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Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht

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Müller, A. (2008). Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52867-7
Müller, Anja Juliane. Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52867-7
Müller, A (2008): Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52867-7

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Die Heilung von formellen Eheschließungsmängeln bei Ehen mit Auslandsberührung nach deutschem Recht

Müller, Anja Juliane

Schriften zum Internationalen Recht, Vol. 175

(2008)

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Abstract

Die seit Jahrzehnten im Internationalen Familienrecht viel diskutierte Problematik der Heilung von Nichtehen, insbesondere von hinkenden Auslandsehen, hat trotz Einführung des § 1310 III BGB im Jahre 1998 nicht an Brisanz verloren. Während nach Ansicht des Schrifttums der rechtliche Fortschritt mit dieser Heilungsvorschrift nicht weit genug geht, nimmt der BGH eine gegensätzliche Position ein. Dies nimmt die Autorin zum Anlass, sich mit dem Anwendungsbereich und der abschließenden Geltung des § 1310 III BGB auseinanderzusetzen, bevor sie sich ungeschriebenen Heilungsvarianten im deutschen Sach- und Kollisionsrecht sowie im IZPR widmet. Die Untersuchung führt zu dem Ergebnis, dass die Formwidrigkeit der Trauung durch die Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils oder auf Grundlage von Art. 6 I GG im Wege einer gesetzesübersteigenden Rechtsfortbildung zugunsten von Partnern einer hinkenden Auslandsehe überwunden werden kann. Langfristig wird eine Gesetzesänderung des § 1310 III BGB anheim gestellt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 13
Einführung in das Thema 19
Erster Teil: Gesetzliche Heilungsmöglichkeiten für formelle Eheschließungsmängel 25
A. Die Trauung vor dem Scheinstandesbeamten gemäß § 1310 II BGB 27
B. Die Heilung der nach § 1314 I i.V.m. § 1311 S. 1 BGB aufhebbaren Ehe 31
C. Die statusrechtliche Heilung gemäß § 1310 III BGB 34
I. Die internrechtliche Bedeutung des § 1310 III BGB 36
1. Der Ehekonsens 36
2. Die Vertrauenstatbestände der Nr. 1–3 37
a) Eintragung der Ehe in das Heirats- oder Familienbuch 37
b) Aufnahme eines Hinweises der Eheschließung in das Geburtenbuch 39
c) Entgegennahme und Quittierung einer familienrechtlichen Erklärung 40
3. Das Zusammenleben als Ehegatten 41
4. Rechtsfolge 43
II. § 1310 III BGB im internationalrechtlichen Kontext 44
1. Die Staatsangehörigkeit der Partner 44
2. Ort der Konsensabgabe und des Zusammenlebens 47
3. Substitution durch Eintragung der Ehe in ein ausländisches Register durch einen ausländischen Standesbeamten 50
a) Möglichkeit der Substitution bei der Eheschließung 50
b) Substitution im Rahmen der Heilung gemäß § 1310 III BGB 51
4. Anwendbarkeit des § 1310 III BGB bei Maßgeblichkeit ausländischen Formstatuts 55
III. Resümee 56
Zweiter Teil: Die Anwendung ungeschriebener Heilungsvarianten neben § 1310 III BGB 58
A. Die Notwendigkeit weiterer Heilungsinstrumentarien 58
I. Das Meinungsspektrum in Literatur und Rechtsprechung 58
II. Stellungnahme 61
1. Tatsächliches Bedürfnis 61
2. Abschließender Geltungsanspruch des § 1310 III BGB 66
B. Die Heilung auf internationalprozessrechtlicher Ebene durch Anerkennung eines ausländischen Ehefeststellungsurteils 66
I. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils im EU-Rechtsraum 68
1. Überblick über die Anerkennungsregeln nach der EheVO II 68
2. Praktische Bedeutung der Heilungsvariante innerhalb der EU 69
3. Einbeziehung feststellender Entscheidungen in den Geltungsbereich der EheVO II 71
a) Meinungsstand unter Geltung der EheVO I 72
aa) Intention der EheVO I 73
bb) Rückschlüsse aus dem Haager Scheidungsübereinkommen vom 1. Juni 1970 75
cc) Auslegung des Wortlautes 76
dd) Konträre Regelungsinhalte der erfassten Verfahrensarten 77
ee) Vergleich mit klageabweisenden Entscheidungen 78
ff) Zwischenergebnis 80
b) Rechtslage seit dem 1. März 2005 80
aa) Regelungsbereich des Art. 1 I lit. a EheVO II 81
bb) Neuerungen in Bezug auf den Ausschlussklage abweisender Entscheidungen? 81
cc) Konsequenz 83
c) Ergebnis 84
II. Die Anerkennung eines Ehefeststellungsurteils in einem förmlichen Verfahren nach Art. 7 § 1 FamRÄndG 84
1. Zweckrichtung des Anerkennungsverfahrens 85
2. Gegenstand 86
3. Die sachlichen Anerkennungsvoraussetzungen 87
a) Die internationale Zuständigkeit des ausländischen Gerichts 88
b) Verstoß gegen den anerkennungsrechtlichen ordre public 89
aa) Entscheidungen der Rechtsprechung 90
bb) Abgeschwächte Wirkung des anerkennungsrechtlichen ordre public-Vorbehalts 92
cc) Rückschlüsse aus § 328 I ZPO a.F. und seiner Neufassung 93
(1) Verhältnis des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F. zu § 328 I Nr. 4 ZPO a.F. 94
(2) Schlussfolgerung aufgrund der Streichung des § 328 I Nr. 3 ZPO a.F. 96
dd) Vereinbarkeit des ausländischen Ehefeststellungsurteils mit Art. 6 I GG 97
(1) Der Verfassungsbegriff der Ehe 98
(2) Zwischenergebnis 102
ee) Voraussetzungslose Umgehung deutscher Wertvorstellungen? 103
4. Ergebnis und Rechtsfolgen 104
III. Das Feststellungsverfahren nach § 632 ZPO als gleichwertiger Rechtsschutz? 105
1. Die Rechtskraftwirkung des Feststellungsurteils 106
2. Auswirkungen des Urteils mit inter partes-Wirkung und weitere Nachteile der Feststellungsentscheidung 107
C. Die Heilung auf der Ebene des deutschen Kollisionsrechts 108
I. Unselbständige oder alternative Anknüpfung der Vorfrage nach der Ehewirksamkeit 108
1. Lösungsfindung 111
2. Schlussfolgerung 115
II. Heilung der formwidrigen Ehe durch nachträglichen Statutenwechsel 116
1. Heilende Wirkung des Statutenwechsels i.R.d. Art. 13 I EGBGB? 117
a) Gründe für die ausnahmslose Unwandelbarkeit des Eheschließungsstatuts 119
b) Befürwortende Stimmen zugunsten der Anerkennung einer Ausnahme von der unwandelbaren Anknüpfung 120
c) Der Sonderfall der antizipierenden Anknüpfung 124
d) Rechtsdogmatischer Hintergrund für die Gewährung einer Ausnahme von der grundsätzlichen Unwandelbarkeit des Art. 13 I EGBGB 126
aa) Ratio legis des Art. 13 I EGBGB 127
bb) Begrenzung des Eheschließungsstatuts entsprechend dem Gesetzeszweck? 129
cc) Kein Verstoß gegen die klare Wertentscheidung des Gesetzgebers 132
dd) Fazit 133
2. Heilung durch Staatsangehörigkeitswechsel i.R.d. Art. 13 III EGBGB? 133
a) Unterstützende Ansichten aus der Lehre 134
b) Der ablehnende Standpunkt im Schrifttum 135
c) Die antizipierende Anknüpfung bei formfehlerhafter Inlandstrauung 138
d) Methodische Begründung und eigene Stellungnahme 138
aa) Verletzung der gesetzgeberischen Wertentscheidung 140
bb) Ergebnis 142
III. Einschränkende Anwendung des Art. 13 III 1 EGBGB 143
1. Kritische Würdigung 144
a) Parallelen zu anderweitigen Heilungsvarianten 144
b) Auslegung des Art. 13 III 1 EGBGB 145
aa) Deutung des Wortlautes 145
bb) Historische Auslegung 146
cc) Gesetzesauslegung nach dem Sinn und Zweck unter besonderer Berücksichtigung der teleologischen Reduktion 146
(1) Ablehnung des besonderen ordre public-Charakters 147
(2) „Eheschließung im Inland“ als ausreichender Binnenbezug 148
(3) Stellungnahme zu dem behaupteten ordre public-Charakter des Art. 13 III 1 EGBGB 150
2. Ergebnis 151
IV. Zusammenfassung 151
D. Die Heilung auf deutscher sachrechtlicher Ebene 152
I. Rechtliche Zulässigkeit der ergänzenden Anwendung ungeschriebener sachrechtlicher Heilungsinstrumentarien 152
II. Sachrechtliche Heilungsansätze 154
1. Wiederholung der Trauung nach inländischem Recht 154
2. Erweiterung des Regelungsbereiches des § 1310 III BGB durch Gesetzesanalogie 155
3. Entsprechende Anwendung des § 1310 II BGB 157
4. Gleichsetzung von Nichtehe und nichtiger Ehe 159
a) Meinungsstand unter Geltung des EheG 159
b) Fortleben des Heilungsansatzes nach der Eheschließungsrechtsreform 160
aa) Gleichsetzung der Nichtehe mit der aufhebbaren Ehe? 161
(1) Direkte Anwendung der Eheschließungsvorschriften 161
(2) Entsprechende Anwendung des § 1315 II Nr. 2 BGB 161
bb) Ergebnis 162
5. Ehe durch spätere Erklärung des Eheschließungswillens anlässlich der Anlegung eines Familienbuches 163
a) Beurteilung der Entscheidung 164
b) Fazit 167
6. Heilung der Nichtehe durch Erlass eines rechtskräftigen Scheidungsurteils 167
a) Kritische Bewertung 169
aa) Überblick über die formelle und materielle Rechtskraft 169
bb) Erstreckung der materiellen Rechtskraft auf die Statusbeziehung? 170
cc) Auswirkungen der materiellen Rechtskraft auf die Ehefolgen 172
b) Zwischenfeststellungsklage gemäß § 256 II ZPO 172
c) Ergebnis 173
7. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Witwenrente gemäß § 1264 RVO a.F. (§ 46 SGB VI n.F.) bei hinkenden Auslandsehen 173
a) Argumentationsstruktur des Gerichts 175
b) Resonanz im Schrifttum und ihre Würdigung 175
c) Relevanz der Judikatur für die Zukunft 179
8. Unmöglichkeit der Einhaltung der gesetzlichen Eheschließungsform 180
9. Unzumutbarkeit der Wahrung der Eheschließungsform 184
10. Heilung durch jahrzehntelang gutgläubig gelebte Ehe 186
a) Ansichten vor der Eheschließungsrechtsreform, 1998 186
b) Meinungsstand nach Einführung des § 1310 III BGB 188
aa) Ablehnender Standpunkt 189
bb) Befürwortende Auffassungen 190
c) Bewertung des Konflikts bei Bestehen einer hinkenden Auslandsehe 191
aa) Bindungswirkung der Witwenrentenentscheidung gemäß § 31 I BVerfGG 192
bb) Verfassungsrechtlicher Eheschutz gemäß Art. 6 I GG 194
cc) Lösungsmodelle 198
(1) Möglichkeit der verfassungskonformen Auslegung des § 1310 III BGB 199
(a) Offensichtliche Verfassungswidrigkeit der Norm? 200
(aa) Verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigender Eingriff in Art. 6 I GG 200
(bb) Ergebnis 204
(b) Wortlaut und gesetzgeberischer Wille als Grenzen der Auslegung 205
(2) Gesetzesimmanente Rechtsfortbildung 206
(3) Gesetzesübersteigende Rechtsfortbildung 208
(a) Verwirklichung der mit der Eheschließungsform verfolgten Zwecke 209
(b) Schlussfolgerung 213
(c) Präzisierung der Rechtsfortbildung und Ausblick für den Gesetzgeber 214
d) Einbeziehung der langjährigen absoluten Nichtehen in den Schutzbereich des Art. 6 I GG mit dem Ergebnis ihrer Heilung im Status? 216
aa) Gleichbehandlung mit nichtehelichen Lebensgemeinschaften 218
bb) Erfüllung der Zwecke der standesamtlichen Mitwirkungspflicht unter besonderer Berücksichtigung der Beweisfunktion 220
cc) Fazit 222
Abschließende Zusammenfassung 224
Literaturverzeichnis 227
Sachwortverzeichnis 241