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Böckenförde, E. (2011). Vom Ethos der Juristen. 2. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53652-8
Böckenförde, Ernst-Wolfgang. Vom Ethos der Juristen. (2).Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53652-8
Böckenförde, E (2011): Vom Ethos der Juristen, 2,Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53652-8

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Vom Ethos der Juristen

Böckenförde, Ernst-Wolfgang

Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte, Vol. 60

(2011)

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About The Author

Ernst-Wolfgang Böckenförde, Dr. jur., Dr. phil., Dr. h.c. mult., geboren 1930, studierte Rechtswissenschaft, Geschichte und Philosophie an den Universitäten Münster/Westfalen und München. Nach der Habilitation in Münster (1964) lehrte er als Professor für Öffentliches Recht, Verfassungsrecht und Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie in Heidelberg (1964–69), Bielefeld (1969–1977) und Freiburg i.Br. (seit 1977, emeritiert 1995). Von 1983 bis 1996 war er Richter am Bundesverfassungsgericht.

»Er ist einer der profiliertesten Staatsrechtler seit Gründung der Bundesrepublik. Und er ist einer der wenigen Juristen, die einen Satz geprägt haben, der das ewige Leben hat: ›Der freiheitliche, säkularisierte Rechtsstaat lebt von Voraussetzungen, die er selbst nicht garantieren kann.‹ Man nennt diesen Satz ›Böckenförde-Diktum‹. Es handelt sich um das E=mc2 der Staatslehre.« (Heribert Prantl in: SZ, 18.9.2010)

Abstract

Juristen sind in vielerlei Funktionen tätig: als Richter, Rechtsanwälte, Beamte, Professoren, in Beratungs- und Leitungsaufgaben. Gibt es etwas, das sie in diesen unterschiedlichen Funktionen verbindet, das ihre Haltung und Tätigkeit prägt und es erlaubt, von einem Beruf der Juristen zu sprechen?

Ernst-Wolfgang Böckenförde sieht dies Verbindende in einem gemeinsamen Ethos der Juristen. Worin besteht dieses Ethos? Er geht den verschiedenen Erscheinungsformen dieses Ethos nach - bei den römischen Juristen, den kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit und den am anglo-amerikanischen Case-law orientierten Juristen - und fragt nach dem Grundgehalt dieses Ethos, nach dem, was den Juristen zum Juristen im Unterschied zu einem versierten Rechtstechniker macht. Das wird an drei kennzeichnenden Beispielen näher erläutert. Abschließend fragt er nach dem anthropologischen Wurzelgrund, der ein solches Ethos hervorbringt und trägt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort zur zweiten Auflage 5
Vorwort zur ersten Auflage 7
Inhaltsverzeichnis 9
I. Ethos der Juristen: was meint das? 11
1. Zum Begriff Ethos 11
2. Ethos der Juristen 12
II. Erscheinungsformen des Ethos der Juristen 14
1. Ethos der römischen Juristen 14
a) Herkunft, Aufgabe und Funktion der römischen Juristen 14
b) Das Ethos und seine Ausprägung 16
2. Ethos der kontinentaleuropäischen Juristen der Neuzeit 20
a) Die Umbildung des Rechts zum staatlichen Gesetz. Der Anteil der Legisten 20
b) Ethosformen der gesetzesgebundenen Juristen 24
c) Gefährdungen für die Realisierung von Recht und Gerechtigkeit und deren Abwehr 26
3. Ethos der anglo-amerikanischen am Case-Law orientierten Juristen 29
a) Die Eigenart der Rechtsfindung im Case Law 30
b) Das Ethos, das die Rechtsfindung prägt 34
III. Was kennzeichnet den Juristen als Juristen? 37
1. Der Grundgehalt des Ethos der Juristen 37
2. Drei kennzeichnende Beispiele 39
IV. Philosophisch-anthropologische Grundlagen des Ethos der Juristen 44
1. Der anthropologische Wurzelgrund 44
2. Rechtsgewissen und Rechtskultur als Formelemente 46
3. Verbleibende Bedeutung von Naturrecht 49