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Die Unmöglichkeit der Erfüllung in Ansehung der Zeit

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Schmidt, P. (2007). Die Unmöglichkeit der Erfüllung in Ansehung der Zeit. Systematische Ableitung einer Kongruenz der Voraussetzungen von Schuld und Haftung aus dem Leistungsbegriff und dessen Bezogenheit auf das versprechensgemäße Handeln des Schuldners. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52335-1
Schmidt, Patrick. Die Unmöglichkeit der Erfüllung in Ansehung der Zeit: Systematische Ableitung einer Kongruenz der Voraussetzungen von Schuld und Haftung aus dem Leistungsbegriff und dessen Bezogenheit auf das versprechensgemäße Handeln des Schuldners. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52335-1
Schmidt, P (2007): Die Unmöglichkeit der Erfüllung in Ansehung der Zeit: Systematische Ableitung einer Kongruenz der Voraussetzungen von Schuld und Haftung aus dem Leistungsbegriff und dessen Bezogenheit auf das versprechensgemäße Handeln des Schuldners, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52335-1

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Die Unmöglichkeit der Erfüllung in Ansehung der Zeit

Systematische Ableitung einer Kongruenz der Voraussetzungen von Schuld und Haftung aus dem Leistungsbegriff und dessen Bezogenheit auf das versprechensgemäße Handeln des Schuldners

Schmidt, Patrick

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 355

(2007)

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Abstract

Die Arbeit - in der Darstellungsweise ausgerichtet an dem rechtspositiven Richtigkeitskriterium, alles Recht als System erfassen zu können - fragt nach der Bedeutung des Zeitmoments für die Leistung. Die Antwort erfordert eine umfassende Untersuchung des Leistungsbegriffs. Dabei weist Patrick Schmidt nach, daß aus diesem das versprechensgemäße Handeln des Schuldners nicht ausgeklammert werden kann und infolge dessen das geltende Recht unverändert keine Fälle kennt, in denen der Schuldner zur Leistung nicht länger verpflichtet ist, wohl aber für deren Nichterbringung haftet. Da, wie weiter dargestellt wird, die Rechtzeitigkeit der Leistung regelmäßig nicht Inhalt der Leistungsverpflichtung des Schuldners i. e. S. ist, stellt sich die Kongruenz der Voraussetzungen von Schuld und Haftung zwar zunächst als eine doppelte (Leistung / Leistungsrechtzeitigkeit) dar; materiell betrachtet jedoch erlangen die Verzögerungsregeln eine Zentralstellung.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
§ 1 Einleitung 13
Allgemeiner Teil: Konstruktive Grundlagen der Behandlung des sog. zeitweiligen Leistungshindernisses 16
§ 2 Die „Leistung“ als Bezugspunkt des Unmöglichkeitsurteils 16
I. Leistungshandlung und Leistungserfolg 17
1. Die Stimmigkeit des Gesetzes in Hinblick auf die Regeln über den Leistungsort 18
2. Das Fehlverständnis des § 267 Abs. 1 BGB 21
3. Folgen einer Ausklammerung der Leistungshandlung aus dem Leistungsbegriff 23
a) Das Erfordernis einer Schuldnerhandlung überhaupt 24
b) Das Erfordernis einer zurechenbaren, d. h. verpflichtungsgemäßen Leistungshandlung 25
c) Erfüllung im Wege der Zwangsvollstreckung 27
4. Die Fälle der Leistungserschwerung 28
a) Grund und Grenzen einer Erweiterung des Verpflichtungsumfangs über das „eigentlich“ obligationsgemäße Maß hinaus 29
aa) Beachtlichkeit der Folgen einer Einredeerhebung 29
bb) Die materiale Bedeutsamkeit des § 275 Abs. 2 BGB 30
cc) Folgerungen 31
b) Reduzierbarkeit des Verpflichtungsumfangs in einem privatautonomen System (Arbeitshypothese) 32
c) Das Vertretenmüssen der Leistungserschwerung als vermeintlicher Abwägungsposten 33
aa) Systembrechendes Verständnis (Willkürüberlagerung des parteigesetzten Normbefehls) 33
bb) Möglichkeit systembildungsfähigen Verständnisses 41
II. Die Pflicht des Schuldners, die Leistung zu bewirken 44
1. Die Zusammenführung von Leistungshandlung und Leistungserfolg durch das Merkmal des Bewirkens im ungestörten Schuldverhältnis 44
2. Ableitungen für die Unmöglichkeit der Leistungsbewirkung 47
a) Unmöglichkeit als solche der Wirkbeziehung zwischen Leistungsverhalten und Leistungserfolg 47
aa) Die in dem Verständnis der Leistungsunmöglichkeit als „Wirkdefekt“ gegründete Kongruenz der Voraussetzungen von Schuld und Haftung im geltenden Recht 48
bb) Gegenstandslosigkeit des § 283 BGB in seinem Verständnis als Haftung trotz Schuldbefreiung 50
b) Unmöglichkeit als einzige Opfergrenze 54
aa) Unmöglichkeit und Unverhältnismäßigkeit 55
bb) Unmöglichkeit und Befreiung des Schuldners 58
cc) Mögliche Bedenken gegen das dargelegte Verständnis aus § 311 a Abs. 1 BGB 59
dd) Unvereinbarkeit mit § 439 BGB? 61
§ 3 Zeitliche Restriktionen schuldbefreiender Unmöglichkeit (gesamtsystematische Ausweitungen der Leistungspflicht) 67
I. Vollständige Parteidisposivität der Erfüllungseignung verspäteter Leistung 69
II. Bemeßbarkeit eines „Erfüllungsdefizits“ bei bloß verzögerter Leistung (sachliche Bedenken gegen ein Verständnis von Leistungsverzögerungen als teilweise Leistungsunmöglichkeit ohne Sonderregelung) 72
III. Die Reichweite der Verzugsbestimmungen 76
1. Allgemein anerkannte Verzugsfälle trotz mangelnder gegenwärtiger Leistungsmöglichkeit 77
2. Die Frage der Existenz einer eigenständigen Kategorie „vorübergehender Unmöglichkeit“ als Problem lediglich des Umgangs mit den Fällen unverschuldeter vorübergehender Leistungshinderung 77
3. Mangelndes Erfordernis einer Schuldhemmung im Falle nicht zu vertretender zeitweiliger Leistungshinderung 82
§ 4 Vorübergehende Unmöglichkeit 87
Besonderer Teil: Einzelfragen und Konkretisierungen, Wertungsrichtigkeit 92
§ 5 Von der Auflösung der bisherigen Problemstellungen 92
I. Fortfall des Differenzierungserfordernisses zwischen sog. anfänglicher und nachträglicher vorübergehender Unmöglichkeit 92
II. Der Ersatz des durch die Verzögerung der Leistung entstehenden Schadens bei „vorübergehender Unmöglichkeit“ 93
1. Formelle Subsidiarität anderer Anspruchsgrundlagen gegenüber § 286 BGB (§ 280 Abs. 2 BGB) 94
2. Identität der Pflichtverletzungen in ihrem materiellen Gehalt 94
a) Unabhängigkeit von dem Verständnis des Begriffs der Pflichtverletzung in § 280 Abs. 1 BGB 95
b) Drohende Verwerfungen in Fragen der Beweisbelastung 96
III. Zwischenzeitliche Kondiktionsfähigkeit der Gegenleistung 98
1. „Vorübergehende Unmöglichkeit“ der Nachleistung bei entsprechend einer vereinbarten Vorleistungspflicht bereits erbrachter Vorleistung 99
2. Zug um Zug-Leistungspflichten 101
IV. Möglichkeiten einer Lösung aus der vertraglichen Bindung 101
1. Vertragslösung seitens des Gläubigers (§ 323 BGB) 101
2. Voraussetzung einer Befreiung des Schuldners: Vorübergehende Leistungshinderung als überobligationsmäßige Erschwernis von Dauer 103
a) Die Überobligationsmäßigkeit von Aufwendungen angesichts der Regeln über den Gläubigerverzug 103
b) Mehraufwand bei unverschuldetem Rechtsirrtum als obligationsgemäßer 106
3. Abgrenzung zum Anwendungsbereich der Geschäftsgrundlagenlehre 107
§ 6 Die Handhabung „vorübergehender Unmöglichkeit“ im Verfahren 108
I. Die unbedingte Leistungsklage im Falle sog. vorübergehender Unmöglichkeit 109
1. Die verfahrensökonomische ratio der Vermeidung jeglicher Sachbefassung des Gerichts im Falle des Feststehens dauerhafter Nichtrealisierbarkeit der Leistung 110
2. Berechtigung und Grenzen des Dogmas von der Unzulässigkeit der Klage bei fehlender Vollstreckbarkeit des Erkenntnisses 112
a) Ausgangsüberlegungen 112
b) Unvermeidbarkeit einer Sachbefassung bei „vorübergehender Unmöglichkeit“ 113
3. Mangelnde Möglichkeit einer Verurteilung zu bloß künftiger Leistung 115
II. Vollstreckungsfragen 116
1. Realisierbarkeit der Leistung: Das Hinzutreten des Geeignetheitsmaßstabs in der Vollstreckung 117
2. Unvermögen und wirtschaftliche Ersatzpflicht 121
a) Voraussetzung schuldbefreienden Unvermögens: objektive Unmöglichkeit der geschuldeten Leistung (Überschreitung der Opfergrenze) 121
b) Die Geltendmachung von Unvermögen in der Vollstreckung insbesondere nach der Rechtsprechung 124
§ 7 Wider die Ausweitung der Annahme schuldbefreiender Unmöglichkeit 125
I. Gleichheit versus Gleichstellung: Ansätze der Abkehr von einer naturgesetzlichen Unmöglichkeitsvorstellung in der Rechtsprechung 127
II. Versagen der Gleichstellungserwägungen 128
1. Das prognostische Entscheidungselement 128
2. Absenkung der Beweisanforderungen; Versuch einer „Vermittlung“ in der streitigen Entscheidung als richterliche Bevormundung 130
3. Richterliche Fehleinschätzung: Zwang zur „Wiederbegründung“ des Schuldverhältnisses als Folgeverwerfung 132
a) Wiederbegründungsanspruch und Rechtskraftschutz: Der arbeitsrechtliche Wiedereinstellungsanspruch 133
b) Streitgegenstand und Rechtskraftumfang des Ersterkenntnisses angesichts des prognostischen Entscheidungselements bei „vorübergehender Unmöglichkeit“ 135
III. Parteiherrschaft; zugleich Schlußbemerkung 137
Literaturverzeichnis 140
Sachwortverzeichnis 153