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Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess

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Wannek, F. (2008). Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52824-0
Wannek, Felicitas. Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52824-0
Wannek, F (2008): Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52824-0

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Zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen im Völkerstrafprozess

Wannek, Felicitas

Kölner Kriminalwissenschaftliche Schriften, Vol. 52

(2008)

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Abstract

Die Frage nach der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen, die den Angeklagten belasten, ist ein zentrales, praktisch höchst bedeutsames Problem des Verfahrens vor internationalen Strafgerichtshöfen. Weder das Statut des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) noch seine Verfahrens- und Beweisregeln enthalten auf diese Frage abschließende Antworten. Es ist mit Sicherheit zu erwarten, dass der IStGH schon in seinen ersten Verfahren mit dieser Frage konfrontiert wird. Sie ist deshalb so schwer zu lösen, weil sich verschiedene Interessen gegenüberstehen: das Recht des Angeklagten, Belastungszeugen zu befragen, das Interesse der Anklage an frühzeitiger Sicherung von Beweismitteln, der Zeugenschutz und das Bedürfnis zur Verfahrensbeschleunigung.

Vor diesem Hintergrund untersucht Felicitas Wannek die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien sowie die Regelungen des deutschen, englischen und französischen Rechts zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen. Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Art.6 (3)(d) der Europäischen Menschenrechtskonvention macht sie Vorschläge für die Behandlung solcher Vernehmungssurrogate in Verfahren vor dem IStGH.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
Einleitung 17
I. Zur Fragestellung der Arbeit 17
II. Methodik und Aufbau der Untersuchung 20
1. Ausgangspunkt: Keine abschließende Regelung der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen durch das Statut des IStGH sowie die Verfahrens- und Beweisregeln des Gerichtshofs 20
2. Rechtsfindung und Rechtsfortbildung im Strafverfahrensrecht des IStGH 21
a) Zur Hierarchie des anwendbaren Rechts (Art. 21 IStGH-Statut) 21
b) Allgemeine Rechtsgrundsätze 22
c) Rechtsfortbildung durch die Richter des Internationalen Strafgerichtshofs? 25
3. Gang der Untersuchung 26
Teil 1: Die Rechtsprechung des UN ad-hoc-Tribunals für das ehemalige Jugoslawien zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen in der Hauptverhandlung 29
I. Einleitung 29
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen 34
1. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die ohne Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 92 bis und Regel 92 quater VBR) 34
a) Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen vor Einführung der Regel 92 bis in die Verfahrens- und Beweisregeln 34
b) Überblick über Regel 92 bis VBR und Regel 92 quater VBR 42
c) Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen nach Regel 92 bis VBR 46
aa) Acts and conduct of the accused 46
bb) Kriterien für die Ermessensentscheidungen bezüglich der Zulässigkeit einer schriftlichen Zeugenaussage und bezüglich des Rechts der Verteidigung auf die Durchführung eines Kreuzverhörs 52
cc) Formale Voraussetzungen (Regel 92 bis (B) VBR) 59
d) Unerreichbare Zeugen (Regel 92 quater VBR) 61
e) Verlesung im Einverständnis der Parteien 64
f) Zum Beweiswert einer schriftlichen Zeugenaussage, die nach Regel 92 bis oder Regel 92 quater VBR verlesen wurde 65
2. Die Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen, die unter Mitwirkung der Verteidigung erstellt wurden (Regel 71 VBR) 66
III. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die auf Bild-Ton-Träger aufgezeichnet wurden 71
IV. Zur Verwertbarkeit von Zeugenaussagen, die im Rahmen anderer Verfahren vor dem Tribunal abgegeben wurden 72
V. Zur Verwertbarkeit von Tagebüchern und ähnlichen privaten Aufzeichnungen 79
1. Zur Zulässigkeit der Verwertung außergerichtlicher Zeugenaussagen, die nicht im Rahmen einer Vernehmung abgegeben wurden 80
2. Zum Beweiswert privater Schriftstücke 83
3. Zur Zulässigkeit der Verwertung sog. war diaries 84
VI. Zur Zulässigkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen 85
VII. Schlussbemerkungen 90
Teil 2: Rechtsvergleichende Untersuchung zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen 92
1. Kapitel: Vorüberlegungen – Die Vorgaben der Europäischen Menschenrechtskonvention zur Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen 92
I. Der Begriff des Zeugen nach der Rechtsprechung des EGMR 93
II. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen 95
1. Zum Beweiswert einer außergerichtlichen Zeugenaussage 99
2. Das Vorliegen eines sachlichen Grundes als Voraussetzung für die Verwertung eines Vernehmungssurrogates 102
a) Vom EGMR anerkannte Fallgruppen zur sachlichen Rechtfertigung einer Protokollverlesung 102
aa) Unmöglichkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht 104
bb) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls aus Zeugenschutzgründen 106
cc) Verlesung eines Protokolls im Interesse einer effizienten Strafverfolgung? 107
dd) Zwischenergebnis 108
b) Ist das Vorliegen eines sachlichen Grundes stets zwingende Voraussetzung für die Verwertung einer außergerichtlichen Zeugenaussage? 109
3. Die Wahrung der Verteidigungsrechte 112
4. Zwischenergebnis 116
III. Die Voraussetzungen für die Verwertbarkeit anonymer außergerichtlicher Zeugenaussagen 117
IV. Ergebnis: Vorgaben für die nationalen Rechtsordnungen 125
2. Kapitel: Zur Einführung von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren 127
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln 127
1. Art. 56 des Statuts und Regel 47 (2) VBR 128
2. Regel 68 VBR 130
3. Sind diese Regelungen abschließend? 131
4. Zusammenfassung 134
II. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach deutschem Recht 136
1. Einführung 136
2. Die Voraussetzungen für eine Protokollverlesung nach § 251 StPO 139
a) Verlesung im Einverständnis der Verfahrensbeteiligten (§ 251 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 Nr. 3) 140
b) Verlesung bei Unerreichbarkeit des Zeugen (§ 251 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 2 Nr. 1) 141
aa) Mangelnde Kenntnis des Aufenthaltsortes des Zeugen oder fehlende Möglichkeit, das Erscheinen eines Auslandszeugen herbeizuführen 143
bb) Verzicht auf eine Vernehmung aus gesundheitlichen Gründen 145
cc) Gefahr für Leib oder Leben des Zeugen 146
c) Verlesung eines Vernehmungsprotokolls über Vorliegen oder Höhe eines Vermögensschadens (§ 251 Abs. 1 Nr. 3) 149
d) Verlesung eines richterlichen Protokolls, wenn dem Zeugen ein Erscheinen vor Gericht nicht zugemutet werden kann (§ 251 Abs. 2 Nr. 3) 150
e) Zusammenfassung 152
3. Zur Reichweite des Anwesenheits- und Fragerechts des Beschuldigten und seines Verteidigers bei richterlichen Zeugenvernehmungen im Rahmen der Ermittlungen 154
a) Voraussetzungen für den Ausschluss des Anwesenheitsrechts des Beschuldigten und das Unterlassen der Benachrichtigung 155
aa) Voraussetzungen für den Ausschluss des Beschuldigten nach § 168c Abs. 3 155
bb) Voraussetzungen für die Nichtbenachrichtigung von Beschuldigtem und Verteidiger nach § 168c Abs. 5 S. 2 156
b) Verwertbarkeit der Vernehmungsniederschrift bei Nichtgewährung bzw. Verletzung des Anwesenheits- und Fragerechts 161
c) Anforderungen an eine angemessene und ausreichende Befragungsmöglichkeit im Ermittlungsverfahren 170
aa) Das Akteneinsichtsrecht der Verteidigung 171
bb) Das Recht auf erneute Zeugenbefragung bei Änderung der Informations- und Sachlage 172
cc) Zu dem Recht auf Rücksprache zwischen Verteidiger und Beschuldigtem 174
dd) Zur Strafbarkeit einer Falschaussage auch im Ermittlungsverfahren 176
ee) Ist es ausreichend, dass die Verteidigung die Möglichkeit zur Teilnahme hatte? 176
d) Zusammenfassung 179
III. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach englischem Recht 180
1. Einführung 180
2. Voraussetzung für eine Protokollverlesung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens nach dem Criminal Justice Act 2003 186
a) Zu den Möglichkeiten einer Protokollverlesung im Falle unerreichbarer Zeugen (s. 116 CJA 2003) 187
aa) Die Gründe für die Unerreichbarkeit (s. 116 (2) (a)–(e) CJA 2003) 188
(1) Tod oder Krankheit des Zeugen (s. 116 (2) (a) und (b) CJA 2003) 188
(2) Der Zeuge befindet sich im Ausland (s. 116 (2) (c) CJA 2003) 188
(3) Der Zeuge ist nicht auffindbar (s. 116 (2) (d) CJA 2003) 190
(4) Verängstigte Zeugen (s. 116 (2) (e) CJA 2003) 191
bb) Weitere Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Protokollverlesung nach s. 116 CJA 2003 195
(1) Eine mündliche Aussage des Zeugen vor Gericht müsste zulässig sein (s. 116 (1) (a) CJA 2003) 195
(2) Keine Wiedergabe anonymer Zeugenaussagen (s. 116 (1) (b) CJA 2003) 198
b) Zur Anwendbarkeit von s. 117 CJA 2003 198
c) Zur Zulässigkeit der Verlesung eines Vernehmungsprotokolls nach anderen gesetzlichen Regelungen 201
aa) Ss. 42 und 43 Children and Young Persons Act 1933 202
bb) S. 9 Criminal Justice Act 1967 204
cc) Schedule 3 (5) Crime and Disorder Act 1998 205
dd) Fazit 207
d) Einverständliche Protokollverlesung (s. 114 (1) (c) CJA 2003) 207
e) Verlesung „in the interest of justice“ (s. 114 (1) (d) CJA 2003) 207
3. Grenzen der Verlesungsmöglichkeiten 211
a) Ausschluss eines Protokolls von der Beweisaufnahme nach freiem Ermessen des Gerichts (s. 126 CJA 2003) 211
b) Abbruch eines Verfahrens (s. 125 CJA 2003) 214
4. Die Rechte der gegnerischen Partei im Falle einer Protokollverlesung (s. 124 CJA 2003) 219
5. Zusammenfassung 221
IV. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen aus dem Ermittlungsverfahren nach französischem Recht 222
1. Einführung 222
2. Zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen in der Hauptverhandlung 228
a) Die ursprüngliche Lösung der Cour de Cassation 228
b) Zur Änderung der Rechtsprechung der Cour de Cassation unter dem Einfluss der Rechtsprechung des EGMR 230
aa) In der Rechtsprechung anerkannte Gründe für eine vernehmungsersetzende Protokollverlesung 233
bb) Möglichkeiten der Protokollverlesung, wenn der Zeuge bereits durch die Verteidigung befragt werden konnte 234
cc) Einverständliche Verlesung 236
dd) Ist eine Protokollverlesung möglich, wenn die Vernehmung des Zeugen nach Ansicht des Gerichts für die Wahrheitsfindung nicht unerlässlich ist? 236
ee) Zum Beweiswert eines verlesenen Vernehmungsprotokolls 237
3. Zusammenfassung 238
V. Auswertung und Ergebnisse 239
1. Zu welchem Zeitpunkt muss die Unmöglichkeit einer erneuten Zeugenvernehmung erkennbar sein? 239
2. Welche Umstände können die Verzichtbarkeit einer Zeugenvernehmung vor Gericht begründen? 242
a) Protokollverlesung zum Zweck des Beweismittelerhalts 242
b) Protokollverlesung aus Zeugenschutzgründen 246
c) Zwischenergebnis 248
3. Unter welchen Voraussetzungen kann ein Vernehmungsprotokoll aus dem Ermittlungsverfahren unter Wahrung des Fragerechts des Angeklagten in ein Hauptverfahren eingeführt werden? 249
4. Einverständliche Verlesung eines Vernehmungsprotokolls 250
5. Grenzen der Verwertbarkeit außergerichtlicher Zeugenaussagen 251
6. Zur Zulässigkeit von Zeugnissen vom mehrfachen Hörensagen 253
3. Kapitel: Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle aus dem Ermittlungsverfahren 254
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln 254
II. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach deutschem Recht 257
1. Die Rechtsprechung des BGH 258
2. Kritische Würdigung 261
3. Zwischenergebnis 265
III. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach englischem Recht 265
1. S. 116 CJA 2003 266
2. S. 114 (1) (d) CJA 2003 266
3. Zwischenergebnis 269
IV. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Vernehmungsprotokolle nach französischem Recht 269
1. Darstellung der Regelungen des Code de procédure pénale 270
2. Zwischenergebnis 273
V. Auswertung und Ergebnisse 274
1. Voraussetzungen für die Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage 274
2. Rechte der Verteidigung im Falle der Verwertung einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage 276
a) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch seinen Verteidiger 276
b) Wahrung der Rechte des Angeklagten durch das Gericht 277
3. Zum Beweiswert einer anonymisierten außergerichtlichen Zeugenaussage 279
4. Ergebnis 280
4. Kapitel: Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen 280
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln 281
II. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach deutschem Recht 282
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (§ 255a Abs. 1 StPO) 283
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz jugendlicher Zeugen vor seelischen Belastungen (§ 255a Abs. 2 StPO) 284
a) Zum Anwendungsbereich des § 255a Abs. 2 284
b) Das Mitwirkungsrecht der Verteidigung nach § 255a Abs. 2 286
aa) Die Reichweite des Mitwirkungsrechts des Angeklagten und seines Verteidigers 287
bb) Das Akteneinsichtsrecht des Verteidigers 292
c) Das Recht der Verteidigung auf eine ergänzende Zeugenvernehmung nach § 255a Abs. 2 S. 2 295
3. Zusammenfassung 300
III. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach englischem Recht 301
1. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Zwecke des Beweismittelerhalts (Criminal Justice Act 2003) 301
2. Die Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zur Unterstützung verletzlicher und eingeschüchterter Zeugen (Youth Justice and Criminal Evidence Act 1999) 302
a) Darstellung der gesetzlichen Regelungen 303
b) Bisherige Umsetzung dieser Regelungen 308
3. Zusammenfassung 309
IV. Zur Verwertbarkeit auf Bild-Ton-Träger aufgezeichneter außergerichtlicher Zeugenaussagen nach französischem Recht 311
1. Die Regelungen des Code de procédure pénale 311
2. Zusammenfassung 314
V. Auswertung und Ergebnisse 314
1. Zur Gleichbehandlung von Bild-Ton-Aufnahmen und schriftlichen Protokollen außergerichtlicher Zeugenaussagen 314
2. Zur Verwertbarkeit von Bild-Ton-Aufnahmen zum Schutz verletzlicher Zeugen vor schweren seelischen Belastungen 316
3. Zur Verwertbarkeit anonymisierter Bild-Ton-Aufnahmen 318
5. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren des IStGH mündlich abgegeben wurden 319
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln 320
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach deutschem Recht 321
1. Darstellung der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des BGH 322
2. Zusammenfassung 326
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach englischem Recht 326
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung von Zeugenaussagen, die in einem anderen Verfahren mündlich abgegeben wurden, nach französischem Recht 327
V. Auswertung und Ergebnis 329
6. Kapitel: Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten 330
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln 331
II. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach deutschem Recht 332
1. Die Rechtsprechung des BGH zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen 332
2. Bewertung der Rechtsprechung des BGH 334
3. Zusammenfassung 337
III. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach englischem Recht 337
1. Die Einschränkung des Anwendungsbereichs der hearsay rule durch s. 115 CJA 2003 337
2. Die Verwertbarkeit von Schriftstücken nach s. 114 (1) CJA 2003 340
a) Parallelen zur Verwertbarkeit von Vernehmungsprotokollen 340
b) Zur Verwertbarkeit schriftlicher Erklärungen auf der Grundlage der res gestae-Regel (s. 118 CJA 2003) 340
3. Ergebnis 343
IV. Zur Verwertbarkeit von Schriftstücken, die für die Beweisführung relevante Wahrnehmungen einer Person enthalten, nach französischem Recht 344
V. Auswertung und Ergebnisse 345
7. Kapitel: Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen 348
I. Die Regelungen des Statuts des IStGH und seiner Verfahrens- und Beweisregeln 349
II. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach deutschem Recht 350
1. Zeugen vom Hörensagen in der Rechtsprechung des BGH 351
2. Zur Kritik dieser Rechtsprechung in der Literatur 356
3. Stellungnahme 359
4. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt 361
a) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Verhörsperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH 361
b) Zur Zulässigkeit anonymer Zeugnisse vom Hörensagen, die von einer Privatperson vor Gericht abgegeben werden, nach der Rechtsprechung des BGH 363
c) Bewertung der aufgrund der Rechtsprechung des BGH gefundenen Ergebnisse 364
III. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach englischem Recht 365
1. Mündliche Zeugnisse vom Hörensagen und die Regelungen des CJA 2003 365
2. Zur Zulässigkeit der Verwertung eines mündlichen Zeugnisses vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge unbekannt bleibt 367
IV. Zur Zulässigkeit der Verwertung mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen nach französischem Recht 368
1. Zur freien Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen 368
2. Zusammenfassung 369
V. Auswertung und Ergebnisse 369
1. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der Verteidigung die Identität des unmittelbaren Zeugen bekannt ist 369
2. Zur Verwertbarkeit mündlicher Zeugnisse vom Hörensagen, wenn der unmittelbare Zeuge anonym bleibt 371
Resümee 373
Anhang: Auszug aus dem Criminal Justice Act 2003 376
Literaturverzeichnis 384
Sachverzeichnis 398