Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität
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Integrationsfunktion der Verfassung und Verfassungsnormativität
Die Verfassungstheorie Rudolf Smends im Lichte einer transdisziplinären Rechtstheorie
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1092
(2008)
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Abstract
Thema der Arbeit ist die Entwicklung eines realistischen Konzepts von Verfassungsnormativität auf der Basis eines kulturwissenschaftlichen Rechtsverständnisses. Der zentrale Begriff der Untersuchung, "Normativität", wird hier als umfassender Begriff für alle Wirkungen des (Verfassungs-)rechts konzipiert.Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Bestandsaufnahme von Aussagen der Staatsrechts- und Verfassungslehre über die Integrationsleistung der Verfassung und von damit verbundenen Normativitätskonzepten. Ihr Zentrum bildet die Integrationslehre Rudolf Smends. Die Bestandsaufnahme ergibt, dass trotz der unterscheidbaren Typen der Integrations- und der Rechtsverfassung eine eigenständige Lehre der Normativität der Verfassung kaum ausformuliert ist. Ausgehend davon wird ein kulturwissenschaftlicher Ansatz zu einem umfassenden Verständnis von Verfassungswirkungen entwickelt, welches in der Integrationslehre Smends angelegt ist.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 6 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einführung – Über Integration als Rechtswirkung der Verfassung | 11 | ||
I. Die Verfassung im Rahmen eines realistischen Rechtskonzepts | 12 | ||
II. Kulturwissenschaftliche und transdisziplinäre Perspektive auf Recht und seine Wirkungen | 17 | ||
Erster Teil: Grundlagen – Über den Zusammenhang zwischen Integrations- und Rechtswirkung der Verfassung | 21 | ||
I. Einleitung | 21 | ||
II. Integration als Einheitsbildung von Staat und Gesellschaft | 21 | ||
III. Verfassung im Sinne des modernen Verfassungsbegriffs | 25 | ||
IV. Die normative und methodische Problematik von Aussagen zur Integration durch Verfassung | 27 | ||
V. Integrationswirkung der Verfassung und der Begriff der Normativität | 30 | ||
1. „Wirkung“ der Verfassung, nicht ihre Wirksamkeit als Ausgangspunkt | 33 | ||
2. Normativität als Rechtswirkung, nicht Geltungsanspruch des Rechts | 36 | ||
Zweiter Teil: Bestandsaufnahme – Verfassungsnormativität im Spiegel von Konzepten zur Integrationsfunktion der Verfassung | 39 | ||
I. Einleitung | 39 | ||
1. Allgemeines | 39 | ||
2. Analyse staatsrechtlicher Aussagen über Integrationsvorgänge und die Rolle der Verfassung: Zur Isolierung verfassungstheoretischer Vorstellungen | 40 | ||
II. Verfassung und Integration in der Staats- und Verfassungslehre Rudolf Smends: Ansätze zu einem umfassenden Verständnis von Verfassungsnormativität | 41 | ||
1. Einleitung | 41 | ||
2. Die Integration in „Verfassung und Verfassungsrecht“ als integrationstheoretisches Konzept | 43 | ||
a) Das Integrationsziel – Der Staat als Überwindung von Desintegration auf verschiedenen Ebenen | 44 | ||
aa) Der reale Staat als Nationalstaat, Bundesstaat und politische Schicksalsgemeinschaft des Volkes bei Smend | 44 | ||
(1) Der Staat als Nationalstaat | 44 | ||
(2) Der Staat als Bundesstaat | 45 | ||
(3) Der Staat als politische Gemeinschaft | 46 | ||
bb) Inkurs: Weiter gehende Rechtfertigung des Staates bei Smend? | 46 | ||
cc) Der Staat als beschreibbares soziales Gebilde und Gegenstand des Staatsrechts | 48 | ||
(1) Der Staat als rechtlich geprägte Gruppe | 50 | ||
(2) Der Staat als Teilbereich des Sozialen und seine Bestimmung durch das Politische | 51 | ||
(3) Der Staat als Zweckgemeinschaft | 54 | ||
(4) Der Staat als nationale Volksgemeinschaft | 55 | ||
b) Die Art und Weise der Integration sowie die Mittel der Integration | 57 | ||
aa) Über den Zusammenhang zwischen Staat und Integrationsvorgang | 57 | ||
bb) Die verschiedenen Integrationsfaktoren | 59 | ||
(1) Die sachliche Integration | 61 | ||
(a) „Gemeinschaftsbedingende Gehalte“ | 62 | ||
(b) Symbolisierung als Vermittlungsform | 67 | ||
(2) Die formale Integration – Integrierende Personen und Verfahrensweisen | 68 | ||
c) Die Beteiligten des Integrationsprozesses | 69 | ||
d) Der Gesamtvorgang der staatlichen Integration | 70 | ||
aa) Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der sachlichen Integration | 70 | ||
bb) Die Voraussetzungen und Rahmenbedingungen der funktionellen Integration | 71 | ||
cc) Das Zusammenspiel der Integrationsfaktoren | 71 | ||
dd) Der Schlussstein des Integrationssystems | 72 | ||
ee) Der Automatismus der Integration | 72 | ||
ff) Fazit: Spielräume der Verfassung im Integrationsprozess | 73 | ||
3. Integration durch Verfassung als politisches Integrationsrecht – das verfassungstheoretische Konzept Smends | 74 | ||
a) Der geisteswissenschaftliche Ansatz Smends | 74 | ||
b) Integration als „Lebensprinzip“ des Staates und „Sinnprinzip“ der Verfassung | 75 | ||
aa) Die Aufgaben der Verfassung im Rahmen der Integration | 76 | ||
(1) Verfassung und sachliche Integration des Staates | 77 | ||
(2) Verfassung und funktionelle Integration des Staates: Das „Verfassungsleben“ | 79 | ||
(3) Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für das Wirken der Verfassung als Integrationsordnung | 80 | ||
bb) Rückschlüsse aus der Integrationsrolle der Verfassung auf den Verfassungsbegriff | 81 | ||
cc) Die Normativität der Verfassung | 82 | ||
(1) Der Verfassungsbegriff Smends | 82 | ||
(2) Rechtlichkeitshinweise aus der Integrationsrolle der Verfassung | 84 | ||
dd) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen dieses Normativitätskonzepts | 86 | ||
III. Verfassung und Integration in der Staatslehre der Bundesrepublik: Integration durch Rechtsverfassung oder Integrationsverfassung als Ausdruck verschiedener Konzepte von Verfassungsnormativität? | 88 | ||
1. Einleitung: Verfassung und Integration in der Staats- und Verfassungsrechtslehre nach Smend | 88 | ||
a) Die Integrationsdebatte als Beispiel für ein wachsendes Bewusstsein transdisziplinärer Zusammenhänge in der Verfassungsrechtslehre | 88 | ||
b) Die Integrationsleistung der Verfassung als Hinweis auf ihre Normativität | 90 | ||
2. Josef Isensee: Die integrative Wirkung der Rechtsverfassung | 91 | ||
a) Integration des Staates durch die „Rechtsverfassung“: Das Integrationskonzept | 91 | ||
b) Verfassung als Staats-, nicht Gesellschaftsordnung: Das Konzept der „Rechtsverfassung“ | 94 | ||
c) Verfassungsrecht als „politisches Recht“: Das Normativitätskonzept | 95 | ||
d) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen des Normativitätskonzepts Isensees | 97 | ||
3. Peter Häberle: Integration durch die Verfassung als konkreten Kulturprozess | 98 | ||
a) Integration durch Verfassung (als Kultur): Das Integrationskonzept | 99 | ||
b) Die Verfassung als öffentlicher Prozess: Das Verfassungskonzept | 101 | ||
c) Die Normativität der Verfassung als öffentlicher Prozess | 102 | ||
d) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen des Normativitätskonzepts Häberles | 105 | ||
4. Integration durch Verfassung als Institution (Hans Vorländer, Jürgen Gebhardt) | 107 | ||
a) Umfassende Integration durch Verfassung als Institution: Das Integrationskonzept | 108 | ||
b) Verfassung als politische Institution mit symbolischer Dimension: Das Verfassungskonzept | 110 | ||
c) Normativität im Kontinuum der Verfassungspraxis: Das Normativitätskonzept | 111 | ||
d) Anschlussfähigkeit sowie Grenzen des institutionentheoretischen Normativitätskonzepts | 112 | ||
5. Fazit: Unterschiedliche Integrationskonzepte und unterschiedliche Normativitätskonzepte? – Zu den Rechtlichkeitsideen der Konzepte | 113 | ||
Dritter Teil: Rechts- und verfassungstheoretische Folgerungen – Ansätze zu einem erweiterten Konzept der normativen Kraft der Verfassung | 116 | ||
I. Einleitung: Verfassungsrecht aus realistischer und kulturwissenschaftlicher Perspektive | 116 | ||
II. Zur Perspektivenabhängigkeit der Darstellung von Verfassung und Verfassungswirkungen | 120 | ||
III. Eine Annäherung an eine realistische Darstellung der Verfassungsverwirklichung: Verschiedene Akteure und Verwirklichungsweisen | 122 | ||
1. Allgemeines zur Struktur der Verfassungsverwirklichung: Akteure, Verwirklichungsweisen und Gegenstand | 123 | ||
2. Verschiedene Akteure und verschiedene Arten der Verfassungsverwirklichung | 125 | ||
IV. Rechtswissenschaft als Akteurin der Verfassungsverwirklichung und die Herstellung von Recht(sbildern) | 129 | ||
1. Institutioneller Status und Bedeutung der Rechtswissenschaft im Rechtssystem | 129 | ||
2. Der Beitrag der Wissenschaft zur Verfassungsverwirklichung | 131 | ||
a) Kulturwissenschaftliche Betrachtung und Deutung des Rechts | 131 | ||
aa) Kein Kulturverfassungsrecht | 132 | ||
bb) Kultur als Beobachtungsperspektive | 133 | ||
V. Folgen der kulturwissenschaftlichen Betrachtung der Entfaltung von Verfassungswirkung | 134 | ||
1. Folgen für die Betrachtung der Leistungen der Rechtswissenschaft im Allgemeinen | 134 | ||
2. Folgen für den Begriff der Normativität im Besonderen | 136 | ||
VI. Rechtstheoretische Gründe für einen erweiterten Begriff der Normativität der Verfassung | 138 | ||
Vierter Teil: Ertrag – Die sog. Integrationsverfassung als Verlust von Rechtlichkeit? | 142 | ||
I. Zur Diskussion um symbolische und integrative Verfassungsleistungen | 142 | ||
1. Für ein erweitertes Konzept der Verfassung als Recht | 142 | ||
2. Die Rede von einer „symbolischen Verfassung“ – eine geglückte Begriffsbildung? | 145 | ||
II. Smends Verfassungsverständnis als Normativitätsmanko? | 146 | ||
Literaturverzeichnis | 148 | ||
Sachwortverzeichnis | 169 |