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Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB

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Knörzer, S. (2008). Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52314-6
Knörzer, Sybille. Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52314-6
Knörzer, S (2008): Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52314-6

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Fehlvorstellungen des Täters und deren »Korrektur« beim Rücktritt vom Versuch nach § 24 Abs. 1 StGB

Knörzer, Sybille

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 194

(2008)

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Abstract

Beim Rücktritt vom Versuch kann der Täter unterschiedlichen Fehlvorstellungen unterliegen, die zwar verschiedene Fragenkreise berühren, zugleich aber auch Verbindungslinien aufweisen. Unter welchen Voraussetzungen entscheidet die unzutreffende Vorstellung des Täters über die zu erbringende Rücktrittsleistung? Was ändert sich an der rechtlichen Bewertung, wenn der Taterfolg eintritt? Wie wirkt es sich aus, wenn der Täter seine Vorstellung im Zeitablauf einer "Korrektur" unterzieht?

Sybille Knörzer setzt sich in der vorliegenden Arbeit zum Ziel, Ungereimtheiten, die bei einer Zersplitterung der Problematik auftreten, aufzulösen und zu erklären. Ausgehend von der grundsätzlichen Beachtlichkeit jeder Fehlvorstellung zeigt sie die besondere Bedeutung auf, die zum einen dem Grad des Gefahrbewusstseins, der ein Umschlagen der geforderten Rücktrittsleistung von bloßer Aufgabe zum aktiven Verhindern bedingt, zum anderen dem Nachweis der entsprechenden Tätervorstellung in einem Strafverfahren zukommt. Tritt der Taterfolg zurechenbar ein, spricht die Autorin der Fehlvorstellung ihr Entlastungspotential ab. Für den Fall der sog. "Korrektur des Rücktrittshorizonts" schlägt sie eine nach der Richtung der Vorstellungsänderung und dem Beginn der Rücktrittshandlung differenzierende Lösung vor.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 25
A. Der Problemkreis der Fehlvorstellungen beim „besonderen Nachtatverhalten“ des Rücktritts vom Versuch 25
B. Aufgabenstellung und Ziele der Arbeit 27
C. Einschränkungen 29
D. Gang der Untersuchung 30
Erster Teil: Zur Illustration – Denkbare Fehlvorstellungen und dabei auftretende Rechtsfragen 32
A. Die unterschiedlichen Fehlvorstellungen 32
I. „Irrtum“ oder „Fehlvorstellung“ 32
II. Unterscheidungskriterien 33
B. Zur Verdeutlichung der Problematik: Grundfallkonstellationen und Fallbeispiele 35
I. Die Fehlvorstellungen des Täters bei ausbleibendem Erfolg 35
1. Die Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung 35
a) Zum Vorteil des Täters 35
b) Zum Nachteil des Täters 36
2. Die Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung 37
a) Zum Vorteil des Täters 37
b) Zum Nachteil des Täters 37
II. Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“) 38
1. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung 38
2. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung 38
III. Die „Vorstellungskorrektur“ 38
1. Die tatsächliche Berichtigung der Fehlvorstellung 39
2. Die „Korrektur zur Fehlvorstellung“ 39
3. Zusammenfassender Beispielsfall zur „Vorstellungskorrektur“ 39
C. Nähere Bestimmung der einzelnen Fehlvorstellungen und rechtliche Qualifikation 40
I. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg 41
II. Untersuchung der Fehlvorstellungen über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg 41
III. Untersuchung der Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg 44
IV. Untersuchung der „Korrekturkonstellationen“ 44
Zweiter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg 46
A. Die Unterscheidung zwischen dem unbeendeten und dem beendeten Versuch 47
I. Methodische Zulässigkeit der Differenzierung nach Versuchsstadien 47
II. Die Begriffe unbeendeter und beendeter Versuch 50
III. Zwischenergebnis 53
B. Die Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung 54
I. Die Entwicklung der Abgrenzung zwischen unbeendetem und beendetem Versuch 54
II. Die Abgrenzung nach objektiven Gesichtspunkten 56
1. Der Inhalt der objektiven Abgrenzungslehre 56
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung 57
III. Die Abgrenzung nach subjektiven Gesichtspunkten 59
1. Der Inhalt der subjektiven Abgrenzungslehre 59
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über die zu erbringende Rücktrittsleistung 60
IV. Die Abgrenzung anhand einer gemischt subjektiv-objektiven Methode 61
1. Der Inhalt der gemischt subjektiv-objektiven Abgrenzungslehre 61
2. Die Bedeutung für Fehlvorstellungen über das Versuchsstadium bzw. die zu erbringende Rücktrittsleistung 63
V. Zwischenergebnis 64
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 65
1. Ausschluss unbrauchbarer Argumente 66
2. Ablehnung der gemischt subjektiv-objektiv abgrenzenden Ansichten 67
3. Die Kritik am „Umweg“ über das Erfordernis eines Rücktrittsentschlusses 67
4. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes 68
a) Der allgemeine Sprachgebrauch 69
aa) Die Kausalität des Verhinderns 69
bb) Das Aufgeben 69
cc) Zwischenergebnis 70
b) Der besondere Sprachgebrauch des StGB 70
5. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes 71
a) Systematische Einwände aus § 24 Abs. 1 StGB selbst 71
aa) Objektive Beendigung und Ausbleiben des Erfolges 71
bb) Der Zusammenhang mit dem untauglichen Versuch 72
cc) Der Zusammenhang mit der Regelung des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB 73
b) Der Zusammenhang mit der Versuchsregelung 75
aa) Der Widerspruch zwischen dem versuchs- und dem rücktrittsrechtlichen Versuchsbegriff 75
bb) Der Zusammenhang mit der subjektiven Versuchstheorie 76
c) Der Zusammenhang mit der Situation des misslungenen Rücktritts 77
d) Der Zusammenhang mit der Unterlassungsstrafbarkeit 79
e) Zwischenergebnis 79
6. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm 79
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes 79
b) Der Verdienstlichkeitsgedanke 81
c) Der Schulderfüllungsgedanke 82
d) Der Strafzweckgedanke 83
e) Zwischenergebnis 85
7. Die Argumentation aus kriminalpolitischen Gesichtspunkten 85
a) Die Problematik des Beweises der Tätervorstellung 85
b) Rechtssicherheitsaspekte 86
VII. Ergebnis zur Beurteilungsgrundlage für die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung 87
C. Möglichkeiten der Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs 87
I. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch die Präzisierung der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung 89
1. Die Auswirkungen der inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung auf die Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung 89
a) Die Anforderung des Für-möglich-Haltens der Vollendung 90
b) Die Anforderung des Für-sicher-Haltens der Vollendung 91
c) Zwischenergebnis 91
2. Die in der Rechtsprechung und der Literatur vertretenen Auffassungen 92
a) Die höchstrichterliche Rechtsprechung 92
b) Die in der Literatur vertretenen Auffassungen 94
aa) Das Fürmöglichhalten der Vollendung 94
bb) Gesteigerte inhaltliche Anforderungen 95
cc) Der Rückgriff auf die Ingerenzkriterien 95
dd) Die Analogie zum Vorsatzbegriff 96
3. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 96
a) Der Begriff der „Vorstellung“ 97
aa) Der allgemeine Sprachgebrauch 97
bb) Der besondere Sprachgebrauch des StGB 98
(1) Die intellektuelle Komponente des Vorsatzes 98
(2) Die Beurteilungsgrundlage des unmittelbaren Ansetzens 98
(3) Der Irrtum des Opfers beim Betrug 99
(4) Zwischenergebnis 99
b) Die Erforderlichkeit zusätzlicher Elemente 100
aa) Das Erfordernis eines Motivationszusammenhangs 100
bb) Das Erfordernis eines zusätzlichen voluntativen Elements 101
cc) Zwischenergebnis 102
c) Die Abstimmung mit den Ingerenzkriterien 102
d) Die Festlegung der maßgeblichen Vorstellungsintensität 104
aa) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke 104
bb) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes 105
cc) Der Strafzweckgedanke 106
dd) Zwischenergebnis zu den Rechtsgrundüberlegungen 106
4. Ergebnis zu den inhaltlichen Anforderungen an die Tätervorstellung 107
II. Die Relativierung des subjektiven Abgrenzungsmaßstabs durch das Heranziehen objektiver Umstände bei der Bildung und der Ermittlung des Inhalts der Tätervorstellung 107
1. Die fehlende Tätervorstellung 108
a) Die Bedeutung der rechtlichen Beurteilung dieser Fallgestaltung 108
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung 110
aa) Die Leitentscheidung des BGH zum vorstellungslosen Täter 110
bb) Die fehlende Möglichkeit zur Vorstellungsbildung 111
cc) Die Beschränkung auf Situationen nach besonders gefährlichen und zu schweren Opferverletzungen führenden Gewalthandlungen 112
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten 113
aa) Der Meinungsstand vor BGHSt 40, 304 113
bb) Die überwiegende Ansicht in der Literatur 113
(1) Die Kritik an der Begründung des BGH 114
(2) Die Begründungsansätze der herrschenden Literatur 115
cc) Differenzierende Lösungen 116
dd) Die Ansicht Murmanns 116
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 117
aa) Keine Anwendbarkeit der bisher erarbeiteten Definition 117
bb) Vorgehensweise bei der Einordnung der Konstellation 118
cc) Das Bestehen einer Obliegenheit zur Reflexion und die Folgen ihrer Nichterfüllung 118
(1) Die Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung hinsichtlich der Vollendungsgefahr 119
(2) Die Rechtsfolgen der Verletzung der Reflexionsobliegenheit 121
(a) Kein „vorstellungsloses Verhindern“ 122
(b) „Unfreiwillige“ Vorstellungslosigkeit 123
e) Zwischenergebnis zur Fallgestaltung der fehlenden Tätervorstellung 123
2. Die Anforderungen an das Fürmöglichhalten 123
a) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Lösung von Beweisproblemen 125
aa) Trennung und Interdependenz von materiellem Recht und seinem Beweis 126
bb) Möglichkeiten, Konsequenzen und Grenzen der Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen 128
(1) Ansätze auf der Ebene des materiellen Rechts 128
(a) Konstruktive Möglichkeiten 128
(b) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters 129
(c) Kritische Würdigung dieser Ansätze 130
(2) Ansätze auf der Ebene der richterlichen Beweiswürdigung 131
(a) Gesetzliche und richterrechtliche Vermutungen 132
(aa) Konstruktive Möglichkeiten 132
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters 133
(cc) Kritische Würdigung dieser Ansätze 135
(b) Tatsächliche Vermutungen 136
(aa) Konstruktive Möglichkeiten 136
(bb) Bedeutung für die Ermittlung der erforderlichen Rücktrittsleistung und die Beachtlichkeit von Fehlvorstellungen des Täters 137
(cc) Kritische Würdigung dieses Ansatzes 138
cc) Ansätze zur Lösung von Beweisproblemen in anderen Bereichen des Strafrechts 139
(1) Die Berücksichtigung objektiver Umstände bei der Feststellung des Eventualvorsatzes 139
(a) Materiell-rechtliche Anforderungen 139
(b) Beweisrechtliche Feststellung 140
(c) Zwischenergebnis 141
(2) Der Sonderfall des Vorsatzes bei der lebensgefährdenden Behandlung, § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB 141
(a) Die materiell-rechtliche Lösung des BGH 141
(b) Die beweisrechtliche Lösung der herrschenden Literatur 142
(3) Die alte Fassung des Hehlereitatbestandes (§ 259 StGB a.F.) 143
(a) Der materiell-rechtliche Ansatz 144
(b) Die beweisrechtlichen Lösungen 144
(aa) Beweisregel 144
(bb) Gesetzlicher Erfahrungssatz 146
(c) Zwischenergebnis 147
(4) Zusammenfassung 147
dd) Zwischenergebnis zu den Möglichkeiten der Berücksichtigung objektiver Umstände 147
b) Der Standpunkt der Rechtsprechung bei der Bestimmung der erforderlichen Rücktrittsleistung 148
aa) Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung 148
bb) Die scheinbare Normativierung der Tätervorstellung durch BGHSt 33, 295 149
cc) Bestätigung dieser Deutung durch die nachfolgende Rechtsprechung 150
dd) Präzisierung und Einschränkung dieses Erfahrungssatzes in der neueren Rechtsprechung 152
ee) Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht 153
c) Die in der Literatur vertretenen Ansichten bei der Bestimmung der Rücktrittsleistung 154
aa) Erkennbarkeit der gefahrbegründenden Umstände für den Täter 154
bb) Tatsächliches Erkennen der gefahrbegründenden Umstände durch den Täter 155
cc) Tatsächlich gebildete Tätervorstellung 156
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 158
aa) Das Problem des Beweises der Tätervorstellung 158
bb) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zum Fürmöglichhalten der Vollendung 159
(1) Widerspruch zum Ausgangspunkt der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung 159
(2) Das Bestehen einer Obliegenheit des Täters zur Bildung einer Vorstellung bestimmten Inhalts 160
(a) Der Wortsinn des § 24 Abs. 1 S. 1 StGB 160
(b) Der Bedeutungszusammenhang mit dem Ingerenzgedanken 160
(aa) Kein Strafbarkeitswiderspruch 161
(bb) Pflichtenwiderspruch genügt 162
(cc) Zwischenergebnis 162
(c) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck des § 24 Abs. 1 StGB 163
(aa) Der Anreiz- und Opferschutzgedanke 163
(bb) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke 164
(cc) Der Strafzweckgedanke 165
(d) Zwischenergebnis 167
cc) Die Berücksichtigung der gefahrbegründenden Umstände auf der Beweisebene 167
(1) Die Unzulässigkeit von Beweis- und Beweislastregeln 167
(2) Die Herausbildung und Heranziehung von Erfahrungssätzen 167
e) Die gerichtliche Wertung konkreter Indizien 168
aa) Die Einlassung des Täters 170
bb) Das Verhalten des Täters und seine Vorerfahrungen 171
cc) Die Gefährlichkeit und Intensität der Tatbegehung 174
dd) Das Opferverhalten und die Opfersituation 178
f) Zwischenergebnis zu den Anforderungen an ein Fürmöglichhalten 182
3. Ergebnis zur Relativierung der subjektiven Abgrenzung durch das Heranziehen objektiver Umstände bei Bildung und Ermittlung der Tätervorstellung 182
D. Ergebnis zum Zweiten Teil 184
Dritter Teil: Die Fehlvorstellungen des Täters bei eintretendem Erfolg (sog. „misslungener Rücktritt“) 186
A. Die Fehlvorstellung des Täters über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg 188
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums 189
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB von der Vollendung 191
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB durch Vollendung 191
a) Die Tauglichkeit der Stellungnahme Schröders als Ansatzpunkt 191
b) Der Ansatz Bachs 193
2. Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges 194
3. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 1 StGB 195
4. Rücktritt vom Versuch neben Vollendung 197
5. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 198
a) Kein Rücktritt von oder trotz der Vollendung 198
b) Die systematische Verortung der „Nichtvollendung“ 199
aa) Wortsinn und Bedeutungszusammenhang 199
bb) Vollendungsstrafbarkeit trotz „weggefallenen“ Versuchs 200
cc) Nichterforderlichkeit einer Entscheidung 202
6. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung 202
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung 203
1. Die objektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges 204
a) § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm 204
b) Fehlende objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges 206
aa) Die Deutung der Stellungnahmen Ottos, v. Scheurls und Bottkes 206
bb) Der Ansatz Puppes 207
c) Regelmäßige objektive Zurechnung des vorzeitig und unerwartet eingetretenen Erfolges 207
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 208
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als Erfolgszurechnungsnorm 208
bb) Kein objektiver Zurechnungsmangel infolge der Vorzeitigkeit und Unerwartetheit des Erfolgseintritts 209
2. Das Vorliegen eines ausreichenden Vorsatzes und die subjektive Zurechenbarkeit des entgegen der Tätervorstellung eingetretenen Erfolges 210
a) Das Fehlen eines ausreichenden Vorsatzes 210
aa) Fehlender Vorsatz im maßgeblichen Zeitpunkt 210
(1) Vorsatz während der gesamten oder entscheidenden Tathandlung 211
(2) Vorsatz bis zum Erfolgseintritt 212
(3) Vorsatz bei jedem Handlungsschritt 213
bb) Fehlender Vollendungsvorsatz 213
cc) Vorliegen einer wesentlichen Kausalabweichung 215
dd) Ergebnisorientierte Argumentation 216
(1) Ungewollte Rückkehr zur Erfolgshaftung 216
(2) Unzulässige Objektivierung und Abschneiden des Rücktritts 217
(3) Das Dilemma-Argument 217
(4) Fehlen des vollen Unrechts 218
(5) Sachgerechtigkeitserwägungen 219
ee) Die Folgeproblematik des strafbefreienden Rücktritts vom Versuch 219
(1) Rücktrittsausschluss durch den Erfolgseintritt 220
(2) Rücktrittsmöglichkeit gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 StGB 221
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes 222
aa) Vorliegen des Vorsatzes im maßgeblichen Zeitpunkt 223
bb) Vorliegen eines inhaltlich ausreichenden Vorsatzes 224
cc) Nur unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf 225
dd) Ergebnisorientierte Argumente 227
(1) Die Belastung des Täters mit dem Erfolgsabwendungsrisiko 227
(2) Keine unzulässige Objektivierung und kein Abschneiden des Rücktritts 227
(3) Keine Zufallsstrafbarkeit 228
(4) Ausreichender Unrechtsgehalt für eine Vollendungsbestrafung 229
(5) Praktische Konsequenzen 229
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 229
aa) Die zeitliche Dimension des Vorsatzes 230
(1) Festlegung des äußeren zeitlichen Rahmens durch den Wortlaut der §§ 8, 16 StGB 230
(a) Frühestmöglicher Zeitpunkt 230
(b) Keine Unterscheidung nach dem Zeitpunkt des Erfolgseintritts 230
(c) Mit §§ 8, 16 StGB vereinbare Möglichkeiten 231
(2) Keine Abhängigkeit von der Art der Tatbegehung 232
(3) Fehlende Eignung der Versuchsbeendigung als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt 232
(4) Kein Begleiten der gesamten Tathandlung 233
(5) Der Versuchsbeginn i. S. des § 22 StGB als maßgeblicher Vorsatzzeitpunkt 234
(6) Zwischenergebnis zur zeitlichen Vorsatzdimension 235
bb) Die inhaltliche Dimension des Vorsatzes 235
(1) Nichtausreichen eines bloßen „Versuchsvorsatzes“ 235
(2) Notwendige Differenzierung innerhalb der Fallgruppe des unbeendeten Versuchs 236
(3) Das Verhältnis von Tatentschluss und Vorsatz beim vollendeten Delikt 237
(4) Zwischenergebnis 238
cc) Keine wesentliche Kausalverlaufsabweichung 238
dd) Die Überprüfung des gefundenen Ergebnisses 239
(1) Die Unzulässigkeit rücktrittsbezogener Argumentationsansätze 239
(2) Die Entschärfung des sog. „Dilemma-Arguments“ 240
(3) Die Unrechtsanalyse 242
(a) Die Bedeutung von Handlungs- und Erfolgsunrecht 242
(b) Der Einfluss des Rücktritts auf das Handlungsunrecht 243
ee) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit 245
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat 245
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln 245
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB 246
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme 247
a) Kein planwidriges Fehlen einer Regelung der Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung 247
b) Fehlvorstellung über den Erfolgseintritt? 247
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln 248
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die erforderliche Rücktrittsleistung bei eintretendem Erfolg 248
B. Die Fehlvorstellung des Täters über die Wirksamkeits einer Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg 249
I. Die Auswirkung des Kriteriums „nach seiner Vorstellung für möglich halten“ bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums 250
II. Rücktritt gemäß § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB von der Vollendung 251
1. Kein Ausschluss des Rücktritts nach § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 oder S. 2 StGB durch Vollendung 251
a) Der Rücktritt von der Vollendung 251
b) Die Differenzierung nach der Irreparabilität des Erfolges 252
2. Nichtvollendung der Tat als Voraussetzung des § 24 Abs. 1 S. 1 Alt. 2 und S. 2 StGB 252
3. Zwischenergebnis zur Frage des Rücktritts von der Vollendung 253
III. Die Nichtvollendung der Tat aufgrund der Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung 253
1. Die objektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs 254
a) § 24 Abs. 1 StGB als Regelung der objektiven Zurechenbarkeit 254
aa) § 24 Abs. 1 StGB als Argument gegen eine objektive Zurechnung 254
bb) § 24 Abs. 1 StGB als Argument für eine objektive Zurechnung 255
b) Die Anwendung allgemeiner Zurechnungsregeln 256
aa) Keine Zurechnungsunterbrechung durch bloßes Erfolgsverhinderungsbemühen 256
bb) Sonderfälle der Zurechnungsunterbrechung 257
(1) Zurechnungsunterbrechung nur bei einer Verdrängung des ursprünglichen Risikos 258
(2) Zurechnungsunterbrechung auch bei einer Vereitelung des Gelingens der Verhinderungshandlung 259
(a) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch das Opfer selbst 259
(b) Die vorsätzliche Vereitelung des Verhinderungserfolges durch Dritte 261
(c) Die zufällige Vereitelung des Verhinderungserfolges 262
cc) Der Rücktritt im Fall der Zurechnungsunterbrechung 263
(1) Die Zulässigkeit eines Rücktritts 263
(2) Die anwendbare Rücktrittsvariante 264
c) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 264
aa) Ablehnung der Einstufung des § 24 Abs. 1 StGB als objektive Zurechnungsregelung 264
bb) Keine Unterbrechung der objektiven Zurechnung durch das Verhinderungsbemühen 265
cc) Möglichkeit objektiver Unzurechenbarkeit bei Hinzukommen weiterer Umstände 266
(1) Hypothetische Erfolgstauglichkeit des Verhinderungsverhaltens 266
(2) Zurechnungsunterbrechende Umstände 267
(a) Unvorhersehbarkeit und Vorsätzlichkeit der Vereitelung 267
(b) Vereitelung durch das Opfer selbst oder durch Dritte 268
(3) Zwischenergebnis zur ausnahmsweisen Unzurechenbarkeit 268
dd) Anwendbarkeit des § 24 Abs. 1 S. 2 StGB im Fall der Zurechnungsunterbrechung 269
d) Zwischenergebnis zur objektiven Zurechenbarkeit 269
2. Der erforderliche Vorsatz und die subjektive Zurechenbarkeit des trotz vermeintlich wirksamen Verhinderungsbemühens eingetretenen Erfolgs 270
a) Die Unterbrechung des subjektiven Zurechnungszusammenhangs 270
b) Die vollständige Verwirklichung des subjektiven Tatbestandes 271
c) Die modifizierende Auffassung von Schliebitz 272
aa) Einschränkung der Vorsatzhaftung bei anfänglichem Revokationsentschluss 273
bb) Ausweitung der Vorsatzhaftung bei Distanzdelikten 274
d) Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 274
aa) Vorliegende Tatplanadäquanz 275
bb) Kein Bedürfnis für eine Modifikation 276
e) Zwischenergebnis zum erforderlichen Vorsatz und der subjektiven Zurechenbarkeit 277
3. Zwischenergebnis zur Frage der Vollendung der Tat 277
IV. Die Lösung der Problematik durch eine analoge Anwendung gesetzlicher Irrtumsregeln 277
1. Analoge Anwendung des § 35 Abs. 2 StGB 278
2. Kritische Würdigung dieses Ansatzes und eigene Stellungnahme 279
3. Zwischenergebnis zur Anwendbarkeit gesetzlicher Irrtumsregeln 280
V. Ergebnis zur Fehlvorstellung über die Wirksamkeit seiner Rücktrittshandlung bei eintretendem Erfolg 280
C. Ergebnis zum Dritten Teil 281
Vierter Teil: Der maßgebliche Vorstellungszeitpunkt und die Beachtlichkeit einer „Vorstellungskorrektur“ 282
A. Die Auswirkung der Maßgeblichkeit der Tätervorstellung bei der Ermittlung des rücktrittsrechtlichen Versuchsstadiums 283
B. Die Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont 284
I. Die Abgrenzung zur Problematik des fehlgeschlagenen Versuchs 284
II. Die Tatplanperspektive 286
1. Der Inhalt der Tatplantheorie 286
2. Die für die Maßgeblichkeit des Tatplans angeführten Gründe 287
3. Die Kritik an der Tatplantheorie 288
III. Der Rücktrittshorizont 290
1. Der Inhalt der Theorie vom Rücktrittshorizont 290
2. Die für die Maßgeblichkeit des Rücktrittshorizonts angeführten Gründe 291
3. Die Kritik an der Lehre vom Rücktrittshorizont 292
IV. Der Ansatz Herzbergs 293
V. Die Entwicklung der Rechtsprechung 293
1. Die anfängliche Differenzierung nach dem Bestehen eines Tatplans 293
a) Der Ausgangspunkt in der Rechtsprechung des RG und des BGH 293
b) Modifikationen und Einschränkungen der Tatplantheorie 295
2. Die Hinwendung des BGH zum Rücktrittshorizont 299
a) Die Reichweite der sog. „Würgegriff-“ oder „Mitbewohnerentscheidung“ 299
b) Die Fortführung der Rechtsprechungswende bis zum sog. „Schläfenschussfall“ 301
c) Die Vervollständigung der Rechtsprechungswende 302
VI. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und eigene Stellungnahme 304
1. Die Argumentation aus dem Wortsinn des Gesetzes 304
2. Die Argumentation aus dem Regelungs- und Bedeutungszusammenhang des Gesetzes 306
3. Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm 307
a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes 307
b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke 308
c) Der Strafzweckgedanke 308
d) Zwischenergebnis 309
4. Bestätigung durch kriminalpolitische und andere rechtlich relevante Überlegungen 309
VII. Zwischenergebnis zur Grundentscheidung zwischen Tatplan- und Rücktrittshorizont 310
C. Die sich nach Abschluss der Tathandlung ändernde Vorstellung als Problemfall 310
I. Notwendige Differenzierungen 311
1. Die „Richtung“ der Vorstellungsänderung 311
2. Wirkliche und scheinbare Korrektur 312
3. Die Frage des Rücktrittsbeginns 312
4. Besonders häufig betroffene Ausführungsarten 313
II. Die Entwicklung der Rechtsprechung 317
1. Die anfängliche höchstrichterliche Rechtsprechung 317
2. Die Entscheidung der ersten „echten Korrekturkonstellationen“ 321
3. Die Festigung und Ausweitung der Rechtsprechung 324
4. Die umgekehrte Fallgestaltung 327
5. Die mehrfache Vorstellungsänderung und die Grenzen ihrer Beachtlichkeit 330
6. Die Fortführung der Rechtsprechung 332
7. Zusammenfassung der Rechtsprechungsansicht 335
III. Die in der Literatur vertretenen Auffassungen 335
1. Die der Rechtsprechung im Ausgangspunkt zustimmende Literatur 335
a) Die erfassten Fallgestaltungen 336
aa) Vorstellungsberichtigung und „Korrektur zur Fehlvorstellung“ 336
bb) Für den Täter vorteilhafte und nachteilige Vorstellungsänderungen 336
b) Die Grenze des unmittelbar räumlich-zeitlichen Zusammenhangs 337
c) Die Begründung in der Literatur 339
2. Die Ansätze Jägers und Mayers 341
3. Die der Rechtsprechung widersprechenden Auffassungen 341
a) Die Kritik an der Zeitpunktverschiebung 341
b) Die Kritik an der „Rückverwandlung“ eines beendeten in einen unbeendeten Versuch 342
4. Die differenzierende Ansicht Ottos 345
IV. Kritische Würdigung der vorgebrachten Argumente und Entwurf eines eigenen Lösungsansatzes 347
1. Möglichkeit der Maßgeblichkeit einer geänderten Tätervorstellung 348
2. Zulässige und taugliche Differenzierungskriterien 349
a) Das Kriterium der „Richtung“ der Vorstellungsänderung 349
b) Die Unterscheidung zwischen wirklicher und scheinbarer „Korrektur“ 351
c) Die Unterscheidung nach dem Rücktrittsbeginn 351
d) Die Unterscheidung nach der objektiven Gefährdungslage 352
e) Zwischenergebnis zu den Differenzierungskriterien 352
3. Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung bei „verspätetem“ Rücktrittsbeginn 353
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung 353
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Vollendungsverhinderung 354
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung 355
(1) Fehlende Übertragbarkeit der für das Bestehen einer Überlegungszeit sprechenden Gründe 355
(2) Die mögliche Qualifikation des Verhaltens als „Aufgabe der weiteren Tatausführung“ 356
(3) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm 357
(a) Der Gedanke der Anreizschaffung und des Opferschutzes 357
(b) Der Verdienstlichkeits- und der Schulderfüllungsgedanke 358
(c) Der Strafzweckgedanke 358
(4) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt 359
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung 360
dd) Zwischenergebnis zur Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung 361
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung 361
aa) Das Bestehen einer Überlegungszeit im Fall der Aufgabe der weiteren Tatausführung 362
bb) Der maßgebliche Zeitpunkt für die Festlegung der erforderlichen Rücktrittsleistung 363
(1) Keine Qualifikation der Untätigkeit als „Aufgabe“ 363
(2) Die Argumentation aus dem Sinn und Zweck der Norm 364
(3) Zwischenergebnis zum maßgeblichen Zeitpunkt 364
cc) Die Grenzen der Maßgeblichkeit einer Vorstellungsänderung 365
dd) Zwischenergebnis 365
4. Die Anpassung der erforderlichen Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung bei „sofortigem“ Rücktrittsbeginn 365
a) Die Vorstellungsänderung vom Fürmöglichhalten zum Nichtfürmöglichhalten der Vollendung 366
aa) Die Anpassung der Rücktrittsleistung an die veränderte Tätervorstellung 366
(1) Die Qualifikation des Verhaltens als „Aufgeben der weiteren Tatausführung“ 367
(2) Erforderlichkeit des Bestehens einer Weiterhandlungsmöglichkeit 368
bb) Zwischenergebnis 369
b) Die Vorstellungsänderung vom Nichtfürmöglichhalten zum Fürmöglichhalten der Vollendung 369
aa) Der Vollzug der Tataufgabe 370
(1) Die in Literatur und Rechtsprechung an eine Tataufgabe gestellten Anforderungen 371
(2) Eigener Ansatz 371
bb) Die Anpassung der Rücktrittsleistung 374
cc) Zwischenergebnis 375
V. Ergebnis zur sich nach Abschluss der Tathandlung ändernden Tätervorstellung 376
D. Ergebnis zum Vierten Teil 377
Fünfter Teil: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Lösung der gebildeten Beispielsfälle 379
A. Die rechtliche Behandlung von Fehlvorstellungen des Täters im Zusammenhang mit dem Rücktritt vom Versuch 379
I. Die Fehlvorstellung über die Wirkung der Tathandlung und damit die objektiv erforderliche Rücktrittsleistung bei ausbleibendem Erfolg 380
II. Die Fehlvorstellung über die Wirksamkeit der Rücktrittshandlung bei ausbleibendem Erfolg 381
III. Die Fehlvorstellungen bei eintretendem Erfolg 382
B. Die „Vorstellungskorrektur“ 383
Literaturverzeichnis 386
Sachwortverzeichnis 403