Das Schiedsverfahren im Erbrecht
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Das Schiedsverfahren im Erbrecht
Die Besonderheiten der Zulässigkeit und der Durchführung eines privaten Schiedsverfahrens bei der Erbauseinandersetzung aufgrund letztwilliger Schiedsklausel oder Schiedsvereinbarung
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 366
(2007)
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Abstract
Florian Harder beschäftigt sich mit der Frage der Zulässigkeit und den Grenzen eines privaten Schiedsverfahrens bei Streitigkeiten, die ihre Grundlagen im Erbrecht haben. Hierbei erörtert er die materiell-rechtlichen, prozessualen und verfassungsrechtlichen Probleme, die sich aufgrund der Besonderheit des Streitgegenstandes ergeben. Solche Probleme treten etwa bei einem testamentarisch, also einseitig durch Testament angeordneten Schiedsverfahren auf. In diesem Fall wird den Parteien des späteren Rechtsstreits der Weg zu den staatlichen Gerichten verwehrt. Harder zieht hier die in Art. 14 Satz 1 Grundgesetz konstituierte Testierfreiheit als Grundlage der Zulässigkeit heran. Hierzu grenzt der Verfasser die erbvertragliche Schiedsklausel ab, deren Zulässigkeit er mit der verfassungsrechtlich geschützten Privatautonomie der Erbvertragsparteien begründet. Ferner werden die Schiedsfähigkeit der einzelnen erbrechtlichen Streitgegenstände und deren Vollstreckbarkeit sowie die berufsrechtlichen Besonderheiten für Rechtsanwälte und Notare als Schiedsrichter erörtert.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Teil 1: Einleitung | 13 | ||
Teil 2: Vorteile der Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber der staatlichen Gerichtsbarkeit in Nachlasssachen | 16 | ||
A. Auswahl der Schiedsrichter | 16 | ||
B. Effizienz und Flexibilität der Verfahrensgestaltung | 19 | ||
C. Vertraulichkeit | 21 | ||
D. Verfahrensdauer | 22 | ||
E. Durchsetzbarkeit des Schiedsspruchs | 23 | ||
F. Kosten | 24 | ||
Teil 3: Grundlagen der deutschen privaten Schiedsgerichtsbarkeit | 26 | ||
A. Wesensmerkmale der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit | 26 | ||
B. Verfassungsrechtliche Grundlagen der deutschen Schiedsgerichtsbarkeit | 28 | ||
I. Problemaufriss | 28 | ||
II. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Schiedsgerichtsbarkeit | 29 | ||
1. Gleichwertigkeit von staatlicher und privater Gerichtsbarkeit | 29 | ||
2. Die Freiheitsgrundrechte als Grundlage der Schiedsgerichtsbarkeit | 31 | ||
III. Keine verfassungsrechtliche Gebotenheit der Schiedsgerichtsbarkeit | 33 | ||
C. Die objektive Schiedsfähigkeit im deutschen Recht vor 1998 | 35 | ||
I. (Enge) materiellrechtliche Interpretation | 36 | ||
II. Theorie der autonomen Auslegung | 37 | ||
III. Theorie der objektiven Verfügbarkeit des Rechtsverhältnisses | 39 | ||
IV. Stellungnahme zu den entwickelten Theorien | 41 | ||
D. Die objektive Schiedsfähigkeit im geltenden deutschen Recht | 43 | ||
I. Reform der Regelung zur Schiedsfähigkeit in der ZPO | 43 | ||
II. § 1030 ZPO | 45 | ||
1. § 1030 Abs. 1 Satz 1 ZPO | 45 | ||
2. § 1030 Abs. 1 Satz 2 ZPO | 46 | ||
Teil 4: Die besonderen Voraussetzungen der objektiven Schiedsfähigkeit von erbrechtlichen Schiedsgegenständen | 48 | ||
A. Objektive Schiedsfähigkeit bei durch einseitige letztwillige Schiedsklausel angeordneten Schiedsverfahren (§ 1066 ZPO) | 48 | ||
I. Geschichte der Vorschrift | 49 | ||
II. Die verschiedenen Ansätze zur Auslegung des § 1066 ZPO (§ 1048 ZPO a.F.) | 51 | ||
1. Das Reichsgericht | 51 | ||
2. Die Ansätze der älteren Literatur | 55 | ||
3. Die Ansichten der neueren Literatur | 57 | ||
a) Direkte Anwendung des § 1025 ZPO a.F. (§ 1030 ZPO n.F.) | 57 | ||
b) Prozessrechtliche Theorie | 58 | ||
c) Materiell-rechtliche Lösung | 59 | ||
d) Die Qualifikation der Schiedsklausel als Auflage | 60 | ||
e) Die Testierfreiheit als Grundlage der letztwilligen Schiedsklausel | 64 | ||
4. Eigener Ansatz | 65 | ||
a) Wortlaut des § 1066 ZPO als Ausgangspunkt der Auslegung | 66 | ||
b) Die von Verfassungs wegen geschützte Testierfreiheit als Grundlage der Schiedsfähigkeit erbrechtlicher Streitigkeiten | 67 | ||
c) Begrenzung der Schiedsfähigkeit durch das Rechtsprechungsmonopol des Staates | 71 | ||
d) Begrenzung durch Rechtspositionen Dritter | 73 | ||
e) Die Bedeutung des materiellen Erbrechts für die Zulässigkeit des Schiedsverfahrens | 76 | ||
(1) § 2065 BGB als Grenze der Schiedsfähigkeit? | 76 | ||
(2) Keine Begrenzung der Schiedsfähigkeit aufgrund der materiellen Ermessensnormen der §§ 2048, 2156 BGB? | 79 | ||
f) Entscheidung des Schiedsgerichts nach billigem Ermessen gemäß § 1051 ZPO bei letztwilliger Anordnung | 82 | ||
(1) Anordnung allein des Erblassers nach billigem Ermessen zu entscheiden | 82 | ||
(2) Begehren auf Ermessensentscheidung alleine der Parteien | 84 | ||
(3) Sowohl Erblasser als auch Parteien wollen Ermessensentscheidung | 85 | ||
g) Ergebnis | 85 | ||
B. Die objektive Schiedsfähigkeit von erbrechtlichen Streitigkeiten aufgrund zweiseitiger Schiedsvereinbarung | 87 | ||
I. Schiedsvereinbarungen zwischen den am Nachlass beteiligten Parteien | 87 | ||
II. Schiedsklauseln in Erbverträgen und gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten | 88 | ||
1. Anwendbarkeit des § 1066 ZPO bei Erbverträgen und gemeinschaftlichen Ehegattentestamenten | 88 | ||
2. Stellt die Anordnung des Schiedsverfahrensrechts in einem Testament eine beeinträchtigende Verfügung im Sinne des § 2289 BGB dar? | 89 | ||
C. Die Zulässigkeit einzelner ausgewählter erbrechtlicher Schiedsgegenstände | 92 | ||
I. Ansprüche innerhalb der Zuständigkeit des Prozessgerichts | 92 | ||
1. Erbprätendentenstreit | 92 | ||
a) Erbenfeststellungsklage aufgrund gesetzlicher Erbfolge | 92 | ||
b) Auslegung der letztwilligen Verfügung | 95 | ||
2. Streitigkeiten über die Nichtigkeit und die Anfechtung einer letztwilligen Verfügung | 96 | ||
3. Erbteilungsklage | 98 | ||
4. Pflichtteilsrecht | 98 | ||
a) Die Ablehnung der Erstreckung der letztwilligen Schiedsklausel auf das Pflichtteilsrecht durch die herrschende Meinung | 100 | ||
b) Der Ansatz Geimers von der Trennung von Verfahrens- und materiellem Recht | 101 | ||
c) Ansicht von Pawlytta | 102 | ||
d) Ermittlung der Schiedsfähigkeit des Pflichtteilsanspruchs als Ergebnis der Abwägung der Grundrechte von Erblasser und Pflichtteilsberechtigtem | 103 | ||
(1) Verfassungsrechtliche Grundlage des Pflichtteilsrechts | 104 | ||
(2) Verfassungsrechtliche Motive und Ziele der Rechtfertigung für die Beschränkung der Testierfreiheit durch das Pflichtteilsrecht | 107 | ||
(3) Abwägungen beider erbrechtlicher Grundrechte im Hinblick auf die testamentarische Bindung der Abkömmlinge an eine schiedsgerichtliche Entscheidung | 110 | ||
(4) Zusammenfassung | 112 | ||
5. Entscheidung über die Wirksamkeit der letztwilligen Verfügung | 113 | ||
6. Entscheidung über die Wirksamkeit der Ausschlagung | 115 | ||
7. Feststellungen über die Testierfähigkeit des Erblassers | 115 | ||
II. Ansprüche innerhalb der Zuständigkeit des Nachlassgerichts | 116 | ||
1. Die objektive Schiedsfähigkeit von Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit | 117 | ||
a) Die Ablehnung der Schiedsfähigkeit von Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch die frühere Rechtsprechung und Literatur | 117 | ||
b) Die von Habscheid ausgehende Differenzierung zwischen sog. echten privatrechtlichen Streitigkeiten und übrigen privatrechtlichen Streitigkeiten | 120 | ||
c) Die heutigen Ansichten der Rechtsprechung und des Schrifttums | 123 | ||
(1) Zulässigkeit eines Schiedsverfahrens bei privatrechtlichen Streitsachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit | 123 | ||
(2) Objektive Schiedsfähigkeit bei amtlichen Verlautbarungs- oder Fürsorgeverfahren | 125 | ||
(3) Schiedsgericht und Familiensachen, insbesondere Scheidungssachen | 125 | ||
d) Konsequente Anwendung der §§ 1030, 1066 ZPO und der Lehren von der objektiven Verfügbarkeit des Rechtsverhältnisses bzw. der einseitigen Verfügbarkeit des Erblassers aufgrund der Testierfreiheit und des Rechtsprechungsmonopols | 126 | ||
(1) Schiedsfähigkeit sog. privater Streitsachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit | 127 | ||
(2) Angelegenheiten des FG-Verfahrens, die nicht privatrechtliche Streitsachen sind | 131 | ||
2. Erbscheinsverfahren | 131 | ||
a) Zulässigkeit der Erteilung, Einziehung oder Kraftloserklärung eines Erbscheins durch ein Schiedsgericht | 132 | ||
b) Kann ein Schiedsgericht über die erbrechtlichen Vorfragen das Erbscheinsverfahren betreffend mit bindender Wirkung entscheiden? | 135 | ||
(1) Bindung des Nachlassgerichts durch einen Schiedsspruch | 136 | ||
(2) Bindung des Schiedsgerichts durch den Erbschein | 139 | ||
c) Zuständigkeit des Schiedsgerichts zur wirksamen Entgegennahme der Ausschlagung | 140 | ||
d) Ergebnis | 140 | ||
3. Die Schiedsfähigkeit von Streitigkeiten, die die Testamentsvollstreckung betreffen und dem FG-Verfahren unterstellt sind | 141 | ||
a) Entlassung des Testamentsvollstreckers | 142 | ||
b) Streitigkeiten über Meinungsverschiedenheiten zwischen mehreren Testamentsvollstreckern (§ 2224 Abs. 1 Satz 1 HS. 2 BGB) | 146 | ||
III. Ansprüche von letztwillig bedachten Dritten | 147 | ||
Teil 5: Formvoraussetzungen von Schiedsklauseln und Schiedsvereinbarungen im Erbrecht | 149 | ||
A. Begründung der Zuständigkeit aufgrund einer Schiedsvereinbarung (vertragliche Schiedsklauseln, § 1029 ZPO) | 149 | ||
I. Allgemeines | 149 | ||
II. Erbvertragliche Formvorschriften | 151 | ||
B. Einseitige Begründung der Zuständigkeit in letztwilligen Verfügungen | 155 | ||
I. Anordnung der Schiedsgerichtsbarkeit in einem Testament | 155 | ||
II. Gemeinschaftliche Testamente | 157 | ||
III. Gilt § 1031 Abs. 6 ZPO auch bei Testamenten? | 158 | ||
IV. Aufhebbarkeit der Schiedsklausel durch die Parteien | 159 | ||
C. Zusammenfassung | 161 | ||
Teil 6: Probleme bei der Auswahl der Schiedsrichter bei Schiedsverfahren auf dem Gebiet des Erbrechts | 162 | ||
A. Am Nachlass Beteiligter als Schiedsrichter | 162 | ||
B. Der Rechtsanwalt als Schiedsrichter | 166 | ||
C. Notar als Schiedsrichter | 167 | ||
D. Der Testamentsvollstrecker als Schiedsrichter | 170 | ||
I. Grundsätzliche Bedenken gegen die Personalunion von Testamentsvollstrecker und Schiedsrichter | 171 | ||
II. Das (Rechts-)Verhältnis zwischen Erben und Testamentsvollstrecker | 172 | ||
III. Einzelne Ausschließungsgründe für die Übernahme beider Ämter | 173 | ||
1. Probleme der Interessenkollision, wenn Testamentsvollstrecker gleichzeitig Partei bzw. selbst unmittelbar betroffen ist | 173 | ||
2. Streitigkeiten, die den Testamentsvollstrecker unmittelbar betreffen | 174 | ||
3. Streitigkeiten, die die Person oder das Amt des Testamentsvollstreckers nicht tangieren | 176 | ||
Teil 7: Ergebnisse der Arbeit | 177 | ||
Literaturverzeichnis | 180 | ||
Sachwortverzeichnis | 189 |