Menu Expand

Cite BOOK

Style

Wiese, K. (2008). Lehrerinnen mit Kopftuch. Zur Zulässigkeit eines religiösen und geschlechtsspezifischen Symbols im Staatsdienst. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52775-5
Wiese, Kirsten. Lehrerinnen mit Kopftuch: Zur Zulässigkeit eines religiösen und geschlechtsspezifischen Symbols im Staatsdienst. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52775-5
Wiese, K (2008): Lehrerinnen mit Kopftuch: Zur Zulässigkeit eines religiösen und geschlechtsspezifischen Symbols im Staatsdienst, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52775-5

Format

Lehrerinnen mit Kopftuch

Zur Zulässigkeit eines religiösen und geschlechtsspezifischen Symbols im Staatsdienst

Wiese, Kirsten

Beiträge zum Beamtenrecht, Vol. 10

(2008)

Additional Information

Book Details

Pricing

Abstract

Kirsten Wiese untersucht, ob muslimische Lehrerinnen an öffentlichen Schulen ein Kopftuch tragen dürfen. Sie zeigt auf, dass Lehrerinnen das Tragen des Kopftuches erlaubt sein muss, solange nicht Konflikte im Einzelfall das Ablegen des Kopftuches erfordern. Ein generell-präventives Verbot sei demgegenüber gegenwärtig nicht zulässig. Der hohe Wert der Religionsfreiheit stehe - gerade in Zeiten zunehmenden religiös-weltanschaulichen Pluralismus' - einem solchen Verbot entgegen. Das Tragen des Kopftuches im Schuldienst sei aber nicht problemlos. Als Zeichen für Geschlechterdifferenz hindere das Kopftuch eine Lehrerin daran, Gleichberechtigung in der Schule überzeugend zu vermitteln. Dennoch rechtfertige auch das Verfassungsgebot der Gleichberechtigung kein generell-präventives Verbot des Kopftuches. Da die reformierten Beamten- und Schulgesetze allesamt das Kopftuchtragen verbieten, ohne eine Einzelfallprüfung vorzusehen, hält die Autorin sie insoweit für verfassungswidrig.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 16
§ 1 Einleitung 21
§ 2 Verwaltungspraxis, Rechtsprechung und Gesetze zu Lehrerinnen und Referendarinnen mit Kopftuch 26
A. Verwaltungspraxis in den Bundesländern vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 26
B. Gesetze, Gesetzentwürfe und Verwaltungspraxis der Länder nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts 28
I. Baden-Württemberg 31
II. Bayern 32
III. Berlin 32
IV. Bremen 33
V. Hessen 34
VI. Niedersachsen 34
VII. Nordrhein-Westfalen 34
VIII. Saarland 35
C. Rechtsprechung 35
I. Fall „Ludin“ in Baden-Württemberg 35
II. Fall „Graber“ in Baden-Württemberg 36
III. Referendarin mit Kopftuch in Bremen 37
IV. Fall „Alzayed“ in Niedersachsen 38
V. Lehrerinnen mit Kopftuch in Nordrhein-Westfalen 39
§ 3 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch 40
A. Grundrechtsschutz im öffentlichen Dienst 40
I. Grundrechtsgeltung für Beamtinnen 40
II. Grundrechtsschutz für das Tragen eines Kopftuches als Verhalten gelegentlich der Amtsführung 44
III. Zwischenergebnis 47
B. Schutz der Religionsfreiheit, Art. 4 GG 47
I. Schutzbereich 47
1. Tradierte Bestimmung des Schutzbereiches der Religionsfreiheit 47
2. Meinungsspektrum zur Konturierung des Schutzbereiches der Religionsfreiheit 50
3. Kriterien für die Bestimmung des Schutzbereiches der Religionsfreiheit 54
a) Argumente für eine objektive Bestimmung des Schutzbereiches 54
b) Notwendige Berücksichtigung des Selbstverständnisses der Grundrechtsträger bei der Bestimmung des Schutzbereiches 55
c) Notwendige objektive Eingrenzung des Schutzbereiches 58
(1) Keine Beschränkung des Schutzbereiches gemäß übereinstimmenden sittlichen Grundanschauungen 58
(2) Keine Anderskonturierung der Schutzbereiche und keine enge Schutzbereichsauslegung 60
(3) Objektive Eingrenzung des Schutzbereiches durch den Transzendenzbezug 68
(4) Keine objektive Eingrenzung des Schutzbereiches durch den Bezug auf Gremien oder Geistliche von Glaubensgemeinschaften 69
d) Zwischenergebnis 71
4. Kopftuchtragen einer Muslimin im Schutzbereich der Religionsfreiheit 71
5. Zwischenergebnis 73
II. Schranken der Religionsfreiheit und Abwägung 74
1. Kein einfacher Gesetzesvorbehalt für die Religionsfreiheit 74
2. Kopftuch der Lehrerin als Symbol in der Schule 79
a) Symbolhaftigkeit des Kopftuches 79
b) Mögliche Bedeutungen des Kopftuches 80
c) Rechtlich maßgebliche Bedeutung des Kopftuches einer Lehrerin 81
(1) Wer stellt die Bedeutung des Kopftuches fest? 82
(2) Bedeutungsfindung nach Plausibilitätskriterien 85
(3) Plausible Bedeutungen des Kopftuches einer Lehrerin 88
(a) Kopftuch als religiöses Symbol 88
(b) Kopftuch als geschlechtsspezifisches Symbol 89
(c) Kopftuch als politisches Symbol 99
(4) Widerlegen der plausiblen Bedeutung im Einzelfall 104
(5) Zwischenergebnis 106
d) Plausible Wirkung des Kopftuches einer Lehrerin auf Schüler und Schülerinnen 106
(1) Anregende und suggestive Wirkung 107
(2) Assoziativ-emotionale Wirkung 108
(3) Integrierende bzw. desintegrierende Wirkung 109
(4) Zwischenergebnis 109
3. Religionsfreiheit der Schülerinnen und Schüler als Schranke 109
a) Grundrechtsmündigkeit der Schülerinnen und Schüler als Voraussetzung für einen Eingriff 110
b) Kein grundsätzlicher religiöser Konfrontationsschutz in der Schule 111
c) Kein Eingriff in die negative Glaubensbildungsfreiheit durch das Kopftuch als vom Staat verwendetes Symbol 113
(1) Kein grundsätzlicher Schutz vor religiösen Informationen durch den Staat 114
(2) Schutz vor gleichheitswidriger Symbolverwendung durch den Staat 116
(3) Keine Gleichsetzung von Lehrerin und Staat 119
d) Schutz vor dem Kopftuch der Lehrerin durch die Glaubensbildungsfreiheit 122
(1) Faktischer Eingriff durch das Kopftuch: Werbewirkung des Kopftuchs 123
(2) Relativierung der Werbewirkung 127
(3) Zwischenergebnis 128
e) Schutz der Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch wegen der möglichen Vorbildwirkung der Lehrerin 129
f) Schutz der Schüler und Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch wegen der möglichen Beeinträchtigung der psychischen Integrität 130
g) Kein Schutz der Schüler und Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch durch die Religionsausübungsfreiheit 131
h) Kein Schutz der Schüler und Schülerinnen vor der Konfrontation mit dem Kopftuch durch die negative Bekenntnisfreiheit 131
i) Abwägung 132
(1) Schranken-Schranken 132
(a) Gewichtung der betroffenen Grundrechte 133
(b) Art. 33 III und 7 III GG als Tendenzentscheidung zugunsten der Lehrerin 135
(c) Art. 33 IV und V GG als Tendenzentscheidung zu Lasten der Lehrerin 136
(d) Kein generell-vorbeugendes Kopftuchverbot 137
(2) Konfliktlösung durch den Dienstherrn im Einzelfall 141
j) Zwischenergebnis 143
4. Elternrecht, Art. 6 II GG, als Schranke 144
5. Religiös-weltanschauliches Neutralitätsgebot als Schranke 146
a) Meinungsspektrum zur Definition eines religiös-weltanschaulichen Neutralitätsgebotes 146
(1) Striktes Neutralitätsgebot 146
(2) Offenes Neutralitätsgebot 148
(3) Neutralitätsgebot als religionsfreundliche Trennung von Staat und Religion 149
(4) Neutralitätsgebot als Gebot der Begründungsneutralität 150
b) Kein striktes Neutralitätsgebot als Schranke 151
(1) Herleitung und dogmatische Einordnung eines Neutralitätsgebotes 151
(2) Kein striktes Neutralitätsgebot aus dem Verbot der Staatskirche 154
(3) Kein striktes Neutralitätsgebot aus Verfassungsgewohnheitsrecht 155
(4) Kein striktes Neutralitätsgebot als Folge religiöser Pluralität 158
(5) Abgrenzung zur Laizität in Frankreich 160
c) Zwischenergebnis 163
6. Toleranzgebot als Schranke 163
7. Gebot zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, Art. 3 II und III GG, als Schranke 164
a) Inhalt des Erziehungszieles der Gleichberechtigung 165
(1) Meinungsspektrum zum Gewährleistungsgehalt von Art. 3 II und III GG 165
(2) Eigene Bestimmung des Inhalts 168
b) Kann die Lehrerin mit Kopftuch das Erziehungsziel der Gleichberechtigung vermitteln? 170
(1) Kann die Lehrerin mit Kopftuch generell das Erziehungsziel der Gleichberechtigung vermitteln? 171
(2) Kann die Lehrerin mit Kopftuch gegenüber muslimischen Schülerinnen das Erziehungsziel der Gleichberechtigung vermitteln? 172
(3) Abwägung 175
c) Zwischenergebnis 178
8. Schutz der Schüler und Schülerinnen vor geschlechtsspezifischer Diskriminierung in der Schule, Art. 3 II 1 und III 1 GG als Schranke 178
9. Staatlicher Schulauftrag, Art. 7 I GG, als Schranke 179
a) Staatlicher Erziehungs- und Bildungsauftrag 179
b) Erfüllung des Erziehungs- und Bildungsauftrags durch die Lehrerin mit Kopftuch 181
c) Mögliche Gefährdung des Schulfriedens durch eine Lehrerin mit Kopftuch 183
d) Generelles Zurückdrängen der Religion aus der Schule im Interesse des Schulfriedens 188
e) Zwischenergebnis 192
10. Art. 33 V GG und die hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums als Schranke 192
a) Funktionsvorbehalt und hergebrachte Grundsätze des Berufsbeamtentums 193
b) Verstößt eine Lehrerin mit Kopftuch gegen den hergebrachten Grundsatz der Verfassungstreuepflicht? 193
(1) Herleitung der Verfassungstreuepflicht 194
(2) Inhalt der Verfassungstreuepflicht 195
(3) Überprüfung der Verfassungstreuepflicht 197
(4) Verletzt eine Lehrerin mit Kopftuch ihre Verfassungstreuepflicht? 198
(5) Zwischenergebnis 200
c) Verstößt eine Lehrerin mit Kopftuch gegen den hergebrachten Grundsatz der Neutralität? 200
(1) Verletzt eine Lehrerin ihre Dienstpflicht zu religiös-weltanschaulicher Neutralität? 201
(2) Verletzt eine Lehrerin mit Kopftuch ihre Dienstpflicht zu politischer Neutralität? 205
(a) Definition einer Dienstpflicht zu politischer Neutralität 205
(b) Verletzung dieser Dienstpflicht durch eine Lehrerin mit Kopftuch 207
d) Zwischenergebnis 208
C. Schutz anderer Freiheitsrechte 208
I. Schutz der Gewissensfreiheit, Art. 4 I GG 208
1. Schutzbereich 208
2. Spezialität der Religionsfreiheit 209
3. Schranken und Abwägung 210
4. Zwischenergebnis 211
II. Schutz der Meinungsfreiheit, Art. 5 I GG 211
1. Schutzbereich 211
2. Spezialität der Religionsfreiheit 212
3. Schranken und Abwägung 212
4. Zwischenergebnis 213
III. Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG 214
1. Schutzbereich und Spezialität anderer Freiheitsrechte 214
2. Schranken und Abwägung 215
3. Zwischenergebnis 215
IV. Schutz der allgemeinen Handlungsfreiheit, Art. 2 I GG 216
1. Schutzbereich und Spezialität anderer Freiheitsrechte 216
2. Schranken und Abwägung 216
3. Zwischenergebnis 217
V. Schutz der Berufsausübungsfreiheit, Art. 12 I GG 217
VI. Zwischenergebnis 219
D. Schutz der Gleichheitsrechte, Art. 33 II–III 1, Art. 3 I–III 1 GG, Art. 140 GG i.V. mit Art. 136 II WRV 219
I. Verbot der Ungleichbehandlung wegen der Religionszugehörigkeit, Art. 33 II–III GG, Art. 3 III GG und Art. 140 GG i.V. mit Art. 136 II WRV 220
1. Anwendungsbereich und Konkurrenzen 220
a) Verbot unmittelbarer und mittelbarer Ungleichbehandlung wegen der Religionszugehörigkeit 221
b) Verhältnis der einschlägigen Gleichheitsrechte zueinander 223
c) Verhältnis der Gleichheitsrechte zur Religionsfreiheit 224
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen der Religionszugehörigkeit 225
3. Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 227
a) Keine Rechtfertigung einer Privilegierung christlicher Religionsausübung 229
b) Keine Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung wegen einer besonderen Konfliktträchtigkeit des Kopftuches 232
II. Verbot der Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts, Art. 3 II 1 und III 1 GG 235
1. Anwendungsbereich 235
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen des Geschlechts 236
3. Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 237
III. Verbot der Ungleichbehandlung wegen der politischen Aussage, Art. 3 III 1 GG 238
1. Anwendungsbereich und Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 238
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen der politischen Aussage 239
IV. Verbot der Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft, Art. 3 III 1 GG 239
1. Anwendungsbereich und Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung 239
2. Kopftuchverbot als Ungleichbehandlung wegen der ethnischen Herkunft 240
V. Zwischenergebnis 241
§ 4 Verfassungsrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer (noch) nicht verbeamteten Lehrerin mit Kopftuch 243
A. Bewerberin für das verbeamtete Lehramt 243
I. Schutz des Rechts auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst 243
1. Schutzbereich 243
2. Schranken 243
3. Vorbeugendes Kopftuchverbot im Einzelfall 244
II. Schutz der Berufswahlfreiheit 245
III. Schutz der Religionsfreiheit und sonstiger Grundrechte 246
IV. Zwischenergebnis 247
B. Angestellte Lehrerin im öffentlichen Dienst 248
I. Grundrechtsschutz 248
II. Schranken der Grundrechte und Abwägung 248
III. Zwischenergebnis 249
C. Referendarin und Referendariatsbewerberin 250
I. Grundrechtsschutz 250
1. Schutz des Rechts auf gleichen Zugang zum öffentlichen Dienst 250
2. Schutz der Berufsausbildungsfreiheit 251
II. Schranken der Grundrechte und Abwägung 251
III. Zwischenergebnis 253
§ 5 Europa- und völkerrechtliche Bewertung der Zulässigkeit einer Lehrerin mit Kopftuch 254
A. Schutz durch das Recht der Europäischen Union 254
B. Schutz durch die Europäische Menschenrechtskonvention 256
C. Schutz durch sonstiges Völkerrecht 258
D. Zwischenergebnis 261
§ 6 Einfachgesetzliche Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot 262
A. Anforderungen an eine einfachgesetzliche Regelung 262
I. Geltung des Gesetzesvorbehaltes im Beamtenverhältnis 262
II. Erstarken des Gesetzesvorbehaltes zum Parlamentsvorbehalt 263
1. Detaillierte Regelung des Kopftuchtragens im Lehramtsdienst im Gesetz 264
2. Grundsätzliche Erforderlichkeit der detaillierten Regelung im parlamentarischen Gesetz 269
III. Gesetzliche Festlegung der Bedeutung religiös und politisch motivierter Kleidungsstücke 270
IV. Gesetzliche Festlegung der Abwägung im Einzelfall 272
V. Gesetzesvorbehalt im Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes 273
VI. Übereinstimmung mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz 274
B. Reformierte Schul- und Beamtengesetze als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 276
I. § 38 BWSchG 276
1. Keine Festlegung der Bedeutung religiös und politisch motivierter Kleidungsstücke 277
2. Keine Einzelfallregelung 278
3. Keine Gleichbehandlung aller Religionen 279
4. Ausnahmen für Lehramtsreferendarinnen und Referendariatsbewerberinnen 281
5. Gleichstellung von verbeamteten und angestellten Lehrerinnen 282
II. Art. 59 II BayEUG 282
III. §§ 2 ff. Gesetz zu Artikel 29 der Verfassung von Berlin 284
IV. § 59b IV BremSchulG 284
V. § 86 III HSchG, § 57 IV NRW-SchulG, § 1 IIa SLSchoG 285
VI. § 51 II NSchG 286
C. Rechtslage in den Bundesländern, die ihre Schul- und Beamtengesetze nicht reformiert haben 286
I. Allgemeine Dienstpflichten der Beamtin als Ermächtigungsgrundlage 287
II. Allgemeine Vorschriften des Arbeitsrechts im öffentlichen Dienst als Ermächtigungsgrundlage 289
D. Kopftuchverbot im Konfliktfall in der Übergangszeit 289
E. Ermächtigungsgrundlagen für ein Kopftuchverbot nach den Maßstäben von BVerfG und BVerwG 290
§ 7 Sonstige Staatsbedienstete mit Kopftuch 293
A. Erzieherinnen mit Kopftuch 294
I. Gesetzeslage und Verwaltungspraxis 294
1. Baden-Württemberg 294
2. Berlin 295
II. Verfassungsrechtliche Bewertung 296
III. Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 299
1. Anforderungen an eine einfachgesetzliche Regelung 299
2. Reformierte Kindergartengesetze als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 300
IV. Zwischenergebnis 300
B. Richterinnen mit Kopftuch 300
I. Gesetzeslage 300
II. Verwaltungspraxis und Rechtsprechung 302
III. Verfassungsrechtliche Bewertung 303
1. Grundrechtsschutz 303
2. Schranken und Abwägung 305
a) Kein striktes Neutralitätsgebot als Folge staatlicher Hoheitsgewalt 305
b) Richterliches Unparteilichkeitsgebot als Schranke 306
(1) Verstoß gegen das richterliche Unparteilichkeitsgebot durch das Kopftuch 306
(2) Abwägung und Konfliktlösung 309
c) Grundrechte der Prozessbeteiligten als Schranke 310
(1) Justizgewährleistungsanspruch der Prozessparteien als Schranke 310
(2) Religionsfreiheit der Prozessbeteiligten als Schranke 311
IV. Einfachgesetzliche Regelung 312
1. Befangenheitsantrag nach §§ 42 ZPO, 24 StPO 312
2. Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 313
3. § 39 DRiG als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 313
4. § 46 DRiG i.V. mit § 76 BBG als Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 314
V. Zwischenergebnis 315
C. Polizistinnen mit Kopftuch 316
I. Gesetzeslage und Verwaltungspraxis 316
II. Verfassungsrechtliche Bewertung 317
III. Ermächtigungsgrundlage für ein Kopftuchverbot im Einzelfall 318
IV. Zwischenergebnis 319
§ 8 Fazit und Thesen 320
A. Fazit 320
B. Zusammenfassung in Thesen 322
Literaturverzeichnis 331
Sachwortverzeichnis 359