Menu Expand

Cite BOOK

Style

Gallenkamp, G. (2010). Direkte Nachfolge in eine offene Handelsgesellschaft im Vermächtniswege. Ein Beitrag zum Recht der Anteilsübertragung durch Vermächtnis. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52650-5
Gallenkamp, Götz. Direkte Nachfolge in eine offene Handelsgesellschaft im Vermächtniswege: Ein Beitrag zum Recht der Anteilsübertragung durch Vermächtnis. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52650-5
Gallenkamp, G (2010): Direkte Nachfolge in eine offene Handelsgesellschaft im Vermächtniswege: Ein Beitrag zum Recht der Anteilsübertragung durch Vermächtnis, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52650-5

Format

Direkte Nachfolge in eine offene Handelsgesellschaft im Vermächtniswege

Ein Beitrag zum Recht der Anteilsübertragung durch Vermächtnis

Gallenkamp, Götz

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 404

(2010)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Die Nachfolge in unternehmerisches Vermögen ist integraler Bestandteil der strategischen Unternehmensplanung. Die frühzeitige Nachfolgeplanung ist unerlässlich, um das Unternehmen am Markt zu erhalten. Vermächtnislösungen zur Unternehmensnachfolge sind aufgrund ihrer großen Flexibilität durch den "schuldrechtlichen" Charakter des Vermächtnisrechts "populär". Andererseits ist die Rechtsprechung bereit, den praktischen Bedürfnissen des "Geschäftslebens", entgegen der Grundentscheidungen des historischen Gesetzgebers, im Recht der Erbfolge durch Sonderentwicklung bei der Nachfolge in Personengesellschaftsanteile entgegenzukommen.

Götz Gallenkamp arbeitet in diesem Zusammenhang das Bedürfnis für eine unmittelbare Übertragung von OHG-Gesellschaftsanteilen auf einen (Unternehmens-)Nachfolger und die mögliche Umsetzung einer solchen Singularsukzession mittels eines Vindikationslegates heraus.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 15
A. Grundlagen 17
I. Erbrechtliche Grundlagen und Prinzipien 17
1. Vonselbsterwerb und Universalsukzession als erbrechtliche Grundprinzipien 17
2. Das Gesamthandsprinzip und die Erbengemeinschaft 18
3. Keine unmittelbare Zuordnung einzelner Vermögensgegenstände 19
4. Mittelbare Zuordnung von einzelnen Vermögensgegenständen durch letztwillige Verfügung 19
a) Auflage § 1940 BGB 20
b) Teilungsanordnung § 2048 BGB 20
c) Vermächtnis § 1939 BGB 21
II. Die gesetzlichen Regeln zur Erbfolge in Gesellschaftsanteile von Personengesellschaften 22
1. Gesellschaftsrechtliche Ebene 22
2. Erbrechtliche Ebene 23
3. Vereinbarkeit der Regelungen mit den genannten erbrechtlichen Grundsätzen 24
III. Möglichkeiten, die Nachfolge zu gestalten 24
1. Erbrechtliche Nachfolgeklauseln 25
a) Einfache Nachfolgeklausel 25
b) Qualifizierte Nachfolgeklausel 26
2. Rechtsgeschäftliche Nachfolgeklauseln 27
3. Eintrittsklauseln 28
B. Das Vermächtnis und Nachfolgegestaltung 30
I. Grundsätzliches zum Vermächtnis 30
1. Entstehungsgrund 30
2. Beschwerter und Haftung des Beschwerten 31
a) Beschwerter Erbe und Haftung 32
b) Beschwerter Vermächtnisnehmer und Haftung 33
c) Mehrere Beschwerte 34
aa) Haftung im Außenverhältnis 34
(1) Gesamtschuld bei Belastung mehrerer Erben nach allgemeinen Regeln 35
(2) Übertragung auf die Haftung mehrerer Vermächtnisnehmer bzw. Miterben und Vermächtnisnehmer im Außenverhältnis 36
bb) Haftung im Innenverhältnis 37
d) Nicht beschwerbare Personen 37
e) Wegfall des Beschwerten 37
3. Vermächtnisnehmer 38
4. Vermächtnisforderung und Erwerb des Vermächtnisgegenstandes 39
II. Gestaltungsmöglichkeiten bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen 41
1. „Umgehung“ von § 2065 Abs. 2 BGB 41
a) Bestimmung eines Erben durch einen Dritten gemäß § 2065 Abs. 2 BGB 42
b) Bestimmung eines Vermächtnisnehmers durch einen Dritten gemäß § 2151 Abs. 1 BGB 43
2. Vorausvermächtnis gemäß § 2150 BGB 45
a) Erbe als Begünstigter 45
b) Der Miterbe als Begünstigter 46
c) Vorerbe als Begünstigter 48
3. Vorausvermächtnis in Verbindung mit einer Einfachen Nachfolgeklausel 49
4. Anwendbarkeit des § 2157 BGB auf Übertragung von Gesellschaftsanteilen durch Vermächtnis 49
a) Mehrere Vermächtnisnehmer als Inhaber eines Gesellschaftsanteils 50
aa) Gesellschaftsanteil als „Bruchteilseigentum“ der Vermächtnisnehmer 52
bb) Gesellschaftsanteil als Gesamthandseigentum der Vermächtnisnehmer 53
b) Lösungsversuch für die erbrechtliche Anordnung eines gemeinschaftlichen Erwerbs des Gesellschaftsanteils durch mehrere Vermächtnisnehmer 54
c) Zwischenergebnis zu Punkt B.II.4 55
III. Von §§ 2147, 2174 BGB abweichender Erwerb des Vermächtnisgegenstandes 55
1. Vorausvermächtnis zu Gunsten des nicht belasteten Miterben 56
2. Vorausvermächtnis zu Gunsten des auch selbst belasteten Miterben 57
3. Vorausvermächtnis zu Gunsten des alleinigen Erben 58
4. Vorausvermächtnis zu Gunsten eines Mitvorerben 58
5. Zwischenergebnis zu B.III.1. bis B.III.4. 60
6. Vorausvermächtnis zu Gunsten des alleinigen Vorerben 60
7. Zwischenergebnis zu B.III. 62
C. Bedürfnis für ein Vindikationslegat 63
I. Bedürfnis, bei der Nachfolge mit Vermächtnissen zu arbeiten 63
1. Vermächtnisse gemäß § 2150 und § 2151 Abs. 1 BGB 63
2. Generelles Bedürfnis, den Gesellschaftsanteil mittels eines Vermächtnisses zu übertragen 64
II. Hindernisse bei der Übertragung mittels eines Damnationslegates 65
1. Übergang auf Erbenebene 65
2. Zeitraum bis Übergang auf den Vermächtnisnehmer 67
3. Übergang auf Vermächtnisnehmerebene 68
a) Ein Vermächtnisnehmer 68
b) Mehrere Vermächtnisnehmer 69
4. Vorzeitiges Versterben des Vermächtnisnehmers 69
III. Gegenüberstellung mit Erwerb durch Vindikationslegat 69
IV. Zwischenergebnis 70
D. Die Mitgliedschaft und die Entwicklung ihrer Übertragbarkeit im Erbgang oder im Vermächtnisweger 71
I. Gegenstand der Übertragung: die Mitgliedschaft als Rechtsverhältnis und subjektives Recht 71
1. Die Mitgliedschaft als Rechtsverhältnis und subjektives Recht 72
2. Die Mitgliedschaft als einheitlicher Rechtsgegenstand 73
II. Entwicklung der Übertragung der Mitgliedschaft 73
III. Übergang unter Lebenden 74
IV. Übergang im Todesfall 76
1. Der gesellschaftsrechtliche Übergang 77
a) Die reichsgerichtliche Lösung 77
b) Das Tatbestandsmerkmal der Erbeneigenschaft 80
c) Die Entwicklung der Rechtsprechung des Reichsgerichts 81
d) Verfügender Vertrag zu Gunsten Dritter 83
2. Der erbrechtliche Übergang 85
a) BGHZ 22, 186 85
b) BGHZ 68, 225 87
3. „Vererblichstellung“ des Gesellschaftsanteils 88
a) Notwendigkeit der „Vererblichstellung“ 89
b) Notwendigkeit der „Übertragbarstellung“ 90
V. Zwischenergebnis 91
E. Analyse von Einzel- und Sondernachfolge 92
I. Das Problem: der Konflikt Erbrecht versus Gesellschaftsrecht 92
II. Die Einzelnachfolge als Lösung des Konfliktes 93
1. Ansicht des Reichsgerichts 93
2. Ansicht des Bundesgerichtshofes 95
3. Die einzelnen Argumente 96
a) Persönlichkeitsbezogene Arbeitsgemeinschaft 96
aa) Das Merkmal der „Persönlichkeitsbezogenheit“ 96
bb) Veräußerlichkeit des Miterbenanteils gemäß § 2033 Abs. 1 BGB 97
(1) Die Veräußerung eines Miterbenanteils 98
(2) Die Veräußerung aller Miterbenanteile 99
(3) Betrachtung unter Berücksichtigung des Willens der Gesellschafter 100
cc) Jederzeitiges Auseinandersetzungsverlangen gemäß § 2042 BGB kontra grundsätzlich auf Dauer angelegte Gesellschaftr 101
dd) Einstimmigkeit gemäß § 2038 Abs. 1 BGB und gemeinsame Verfügung gemäß § 2040 BGB resultieren in Schwerfälligkeit und Unbeweglichkeit 103
(1) Handlungsfähigkeit der Erbengemeinschaft gemäß §§ 2038, 2040 BGB 104
(a) Verwaltung gemäß § 2038 Abs. 1 BGB 104
(b) Gemeinschaftliche Verfügungen gemäß § 2040 BGB 104
(2) Einschränkung des Einstimmigkeitsgrundsatzes gemäß §§ 2038 Abs. 2 i.V.m. 745 Abs. 1 BGB durch Mehrheitsverwaltung 104
(a) Außenwirkung der Verwaltungshandlung 105
(b) Verfügungen als Verwaltungshandlungen – Einstimmigkeitserfordernis 106
(c) Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte als Verwaltung des Nachlasses i. S. v. § 2038 BGB 107
b) Persönlichkeitsbezogene Haftungsgemeinschaft im Gegensatz zur beschränkbaren Erbenhaftung gemäß § 2059 Abs. 1 BGB 108
aa) Erbrechtliche Haftung 108
(1) Haftung des Alleinerben gegenüber der Haftung der Miterben 109
(2) Haftung der Erbengemeinschaft und Miterben gegenüber der Haftung des Alleinerben 109
bb) Gesellschaftsrechtliche Haftung 110
(1) Haftung der Gesellschaft und ihrer Gesellschafter 110
(2) Haftung eines in eine Gesellschaft eintretenden Erben – § 130 HGB analogr 110
cc) Unvereinbarkeit von § 2059 Abs. 1 BGB mit der gesellschaftsrechtlichen Haftung 112
(1) Unbeschränkte Haftung des Alleinerben 112
(2) Erbengemeinschaft auch als Nachfolgerin eines Einzelkaufmanns anerkannt 113
(a) Grundsatz: Haftung bei Inhaberwechsel eines Handelsgeschäfts 114
(b) Möglichkeiten der gesellschaftsrechtlichen Haftungsbeschränkung 114
(c) Übertragbarkeit des haftungsrechtlichen Arguments auf die OHG 115
dd) Zwischenergebnis zum Argument der persönlichkeitsbezogenen Haftungsgemeinschaft 116
c) § 139 HGB – keine Erbengemeinschaft als Mitglied aufgrund positivrechtlicher Anordnung 117
aa) Historische Auslegung 117
bb) Auseinandersetzung 119
4. Zwischenergebnis 120
III. Die Sondernachfolge als Lösung der angeblichen Gesetzeskollision 121
1. Die Sondernachfolge in der Rechtsprechung vor Inkrafttreten des BGB und des HGB 122
2. Die Sondernachfolge in der Rechtsprechung nach Inkrafttreten des BGB und HGB 123
a) RG SeuffA 92 (1938) Nr. 96 123
b) OLG Hamm OLGR 36 (1918), 270; KG OLGR 43 (1924), 289 Anm. 1 b)r 124
c) KG JW 1933, 118 125
d) KG DNotZ 1935, 988 127
e) Zwischenergebnis 128
f) BGHZ 22, 186 128
g) BGHZ 68, 225 130
3. Die Auseinandersetzung der Literatur mit der Sondernachfolge 130
a) Gegner der Sondernachfolge 131
b) Befürworter der Sondernachfolge 131
aa) A. Hueck 132
bb) Liebisch 133
cc) Siebert 135
dd) Wiedemann 140
ee) Ulmer 142
ff) Brox/Lange/Säcker 143
gg) Siegmann 143
4. Zwischenergebnis 146
IV. Gegenüberstellung von Einzel- und Sondernachfolge 146
1. Gründe für Einzel- und Sondernachfolge 146
a) Gründe für die Einzelnachfolge 146
b) Gründe für die Sondernachfolge 147
2. Vereinbarkeit von Einzel- und Sondernachfolge mit erbrechtlichen Grundsätzen 148
a) Vereinbarkeit der Einzelnachfolge mit erbrechtlichen Grundsätzen 148
b) Vereinbarkeit der Sondernachfolge mit erbrechtlichen Grundsätzen 150
3. Dogmatische Einordnung von Einzel- und Sondernachfolge 150
a) Dogmatische Einordnung der Einzelnachfolge 150
b) Dogmatische Einordnung der Sondernachfolge 151
V. Zwischenergebnis zur Analyse von Einzel- und Sondernachfolger 151
F. Die Möglichkeit der Schaffung eines Vindikationslegats 153
I. Vergleichbarkeit mit der Rechtsfortbildung der Einzel- und Sondernachfolge 153
II. Vereinbarkeit der gewonnenen Erkenntnisse mit Nachlasszugehörigkeit und Testamentsvollstreckung 154
1. Der Begriff des „Nachlasses“ 155
2. Die Funktion des Nachlasses 156
a) Der Nachlass als Haftungsobjekt 156
b) Testamentsvollstreckerobjekt 157
3. Die Anwendbarkeit der nachlassrechtlichen Vorschriften im Falle eines Vindikationslegats 157
a) Die Anwendbarkeit der Vorschriften über die Testamentsvollstreckung 157
b) Die Anwendbarkeit der haftungsrechtlichen Vorschriften 158
4. Auswirkungen auf die Bildung eines Vindikationslegats 160
a) Der Vermächtnisnehmer als Haftungssubjekt 160
aa) Haftung des Vermächtnisnehmers analog § 1967 BGB 161
bb) Haftungsumfang, Anwendbarkeit der Regeln zur Nachlassverwaltung und Nachlassinsolvenz 162
G. Zusammenfassung 164
Literaturverzeichnis 169
Sachwortverzeichnis 178