigkeit 27
II. Teilrechtsfähigkeit bzw. beschränkte Rechtssubjektivität 28
III. Differenzierung rechtsfähige Personengesellschaft – juristische Person 32
IV. Rechtsfähigkeit der GbR als Akt richterlicher Rechtsfortbildung 35
V. Materiell-rechtliche Folgen der Anerkennung der Rechtsfähigkeit 36
1. Die GbR als selbstständige Rechtsträgerin 36
a) Vermögenszuordnung 36
b) Identitätswahrung 37
2. Betrachtung einzelner Rechtsbereiche 38
a) Grundrechtsfähigkeit 38
b) Gesetzliche Schuldverhältnisse, insbesondere aus unerlaubter Handlung 38
c) Sachenrechtliche Rechtsfähigkeit 40
d) Grundbuchfähigkeit 41
e) Fähigkeit zur Beteiligung an Personen- und Kapitalgesellschaften 47
f) Markenrechtsfähigkeit 48
g) Erbfähigkeit 48
h) Rechtsfähigkeit im Zahlungsverkehr 49
B. Haftungsverfassung der (Außen-)GbR 49
I. Prinzipielle Vorgaben des II. Zivilsenats des BGH 50
II. Resonanz im Schrifttum und Einzelfragen 50
1. Rechtsgedanke der §§ 420 ff. BGB 51
2. Haftung neu eintretender Gesellschafter für Altverbindlichkeiten – § 130 HGB analog 52
3. Eintrittshaftung gem. §§ 28 Abs. 1 S. 1, 128 HGB analog 56
4. Haftung der Gesellschafter für gesetzliche Verbindlichkeiten der GbR 58
5. Haftungsbeschränkungen 61
C. Parteifähigkeit 64
I. Reichweite der Parteifähigkeit 64
II. Prozessrechtliche Konsequenzen 65
1. Beweggründe für die Aufgabe des Streitgenossenschaftsmodells 65
a) Nichtbeachtung gesamthänderischer Bindung im Erkenntnisverfahren 65
b) Notwendigkeit prozessualer Einbeziehung sämtlicher Gesellschafter 66
c) Rechtsformwechsel OHG/GbR 66
d) Änderung der Gesellschafterzusammensetzung im Verfahrensverlauf 66
(1) Fortführung des Erkenntnisverfahrens 67
(2) Titelumschreibung nach Abschluss des Erkenntnisverfahrens 67
e) Konfusion der Parteirollen 68
2. Erkenntnisverfahren 68
a) Die GbR als Prozesspartei 69
(1) Auftritt der GbR im Prozess 69
(2) Verjährungshemmung durch Klageerhebung gem. § 204 Abs. 1 BGB 71
(3) Gerichtsstand der GbR 71
(4) Beweis durch Parteivernehmung und Zeugenbeweis 72
(5) Beteiligung am Rechtsstreit der Gesellschaft bzw. Gesellschafter 73
b) Hindernisse konsequenter Durchsetzung der Parteifähigkeit 73
(1) Notwendigkeit der Einbeziehung sämtlicher Gesellschafter 74
(2) Bezeichnung der GbR 76
c) Fazit 77
3. Vollstreckungsverfahren 77
4. Innenrechtsstreitigkeiten und -prozesse 82
a) Grundlagenstreitigkeiten 82
b) Actio pro socio 83
c) Geltendmachung von Gesellschaftsforderungen gegen Dritte 83
d) Prozessstandschaft 84
III. Rechtsfortbildung auch im Prozessrecht 85
D. Beschränkung der Rechts- und Parteifähigkeit auf bestimmte Gesellschaftsarten 86
E. Zusammenfassung 90
3. Teil: Begriffliche Unterscheidung von Innen- und Außengesellschaft 93
A. Originäres Differenzierungsmerkmal 93
I. Differenzierung von Innen- und Außengesellschaft in der Rechtsprechung 94
II. Differenzierung von Innen- und Außengesellschaft in der Literatur 95
III. Zusammenführung der Abgrenzungsansätze 95
IV. Präzisierung des Hauptabgrenzungsmerkmals 97
1. Rechtsverkehr 97
2. Gemeinsamer Auftritt bzw. gemeinsame Teilnahme 98
3. Ergebnis 99
V. Grundlage für die Beurteilung 99
1. Vorrang der gesellschaftsvertraglichen Regelungen 99
2. Tatsächliche Art der Teilnahme am Rechtsverkehr als Indiz 100
3. Zweifelsregelung des § 714 BGB 101
4. Name der Gesellschaft 102
5. Konkludenter Rechtsformwechsel 102
6. Verstoß gegen die gesellschaftsvertraglichen Regelungen in Einzelfällen 103
7. Vereinbarung von gemischttypischer Teilnahme am Rechtsverkehr 104
8. Ergebnis 106
B. Folgen für die Gestaltung der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen 106
I. Vertretung 107
II. Geschäftsführung 107
1. Gesellschafter als Geschäftsführer 108
2. Dritter als Geschäftsführer 109
III. Praktische Erscheinungsformen der Innengesellschaft 110
1. Stille Gesellschaft des Handelsrechts 110
2. Die stille Gesellschaft bürgerlichen Rechts 111
3. Unterbeteiligungsgesellschaft 112
4. Metaverbindungen 113
5. Kartelle 114
6. Stimmrechtspools 114
7. Ehegatteninnengesellschaften 114
C. Zusammenfassung der Unterscheidungsmerkmale 115
4. Teil: Die Vermögensordnung von Innen- und Außengesellschaften 116
A. Vermögensordnung der Innengesellschaft – traditionelle Betrachtungsweise 117
I. Anwendbarkeit der §§ 718 ff. BGB auf die Innengesellschaft 119
1. Älteres Schrifttum: Keine Anwendbarkeit der §§ 718 ff. BGB auf Innengesellschaften 119
2. Kritik 120
3. Ergebnis 121
II. Ist die Bildung von Gesellschaftsvermögen gem. § 718 BGB ohne Teilnahme am Rechtsverkehr möglich? 122
1. Bildung von Gesellschaftsvermögen gem. § 718 Abs. 1 BGB 122
a) Bildung von Gesamthandsvermögen durch Beiträge 122
(1) Anspruch auf die Gesellschaftereinlage 123
(2) Gesellschaftereinlage 126
(3) Zwischenergebnis 128
b) Erwerb durch Geschäftsführung für die Gesellschaft 129
(1) Erwerb durch „bloße“ Geschäftsführung 129
(2) Erwerb durch Handeln namens der Gesellschaft 131
(a) Verknüpfung von Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht 131
(b) Allgemeines Stellvertretungsprinzip 131
(c) Sinn und Zweck des § 720 BGB 132
(d) Aspekt des Gläubigerschutzes 135
(e) Zwischenergebnis 135
(3) Weitere Erwerbsvoraussetzung nach § 718 Abs. 1 Fall 2 BGB 136
c) Fazit 138
2. Erwerb durch Geschäftsführung bei der Innengesellschaft 139
a) Antizipiertes Besitzkonstitut 140
b) Vorausabtretung 142
c) Geschäft für den, den es angeht / betriebsbezogenes Geschäft /Verpflichtungsermächtigung 143
d) Kritik an dem Erwerb durch Geschäftsführung bei Innengesellschaften 146
3. Unmittelbarer Erwerb gem. § 718 Abs. 2 BGB 148
4. Sonstige Erwerbsmöglichkeiten 149
a) Erwerb durch „Tathandlungen“ 149
b) Im Innenverhältnis gründende Ansprüche – Sozialansprüche 150
c) Erwerb von Todes wegen 150
(1) Erbeinsetzung der Gesellschaft 151
(2) Vermächtnis zugunsten der Gesellschaft 152
d) Kommissionsverhältnis 153
(1) Innengesellschaft und Kommissionsrecht 153
(a) Prinzipielle Anwendbarkeit von Vorschriften des Kommissionsrechts 153
(b) Anwendbarkeit des § 392 Abs. 2 HGB auf die Innengesellschaft 154
(2) Kein unmittelbarer Forderungserwerb gem. § 392 Abs. 2 HGB 156
e) Fälle des § 718 Abs. 1 BGB – abschließend oder nur exemplarisch? 157
5. Ergebnis 158
III. Teleologische Reduktion der §§ 718, 719 BGB 159
1. Schutzwürdige und überwiegende Interessen von Geschäftspartnern der Innengesellschaft 160
a) Verfügungsbeschränkung gem. § 719 Abs. 1 Hs. 1 BGB 160
b) Befriedigungschancen der Geschäftspartner von Innengesellschaften in der Einzelzwangsvollstreckung 162
(1) Unzulässige Gleichstellung von Privat- und Gesellschaftsgläubigern 164
(2) Schutzwürdige Belange der Geschäftspartner werden nicht verletzt 166
(a) Sinn und Zweck der gesamthänderischen Bindung und des § 736 ZPO 166
(b) Keine Gesellschaftsgläubiger und -schulden im Rechtssinne bei einer Innengesellschaft 168
(c) Wirtschaftliche „Gesellschaftsgläubiger“ sind typischen Gefahren der mittelbaren Vertretung ausgesetzt 169
(d) Beteiligung des Schuldners an der Gesellschaft 170
(e) Gehalt der pfändbaren Positionen 172
(f) Keine Schutzwürdigkeit bei der Risikokalkulation 173
(g) Missbrauch der gesamthänderischen Bindung – Strohmanngeschäfte 174
(h) Gesamthandsvermögen und Innengesellschaft sind kein Widerspruch 175
(3) Bewertung der Standpunkte 176
(a) Begriff des Gesellschaftsgläubigers 177
(b) Keine Gläubigerprivilegierung durch § 736 ZPO 177
(c) Befriedigungsmöglichkeiten wirtschaftlicher „Gesellschaftsgläubiger“ 178
(aa) Pfändung einzelner Vermögensrechte des Schuldners 178
(bb) Pfändung des Anteils am Gesellschaftsvermögen 181
(cc) Zwischenergebnis 184
(d) Keine besondere Schutzwürdigkeit wirtschaftlicher „Gesellschaftsgläubiger“ 185
(e) Fehlende Konnexität zwischen schutzwürdigen Gläubigerinteressen und totalem Ausschluss von gesamthänderisch gebundenem Vermögen 186
(4) Gläubigerstellung bei sonstiger Vermögensordnung 187
(a) Alleiniger Vermögensträger 188
(b) Treuhandverhältnis 191
(c) Bruchteilsgemeinschaft 194
(aa) Innengesellschaft und Gemeinschaft nach Bruchteilen 195
(bb) Vereinbarung von Bruchteilseigentum bei der Innengesellschaft 196
(cc) Einzelzwangsvollstreckung gegen die Gemeinschaft bzw. einzelne Gemeinschafter 198
(α) Befriedigungschancen sind identisch 198
(β) Die Befriedigungschancen sind bei Bruchteilseigentum günstiger 198
(γ) Stellungnahme 199
(d) Zwischenergebnis 201
c) Fazit zur teleologischen Reduktion wegen Verletzung schutzwürdiger Interessen von Geschäftspartnern einer Innengesellschaft 202
2. Unvereinbarkeit der Innengesellschaft mit der „Struktur der Gesamthand“? 202
a) Innengesellschaft mit Gesamthandsvermögen ist ausgeschlossen 204
(1) Gemeinsames Auftreten nach außen ist zwingende Voraussetzung der Gesamthand 204
(2) Hervortreten des Widerspruchs bei Immobilien als Gesellschaftsvermögen 205
(3) Strukturelle Unvereinbarkeit auch bei sonstigen Vermögensgegenständen 206
(4) Möglichkeit der Verfügungsermächtigung behebt Widersprüchlichkeit nicht 206
(5) Innengesellschaft besitzt keine latente Handlungsfähigkeit 207
b) Innengesellschaft ist mit der Struktur der Gesamthand vereinbar 208
(1) Handlungsfähigkeit der Innengesellschaft durch Ermächtigung eines Gesellschafters 208
(2) Die Innengesellschaft besitzt latente Handlungsfähigkeit 209
(3) Besonderheiten bei Grundstücken und Grundstücksrechten 211
c) Wertung 213
3. Innengesellschaft mit Gesamthandsvermögen und sachenrechtliches Publizitätsprinzip 217
IV. Resümee zur Vermögensordnung der Innengesellschaft aus individualistischer Sicht 220
B. Vermögensordnung der Innengesellschaft – moderne Betrachtungsweise 221
I. Das Gesamthandsmodell der Gruppenlehre 221
1. Das Verhältnis von Gesamthand und Gesamthandsvermögen – Ursache und Wirkung 221
2. Gesellschaftsvertrag und darin vereinbarter Gesellschaftszweck als „Elixier“ der Gesamthand 223
II. Innengesellschaft als verselbstständigte Gruppe mit Gesamthandsvermögen? 224
1. Vorläufige Präzisierung der Kriterien für die Verselbstständigung zu einer Gesamthand 225
2. Der Gesellschaftsvertrag als gemeinschaftsschöpfender Organisationsvertrag 226
3. Rechtsnatur des Innengesellschaftsvertrages – Organisationsvertrag? 228
4. Ergebnis 229
III. Gesamthandsvermögen ohne verselbstständigte Gesamthand 229
1. Bedeutung der vermögensrechtlichen Vorschriften nach §§ 718, 719, 738 BGB im Konzept der Gruppenlehre 230
2. Keine Doppelnatur der §§ 718, 719, 738 BGB 231
3. Vereinbarkeit der Verselbstständigung der GbR mit dem sachenrechtlichen Gesamthandsverständnis 232
a) Personenrechtlicher Organisationsvertrag und vermögensrechtlicher Schuldvertrag 232
b) Bildung der Außengesellschaft durch Organisationsvertrag 234
c) Bildung der Innengesellschaft durch vermögensrechtlichen Koordinationsvertrag 234
d) Unterscheidung der verschiedenen Vertragsgestaltungen 235
e) Umwandlung 236
f) Wertung 237
IV. Resümee 238
C. Gegenüberstellung von traditioneller und moderner Gesamthandslehre 240
I. Fehlende Aussagekraft der Nähe zu den gesetzlichen Bestimmungen 240
II. Gesichtspunkte, die den Vorzug des personenrechtlichen Verständnisses indizieren 241
III. Haftungsverfassung der GbR als Hauptdiskussionsfeld 242
1. Gesellschafterhaftung mit einem doppelten Haftungsobjekt – traditionelle Gesamthandslehre 242
2. GbR als Verpflichtungssubjekt mit akzessorischer Gesellschafterhaftung – moderne Gesamthandslehre 246
3. Bewertung der Haftungskonzepte 247
IV. Resümee 250
D. Vermögensordnung der Außengesellschaften bürgerlichen Rechts 251
I. Meinungsstand 251
1. Von § 718 Abs. 1 Fall 2 BGB abweichende Zuordnung 252
3. Von § 718 Abs. 1 Fall 1 BGB abweichende Zuordnung 252
II. Kritische Beleuchtung des Meinungsstandes 253
III. Resümee 255
E. Zusammenfassung – Vermögensordnung von Innen- und Außengesellschaft 256
I. Zusammenhänge der Unterscheidungsmerkmale 256
II. Praxistauglichkeit der Differenzierungskriterien 256
5. Teil: Rechtsformwechsel zwischen Innen- und Außengesellschaften 258
A. Statuswechsel durch Vertragsänderung – generelle Auswirkungen auf die Vermögensverhältnisse 258
I. Änderungen des Gesellschaftsvertrages 258
II. Folgen der Änderung der vereinbarten Art der Teilnahme am Rechtsverkehr 259
1. Identitätswahrender Formwechsel ist möglich 259
2. Identitätswahrender Statuswechsel ist ausgeschlossen 261
3. Stellungnahme 261
B. Umwandlungskonstellationen und entsprechende vermögensrechtliche Folgen 262
I. Konstellation 1: Umwandlung einer Innengesellschaft in eine Außengesellschaft 263
II. Konstellation 2: Umwandlung einer Außengesellschaft in eine Innengesellschaft 264
1. Illustration der Problematik 264
2. Übernahmerecht gem. § 140 Abs. 1 HGB bzw. § 142 HGB a. F. 265
a) Vorgeschichte und Rechtsgedanke des § 140 Abs. 1 S. 2 HGB 265
b) Regelungsgehalt des § 140 Abs. 1 HGB 266
c) Vermögensrechtliche Folgen einer Ausschließung gem. § 140 Abs. 1 S. 2 HGB 266
3. Übernahmerecht bei der GbR 267
a) Vertraglich vereinbartes Übernahmerecht bei der GbR 268
b) Gesetzliches Übernahmerecht bei der GbR § 737 BGB analog 268
c) Ausübung und Vollzug des Übernahmerechtes 269
4. Gesamtrechtsnachfolge auch bei Statuswechseln von einer Außen- zu einer Innengesellschaft 270
5. Subjekt der Gesamtrechtsnachfolge beim Rechtsformwechsel 271
a) Gesellschafterbeschluss besteht auch über die Vermögensnachfolge 272
b) Fehlen eines Gesellschafterbeschlusses über Vermögensnachfolge 273
6. Bedenken gegenüber der Gesamtrechtsnachfolge ohne Übertragungsgeschäfte 275
III. Konstellation 3: Bei Gründung steht nicht fest, welche Art der GbR gebildet wird 275
IV. Resümee 277
6. Teil: Schlussbetrachtungen 278
A. Ordnungsfunktion der Strukturtypen Innen- und Außengesellschaft im Gesellschaftsrecht 278
B. Dualismus der Gestaltungsformen der BGB-Gesellschaft so wie auch im 1. Entwurf des BGB 279
I. Charakteristik der Rechtsformen der BGB-Gesellschaft 279
II. Rechtsformen des 1. Entwurfs zum BGB 280
1. Die GbR nach dem Leitbild der gemeinrechtlichen Sozietät 280
a) Societas des römischen Rechts 280
b) Der Normaltyp der GbR im 1. Entwurf des BGB 281
2. Die Kollektiv- bzw. Erwerbsgesellschaft – § 659 E I 282
III. Resümee 284
C. Weiterer Verlauf der Gesetzgebung 284
I. Die germanistische Lehre des 19. Jahrhunderts 284
II. Der 2. Entwurf zum BGB 285
III. Revision des ADHGB 286
IV. Verschüttung des Verselbstständigungspotenzials der Gesamthand 287
D. Zusammenfassung 287
Literaturverzeichnis 289
Sachwortverzeichnis 308