Erbvertrag und Synallagma
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Erbvertrag und Synallagma
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 372
(2008)
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Abstract
Entgeltliche Erbverträge, die nicht nur eine letztwillige Verfügung des Erblassers, sondern auch eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten umfassen, spielen im Rechtsverkehr eine immer größere Rolle. Im Kontrast hierzu stehen die Unklarheiten über die Frage, nach welchen Regelungen Leistungsstörungen bei entgeltlichen Erbverträgen behandelt werden sollen. Das Erbrecht des BGB enthält in diesem Zusammenhang lediglich die fragmentarische Vorschrift des § 2295 BGB. Die herrschende Meinung versucht die Leistungsstörungen, die durch diese Norm nicht erfasst werden, im Wesentlichen über das Rechtsinstitut der condictio ob rem zu lösen. Eine Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften der §§ 320 ff. BGB wird hingegen mit Blick auf das erbrechtliche Verpflichtungsverbot des § 2302 BGB abgelehnt.Daniela Rothe hinterfragt diese Sichtweise in Anknüpfung an bisher vereinzelt gebliebene Stimmen in der Literatur kritisch. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass die §§ 320 ff. BGB nicht notwendig eine Verpflichtung beider Parteien des jeweiligen Rechtsverhältnisses voraussetzen. Vielmehr kann in Anknüpfung an Erkenntnisse der Lehre von der causa auch ein bloßer Behaltensgrund im Synallagma mit einer Verpflichtung stehen. Ein derartiges Gegenseitigkeitsverhältnis liegt bei entgeltlichen Erbverträgen vor, so dass die §§ 320 ff. BGB auch hier eine sachgerechte und dogmatisch überzeugende Problemlösung bereithalten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
Einleitung | 15 | ||
I. Die causa als Rechtsbegriff der Rechtsgeschäfts- und Bereicherungslehre | 21 | ||
1. Allgemeines | 21 | ||
2. Das Versprechensgeschäft | 23 | ||
a) Kausalität und Abstraktion | 26 | ||
aa) Innere Kausalität und Abstraktion | 26 | ||
bb) Äußere Kausalität und Abstraktion | 29 | ||
cc) Verbindung zwischen der causa-Lehre und entgeltlichen Erbverträgen | 30 | ||
b) Kombinationsmöglichkeiten | 32 | ||
aa) Innere und äußere Kausalität | 33 | ||
bb) Innere und äußere Abstraktion | 34 | ||
cc) Innere Abstraktion und äußere Kausalität | 34 | ||
dd) Innere Kausalität und äußere Abstraktion | 37 | ||
ee) Zwischenergebnis | 38 | ||
c) Die gesetzliche Ausgestaltung abstrakter und kausaler Zuwendungen | 39 | ||
aa) Dreiteilung der Vertragszwecke | 40 | ||
(1) causa acquirendi | 41 | ||
(2) causa donandi | 42 | ||
(3) causa solvendi | 42 | ||
bb) Zweckstaffelung | 43 | ||
cc) Zwischenergebnis | 46 | ||
3. Das Handgeschäft | 47 | ||
a) Das reine Handgeschäft | 47 | ||
b) Das einseitig verpflichtende Handgeschäft | 49 | ||
II. Verfügungen von Todes wegen als äußerlich abstrakte oder kausale Geschäfte | 51 | ||
1. Die Merkmale der Zuwendung | 52 | ||
a) Notwendigkeit einer Vermögensverschiebung? | 52 | ||
b) Zuwendungswille | 54 | ||
c) Zusammenfassung | 54 | ||
2. Die Besonderheiten bei Rechtsgeschäften des Personengüterrechts | 55 | ||
3. Das Zuwendungsobjekt der Verfügungen von Todes wegen im Einzelnen | 57 | ||
a) Subjektives Recht | 59 | ||
b) Erbrechtliche Anwartschaft | 61 | ||
c) Zusammenfassung | 64 | ||
III. Überblick über den Meinungsstand zur Behandlung von Vertrags- und Leistungsstörungen beim entgeltlichen Erbvertrag | 66 | ||
1. Die Auffassung der Gesetzesverfasser: condictio des Erbvertrages | 66 | ||
2. Der Meinungsstand in Wissenschaft und Rechtsprechung | 68 | ||
a) Die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäftes | 68 | ||
aa) Anwendung des Bereicherungsrechts | 68 | ||
bb) Anwendung des § 2295 BGB (analog) | 70 | ||
cc) Anwendung des § 139 BGB analog | 71 | ||
b) Verzug und Schlechtleistung | 73 | ||
aa) Anwendung der §§ 320 ff. BGB | 73 | ||
bb) Anwendung des § 313 BGB | 78 | ||
cc) Zusammenfassung | 79 | ||
c) Die Weigerung des Vertragserben, das Verkehrsgeschäft abzuschließen | 80 | ||
d) Weigerung des Erblassers, von Todes wegen zu verfügen | 80 | ||
e) Zusammenfassung | 81 | ||
IV. Die Konstruktion eines gegenseitigen Vertrages als äußere causa des Erbvertrages | 82 | ||
1. Abstraktionsprinzip und Verfügung von Todes wegen | 83 | ||
2. Kausalitätsprinzip und Verfügung von Todes wegen | 85 | ||
a) Äußere Kausalität | 85 | ||
aa) Fehlerhafte Vereinbarung des äußeren Zweckes | 86 | ||
(1) Grundsätzliche Beurkundungsbedürftigkeit bei rechtsgestaltenden Erklärungen des Erbrechts | 87 | ||
(2) Anfechtung der äußeren causa in analoger Anwendung des § 2282 Abs. 3 BGB | 87 | ||
(3) Gesetzes- und Sittenverstoß und mangelnde Gestaltungserklärung | 88 | ||
(4) Zwischenergebnis | 88 | ||
bb) Fehlen des Zweckes von Anfang an | 89 | ||
cc) Kausalitätsbetrachtungen de lege ferenda | 89 | ||
b) Innere Kausalität | 90 | ||
aa) causa mortis als innere causa | 91 | ||
bb) causa acquirendi als innere causa eines einheitlichen Erb- und Verpfründungsvertrages | 92 | ||
c) Zusammenfassung | 94 | ||
3. Die causa des entgeltlichen Erbvertrages als synallagmatisches Grundgeschäft | 94 | ||
a) Synallagma zwischen Rechtsgrundabreden | 95 | ||
b) Gemischter Realkontrakt | 96 | ||
c) Gemischter Realkontrakt im Zusammenhang mit der condictio ob rem | 98 | ||
d) Der entgeltliche Erbvertrag als gestrecktes Geschäft | 99 | ||
4. Die äußeren causae als Einzelzuwendungsbeziehungen | 103 | ||
a) Die Identität von innerer und äußerer causa bei den Handgeschäften | 104 | ||
b) Die causa solvendi bei der Zuwendung des Bedachten | 105 | ||
5. Zusammenfassung | 106 | ||
V. Anwendung der These auf die einzelnen Fallkonstellationen | 108 | ||
1. Vertragliche Störungen auf Seiten des Vertragserben und ihre Rechtsfolgen | 109 | ||
a) Nichtigkeit des Verkehrsgeschäftes | 110 | ||
aa) Anfechtung des Erbvertrages | 110 | ||
bb) Kondiktion des Erbvertrages | 112 | ||
(1) Keine Lösung über die condictio ob rem anhand der Zweckstaffelungstheorie | 112 | ||
(2) Kein Ausschluss der Kondiktion des Erbvertrages wegen mangelnden Kondiktionsgegenstandes | 114 | ||
(3) Folgen der Kondiktionsmöglichkeit für weitere Ansprüche bei Nichtigkeit des Verkehrsgeschäftes | 115 | ||
cc) Weitere Rechte des Erblassers bei Nichtigkeit des Verkehrsgeschäftes | 117 | ||
b) Nichtabschluss des Grundgeschäftes durch den Vertragserben nach Errichtung des Erbvertrages | 119 | ||
aa) Anfechtung des Erbvertrages | 119 | ||
bb) Rücktritt gemäß § 2295 BGB analog | 120 | ||
cc) Kondiktion des Erbvertrages | 120 | ||
dd) Rücktritt von einem auf das Verkehrsgeschäft gerichteten Vorvertrag | 121 | ||
ee) Zusammenfassung | 122 | ||
c) Die Nichtleistung, der Verzug und die Schlechtleistung durch den Vertragserben | 123 | ||
aa) Unmöglichkeit | 125 | ||
(1) Rechte nach §§ 280 ff. BGB und §§ 320 ff. BGB | 125 | ||
(2) Weitere Ansprüche und Gestaltungsrechte | 127 | ||
bb) Verzug | 129 | ||
(1) Rechte nach §§ 280 ff. BGB und §§ 320 ff. BGB | 129 | ||
(2) Weitere Ansprüche und Gestaltungsrechte | 130 | ||
(a) „Rücktritt“ vom einseitig verpflichtenden Vertrag nach § 286 Abs. 2 BGB a.F. | 130 | ||
(b) Kündigung des Verkehrsgeschäftes nach § 626 BGB (analog) | 131 | ||
(c) Kündigung des Verkehrsgeschäftes nach § 314 BGB | 133 | ||
(3) Zusammenfassung und Wertung | 134 | ||
cc) Schlechtleistung | 135 | ||
d) Vorversterben des Vertragserben | 141 | ||
e) Zusammenfassung und Wertung | 142 | ||
2. Vertragliche Störungen von Seiten des Erblassers und ihren Rechtsfolgen | 144 | ||
a) Nichtabschluss des Erbvertrages nach vorangegangener Leistung des zukünftigen Vertragserben | 145 | ||
b) Nichtigkeit des Erbvertrages | 157 | ||
c) Den Nachlass schmälernde Verfügungen unter Lebenden über das Vermögen des Erblassers und tatsächliche Handlungen des Erblassers, die den Nachlass zerstören | 159 | ||
VI. Zusammenfassung und Ergebnisse | 165 | ||
Literaturverzeichnis | 170 | ||
Sachwortverzeichnis | 180 |