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Schwager, E. (2008). Ius bello durante et bello confecto. Darstellung am Beispiel von Entschädigungsansprüchen der Opfer von Antipersonenminen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52598-0
Schwager, Elke. Ius bello durante et bello confecto: Darstellung am Beispiel von Entschädigungsansprüchen der Opfer von Antipersonenminen. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52598-0
Schwager, E (2008): Ius bello durante et bello confecto: Darstellung am Beispiel von Entschädigungsansprüchen der Opfer von Antipersonenminen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52598-0

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Ius bello durante et bello confecto

Darstellung am Beispiel von Entschädigungsansprüchen der Opfer von Antipersonenminen

Schwager, Elke

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 174

(2008)

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Abstract

In der Vergangenheit wurden Schäden von zivilen Opfern, die durch einen bewaffneten Konflikt entstanden sind, in der Regel als Ergebnis unglücklicher Zeitumstände betrachtet. Ein Anspruch auf Schadenersatz wurde in den überwiegenden Fällen abgewiesen. Angeführt wurde mitunter, Gerichte könnten nicht über politische Angelegenheiten wie bewaffnete Konflikte urteilen, das Militär benötige einen Handlungsfreiraum, Massenschäden würden die finanziellen Mittel des Schuldners übersteigen.

Elke Schwager zeigt am Beispiel ziviler Opfer von Antipersonenminen auf, dass die vorgebrachten Argumente nicht stichhaltig sind. Während eines bewaffneten Konfliktes besteht kein rechtsfreier Raum. Das Recht der bewaffneten Konflikte berücksichtigt militärische Notwendigkeiten und gibt den Handlungsspielraum vor, den die Konfliktparteien zu beachten haben. Den Verletzten eines Rechtsverstoßes steht ein Anspruch auf Entschädigung zu, der sich aus Völkerrecht oder einer nationalen Rechtsordnung ergeben kann. Bei einer Völkerrechtsverletzung findet sich ein völkerrechtliches Individualrecht auf Entschädigung normiert in den Vorschriften des humanitären Völkerrechts und der internationalen Menschenrechte. Zudem kann ein Individualrecht auf Entschädigung aus den Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit abgeleitet werden. Nationale Entschädigungsansprüche sind z. B. die Staatshaftung oder deliktische Ansprüche, für Minenopfer kommen zudem Ansprüche nach dem Produkthaftungsrecht gegen den Minenhersteller in Betracht. Allerdings kann sich durch den Einfluss des Rechts der bewaffneten Konflikte der Prüfungsmaßstab verändern.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 1
Inhaltsverzeichnis 3
Abkürzungsverzeichnis 9
Einführung 13
Erstes Kapitel: Völkerrechtliche Beurteilung des Einsatzes von Antipersonenminen 18
A. Antipersonenminen 18
I. Charakteristika 18
1. Bestandteile, Arten und Detonation 19
2. Selbstneutralisierungsmechanismen 21
II. Militärische Anwendung und militärischer Nutzen 23
III. Gesellschaftliche Implikationen 24
B. Humanitäres Völkerrecht 26
C. Absolutes Einsatzverbot von Antipersonenminen 29
I. Konvention von Ottawa 30
II. UN-Waffenübereinkommen 33
1. Anwendungsbereich 34
2. Einsatzverbote 37
III. Zusatzprotokoll I zu den Genfer Konventionen 41
IV. Allgemeine Grundsätze des humanitären Völkerrechts 42
1. Allgemeine Grundsätze und Waffenverbote 44
2. Anwendbarkeit der allgemeinen Grundsätze auf den Einsatz von Minen 49
3. Die allgemeinen Grundsätze im Einzelnen 51
a) Keine unbeschränkte Wahl der Kampfmittel 51
b) Verbot überflüssiger Verletzungen und unnötiger Leiden 52
c) Gebot der Unterscheidung 58
(1) Angriff 59
(2) Verbot blinder Waffen 60
(3) Verbot der unterschiedslosen Wirkung 62
(4) Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 70
d) Verbot der Verursachung schwerer Schäden der natürlichen Umwelt 71
V. Ergebnis 73
D. Regeln für den Einsatz von Antipersonenminen 74
I. Unterscheidungspflicht 74
II. Keine Schädigung der Umwelt 76
III. Aufzeichnungspflicht 76
IV. Warnpflicht 76
V. Informationspflicht 76
VI. Schutzpflicht 77
VII. Räumungs- und Absicherungspflicht 77
Zweites Kapitel: Völkerrechtliche Individualrechte auf Entschädigung im Kontext eines bewaffneten Konflikts 80
A. Völkerrechtliche Entschädigungsansprüche von Personen, die während eines bewaffneten Konflikts durch Antipersonenminen geschädigt werden 81
I. Völkerrechtliche Rechte eines Individuums 81
1. Voraussetzungen für das Bestehen eines Individualrechtes 83
2. Rechte des Individuums im humanitären Völkerrecht 92
3. Menschenrechte 94
a) Zeitlicher Anwendungsbereich der Menschenrechte – Verhältnis humanitäres Völkerrecht und Menschenrechte 94
b) Räumlicher Anwendungsbereich der Menschenrechte 98
c) Rechtsverletzungen 101
d) Ergebnis 102
II. Völkerrechtliche Rechte auf Entschädigung gegenüber einem Staat 103
1. Art. 6 Abs. 3 S. 1 der Konvention von Ottawa 103
2. Entschädigungsregelungen in internationalen Menschenrechtsübereinkommen 103
a) Verpflichtung zu einer bzw. Recht auf eine wirksame Beschwerde 104
b) Entschädigung bei Verletzung bestimmter Rechte 106
c) Entschädigung durch internationale Gerichtshöfe 107
d) Recht des Individuums nach nationalem Recht oder Völkerrecht 109
e) Anwendbarkeit zu Zeiten eines bewaffneten Konfliktes 109
f) Ergebnis 111
3. Recht auf Entschädigung nach dem Recht der bewaffneten Konflikte 111
a) Entschädigung bei Verletzung des ius ad bellum 112
(1) Staatenpraxis 112
(2) United Nations Compensation Commission 115
(3) Ergebnis 118
b) Entschädigung bei Verletzung des ius in bello 120
(1) Art. 3 des IV. Haager Abkommens von 1907 120
(a) Kontext, Sinn und Zweck des Abkommens 122
(b) Entstehungsgeschichte 128
(2) Art. 91 ZP I 132
(3) Eritrea-Ethiopia Claims Commission 133
(4) Ergebnis 136
c) Entschädigung bei Verletzung des ius ad bellum und des ius in bello 136
4. Sekundärrechte eines Individuums als Folge völkerrechtlicher Verantwortlichkeit 137
a) Das Individuum als Inhaber von Sekundärrechten 141
(1) Pflicht zur Einhaltung einer völkerrechtlichen Verpflichtung gegenüber dem Individuum 141
(2) Das Individuum als Verletzter im rechtlichen Sinne 144
(3) Sekundärrechte 146
b) Staatenpraxis 149
(1) Internationale Verträge 149
(2) Internationale Gerichte 151
(3) Resolutionen, Deklarationen und Berichte der Vereinten Nationen 155
(4) Europäische Union 160
c) Ergebnis 161
5. Ergebnis zu Kapitel II 162
III. Recht auf Entschädigung gegenüber nichtstaatlichen Akteuren 163
1. Verpflichtungsgrad des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte 163
a) Humanitäres Völkerrecht 163
b) Menschenrechte 167
2. Normierte Rechte auf Entschädigung 170
a) Gegenüber am Konflikt beteiligten Parteien 170
b) Gegenüber Individuen 171
(1) Internationale Strafgerichtsstatuten 171
(2) Art. 12 Abs. 1 S. 2 der III. Genfer Konvention, Art. 29 der IV. Genfer Konvention 175
c) Gegenüber nichtstaatlichen Unternehmen 175
3. Sekundärrechte eines Individuums gegenüber nichtstaatlichen Akteuren als Folge der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit 176
a) Anwendbarkeit der Prinzipien der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit 176
b) Human Rights Litigation in den USA 178
4. Ergebnis 185
B. Völkerrechtliche Entschädigungsansprüche von Personen, die nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts durch Antipersonenminen geschädigt werden 186
Drittes Kapitel: Nationale Individualrechte auf Entschädigung im Kontext eines bewaffneten Konflikts 189
A. Nationale Entschädigungsansprüche von Personen, die während eines bewaffneten Konflikts durch Antipersonenminen geschädigt werden 189
I. Verhältnis von Völkerrecht und nationalem Recht 189
1. Anspruchsparallelität 191
2. Ansprüche im Kontext eines bewaffneten Konflikts 193
a) Anspruchsparallelität zu Zeiten eines bewaffneten Konfliktes 194
b) Anwendbarkeit nationaler Haftungsnormen auf militärische Verhaltensweisen 202
3. Einfluss des humanitären Völkerrechts auf das nationale Recht 218
a) Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit des humanitären Völkerrechts 219
b) Konkreter Einfluss des humanitären Völkerrechts auf das innerstaatliche Recht 222
II. Mögliche Anspruchsgrundlagen 224
1. Staatshaftungsrecht 224
2. Delikt 229
a) Unerlaubte Handlung 230
b) Verletzung eines Schutzgesetzes 231
3. Spezielle Vorschriften für Entschädigungen nach einem bewaffneten Konflikt 233
III. Ergebnis 236
B. Nationale Entschädigungsansprüche von Personen, die nach Beendigung eines bewaffneten Konflikts durch Antipersonenminen geschädigt werden 237
I. Ansprüche gegenüber dem Verleger einer Mine 238
II. Ansprüche gegenüber einem Minenhersteller 240
1. Anspruchsgrundlagen 240
a) Deliktsrecht beziehungsweise Negligence 241
b) ProdHG beziehungsweise Strict Liability 242
2. Fehlerhaftes Produkt 244
3. Kausalität und Zurechnungszusammenhang 247
a) Verhalten eines Dritten 247
b) Teilhersteller 249
c) Specific Causation 250
4. Rechtswidrigkeit und Verschulden 252
5. Einfluss des Völkerrechts 253
III. Ergebnis 254
Viertes Kapitel: Ausblick: Durchsetzung 255
A. Durchsetzung auf völkerrechtlicher Ebene 255
I. Durch den Staat 255
1. Vertretung bei Vertragsverhandlungen 255
2. Diplomatischer Schutz 256
3. Vertretung vor der UNCC und der EECC 257
II. Durch das Individuum 260
III. Ergebnis 263
B. Durchsetzung auf nationaler Ebene 264
I. Völkerrecht 264
1. Direkte Anwendbarkeit von Völkerrecht 264
2. Transnationales Recht 266
II. Nationale Rechte 267
1. Rechtswahl 267
2. Rechtswahl bei Verletzungen fundamentaler Menschenrechte und des humanitären Völkerrechts 269
III. Verpflichtung zur Bereitstellung einer Rechtschutzmöglichkeit 272
IV. Ergebnis 276
C. Konkurrenz völkerrechtliche – nationale Verfahren 276
D. Durchsetzbarkeitshindernisse 278
I. Verzichtserklärungen 279
1. Wirksamkeit und Reichweite 280
2. Ergebnis 283
II. Immunität 284
1. Immunität der Staaten 284
a) Immunitätsausnahmen 285
b) Immunitätsausnahmen für militärische Handlungen 289
2. Immunität der Staatsorgane 295
3. Ergebnis 298
III. Massenschäden 299
1. Existenz und Höhe des Entschädigungsanspruchs 299
a) Völkerrecht 299
b) Nationales Recht 305
2. Massenverfahren 307
3. Ergebnis 308
Zusammenfassung 310
I. Völkerrechtliche Entschädigungsrechte von Individuen 310
II. Nationale Ansprüche eines Individuums auf Entschädigung 314
III. Durchsetzung 314
Literaturverzeichnis 317
Sachwortverzeichnis 335