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Erfüllungspflicht und Leistungshindernis

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Finn, M. (2007). Erfüllungspflicht und Leistungshindernis. Die Bestimmung der Grenzen vertraglicher Primärpflichten nach §§ 275 Abs. 1 und 2, 313 BGB. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52337-5
Finn, Markus. Erfüllungspflicht und Leistungshindernis: Die Bestimmung der Grenzen vertraglicher Primärpflichten nach §§ 275 Abs. 1 und 2, 313 BGB. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52337-5
Finn, M (2007): Erfüllungspflicht und Leistungshindernis: Die Bestimmung der Grenzen vertraglicher Primärpflichten nach §§ 275 Abs. 1 und 2, 313 BGB, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52337-5

Format

Erfüllungspflicht und Leistungshindernis

Die Bestimmung der Grenzen vertraglicher Primärpflichten nach §§ 275 Abs. 1 und 2, 313 BGB

Finn, Markus

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 361

(2007)

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Abstract

Markus Finn befasst sich mit den Grenzen vertraglicher Erfüllungspflichten im Falle materieller Leistungshindernisse. Es werden neben den materiell-rechtlichen Problemen auch die zivilprozessualen, zwangsvollstreckungsrechtlichen sowie EG-rechtlichen Bezüge der Thematik beleuchtet.

Nach einer kritischen Auseinandersetzung mit der Regelung vor der Schuldrechtsreform geht der Autor auf § 275 Abs. 1 BGB ein. Er plädiert insoweit für eine wertungsfreie Definition des Unmöglichkeitsbegriffs. Anschließend werden überwindbare Leistungshindernisse behandelt. Anhand einer eingehenden Analyse des vom Verfasser in den Fokus gerückten § 275 Abs. 2 BGB wird aufgezeigt, dass dieser Norm zwei strikt zu trennende Regelungsprobleme überantwortet sind. Markus Finn tritt für eine deutliche Absenkung der Befreiungsschwelle des § 275 Abs. 2 S. 1 BGB ein, sofern der Schuldner im Falle seiner Primärpflichtbefreiung nicht einer sekundären Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung unterläge. Überwindbare Leistungshindernisse werden auch unter dem Gesichtspunkt der Äquivalenzstörung (§ 313 BGB) untersucht. Abschließend führt der Autor den im Schrifttum am Verhältnis der untersuchten Normen entbrannten Streit zu einer Lösung.

Das vom Verfasser entwickelte Gesamtkonzept wird anhand zahlreicher Fallbeispiele auf seine Praxistauglichkeit überprüft. Es zeigt sich, dass sein Konzept gerade für die in der Literatur äußerst kontrovers diskutierte Vorschrift des § 275 Abs. 2 BGB sachgerechte Ergebnisse ermöglicht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 21
§ 1 Einleitung 27
A. Gegenstand und Ziel der Untersuchung 27
B. Terminologie 28
C. Gang der Untersuchung 31
§ 2 Grundzüge der alten Rechtslage 32
A. (Objektive) Unmöglichkeit der Leistung 34
I. Der Begriff der Leistung und der Unmöglichkeit 35
1. Leistungsbegriff 35
2. Wirkliche Unmöglichkeit und "faktische Unmöglichkeit" 37
II. Die Regelung nach altem Recht 38
1. Anfängliche Unmöglichkeit, § 306 BGB a.F. 38
2. Nachträgliche Unmöglichkeit 41
a) Vom Schuldner nicht zu vertretende Unmöglichkeit, § 275 Abs. 1 BGB a.F. 41
b) Vom Schuldner zu vertretende Unmöglichkeit 42
(1) Prozessuale Lösung der Rechtsprechung 42
(2) Materiell-rechtliche Lösungen im Schrifttum 45
(a) Befreiung von der Erfüllungspflicht (Herrschende Meinung) 46
(b) Fortbestand der Erfüllungspflicht 50
α) Beschleunigung des Leistungsprozesses, Kostenrisiko 51
β) Vorteile einer rechtskräftigen Verurteilung zur Naturalleistung 52
γ) Vorteile eines auf Naturalleistung lautenden Vollstreckungstitels 55
(c) Vermittelnde Ansichten 57
3. In Sonderheit: Zeitweilige Unmöglichkeit 59
III. Zusammenfassung 60
B. Unvermögen zur Leistung 62
I. Der Begriff des Unvermögens 62
1. Ausgangspunkt: Nachträgliches Unvermögen (§ 275 Abs. 2 BGB a.F.) 62
a) Weiter Unvermögensbegriff 63
b) Enger Unvermögensbegriff 64
2. Anfängliches Unvermögen 65
II. Die Regelung nach altem Recht 65
1. Ausgangspunkt: Nachträgliches Unvermögen 65
a) Nachträgliches vom Schuldner nicht zu vertretendes Unvermögen, § 275 BGB a.F. 66
(1) Weiter Unvermögensbegriff – Relevanz des Nichtvertretenmüssens 66
(2) Enger Unvermögensbegriff – Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens (Herrschende Meinung) 67
(3) Standpunkt der Rechtsprechung 71
b) Nachträgliches vom Schuldner zu vertretendes Unvermögen 71
(1) Mindermeinung im Schrifttum 72
(a) Argumentation 72
(b) Weitere Grenzen der Erfüllungspflicht außerhalb von § 275 BGB a.F. 73
(c) Annex: Der Übergang auf die Sekundärebene 74
(2) Überwiegende Meinung im Schrifttum 74
(3) Rechtsprechung 75
(a) Beispiele aus der Rechtsprechung 75
(b) Dogmatische Grundlage 77
(c) Annex: Der Übergang auf die Sekundärebene 80
2. Anfängliches Unvermögen 81
a) Ständige Rechtsprechung und herrschende Lehre 82
b) Andere Auffassungen im Schrifttum 86
3. In Sonderheit: Zeitweiliges Unvermögen 87
III. Zusammenfassung 88
C. Erforderlichkeit unverhältnismäßigen Aufwands zur Leistung (Rechtsmissbrauchsverbot, § 242 BGB) 91
I. Voraussetzungen 92
II. Rechtsfolge: Ausschluss des Erfüllungsverlangens wegen Rechtsmissbrauchs 93
III. Dogmatische Einordnung 94
D. "Wirtschaftliche Unmöglichkeit" (Geschäftsgrundlagenlehre, § 242 BGB) 94
I. Historische Entwicklung 94
II. Voraussetzungen 98
III. Rechtsfolge: Anpassung/Auflösung des Vertrags 99
IV. Dogmatische Einordnung 100
E. Bewertung der früheren Regelung 100
§ 3 Entwicklungslinien der Schuldrechtsreform 105
A. Historischer Abriss 105
I. Die Gutachten (1981/1983) und der im Abschlussbericht von 1991 veröffentlichte Entwurf der Schuldrechtskommission 105
II. Der Streit um die "große" Lösung in Gestalt des (konsolidierten) Diskussionsentwurfs (2000/2001) 107
III. Der weitere gesetzgeberische Weg bis zum In-Kraft-Treten des "Gesetzes zur Modernisierung des Schuldrechts" 114
B. Die Regelungsvorschläge der einzelnen Reformentwürfe zur Bestimmung der Grenzen vertraglicher Erfüllungspflichten 116
I. Kommissions- und Diskussionsentwurf (1991 bis August 2000) 116
1. Der Regelungsvorschlag 116
2. Auseinandersetzung 118
II. Von der konsolidierten Fassung des Diskussionsentwurfs zum Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (März 2001 bis 1. 1. 2002) 123
C. Resümee 125
§ 4 Die neue Rechtslage 128
A. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 1 BGB 128
I. Ausgangslage und Interessenbewertung 129
II. Der Tatbestand des § 275 Abs. 1 BGB 130
1. Überblick über die erfassten Fallgruppen der Unmöglichkeit 130
2. Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens 131
3. "Für jedermann" unmögliche Leistung (§ 275 Abs. 1 Fall 2 BGB) 133
4. "Für den Schuldner" unmögliche Leistung (§ 275 Abs. 1 Fall 1 BGB) 139
a) Enges Verständnis subjektiver Unmöglichkeit – Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens 140
b) Wertungsfreiheit des Begriffs – Unmöglichkeit im wirklichen Sinne 142
c) Ergebnis 145
5. Das Zeitmoment 145
a) Endgültige Unmöglichkeit 147
b) Zeitweilige Unmöglichkeit 148
c) Zu den Fällen überwindbarer Leistungshindernisse 151
6. Ergebnis 153
III. Die Rechtsfolge des § 275 Abs. 1 BGB 153
1. Ausschluss des Erfüllungsanspruchs 153
2. Das Zeitmoment 157
IV. Prozessuales 158
1. Beweisfragen 158
a) Beweiserhebung über die Unmöglichkeit 158
(1) Übertragung der früheren Rechtsprechung auf das neue Recht? 160
(2) Ergebnis 163
b) Annex: Indizierung der subjektiven Unmöglichkeit 163
2. Das Zeitmoment 164
a) Endgültige Unmöglichkeit 164
b) Zeitweilige Unmöglichkeit 165
c) Zu den Fällen überwindbarer Leistungshindernisse 167
V. Unterschiede zum früheren Recht und Bewertung 168
1. Neuerungen bei den Begriffen sowie deren Verständnis 168
2. Irrelevanz des Nichtvertretenmüssens 171
3. Erfassung weiterer Fallgruppen der Unmöglichkeit 171
4. Veränderte prozessuale Behandlung der Unmöglichkeit 173
B. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 2 BGB 174
I. Ausgangslage und Interessenbewertung 175
1. Entwurfsbegründung 175
a) Interessenbewertung durch die Entwurfsbegründung 175
b) Stellungnahme 178
(1) Die "zwei unterschiedlichen Fallgruppen" und das Gleichbehandlungsgebot 179
(2) Verhältnismäßigkeitsprüfung mit zwei "Kriterien" – Der untaugliche Versuch einer Eskamotierung des Leistungsaufwands 181
(3) Die Parallele zu dem "allgemeinen Rechtsgedanken" 186
(4) Die unterschiedlichen Hinweise zum relevanten Maßstab 186
(5) In Sonderheit: Die exemplarisch angeführten Befreiungsschwellen in Drittveräußerungsfällen 188
(6) Ergebnis 190
2. Der durch die Rechtsprechung entwickelte "allgemeine Rechtsgedanke" als Vorbild für § 275 Abs. 2 BGB? 190
a) Analyse anhand repräsentativer Entscheidungen des BGH 190
(1) Vertraglicher Erfüllungsanspruch – Entwicklung des "allgemeinen Rechtsgedankens" 191
(a) BGH-Urteil vom 21. 6. 1974 (= BGHZ 62, 388, 393 f.) – Kfz-Stellplätze 191
α) Entscheidung 192
β) Analyse 193
(b) BGH-Urteil vom 21. 6. 1974 (= BGHZ 62, 388, 390 f.) – Tiefgarage 195
α) Entscheidung 195
β) Analyse 196
(c) BGH-Urteil vom 2. 10. 1987 (= BGH, NJW 1988, 699) - "33fach" 198
αr) Entscheidung 198
b) Analyse 199
(d) In Sonderheit: BGH-Urteil vom 26. 9. 1990 (= BGH, NJW-RR 1991, 204) – Muldenkipper 201
α) Entscheidung 202
β) Analyse 202
(2) Werkrechtlicher Anspruch auf Mängelbeseitigung (§ 633 Abs. 2 S. 3 BGB a.F.) 205
(a) BGH-Urteil vom 10. 10. 1985 (= BGHZ 96, 111) – K-Wert 205
α) Entscheidung 206
β) Analyse 207
(b) Zu neueren Entscheidungen des BGH 209
(3) (Außervertraglicher) Anspruch auf Naturalrestitution (§ 251 Abs. 2 BGB) 212
(a) Vorbemerkung 212
(b) BGH-Urteil vom 24. 4. 1970 (= BGH, NJW 1970, 1180) – Bauverbot 214
α) Entscheidung 214
β) Analyse 215
(c) Kfz-Schäden: BGH-Urteile vom 15. 10. 1991 (= BGHZ 115, 364 und 375) – Integritätszuschlag ("130%") 215
α) Entscheidungen 216
β) Analyse 218
b) Eignung des "allgemeinen Rechtsgedankens" als Vorbild für § 275 Abs. 2 BGB? 220
(1) Dogmatische Unterschiede 221
(2) Verwandtschaft mit den Fällen schuldnerischen Vertretenmüssens des § 275 Abs. 2 BGB 222
(3) Gegenüberstellung mit den Fällen mangelnden schuldnerischen Vertretenmüssens des § 275 Abs. 2 BGB 224
(4) "Innerer Antagonismus" des § 275 Abs. 2 BGB? 227
(5) Unterschiedliche Interessenlagen in den beiden Grundkonstellationen 229
(a) Fälle vorliegenden schuldnerischen Vertretenmüssens ("Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch") 229
(b) Fälle mangelnden schuldnerischen Vertretenmüssens ("Ersatzlose Verwehrung des Primäranspruchs") 230
α) Die Haftung auf Schadensersatz statt der Leistung nach §§ 280, 281 BGB 230
β) Die Bedeutung für § 275 Abs. 2 BGB 232
γ) Zwischenergebnis 233
(c) In Sonderheit: Immaterielles Leistungsinteresse 234
(6) Zur Verhältnismäßigkeitsprüfung und den weiteren Kriterien 235
(7) Ergebnis 237
3. Der Gedanke der Unverhältnismäßigkeit in der Literatur 237
a) Einrede aus "entgegenstehendem gewichtigem, eigenem Interesse" (Krückmann) 237
b) Unverhältnismäßigkeit bei H. H. Jakobs und U. Huber 239
c) Ergebnis 241
4. Zusammenfassung 242
II. Der Tatbestand des § 275 Abs. 2 BGB 243
1. Die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach § 275 Abs. 2 S. 1 BGB 243
2. Der Inhalt des Schuldverhältnisses 246
a) Die geschuldete Leistung 246
b) Das Verhältnis zwischen § 275 Abs. 2 BGB und ergänzender Vertragsauslegung 247
c) Das Schuldverhältnis als Ausgangspunkt 251
d) Vertragliche Risikoübernahmen 252
3. Die Gebote von Treu und Glauben 254
4. Leistungsaufwand des Schuldners 254
a) Grundsätzliches 254
(1) Die Begriffe des Aufwands und der Anstrengungen 254
(2) Distinktion "Normalaufwand" und "Mehraufwand" 256
b) Umfang und Bestimmung im Einzelnen 257
(1) Maßgeblicher Bestimmungszeitpunkt 257
(2) Gesamtaufwand 257
(3) Erforderlichkeit des Aufwands 259
(4) Geldaufwand 260
(5) Tätigkeiten 261
(6) Konkret-individuelle Aufwandsbestimmung am Beispiel der Planungskonformität 262
c) Behandlung eines Wertverlusts beim Leistungsgegenstand 265
(1) Vom Schuldverhältnis abstrahierende Bestimmungsweise 266
(2) Eigener Lösungsvorschlag 267
(3) In Sonderheit: Eigentumsmangel 272
d) Sonderfragen 275
(1) Einstehenmüssen für die finanzielle Leistungsfähigkeit – Gefährdung der wirtschaftlichen Existenz des Schuldners 275
(2) Schutz immaterieller Interessen des Schuldners 276
(3) Gewinneinbußen und Opportunitätskosten 282
(a) Einbuße von Gewinn aus Geschäften mit Dritten 282
(b) Opportunitätskosten 285
e) Weitere Modalitäten der Aufwandsbestimmung 286
(1) Abzug der Gegenleistung? 286
(2) Berücksichtigung eines hypothetischen Anspruchs des Gläubigers auf Schadensersatz statt der Leistung? 290
5. Leistungsinteresse des Gläubigers 292
a) Das gegenständliche Interesse an der Naturalleistung 293
b) Besondere Leistungsinteressen 294
(1) Die gläubigerseitige Verwendungsplanung 294
(2) In Sonderheit: Spezifisches Interesse am individuellen Leistungsgegenstand 296
(3) Berücksichtigungsfähigkeit bei fehlendem schuldnerischen Vertretenmüssen 297
(a) Dissonanz zwischen "Erfüllungshaftung" und Schadensersatzhaftung? 297
(b) Einbeziehung "besonderer" Interessen in den Vertrag als Ausweg? 303
(c) Eigener Lösungsvorschlag 305
(d) In Sonderheit: Immaterielle Interessen 306
c) Weitere Modalitäten der Interessebestimmung 307
6. Vertretenmüssen (§ 275 Abs. 2 S. 2 BGB) 308
a) Vorbemerkung zur mittelbaren Bedeutung schuldnerischen Vertretenmüssens 308
b) Voraussetzungen schuldnerischen Vertretenmüssens und dessen Bezugspunkt 310
(1) Das Leistungshindernis 310
(a) Nachträgliche Leistungshindernisse 310
(b) Vom Schuldner zu vertretende vertragsanfängliche Leistungshindernisse 312
α) Sonderproblem: Verschulden bei vertragsanfänglichen Leistungshindernissen? 312
β) Rückbeziehung leistungsgegenstandsbezogener Sorgfaltspflichten (Arp) 314
γ) Eigener Begründungsansatz 317
(c) Annex: Die Sekundärhaftung 320
(2) Unkenntnis 324
(a) Bei Vertragsschluss bestehendes Leistungshindernis 325
α) Kenntnis 325
β) Zu vertretende Unkenntnis: Analogie zu § 311a Abs. 2 S. 2 BGB 327
(b) Bei Vertragsschluss feststehender späterer Eintritt eines Leistungshindernisses 331
α) Kenntnis 331
β) Zu vertretende Unkenntnis: Doppelanalogie zu § 311a Abs. 2 S. 2 BGB 332
(c) Bei Vertragsschluss möglicher späterer Eintritt eines Leistungshindernisses 332
α) Kenntnis 333
β) Zu vertretende Unkenntnis: Doppelanalogie zu § 311a Abs. 2 S. 2 BGB? 335
(d) Voraussetzungen schuldnerischen Vertretenmüssens im Einzelnen 337
(e) Annex: Die Sekundärhaftung 338
c) Das Ausmaß ("Wie") des Vertretenmüssens: Der Verschuldensgrad 339
d) Wirkung 341
(1) Gesetzesmaterialien und Literaturstimmen 341
(2) Eigene Ansicht 344
(a) Zweiteilung des Anwendungsfelds von § 275 Abs. 2 BGB als mittelbare Primärwirkung schuldnerischen Vertretenmüssens 344
(b) Verschuldensabhängige Abwertung von Mehraufwand als sekundäre Wirkung 344
7. Grobes Missverhältnis 348
a) Streitstand im Schrifttum: Darstellung und Kritik 348
(1) Dichotome Konzeptionen 349
(a) "Zufallshindernisse" 349
α) Ablehnung einer "Mehraufwandspflicht" (Lobinger, E. Picker, J. Wilhelm) 350
β) Grenze des Leistungsaufwands in Höhe des Kaufpreises (Ackermann, U. Huber) 356
γ) Die Ansicht von Ernst 360
(b) Vom Schuldner zu vertretende Leistungshindernisse 362
α) Geltung des Maßstabs von § 251 Abs. 2 BGB (Lobinger) 362
β) Andere Auffassungen 363
(2) Einheitskonzeptionen 363
(a) Obergrenze für Aufwand "relativ knapp" über Leistungsinteresse – Konkretisierung mittels gestaffelter Prozentangaben (Faust) 364
(b) Grenze des Leistungsaufwands in Höhe des Leistungsinteresses (Ehmann/Sutschet) – Zugleich zum "Schwellenproblem" des § 275 Abs. 2 BGB 367
(c) Beschränkung des § 275 Abs. 2 BGB auf Extremfälle 372
(d) Weitere Ansichten 373
(3) Resümee 375
b) Eigener Ansatz 377
(1) Ausgangspunkt: Unterscheidung zweier Regelungsprobleme 377
(2) Auslegung 378
(a) Wortsinn und Systematik 378
(b) Entstehungsgeschichte 379
(c) Normzweck 381
(d) Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 382
α) Geltungsbereich der Richtlinie 383
β) Bedeutung von Richtlinienvorgaben 385
γ) Vorgaben des Art. 3 Abs. 3 VerbrGüterkauf-RL 391
(e) Der Vergleich mit europäischen Regelwerken: PECL und PICC 395
(f) Zwischenergebnis 399
(3) Das Regelungsproblem der "Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch" (Rechtsmissbrauchsfälle) 400
(4) Das Regelungsproblem der "ersatzlosen Verwehrung des Primäranspruchs" 402
(a) "Moderater Zuschlag" auf das gegenständliche Naturalleistungsinteresse 402
(b) Methodik 403
(c) Folgenbetrachtung 407
(5) Vertragliche Risikoübernahmen 408
(a) Beschaffungsrisiko beim Kauf 409
(b) Herstellungsrisiko beim Werkvertrag 412
(6) Fallbeispiele zum Sachkauf 412
(a) Besitzverlust ("Ringfall", Diebstahlsfälle) 412
α) Regelungsproblem: "Ersatzlose Verwehrung des Primäranspruchs" 413
β) Regelungsproblem: "Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch" 414
(b) Eigentumsmangel (Verkauf von dem wahren Eigentümer gestohlenen Sachen) 415
(c) Drittveräußerung 417
α) Regelungsproblem: "Ersatzlose Verwehrung des Primäranspruchs" 417
β) Regelungsproblem: "Verweisung des Gläubigers auf den Sekundäranspruch" 419
(d) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 420
(7) Exkurs zu anderen Vertragstypen 421
(a) Mietvertrag 422
(b) Nicht-synallagmatische Stückschulden 428
(c) Schenkungsvertrag 429
8. Das Zeitmoment 432
a) Zeitweiliges Missverhältnis i.S. des § 275 Abs. 2 BGB 432
b) Endgültiges Missverhältnis 437
c) Kein Missverhältnis 438
9. Sonderprobleme 438
a) Erfolglose Leistungsbemühungen – Behandlung des Misserfolgsrisikos 438
(1) Ex ante ungewisser Erfolg 439
(a) Der Vorschlag von Maier-Reimer 440
(b) Der Vorschlag von Faust 442
(c) Auseinandersetzung und eigene Begründung 443
(2) Nichteintritt eines ex ante gewissen Erfolgs 447
b) Unverhältnismäßigkeit zwischen Normalaufwand und gegenständlichem Naturalleistungsinteresse 448
III. Die Rechtsfolge des § 275 Abs. 2 BGB 449
1. Einredecharakter 449
2. Verminderung des Aufwands durch Zahlung(-sangebot) des Gläubigers 453
3. Das Zeitmoment 455
IV. Prozessuales 455
1. Darlegungs- und Beweislast 456
2. Das Zeitmoment 456
V. Nutzen und Bedeutung des Erfüllungsanspruchs für den Gläubiger 457
1. Zwangsvollstreckung 458
2. Naturalrestitution durch den Gläubiger bei durchsetzbarem Erfüllungsanspruch 460
a) Naturalrestitution als Inhalt des Schadensersatzes statt der Leistung 460
b) § 251 Abs. 2 S. 1 BGB als maßgebliche Grenzbestimmungsnorm? 463
VI. Unterschiede zum früheren Recht und Bewertung 467
1. Zuordnung der aus dem früheren Recht bekannten Kategorien 467
a) "Faktische Unmöglichkeit" 467
b) Rechtsmissbrauchsfälle ("allgemeiner Rechtsgedanke") 468
c) "Wirtschaftliche Unmöglichkeit" als Fall des § 313 BGB 468
2. Neuerungen und Klarstellungen im Falle von "Zufallshindernissen" 469
a) Schaffung eines einheitlichen Tatbestands für das Regelungsproblem der "ersatzlosen Verwehrung des Primäranspruchs" 469
b) Bestand und Reichweite der (Wieder-)Beschaffungspflicht beim Stückkauf 470
c) Gemeinsamkeiten und verbleibende Unterschiede zwischen anfänglichen und nachträglichen Leistungshindernissen 472
3. Funktion und Bedeutung von § 275 Abs. 2 BGB 473
C. Die Grenzbestimmung nach § 313 BGB 475
I. Ausgangslage und Interessenbewertung 476
1. Bedeutung des § 313 BGB für die Behandlung von Leistungshindernissen 476
2. Kodifizierung des Rechtsinstituts der Geschäftsgrundlagenlehre 479
3. Beispiele aus der höchstrichterlichen Rechtsprechung 479
a) Äquivalenzstörung im Kontext von Leistungshindernissen 479
(1) BGH-Urteil vom 8. 2. 1978 (= BGH, JZ 1978, 235) – Ölkrise 479
(a) Entscheidung 480
(b) Analyse 482
(2) BGH-Urteil vom 21. 11. 1968 (= BGH, NJW 1969, 233) – Baumehrkosten 482
(a) Entscheidung 483
(b) Analyse 483
b) Exkurs: Sonderfälle 484
c) Standpunkt der Literatur 485
II. Der Tatbestand des § 313 Abs. 1 und 2 BGB 485
1. Begriff der Geschäftsgrundlage 486
2. Fehlen und Wegfall 490
3. Hypothetisches Element 491
4. Erheblichkeit der Störung (Unzumutbarkeit) 491
a) Schwere Äquivalenzstörung 493
b) "Mischfälle" 496
c) Besonderheiten beim Stückkauf 498
III. Die Rechtsfolge des § 313 Abs. 1 und 3 BGB 500
1. Anpassungsanspruch aus § 313 Abs. 1 BGB 500
a) Unzumutbarkeit der Anpassung, § 313 Abs. 3 S. 1 Fall 2 BGB 501
b) Umfang der Erhöhung der Gegenleistung 505
c) Aktivlegitimation und Geltendmachung 507
2. Rücktritts- beziehungsweise Kündigungsrecht aus § 313 Abs. 3 BGB 508
IV. Prozessuales 508
V. Unterschiede zum früheren Recht und Bewertung 510
1. Kodifizierung des Rechtsinstituts der Geschäftsgrundlagenlehre 510
2. Prozessuale Ausgestaltung 513
D. Verhältnis der einzelnen Regelungen 513
I. Verhältnis von § 275 Abs. 1 BGB und §§ 275 Abs. 2, 313 BGB 513
II. Verhältnis von § 275 Abs. 2 zu § 313 BGB 514
1. Streitstand 514
a) Abgrenzungsversuche 514
b) Überschneidungsbereich 516
(1) Vorrang des § 275 Abs. 2 BGB 516
(2) Wahlrecht des Schuldners 516
(3) Vorrang der Geschäftsgrundlagenlehre 517
2. Eigener Ansatz 518
a) Die Unterschiede zwischen § 275 Abs. 2 und § 313 BGB 518
b) Bestehen eines Überschneidungsbereichs? 520
c) Erfassung von "Mischfällen" 520
d) Interessenberücksichtigung 521
III. Bewertung 521
§ 5 Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 522
A. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 1 BGB 522
B. Die Grenzbestimmung nach § 275 Abs. 2 BGB 525
C. Die Grenzbestimmung nach § 313 BGB 537
D. Verhältnis der einzelnen Regelungen 540
E. Bewertung der Neuregelung im Lichte der Reform 541
Anhang 545
A. Relevante Normen und Texte: Vom ersten Entwurf des alten BGB (1888) bis zum SMG vom 26. 11. 2001 545
I. Erster Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuches (E I), 1888 545
II. BGB vor der Schuldrechtsreform (BGB a.F.), in Kraft von 1. 1. 1900 bis 31. 12. 2001 545
III. Kommissionsentwurf der Schuldrechtskommission (KommE), 1991 547
IV. Diskussionsentwurf des Bundesjustizministeriums (DiskE), August 2000 548
V. Konsolidierte Fassung des Diskussionsentwurfs des Bundesjustizministeriums, erarbeitet von der Kommission Leistungsstörungsrecht (KonsF), März 2001 549
VI. Gesetzentwurf der Bundesregierung (RegE), Mai 2001 550
VII. Schuldrechtsmodernisierungsgesetz (BGB), in Kraft seit 1. 1. 2002 552
B. Gesetzesmaterialien: BT-Drucks. 14/6040 vom 14. 5. 2001 (Auszüge) 555
Literaturverzeichnis 569
Sachverzeichnis 616