Menu Expand

Cite BOOK

Style

Rothe, D. (2008). Erbvertrag und Synallagma. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52668-0
Rothe, Daniela. Erbvertrag und Synallagma. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52668-0
Rothe, D (2008): Erbvertrag und Synallagma, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52668-0

Format

Erbvertrag und Synallagma

Rothe, Daniela

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 372

(2008)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Entgeltliche Erbverträge, die nicht nur eine letztwillige Verfügung des Erblassers, sondern auch eine rechtsgeschäftliche Verpflichtung des Bedachten umfassen, spielen im Rechtsverkehr eine immer größere Rolle. Im Kontrast hierzu stehen die Unklarheiten über die Frage, nach welchen Regelungen Leistungsstörungen bei entgeltlichen Erbverträgen behandelt werden sollen. Das Erbrecht des BGB enthält in diesem Zusammenhang lediglich die fragmentarische Vorschrift des § 2295 BGB. Die herrschende Meinung versucht die Leistungsstörungen, die durch diese Norm nicht erfasst werden, im Wesentlichen über das Rechtsinstitut der condictio ob rem zu lösen. Eine Anwendung der schuldrechtlichen Vorschriften der §§ 320 ff. BGB wird hingegen mit Blick auf das erbrechtliche Verpflichtungsverbot des § 2302 BGB abgelehnt.

Daniela Rothe hinterfragt diese Sichtweise in Anknüpfung an bisher vereinzelt gebliebene Stimmen in der Literatur kritisch. Sie gelangt zu dem Ergebnis, dass die §§ 320 ff. BGB nicht notwendig eine Verpflichtung beider Parteien des jeweiligen Rechtsverhältnisses voraussetzen. Vielmehr kann in Anknüpfung an Erkenntnisse der Lehre von der causa auch ein bloßer Behaltensgrund im Synallagma mit einer Verpflichtung stehen. Ein derartiges Gegenseitigkeitsverhältnis liegt bei entgeltlichen Erbverträgen vor, so dass die §§ 320 ff. BGB auch hier eine sachgerechte und dogmatisch überzeugende Problemlösung bereithalten.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 11
Einleitung 15
I. Die causa als Rechtsbegriff der Rechtsgeschäfts- und Bereicherungslehre 21
1. Allgemeines 21
2. Das Versprechensgeschäft 23
a) Kausalität und Abstraktion 26
aa) Innere Kausalität und Abstraktion 26
bb) Äußere Kausalität und Abstraktion 29
cc) Verbindung zwischen der causa-Lehre und entgeltlichen Erbverträgen 30
b) Kombinationsmöglichkeiten 32
aa) Innere und äußere Kausalität 33
bb) Innere und äußere Abstraktion 34
cc) Innere Abstraktion und äußere Kausalität 34
dd) Innere Kausalität und äußere Abstraktion 37
ee) Zwischenergebnis 38
c) Die gesetzliche Ausgestaltung abstrakter und kausaler Zuwendungen 39
aa) Dreiteilung der Vertragszwecke 40
(1) causa acquirendi 41
(2) causa donandi 42
(3) causa solvendi 42
bb) Zweckstaffelung 43
cc) Zwischenergebnis 46
3. Das Handgeschäft 47
a) Das reine Handgeschäft 47
b) Das einseitig verpflichtende Handgeschäft 49
II. Verfügungen von Todes wegen als äußerlich abstrakte oder kausale Geschäfte 51
1. Die Merkmale der Zuwendung 52
a) Notwendigkeit einer Vermögensverschiebung? 52
b) Zuwendungswille 54
c) Zusammenfassung 54
2. Die Besonderheiten bei Rechtsgeschäften des Personengüterrechts 55
3. Das Zuwendungsobjekt der Verfügungen von Todes wegen im Einzelnen 57
a) Subjektives Recht 59
b) Erbrechtliche Anwartschaft 61
c) Zusammenfassung 64
III. Überblick über den Meinungsstand zur Behandlung von Vertrags- und Leistungsstörungen beim entgeltlichen Erbvertrag 66
1. Die Auffassung der Gesetzesverfasser: condictio des Erbvertrages 66
2. Der Meinungsstand in Wissenschaft und Rechtsprechung 68
a) Die Nichtigkeit des schuldrechtlichen Grundgeschäftes 68
aa) Anwendung des Bereicherungsrechts 68
bb) Anwendung des § 2295 BGB (analog) 70
cc) Anwendung des § 139 BGB analog 71
b) Verzug und Schlechtleistung 73
aa) Anwendung der §§ 320 ff. BGB 73
bb) Anwendung des § 313 BGB 78
cc) Zusammenfassung 79
c) Die Weigerung des Vertragserben, das Verkehrsgeschäft abzuschließen 80
d) Weigerung des Erblassers, von Todes wegen zu verfügen 80
e) Zusammenfassung 81
IV. Die Konstruktion eines gegenseitigen Vertrages als äußere causa des Erbvertrages 82
1. Abstraktionsprinzip und Verfügung von Todes wegen 83
2. Kausalitätsprinzip und Verfügung von Todes wegen 85
a) Äußere Kausalität 85
aa) Fehlerhafte Vereinbarung des äußeren Zweckes 86
(1) Grundsätzliche Beurkundungsbedürftigkeit bei rechtsgestaltenden Erklärungen des Erbrechts 87
(2) Anfechtung der äußeren causa in analoger Anwendung des § 2282 Abs. 3 BGB 87
(3) Gesetzes- und Sittenverstoß und mangelnde Gestaltungserklärung 88
(4) Zwischenergebnis 88
bb) Fehlen des Zweckes von Anfang an 89
cc) Kausalitätsbetrachtungen de lege ferenda 89
b) Innere Kausalität 90
aa) causa mortis als innere causa 91
bb) causa acquirendi als innere causa eines einheitlichen Erb- und Verpfründungsvertrages 92
c) Zusammenfassung 94
3. Die causa des entgeltlichen Erbvertrages als synallagmatisches Grundgeschäft 94
a) Synallagma zwischen Rechtsgrundabreden 95
b) Gemischter Realkontrakt 96
c) Gemischter Realkontrakt im Zusammenhang mit der condictio ob rem 98
d) Der entgeltliche Erbvertrag als gestrecktes Geschäft 99
4. Die äußeren causae als Einzelzuwendungsbeziehungen 103
a) Die Identität von innerer und äußerer causa bei den Handgeschäften 104
b) Die causa solvendi bei der Zuwendung des Bedachten 105
5. Zusammenfassung 106
V. Anwendung der These auf die einzelnen Fallkonstellationen 108
1. Vertragliche Störungen auf Seiten des Vertragserben und ihre Rechtsfolgen 109
a) Nichtigkeit des Verkehrsgeschäftes 110
aa) Anfechtung des Erbvertrages 110
bb) Kondiktion des Erbvertrages 112
(1) Keine Lösung über die condictio ob rem anhand der Zweckstaffelungstheorie 112
(2) Kein Ausschluss der Kondiktion des Erbvertrages wegen mangelnden Kondiktionsgegenstandes 114
(3) Folgen der Kondiktionsmöglichkeit für weitere Ansprüche bei Nichtigkeit des Verkehrsgeschäftes 115
cc) Weitere Rechte des Erblassers bei Nichtigkeit des Verkehrsgeschäftes 117
b) Nichtabschluss des Grundgeschäftes durch den Vertragserben nach Errichtung des Erbvertrages 119
aa) Anfechtung des Erbvertrages 119
bb) Rücktritt gemäß § 2295 BGB analog 120
cc) Kondiktion des Erbvertrages 120
dd) Rücktritt von einem auf das Verkehrsgeschäft gerichteten Vorvertrag 121
ee) Zusammenfassung 122
c) Die Nichtleistung, der Verzug und die Schlechtleistung durch den Vertragserben 123
aa) Unmöglichkeit 125
(1) Rechte nach §§ 280 ff. BGB und §§ 320 ff. BGB 125
(2) Weitere Ansprüche und Gestaltungsrechte 127
bb) Verzug 129
(1) Rechte nach §§ 280 ff. BGB und §§ 320 ff. BGB 129
(2) Weitere Ansprüche und Gestaltungsrechte 130
(a) „Rücktritt“ vom einseitig verpflichtenden Vertrag nach § 286 Abs. 2 BGB a.F. 130
(b) Kündigung des Verkehrsgeschäftes nach § 626 BGB (analog) 131
(c) Kündigung des Verkehrsgeschäftes nach § 314 BGB 133
(3) Zusammenfassung und Wertung 134
cc) Schlechtleistung 135
d) Vorversterben des Vertragserben 141
e) Zusammenfassung und Wertung 142
2. Vertragliche Störungen von Seiten des Erblassers und ihren Rechtsfolgen 144
a) Nichtabschluss des Erbvertrages nach vorangegangener Leistung des zukünftigen Vertragserben 145
b) Nichtigkeit des Erbvertrages 157
c) Den Nachlass schmälernde Verfügungen unter Lebenden über das Vermögen des Erblassers und tatsächliche Handlungen des Erblassers, die den Nachlass zerstören 159
VI. Zusammenfassung und Ergebnisse 165
Literaturverzeichnis 170
Sachwortverzeichnis 180