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Der »offene Verfassungsstaat« des Grundgesetzes nach 60 Jahren

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Giegerich, T. (Ed.) (2010). Der »offene Verfassungsstaat« des Grundgesetzes nach 60 Jahren. Anspruch und Wirklichkeit einer großen Errungenschaft. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53418-0
Giegerich, Thomas. Der »offene Verfassungsstaat« des Grundgesetzes nach 60 Jahren: Anspruch und Wirklichkeit einer großen Errungenschaft. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53418-0
Giegerich, T (ed.) (2010): Der »offene Verfassungsstaat« des Grundgesetzes nach 60 Jahren: Anspruch und Wirklichkeit einer großen Errungenschaft, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53418-0

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Der »offene Verfassungsstaat« des Grundgesetzes nach 60 Jahren

Anspruch und Wirklichkeit einer großen Errungenschaft

Editors: Giegerich, Thomas

Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 177

(2010)

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Abstract

Anlässlich des 60. Verfassungstages 2009 thematisierte ein Workshop des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht die Offenheit gegenüber dem Völker- und Europarecht als charakteristische Errungenschaft des Grundgesetzes. Eine kritische Betrachtung der deutschen Staatspraxis ergibt, dass auch hier Anspruch und Wirklichkeit nicht deckungsgleich sind. Ungeachtet gewisser rhetorischer Vorbehalte bemühen sich alle drei Gewalten jedoch ernsthaft, dem grundgesetzlichen Ideal nahezukommen. Die Verantwortlichen wissen, dass sie in der globalisierten Welt durch Mitentscheidung Souveränität wiedergewinnen können, die sie für nationale Alleingänge faktisch verloren haben. Deutschland kann wirksam nur als verlässliches (Mit-)Glied der EU und der Weltgemeinschaft sowie Freund der Völkerrechtsordnung seine langfristigen Interessen wahren und seinen Verfassungswerten global zu stärkerer Geltung verhelfen. Die nationalstaatliche Verfasstheit ist auch für das deutsche Volk eine zwar notwendige, aber keine hinreichende Bedingung für ein Leben in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einführung 11
Thomas Giegerich: Die Zähmung des Leviathan – Deutschlands unvollendeter Weg vom nationalen Machtstaat zum offenen und europäischen Verfassungsstaat 13
A. Die Diskreditierung des nationalen Machtstaats in Deutschland 13
B. Epochenwandel 1989/90: Keine Rückkehr zu nationalem Machtstaatsdenken 17
C. Karlsruher Begleitmusik: Die Europa- und Weltoffenheit des Bundesverfassungsgerichts 21
D. Mehr Offenheit wagen – Völker- und Europarechtsfreundlichkeit ernst genommen 28
Traditionslinien der offenen Staatlichkeit in Deutschland 35
Thilo Rensmann: Die Genese des „offenen Verfassungsstaats“ 1948/49 37
A. Einleitung 37
B. Das instrumentelle Verständnis der „offenen Staatlichkeit“ 40
C. Traditionslinien und Vorbilder der „offenen Staatlichkeit“ 44
I. Anknüpfung an das Weimarer Bekenntnis zur „offenen Staatlichkeit“ 44
II. Rezeption der französischen und italienischen „Verfassungsentscheidung für eine internationale Zusammenarbeit“ 50
D. Die Grundlegung der „offenen Staatlichkeit“ im menschenrechtlichen Wertsystem der internationalen Gemeinschaft 55
E. Schluss 57
Volker Röben: Die Genese des „offenen Verfassungsstaats“ – Rückblick auf 1919 und 1871 – 59
A. Einleitung 59
B. Effektivität und Legitimität auswärtigen Handelns: Die auswärtige Kompetenzordnung in Kontinuitätslinien von 1848 und 1919 60
C. Internationale institutionalisierte Zusammenarbeit und Rezeption des Völkerrechts in der Weimarer Zeit: Verfassungsrecht und Verfassungspraxis 62
I. Die Weimarer Reichsverfassung 62
II. Internationale Öffnung in der Praxis der Weimarer Republik 64
D. Friedensstaatlichkeit 65
E. Die Entscheidung des Grundgesetzes für den offenen Verfassungsstaat im Kontext der deutschen Verfassungsgeschichte 65
Die Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Wandel der Anschauungen 71
Andreas Paulus: Völkerrechtsfreundlichkeit und Völkerrechtsskepsis in der politischen Praxis der deutschen Exekutive und Legislative 73
A. Einleitung: Völkerrechtsfreundlichkeit und politische Praxis 73
B. Die Ausgangslage: Die auswärtige Gewalt zwischen Primat der Exekutive und „gemischter Gewalt“ 77
C. Völkerrecht als Mittel der Integration Deutschlands in die Staatengemeinschaft bis zur Wiedervereinigung 80
I. West- und Ostintegration 80
II. Die Verwirklichung der deutschen Einheit als Stunde der Exekutive 85
D. Von der defensiven zur aktiven Völkerrechtspolitik 87
I. Von der Exekutive zur Gemischten Gewalt? 88
II. Militäreinsätze von deutschem Territorium und die politischen Gewalten: Völkerrechtsfreundlichkeit im Grundsatz, Indifferenz in der Praxis? 90
E. Resümee 97
Felix Arndt: Völkerrechtsfreundlichkeit und Völkerrechtsskepsis in der politischen Praxis des Deutschen Bundestages 99
A. Einleitung 99
B. Völkerrechtsfreundlichkeit als Topos 101
I. Welches Völkerrecht? 101
II. Funktion und Ziel der Völkerrechtsfreundlichkeit 102
C. Akteure und Funktionen von Völkerrecht im Deutschen Bundestag 103
I. Die politische Perspektive: Zur Rolle der Fraktionen 104
1. Parlamentarische Rückbindung des Regierungshandelns: Die Regierungsfraktionen 104
2. Völkerrecht als Instrument politischer Kritik und Kontrolle: Die Oppositionsfraktionen 105
3. Die Wahrung des außenpolitischen Konsenses: Interfraktionelle Arbeit 106
II. Die institutionelle Perspektive: Ausschussarbeit und internationale Kooperation 107
1. Zur Rolle der Ausschüsse in der auswärtigen Politik 107
a) Auswärtiger Ausschuss 108
b) Verteidigungsausschuss 110
c) Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe 111
2. Internationale Vernetzung 113
D. Völkerrechtliche Themen in der parlamentarischen Praxis 114
I. Das Pflichtprogramm: Vertragsgesetzgebung 114
II. Themen mit kontinuierlicher Bedeutung 117
III. Themen mit punktueller Aufmerksamkeit: Das Beispiel der Pirateriebekämpfung 119
IV. Themen mit wenig Aufmerksamkeit: Das Beispiel der Unterwerfungserklärung unter die Gerichtsbarkeit des IGH 121
E. Ausblick: Der Bundestag und die Internationalisierung von Hoheitsgewalt 123
Susanne Wasum-Rainer: Völkerrechtsfreundlichkeit in der politischen Praxis der deutschen Exekutive 125
A. 125
B. 126
C. 127
D. 129
Frank Schorkopf: Völkerrechtsfreundlichkeit und Völkerrechtsskepsis in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 131
A. Einleitung 131
B. Rechtsprechungszeiträume: Völkerrecht als Argument 133
I. 1952 bis 1964 133
II. 1971–1995 137
III. 2001 bis in die Gegenwart 141
C. Bestimmte Normativität: Gebot und Methode 147
I. Herleitung und Regelungsinhalte der „Völkerrechtsfreundlichkeit“ 147
II. Normative Kategorie und das Problem der Normenkontrolle 151
D. Wahrheitsansprüche: Das Völkerrechtsbild des Bundesverfassungsgerichts 154
E. Schluss 157
Dagmar Richter: Völkerrechtsfreundlichkeit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Die unfreundliche Erlaubnis zum Bruch völkerrechtlicher Verträge – 159
A. Die Machtfrage 159
B. Der „Bruch“ völkerrechtlicher Verträge durch nachfolgendes Gesetzesrecht in der Rechtsprechung des BVerfG 161
I. Die Kollision zwischen völkerrechtlichem Vertrag und innerstaatlichem Gesetz – eine Präzisierung 161
II. Die Position des Bundesverfassungsgerichts 162
C. Die Bereitschaft zum Bruch völkerrechtlicher Verträge in rechtsvergleichender Perspektive 167
I. Frankreich 167
II. Italien 168
III. Schweiz 169
IV. USA 172
D. Reflexion 174
Alexander Proelß: Die verfassungsrechtliche Berücksichtigungspflicht im Lichte des respectful consideration-Erfordernisses des U.S. Supreme Court 179
A. Die Rechtsprechung des U.S. Supreme Court zur innerstaatlichen Wirkung völkerrechtlicher Verträge 181
B. Die Rechtsprechung des U.S. Supreme Court zu den innerstaatlichen Wirkungen der Entscheidungen internationaler Gerichte 186
C. Berücksichtigungspflicht und respectful consideration-Erfordernis 191
Die Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Wandel der Anschauungen 195
Werner Schroeder: Europarechtsfreundlichkeit und Europarechtsskepsis in der politischen Praxis der deutschen Legislative und Exekutive 197
A. Einführung 197
I. Vorranganspruch des EU-Rechts 197
II. Regelungen über die innerstaatliche Zusammenarbeit der deutschen Staatsorgane 198
III. Zur Europafreundlichkeit des GG in Bezug auf die Durchführung von EU-Recht 200
B. Europafreundliche oder -skeptische Durchführung von EU-Recht in Deutschland 203
I. Begriff der Durchführung von EU-Recht 203
II. Hinweise auf die Europafreundlichkeit oder -skepsis der deutschen Praxis 204
III. Bundesstaatlichkeit 206
IV. Institutionelle Vorkehrungen? 207
C. Gesetzgebung 209
I. Beteiligung des Parlaments 210
II. Innerstaatliche Kompetenzverteilung 214
III. Staatlicher Handlungsspielraum 215
D. Verwaltung 218
I. Statistik 218
II. Juristischer Ausgangspunkt 219
III. Normverwerfung durch deutsche Behörden 220
IV. Funktionalisierung der deutschen Verwaltung? 221
E. Resümee 223
Claus Dieter Classen: Europarechtsfreundlichkeit und Europarechtsskepsis in der politischen Praxis der deutschen Exekutive und Legislative 225
A. Zur Umsetzung des Europarechts im nationalen Recht 225
I. Auf eine begrenzte Einzelermächtigung gestützte punktuelle Richtlinie contra systematische und umfassende Kodifikation 226
II. Der Beitrag des Europarechts zur verfassungsrechtlich geforderten Modernisierung des öffentlichen Rechts 228
III. Zur Feinstaub-Problematik 229
B. Zur Europatauglichkeit des politisch administrativen Systems 231
I. Zum eigenverantwortlichen Agieren der Bundesminister bei der Aushandlung von Richtlinien 231
II. Zur Einbeziehung der parlamentarischen Ebene bei der Aushandlung von Richtlinien 232
III. Zur Landeskompetenz bei der gesetzgeberischen Umsetzung von Richtlinien 233
C. Zur unmittelbaren Anwendbarkeit von Europarecht durch nationale Behörden 234
D. Der Umgang der deutschen Politik mit Europa 235
E. Bilanz 236
Franz C. Mayer: Europarechtsfreundlichkeit und Europarechtsskepsis in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 237
A. Die Ausgangslage in der Verfassung 237
B. Europarechtsfreundlichkeit und Europarechtsskepsis in der Rechtsprechung vor dem Lissabon-Urteil 239
I. Freundlichkeit und Skepsis als Kategorien 239
1. Problemaspekte der Analysekategorie „europarechtsfreundlich“ 239
2. Europarechtsfreundlichkeit als Minimierung von Reibungsflächen 240
II. Europarechtsfreundlichkeit 241
1. Die frühen Entscheidungen 241
2. Die Sondervoten in Solange I und im Haftbefehlsurteil 243
3. Solange II 243
4. Vorlageverpflichtung 245
5. Eingeschränkte Bindung deutscher Akteure auf europäischer Ebene 249
6. Zwischenergebnis: Bedingt europarechtsfreundlich 249
III. Europarechtsskepsis 250
1. Solange I 250
2. Das Maastricht-Urteil 251
a) Staatenverbund? 251
b) Ausbrechende Rechtsakte 252
3. Die Urteile zum neuen strategischen Konzept der NATO und zum Rang der EMRK unter dem Grundgesetz (Görgülü) 254
4. Das Urteil zum Europäischen Haftbefehl 255
IV. Zwischenbefund: Gemischt 255
C. Das Lissabon-Urteil von 2009: Die Entdeckung der Europarechtsfreundlichkeit? 256
I. Europaskeptisches im Lissabon-Urteil 257
1. Unfreundliches und Merkwürdigkeiten 258
2. Europarechtsskepsis mit konkreten Folgen 261
II. Europafreundliches im Lissabon-Urteil 264
III. Zwischenbefund 267
D. Analyse, Einordnung und Ausblick 267
I. Motivsuche 267
II. Bewertung 269
III. Zusammenfassung und Ausblick 270
Franz Merli: Europarechtsfreundlichkeit in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Vergleich zum österreichischen Verfassungsgerichtshof 273
A. 273
B. 276
I. 276
II. 279
III. 280
C. 281
60 Jahre internationale Offenheit – eine Bilanz 283
Uwe Kischel: Europarechtsfreundlichkeit oder Europarechtsskepsis, Unterwerfung oder Integration? Sprachliche Einkleidung und sachliche Probleme 285
A. Die Macht der Sprache 285
B. Die sachlichen Probleme 287
I. Schutz der Bürger vor hoheitlicher Gewalt: Solange 287
II. Schutz des Staates vor usurpierten Befugnissen: Maastricht und Maastricht II? 288
1. Beschränkter Prüfungsmaßstab: Maastricht als Sicherheitsventil 289
2. Einzelfallprüfung oder Vertrauen? 290
III. Fehlende Vorlagepraxis: Konsequenz des Prüfungsprogramms 292
Ulrich Fastenrath: Souveräne Grundgesetzinterpretation – zum Staatsbild des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat) 295
A. Einleitung 295
B. Der Begriff der Souveränität 296
I. Begriffsgeschichte 296
II. Die Konzeption der Souveränität im Völkerrecht 298
III. Das Verhältnis souveräner staatlicher Rechtsordnungen zu anderen Rechtsordnungen 299
1. Monismus und Dualismus 299
2. Anerkennung ausländischer Hoheitsakte 301
C. Souveränitäts-Rechtsprechung I: Völker- und Europarecht unter nationalem Supremat 301
I. Staatliche Souveränität vor völkerrechtlicher Bindung 301
1. Der Verfassungsvorbehalt: Görgülü 301
2. Das Recht auf Beendigung völkerrechtlicher Bindungen: der Austrittsvorbehalt gegenüber der Europäischen Union 305
II. Der Vorbehalt der Verfassungsidentität und souveränen Eigenstaatlichkeit gegenüber dem Europarecht 307
D. Souveränitäts-Rechtsprechung II: Selbstbestimmung unter dem Schutz des Souveränitätspanzers 311
I. Der staatstheoretische Hintergrund: Staat und Volk für sich 311
II. Ultra vires-Kontrolle gegenüber dem Europarecht 313
III. Ausübung von Herrschaftsgewalt fremder Staaten 315
IV. Das Inkorporationserfordernis für völkerrechtliche Verträge: Waldschlösschenbrücke 318
E. Souveränitäts-Rechtsprechung III: Die Rolle des Souveräns 319
I. Die Herrschaft des Souveräns über die staatliche Existenz 320
II. Der Souverän de legibus absolutus 322
III. Die Herrschaft des Staates über den Souverän: das Bundesverfassungsgericht als Vormund 322
F. Schlussbemerkung 323
Rudolf Streinz: Die Völker- und Europarechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes 327
Stephan Breitenmoser: Das Verhältnis des Schweizer Verfassungsrechts zum Völker- und Europarecht 333
A. Einleitung 333
B. Das Verhältnis zwischen Völker- und Landesrecht in der Schweiz 334
I. Das Völkerrecht in der Bundesverfassung 334
II. Monismus und Vorrang des Völkerrechts 336
III. Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit im schweizerischen Recht 339
1. Der Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit im Allgemeinen 339
2. Die Völkerrechtsfreundlichkeit von Bundesrat und Parlament 341
3. Die Völkerrechtsfreundlichkeit des Bundesgerichts 345
C. Geltung und Anwendbarkeit des Europarechts in der Schweiz 349
I. Die Schweiz als Mitglied des Europarats 349
1. Stellung und Bedeutung der Europarats-Konventionen in der Schweiz 349
2. Stellung und Bedeutung der EMRK in der Schweiz 350
II. Die Schweiz als Nicht-Mitglied der EU 354
1. Die sektoriellen Verträge 354
2. Der „autonome Nachvollzug“ des EU-Rechts in der Schweiz 361
III. Die Europarechtsfreundlichkeit des schweizerischen Rechts 362
D. Schlussbetrachtung 364
Theo Öhlinger: Die Offenheit der österreichischen Bundesverfassung gegenüber dem Völkerrecht und dem Europarecht 367
A. Die Bundesverfassung von 1920 367
I. Die ursprüngliche Offenheit der Bundesverfassung 367
II. Die Motive der Öffnung 369
III. Die Grenzen der Öffnung 369
B. Die Übertragung von Hoheitsrechten auf internationale Organisationen und Organe fremder Staaten 370
C. Die Europäische Menschenrechtskonvention in der österreichischen Verfassungsordnung 373
I. Die ältere Rechtsprechung des VfGH und die B-VGNovelle 1964 373
II. Die neuere Rechtsprechung 374
III. Ein österreichisches Görgülü-Urteil? 375
D. Die dauernde Neutralität Österreichs 377
E. Die Öffnung der Verfassung gegenüber dem Europäischen Recht 378
I. Der Beitritt Österreichs zur EU 378
II. Die Rechtsprechung 379
III. Die Mitwirkung österreichischer Vertreter an der Rechtsetzung der EU 381
IV. Die neue Integrationsbestimmung des Art. 50 Abs. 1 Z. 2 B-VG 381
1. Der Anlass der Neufassung 381
2. Die Genehmigung des Vertrages von Lissabon 383
3. Volksabstimmungen über EU-Verträge 384
F. Resümee 386
Autorenverzeichnis 387