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Funcke-Auffermann, N. (2007). Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention. Eine Untersuchung am Beispiel des 'Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' vom 27. Dezember 2003. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52460-0
Funcke-Auffermann, Niklas. Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention: Eine Untersuchung am Beispiel des 'Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' vom 27. Dezember 2003. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52460-0
Funcke-Auffermann, N (2007): Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention: Eine Untersuchung am Beispiel des 'Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' vom 27. Dezember 2003, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52460-0

Format

Symbolische Gesetzgebung im Lichte der positiven Generalprävention

Eine Untersuchung am Beispiel des 'Gesetzes zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften' vom 27. Dezember 2003

Funcke-Auffermann, Niklas

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 188

(2007)

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Abstract

Am 01.04.2004 trat das "Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften" in Kraft. Der massenmedial vermittelte Eindruck eines dramatischen Anstiegs der Sexualdelinquenz hat in der Öffentlichkeit zu geradezu panikartigen Reaktionen und zu eindringlichen Appellen an den Gesetzgeber geführt. Nicht zuletzt wegen des sogenannten politisch-publizistischen Verstärkerkreislaufs ist die Sexualstrafgesetzgebung seit 1998 von permanenter Novellierung und Verschärfung geprägt. Die Strafgesetzgebung wird zum Austragungsort symbolischer Statuskämpfe, in denen es vornehmlich um positive Selbstdarstellung und Diskreditierung des Gegners geht. Gesetzgeberische Handlungen stellen in diesem Rahmen primär auf symbolische bzw. positiv-generalpräventive Wirkungen ab und ignorieren den Rechtsgüterschutz.

Der Autor leitet hieraus die Hauptthese ab, dass symbolische bzw. generalpräventive Wirkungen nur reflexive, d. h. zweitrangige, latente Folgen einer rechtsgüterschutzorientierten Normsetzung sein dürfen. Sie können keinesfalls souverän Strafschärfungen legitimieren. Im Hinblick auf die Forderung, die ursprünglichen Maßstäbe der Strafgesetzgebung - insbesondere Rechtsgüterschutz und Ultima-ratio-Grundsatz - wiederherzustellen, empfiehlt sich ein verändertes Gesetzgebungsprocedere, in dem die Wissenschaften intensiver im Sinne eines interdisziplinären Diskurses miteinbezogen werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einleitung 13
I. Genese des Sexualstrafrechts 16
1. Geschichte der Sexualstrafrechtsreformen 16
2. Geschichte des SexualdelÄndG vom 27. Dezember 2003 18
II. Symbolische Gesetzgebung: Ein definitorischer Annäherungsversuch 21
1. Allgemeiner Sprachgebrauch 21
2. Die Behandlung des Begriffs der symbolischen Gesetzgebung in der Rechtswissenschaft 22
a) Realität und Praxis der Gesetzgebung im Allgemeinen 22
aa) Realität des Gesetzgebungsverfahrens 23
bb) Verlagerung der gesetzgeberischen Entscheidungsmacht – Das Bundestagsplenum als Bühne gesetzgeberischer Auseinandersetzungen 25
cc) Das Verhältnismäßigkeitsprinzip als Mindesterfordernis strafgesetzgeberischen Handelns 28
dd) Beeinflussung der Gesetzgebung durch Massenmedien und Öffentliche Meinung – Politisch-publizistischer Verstärkerkreislauf 30
(1) Funktionen 31
(2) Exkurs: Risikogesellschaft 34
(3) Öffentliche Meinung und Verstärkerkreislauf 36
(4) Politische Furchtvermarktung 40
b) Der Beginn wissenschaftlichen Interesses an der Symbolik des Strafrechts 43
c) Differenzierung zwischen instrumenteller und symbolischer Gesetzgebung 44
aa) Auswirkungen von Angst, Sorge, Hoffnung auf das Sicherheitsgefühl – Selbstdarstellung des Gesetzgebers 46
bb) Erwartungssicherheit, Bewusstseinsbildung und Bekräftigung von Normen 50
cc) Arena für kämpfende Parteien 51
dd) Symbolische Wirkung als latente Folge 53
d) Symbolcharakter als Eigenschaft jeglichen Gesetzgebungsaktes? 55
aa) Eingrenzende Definition im Sinne eines ‚mehr oder weniger‘ 55
bb) Geeignetheit des Sexualstrafrechts für symbolische Gesetzgebung 58
cc) Formulierungsversuch einer fundierten, glaubhaften Kritik 60
III. Symbolische Gesetzgebung im Lichte der Theorie der positiven Generalprävention 64
1. Geschichte der Präventionstheorien 65
a) Absolute Theorien 65
b) Relative Theorien 67
2. Die einzelnen Theorien innerhalb der Rechtsprechung 69
3. Theorie der positiven Generalprävention 73
a) Ursprünge der positiven Generalprävention 73
b) Aussagen der Theorie der positiven Generalprävention 74
c) Kompatibilität strafzwecktheoretischer Diskussionen mit Strafgesetzgebung 78
aa) Exkurs: Schuldprinzip 80
bb) Der rekursive, sekundäre Charakter positiver Generalprävention 81
d) Das Problem der empirischen Nachweisbarkeit 83
aa) Leichte Delinquenz 84
bb) Schwere Delinquenz 85
cc) Besonderheiten hinsichtlich der positiven Generalprävention 86
e) Plädoyer für mildere Strafrahmen 89
f) Kritische Beurteilung der Theorie der positiven Generalprävention 90
IV. Fehlender Rechtsgüterschutz als Parameter symbolischer Gesetzgebung? 94
1. Rechtsgutstheorien 95
a) Genese des Rechtsgüterschutzes: Ursprünge und Entstehung der Theorien 95
b) Einzelne theoretische Ansätze 99
c) Gesetzgeberische Schutzpflichten 105
2. Zweifelhafter Rechtsgüterschutz im Rahmen des SexualdelÄndG 108
a) Das Problem der Rechtsgutsbestimmung bei den §§ 176, 176 a StGB 109
aa) Exklusivität sexuellen Kindesmissbrauchs 111
bb) Konsequente Lösung des Gesetzgebers 115
b) Erweiterung des Rechtsgüterschutzes am Beispiel der Pornographie 116
aa) Genese der Pornographietatbestände 116
bb) Änderungen durch das SexualdelÄndG 118
c) Rechtsgutsbestimmung bei § 176 Abs. 5, 1. Alt. StGB n. F. 120
aa) Der Rosenheimer Fall 120
bb) Einzelfallgesetzgebung 122
cc) Fehlendes schützenswertes Rechtsgut 124
d) Erweiterung des § 140 StGB 126
V. Normierung moralischer Appelle: Manifestation sozialethischer Grundsätze durch symbolische Gesetzgebung 129
1. Die Diskussion in der Judikative 130
a) Das „Fanny-Hill-Urteil“ des Bundesgerichtshofs 130
b) Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu § 218 StGB a. F. 132
2. Reformbedingter „sexualmoralischer Klimawechsel“; Beeinflussung gesellschaftlicher Moralvorstellungen durch Sexualstrafrechtsreformen? 134
3. Fragwürdige Neuerungen des SexualdelÄndG 139
a) Die Beibehaltung der Rückfallklausel in § 176 a Abs. 1 StGB n. F. als Ausdruck der Empörung gegenüber rückfälligen Tätern 139
b) Einschränkung des Erzieherprivilegs in § 184 Abs. 1 S. 2 StGB n. F. 143
c) Vorverlagerung der Strafbarkeit, § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB n. F. 144
VI. Alibigesetzgebung als eigene Fallgruppe symbolischer Gesetzgebung 147
1. § 176 Abs. 4 Nr. 3 StGB n. F. als Konsolidierung der Überzeugung, das inkriminierte Verhalten sei fehlerhaft? 148
2. Anhebung der Mindeststrafe in § 176 Abs. 4 n. F. als Ausdruck sittenstrenger, tugendhafter Überzeugungen 149
3. Abschaffung des minder schweren Falls in § 176 Abs. 1 StGB als symbolischer Akt 151
4. Regelungsverzicht als bevorzugte gesetzgeberische Maßnahmeam Beispiel des § 138 StGB 153
5. Die permanente Reform der Sicherungsverwahrung als besondere Ausprägung der Alibigesetzgebung 158
VII. Kompromissgesetze als Folge politischer Selbstdarstellung 161
1. Die kompromisslerische Implementierung des unbestimmten Rechtsbegriffs „menschenähnliche Wesen“ in § 131 StGB 162
2. Die Rücknahme des Änderungsvorhabens bezüglich § 138 StGB 164
3. Die Beibehaltung der Rückfallklausel in § 176 a Abs. 1 StGB n. F. 165
4. Oppositionelle Forderung der Verbrechenslösung beim sexuellen Kindesmissbrauch 167
a) Entwicklung der Vergehens- und Verbrechenslösung 167
b) Die Verbrechenslösung als Machtprobe 169
c) Exkurs: Argumente gegen eine Verbrechenslösung 170
VIII. Das SexualdelÄndG im Kontext der politischen Diskussion; Dramatisierung durch Politik und Medien oder notwendige gesetzgeberische Aktivität? 172
1. Die Instrumentalisierung des Strafrechts als Warn- und Signalmittel 172
2. Genese des SexualdelÄndG und ihre Hintergründe – das Sexualstrafrecht als konstantes Änderungsvorhaben 178
a) Zeittafel 178
b) Genese 181
IX. Einflussnahme durch „pressure groups“ 188
1. Kritik seitens nicht an der Gesetzgebung beteiligter Gruppen 188
2. Pressure groups 190
X. Plädoyer für einen interdisziplinären Diskurs – intensivere Partizipation der Wissenschaften 194
1. Defizite hinsichtlich des Verfahrens 195
2. Defizite hinsichtlich empirischer Befunde 199
a) Erster periodischer Sicherheitsbericht 200
b) Weitere Studien 203
3. Möglichkeiten wissenschaftlicher Beratung 204
4. Optionen im Sexualstrafrecht 208
XI. Zusammenfassung 212
1. Der Prozess des SexualdelÄndG 212
2. Schlussfolgerungen 217
Anhang: Synopse 220
Literaturverzeichnis 242
Sachwortverzeichnis 254