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Coelln, S. (2008). Das »rechtliche Einstehenmüssen« beim unechten Unterlassungsdelikt. Die Emanzipation der Garantenstellung von einzelnen Fallgruppen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52666-6
Coelln, Sibylle von. Das »rechtliche Einstehenmüssen« beim unechten Unterlassungsdelikt: Die Emanzipation der Garantenstellung von einzelnen Fallgruppen. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52666-6
Coelln, S (2008): Das »rechtliche Einstehenmüssen« beim unechten Unterlassungsdelikt: Die Emanzipation der Garantenstellung von einzelnen Fallgruppen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52666-6

Format

Das »rechtliche Einstehenmüssen« beim unechten Unterlassungsdelikt

Die Emanzipation der Garantenstellung von einzelnen Fallgruppen

Coelln, Sibylle von

Schriften zum Strafrecht, Vol. 195

(2008)

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Abstract

Bereits seit dem 19. Jahrhundert wird in der Strafrechtswissenschaft über die Frage diskutiert, wann jemand für das Ausbleiben eines Erfolges rechtlich einzustehen hat. Diese Diskussion ist durch die Einführung des § 13 StGB im Jahre 1975 nicht verstummt; ihr widmet sich auch die Arbeit von Coellns.

Die Verfasserin verschafft dem Leser zunächst einen Überblick über die generellen Voraussetzungen strafbaren Unterlassens, über frühere Gesetzentwürfe zum heutigen § 13 StGB, über ausgewählte Literaturstimmen und über wichtige Gerichtsentscheidungen zum Thema Garantenstellung. Nach einer kurzen Darstellung, wie das Problem de lege ferenda lösbar wäre, entwickelt von Coelln einen eigenen Ansatz zur Beantwortung der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unterlassender de lege lata strafrechtlich wie ein Begehungstäter haftet. Die bisherige Bestimmung eines Garanten anhand von Fallgruppen wird kritisch überdacht und durch eine abstrakte Vorgehensweise ersetzt.

Der Autorin kommt es dabei darauf an, objektiv nachprüfbare Ergebnisse zu erzielen, die nicht auf subjektiven Wertvorstellungen basieren und die den Bestimmtheitsgrundsatz des Grundgesetzes wahren. Mit Hilfe des Verfassungsrechts, insbesondere des Verhältnismäßigkeitsprinzips, sowie unter Berücksichtigung gesellschaftlicher Erwartungen ("zwei Säulen" der Garantenstellung) erarbeitet sie Kriterien, die sich ausnahmslos auf alle Unterlassungskonstellationen anwenden lassen. Zur Veranschaulichung werden die aufgefundenen Kriterien abschließend auf diverse Fallbeispiele angewendet. Dabei zeigt sich, daß der aufgefundene Weg zwar aufwendig ist, jedoch zu eindeutigen und objektiven Ergebnissen führt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
A. Problemstellung 17
B. Gang der Untersuchung 18
Teil 1: Der Begriff des „unechten“ Unterlassungsdelikts 20
A. Arten der Unterlassungsdelikte im Strafgesetzbuch 20
B. Terminologische Einordnung 21
I. Formale Kriterien 21
II. Materielle Anknüpfungspunkte 23
1. Echte Unterlassungsdelikte 23
2. Unechte Unterlassungsdelikte 24
III. Konsequenzen dieser Auffassungen für die Praxis 26
1. § 13 Abs. 1 StGB 26
2. § 13 Abs. 2 StGB 27
IV. Fazit 29
1. Sprachliche Gründe 29
2. Praktikabilität und Begriffskontinuität 30
3. Entstehungsgeschichte 30
4. Ergebnis 30
Teil 2: Die Entstehungsgeschichte des § 13 StGB 32
A. Strafbarkeit des Unterlassens vor der Normierung im Strafgesetzbuch 33
I. Vom Mittelalter bis zur Renaissance 33
II. Die Zeit der Aufklärung 34
III. Das 19. und das beginnende 20. Jahrhundert 35
1. Das Partikularstrafrecht 35
2. Die Schaffung von Unterlassungsdelikten durch Wissenschaft und Praxis 36
a) Begehungsdelikte als Grundlage für die Bestrafung eines Unterlassens 36
b) Folgen für die Rechtsanwendung 37
3. Der amtliche Entwurf eines Allgemeinen Deutschen Strafgesetzbuches 37
IV. Die Entwicklungen im weiteren Verlauf des 20. Jahrhunderts 38
1. Die Abkehr vom Zivilrecht 38
2. Folgen der Abwendung vom Zivilrecht 40
3. Wissenschaftliche Ansätze zur Begrenzung der Unterlassungsstrafbarkeit 41
a) Die Restriktion der einzelnen Garantenstellungen 41
aa) Strengere Anforderungen an eine Garantenstellung aus Ingerenz 41
bb) Beschränkung aller Garantenstellungen auf bestimmte „Grundfälle“ 43
cc) Das Gemeinwohl als begrenzender Faktor 43
dd) Kritik und Ergebnis 44
b) Die Kriterien der Sachherrschaft und der Obhut 45
aa) Konzeption 45
bb) Schlußfolgerung 46
cc) Reaktionen in Wissenschaft und Praxis 46
c) Die Forderung nach einer Regelung des Unterlassens im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches 47
aa) Fürsprecher dieser Lösung 47
bb) Reaktionen im übrigen Schrifttum 48
B. Die Entwürfe zur Normierung des unechten Unterlassens im Strafgesetzbuch 48
I. Die Regelung in den Entwürfen eines Strafgesetzbuches von 1956 und 1959 49
1. Aufgabe der Großen Strafrechtskommission 49
2. Inhalt der Beratungen 50
3. Ergebnis der Beratungen 50
II. Der Regierungsentwurf von 1962 51
III. Der Alternativentwurf von 1966 53
C. Die aktuelle Gesetzeslage 54
Teil 3: Die Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen unechten Unterlassens im allgemeinen 57
A. „Unterlassen“ einer Handlung 57
I. Der strafrechtliche Begriff des Unterlassens 57
1. Begriffsinhalt 57
a) Abgrenzung vom allgemeinen Sprachgebrauch 57
b) Die strafrechtliche Definition 58
aa) Objektive Komponente 58
bb) Subjektive Komponente 60
2. Subsumtion unter den Oberbegriff „Handlung“ 60
II. Die Abgrenzung zwischen positivem Tun und Unterlassen 61
1. Subsidiarität des Unterlassens 62
2. Das (Nicht-)Vorliegen von Begehungskausalität 63
a) Grundsatz 63
b) Ausnahmen 63
aa) Rücktritt vom Gebotserfüllungsversuch 63
bb) Abbruch medizinischer Behandlungen 65
3. Naturalistisch-ontologische Abgrenzungsversuche 65
4. Normative Abgrenzung nach dem Schwerpunkt der Vorwerfbarkeit 66
a) Die sogenannte Schwerpunktformel 66
b) Kritik 67
5. Fazit und Stellungnahme 67
a) Kritische Würdigung der aufgeführten Ansätze 67
b) Eigener Lösungsansatz 68
B. Individuelle Handlungsfähigkeit des Unterlassenden 69
C. Kausalität des Unterlassens für den Erfolg 70
I. Die Begriffe „Erfolg“ und „Erfolgsdelikt“ 70
II. Erfolgsdelikte und Kausalität bei positivem Tun 71
III. Erfolgsdelikte und Kausalität beim unechten Unterlassen 71
1. Erfordernis einer Unterlassenskausalität 71
2. Stellungnahme 73
a) Kausalität als Strafbarkeitsvoraussetzung 73
b) Erweiterung der üblicherweise verwendeten Definition 74
c) Anwendungsbeispiel 75
D. Objektive Zurechnung des Erfolgs 76
E. Rechtliches „Einstehenmüssen“ für das Ausbleiben des Erfolgs 77
F. Die Entsprechensklausel 78
I. Anwendungsbereich 78
II. Verfassungsmäßigkeit 80
G. Die übrigen Voraussetzungen 81
Teil 4: Die „Garantenstellung“ im besonderen 82
A. Zur Terminologie 84
I. Die Garantenstellung 84
II. Die Garantenpflicht 85
III. Relevanz der Differenzierung für die Frage nach der Strafbarkeit eines Verhaltens 86
B. Die Theorien zur Begründung von Garantenstellungen früher und heute 87
I. Die formelle Rechtspflichttheorie 87
1. Darstellung der Lehre 87
2. Kritik 90
3. Zwischenergebnis 92
II. Die materiellen Garantenlehren 92
1. Abhängigkeit und Vertrauen als Anknüpfungspunkte 93
a) Ableitung aus dem Gleichstellungsprinzip 93
aa) Bewirken eines Erfolges durch Unterlassen 93
bb) Garantenstellung aufgrund Abhängigkeitsverhältnisses und Vertrauens 94
cc) Reaktionen in der Literatur 95
b) Schwächen dieses Ansatzes 95
2. Garant aufgrund Gefahrverursachung 96
a) Inhalt und Begründung dieser Auffassung 96
b) Kritische Auseinandersetzung 97
aa) Kriterium der Gefahrschaffung 98
bb) Gefahrschaffung als eine Garantengruppe unter anderen 98
cc) Unterlassen nur eines Garanten bei gleichzeitiger Existenz mehrerer 98
dd) Rechtssicherheit 99
3. Soziologisch fundierte Garantenlehren 99
a) Die „soziale Rolle“ als entscheidendes Kriterium 99
aa) Grundvoraussetzungen des Zusammenlebens in einer Gesellschaft 99
bb) Arbeitsteilung 100
cc) Normierung des Alltagslebens und Rollenverteilung 100
dd) Strafrechtliche Relevanz der einzelnen „Rollen“ 101
b) Die „Systemtheorie“ 102
aa) Die Entstehung einzelner „Systeme“ 102
bb) Erfolgszurechnung bei „echten“ Unterlassungsdelikten 102
cc) Erfolgszurechnung bei „unechten“ Unterlassungsdelikten 102
c) Garantenstellung aufgrund gegenseitiger Erwartungshaltungen im sozialen Alltagsleben 103
aa) Die Rollen- bzw. Systemtheorie als Ausgangspunkt 104
bb) Das Entstehen gegenseitiger Verhaltenserwartungen 104
cc) Zusätzliche Voraussetzungen der Strafbarkeit durch Unterlassen 105
dd) Konsequenzen für das Entstehen einer Garantenstellung 106
d) Ablehnung der soziologischen Ansätze 107
aa) Schwächen der „sozialen Rolle“ 107
bb) Fehlende Praktikabilität der „Systemtheorie“ 108
cc) Nachteile der Theorie der gegenseitigen Erwartungshaltungen 109
4. Die Funktionenlehre und die aus ihr entwickelte Herrschaftstheorie 110
a) Ursprung und Ausprägungen der Funktionenlehre 110
b) Die „Herrschaft über den Erfolgsgrund“ als Grundlage der Garantenstellungen 112
aa) Dogmatische Herleitung 112
(1) Der vorgefundene Status quo 112
(2) Die Entwicklungsstufen der Herrschaftstheorie 112
(a) Begehungsgleichheit 112
(b) Erfolgszurechnung als Strafgrund qua Natur der Sache 114
(c) Das Tatherrschaftskriterium 114
(d) Übertragung des Tatherrschaftskriteriums auf Unterlassungsdelikte 115
(3) Anwendung in der Praxis 117
(a) Die Herrschaft über die wesentliche Erfolgsursache 118
(aa) Definition 118
(bb) Beispiele für eine solche Herrschaft 119
(b) Die Herrschaft über die Anfälligkeit des Opfers 120
(aa) Begriffsinhalt 120
(bb) Exempel aus Theorie und Praxis 121
bb) Kritische Würdigung 122
(1) Vorzüge der Auffassung 122
(2) Schwächen des Ansatzes 123
(a) Abgrenzung der Herrschaftsbegriffe von der bloßen Handlungsmöglichkeit 124
(aa) Inhaltliche Verschiedenheit der Herrschaftsbegriffe 124
(bb) Herrschaft als bloße Handlungsmöglichkeit 125
(cc) Auswirkungen dieses dritten Herrschaftsbegriffs auf die Theorie Schünemanns 127
(b) Zirkelschluß und fehlende dogmatische Begründung 128
(3) Zwischenergebnis 129
C. Eigener Begründungsansatz 129
I. Ausgangspunkt der Überlegungen 129
II. Problemlösung de lege ferenda 130
III. Anforderungen an eine Garantenstellung de lege lata 132
1. Die „zwei Grundpfeiler“ einer Garantenstellung 133
2. Erster Pfeiler: Das Grundgesetz, insbesondere die Grundrechte 136
a) Keine Auslegung des StGB mit Hilfe nur materieller Gesetze 137
b) Begrenzte Interpretationshilfe durch gleichrangige Gesetze 137
c) Normkonkretisierung durch verfassungsrechtlich garantierte Grundrechte 139
d) Prüfungseinleitende Überlegungen 140
e) Schutzbereich des jeweils durch § 13 StGB tangierten Grundrechts 143
aa) Begriff und Bedeutung des Schutzbereichs 143
bb) Persönlicher Schutzbereich 143
cc) Sachlicher Schutzbereich 144
dd) Grundrechtsadressat 145
f) Eingriff durch § 13 StGB in diesen Schutzbereich 145
aa) Der „klassische“ Grundrechtseingriff 146
bb) Der weiter gefaßte Eingriffsbegriff 146
cc) Abgrenzung des Grundrechtseingriffs von der Grundrechtsausgestaltung 147
g) Grundrechtsschranken 147
aa) Grundrechte mit Gesetzesvorbehalt 148
bb) Vorbehaltlos gewährleistete Grundrechte 149
h) Schranken-Schranken 150
aa) Das Verbot des Einzelfallgesetzes 151
bb) Das Zitiergebot 152
cc) Die Wesensgehaltsgarantie 153
dd) Das Übermaßverbot: Generelle Anforderungen an Strafgesetze 153
(1) Legitimer Zweck 156
(2) Geeignetheit 156
(3) Erforderlichkeit 157
(4) Angemessenheit 158
ee) Anforderungen des Übermaßverbotes an § 13 StGB 161
(1) Die (legitimen) Zwecke des § 13 StGB 162
(a) Die Entstehungsgeschichte des § 13 StGB 162
(b) Strafzwecke 163
(aa) Die absoluten Theorien 164
(bb) Die relativen Theorien 166
(cc) Die Vereinigungstheorie 173
(dd) Strafzwecke des § 13 StGB 176
(2) Die Geeignetheit des § 13 StGB zur Erreichung dieser Zwecke 177
(3) Die Erforderlichkeit des § 13 StGB 178
(a) Normierung des Rettungsgebots außerhalb des StGB als milderes Mittel 178
(b) Festlegung einer Strafobergrenze in § 13 StGB 179
(c) Relevanz der fakultativen Strafmilderung des § 13 Abs. 2 StGB für die Erforderlichkeit 180
(d) Generelle rechtliche Gleichstellung von Tun und Unterlassen keine im Rahmen der Erforderlichkeit zu berücksichtigende Regelungsalternative 181
(e) Ergebnis 182
(4) Die Angemessenheit des § 13 StGB 182
(a) Unangemessenheit einer Bestrafung aller Unterlassungstäter aus § 13 StGB 183
(aa) Gründe für eine solche Unangemessenheit 183
(bb) § 323c StGB kein Argument für die Angemessenheit 185
(b) Vorgehensweise bei der Prüfung der Angemessenheit einer konkreten Anwendung des § 13 StGB 185
(aa) Ermittlung und abstrakte Bewertung der durch § 13 StGB betroffenen Rechtsgüter 186
(bb) Der eigentliche Abwägungsvorgang 187
(cc) Zwei Varianten eines Fallbeispiels zur Erläuterung 188
(dd) Abwägung der im Beispiel kollidierenden Grundrechte 188
(ee) Rechtsfolge der Abwägung im Fallbeispiel 189
(ff) Notwendigkeit eines zusätzlichen Abwägungskriteriums für eine verhältnismäßige Bestrafung aus § 13 StGB 190
(gg) Abschließende Lösung des Fallbeispiels 195
3. Zweiter Pfeiler: Gesellschaftliche Vorgaben und Erwartungen 198
a) Erfordernis des zweiten Pfeilers 198
b) Quellen für gesellschaftliche Vorgaben und Erwartungen 199
c) Funktion und Nutzen des zweiten Pfeilers bei der Auffindung von Garantenstellungen 201
d) Anwendungsgebiete des zweiten Pfeilers 203
e) Rechtsprechungsbeispiele für gesellschaftliche Erwartungen 203
aa) Bereitschaftsärzte als Garanten gegenüber Kranken 203
(1) Sachverhalt 204
(2) Argumentation des Bundesgerichtshofs 204
(3) Erwartungen in der Gesellschaft 205
bb) Garantenstellung des behandelnden Arztes 206
IV. Anwendungsbeispiele für den eigenen Begründungsansatz 207
1. Die Garantenstellung von Ehegatten füreinander 207
a) Ausgangsfall 208
aa) Lösung mit Hilfe der ersten Säule 208
(1) Schutzbereichseröffnung 209
(2) Eingriff 209
(3) Grundrechtsschranken 209
(4) Schranken-Schranken 209
(a) Zweck der Verpflichtung von Frau M 210
(b) Geeignetheit der Verpflichtung 210
(c) Erforderlichkeit 210
(d) Angemessenheit 210
(aa) Erste Gewichtung der einander gegenüberstehenden Rechtsgüter 210
(bb) Das zusätzliche Kriterium für die Anwendbarkeit des § 13 StGB 211
(5) Ergebnis 212
bb) Überprüfung anhand der zweiten Säule 212
b) Abwandlung des Falles 212
aa) Unterschied zum ersten Fall hinsichtlich der Lösung 213
(1) Zweck des Eingriffs 214
(2) Geeignetheit der Verpflichtungen 214
(3) Erforderlichkeit 214
(4) Angemessenheit 214
(a) Erste Gewichtung der Rechtsgüter 214
(b) Keine Anwendbarkeit von § 13 StGB 215
(aa) Keine Garantenstellung von Ehegatten zum Schutz Dritter 215
(bb) Keine besondere Rechtspflicht zum Schutz des anderen Ehegatten vor sich selbst 215
(cc) Zwischenergebnis 216
bb) Rechtsprechung zu dieser Fallkonstellation 216
(1) Frühere Urteile 216
(2) Aktuelle Rechtsprechung 217
(3) Grund für diese Rechtsprechungsänderung 218
c) Ergebnis 219
2. Der Verantwortliche für Räume als Garant für deren Benutzer 219
a) Beispielsfall 219
b) Lösung mit Hilfe der ersten Säule 220
aa) Zweck der Verpflichtung 221
bb) Geeignetheit 221
cc) Erforderlichkeit 221
dd) Angemessenheit der Verpflichtung 222
(1) Erste Gewichtung der einzelnen Rechtsgüter 222
(2) Anwendbarkeit des § 13 StGB nach Berücksichtigung des zusätzlichen Abwägungskriteriums 222
(a) Rechtsverzicht durch Aufnahme in die Wohnung 222
(aa) Grundsatz 223
(bb) Gefahrenquellen in der Wohnung 223
(cc) (Besondere) Hilfsbedürftigkeit des eingeladenen Rechtsgutsinhabers 223
(b) Zwischenergebnis 224
c) Überprüfung anhand der Rechtsprechung 224
aa) Frühere Rechtsprechung 224
bb) Aktuelle Entscheidungen 226
d) Ergebnis 227
3. Die gegenseitige besondere rechtliche Verpflichtung von Geschwistern 227
a) Fallkonstellation 228
b) Die Inhalte der ersten Säule als Lösungsansatz 228
aa) Zweck einer Handlungsverpflichtung 229
bb) Geeignetheit der Verpflichtung zur Erreichung dieses Zwecks 229
cc) Erforderlichkeit 229
dd) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne 229
(1) Erste Gewichtung der betroffenen Rechtsgüter 229
(2) Vorliegen des zusätzlichen Abwägungskriteriums für § 13 StGB 230
(a) Grundsatz 230
(b) Ausnahme 230
ee) Zwischenergebnis 231
c) Hinterfragung dieses Ergebnisses anhand der zweiten Säule 231
aa) Entscheidungen der obersten Gerichte 231
bb) Urteile der unteren Instanzen 232
d) Abschließende Lösung des Falles 233
V. Gesamtergebnis 233
1. Zusammenfassung des eigenen Begründungsansatzes 233
2. Abschließende Definition der Garantenstellung 236
Literaturverzeichnis 237
Stichwortverzeichnis 250