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Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates

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Muckel, S. (Ed.) (2008). Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52674-1
Muckel, Stefan. Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52674-1
Muckel, S (ed.) (2008): Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52674-1

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Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates

Editors: Muckel, Stefan

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1096

(2008)

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About The Author

Geboren 1961 in Eschweiler. Studium der Rechtswissenschaften in Köln. Nach dem Zweiten Staatsexamen (1991) wissenschaftlicher Assistent bei Wolfgang Rüfner in Köln. Dort Promotion (1989) und Habilitation für die Fächer Staats- und Verwaltungsrecht, Kirchenrecht (1996). Nach einer Lehrstuhlvertretung in Kiel im Wintersemester 1996/97 sowie im Sommersemester 1997 Übernahme einer Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht und Verwaltungslehre, an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1998 Professor für Öffentliches Recht und Kirchenrecht an der Universität zu Köln. Geschäftsführender Direktor des Rechtswissenschaftlichen Seminars.

Abstract

Der Islam wirft in Deutschland nach wie vor eine Vielzahl von Rechtsproblemen auf, die nicht oder nicht zufriedenstellend gelöst sind. Damit das Problemfeld zumindest in einem Teilbereich der Rechtsordnung, dem öffentlichen Recht, systematisch untersucht werden konnte, hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft Mittel für ein Forschungsprojekt bereit gestellt, das in der Zeit von 2003 bis 2007 am Institut für Kirchenrecht der Universität zu Köln durchgeführt wurde und dessen Ergebnisse mit diesem Band vorgelegt werden.

Auf der Grundlage von Überlegungen zu islamischen Vorstellungen über Recht, Staat und Religion untersuchten die Autoren einzelne Gebiete des deutschen öffentlichen Rechts, aber auch seiner völker- sowie europarechtlichen Bezüge, auf denen der Islam hierzulande in den letzten Jahren immer wieder zu Schwierigkeiten geführt hat. Dabei wurde deutlich, dass in allen Gebieten angemessene Lösungen für rechtliche Probleme möglich sind. Die Beteiligten an diesem Buch stellen Inhalt und Schranken der Religionsfreiheit aus Art. 4 GG in einer Weise heraus, die einerseits den legitimen religiösen Interessen der Muslime in Deutschland Rechnung trägt, aber andererseits auch ihre Bindung an die allgemeinen Gesetze aufrecht erhält. Gerade dies wird in der Literatur nicht selten gefordert, wenn über Wege zu einer verbesserten Integration von Muslimen in die deutsche Gesellschaftsordnung nachgedacht wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 22
Diana Zacharias: Einführung 29
Diana Zacharias: 1. Kapitel: Islamisches Recht und Rechtsverständnis 43
A. Geschichte des islamischen Rechts 44
I. Über die Anfänge islamischen Rechts und islamischer Jurisprudenz 44
1. Frühe Deutungsversuche europäischer Islamwissenschaftler im 19. Jahrhundert 44
2. Die Untersuchungen von Christiaan Snouck Hurgronje, Alois Sprenger und David Samuel Margoliouth zu Beginn des 20. Jahrhunderts 48
3. Die Forschungsarbeiten Ignaz Goldzihers 49
4. Zwei Beiträge von Gotthelf Bergsträßer 53
5. Joseph Schachts „Origins of Muhammadan Jurisprudence“ 54
6. Reaktionen auf Schachts Forschungsergebnisse bei europäischen Islamwissenschaftlern 60
7. Reaktionen auf Schachts Forschungsergebnisse bei muslimischen Gelehrten 63
8. Neue Forschungen 71
II. Die Entstehung der Rechtsschulen 73
1. Die sunnitischen Rechtsschulen 74
a) Die hanafitische Rechtsschule 74
b) Die malikitische Rechtsschule 77
c) Die schafiitische Rechtsschule 82
d) Die hanbalitische Rechtsschule 86
e) Weitere, jedoch untergegangene Rechtsschulen 89
f) Kein Anspruch auf Exklusivität, sondern Koexistenz und Diskurs 90
2. Die schiitischen Rechtsschulen 91
a) Hintergründe für die Trennung zwischen Sunniten und Schiiten 91
b) Entwicklung und Ausprägungen einer schiitischen Rechtsdoktrin 96
III. Die Doktrin vom verschlossenen Tor zum igtihād 103
IV. Islamisches Recht in der Neuzeit 107
B. Die Quellen islamischen Rechts nach der klassischen Lehre von den uşūl al-fiqh 116
I. Der Koran 116
1. Authentizität und Integrität 118
2. Rechtliche Inhalte 120
3. Normative Kraft des Wortlauts koranischer Bestimmungen 123
4. Die Möglichkeit der Abrogation 124
II. Die sunna 126
1. Bestandteile der sunna 127
2. Das Verhältnis von sunna und had¯t 129
3. Die had¯t-Sammlungen 130
4. Die Prüfung der Echtheit von ahād¯ṯ 135
5. Zum Rangverhältnis von Koran und sunna 139
III. Der consensus 142
IV. Der Analogieschluss 149
C. Der Rechtsbegriff im Islam 151
I. Kennzeichen rechtlicher Vorgaben 151
II. Folgerungen für die Kollision von staatlichem säkularem Recht und religiösen Vorgaben für die Muslime 155
Ulf Matyssek: 2. Kapitel: Zum Problem der Trennung von Religion und Politik im Islam 158
A. Einführung 158
B. Der islamische Staat als Ideal 160
I. Voraussetzungen für die Errichtung 160
II. Kann bzw. darf es heute einen islamischen Staat nach muslimischem Verständnis überhaupt geben? 163
1. Meinungsvielfalt im Islam 163
2. Der Gedanke der umma 164
III. Vorgaben für die Errichtung eines islamischen Staates 166
1. Der Totalitätsanspruch des Islam 166
2. Explizite Vorgaben 168
3. Einzelne Koranverse 169
4. Die medinensische Gemeinde 172
5. Der islamische Staat als Voraussetzung der Religionsausübung? 177
6. Zwischenergebnis 178
C. Konflikt- und Kompromisspotentiale des Islam 178
I. Der Universalitätsanspruch des Islam und die Bedeutung des djihad 179
II. Islam und scharia in der Diaspora 181
III. Religiöse Vorgaben für das Verhältnis zwischen Muslimen und Andersgläubigen 185
IV. Islamisches Grund- und Menschenrechtsverständnis 188
D. Ursachen des Islamismus 191
E. Leben und Integration von Muslimen in säkularen Staaten. Eine Bestandsaufnahme 199
I. Die Situation in Ländern mit überwiegend muslimischer Bevölkerung 199
1. Überblick 199
2. Beispiel Tunesien 200
a) Geschichtlicher Überblick 201
b) Wesen und Bedeutung des tunesischen Islamismus 204
3. Beispiel Türkei 207
a) Geschichtlicher Überblick 208
b) Wesen und Bedeutung des türkischen Islamismus 214
aa) Der Erfolg islamistischer Parteien 214
bb) Die Rolle der staatlichen Institutionen 216
c) Zusammenfassung 221
II. Muslimische Minderheiten in säkularen Staaten 222
1. Fehlende Einheit mangels Einheitlichkeit 223
2. Die Bedeutung des Islam für Muslime in Europa 225
3. Integration von Muslimen 226
4. Fundamentalismus unter Muslimen in Europa 230
5. Zwischenergebnis 232
F. Zusammenfassung und Ergebnis 232
Stefan Muckel und Reiner Tillmanns: 3. Kapitel: Die religionsverfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen für den Islam 234
A. Religiöse Freiheitsrechte und religionsverfassungsrechtliche Gewährleistungen 234
I. Verfassungsrechtliche Garantien religiöser Freiheit 234
1. Die Schutzbereiche der Garantien religiöser Freiheit nach Art. 4 GG 234
a) Der Islam als Religion im Sinne von Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 234
b) Reichweite der religiösen Freiheitsrechte 236
aa) Verfassungsimmanente Grenzen der Religionsfreiheit 236
bb) Restriktive Interpretationen der Schutzbereiche 237
cc) Wirtschaftliche und politische Betätigungen 240
2. Kein einheitliches Grundrecht der Religionsfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 und 2 GG 242
a) Glaubensfreiheit 244
b) Bekenntnisfreiheit 245
c) Religionsausübungsfreiheit 246
3. Art. 140 GG i.V.m. Art. 136 Abs. 1 WRV als Gesetzesvorbehalt der Glaubens-, der Bekenntnis- und der Religionsausübungsfreiheit 248
II. Verfassungsrechtlicher Schutz religiöser Gemeinschaften 250
1. Religiöse Vereinigungsfreiheit 250
2. Körperschaftsrechte für muslimische Gemeinschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 5WRV 251
B. Einzelne Bereiche islamischer Religionsausübung in Deutschland im Lichte des Religionsverfassungsrechts 254
I. Bau von Moscheen und Minaretten 254
II. Muslimischer Gebetsruf 257
III. Rituelles Schlachten 260
IV. Bestattungswesen 261
V. Islamischer Religionsunterricht 264
1. Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach 264
2. Religionsgemeinschaft i.S. des Art. 7 Abs. 3 GG als notwendiger Ansprechpartner des Staates 266
3. Unterrichtsinhalte und staatliche Aufsicht 270
C. Gesamtbetrachtung 271
Thomas Traub: 4. Kapitel: Der Islam im Völker- und Europarecht 273
A. Die Religionsfreiheit für Muslime im internationalen Recht 273
I. Religionsfreiheit in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ 273
II. Religionsfreiheit in den Menschenrechtspakten der Vereinten Nationen 273
B. Der Schutz der Religionsfreiheit für Muslime im europäischen Recht 277
I. KSZE-Prozess 277
II. Schutz der Religionsfreiheit durch die EMRK 278
1. Religionsfreiheit nach Art. 9 EMRK 278
2. Stellung der EMRK im deutschen Recht 280
3. Das Verhältnis von Art. 4 GG und Art. 9 EMRK 282
III. Ausgewählte Rechtsprechung des EGMR zu Art. 9 EMRK im Hinblick auf den Islam 285
1. Metropolitenkirche von Bessarabien . / . Moldawien 285
2. Hasan . / . Bulgarien – Zur staatlichen Einflussnahme auf interne Streitigkeiten um die Führung einer muslimischen Religionsgemeinschaft 286
3. Dahlab . / . Schweiz – Kopftuch-Streit I 288
4. Sahin . / . Türkei – Kopftuch-Streit II 292
IV. Art. 2 des 1. Zusatzprotokolls zur EMRK 295
V. Religionsfreiheit im Recht der Europäischen Gemeinschaften 297
VI. Die Charta der Grundrechte der Europäischen Union 299
Katie Baldschun: 5. Kapitel: Aufenthalts- und Asylrecht 301
Einleitung 301
A. Aufenthaltsrechtliche Probleme 301
I. Aufenthaltsrechte für muslimische EU-Bürger und muslimische Familienangehörige von EU-Bürgern nach europäischem Recht 302
1. Umsetzung des EU-Ausländerrechts durch das Freizügigkeitsgesetz/EU 302
2. Freizügigkeitsrecht eines Unionsbürgers und seines Ehegatten 304
3. Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 39 EG 308
a) Tätigkeit für eine Religionsgemeinschaft als Teil des Wirtschaftslebens 309
b) Kopftuchverbot als Eingriff in die Freizügigkeit aus Art. 39 EG 311
c) Tätigkeit für eine unerwünschte oder verbotene Vereinigung 313
d) Mitgliedschaft in einer unerwünschten oder verbotenen Vereinigung 318
4. Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 EG 318
a) Schächtverbot als Beschränkung des Art. 43 EG 319
b) Gründung muslimischer Unternehmen 322
5. Einreise- und Aufenthaltsrecht der Familienangehörigen 323
a) Einreise- und Aufenthaltsrecht der drittstaatenangehörigen Ehegattin bei polygamer Ehe gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU 324
b) Nachzugsrecht der Kinder und sonstiger Familienangehöriger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 FreizügG/EU 325
II. Aufenthaltsrechte für muslimische Drittstaatenangehörige nach europäischem Recht 326
1. Ausschluss der Zusammenführung eines zweiten Ehegatten im Falle der Mehrehe 327
2. Einschränkung der Zusammenführung bei Kindern aus einer Zweitehe 328
3. Einschränkung der Zusammenführung im Falle einer Zwangsehe 329
4. Nachzugsrecht der minderjährigen Kinder von getrennt lebenden Eltern 330
5. Nachzugsrecht der Verwandten 331
6. Sonstiges Sekundärrecht mit aufenthaltsrechtlichem Bezug 332
III. Aufenthaltsrechte für türkische Arbeitnehmer nach gemeinschaftsrechtlichem Assoziationsrecht 333
IV. Aufenthaltsrechte für Muslime nach dem AufenthaltsG 337
1. Aufenthalt von Geistlichen zum Zweck der Erwerbstätigkeit 338
2. Nachzugsrecht des Ehegatten 342
a) Ehegattennachzug bei lediglich nach islamischem Recht geschlossener Ehe (Imamehe) 343
b) Nachzugsrecht der Zweitfrau bei bestehender Mehrehe 345
3. Eigenständiges Aufenthaltsrecht für eine geschiedene Muslima wegen außergewöhnlicher Härte im Heimatstaat 347
4. Nachzugsrecht der Kinder gemäß §§ 29, 32, 33 AufenthG 349
V. Wirkungen und Schranken der Aufenthaltsrechte nach dem AufenthG 351
1. Beschränkung der politischen Betätigung gemäß § 47 AufenthG 351
2. Die Mitwirkungspflicht des Ausländers gemäß §§ 48 Abs. 3 AufenthG, 60 AufenthVO insbesondere bei Erstellung eines Passes bzw. Ausweisersatzes und der Konflikt mit Kopftuch und Schleier 354
VI. Einreiseverweigerung gemäß § 15 AufenthG 358
VII. Beendigung des Aufenthalts 358
B. Asylrechtliche Probleme 362
I. Der Verfolgtenbegriff in den maßgeblichen Rechtsquellen 363
1. Genfer Flüchtlingskonvention 363
2. EU-Recht 364
3. Art. 16a Abs. 1 GG 365
4. § 60 Abs. 1 AufenthG 365
II. Asylberechtigung aus Art. 16a GG bzw. § 60 Abs. 1 AufenthG: Asylgründe mit religiösem (islamischem) Hintergrund 366
1. Allgemeine Beschränkungen der Religionsfreiheit im Herkunftsstaat 366
2. Gruppenverfolgung 366
3. Verfolgung wegen Apostasie 370
4. Zwangsbekehrung und Zwangsbeschneidung 376
5. Bestrafung wegen Missachtung von Bekleidungsvorschriften 379
6. Verfolgung wegen eines vom Koran pönalisierten Verhaltens 382
III. Familienasyl und Familiennachzug 387
1. Familienasyl gemäß § 26 AsylVfG 388
a) Eheschließung nach islamischem Recht bzw. Ritus 388
b) Mehrehe 390
c) Kinder 390
2. Familiennachzug gem. §§ 27 ff. AufenthG 391
IV. Verfahrensrechtliche Besonderheiten 391
1. Zuweisung in einen Landkreis gemäß § 50 AsylVfG 392
2. Örtliche Beschränkung des Aufenthalts gemäß §§ 56 ff. AsylVfG 393
V. Widerruf und Rücknahme der Anerkennung als Asylberechtigter 395
C. Exkurs: Staatsangehörigkeitsrecht 396
Peter Janßen: 6. Kapitel: Islam und Sozialrecht 399
A. Einleitung 399
B. Das „Sozialrecht“ – gegenständliche Abgrenzung 399
C. Verfassungsrechtliche und islamische Rahmenbedingungen 401
I. Die Religions- und Gewissensfreiheit nach dem Grundgesetz (GG) 402
1. Der Schutzbereich der Religions- und Gewissensfreiheit 402
2. Der Eingriff in den Schutzbereich der Religionsfreiheit und seine Rechtfertigung 405
II. Der Islam – Rahmeninformationen 407
1. Meinungspluralismus innerhalb des Islam 408
2. Islam als Glaube und Lebensordnung 408
3. Quellen der Scharia 409
D. Islamtypische Konfliktfelder in der sozialrechtlichen Praxis 411
I. Arbeitsaufgabe und Arbeitsablehnung wegen Kollision der Arbeitspflicht mit islamtypischer Religionsausübung 411
1. Sozialrechtlich relevante Tatbestände 412
2. Der „wichtige Grund“ für die Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsablehnung 414
3. Die Schranken der Religions- und Gewissensfreiheit bei Arbeitsaufgabe bzw. Arbeitsablehnung 414
4. Beispiele für Konfliktsituationen 415
a) Die „fünf Säulen“ des Islams 416
aa) Die Einhaltung des Pflichtgebets 416
bb) Fasten und Pilgerfahrt 419
cc) Glaubensbekenntnis und Pflichtabgabe 420
b) Weitere mögliche Konfliktbereiche 420
aa) Islamische Feiertage 420
bb) Bekleidungsvorschriften 421
cc) Speisegebote 422
dd) Zinsverbot 423
ee) Frauen und Arbeitsmarkt 423
II. Sozialrechtliche Konflikte im Zusammenhang mit islamischem Familien- und Erbrecht 424
1. Familienrecht und Erbrecht als Vorfrage zum Sozialrecht 424
2. Das Problem der „Entsprechung“ nach § 34 Abs. 1 SGB I 427
3. Die Polygynie im Islam 429
a) Polygynie und § 34 Abs. 2 SGB I 429
b) Polygynie außerhalb von § 34 Abs. 2 SGB I 432
aa) Mehrere Renten für einen Witwer? 432
bb) Sonstige Sozialleistungsbereiche 434
III. Kostenerstattung für islamtypische Verhaltensweisen 435
E. Zusammenfassung 438
Nina Coumont: 7. Kapitel: Islam und Schule 440
A. Einleitung 440
B. Das Kopftuch muslimischer Lehramtsanwärterinnen bzw. Lehrerinnen 441
I. Freiheitsgrundrechte muslimischer Lehrerinnen 443
1. Eröffnung des Schutzbereichs der Religionsausübungsfreiheit 443
2. Eingriff 445
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 446
a) Schranke der Religionsausübungsfreiheit 446
aa) Anknüpfung an ein religiöses Verhalten in seiner generalisierten Form 447
bb) Die Darstellung christlicher und abendländischer Kulturwerte 448
cc) Beschränkung des Verbots auf das Kopftuch 450
dd) Dem Kopftuch muslimischer Lehrerinnen widerstreitende allgemeine Interessen 451
(1) Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag 451
(a) Keine Beeinträchtigung der pädagogischen Interaktionen 453
(b) Das Erziehungsziel der Gleichberechtigung der Geschlechter 454
(c) Das Erziehungsziel der Toleranz 456
(d) Das Christentum als Bildungs- und Kulturfaktor 458
(e) Die Erziehung zu Demokratie 459
(f) Der Schulfrieden 460
(g) Zwischenergebnis 462
(2) Grundrechte der Schüler, Schülerinnen und Eltern 463
(a) Grundrechte der Schüler und Schülerinnen 463
(aa) Keine Missionierung auf Grund des Anblicks des Kopftuchs 464
(bb) Keine Differenzierung nach dem Alter der Schüler und Schülerinnen 468
(cc) Zwischenergebnis 468
(b) Grundrechte der Eltern 469
(aa) Die Religionsausübungsfreiheit 469
(bb) Das elterliche Erziehungsrecht 470
(cc) Zwischenergebnis 472
(c) Zwischenergebnis 472
(3) Das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates 473
(a) Das Gebot der staatlichen Nichtidentifikation 474
(b) Konkretisierung des Gebots religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates für den Bereich der Schule 476
(aa) Das Erziehungsziel der Toleranz 476
(bb) Der Schulfrieden 476
(cc) Zwei Neutralitätsverständnisse für den Bereich der Schule 477
(dd) Differenzierendes Verständnis religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates in der Schule 478
(c) Zwischenergebnis 480
(4) Verfassungsgemäßes Handeln der Lehrerinnen mit Kopftuch 480
(5) Zwischenergebnis 481
ee) Beschränkung des Verbots auf das Kopftuch 482
b) Zwischenergebnis 483
c) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 483
4. Zwischenergebnis 488
II. Gleichheitsgrundrechte der muslimischen Lehramtsanwärterin bzw. bereits verbeamteten Lehrerin – das Recht auf Zulassung zu jedem öffentlichen Amt unabhängig von dem Bekenntnis 489
1. Anwendbarkeit des Art. 33 Abs. 3 GG 489
a) Das Tragen des Kopftuchs als „religiöses Bekenntnis“ 489
b) Kein Anwendungsausschluss des Art. 33 Abs. 3 GG durch den Art. 33 Abs. 2 GG 492
c) Zwischenergebnis 494
2. Verletzung des Art. 33 Abs. 3 GG 494
a) Ungleichbehandlung 494
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 494
aa) Entgegenstehendes kollidierendes Verfassungsrecht 495
bb) Verhältnismäßigkeit einer Ungleichbehandlung 495
cc) Erforderlichkeit einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage 496
3. Zwischenergebnis 497
III. Konsequenz für die von den Ländern erlassenen Regelungen 497
IV. Ergebnis zum religiös motivierten Kopftuch der muslimischen Lehramtsanwärterin bzw. bereits verbeamteten Lehrerin 498
C. Muslimische Schüler und Schülerinnen in der öffentlichen Schule 499
I. Das Kopftuch muslimischer Schülerinnen 499
1. Eröffnung des Schutzbereichs 499
a) Grundrechte der muslimischen Schülerinnen 499
aa) Die Religionsausübungsfreiheit 500
bb) Die Gewissensfreiheit 501
b) Grundrechte der Eltern 503
aa) Das elterliche Erziehungsrecht 503
bb) Die Religionsausübungsfreiheit 504
cc) Die Gewissensfreiheit 504
2. Eingriff 505
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 505
a) Schranke der Religionsausübungsfreiheit 505
b) Schranke der Gewissensfreiheit und des elterlichen Erziehungsrechts 506
aa) Die negativen religiösen Freiheitsrechte der Mitschüler und Mitschülerinnen 507
bb) Der staatliche Bildungs- und Erziehungsauftrag 508
(1) Die Erziehung zur Gleichberechtigung von Mann und Frau 508
(2) Das Erziehungsziel der Toleranz 509
(3) Der Schulfrieden 510
(4) Zwischenergebnis 511
cc) Das Gebot religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates 512
dd) Zwischenergebnis 513
ee) Erforderlichkeit einer hinreichend bestimmten Ermächtigungsgrundlage 513
c) Zwischenergebnis 513
d) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 514
4. Ergebnis zum Kopftuch muslimischer Schülerinnen 517
II. Der gesichtsverhüllende Schleier muslimischer Schülerinnen 518
1. Eingriff in den Schutzbereich 518
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 519
a) Keine Schranke für den Eingriff in die Religionsausübungsfreiheit vorhanden 519
b) Schranke der Gewissensfreiheit und des elterlichen Erziehungsrechts 520
c) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 521
3. Ergebnis zum gesichtsverhüllenden Schleier 522
III. Unterrichtsbefreiungen für einzelne Fächer 523
1. Der koedukative Sport- und Schwimmunterricht 523
a) Eingriff in den Schutzbereich 524
b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 525
aa) Schranke der Grundrechte 526
bb) Verhältnismäßigkeit des Eingriffs 526
c) Ergebnis zum koedukativen Sport- und Schwimmunterricht 531
2. Befreiung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Sexualkundeunterricht 532
a) Unterrichtsinhalte als Verstoß gegen Glaubensgebote 533
aa) Eingriff in den Schutzbereich 533
bb) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 536
cc) Zwischenergebnis 537
b) Die Koedukation im Sexualkundeunterricht 538
c) Die Verwendung von Abbildungen mit nackten Menschen 540
d) Ergebnis zum Sexualkundeunterricht 543
IV. Befreiung von Klassenfahrten 543
V. Beurlaubung muslimischer Schüler und Schülerinnen vom Unterricht auf Grund religiöser Feiertage 547
1. Das Freitagsgebet 548
2. Das Fest des Fastenbrechens und das Opferfest 550
3. Ergebnis zu den Beurlaubungswünschen 551
D. Islamischer Religionsunterricht 551
I. Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen eines verfassungsgemäßen Religionsunterrichts 552
1. Inhalt des Religionsunterrichts 552
2. Das Recht des Staates, Religionsunterricht (ohne inhaltliche Bestimmungsmacht) an öffentlichen Schulen abzuhalten 552
3. Kein Bedeutungswandel der normativen Vorgaben des Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG 553
II. Das Recht der Religionsgemeinschaften, Schüler, Schülerinnen und Eltern auf Einrichtung eines Religionsunterrichts 554
III. Der Begriff der Religionsgemeinschaften 555
1. Bedeutung des Selbstverständnisses 556
2. Voraussetzungen einer Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 S. 2 GG 557
a) Religiöser Konsens 557
b) Umfassende Pflege der Religion 557
c) Religion als zentraler Gegenstand 558
d) Klare Regelung der Mitgliedschaft 559
e) Kooperationsbereitschaft und Ansprechpartner des Staates 560
f) Natürliche Personen als Mitglieder – Dachverbände als Religionsgemeinschaften 560
IV. Keine den Anforderungen des Art. 7 Abs. 3 GG genügende islamische Religionsgemeinschaft vorhanden 563
V. Verhältnis der Religionsgemeinschaft zur staatlichen Rechtsordnung und Dauer ihres Bestandes 564
VI. Grenzen des inhaltlichen Bestimmungsrechts der Religionsgemeinschaften 564
VII. Die Ausbildung islamischer Religionslehrer bzw. -lehrerinnen 565
VIII. Ergebnis zum islamischen Religionsunterricht 565
E. Islamische Unterweisung 565
I. Religionskunde oder Religionsunterricht? 566
II. Verfassungswidrigkeit der Islamischen Unterweisung 568
III. Konsequenzen der Verfassungswidrigkeit der Islamischen Unterweisung – übergangsweise Tolerierung 568
F. Bildung privater islamischer Bekenntnisschulen in Deutschland 570
I. Die für die Errichtung islamischer Volksschulen gemäß Art. 7 Abs. 5 GG erforderlichen besonderen Voraussetzungen 572
1. Sinn und Zweck des Art. 7 Abs. 5 GG 572
2. Art. 7 Abs. 5 Alt. 2 GG als einschlägiger Ausnahmetatbestand 572
a) Antrag des Erziehungsberechtigten 573
b) Prägung der Bekenntnisschule durch ein Bekenntnis 574
c) Organisationsgrad des Bekenntnisses 575
d) Voraussetzungen für den Begriff der Bekenntnisschule im Sinne des Art. 7 Abs. 5 GG 577
II. Allgemeine Anforderungen an die Genehmigung von islamischen Ersatzschulen gemäß Art. 7 Abs. 4 S. 3 und 4 GG 578
III. Zulässigkeit islamischer Bekenntnisschulen 579
G. Zusammenfassung 580
Thomas Traub: 8. Kapitel: Islamische Religionsausübung und Öffentliches Wirtschaftsrecht 582
A. Einführung – Rechtstatsächlicher Überblick 582
B. Wirtschaftsverfassungsrechtliche Grundlagen 583
I. Berufsfreiheit – Art. 12 GG 583
1. Sachlicher Schutzbereich – Anwendungsfall: Beschneidung von Mädchen 583
2. Persönlicher Schutzbereich – Anwendungsfall: Türkischer, muslimischer Metzger 585
II. Eigentumsgarantie – Art. 14 GG 587
III. Wirtschaftsunternehmen als Religionsgemeinschaften? 589
C. Islamische Wirtschaftsethik – das Zinsverbot 590
I. Die Grundlage des Zinsverbots im Koran 590
II. Die Auslegung des Zinsverbots 591
III. Alternative Finanzierungsmodelle – „Islamic Banking“ 592
IV. Islamische Fonds – Islamic Investment 594
V. Staatsanleihen nach islamischem Recht 597
Literaturverzeichnis 598
Sachverzeichnis 635
Verzeichnis der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter 640