Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB
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Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 194
(2008)
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Abstract
Beim Rücktritt vom Versuch kann der Täter unterschiedlichen Fehlvorstellungen unterliegen, die zwar verschiedene Fragenkreise berühren, zugleich aber auch Verbindungslinien aufweisen. Unter welchen Voraussetzungen entscheidet die unzutreffende Vorstellung des Täters über die zu erbringende Rücktrittsleistung? Was ändert sich an der rechtlichen Bewertung, wenn der Taterfolg eintritt? Wie wirkt es sich aus, wenn der Täter seine Vorstellung im Zeitablauf einer "Korrektur" unterzieht?Sybille Knörzer setzt sich in der vorliegenden Arbeit zum Ziel, Ungereimtheiten, die bei einer Zersplitterung der Problematik auftreten, aufzulösen und zu erklären. Ausgehend von der grundsätzlichen Beachtlichkeit jeder Fehlvorstellung zeigt sie die besondere Bedeutung auf, die zum einen dem Grad des Gefahrbewusstseins, der ein Umschlagen der geforderten Rücktrittsleistung von bloßer Aufgabe zum aktiven Verhindern bedingt, zum anderen dem Nachweis der entsprechenden Tätervorstellung in einem Strafverfahren zukommt. Tritt der Taterfolg zurechenbar ein, spricht die Autorin der Fehlvorstellung ihr Entlastungspotential ab. Für den Fall der sog. "Korrektur des Rücktrittshorizonts" schlägt sie eine nach der Richtung der Vorstellungsänderung und dem Beginn der Rücktrittshandlung differenzierende Lösung vor.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Einleitung | 25 | ||
A. Der Problemkreis der Fehlvorstellungen beim „besonderen Nachtatverhalten“ des Rücktritts vom Versuch | 25 | ||
B. Aufgabenstellung und Ziele der Arbeit | 27 | ||
C. Einschränkungen | 29 | ||
D. Gang der Untersuchung | 30 | ||
Erster Teil: Zur Illustration – Denkbare Fehlvorstellungen und dabei auftretende Rechtsfragen | 32 | ||
A. Die unterschiedlichen Fehlvorstellungen | 32 | ||
I. „Irrtum“ oder „Fehlvorstellung“ | 32 | ||
II. Unterscheidungskriterien | 33 | ||
B. Zur Verdeutlichung der Problematik: Grundfallkonstellationen und Fallbeispiele | 35 | ||
I. Die Fehlvorstellungen des Täters bei ausbleibendem Erfolg | 35 | ||
1. Die Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung | 35 | ||
a) Zum Vorteil des Täters | 35 | ||
b) Zum Nachteil des Täters | 36 | ||
2. Die Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung | 37 | ||
a) Zum Vorteil des Täters | 37 | ||
b) Zum Nachteil des Täters | 37 | ||
II. Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“) | 38 | ||
1. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung | 38 | ||
2. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung | 38 | ||
III. Die „Vorstellungskorrektur“ | 38 | ||
1. Die tatsächliche Berichtigung der Fehlvorstellung | 39 | ||
2. Die „Korrektur zur Fehlvorstellung“ | 39 | ||
3. Zusammenfassender Beispielsfall zur „Vorstellungskorrektur“ | 39 | ||
C. Nähere Bestimmung der einzelnen Fehlvorstellungen und rechtliche Qualifikation | 40 | ||
I. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg | 41 | ||
II. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg | 41 | ||
III. Untersuchung der Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg | 44 | ||
IV. Untersuchung der „Korrekturkonstellationen“ | 44 | ||
Zweiter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg | 46 | ||
A. Die Unterscheidung zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch | 47 | ||
I. Methodische Zulässigkeit der Differenzierung nach Versuchsstadien | 47 | ||
II. Die Begriffe unbeendeter und beendeter Versuch | 50 | ||
III. Zwischenergebnis | 53 | ||
B. Die Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 54 | ||
I. Die Entwicklung der Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch | 54 | ||
II. Die Abgrenzung nach objektiven Gesichtspunkten | 56 | ||
1. Der Inhalt der objektiven Abgrenzungslehre | 56 | ||
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung | 57 | ||
III. Die Abgrenzung nach subjektiven Gesichtspunkten | 59 | ||
1. Der Inhalt der subjektiven Abgrenzungslehre | 59 | ||
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung | 60 | ||
IV. Die Abgrenzung anhand einer gemischt subjektiv-objektiven Methode | 61 | ||
1. Der Inhalt der gemischt subjektiv-objektiven Abgrenzungslehre | 61 | ||
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über das Versuchsstadium bzw. die zu erbringende Rücktrittsleistung | 63 | ||
V. Zwischenergebnis | 64 | ||
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 65 | ||
1. Ausschluss unbrauchbarer Argumente | 66 | ||
2. Ablehnung der gemischt subjektiv-objektiv abgrenzenden Ansichten | 67 | ||
3. Die Kritik am „Umweg“ über das Erfordernis eines Rücktrittsentschlusses | 67 | ||
4. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes | 68 | ||
a) Der allgemeine Sprachgebrauch | 69 | ||
aa) Die Kausalität des Verhinderns | 69 | ||
bb) Das Aufgeben | 69 | ||
cc) Zwischenergebnis | 70 | ||
b) Der besondere Sprachgebrauch des StGB | 70 | ||
5. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes | 71 | ||
a) Systematische Einwände aus § 24 Abs. 1 StGB selbst | 71 | ||
aa) Objektive Beendigung und Ausbleiben des Erfolges | 71 | ||
bb) Der Zusammenhang mit dem untauglichen Versuch | 72 | ||
cc) Der Zusammenhang mit der Regelung des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB | 73 | ||
b) Der Zusammenhang mit der Versuchsregelung | 75 | ||
aa) Der Widerspruch zwischen dem versuchs- und dem rücktrittsrechtlichen Versuchsbegriff | 75 | ||
bb) Der Zusammenhang mit der subjektiven Versuchstheorie | 76 | ||
c) Der Zusammenhang mit der Situation des misslungenen Rücktritts | 77 | ||
d) Der Zusammenhang mit der Unterlassungsstrafbarkeit | 79 | ||
e) Zwischenergebnis | 79 | ||
6. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 79 | ||
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 79 | ||
b) Der Verdienstlichkeitsgedanke | 81 | ||
c) Der Schulderfüllungsgedanke | 82 | ||
d) Der Strafzweckgedanke | 83 | ||
e) Zwischenergebnis | 85 | ||
7. Die Argumentation aus kriminalpolitischen Gesichtspunkten | 85 | ||
a) Die Problematik des Beweises der Tätervorstellung | 85 | ||
b) Rechtssicherheitsaspekte | 86 | ||
VII. Ergebnis zur Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 87 | ||
C. Möglichkeiten der Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs | 87 | ||
I. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch die Präzisierung der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung | 89 | ||
1. Die Auswirkungen der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung auf die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 89 | ||
a) Die Anforderung des Für-möglich-Haltens der Vollendung | 90 | ||
b) Die Anforderung des Für-sicher-Haltens der Vollendung | 91 | ||
c) Zwischenergebnis | 91 | ||
2. Die in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassungen | 92 | ||
a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung | 92 | ||
b) Die in der Literatur vertretenen Auffassungen | 94 | ||
aa) Das Fürmöglichhalten der Vollendung | 94 | ||
bb) Gesteigerte inhaltliche Anforderungen | 95 | ||
cc) Der Rückgriff auf die Ingerenzkriterien | 95 | ||
dd) Die Analogie zum Vorsatzbegriff | 96 | ||
3. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 96 | ||
a) Der Begriff der „Vorstellung“ | 97 | ||
aa) Der allgemeine Sprachgebrauch | 97 | ||
bb) Der besondere Sprachgebrauch des StGB | 98 | ||
(1) Die intellektuelle Komponente des Vorsatzes | 98 | ||
(2) Die Beurteilungsgrundlage des unmittelbaren Ansetzens | 98 | ||
(3) Der Irrtum des Opfers beim Betrug | 99 | ||
(4) Zwischenergebnis | 99 | ||
b) Die Erforderlichkeit zusätzlicher Elemente | 100 | ||
aa) Das Erfordernis eines Motivationszusammenhangs | 100 | ||
bb) Das Erfordernis eines zusätzlichen voluntativen Elements | 101 | ||
cc) Zwischenergebnis | 102 | ||
c) Die Abstimmung mit den Ingerenzkriterien | 102 | ||
d) Die Festlegung der maßgeblichen Vorstellungsintensität | 104 | ||
aa) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 104 | ||
bb) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 105 | ||
cc) Der Strafzweckgedanke | 106 | ||
dd) Zwischenergebnis zu den Rechtsgrundüberlegungen | 106 | ||
4. Ergebnis zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung | 107 | ||
II. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch das Heranziehen objektiver Umstände bei der Bildung und der Ermittlung des Inhalts der Tätervorstellung | 107 | ||
1. Die fehlende Tätervorstellung | 108 | ||
a) Die Bedeutung der rechtlichen Beurteilung dieser Fallgestaltung | 108 | ||
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung | 110 | ||
aa) Die Leitentscheidung des BGH zum vorstellungslosen Täter | 110 | ||
bb) Die fehlende Möglichkeit zur Vorstellungsbildung | 111 | ||
cc) Die Beschränkung auf Situationen nach besonders gefährlichen und zu schweren Opferverletzungen führenden Gewalthandlungen | 112 | ||
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten | 113 | ||
aa) Der Meinungsstand vor BGHSt 40, 304 | 113 | ||
bb) Die überwiegende Ansicht in der Literatur | 113 | ||
(1) Die Kritik an der Begründung des BGH | 114 | ||
(2) Die Begründungsansätze der herrschenden Literatur | 115 | ||
cc) Differenzierende Lösungen | 116 | ||
dd) Die Ansicht Murmanns | 116 | ||
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 117 | ||
aa) Keine Anwendbarkeit der bisher erarbeiteten Definition | 117 | ||
bb) Vorgehensweise bei der Einordnung der Konstellation | 118 | ||
cc) Das Bestehen einer Obliegenheit zur Reflexion und die Folgen ihrer Nichterfüllung | 118 | ||
(1) Die Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung hinsichtlich der Vollendungsgefahr | 119 | ||
(2) Die Rechtsfolgen der Verletzung der Reflexionsobliegenheit | 121 | ||
(a) Kein „vorstellungsloses Verhindern“ | 122 | ||
(b) „Unfreiwillige“ Vorstellungslosigkeit | 123 | ||
e) Zwischenergebnis zur Fallgestaltung der fehlenden Tätervorstellung | 123 | ||
2. Die Anforderungen an das Fürmöglichhalten | 123 | ||
a) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Lösung von Beweisproblemen | 125 | ||
aa) Trennung und Interdependenz von materiellem Recht und seinem Beweis | 126 | ||
bb) Möglichkeiten, Konsequenzen und Grenzen der Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen | 128 | ||
(1) Ansätze auf der Ebene des materiellen Rechts | 128 | ||
(a) Konstruktive Möglichkeiten | 128 | ||
(b) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters | 129 | ||
(c) Kritische Würdigung dieser Ansätze | 130 | ||
(2) Ansätze auf der Ebene der richterlichen Beweiswürdigung | 131 | ||
(a) Gesetzliche und richterrechtliche Vermutungen | 132 | ||
(aa) Konstruktive Möglichkeiten | 132 | ||
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters | 133 | ||
(cc) Kritische Würdigung dieser Ansätze | 135 | ||
(b) Tatsächliche Vermutungen | 136 | ||
(aa) Konstruktive Möglichkeiten | 136 | ||
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters | 137 | ||
(cc) Kritische Würdigung dieses Ansatzes | 138 | ||
cc) Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen in anderen Bereichen des Strafrechts | 139 | ||
(1) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Feststellung des Eventualvorsatzes | 139 | ||
(a) Materiell-rechtliche Anforderungen | 139 | ||
(b) Beweisrechtliche Feststellung | 140 | ||
(c) Zwischenergebnis | 141 | ||
(2) Der Sonderfall des Vorsatzes bei der lebensgefährdenden Behandlung, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB | 141 | ||
(a) Die materiell-rechtliche Lösung des BGH | 141 | ||
(b) Die beweisrechtliche Lösung der herrschenden Literatur | 142 | ||
(3) Die alte Fassung des Hehlereitatbestandes (§ 259 StGB a.F.) | 143 | ||
(a) Der materiell-rechtliche Ansatz | 144 | ||
(b) Die beweisrechtlichen Lösungen | 144 | ||
(aa) Beweisregel | 144 | ||
(bb) Gesetzlicher Erfahrungssatz | 146 | ||
(c) Zwischenergebnis | 147 | ||
(4) Zusammenfassung | 147 | ||
dd) Zwischenergebnis zu den Möglichkeiten der Berücksichtigung objektiver Umstände | 147 | ||
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung bei der Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 148 | ||
aa) Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung | 148 | ||
bb) Die scheinbare Normativierung der Tätervorstellung durch BGHSt 33, 295 | 149 | ||
cc) Bestätigung dieser Deutung durch die nachfolgende Rechtsprechung | 150 | ||
dd) Präzisierung und Einschränkung dieses Erfahrungssatzes in der neueren Rechtsprechung | 152 | ||
ee) Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht | 153 | ||
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten bei der Bestimmung der Rücktrittsleistung | 154 | ||
aa) Erkennbarkeit der gefahrbegründenden Umstände für den Täter | 154 | ||
bb) Tatsächliches Erkennen der gefahrbegründenden Umstände durch den Täter | 155 | ||
cc) Tatsächlich gebildete Tätervorstellung | 156 | ||
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 158 | ||
aa) Das Problem des Beweises der Tätervorstellung | 158 | ||
bb) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zum Fürmöglichhalten der Vollendung | 159 | ||
(1) Widerspruch zum Ausgangspunkt der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung | 159 | ||
(2) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung bestimmten Inhalts | 160 | ||
(a) Der Wortsinn des § 24 Abs. 1 S. 1 StGB | 160 | ||
(b) Der Bedeutungszusammenhang mit dem Ingerenzgedanken | 160 | ||
(aa) Kein Strafbarkeitswiderspruch | 161 | ||
(bb) Pflichtenwiderspruch genügt | 162 | ||
(cc) Zwischenergebnis | 162 | ||
(c) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 StGB | 163 | ||
(aa) Der Anreiz- und Opferschutzgedanke | 163 | ||
(bb) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 164 | ||
(cc) Der Strafzweckgedanke | 165 | ||
(d) Zwischenergebnis | 167 | ||
cc) Die Berücksichtigung der gefahrbegründenden Umstände auf der Beweisebene | 167 | ||
(1) Die Unzulässigkeit von Beweis- und Beweislastregeln | 167 | ||
(2) Die Herausbildung und Heranziehung von Erfahrungssätzen | 167 | ||
e) Die gerichtliche Wertung konkreter Indizien | 168 | ||
aa) Die Einlassung des Täters | 170 | ||
bb) Das Verhalten des Täters und seine Vorerfahrungen | 171 | ||
cc) Die Gefährlichkeit und Intensität der Tatbegehung | 174 | ||
dd) Das Opferverhalten und die Opfersituation | 178 | ||
f) Zwischenergebnis zu den Anforderungen an ein Fürmöglichhalten | 182 | ||
3. Ergebnis zur Relativierung der subjektiven Abgrenzung durch das Heranziehen objektiver Umstände bei Bildung und Ermittlung der Tätervorstellung | 182 | ||
D. Ergebnis zum Zweiten Teil | 184 | ||
Dritter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“) | 186 | ||
A. Die Fehlvorstellung des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg | 188 | ||
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums | 189 | ||
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB von der Vollendung | 191 | ||
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB durch Vollendung | 191 | ||
a) Die Tauglichkeit der Stellungnahme Schröders als Ansatzpunkt | 191 | ||
b) Der Ansatz Bachs | 193 | ||
2. Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges | 194 | ||
3. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB | 195 | ||
4. Rücktritt vom Versuch neben Vollendung | 197 | ||
5. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 198 | ||
a) Kein Rücktritt von oder trotz der Vollendung | 198 | ||
b) Die systematische Verortung der „Nichtvollendung“ | 199 | ||
aa) Wortsinn und Bedeutungszusammenhang | 199 | ||
bb) Vollendungsstrafbarkeit trotz „weggefallenen“ Versuchs | 200 | ||
cc) Nichterforderlichkeit einer Entscheidung | 202 | ||
6. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung | 202 | ||
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung | 203 | ||
1. Die objektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges | 204 | ||
a) § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm | 204 | ||
b) Fehlende objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges | 206 | ||
aa) Die Deutung der Stellungnahmen Ottos, v. Scheurls und Bottkes | 206 | ||
bb) Der Ansatz Puppes | 207 | ||
c) Regelmäßige objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges | 207 | ||
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 208 | ||
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm | 208 | ||
bb) Kein objektiver Zurechnungsmangel infolge der Vorzeitigkeit und Unerwartetheit des Erfolgseintritts | 209 | ||
2. Das Vorliegen eines ausreichenden Vorsatzes und die subjektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges | 210 | ||
a) Das Fehlen eines ausreichenden Vorsatzes | 210 | ||
aa) Fehlender Vorsatz im maßgeblichen Zeitpunkt | 210 | ||
(1) Vorsatz während der gesamten oder entscheidenden Tathandlung | 211 | ||
(2) Vorsatz bis zum Erfolgseintritt | 212 | ||
(3) Vorsatz bei jedem Handlungsschritt | 213 | ||
bb) Fehlender Vollendungsvorsatz | 213 | ||
cc) Vorliegen einer wesentlichen Kausalabweichung | 215 | ||
dd) Ergebnisorientierte Argumentation | 216 | ||
(1) Ungewollte Rückkehr zur Erfolgshaftung | 216 | ||
(2) Unzulässige Objektivierung und Abschneiden des Rücktritts | 217 | ||
(3) Das Dilemma-Argument | 217 | ||
(4) Fehlen des vollen Unrechts | 218 | ||
(5) Sachgerechtigkeitserwägungen | 219 | ||
ee) Die Folgeproblematik des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch | 219 | ||
(1) Rücktrittsausschluss durch den Erfolgseintritt | 220 | ||
(2) Rücktrittsmöglichkeit gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 StGB | 221 | ||
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes | 222 | ||
aa) Vorliegen des Vorsatzes im maßgeblichen Zeitpunkt | 223 | ||
bb) Vorliegen eines inhaltlich ausreichenden Vorsatzes | 224 | ||
cc) Nur unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf | 225 | ||
dd) Ergebnisorientierte Argumente | 227 | ||
(1) Die Belastung des Täters mit dem Erfolgsabwendungsrisiko | 227 | ||
(2) Keine unzulässige Objektivierung und kein Abschneiden des Rücktritts | 227 | ||
(3) Keine Zufallsstrafbarkeit | 228 | ||
(4) Ausreichender Unrechtsgehalt für eine Vollendungsbestrafung | 229 | ||
(5) Praktische Konsequenzen | 229 | ||
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 229 | ||
aa) Die zeitliche Dimension des Vorsatzes | 230 | ||
(1) Festlegung des äußeren zeitlichen Rahmens durch den Wortlaut der §§ 8, 16 StGB | 230 | ||
(a) Frühestmöglicher Zeitpunkt | 230 | ||
(b) Keine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt des Erfolgseintritts | 230 | ||
(c) Mit §§ 8, 16 StGB vereinbare Möglichkeiten | 231 | ||
(2) Keine Abhängigkeit von der Art der Tatbegehung | 232 | ||
(3) Fehlende Eignung der Versuchsbeendigung als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt | 232 | ||
(4) Kein Begleiten der gesamten Tathandlung | 233 | ||
(5) Der Versuchsbeginn i. S. des § 22 StGB als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt | 234 | ||
(6) Zwischenergebnis zur zeitlichen Vorsatzdimension | 235 | ||
bb) Die inhaltliche Dimension des Vorsatzes | 235 | ||
(1) Nichtausreichen eines bloßen „Versuchsvorsatzes“ | 235 | ||
(2) Notwendige Differenzierung innerhalb der Fallgruppe des unbeendeten Versuchs | 236 | ||
(3) Das Verhältnis von Tatentschluss und Vorsatz beim vollendeten Delikt | 237 | ||
(4) Zwischenergebnis | 238 | ||
cc) Keine wesentliche Kausalverlaufsabweichung | 238 | ||
dd) Die Überprüfung des gefundenen Ergebnisses | 239 | ||
(1) Die Unzulässigkeit rücktrittsbezogener Argumentationsansätze | 239 | ||
(2) Die Entschärfung des sog. „Dilemma-Arguments“ | 240 | ||
(3) Die Unrechtsanalyse | 242 | ||
(a) Die Bedeutung von Handlungs- und Erfolgsunrecht | 242 | ||
(b) Der Einfluss des Rücktritts auf das Handlungsunrecht | 243 | ||
ee) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit | 245 | ||
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat | 245 | ||
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln | 245 | ||
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB | 246 | ||
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme | 247 | ||
a) Kein planwidriges Fehlen einer Regelung der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung | 247 | ||
b) Fehlvorstellung über den Erfolgseintritt? | 247 | ||
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln | 248 | ||
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg | 248 | ||
B. Die Fehlvorstellung des Täters über die Wirksamkeits einer Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg | 249 | ||
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums | 250 | ||
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB von der Vollendung | 251 | ||
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB durch Vollendung | 251 | ||
a) Der Rücktritt von der Vollendung | 251 | ||
b) Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges | 252 | ||
2. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 und S. 2 StGB | 252 | ||
3. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung | 253 | ||
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung | 253 | ||
1. Die objektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs | 254 | ||
a) § 24 Abs. 1 StGB als Regelung der objektiven Zurechenbarkeit | 254 | ||
aa) § 24 Abs. 1 StGB als Argument gegen eine objektive Zurechnung | 254 | ||
bb) § 24 Abs. 1 StGB als Argument für eine objektive Zurechnung | 255 | ||
b) Die Anwendung allgemeiner Zurechnungsregeln | 256 | ||
aa) Keine Zurechnungsunterbrechung durch bloßes Erfolgsverhinderungsbemühen | 256 | ||
bb) Sonderfälle der Zurechnungsunterbrechung | 257 | ||
(1) Zurechnungsunterbrechung nur bei einer Verdrängung des ursprünglichen Risikos | 258 | ||
(2) Zurechnungsunterbrechung auch bei einer Vereitelung des Gelingens der Verhinderungshandlung | 259 | ||
(a) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch das Opfer selbst | 259 | ||
(b) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch Dritte | 261 | ||
(c) Die zufällige Vereitelung des Verhinderungserfolges | 262 | ||
cc) Der Rücktritt im Fall der Zurechnungsunterbrechung | 263 | ||
(1) Die Zulässigkeit eines Rücktritts | 263 | ||
(2) Die anwendbare Rücktrittsvariante | 264 | ||
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 264 | ||
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als objektive Zurechnungsregelung | 264 | ||
bb) Keine Unterbrechung der objektiven Zurechnung durch das Verhinderungsbemühen | 265 | ||
cc) Möglichkeit objektiver Unzurechenbarkeit bei Hinzukommen weiterer Umstände | 266 | ||
(1) Hypothetische Erfolgstauglichkeit des Verhinderungsverhaltens | 266 | ||
(2) Zurechnungsunterbrechende Umstände | 267 | ||
(a) Unvorhersehbarkeit und Vorsätzlichkeit der Vereitelung | 267 | ||
(b) Vereitelung durch das Opfer selbst oder durch Dritte | 268 | ||
(3) Zwischenergebnis zur ausnahmsweisen Unzurechenbarkeit | 268 | ||
dd) Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB im Fall der Zurechnungsunterbrechung | 269 | ||
d) Zwischenergebnis zur objektiven Zurechenbarkeit | 269 | ||
2. Der erforderliche Vorsatz und die subjektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs | 270 | ||
a) Die Unterbrechung des subjektiven Zurechnungszusammenhangs | 270 | ||
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes | 271 | ||
c) Die modifizierende Auffassung von Schliebitz | 272 | ||
aa) Einschränkung der Vorsatzhaftung bei anfänglichem Revokationsentschluss | 273 | ||
bb) Ausweitung der Vorsatzhaftung bei Distanzdelikten | 274 | ||
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 274 | ||
aa) Vorliegende Tatplanadäquanz | 275 | ||
bb) Kein Bedürfnis für eine Modifikation | 276 | ||
e) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit | 277 | ||
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat | 277 | ||
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln | 277 | ||
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB | 278 | ||
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme | 279 | ||
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln | 280 | ||
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die Wirksamkeit seiner Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg | 280 | ||
C. Ergebnis zum Dritten Teil | 281 | ||
Vierter Teil: Der maßgebliche Vorstellungszeitpunkt und die Beachtlichkeit einer „Vorstellungskorrektur“ | 282 | ||
A. Die Auswirkung der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums | 283 | ||
B. Die Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont | 284 | ||
I. Die Abgrenzung zur Problematik des fehlgeschlagenen Versuchs | 284 | ||
II. Die Tatplanperspektive | 286 | ||
1. Der Inhalt der Tatplantheorie | 286 | ||
2. Die für die Maßgeblichkeit des Tatplans angeführten Gründe | 287 | ||
3. Die Kritik an der Tatplantheorie | 288 | ||
III. Der Rücktrittshorizont | 290 | ||
1. Der Inhalt der Theorie vom Rücktrittshorizont | 290 | ||
2. Die für die Maßgeblichkeit des Rücktrittshorizonts angeführten Gründe | 291 | ||
3. Die Kritik an der Lehre vom Rücktrittshorizont | 292 | ||
IV. Der Ansatz Herzbergs | 293 | ||
V. Die Entwicklung der Rechtsprechung | 293 | ||
1. Die anfängliche Differenzierung nach dem Bestehen eines Tatplans | 293 | ||
a) Der Ausgangspunkt in der Rechtsprechung des RG und des BGH | 293 | ||
b) Modifikationen und Einschränkungen der Tatplantheorie | 295 | ||
2. Die Hinwendung des BGH zum Rücktrittshorizont | 299 | ||
a) Die Reichweite der sog. „Würgegriff-“ oder „Mitbewohnerentscheidung“ | 299 | ||
b) Die Fortführung der Rechtsprechungswende bis zum sog. „Schläfenschussfall“ | 301 | ||
c) Die Vervollständigung der Rechtsprechungswende | 302 | ||
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme | 304 | ||
1. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes | 304 | ||
2. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes | 306 | ||
3. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 307 | ||
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 307 | ||
b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 308 | ||
c) Der Strafzweckgedanke | 308 | ||
d) Zwischenergebnis | 309 | ||
4. Bestätigung durch kriminalpolitische und andere rechtlich relevante Überlegungen | 309 | ||
VII. Zwischenergebnis zur Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont | 310 | ||
C. Die sich nach Abschluss der Tathandlung ändernde Vorstellung als Problemfall | 310 | ||
I. Notwendige Differenzierungen | 311 | ||
1. Die „Richtung“ der Vorstellungsänderung | 311 | ||
2. Wirkliche und scheinbare Korrektur | 312 | ||
3. Die Frage des Rücktrittsbeginns | 312 | ||
4. Besonders häufig betroffene Ausführungsarten | 313 | ||
II. Die Entwicklung der Rechtsprechung | 317 | ||
1. Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung | 317 | ||
2. Die Entscheidung der ersten „echten Korrekturkonstellationen“ | 321 | ||
3. Die Festigung und Ausweitung der Rechtsprechung | 324 | ||
4. Die umgekehrte Fallgestaltung | 327 | ||
5. Die mehrfache Vorstellungsänderung und die Grenzen ihrer Beachtlichkeit | 330 | ||
6. Die Fortführung der Rechtsprechung | 332 | ||
7. Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht | 335 | ||
III. Die in der Literatur vertretenen Auffassungen | 335 | ||
1. Die der Rechtsprechung im Ausgangspunkt zustimmende Literatur | 335 | ||
a) Die erfassten Fallgestaltungen | 336 | ||
aa) Vorstellungsberichtigung und „Korrektur zur Fehlvorstellung“ | 336 | ||
bb) Für den Täter vorteilhafte und nachteilige Vorstellungsänderungen | 336 | ||
b) Die Grenze des unmittelbar räumlich-zeitlichen Zusammenhangs | 337 | ||
c) Die Begründung in der Literatur | 339 | ||
2. Die Ansätze Jägers und Mayers | 341 | ||
3. Die der Rechtsprechung widersprechenden Auffassungen | 341 | ||
a) Die Kritik an der Zeitpunktverschiebung | 341 | ||
b) Die Kritik an der „Rückverwandlung“ eines beendeten in einen unbeendeten Versuch | 342 | ||
4. Die differenzierende Ansicht Ottos | 345 | ||
IV. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und Entwurf eines eigenen Lösungsansatzes | 347 | ||
1. Möglichkeit der Maßgeblichkeit einer geänderten Tätervorstellung | 348 | ||
2. Zulässige und taugliche Differenzierungskriterien | 349 | ||
a) Das Kriterium der „Richtung“ der Vorstellungsänderung | 349 | ||
b) Die Unterscheidung zwischen wirklicher und scheinbarer „Korrektur“ | 351 | ||
c) Die Unterscheidung nach dem Rücktrittsbeginn | 351 | ||
d) Die Unterscheidung nach der objektiven Gefährdungslage | 352 | ||
e) Zwischenergebnis zu den Differenzierungskriterien | 352 | ||
3. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung bei „verspätetem“ Rücktrittsbeginn | 353 | ||
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung | 353 | ||
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Vollendungsverhinderung | 354 | ||
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 355 | ||
(1) Fehlende Übertragbarkeit der für das Bestehen einer Überlegungszeit sprechenden Gründe | 355 | ||
(2) Die mögliche Qualifikation des Verhaltens als „Aufgabe der weiteren Tatausführung“ | 356 | ||
(3) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 357 | ||
(a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes | 357 | ||
(b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke | 358 | ||
(c) Der Strafzweckgedanke | 358 | ||
(4) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt | 359 | ||
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung | 360 | ||
dd) Zwischenergebnis zur Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung | 361 | ||
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung | 361 | ||
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Aufgabe der weiteren Tatausführung | 362 | ||
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung | 363 | ||
(1) Keine Qualifikation der Untätigkeit als „Aufgabe“ | 363 | ||
(2) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm | 364 | ||
(3) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt | 364 | ||
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung | 365 | ||
dd) Zwischenergebnis | 365 | ||
4. Die Anpassung der erforderlichen Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung bei „sofortigem“ Rücktrittsbeginn | 365 | ||
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung | 366 | ||
aa) Die Anpassung der Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung | 366 | ||
(1) Die Qualifikation des Verhaltens als „Aufgeben der weiteren Tatausführung“ | 367 | ||
(2) Erforderlichkeit des Bestehens einer Weiterhandlungsmöglichkeit | 368 | ||
bb) Zwischenergebnis | 369 | ||
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung | 369 | ||
aa) Der Vollzug der Tataufgabe | 370 | ||
(1) Die in Literatur und Rechtsprechung an eine Tataufgabe gestellten Anforderungen | 371 | ||
(2) Eigener Ansatz | 371 | ||
bb) Die Anpassung der Rücktrittsleistung | 374 | ||
cc) Zwischenergebnis | 375 | ||
V. Ergebnis zur sich nach Abschluss der Tathandlung ändernden Tätervorstellung | 376 | ||
D. Ergebnis zum Vierten Teil | 377 | ||
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Lösung der gebildeten Beispielsfälle | 379 | ||
A. Die rechtliche Behandlung von Fehlvorstellungen des Täters im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Versuch | 379 | ||
I. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg | 380 | ||
II. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg | 381 | ||
III. Die Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg | 382 | ||
B. Die „Vorstellungskorrektur“ | 383 | ||
Literaturverzeichnis | 386 | ||
Sachwortverzeichnis | 403 |