Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess
BOOK
Cite BOOK
Style
Format
Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess
Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 52
(2008)
Additional Information
Book Details
Pricing
Abstract
Die Frage nach der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen, die den Angeklagten belasten, ist ein zentrales, praktisch höchst bedeutsames Problem des Verfahrens vor internationalen Strafgerichtshöfen. Weder das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) noch seine Verfahrens- und Beweisregeln enthalten auf diese Frage abschließende Antworten. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass der IStGH schon in seinen ersten Verfahren mit dieser Frage konfrontiert wird. Sie ist deshalb so schwer zu lösen, weil sich verschiedene Interessen gegenüberstehen: das Recht des Angeklagten, Belastungszeugen zu befragen, das Interesse der Anklage an frühzeitiger Sicherung von Beweismitteln, der Zeugenschutz und das Bedürfnis zur Verfahrensbeschleunigung.Vor diesem Hintergrund untersucht Felicitas Wannek die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien sowie die Regelungen des deutschen, englischen und französischen Rechts zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art.6 (3)(d) der Europäischen Menschenrechtskonvention macht sie Vorschläge für die Behandlung solcher Vernehmungssurrogate in Verfahren vor dem IStGH.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 16 | ||
Einleitung | 17 | ||
I. Zur Fragestellung der Arbeit | 17 | ||
II. Methodik und Aufbau der Untersuchung | 20 | ||
1. Ausgangspunkt: Keine abschließende Regelung der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen durch das Statut des IStGH sowie die Verfahrens- und Beweisregeln des Gerichtshofs | 20 | ||
2. Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Strafverfahrensrecht des IStGH | 21 | ||
a) Zur Hierarchie des anwendbaren Rechts (Art. 21 IStGH-Statut) | 21 | ||
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze | 22 | ||
c) Rechtsfortbildung durch die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs? | 25 | ||
3. Gang der Untersuchung | 26 | ||
Teil 1: Die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung | 29 | ||
I. Einleitung | 29 | ||
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen | 34 | ||
1. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die ohne Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 92 bis und Regel 92 quater VBR) | 34 | ||
a) Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen vor Einführung der Regel 92 bis in die Verfahrens- und Beweisregeln | 34 | ||
b) Überblick über Regel 92 bis VBR und Regel 92 quater VBR | 42 | ||
c) Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen nach Regel 92 bis VBR | 46 | ||
aa) Acts and conduct of the accused | 46 | ||
bb) Kriterien für die Ermessensentscheidungen bezüglich der Zulässigkeit einer schriftlichen Zeugenaussage und bezüglich des Rechts der Verteidigung auf die Durchführung eines Kreuzverhörs | 52 | ||
cc) Formale Voraussetzungen (Regel 92 bis (B) VBR) | 59 | ||
d) Unerreichbare Zeugen (Regel 92 quater VBR) | 61 | ||
e) Verlesung im Einverständnis der Parteien | 64 | ||
f) Zum Beweiswert einer schriftlichen Zeugenaussage, die nach Regel 92 bis oder Regel 92 quater VBR verlesen wurde | 65 | ||
2. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die unter Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 71 VBR) | 66 | ||
III. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die auf Bild-Ton-Träger aufgezeichnet wurden | 71 | ||
IV. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die im Rahmen anderer Verfahren vor dem Tribunal abgegeben wurden | 72 | ||
V. Zur Verwertbarkeit von Tagebüchern und ähnlichen privaten Aufzeichnungen | 79 | ||
1. Zur Zulässigkeit der Verwertung außergerichtlicher Zeugenaussagen, die nicht im Rahmen einer Vernehmung abgegeben wurden | 80 | ||
2. Zum Beweiswert privater Schriftstücke | 83 | ||
3. Zur Zulässigkeit der Verwertung sog. war diaries | 84 | ||
VI. Zur Zulässigkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen | 85 | ||
VII. Schlussbemerkungen | 90 | ||
Teil 2: Rechtsvergleichende Untersuchung zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 92 | ||
1. Kapitel: Vorüberlegungen – Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 92 | ||
I. Der Begriff des Zeugen nach der Rechtsprechung des EGMR | 93 | ||
II. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 95 | ||
1. Zum Beweiswert einer außergerichtlichen Zeugenaussage | 99 | ||
2. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes als Voraussetzung für die Verwertung eines Vernehmungssurrogates | 102 | ||
a) Vom EGMR anerkannte Fallgruppen zur sachlichen Rechtfertigung einer Protokollverlesung | 102 | ||
aa) Unmöglichkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht | 104 | ||
bb) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls aus Zeugenschutzgründen | 106 | ||
cc) Verlesung eines Protokolls im Interesse einer effizienten Strafverfolgung? | 107 | ||
dd) Zwischenergebnis | 108 | ||
b) Ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes stets zwingende Voraussetzung für die Verwertung einer außergerichtlichen Zeugenaussage? | 109 | ||
3. Die Wahrung der Verteidigungsrechte | 112 | ||
4. Zwischenergebnis | 116 | ||
III. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit anonymer außergerichtlicher Zeugenaussagen | 117 | ||
IV. Ergebnis: Vorgaben für die nationalen Rechtsordnungen | 125 | ||
2. Kapitel: Zur Einführung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren | 127 | ||
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 127 | ||
1. Art. 56 des Statuts und Regel 47 (2) VBR | 128 | ||
2. Regel 68 VBR | 130 | ||
3. Sind diese Regelungen abschließend? | 131 | ||
4. Zusammenfassung | 134 | ||
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach deutschem Recht | 136 | ||
1. Einführung | 136 | ||
2. Die Voraussetzungen für eine Protokollverlesung nach § 251 StPO | 139 | ||
a) Verlesung im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3) | 140 | ||
b) Verlesung bei Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1) | 141 | ||
aa) Mangelnde Kenntnis des Aufenthaltsortes des Zeugen oder fehlende Möglichkeit, das Erscheinen eines Auslandszeugen herbeizuführen | 143 | ||
bb) Verzicht auf eine Vernehmung aus gesundheitlichen Gründen | 145 | ||
cc) Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen | 146 | ||
c) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls über Vorliegen oder Höhe eines Vermögensschadens (§ 251 Abs. 1 Nr. 3) | 149 | ||
d) Verlesung eines richterlichen Protokolls, wenn dem Zeugen ein Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann (§ 251 Abs. 2 Nr. 3) | 150 | ||
e) Zusammenfassung | 152 | ||
3. Zur Reichweite des Anwesenheits- und Fragerechts des Beschuldigten und seines Verteidigers bei richterlichen Zeugenvernehmungen im Rahmen der Ermittlungen | 154 | ||
a) Voraussetzungen für den Ausschluss des Anwesenheitsrechts des Beschuldigten und das Unterlassen der Benachrichtigung | 155 | ||
aa) Voraussetzungen für den Ausschluss des Beschuldigten nach § 168c Abs. 3 | 155 | ||
bb) Voraussetzungen für die Nichtbenachrichtigung von Beschuldigtem und Verteidiger nach § 168c Abs. 5 S. 2 | 156 | ||
b) Verwertbarkeit der Vernehmungsniederschrift bei Nichtgewährung bzw. Verletzung des Anwesenheits- und Fragerechts | 161 | ||
c) Anforderungen an eine angemessene und ausreichende Befragungsmöglichkeit im Ermittlungsverfahren | 170 | ||
aa) Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung | 171 | ||
bb) Das Recht auf erneute Zeugenbefragung bei Änderung der Informations- und Sachlage | 172 | ||
cc) Zu dem Recht auf Rücksprache zwischen Verteidiger und Beschuldigtem | 174 | ||
dd) Zur Strafbarkeit einer Falschaussage auch im Ermittlungsverfahren | 176 | ||
ee) Ist es ausreichend, dass die Verteidigung die Möglichkeit zur Teilnahme hatte? | 176 | ||
d) Zusammenfassung | 179 | ||
III. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach englischem Recht | 180 | ||
1. Einführung | 180 | ||
2. Voraussetzung für eine Protokollverlesung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens nach dem Criminal Justice Act 2003 | 186 | ||
a) Zu den Möglichkeiten einer Protokollverlesung im Falle unerreichbarer Zeugen (s. 116 CJA 2003) | 187 | ||
aa) Die Gründe für die Unerreichbarkeit (s. 116 (2) (a)–(e) CJA 2003) | 188 | ||
(1) Tod oder Krankheit des Zeugen (s. 116 (2) (a) und (b) CJA 2003) | 188 | ||
(2) Der Zeuge befindet sich im Ausland (s. 116 (2) (c) CJA 2003) | 188 | ||
(3) Der Zeuge ist nicht auffindbar (s. 116 (2) (d) CJA 2003) | 190 | ||
(4) Verängstigte Zeugen (s. 116 (2) (e) CJA 2003) | 191 | ||
bb) Weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Protokollverlesung nach s. 116 CJA 2003 | 195 | ||
(1) Eine mündliche Aussage des Zeugen vor Gericht müsste zulässig sein (s. 116 (1) (a) CJA 2003) | 195 | ||
(2) Keine Wiedergabe anonymer Zeugenaussagen (s. 116 (1) (b) CJA 2003) | 198 | ||
b) Zur Anwendbarkeit von s. 117 CJA 2003 | 198 | ||
c) Zur Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls nach anderen gesetzlichen Regelungen | 201 | ||
aa) Ss. 42 und 43 Children and Young Persons Act 1933 | 202 | ||
bb) S. 9 Criminal Justice Act 1967 | 204 | ||
cc) Schedule 3 (5) Crime and Disorder Act 1998 | 205 | ||
dd) Fazit | 207 | ||
d) Einverständliche Protokollverlesung (s. 114 (1) (c) CJA 2003) | 207 | ||
e) Verlesung „in the interest of justice“ (s. 114 (1) (d) CJA 2003) | 207 | ||
3. Grenzen der Verlesungsmöglichkeiten | 211 | ||
a) Ausschluss eines Protokolls von der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen des Gerichts (s. 126 CJA 2003) | 211 | ||
b) Abbruch eines Verfahrens (s. 125 CJA 2003) | 214 | ||
4. Die Rechte der gegnerischen Partei im Falle einer Protokollverlesung (s. 124 CJA 2003) | 219 | ||
5. Zusammenfassung | 221 | ||
IV. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach französischem Recht | 222 | ||
1. Einführung | 222 | ||
2. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen in der Hauptverhandlung | 228 | ||
a) Die ursprüngliche Lösung der Cour de Cassation | 228 | ||
b) Zur Änderung der Rechtsprechung der Cour de Cassation unter dem Einfluss der Rechtsprechung des EGMR | 230 | ||
aa) In der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine vernehmungsersetzende Protokollverlesung | 233 | ||
bb) Möglichkeiten der Protokollverlesung, wenn der Zeuge bereits durch die Verteidigung befragt werden konnte | 234 | ||
cc) Einverständliche Verlesung | 236 | ||
dd) Ist eine Protokollverlesung möglich, wenn die Vernehmung des Zeugen nach Ansicht des Gerichts für die Wahrheitsfindung nicht unerlässlich ist? | 236 | ||
ee) Zum Beweiswert eines verlesenen Vernehmungsprotokolls | 237 | ||
3. Zusammenfassung | 238 | ||
V. Auswertung und Ergebnisse | 239 | ||
1. Zu welchem Zeitpunkt muss die Unmöglichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung erkennbar sein? | 239 | ||
2. Welche Umstände können die Verzichtbarkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht begründen? | 242 | ||
a) Protokollverlesung zum Zweck des Beweismittelerhalts | 242 | ||
b) Protokollverlesung aus Zeugenschutzgründen | 246 | ||
c) Zwischenergebnis | 248 | ||
3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vernehmungsprotokoll aus dem Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Fragerechts des Angeklagten in ein Hauptverfahren eingeführt werden? | 249 | ||
4. Einverständliche Verlesung eines Vernehmungsprotokolls | 250 | ||
5. Grenzen der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen | 251 | ||
6. Zur Zulässigkeit von Zeugnissen vom mehrfachen Hörensagen | 253 | ||
3. Kapitel: Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle aus dem Ermittlungsverfahren | 254 | ||
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 254 | ||
II. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach deutschem Recht | 257 | ||
1. Die Rechtsprechung des BGH | 258 | ||
2. Kritische Würdigung | 261 | ||
3. Zwischenergebnis | 265 | ||
III. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach englischem Recht | 265 | ||
1. S. 116 CJA 2003 | 266 | ||
2. S. 114 (1) (d) CJA 2003 | 266 | ||
3. Zwischenergebnis | 269 | ||
IV. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach französischem Recht | 269 | ||
1. Darstellung der Regelungen des Code de procédure pénale | 270 | ||
2. Zwischenergebnis | 273 | ||
V. Auswertung und Ergebnisse | 274 | ||
1. Voraussetzungen für die Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage | 274 | ||
2. Rechte der Verteidigung im Falle der Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage | 276 | ||
a) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch seinen Verteidiger | 276 | ||
b) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch das Gericht | 277 | ||
3. Zum Beweiswert einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage | 279 | ||
4. Ergebnis | 280 | ||
4. Kapitel: Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen | 280 | ||
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 281 | ||
II. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach deutschem Recht | 282 | ||
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (§ 255a Abs. 1 StPO) | 283 | ||
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz jugendlicher Zeugen vor seelischen Belastungen (§ 255a Abs. 2 StPO) | 284 | ||
a) Zum Anwendungsbereich des § 255a Abs. 2 | 284 | ||
b) Das Mitwirkungsrecht der Verteidigung nach § 255a Abs. 2 | 286 | ||
aa) Die Reichweite des Mitwirkungsrechts des Angeklagten und seines Verteidigers | 287 | ||
bb) Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers | 292 | ||
c) Das Recht der Verteidigung auf eine ergänzende Zeugenvernehmung nach § 255a Abs. 2 S. 2 | 295 | ||
3. Zusammenfassung | 300 | ||
III. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach englischem Recht | 301 | ||
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (Criminal Justice Act 2003) | 301 | ||
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zur Unterstützung verletzlicher und eingeschüchterter Zeugen (Youth Justice and Criminal Evidence Act 1999) | 302 | ||
a) Darstellung der gesetzlichen Regelungen | 303 | ||
b) Bisherige Umsetzung dieser Regelungen | 308 | ||
3. Zusammenfassung | 309 | ||
IV. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach französischem Recht | 311 | ||
1. Die Regelungen des Code de procédure pénale | 311 | ||
2. Zusammenfassung | 314 | ||
V. Auswertung und Ergebnisse | 314 | ||
1. Zur Gleichbehandlung von Bild-Ton-Aufnahmen und schriftlichen Protokollen außergerichtlicher Zeugenaussagen | 314 | ||
2. Zur Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz verletzlicher Zeugen vor schweren seelischen Belastungen | 316 | ||
3. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Bild-Ton-Aufnahmen | 318 | ||
5. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren des IStGH mündlich abgegeben wurden | 319 | ||
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 320 | ||
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach deutschem Recht | 321 | ||
1. Darstellung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH | 322 | ||
2. Zusammenfassung | 326 | ||
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach englischem Recht | 326 | ||
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach französischem Recht | 327 | ||
V. Auswertung und Ergebnis | 329 | ||
6. Kapitel: Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten | 330 | ||
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 331 | ||
II. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach deutschem Recht | 332 | ||
1. Die Rechtsprechung des BGH zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen | 332 | ||
2. Bewertung der Rechtsprechung des BGH | 334 | ||
3. Zusammenfassung | 337 | ||
III. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach englischem Recht | 337 | ||
1. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der hearsay rule durch s. 115 CJA 2003 | 337 | ||
2. Die Verwertbarkeit von Schriftstücken nach s. 114 (1) CJA 2003 | 340 | ||
a) Parallelen zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen | 340 | ||
b) Zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen auf der Grundlage der res gestae-Regel (s. 118 CJA 2003) | 340 | ||
3. Ergebnis | 343 | ||
IV. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach französischem Recht | 344 | ||
V. Auswertung und Ergebnisse | 345 | ||
7. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen | 348 | ||
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln | 349 | ||
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach deutschem Recht | 350 | ||
1. Zeugen vom Hörensagen in der Rechtsprechung des BGH | 351 | ||
2. Zur Kritik dieser Rechtsprechung in der Literatur | 356 | ||
3. Stellungnahme | 359 | ||
4. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt | 361 | ||
a) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Verhörsperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH | 361 | ||
b) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Privatperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH | 363 | ||
c) Bewertung der aufgrund der Rechtsprechung des BGH gefundenen Ergebnisse | 364 | ||
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach englischem Recht | 365 | ||
1. Mündliche Zeugnisse vom Hörensagen und die Regelungen des CJA 2003 | 365 | ||
2. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines mündlichen Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt | 367 | ||
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach französischem Recht | 368 | ||
1. Zur freien Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen | 368 | ||
2. Zusammenfassung | 369 | ||
V. Auswertung und Ergebnisse | 369 | ||
1. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der Verteidigung die Identität des unmittelbaren Zeugen bekannt ist | 369 | ||
2. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge anonym bleibt | 371 | ||
Resümee | 373 | ||
Anhang: Auszug aus dem Criminal Justice Act 2003 | 376 | ||
Literaturverzeichnis | 384 | ||
Sachverzeichnis | 398 |