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Die Rechte des Käufers bei eigener Mängelbeseitigung nach Ablauf der Nachfrist

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Janz, A. (2008). Die Rechte des Käufers bei eigener Mängelbeseitigung nach Ablauf der Nachfrist. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52570-6
Janz, Alexandra. Die Rechte des Käufers bei eigener Mängelbeseitigung nach Ablauf der Nachfrist. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52570-6
Janz, A (2008): Die Rechte des Käufers bei eigener Mängelbeseitigung nach Ablauf der Nachfrist, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52570-6

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Die Rechte des Käufers bei eigener Mängelbeseitigung nach Ablauf der Nachfrist

Janz, Alexandra

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 369

(2008)

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Abstract

Hat der Käufer einer mangelhaften Sache die Beseitigung des Mangels nach Ablauf der Nachfrist selbst vorgenommen, kommt ein Ersatz seiner Kosten als Schadensersatz gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB in Betracht. Insoweit erscheint die Rechtslage hier auf den ersten Blick klarer als in den Fällen der sogenannten voreiligen Selbstvornahme. Es fragt sich jedoch, unter welchen konkreten Voraussetzungen und bis zu welchen Grenzen der Käufer Ersatz seiner Kosten verlangen kann. Diese dogmatisch und praktisch bedeutsamen Fragen sind in Rechtsprechung und Literatur keineswegs abschließend geklärt.

In dem vorliegenden Werk geht Alexandra Janz diesen dogmatisch zum Teil äußerst komplexen Themen daher auf den Grund und führt an vielen Punkten über Bekanntes hinaus. Dabei beschränkt sie sich nicht auf theoretische Erörterungen, sondern zeigt stets die Konsequenzen der vertretenen Ansichten für die Praxis auf.

Wissenschaftlich fundiert behandelt die Autorin nicht nur die Frage nach der Einordnung der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz statt der Leistung oder als Verzögerungsschaden, die eng mit der grundlegenden Frage nach der Abgrenzung der §§ 280ff. BGB und nach der Natur des Schadensersatzes statt der Leistung verbunden ist. Sie führt auch die Frage nach dem Bezugspunkt des Vertretenmüssens, die sich als eine der umstrittensten Fragen des neuen Schuldrechts darstellt, einer dogmatisch überzeugenden Lösung zu. Die bislang kaum diskutierte Frage nach den Grenzen des Schadensersatzanspruchs statt der Leistung beantwortet die Verfasserin unter Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung sowie der Rechtsprechung im Bereich des Werkvertragsrechts und des Deliktsrechts, wobei sie unter anderem zu dem Ergebnis gelangt, dass der Verkäufer grundsätzlich das Prognoserisiko zu tragen haben wird.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 13
Abschnitt 1: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Kosten der Nacherfüllung nach § 439 Abs. 2 BGB? 21
Abschnitt 2: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz "statt der Leistung" 25
A. Einordnung: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz "statt der Leistung" oder als Verzögerungsschaden? 26
I. Historische Betrachtung 31
1. Schadensersatz "statt der Leistung" gemäß §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB gleich früherer "Nichterfüllungsschschaden“ gemäß § 463 BGB a. F.? 31
a) Ersatz von Reparaturkosten nach § 463 BGB a.F. 32
b) Aussagen des Gesetzgebers 33
c) Stellungnahme zur Orientierung an der bisherigen Rechtsprechung zu § 463 BGB a.F. 34
2. Zusammenfassung 36
II. Systematische Betrachtung: Ersatz der Selbstvornahmekosten als Schadensersatz an Stelle ("statt") der Leistung in Gestalt der Nacherfüllung 37
1. Das Schicksal des Anspruchs auf die Leistung in natura als Bezugspunkt der Abgrenzung von § 280 Abs. 1 und 2 zu Abs. 3 BGB 38
a) Die rechtsfolgenorientierte Abgrenzung als Konsequenz aus dem Schutzzweck der §§ 280 Abs. 3, 281 Abs. 1 und 4 BGB 38
aa) Folgerungen aus der Funktion des Fristsetzungserfordernisses als Instrument zum Schutze des Vorrangs der (Nach-)Erfüllung 40
bb) Schutz vor doppelter Inanspruchnahme durch § 281 Abs. 4 BGB 42
cc) Der Grund der Schadensentstehung als (reines) Kontrollkriterium 43
b) Die rechtsfolgenorientierte Abgrenzung als Lösung nach dem Vorbild der Abgrenzung von Nichterfüllungs- und Verzugsschaden 45
aa) Die Abgrenzung von Nichterfüllungs- und Verzugsschaden nach altem Schuldrecht 45
bb) Zur dogmatischen Konzeption des § 281 BGB als "Nachfolger" des § 326 BGB a.F. 48
c) Zusammenfassung 50
2. Der Schadensersatz "statt der Leistung" als Schadensersatz an Stelle der Nacherfüllung 51
a) Der Nacherfüllungsanspruch als Anspruch auf die Leistung in natura: Abgrenzung anhand des Schicksals des Nacherfüllungsanspruchs? 52
b) Selbstvornahmekosten als funktionaler Ersatz an Stelle der Nacherfüllung 56
3. Auseinandersetzung mit der "Dachziegelfall"- Entscheidung des BGH 58
a) Der "Dachziegelfall" 58
b) Relevanz des "Dachziegelfalls" für die Einordnung der Selbstvornahmekosten nach der Schuldrechtsreform 59
III. Ergebnis der Einordnung 62
B. Der Bezugspunkt des Vertretenmüssens beim Schadensersatz "statt der Leistung" nach §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 und 3, 281 Abs. 1 BGB 62
I. Konkretisierung der für die Haftung nach § 281 Abs. 1 BGB relevanten Pflichtverletzung auf das Ausbleiben der vertragsgemäße Leistung bis Fristablauf? 65
1. Zur Ansicht von Heinrichs und Grüneberg 65
2. Zur Ansicht von Hirsch 69
II. Die Nichterfüllung des Nacherfüllungsanspruchs als haftungsbegründende Pflichtverletzung? 73
1. Zur Ansicht von Reichenbach 73
2. Zur Ansicht von Lorenz 77
III. Rückgriff auf die ursprüngliche Schlechtleistung bei Verwirklichung eines hierdurch begründeten Risikozusammenhangs? 83
IV. Mangelhafte Lieferung und Verletzung der Nacherfüllungspflicht als alternative Bezugspunkte des Vertretenmüssens 86
1. Zur Ansicht von Faust 87
2. Zur Ansicht von Huber und Braun 89
a) Die ursprüngliche Schlechtleistung als Bezugspunkt des Vertretenmüssens 90
aa) Die Argumente von Huber und Braun 90
bb) Ergänzende Folgerungen aus § 440 Satz 1 BGB 92
cc) Zur Vereinbarkeit dieses Ansatzes mit der Natur des Schadensersatzes "statt der Leistung" als Ersatz an Stelle der Nacherfüllung 93
b) Die Verletzung der Nacherfüllungspflicht als Bezugspunkt des Vertretenmüssens 96
V. Ergebnis der Untersuchung zum Bezugspunkt des Vertretenmüssens 97
C. Inhalt und Grenzen des Anspruchs 99
I. Ersatz der Selbstvornahmekosten als Rechnungsposten zur Bestimmung des Minderwertes? 99
1. Kritik an der Übernahme der herkömmlichen Begründung 100
2. Das Nacherfüllungsinteresse als Bezugspunkt der Berechnung des Schadensersatzes an Stelle ("statt") der Nacherfüllung 101
II. Ersatz zu "teurer" Mängelbeseitigungskosten? 103
1. "Unverhältnismäßigkeit" der Kosten i.S.d. § 439 Abs. 3 BGB als Entstehungshindernis für den Schadensersatzanspruch "statt der Leistung"? 103
a) Die Ansicht von Faust und Stadler 103
b) Stellungnahme 104
aa) Rückschluss aus dem Zusammenspiel der §§ 439 Abs. 3, 440 Satz 1 BGB 104
bb) Vergleich mit der Rechtsfolgenregelung in Fällen des § 275 Abs. 2 BGB 105
cc) Zum herkömmlichen Verständnis im Werkvertragsrecht 107
dd) Zusammenfassung 109
2. Beschränkung des Schadensersatzanspruchs entsprechend §§ 249 Abs. 2 Satz 1, 251 Abs. 2 Satz 1 BGB? 110
a) Die Erforderlichkeitsgrenze des § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB 112
aa) Das Gebot wirtschaftlich vernünftiger Schadensbehebung 112
(1) Grundsatz 113
(2) Bedeutung für die Verteilung der Beweislast 115
(3) Konsequenzen für den kaufrechtlichen Schadensersatzanspruch 117
bb) Übertragbarkeit der Rechtsprechung zum "Integritätszuschlag"? 119
(1) Die Rechtsprechung zum "Integritätszuschlag" in Grundzügen 119
(2) Stellungnahme unter Berücksichtigung der in § 281 Abs. 1 Satz 3 BGB enthaltenen Wertung 121
(3) Fazit 123
cc) Bestimmung der "erforderlichen" Kosten anhand der vertraglichen Vereinbarung? 124
dd) Das Prognoserisiko 125
(1) Ersatz unerwartet teurer Mängelbeseitigungskosten 126
(2) Zum Auswahlverschulden bei der Wahl des Sachverständigen 128
(3) Konsequenzen für den kaufrechtlichen Schadensersatzanspruch 129
ee) Das Werkstattrisiko 130
ff) Zusammenfassung 134
b) Die Verhältnismäßigkeitsgrenze des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB 135
aa) Zur entsprechenden Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB 135
(1) Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB auf den Anspruch nach § 635 BGB a.F. 136
(2) Anwendbarkeit des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB auf den Schadensersatzanspruch des Käufers 137
bb) Wert der Kaufsache als Obergrenze? 138
(1) Umkehrschluss aus § 251 Abs. 2 Satz 2 BGB 138
(2) Die Verhältnismäßigkeitsgrenze als Erheblichkeitsschwelle 139
cc) Einbeziehung eines "Integritätszuschlags" in die Ermittlung des Wertinteresses? 140
(1) Zur Ansicht von Ernst 141
(2) Berücksichtigung der vertraglichen Risikoverteilung 142
(3) Übernahme der 130%-Grenze? 144
dd) Folgerungen aus der Funktion des § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als besondere Ausprägung des Grundsatzes von Treu und Glauben 146
(1) § 251 Abs. 2 Satz 1 BGB als Korrektiv in Ausnahmefällen 147
(2) Zum Verhältnis von Erfolg und Aufwand 148
(3) Bedeutung des Mangels 150
(4) Relevanz des Kaufpreises für die Abwägung 152
(5) Berücksichtigung des Verschuldens? 153
(6) Das Prognose- und Werkstattrisiko 156
ee) Zusammenfassung 158
III. Ergebnis der Untersuchung zu Inhalt und Grenzen des Anspruchs 160
D. Ergebnis des zweiten Abschnitts 160
Abschnitt 3: Aufwendungsersatz über §§ 634 Nr. 2, 637 Abs. 1 BGB analog? 164
A. Bewusster Verzicht oder Regelungslücke? 164
I. Problemstellung 164
II. Zur bisherigen Rechtsprechung bei Bestehen eines vertraglich vereinbarten Nachbesserungsrechts 167
1. Ausgangspunkt: Entsprechende Anwendung der §§ 634, 635 BGB a.F. 167
2. Zur Fortentwicklung dieser Rechtsprechung 168
a) § 633 Abs. 3 BGB a.F. analog bei vertraglicher Beschränkung der Gewährleistungsrechte auf den Nachbesserungsanspruch 168
b) § 633 Abs. 3 BGB a.F. analog bei Bestehen eines vorrangigen Nachbesserungsanspruchs 169
3. Zusammenfassung 171
III. Entwurf der Schuldrechtskommission 171
IV. Kritik in der Literatur 173
V. Diskussionsentwurf des BMJ 174
VI. Entwurf des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes 175
VII. Fazit und Auseinandersetzung mit den Argumenten für eine analoge Anwendung des § 637 BGB 176
1. Die Ansicht von Peters 176
2. Stellungnahme 178
B. Ergebnis des dritten Abschnitts 182
Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 184
Literaturverzeichnis 192
Sachwortverzeichnis 200