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Nepomuck, L. (2008). Anstiftung und Tatinteresse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52482-2
Nepomuck, Lutz. Anstiftung und Tatinteresse. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52482-2
Nepomuck, L (2008): Anstiftung und Tatinteresse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52482-2

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Anstiftung und Tatinteresse

Nepomuck, Lutz

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 51

(2008)

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Abstract

Der Anstifter wird gemäß § 26 StGB "gleich einem Täter" bestraft. Dieser Vorgabe der Gleichwertigkeit von Anstiftung und Täterschaft wird in Rechtsprechung und Literatur nicht hinreichend Rechnung getragen.

Lutz Nepomuck geht mit Blick auf das Strafrahmensystem der §§ 25 bis 27 StGB davon aus, dass ein Strafrechtseinsatz gegen den Anstifter zum Zwecke des Rechtsgüterschutzes typischerweise in gleichem Maße dringlich sein muss wie gegen einen Täter, hingegen in höherem Maße dringlich als in Fällen der Beihilfe. Um dem gerecht zu werden, kennzeichnet er die Anstiftung als Vermittlung eines typischerweise unersetzbaren Tatanreizes bei übergeordnetem Tatinteresse, bei weiterer Konkretisierung als sanktionsbewehrte bzw. Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnisse ausnutzende Tataufforderung. Zu den vom Autor fokussierten Grenzfällen zwischen Anstiftung und Beihilfe zählt auch die Problematik der Auf-, Um- und Abstiftung, für die ebenfalls ein restriktiver Lösungsansatz entwickelt wird.

Ausgezeichnet mit dem CBH-Promotionspreis der Universität zu Köln 2007.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A. Methodologische Überlegungen 19
I. Ontologische Auslegung 19
1. Sachlogische Strukturen 19
2. Allgemeiner Sprachgebrauch 26
II. Ontologisch-normative Auslegung 29
III. Strafrechtsdogmatik und Verhältnismäßigkeitsprinzip 31
1. Zweckrationale Auslegung 31
2. Verhältnismäßigkeitsprinzip 33
3. Strafrahmensystematische Auslegung 37
4. Strafzweckrationale Auslegung und Strafzwecktheorien 39
a) Verhaltens- und Sanktionsnormen 40
b) Strafzwecktheorien 41
aa) Abschreckungseffekt 41
bb) Befriedungseffekt 44
cc) Vertrauenseffekt 47
dd) Normstabilisierungseffekt nach Jakobs 48
ee) Resozialisierungseffekt 53
B. Anstiftungsspezifika 57
I. Vorgaben des allgemeinen Sprachgebrauchs 57
II. Vermittlung eines typischerweise unersetzbaren Tatanreizes als Anstiftungsspezifikum 58
1. Herleitung und Begriffsbestimmung 58
2. Strafzweckrationalität 59
a) Abschreckungseffekt 59
b) Vertrauenseffekt 62
c) Befriedungseffekt 63
d) Mögliche Einwände 63
III. Übergeordnetes Tatinteresse als Anstiftungsspezifikum 65
1. Begriffsbestimmung 65
2. Strafzweckrationalität 67
a) Abschreckungseffekt 67
b) Vertrauenseffekt 68
c) Befriedungseffekt 68
3. Zur Kritik an subjektiver Auslegung objektiver Tatbestandsmerkmale 69
a) Einwände gegen die subjektive Teilnahmetheorie 69
b) Vorwurf des Gesinnungsstrafrechts 72
IV. Anstiftungsspezifische Minderung der Dringlichkeit des Strafrechtseinsatzes wegen fehlender Tatherrschaft? 75
V. Anstiftungsspezifische Minderung der Dringlichkeit des Strafrechtseinsatzes wegen geringerer krimineller Energie? 80
VI. Strafrahmensystematische Konsistenz der Anstiftungsspezifika 82
VII. Prinzip der Entscheidungsherrschaft 85
C. Auslegung des Begriffs „Zur-Tat-Bestimmen“ 88
I. Reine Verursachungstheorie 88
1. Meinungsstand 88
a) Rechtsprechung 88
b) Literatur 89
2. Begründungsansätze 90
a) Schuldteilnahmetheorie 90
b) Unrechtsteilnahmetheorie 93
c) Heghmanns’ Lehre von der abstrakten Doppelgefahr 95
aa) Der Angestiftete als zukünftige Gefahr für die Gesellschaft 95
bb) Haftung für Exzessgefahren der Haupttat 96
d) Weitere Argumente 98
3. Fazit 102
II. Lehre von der kommunikativen Beeinflussung 102
III. Lehre von der offenen kommunikativen Beeinflussung 105
IV. Aufforderungslehren 107
1. Roxins Lehre von der zielgerichteten Tataufforderung 107
2. Schild 111
3. Weitere Auffassungen 112
V. Baunacks Lehre vom Auslösen des Willenselements 113
VI. Lehren vom deliktisch sinnbezogenen Verhalten 114
1. Frischs Lehre vom deliktischen Sinnbezug 114
a) Deliktisch sinnbezogenes und ambivalentes Verhalten 114
b) Bedeutung von Garantenpflichten 118
2. Christmanns Lehre von der Schaffung eines tatbefürwortenden Grundes 119
3. Schumanns Solidarisierungstheorie 123
4. Schulz’ Lehre von der Planherrschaft 126
VII. Hilgendorfs Lehre von der Vermittlung eines über dem alltäglichen Reizpegel liegenden Tatanreizes 131
VIII. Steins Lehre von der Beeinträchtigung der Motivationskraft der dem Vordermann auferlegten Verhaltenspflicht 134
IX. Lehren von der voluntativen und/oder intellektuellen Dominanz 136
1. Bloy 136
2. Ingelfinger 138
3. Neidlinger 139
X. Motivationsherrschaftslehren 140
1. Renzikowski 140
2. Lampe 142
XI. Joerdens Lehre von der sanktionsbewehrten Tataufforderung 144
XII. Köhlers Lehre von der willensbestimmenden Tatmacht 146
XIII. Amelungs Lehre von der korrumpierenden Aufforderung zu strafbedrohtem Verhalten 150
XIV. Mandatstheorien 155
1. Puppes Lehre vom Unrechtspakt 155
2. Altenhains Lehre von der Unrechtsvereinbarung 158
3. Jakobs 160
4. Hoyer 162
5. Joecks 163
XV. Kohlers Lehre von der Anstiftung als absichtliches Handeln 164
D. Anstiftung als sanktionsbewehrte Tataufforderung oder Tataufforderung unter Ausnutzung eines Autoritäts- oder Abhängigkeitsverhältnisses 167
E. Fallkonstellationen und ihre rechtliche Einordnung 171
I. Vorbemerkung 171
II. Einzelne Fallkonstellationen 172
1. Versprechungen bzw. Inaussichtstellen von Vorteilen für die Tatbegehung 172
2. Drohungen 174
3. Annahme eines Angebots zur Tatbegehung 177
4. Wünsche und Bitten 181
5. Beauftragung 183
6. Aufforderungen 185
7. Überreden 188
8. Ratschläge 190
9. Verschaffen notwendiger Tatmittel 192
10. Zusage von Unterstützung bei oder nach der Tat 194
11. Hinweise auf günstige Tatgelegenheiten 196
12. Bewirken der Entscheidung, einen von mehreren alternativ ausgearbeiteten Tatplänen zu verwirklichen 197
13. Zerstreuen von Bedenken 199
14. Warnungen 203
15. Hinweis auf das Ausbleiben von Nachteilen seitens des Hintermannes für den Fall der Tatbegehung 206
16. Tatsachenberichte 207
17. Fragen 211
18. Scheinbares Abraten 213
19. Arrangement zur Tat anreizender Situationen 216
a) Begriffsbestimmung 216
b) Anstiftungslösung 218
c) Differenzierende Lösung 218
d) Anstiftung ablehnende Lösung 220
e) Lösung von Frisch und Christmann 222
f) Eigene Auffassung 223
20. Allgemeine Hinweise auf Möglichkeiten, durch Begehung einer Straftat Probleme zu lösen oder Vorteile zu erlangen 225
a) Verbrechenssystematische Verortung 225
b) Teilnahmedogmatische Lösung 227
21. Rechtsauskünfte 231
22. Bereitstellen eines Tatplans 237
F. Aufstiftung – Umstiftung – Abstiftung 242
I. Einführung in die Problematik 242
II. Begriffsbestimmung 244
III. Aufstiftung 247
1. Wesentlichkeitstheorie 247
2. Qualifikationstheorie 250
3. Unrechtssteigerungstheorie 253
4. Schulz’ Lehre von der Planherrschaft 260
5. Steins Lehre von der Gefährlichkeitssteigerung 263
6. Heinzes Lehre von der Tatzieländerung 264
7. Lehre vom delictum sui generis 267
8. Lehre vom selbständig strafbaren Mehr 270
IV. Eigene Auffassung und Lösung einzelner Aufstiftungsfälle 274
V. Umstiftung 277
1. Vorbemerkung 277
2. Wechsel von Tatzeit, Tatort, Tatmittel und weiterer Tatbegehungsmodalitäten 278
3. Motivwechsel 284
4. Wechsel des Tatobjekts innerhalb desselben Tatbestandes bei gleich bleibendem Rechtsgutsträger 286
5. Wechsel des Tatobjekts und des Rechtsgutsträgers innerhalb desselben Tatbestandes 292
6. Tatbestandswechsel 294
7. Wechsel zu früherer Tatbegehung 301
8. Fazit 306
VI. Abstiftung 307
1. Argumentationsstand 309
2. Kritik und eigene Lösung 311
G. Zusammenfassung 314
Literaturverzeichnis 321
Sachverzeichnis 339