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Kühn, P. (2008). Zur Methode der Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB. Gesamtberechnung oder pro rata temporis?. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52664-2
Kühn, Peter. Zur Methode der Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB: Gesamtberechnung oder pro rata temporis?. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52664-2
Kühn, P (2008): Zur Methode der Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB: Gesamtberechnung oder pro rata temporis?, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52664-2

Format

Zur Methode der Anrechnung anderweitigen Erwerbs nach § 615 Satz 2 BGB

Gesamtberechnung oder pro rata temporis?

Kühn, Peter

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 370

(2008)

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Abstract

Gerät der Arbeitgeber in Annahmeverzug, etwa infolge des Ausspruchs einer unwirksamen Kündigung, so ist er zur Fortzahlung der vereinbarten Vergütung verpflichtet (§§ 615 Satz 1, 611 Abs. 1 BGB). Von besonderer rechtsdogmatischer wie wirtschaftlicher Bedeutung ist insoweit die in § 615 Satz 2 BGB vorgesehene Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers.

Insbesondere bei längerer Dauer des Annahmeverzugs über mehrere Lohnzahlungsperioden, in welchen der Arbeitnehmer unterschiedlich hohen Zwischenverdienst erzielt, stellt sich die Frage nach dem zeitlichen Umfang der Anrechnung. Unter Anwendung der Methoden der Gesetzesauslegung zeigt Peter Kühn im Einzelnen auf, dass die in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretene "Gesamtberechnung" abzulehnen ist. Die Anrechnung hat nach Ansicht des Autors vielmehr im Sinne einer Einzelbetrachtung der jeweiligen Zeitabschnitte zu erfolgen, für welche Annahmeverzugslohn zu zahlen ist (pro rata temporis). Dieser Befund wird gestützt durch eine Untersuchung der Auswirkungen der Anrechnungsmethoden auf andere Rechtsbereiche.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 25
Einleitung 33
A. Einführung in die Thematik 33
B. Ziel der Untersuchung 36
C. Grenzen des Themas 37
D. Überblick über den Gang der Untersuchung 39
1. Teil: Grundlegung 41
A. Die Rechtsfigur des Annahmeverzugs bzw. Gläubigerverzugs im Allgemeinen 41
I. Dem Annahmeverzug zu Grunde liegende Rechtsgedanken 41
II. Zur Konzeption der Leistungsstörung „Annahmeverzug“ als Obliegenheitsverletzung 42
III. Den Annahmeverzug betreffende Rechtsnormen 43
B. Der Annahmeverzug des Arbeitgebers gemäß § 615 BGB im Besonderen 44
I. Überblick zu den Normzwecken von § 615 S. 1 – 3 BGB 44
1. § 615 S. 1 BGB: Aufrechterhaltung des arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs im Fall des Annahmeverzugs des Arbeitgebers 44
2. § 615 S. 2 BGB: Anrechnung von Ersparnissen, anderweitig erzieltem Erwerb sowie böswillig unterlassenem Erwerb auf den Annahmeverzugslohnanspruch 45
3. § 615 S. 3 BGB: Aufrechterhaltung des Vergütungsanspruchs in Fällen des vom Arbeitgeber zu tragenden Betriebsrisikos 46
II. Zum Anwendungsbereich des § 615 BGB 49
1. Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich 49
2. Abdingbarkeit 50
3. Verzicht auf den Annahmeverzugslohnanspruch gemäß § 397 BGB 53
4. Verhältnis von § 615 BGB zu § 11 KSchG 53
5. Abgrenzung von Annahmeverzug nach § 615 BGB und Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB 55
III. Rechtliche und wirtschaftliche Bedeutung des Annahmeverzugs des Arbeitgebers für die Arbeitsvertragsparteien 57
1. Statistische Angaben 57
2. Das „Annahmeverzugslohnrisiko“ des Arbeitgebers 58
3. Die Situation des Annahmeverzugs des Arbeitgebers aus der Sicht des Arbeitnehmers 61
4. Zusammenfassung 61
C. Überblick über die Voraussetzungen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers gemäß §§ 293 ff. BGB 62
I. Erfüllbarkeit des Arbeitsverhältnisses 62
II. Leistungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers gemäß § 297 BGB 64
1. Objektive Leistungshindernisse 65
2. Subjektive Leistungshindernisse 65
a) Fehlender Leistungswille des Arbeitnehmers 65
b) Fehlende Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers 66
c) Subjektives Leistungshindernis aus rechtlichen Gründen 68
III. Ordnungsgemäßes Angebot der Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nach Maßgabe der §§ 293 – 296 BGB 69
1. Tatsächliches Angebot gemäß § 294 BGB 69
2. Wörtliches Angebot gemäß § 295 BGB 71
3. Entbehrlichkeit des Angebots nach § 296 S. 1 BGB 73
IV. Nichtannahme der angebotenen Arbeitsleistung durch den Arbeitgeber gemäß § 293 BGB 75
1. (Nicht-)Annahme der Arbeitsleistung nach unwirksamer Arbeitgeberkündigung 76
2. Teilweise Nichtannahme der Dienste 77
3. Unzumutbarkeit der Annahme der Arbeitsleistung nach § 242 BGB 78
4. Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitnehmers nach § 298 BGB 78
V. Beendigung des Annahmeverzugs 79
1. Arg. e § 293 BGB: Annahme der angebotenen Arbeitsleistung 80
2. Nachträgliche Unmöglichkeit gemäß § 275 BGB oder Unvermögen gemäß § 297 BGB 81
3. Vertragswidriges Verhalten des Arbeitnehmers 81
4. Beendigung des Arbeitsverhältnisses 81
D. Die Rechtsfolgen des Annahmeverzugs des Arbeitgebers 82
I. Aufrechterhaltung des arbeitsvertraglichen Vergütungsanspruchs ohne Verpflichtung zur Nachleistung der ausgefallenen Arbeit gemäß §§ 611 Abs. 1, 615 S. 1 BGB 83
1. Rechtsnatur des „Annahmeverzugslohnanspruchs“ aus § 615 S. 1 i. V. m. § 611 Abs. 1 BGB 83
2. Lohnausfallprinzip 85
3. Ausschluss der Verpflichtung zur Nachleistung gemäß § 615 S. 1 BGB 87
II. Zur Anrechnung gemäß § 615 S. 2 BGB 88
1. Allgemeiner Rechtsgedanke der Anrechnung, vor allem im Zivilrecht bzw. Schuldrecht 88
2. Zur Wirkung der Anrechnung „ipso iure“ 89
3. Zur Rechtsnatur der Anrechnung 89
a) Verschiedenheit von Anrechnung und Aufrechnung 89
b) Übereinstimmung des Grundgedankens der Anrechnung mit der Rechtsfigur der Vorteilsausgleichung bzw. Vorteilsanrechnung 90
4. Gegenständlicher Umfang der Anrechnung 94
a) Ersparnisse 95
b) Anderweitiger Erwerb bzw. Zwischenverdienst, Zwischenerwerb 95
aa) Erwerbseinkommen 95
bb) Kausalitätserfordernis 96
c) Böswillig unterlassener Erwerb 97
aa) „Zumutbarkeit“ einer anderweitigen Tätigkeit 98
bb) Zumutbarkeit einer Weiterbeschäftigung beim Vertragsarbeitgeber 100
cc) Aufnahme einer neuen Tätigkeit 101
dd) Obliegenheit des Arbeitnehmers zur Meldung bei der Agentur für Arbeit 102
ee) Rechtsfolgen eines Betriebsübergangs gemäß § 613a BGB 103
d) Anrechnung öffentlich-rechtlicher Entgeltersatzleistungen 103
5. Überblick zu den beiden Methoden des zeitlichen Umfangs der Anrechnung 105
a) Gesamtberechnung bzw. Gesamtanrechnung 105
b) Zeitabschnittsbezogene, ratierliche Anrechnungsmethode pro rata temporis bzw. Einzelbetrachtungslehre 106
6. Auskunftspflicht des Arbeitnehmers bzw. Auskunftsanspruch des Arbeitgebers analog § 74c Abs. 2 HGB 107
7. Rückzahlungsanspruch des Arbeitgebers infolge Überzahlung aus § 812 Abs. 1 BGB 109
III. Sonstige Ansprüche des Arbeitnehmers 109
1. Allgemeine Rechtsfolgen des Gläubigerverzugs gemäß §§ 300 ff. BGB 109
2. Schadensersatzansprüche wegen Schuldnerverzugs nach §§ 280, 286 ff. BGB 110
2. Teil: Die beiden Methoden zum zeitlichen Umfang der Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers während des Annahmeverzugs des Arbeitgebers nach § 615 S. 2 Alt. 2 BGB 112
A. Die rechtliche und wirtschaftliche Tragweite der unterschiedlichen Ansichten 112
I. Statistische Angaben zur Bedeutung der Anrechnung von Zwischenerwerb 112
II. Beispielsfälle zur Verdeutlichung der Problemkreise 113
1. Der Ausgangsfall des RG 113
2. Weitere relevante Sachverhaltskonstellationen 114
a) Der „Pilot-Fall“ des LAG Düsseldorf 114
b) Erweiterter Beispielsfall in Anlehnung an Peter Nübold 115
c) Sonstige Problemkreise 116
III. Zusammenfassung 117
B. Die Argumente der Methode der Gesamtberechnung bzw. Gesamtanrechnung 118
I. Wortlaut-Argumente 118
II. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang 119
III. Historische Argumente aus der Entstehungsgeschichte des § 615 BGB 119
IV. Sinn und Zweck der Anrechnungsvorschrift 120
V. Einschränkung der Gesamtberechnungsmethode durch den 9. Senat des BAG: Die „vorläufige Gesamtberechnung“ 121
C. Die zugunsten der zeitabschnittsbezogenen Anrechnungsmethode pro rata temporis bzw. Einzelbetrachtungslehre bislang vorgebrachten Argumente 122
I. Wortlaut des § 615 BGB 122
II. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang 123
1. Systematischer Zusammenhang zwischen § 615 S. 1 und S. 2 BGB vor dem Hintergrund der rechtlichen Selbständigkeit der periodischen Vergütungsansprüche 123
2. Zeitabschnittsbezogene Anrechnung bei Parallelvorschriften und öffentlich-rechtlichen Engeltersatzleistungen 124
3. Parallelwertung zum Bereicherungsrecht anhand des Rechtsgedankens des § 818 Abs. 3 BGB 124
4. Widerspruch zur Rechtsprechung des BAG zu § 8 BUrlG 125
5. Ungelöste Fragestellungen und Folgeprobleme der Gesamtberechnungsmethode 125
a) Der angeblich „einheitliche Gesamtberechnungszeitraum“ 125
b) Teilweiser Verfall und Verjährung von Annahmeverzugslohnansprüchen 126
c) Probleme mit der Hilfskonstruktion der „vorläufigen Gesamtberechnung“ 126
d) Rechtskraftfragen 127
e) Unvereinbarkeit mit dem Zweck der Pfändungsschutzvorschriften der §§ 850 ff. ZPO 127
f) Friktionen im Steuerrecht und Sozialversicherungsrecht 128
aa) Sozialversicherungsrechtliche Folgeprobleme 128
bb) Steuerrechtliche Auswirkungen der Gesamtberechnungsmethode zu Lasten des Arbeitnehmers 129
III. Entstehungsgeschichte des § 615 BGB 130
IV. Sinn und Zweck der Anrechnungsregelung 130
1. Der angebliche Sinn der Vermeidung eines „Gewinns auf Kosten des Arbeitgebers“ 130
2. Richtig verstandener Sinn und Zweck des § 615 S. 2 BGB 131
3. Das angestrebte Ziel der „Billigkeit“ 132
4. Keine Vermeidbarkeit von Manipulationsmöglichkeiten durch die Gesamtberechnung 133
3. Teil: Eigene Stellungnahme 134
A. Der indifferente Wortlaut des § 615 BGB 134
B. Argumente aus dem Gesetzeszusammenhang 136
I. Verhältnis des § 615 S. 2 Alt. 2 zu S. 1 BGB 136
1. Synallagmatisches Verhältnis der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten „Arbeitsleistung“ und „Arbeitsentgelt“ 137
a) Begriff und Lehre vom „Synallagma“ 137
b) Einordnung des Arbeitsvertrages als gegenseitiger schuldrechtlicher Austauschvertrag 141
c) Das Arbeitsverhältnis als Dauerschuldverhältnis 142
d) Das arbeitsvertragliche „Gesamtsynallagma“ 143
2. Die Periodizität des arbeitsvertraglichen Leistungsaustausches 145
a) Zeitabschnittsbezogenheit der arbeitsvertraglichen Hauptleistungspflichten 145
b) Fälligkeit des periodischen Vergütungsanspruchs gemäß § 614 BGB 146
c) Zeitlicher Anknüpfungspunkt bei § 615 BGB im Hinblick auf die Fälligkeitsregelung § 614 S. 2 BGB 147
3. Die rechtliche Selbständigkeit der einzelnen, periodisch fälligen Vergütungsansprüche 148
4. Strukturelle dogmatische Besonderheiten im Annahmeverzug des Arbeitgebers? 149
5. Ergebnis 151
II. Die Methode der Anrechnung in zeitlicher Hinsicht bei anderen Anrechnungsvorschriften 151
1. § 11 KSchG: Anrechnung auf entgangenen Zwischenverdienst 151
a) Normzweck 152
b) Anwendungsbereich 153
c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis 153
d) Ergebnis 154
2. Anrechnung auf die fällige Karenzentschädigung gemäß § 74c Abs. 1 S. 1 HGB 154
a) Normzweck 155
b) Anwendungsbereich 156
c) Anrechnung pro rata temporis 156
d) Ergebnis 158
3. § 326 Abs. 2 S. 2 BGB: Befreiung von der Gegenleistung und Rücktritt beim Ausschluss der Leistungspflicht 158
a) Gesetzlicher Hintergrund 158
b) Normzweck 160
c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis 160
aa) Relevanz nur bei Dauerschuldverhältnissen 160
bb) Rechtliche Selbständigkeit der Einzelleistungen 161
cc) Wortlautargumente und Kausalitätserfordernis 162
dd) Richtig verstandener Sinn und Zweck der Norm 162
d) Ergebnis 165
4. § 537 Abs. 1 S. 2 BGB: Entrichtung der Miete bei persönlicher Verhinderung des Mieters 165
a) Regelungszusammenhang 165
b) Normzweck 166
c) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis 167
aa) Systematisches Verhältnis von § 537 Abs. 1 S. 2 zu S. 1 BGB 167
bb) Teleologische Argumente – Zur Erforderlichkeit einer teilweisen Korrektur des Normzwecks 168
cc) Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung 170
d) Ergebnis 170
5. § 649 S. 2 BGB: Kündigungsrecht des Bestellers 171
a) Irrelevanz des Streits beim reinen Werkvertrag 171
b) Anrechnung anderweitigen Erwerbs auf rechtlich selbständige Abschlagszahlungen? 172
c) Exkurs zum Normzweck der Anrechnungsvorschrift 173
6. § 616 S. 2 BGB: Vorübergehende Verhinderung 174
a) Normzweck 174
b) Praktische Irrelevanz des Streits zwischen den Anrechnungsmethoden 175
c) Ergebnis 177
7. § 617 Abs. 1 S. 3 BGB: Pflicht zur Krankenfürsorge 177
a) Normzweck 177
b) Gesamtberechnung oder Anrechnung pro rata temporis 178
c) Maßgebliche Divergenz des Inhalts der Anrechnungsvorschriften des § 617 Abs. 1 S. 3 BGB und des § 615 S. 2 BGB als Grund für die Unvergleichbarkeit der Anrechnungslagen 179
d) „Überdies“ -Argumente für eine Gesamtberechnung aus dem Wortlaut sowie telos der Norm 180
e) Ergebnis 181
8. § 1577 Abs. 2 S. 1 BGB: Bedürftigkeit 181
a) Anwendungsbereich und Normzweck 181
b) Strukturelle Vergleichbarkeit der Anrechnungssituationen 182
c) Keine „Gesamtberechnung“ im Unterhaltsrecht 182
9. § 19 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) BBiG: Fortzahlung der Vergütung 183
10. Anrechnung anderweitigen Erwerbs des Arbeitnehmers aus einer während krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit aufgenommenen Zweitbeschäftigung oder selbständigen Tätigkeit gemäß § 242 BGB auf den Entgeltfortzahlungsanspruch nach §§ 3 f. EFZG 183
11. Zusammenfassung und Zwischenergebnis 184
III. Anrechnungsvorschriften auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts 185
1. Anrechnung im Beamtenbesoldungsrecht 185
a) Anrechnung des während einer unwirksamen Entziehung der Beamtenrechte erzielten anderen Arbeitseinkommens auf die Dienstbezüge gemäß § 51 Abs. 4 Hs. 1 BBG 187
aa) Zeitabschnittsbezogene Anrechnung bereits vor Inkrafttreten des BBG 188
bb) Anrechnung pro rata temporis gemäß § 51 Abs. 4 Hs. 1 BBG 189
b) § 9a BBesG: Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung 190
aa) Anrechnung gemäß § 9a Abs. 1 S. 1 BBesG in Übereinstimmung mit dem Rechtsgedanken des Vorteilsausgleichs ausschließlich nach Zeitabschnitten, grds. Monaten 191
bb) „Zeitkongruenz“ auch bei der Anrechnung nach § 9a Abs. 2 S. 1 BBesG 193
c) Anrechnung von Erwerbs- und Erwerbsersatzeinkommen auf den Unterhaltsbeitrag gemäß § 22 Abs. 1 S. 2 BeamtVG 193
aa) Der „angemessene“ Umfang der Anrechnung als unbestimmter Rechtsbegriff 194
bb) Zur Angemessenheit ausschließlich einer zeitperiodenkongruenten Anrechnung 194
d) Zusammenfassung und Ergebnis 195
2. Anrechnung von Erwerbseinkommen auf öffentlich-rechtliche (Entgeltersatz-)Leistungen 196
a) Arbeitslosengeld gemäß §§ 117 ff. SGB III 197
b) Kurzarbeitergeld gemäß §§ 169 ff. SGB III, Winterausfallgeld gemäß §§ 214 ff. SGB III a. F. bzw. Saison-Kurzarbeitergeld gemäß §§ 175 ff. SGB III 198
c) Insolvenzgeld gemäß §§ 183 ff. SGB III 199
aa) Zur Notwendigkeit der Vornahme einer „Anrechnung“ als solcher 200
bb) Zur Vorzugswürdigkeit der Anrechnungsmethode pro rata temporis 200
cc) Größtmöglicher Einklang der zeitabschnittsbezogenen Anrechnungsmethode mit den europarechtlichen Vorgaben der RL 80/987/EWG 203
d) Arbeitslosengeld II gemäß §§ 19 ff. SGB II 204
aa) Zu berücksichtigendes Einkommen nach §§ 11, 13 SGB II i. V. m. Alg II-V 204
bb) Zeitlicher Gleichlauf von Regelleistung und laufendem Einkommen bei der Anrechnung 205
cc) Anrechnung einmaliger Einnahmen als Einkommen oder Vermögen auch auf künftige Bedarfszeiträume 206
e) „Ruhen“ des Anspruchs auf Krankengeld nach §§ 44 ff., 49 SGB V 207
f) Hinzuverdienstgrenzen bei Renten wegen Alters gemäß § 34 Abs. 2, Abs. 3 SGB VI 207
g) Renten wegen Erwerbsminderung nach §§ 43, 45 SGB VI 209
h) Zur Anrechnung von Einkommen auf sonstige Entgeltersatz- und Sozialleistungen 210
aa) Verletztengeld der gesetzlichen Unfallversicherung gemäß §§ 45 ff. SGB VII 210
bb) Übergangsgeld gemäß §§ 160 ff. SGB III, §§ 20 f. SGB VI, §§ 49 ff. SGB VII oder §§ 44 ff. SGB IX 211
cc) Berufsausbildungsbeihilfe gemäß §§ 59 ff. SGB III 211
dd) Ausbildungsgeld gemäß §§ 104 ff. SGB III 212
i) Zusammenfassung und Ergebnis 213
3. Anrechnungsfragen im Zusammenhang mit dem Zusammentreffen von Sozialleistungen 214
a) Zusammentreffen von Renten nach §§ 33 ff. SGB VI mit „Einkommen“ i. S. v. §§ 89 ff. SGB VI 215
b) Zusammentreffen von Verletztengeld mit Leistungen der Arbeitsförderung 215
c) Anrechnung von Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II auf Insolvenzgeld 216
d) Zusammenfassung und Ergebnis 216
IV. Jobst Gumperts Parallelwertung zum Rechtsgedanken des § 818 Abs. 3 BGB als Ausgangspunkt für den Vorwurf einer „Überdehnung des Bereicherungsverbots“ 216
1. Zutreffender Hinweis auf das „Bereicherungsverbot“ 217
2. Bereicherungsrechtliches Behaltendürfen eines bei der Veräußerung der herauszugebenden Sache erzielten sachwertübersteigenden Gewinns nach §§ 812 Abs. 1 S. 1, 818 Abs. 2 BGB 218
3. Weitere bereicherungsrechtliche Überlegungen im Hinblick auf § 816 Abs. 1 S. 1 BGB 219
V. Zwischenergebnis zur systematischen Auslegung des § 615 S. 2 BGB 220
C. Entstehungsgeschichte des § 615 S. 2 BGB 221
I. Überblick über die Entstehungsgeschichte des § 615 BGB 221
II. Zu den Vorgängerregelungen des § 615 BGB im Allgemeinen 222
III. Vorläuferregelungen der Anrechnungsvorschrift des § 615 S. 2 BGB im Besonderen 224
1. § 561 S. 2 Entwurf I 224
2. Teilweise Ähnlichkeit des § 518 S. 2, S. 3 Entwurf I mit § 561 S. 2 Entwurf I 224
a) Art. 561 des Dresdner Entwurfs als Grundlage für § 518 Entwurf I 224
b) Folgerungen aus der Bezugnahme des historischen BGB-Gesetzgebers auf die römisch-rechtliche „locatio conductio operarum“ sowie die Bestimmungen über die „Sach-Miethe“ 225
c) Übereinstimmung des § 518 S. 2 Entwurf I mit dem Regelungsgehalt des § 368 Abs. 2 S. 2 Entwurf I 226
3. Übereinstimmung der Anrechnung bei § 561 S. 2 Entwurf I mit Art. 625 S. 2 des Dresdner Entwurfs 227
a) Ausdrückliche Statuierung eines zeitlichen Elements im Rahmen der Anrechnung 228
b) Abzug von dem „vertragsgemäßen Lohn“ 228
c) Zeitlicher und/oder sachlicher Bezugspunkt des „entsprechenden Abzugs“ 229
d) Ergebnis 232
IV. Hinweise des RG auf ältere Rechtsprechung 232
V. Sonstige Gerichtsentscheidungen aus der Zeit vor Inkrafttreten des BGB 235
VI. Ergebnis zur historischen Auslegung des § 615 S. 2 BGB 236
D. Ratio legis des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB 237
I. Der angebliche Normzweck der „Vermeidung eines Gewinns auf Kosten des Arbeitgebers“ 237
1. Zum Nachweis der Unvermeidbarkeit eines „Gewinns“ des Arbeitnehmers 237
a) Zum Fehlen eines Herausgabeanspruchs bezüglich der Differenz zwischen Annahmeverzugslohnforderungen und gesamtem Zwischenerwerb 238
b) Unanwendbarkeit des „Surrogationsgedankens“ nach § 285 Abs. 1 BGB 239
c) Keine sonstigen Anspruchsgrundlagen 239
aa) Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein Wettbewerbsverbot analog § 61 Abs. 1 HGB 239
bb) Rechtsfolgen des Verstoßes gegen ein Nebentätigkeitsverbot 240
2. Kein Gewinn „auf Kosten“ des Arbeitgebers 241
3. Zutreffende Betonung nunmehr auch der „Nachteilsausgleichsfunktion“ im Sinne eines „Benachteiligungsverbots“ durch das BAG 244
II. Das angestrebte Ziel der „Billigkeit“ 244
1. „Gesetzgeberische Biligkeit“ 244
2. Umschreibung des sachlichen Gehalts der „Billigkeit“ 246
a) Erscheinungsformen der „Billigkeit“ im Recht 246
b) Abgrenzung der „gesetzgeberischen Billigkeit“ zur „konkreten Billigkeit“ als Einzelfallgerechtigkeit 248
c) „Billigkeit“ und der Grundsatz von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB 249
3. Grundsätze zur Anwendung und Verwirklichung der „Billigkeit“ 250
a) In Betracht kommende Billigkeitskriterien 250
b) Bewertung und Abwägung der Billigkeitskriterien zur Verwirklichung des Postulats der „gesetzgeberischen Billigkeit“ im Rahmen der unterschiedlichen Anrechnungsmethoden 251
aa) Geschäftszweck des Arbeitsvertrages 252
bb) Vertragliche und gesetzliche Risikoverteilung 252
cc) Aufgewendete Zeit und Mühe für die vertraglichen Verpflichtungen 253
dd) Wirtschaftliche Interessen oder Belastungen der Parteien sowie Art und Ausmaß der Nachteile bzw. des Schadens 253
ee) „Verschulden“ 254
ff) Belange des Betriebs 254
gg) Sonstige Billigkeitskriterien 255
4. Zusammenfassung und Ergebnis zur angestrebten „Billigkeit“ 255
III. Nachteilsausgleichsfunktion 256
IV. Ausschluss von Doppelleistungen im Sinne eines „Doppelverwertungsverbots“ 256
V. Zur Frage der Vermeidbarkeit von Manipulationsmöglichkeiten 257
VI. Zu der Möglichkeit des Arbeitnehmers, durch Ausschluss seiner Leistungsbereitschaft nach § 297 BGB den Annahmeverzugs- und damit den Anrechnungszeitraum zu beschränken 258
VII. Zu dem Folgen-Argument, der Arbeitnehmer würde bei periodischer Anrechnungsweise keinen Anreiz mehr haben, eine gut vergütete anderweitige Arbeit aufzunehmen 262
VIII. Ergebnis zum Normzweck des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB 263
E. Sonstige Auslegungskriterien 264
I. Verfassungskonforme Auslegung des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB 264
1. Keine unmittelbare oder „mittelbare Drittwirkung“ der Grundrechte bei § 615 S. 2 Alt. 2 BGB 265
2. Berücksichtigungsfähige grundgesetzliche Wertungen aus Artt. 12 Abs. 1, 14 Abs. 1 GG 266
3. Ergebnis zur verfassungskonformen Auslegung des § 615 S. 2 Alt. 2 BGB 266
II. Völker- und europarechtskonforme Auslegung des § 615 BGB 267
1. Gemeinschaftsrechtskonforme Auslegung 267
2. Richtlinienkonforme Auslegung 268
3. Völkerrechtskonforme Auslegung 269
a) „Gerechtes“ Entgelt i. S. v. Nr. 5 S. 1 Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer 269
b) Das „Recht“ auf ein „gerechtes“ Arbeitsentgelt gemäß Art. 4 S. 1 Nr. 1 ESC 270
4. Ergebnis zur völker- und europarechtskonformen Auslegung des § 615 BGB 271
F. Zusammenfassung und Ergebnisse der Gesetzesauslegung des § 615 BGB 271
4. Teil: Auswirkungen der pro rata temporis-Anrechnungsmethode auf andere Rechtsbereiche 273
A. Dogmatische Grundlage: Systematische Gesetzesauslegung vor dem Hintergrund der Zielvorstellung einer „Einheit der Rechtsordnung“ 273
B. Auswirkungen auf das Sozialversicherungsrecht 274
I. Sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Annahmeverzugslohnansprüche 274
II. Probleme infolge der Anwendung der Gesamtberechnungsmethode 275
1. Unklarheiten bei der Bemessung der Höhe der abzuführenden Sozialversicherungsbeiträge 275
2. Ausschluss des gesetzlichen Forderungsübergangs von Arbeitslosengeld gemäß § 115 Abs. 1 SGB X und „Gewinn“ des Arbeitnehmers zu Lasten der Allgemeinheit 276
3. Verlust des Sozialversicherungsschutzes des Arbeitnehmers 277
4. Wertungswiderspruch der Gesamtberechnungsmethode zu dem in § 22 Abs. 2 S. 1 SGB IV enthaltenen allgemeinen sozialversicherungsrechtlichen Rechtsgedanken 278
C. Auswirkungen auf das Einkommensteuerrecht 279
I. Lohnsteuerrechtliche Behandlung der Annahmeverzugslohnansprüche 279
II. „Steuerschaden“ des Arbeitnehmers aufgrund der Gesamtberechnungsmethode 281
D. Auswirkungen auf das Zwangsvollstreckungsrecht 282
I. Pfändungsrechtlicher Schutz der Annahmeverzugslohnansprüche gemäß §§ 850 ff. ZPO 283
II. Missachtung des Normzwecks der Pfändungsschutzvorschriften durch die Gesamtberechnungsmethode 283
E. Auswirkungen auf das Insolvenzrecht 285
I. Insolvenzrechtlicher Schutz der Annahmeverzugslohnansprüche 285
II. Risiken des Arbeitnehmers im Zusammenhang mit der Gesamtberechnungsmethode 285
III. Restschuldbefreiung gemäß §§ 286 ff. InsO, vor allem im Rahmen des Verbraucherinsolvenzverfahrens nach §§ 304 ff. InsO 287
F. Widersprüchlichkeiten der Gesamtberechnung im Hinblick auf das Befristungsrecht 287
G. Wertungswiderspruch der Gesamtberechnungsmethode im Hinblick auf § 8 BUrlG 289
H. Auswirkungen auf prozessrechtliche Fragen 291
I. Unklarheiten bei der Ermittlung und Darlegung des gesamten, „einheitlichen Gesamtberechnungszeitraums“ 291
II. Abmilderung der Probleme durch die Konstruktion der „vorläufigen Gesamtberechnung“? 292
III. Missachtung der Reichweite der Rechtskraft eines Annahmeverzugslohn-Zahlungsurteils 293
IV. Zur fragwürdigen Anrechenbarkeit von Zwischenerwerb auf verfallene oder verjährte Annahmeverzugslohnansprüche 295
I. Ergebnisse zu den Auswirkungen der pro rata temporis-Anrechnungsmethode auf andere Rechtsbereiche 296
5. Teil: Zusammenfassung der Ergebnisse und Fazit 299
Literaturverzeichnis 302
Sachwortverzeichnis 333