Menu Expand

Geschäftsführung und Bereicherung

Cite BOOK

Style

Harke, J. (2007). Geschäftsführung und Bereicherung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52071-8
Harke, Jan Dirk. Geschäftsführung und Bereicherung. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52071-8
Harke, J (2007): Geschäftsführung und Bereicherung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52071-8

Format

Geschäftsführung und Bereicherung

Harke, Jan Dirk

Schriften zur Europäischen Rechts- und Verfassungsgeschichte, Vol. 53

(2007)

Additional Information

Book Details

Pricing

About The Author

Jan Dirk Harke studierte von 1991 bis 1994 Rechtswissenschaft an der Universität Freiburg, wo er nach dem Ersten Staatsexamen als Assistent am Lehrstuhl von Joseph Georg Wolf tätig war. Auf das Referendariat am Landgericht Freiburg folgten 1998 das Zweite Staatsexamen und die Promotion. Harkes Doktorarbeit über die Methode des berühmten römischen Juristen Celsus wurde mit dem Preis der Dr. Georg-Rössler-Stiftung im Verein der Rechtsanwälte beim Bundesgerichtshof ausgezeichnet.Von 1998 bis 2000 war Harke als angestellter Rechtsanwalt im Berliner Büro einer großen internationalen Kanzlei tätig. Anschließend fertigte er als Habilitationsstipendiat der Deutschen Forschungsgemeinschaft und unter Betreuung von Ulrich Manthe (Passau) eine Habilitationsschrift über den Irrtum im klassischen römischen Vertragsrecht an. Die Habilitation durch die Juristische Fakultät der Universität Passau erfolgte im Januar 2003. Im Wintersemester 2002/03 war Harke als Lehrstuhlvertreter an der Universität Regensburg tätig. Der Ruf an die Universität Würzburg erging im Mai 2003. Von 2009 bis 2016 war Harke zudem Richter am Oberlandesgericht Nürnberg. Seit 2016 ist Harke Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Römisches Recht und Europäische Rechtsgeschichte an der Universität Jena.

Abstract

Das heutige Recht der Geschäftsführung ohne Auftrag leidet unter der Verengung auf einen versubjektivierten Tatbestand, der den Fremdgeschäftsführungswillen zur Voraussetzung macht und so in vielen Fällen den Rückgriff auf das Bereicherungsrecht erzwingt. Dieses ist seinerseits überfordert, weil die für die Eingriffskondiktion entwickelte Leerformel vom Zuweisungsgehalt im Einzelfall nichts ausgibt, was man nicht schon vorher in sie hineingelegt hat. Ihre kaum ausgefüllte Funktion kann das Institut der Geschäftsführung ohne Auftrag übernehmen, wenn man nur einer Tendenz der hoch- und spätklassischen römischen Juristen folgt und Ausnahmen von dem Erfordernis der Fremdgeschäftsführungsabsicht macht. Sie ist nur dann unentbehrlich, wenn die Geschäftsbesorgung objektiv neutral, also gar nicht anders als nach der Vorstellung des Geschäftsführers zuzuordnen, oder im Ergebnis schädlich ist. Unter diesen Umständen darf sie den Geschäftsbesorger, wenn die Regeln des Deliktsrechts nicht ausgehebelt werden sollen, nur bei einer entsprechenden Absicht haftbar machen und, wenn die Geschäftsbesorgung zumindest aus der Sicht ex ante nützlich war, auch nur unter dieser Voraussetzung zum Aufwendungsersatz berechtigen. Ohne das Erfordernis der Fremdgeschäftsführungsabsicht kommt man dagegen bei einem Geschäft aus, das für den Geschäftsherrn im Ergebnis nützlich ist. Für diesen Fall der erfolgreichen Geschäftsbesorgung bieten die Regeln über die Geschäftsführung ohne Auftrag ein passendes Regelungsmuster, das den Vorzug vor dem Bereicherungsrecht verdient.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung: Gesetzliche Pflichten im Vertragsgewand 9
Erstes Kapitel: Die negotiorum gestio des klassischen römischen Rechts 13
§ 1 Utilitas und ratihabitio 13
I. Utilitas im Ergebnis 13
II. Utilitas als Zurechnungskriterium 16
§ 2 Fremdgeschäftsführungswille und -bewußtsein 19
I. Objektiv neutrale Geschäfte 20
II. Schädliche und erfolglose Geschäftsbesorgung 23
III. Erfolgreiche Geschäftsführung 24
IV. Zwischenergebnis 34
§ 3 Geschäftsführung und Drittauftrag 35
I. Vertrag und Willensrichtung 35
II. Exklusivität der negotiorum gestio 37
III. Zwei Arten der negotiorum gestio 40
§ 4 Ergebnis 42
Zweites Kapitel: Die Entwicklung bis zur Kodifikation 45
§ 5 Die Lehre der Glossatoren 45
I. Das allgemeine Genehmigungserfordernis 45
II. Die vier Arten des negotium alienum und das Bereicherungsverbot 47
III. Utilitas als Zurechnungskriterium und die Konkurrenz zum Drittauftrag 52
§ 6 Die elegante Jurisprudenz 54
I. Cujaz und die Trennung von actio directa und actio contraria 54
II. Faber und das allgemeine Bereicherungsverbot 57
III. Donellus und der objektive Begriff des negotium alienum 61
§ 7 Naturrechtslehrer und -gesetzbücher 65
I. Grotius 66
II. Christian Wolff 67
III. Der Code civil 69
IV. ALR und ABGB 72
§ 8 Die Pandektenwissenschaft und das BGB 75
I. Die Tendenz zum Bereicherungsrecht 75
II. Der subjektive Geschäftsführungsbegriff des BGB 80
§ 9 Ergebnis 84
Drittes Kapitel Die Folgen des subjektivierten Geschäftsführungsbegriffs 88
§ 10 Überforderte Bereicherungsdogmatik 88
I. Enrichissement sans cause im französischen Recht 88
II. Der Verwendungsanspruch nach § 1041 ABGB 89
III. Die Eingriffskondiktion nach § 812 BGB 91
§ 11 Vorteilsabschöpfung beim Drittauftrag 93
I. Der Sonderweg der deutschen Rechtsprechung 93
II. Die deutsche Rechtslehre und ihre Kritik 95
§ 12 Die erfolgreiche Geschäftsführung als Rechtsfigur 98
I. Ein adäquater Mechanismus für die Fallösung 98
II. Die Ableitung aus dem Gesetz 100