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Oppenborn, K. (2008). Verhandlungen und Verjährung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52678-9
Oppenborn, Klaus. Verhandlungen und Verjährung. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52678-9
Oppenborn, K (2008): Verhandlungen und Verjährung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52678-9

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Verhandlungen und Verjährung

Oppenborn, Klaus

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 371

(2008)

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Abstract

Klaus Oppenborn beschäftigt sich mit einer der wichtigsten Änderungen im neuen Verjährungsrecht: Der Hemmung der Verjährung gem. § 203 BGB.

Im ersten Kapitel der Arbeit werden grundsätzliche Fragen aufgeworfen: Was legitimiert die Hemmung bei Verhandlungen? Ist ein entsprechender Hemmungstatbestand in jedem Verjährungssystem gerechtfertigt? Da entsprechende Tatbestände schon vor der Reform partiell geregelt waren, werden umfassend die Vorgängernormen des § 203 BGB durchleuchtet. Auch wird auf den Gedanken des Rechtsmissbrauches eingegangen, sofern sich die Parteien "in die Verjährung" verhandelten.

Im zweiten Kapitel steht die eigentliche Regelung des § 203 BGB im Mittelpunkt der Darstellung. Eingangs wird das Gesetzgebungsverfahren mit seinen unterschiedlichen Regelungsentwürfen kritisch untersucht. Nachfolgend stehen praxisrelevante Themen zur Diskussion: Es geht um den sachlichen Anwendungsbereich der Norm, der Begriff der "Verhandlungen" wird näher konkretisiert, die Kriterien für den Beginn und das Ende aufgezeigt. Nachfolgend wird u. a. dargestellt, inwieweit einzelne Verhandlungsabschnitte zu einer Gesamthemmung zusammengefasst werden können, welche Auswirkungen das Zusammentreffen der Hemmung mit anderen Neubeginn- und Hemmungstatbeständen hat und inwieweit es speziellere Reglungen im BGB oder in den zivilrechtlichen Nebengesetzen zu § 203 BGB gibt. Es stellt sich die Frage, ob § 203 BGB als adäquate Nachfolgenorm der Hemmungstatbestände bei Verhandlungen, die zum 01.01.2002 aufgehoben wurden, anzusehen ist, und ob auf die damalige Rechtsprechung zurückgegriffen werden kann. Inwieweit sind die Vorschriften der allgemeinen Rechtsgeschäftslehre auf Verhandlungserklärungen anwendbar? Sind sie anfechtbar, ggf. sogar rückwirkend? Ist der Zugang erforderlich? Wie soll der Schutz des beschränkt Geschäftsfähigen gewährleistet werden? Sind bei der Stellvertretung Besonderheiten zu beachten? Stellung wird hierzu im letzten Abschnitt genommen. Zum Abschluss bleibt die Frage, ob § 203 BGB vertraglichen Modifikationen zugänglich ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Danksagung 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
Einführung und Problemaufriss: Der Weg zu § 203 BGB 19
1. Kapitel: Historische und dogmatische Darstellung 21
1. Abschnitt: Dogmatische Grundlagen der Verjährungshemmung 21
§ 1 Ein Überblick: Die Hemmungs- und Neubeginntatbestände nach der Reform des Verjährungsrechtes 21
§ 2 Die Wirkung und dogmatische Legitimation der Hemmung 22
I. Die Wirkung der Hemmung: Fortlauf-, Anlauf- und Ablaufhemmung 22
II. Die Legitimation der Hemmung: Der Rechtssatz „Agere non valenti non currit praescriptio“ 23
1. Allgemeine Überlegungen 24
2. Die Legitimation von Verhandlungen als Hemmungsgrund 25
a) Die Gesetzesbegründung zu § 203 BGB 25
b) Die Hemmung bei Verhandlungen als Ausdruck des Rechtssatzes „Agere non valenti non currit praescriptio“ 26
3. Die Unzumutbarkeit der Rechtsdurchsetzung als Legitimation der Verjährungshemmung – unter Berücksichtigung der besonderen Bedeutsamkeit der Verjährung 28
a) Die Verjährung als Inhaltsbestimmung des Art 14 I S. 2 GG 28
b) Der Schuldnerschutz 29
c) Schutz öffentlicher Interessen (Nebeneffekt) 32
d) Die Unzumutbarkeit der Rechtsdurchsetzung und die Verjährung: Die Abwägung im engeren Sinne; der Wegfall der Legitimation der Verjährung bei Verhandlungen 36
§ 3 Die Hemmung durch Verhandlungen im System des Verjährungsrechtes: Die Problematik überlanger Verjährungsfristen 37
2. Abschnitt: Die Rechtslage vor der Schuldrechtsreform 41
§ 1 Die speziellen Hemmungstatbestände vor der Schuldrechtsreform 41
I. Einführung 41
II. Die Hemmungstatbestände bei realen Verhandlungen: §§ 852 II und 639 II BGB a.F. 42
1. Die Hemmungsregelung im Deliktsrecht: § 852 II BGB a.F. 42
2. Die Hemmung im Werkvertragsrecht: § 639 II BGB a.F. 45
III. Die Hemmung der Verjährung durch Anspruchserhebung: § 651g II S. 3 BGB a.F. 48
§ 2 Verhandlungen und die allgemeinen Regelungendes BGB 54
I. Verhandlungen als Haftungsgrundlage für Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung und § 826 BGB 55
1. Verhandlungen und Ansprüche aus positiver Vertragsverletzung (§§ 280 I, 282, 241 II, 249 BGB n.d. Schuldrechtsreform) 55
2. Verhandlungen und § 826 BGB 56
3. Die Rechtsfolge: Schadensersatz gem. § 249 BGB; Verjährung als Schaden; Schadensberechnung 57
II. Verhandlungen und der Einwand der unzulässigen Rechtsausübung gem. § 242 BGB 59
1. Grundlagen und Begriffsbestimmung: Venire contra factum proprium, Rechtsmissbrauch, exceptio doli? 59
2. Die Einrede des Rechtsmissbrauchs: Vom Reichsgericht bis zum Bundesgerichtshof 61
a) Die Problemstellung: §§ 242 BGB, 225 BGB a.F. und die teleologische Bedeutung der Verjährung 61
b) Das Reichsgericht 62
c) Der Bundesgerichtshof 64
d) Die Rechtsfolge: Die Gewährung einer angemessenen Nachfrist 67
III. Verhandlungen während der gerichtlichen Auseinandersetzung: § 211 II S. 1 BGB a.F. 69
§ 3 Kritik und Lösungsansätze 71
I. Die Kritik an der Rechtslage 71
II. Die Lösungsansätze der Literatur 72
1. Die Konkretisierung der Nachfrist gem. § 242 BGB 72
2. Die analoge Anwendung der §§ 852 II, 208 BGB a.F. 73
a) Die Analogie zu § 852 II BGB a.F. 73
aa) Die prinzipielle Verallgemeinerungsfähigkeit der Hemmung bei Verhandlungen; §§ 852 II, 639 II BGB a.F. und § 203 BGB als Konkretisierung des § 242 BGB; dogmatische Abgrenzung zur Hemmung durch Anspruchserhebung 73
bb) Die analoge Anwendung von § 852 II BGB a.F. durch die Literatur und deren Ablehnung durch die Rechtsprechung 75
b) Willy Brenner: Die Analogie zu § 208 BGB a.F. 77
3. G. Wagner und H. J. Wieling: Verhandlungserklärungen als rechtsgeschäftliche Abreden 78
§ 4 Resümee und Stellungnahme 79
2. Kapitel: § 203 BGB 80
Gang der Darstellung 80
1. Abschnitt: Die Entstehungsgeschichte des § 203 BGB 80
§ 1 Das Gutachten Peters/Zimmermann und die Vorschläge der Kommission zur Überarbeitung des Schuldrechtes: Die Anfänge v. 1981 bis 1992 81
§ 2 Vom Diskussionsentwurf bis zur Verkündung des Gesetzes: Die Entwicklung v. August 2000 bis November 2001 83
I. Der „Diskussionsentwurf eines Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes“ v. August 2000 84
II. Die Entwicklung v. Januar bis Mai 2001 86
III. Das Gesetzgebungsverfahren v. Mai bis November 2001 88
1. Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung v. 14.05.2001 (BT-Drucks. 14/6040) 88
2. Von der Stellungnahme des Bundesrates (BR-Drucks. 338/01) bis zur Gesetzesverkündung 89
§ 3 Stellungnahme und Kritik 90
I. Die Formpflicht 90
II. Reale Verhandlungen oder Hemmung durch Anspruchsanmeldung? 91
III. Fortlaufhemmung, Ablaufhemmung oder Kombination beider Hemmungsfolgen: Die angemessene Rechtsfolge; das Erfordernis der Begrenzung der Hemmung 93
IV. Fazit 97
2. Abschnitt: § 203 BGB aus verjährungsspezifischer Perspektive 98
§ 1 Der Anwendungsbereich des § 203 BGB 98
I. Die Anwendung im BGB, zivilrechtlichen Nebengesetzen und im öffentlichen Recht 98
II. Exkurs: Die analoge Anwendung auf Ausschlussfristen 100
1. Allgemeines: Abgrenzung Verjährungs- u. Ausschlussfristen; die Hemmung v. Ausschlussfristen als Ausnahme 100
2. Ausschlussfristen und § 203 BGB: Die konkrete Anwendung 101
§ 2 Der Beginn, das Ende, die Beschränkung und der Verlauf der Hemmung gem. § 203 BGB 103
I. Der Beginn der Hemmung gem. § 203 BGB: Zum Begriff der „Verhandlungen“ 103
1. Der Begriff der „Verhandlungen“ in der Rechtsprechung und Literatur 103
2. Exkurs: Die gebotene weite Auslegung der Hemmungstatbestände nach der Reform des Verjährungsrechtes 105
3. Zum Begriff der Verhandlungen: Auslegung; inhaltliche Anforderungen; Hemmungsbeginn; Ausschluss von Verhandlungen 106
II. Die Beendigung der Verhandlungen: Insbesondere das „Einschlafen“ der Verhandlungen 119
III. Das „Schweben“ der Verhandlungen: Verhandlungspausen; Gesamthemmung einzelner Verhandlungsabschnitte/Verklammerung 125
1. Verhandlungspausen 125
2. Die Verklammerung einzelner Verhandlungsabschnitte 128
IV. Die Begrenzung von § 203 BGB durch § 242 BGB 129
§ 3 Der Hemmungsumfang: Der Verhandlungsgegenstand 131
I. Die Gesetzesbegründung: Weite Auslegung; Schadenseinheit und § 203 BGB; Hemmungsbegrenzungen 131
II. Stellungnahme 134
§ 4 § 203 BGB u. das Zusammentreffen mit anderen Hemmungs- und Neubeginntatbeständen 135
I. Die Neubeginntatbestände: Allgemeines; Grund der Ausgestaltung als Neubeginntatbestand; § 13 V Nr. 1 S. 1 VOB/B als besonderer Neubeginntatbestand 136
II. Das Anerkenntnis gem. § 212 I Nr. 1 BGB 137
1. Allgemeines 137
2. Anerkenntnis und erfolglose Verhandlungen 139
III. Das Zusammentreffen von § 203 BGB mit Neubeginntatbeständen und anderen Hemmungsgründen 141
1. § 203 BGB und Neubeginntatbestände 141
2. Die Kollision von Hemmungstatbeständen des Bürgerlichen Gesetzbuches: Insbesondere das Zusammentreffen von § 203 BGB mit den Hemmungstatbeständen des § 204 BGB 142
3. § 203 BGB und die Hemmung bei Anspruchserhebung/Hemmung bei Verhandlungen gem. § 12 II ProdHaftG 146
a) § 203 BGB und die Hemmung bei Anspruchserhebung: Ein Verhältnis lex generalis zu lex specialis? 146
b) § 203 BGB und § 12 II ProdHaftG: Das Zusammentreffen mit Hemmungstatbeständen, die reale Verhandlungen voraussetzen 149
§ 5 § 203 BGB als Nachfolgenorm der Hemmungsvorschriften bei Verhandlungen vor der Schuldrechtsreform 151
I. § 203 BGB und § 852 II BGB a.F.; der Einwand des Rechtsmissbrauchs gem. § 242 BGB; Verhandlungen und Schadenersatzansprüche 151
II. § 203 BGB als Nachfolgeregelung des § 639 II BGB a.F.: Verhandlungen und Mängelgewährleistung im Kauf- und Werkvertragsrecht 152
1. Allgemeines: Die Mängelgewährleistung im Kauf- und Werkvertragsrecht; die Möglichkeiten verjährungs-beeinflussender Maßnahmen bei der Nacherfüllung durch die Parteien; Verhandlungen und Anerkenntnis i.F.d. Nachbesserung 152
2. § 203 BGB als Nachfolgenorm des § 639 II BGB a.F.: Unterschiede zwischen den Vorschriften; Nacherfüllung als Verhandlungen? Fristsetzung vor Verjährungsende 156
III. § 203 BGB als Nachfolgevorschrift des § 651g II S. 3 BGB a.F.: Verhandlungen im Reisevertragsrecht 164
1. Die verjährungsrechtlichen Änderungen durch die Schuldrechtsreform: Die Kritik der Literatur; Fortsetzung der Rechtsprechung zu 651g II S. 3 BGB a.F.? 164
2. Exkurs: § 203 BGB als Nachfolgenorm des § 651g II S. 3 BGB a.F. – intertemporales Kollisionsrecht; Verwerfungen beim Übergang zum neuen Recht? 168
3. Abschnitt: § 203 BGB und die Vorschriften der Rechtsgeschäftslehre/die Möglichkeit rechtsgeschäftlicher Modifikationen 169
§ 1 Die Rechtsnatur von Verhandlungserklärungen 170
§ 2 Die analoge Anwendung der §§ 104 BGB ff. auf Verhandlungserklärungen 172
I. Geschäftsfähigkeit; Auslegung; Zugang der Erklärung 172
II. Die Anfechtung 174
III. Exkurs: Verjährung und Rückwirkung – insbesondere die Genehmigung und Anfechtung von Verhandlungserklärungen 177
IV. Verhandlungen und Stellvertretung 180
1. Stellvertretung und vorvertragliche Verhandlungen: Unterschiede zu Verhandlungen gem. § 203 BGB 180
2. Die analoge Anwendung der §§ 164 ff. BGB auf die Verhandlungsvertretung 182
a) Ausschlussgründe 183
b) Die Abgabe einer eigenen Willenserklärung: Abgrenzung zur Botenschaft; Verhandlungen und Botenschaft 183
c) Der Offenkundigkeitsgrundsatz: Besonderheiten bei der Verhandlungsvertretung 184
d) Die Vertretungsmacht 187
aa) Die rechtsgeschäftliche Verhandlungsvollmacht: Vollmachtsumfang; insbesondere die Regulierungsvollmacht des Versicherers 188
bb) Die Anscheins- und Duldungsvollmacht 191
cc) Die gesetzliche Verhandlungsvollmacht 193
e) Sonstige Vorschriften des Stellvertretungsrechtes 196
f) Die Sekundärhaftung im Außenverhältnis 197
aa) Die Haftung des Vertreters 197
bb) Die Haftung des Vertretenen 199
3. Verjährungshemmung und Stellvertretung: Losgelöst von den §§ 164 ff. BGB? Die Zurechnung nach Billigkeitsgesichtspunkten 201
§ 3 Vertragliche Modifikationen des § 203 BGB 202
I. Die Entwicklung der vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten von Verjährungsvorschriften: Änderungen durch die Reform; § 225 BGB a.F. und § 202 BGB 202
II. Die Regelung des § 202 BGB: Allgemeines; die Anwendung auf Hemmungstatbestände 203
III. Individualvertragliche Regelungen und Hemmungstatbestände: Der Kontrollmaßstab 207
IV. Die Abänderung von § 203 BGB durch individualvertragliche Abreden 209
1. Individualvertragliche Vereinbarungen und § 203 S. 1 BGB: § 203 S. 1 BGB als zwingendes Recht (ius cogens) 209
2. Individualvertragliche Regelungen und § 203 S. 2 BGB: Abbedingung; Fristbegrenzung 212
a) § 203 S. 2 BGB: Kein zwingendes Recht; Verbotsgesetz i. S. d. § 134 BGB? 212
b) § 203 S. 2 BGB: Sittenwidrigkeit gem. § 138 I BGB; Maßstab der Sittenwidrigkeit; Ausübungskontrolle gem. § 242 BGB; Fristverkürzung; zweistufige Wirksamkeitskontrolle 213
3. § 203 BGB und Formvereinbarungen 220
4. Sonstige vertragliche Modifikationsmöglichkeiten des § 203 BGB: Fristerweiterung; Begrenzungen des Verhandlungsumfanges; Hemmung durch Anspruchserhebung 222
V. Gestaltungsmöglichkeiten durch allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 223
1. Hemmungstatbestände und allgemeine Geschäftsbedingungen: Allgemeine Grenzen der Gestaltungsfreiheit; § 307 BGB und die Hemmungstatbestände; strenge Inhaltskontrolle; überraschende Klauseln; Leitbildfunktion 223
2. Die konkrete Anwendung 227
a) AGB-Klauseln und § 203 BGB: Die Verwendung gegenüber Nichtunternehmern 227
b) AGB-Klauseln im unternehmerischen Bereich 230
VI. Resümee zur vertraglichen Gestaltungsmöglichkeit 232
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 233
Anhang 237
I. Die Regelungsentwürfe im Zusammenhang mit der Reform des Verjährungsrechtes 237
II. Die spezialgesetzlichen Hemmungstatbestände vor der Schuldrechtsreform 239
Literaturverzeichnis 240
Sachwortverzeichnis 253