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Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?

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Gebauer, K. (2007). Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?. Ein Vergleich der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Straßburger Gerichtshofs mit dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und dem Luxemburger Gerichtshof. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52562-1
Gebauer, Katharina. Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?: Ein Vergleich der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Straßburger Gerichtshofs mit dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und dem Luxemburger Gerichtshof. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52562-1
Gebauer, K (2007): Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?: Ein Vergleich der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Straßburger Gerichtshofs mit dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und dem Luxemburger Gerichtshof, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52562-1

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Parallele Grund- und Menschenrechtsschutzsysteme in Europa?

Ein Vergleich der Europäischen Menschenrechtskonvention und des Straßburger Gerichtshofs mit dem Grundrechtsschutz in der Europäischen Gemeinschaft und dem Luxemburger Gerichtshof

Gebauer, Katharina

Hamburger Studien zum Europäischen und Internationalen Recht, Vol. 45

(2007)

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Abstract

Grund- und Menschenrechte werden in Europa sowohl von der Europäischen Menschenrechtskonvention als auch im Rahmen der Europäischen Gemeinschaftsrechtsordnung geschützt. Die nebeneinander existierenden Grundrechtsschutzsysteme haben unterschiedliche Ausgangspunkte und beruhen auf unterschiedlichen Konzeptionen. Ursprünglich existierten keine Berührungspunkte, inzwischen gibt es jedoch zahlreiche Überschneidungen und Interdependenzen zwischen den beiden Rechtsordnungen.

Katharina Gebauer untersucht vergleichend die beiden europäischen Grundrechtsordnungen, die Systematik und Struktur der jeweils gewährleisteten Rechte und die Rolle der Gerichtshöfe für die Ausgestaltung des Grund- und Menschenrechtsschutzes. Sie wertet die Rechtsprechung des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs in parallel gelagerten Fällen aus und analysiert die Straßburger Rechtsprechung zur Kontrolle von Gemeinschaftsrecht.

Der Vergleich ergibt, dass sich die beiden Grundrechtsschutzsysteme sowohl inhaltlich als auch in ihrer Wirkungskraft immer weiter annähern. Zwar können in der zunehmenden Zahl der Fälle, in denen sich die Zuständigkeiten des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften und des Menschenrechtsgerichtshofs überschneiden, vereinzelt weiterhin Divergenzen auftreten. Dies beruht insbesondere auf der unterschiedlichen Zielrichtung der Rechtsordnungen, die sich auf den Kreis der jeweiligen Grundrechtsberechtigten auswirkt. Die Rechtsprechungsauswertung zeigt jedoch, dass beide Gerichtshöfe bemüht sind, solche Divergenzen im Sinne einer Konfliktreduzierung nach Möglichkeit zu vermeiden und das jeweils andere Grundrechtsschutzsystem sinnvoll aufzugreifen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 17
Erster Teil: Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte auf den verschiedenen Rechtsebenen und für die beiden europäischen Rechtssysteme 21
A. Historische Herleitung und Terminologie der Grund- und Menschenrechte 22
I. Ursprung und Entwicklung der Menschen- und Grundrechtsidee 22
II. Die Unterscheidung zwischen Grund- und Menschenrechten auf den verschiedenen Rechtsebenen: Terminologie und inhaltliche Differenzierungen 25
1. Uneinheitliche Terminologie auf nationaler Ebene 25
2. Begriff der Menschenrechte im Völkerrecht 27
a) Menschenrechte als Teilbereich des nicht-hierarchisierten Völkerrechts 27
b) ,Menschenrechte und Grundfreiheiten‘ in der EMRK 33
aa) ,Menschenrechte‘ 33
bb) ,Grundfreiheiten‘ 34
cc) Abgrenzung der Grundfreiheiten der EMRK von den Grundfreiheiten des EG-Vertrags 35
3. Grundrechte im Gemeinschaftsrecht 36
a) ,Menschenrechte‘ und ,Grundrechte‘ in Art. 6 EUV 36
b) Die Gemeinschaft als supranationales Gebilde 38
c) Begrifflichkeiten der Charta der Grundrechte der Europäischen Union 40
III. Ergebnis 41
B. Die Bedeutung der Grund- und Menschenrechte innerhalb der jeweiligen Rechtsebene 42
I. Ausgangs- und Bezugspunkt: Grundrechte im Staat 43
II. Das Menschenrechtsschutzsystem der EMRK 46
1. Die einseitige Ausrichtung des EMRK-Systems 46
a) Die isolierte Stellung der Konventionsrechte 47
b) Der Rahmen des Europarats 48
2. Die Begründung von Individualrechten als völkerrechtliche Besonderheit des EMRK-Systems 50
3. Die Verzahnung von EMRK und staatlichen Rechtsordnungen 53
a) Unterschiedliche Modelle der Inkorporation der EMRK in nationales Recht 54
b) Zusatzprotokolle und Vorbehalte der Vertragsstaaten 55
4. Die Menschenrechtskonvention als europäische Teilverfassung? 56
5. Kollisionsfälle - Bedeutung der Konvention über eine reine Funktion als "Sicherheits- und Auffangnetz" hinaus 61
6. Fazit 63
III. Die Grundrechte in der Gemeinschaftsrechtsordnung 63
1. Der begrenzte Hoheitsbereich der Europäischen Gemeinschaft 65
a) Gemeinschaftsgrundrechte als Grenzen hoheitlicher Machtausübung 66
b) Bedeutungszunahme der Grundrechte durch Ausweitung der Gemeinschaftskompetenzen und Einführung der Unionsbürgerschaft 71
2. Die EG als Rechtsgemeinschaft und als autonome Rechtsordnung sui generis 74
a) Unmittelbare Wirkung, Vorrang und Anerkennung eigener Grundrechte als Pfeiler der Rechtseinheit 75
b) Grundrechte als Ausdruck des "rechtsstaatlichen" Fundaments der Gemeinschaft und als Identifikationsfaktor 78
c) Grundrechte als Integrationsfaktor im Binnenmarkt 79
3. Neue Zielsetzung: Die EG als Grundrechtsgemeinschaft? 83
a) Das Gutachten 2/94 als Ausgangspunkt der Debatte 84
b) Grundrechte als neue Zielsetzung der Gemeinschaft 87
aa) Die Vorschläge von Alston und Weiler: Aktive Grundrechtspolitik 88
bb) Kritik: Einwände gegen die Etablierung des Grundrechtsschutzes als eigenständiges Gemeinschaftsziel 90
cc) Keine neuen Gemeinschaftsinitiativen für eine aktive Grundrechtspolitik im Verfassungsvertrag 92
c) Bewertung der Debatte 94
C. Ergebnis des ersten Teils und Ausblick 98
Zweiter Teil: Systematik und Struktur der Grund- und Menschenrechte in der EMRK und in der Europäischen Gemeinschaft 101
A. Die Konventionsrechte 102
I. Die von der EMRK geschützten Rechte 102
1. Aufteilung in klassische Freiheitsrechte, Verfahrensrechte und Diskriminierungsverbot 102
2. Struktur der Rechte 104
3. Keine Hierarchie der Rechte 105
4. Kein abgeschlossenes System von Menschenrechten 106
II. Berechtigte und Verpflichtete der Konventionsrechte 108
1. Die aus der Konvention Berechtigten 108
a) Weiter personaler Anwendungsbereich der Konvention 108
b) Natürliche und juristische Personen als Berechtigte der Konventionsgarantien 110
2. Vertragsstaaten als Verpflichtete der Konventionsgarantien – keine unmittelbare Drittwirkung der Rechte 113
III. Funktionen der Konventionsgarantien 115
1. Die Konventionsgarantien als klassische Abwehrrechte 115
2. Objektiv-rechtliche Dimensionen der Konventionsrechte 116
a) "Obligations positives" – staatliche Schutzpflichten 116
b) Weitere objektiv-rechtliche Aspekte: Verpflichtung zu organisatorischer und verfahrensrechtlicher Sicherung der EMRK-Rechte und Teilhaberechte 118
c) Bedeutung der objektiven Verpflichtungen aus den EMRK-Rechten für die Untersuchung 119
IV. Fazit: Systematik und Struktur der Konventionsrechte 119
B. Umfang, Systematisierung und Struktur der Gemeinschaftsgrundrechte 120
I. Dogmatische Grundlagen des Grundrechtsschutzes in der Gemeinschaftsrechtsordnung 120
1. Die Entwicklung der Gemeinschaftsgrundrechte als allgemeine Rechtsgrundsätze des Gemeinschaftsrechts auf der Grundlage des Art. 220 EGV 121
2. Die Differenzierung zwischen Rechtsquellen und Rechtserkenntnisquellen der Gemeinschaftsgrundrechte 125
3. Die verschiedenen Rechtserkenntnisquellen der Gemeinschaftsgrundrechte 127
a) Die gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten 127
b) Die Europäische Menschenrechtskonvention 130
c) Verhältnis der beiden in Art. 6 Abs. 2 EUV genannten Rechtserkenntnisquellen zueinander 132
d) Weitere Rechtserkenntnisquellen – Primärrecht, "soft law", Grundrechte-Charta, internationale Menschenrechtsverträge? 133
4. Keine unmittelbare Bindung der Gemeinschaft an die EMRK über das Völkerrecht oder über Art. 6 Abs. 2 EUV 138
II. Die in der Gemeinschaftsrechtsordnung geschützten Grundrechte 141
1. Die Gemeinschaftsgrundrechte als subjektive Rechte 142
2. Kategorien von Gemeinschaftsgrundrechten in der Rechtsprechung des Gerichtshofs: Freiheitsrechte, Verfahrensgrundrechte und Gleichheitsrechte 145
a) Freiheitsrechte 146
b) Verfahrensgrundrechte 151
c) Gleichheitsrechte 156
3. Grundrechtskategorien in der Grundrechte-Charta 158
a) Die in der Charta verbürgten Rechte 160
b) Problem: Mehr Rechte als Kompetenzen auf Gemeinschaftsebene 163
4. Struktur der Gemeinschaftsgrundrechte – Schutzbereich, Eingriff und Rechtfertigung 165
III. Abgrenzung der Gemeinschaftsgrundrechte von nicht-grundrechtlichen Rechtskategorien, insbesondere von den Grundfreiheiten 166
IV. Rang der Grundrechte in der Gemeinschaftsrechtsordnung und Konkurrenzen 172
1. Rangordnung und Konkurrenzen der Grundrechte untereinander 172
2. Konkurrenzen zwischen Grundrechten und Grundfreiheiten 176
V. Berechtigte und Verpflichtete der Gemeinschaftsgrundrechte 177
1. Grundrechtsberechtigte 177
a) Personaler Anwendungsbereich: Differenzierung zwischen Unionsbürgern und Drittstaatsangehörigen 177
b) Natürliche und juristische Personen als Berechtigte der Gemeinschaftsgrundrechte 181
2. Die Verpflichteten der Gemeinschaftsgrundrechte: Gemeinschaft und Mitgliedstaaten 186
a) Die Gemeinschaftsorgane als eigentliche Grundrechtsadressaten 187
b) Die Mitgliedstaaten als Verpflichtete der Gemeinschaftsgrundrechte 187
aa) Anerkannte Fallgruppen mitgliedstaatlicher Bindung an die Gemeinschaftsgrundrechte: Durchführung von Gemeinschaftsrecht und und Berufung auf Ausnahmeklauseln von Grundfreiheiten 189
bb) Tendenzen zur weiteren Ausdehnung der mitgliedstaatlichen Bindung an die Gemeinschaftsgrundrechte in der Rechtsprechung 194
(1) Unionsbürgerschaft in Verbindung mit Diskriminierungsverbot 195
(2) Weitere Ansatzpunkte 199
cc) Die Bindung der Mitgliedstaaten nach der Grundrechte-Charta 202
dd) Bewertung der Judikatur zur Reichweite der mitgliedstaatlichen Bindung an Gemeinschaftsgrundrechte im Hinblick auf die Fragestellungrder vorliegenden Untersuchung 204
c) Verpflichtung von Privatpersonen – Drittwirkung der Gemeinschaftsgrundrechte? 206
VI. Funktionen der Gemeinschaftsgrundrechte: Abwehrrechte, Schutzpflichten und Teilhaberechte 207
1. Schutzpflichtfunktion der Gemeinschaftsgrundrechte 208
2. Gemeinschaftsgrundrechte als mögliche Teilhaberechte 209
3. Funktionen der in der Grundrechte-Charta verbürgten Rechte 211
C. Ergebnis des zweiten Teils 211
Dritter Teil: Die Rolle der Gerichtshöfe für den Grund- und Menschenrechtsschutz und der Umgang mit der jeweils anderen Rechtsordnung in der Straßburger und Luxemburger Rechtsprechung 214
A. Die beiden europäischen Gerichtshöfe – Aufbau, Arbeitsweise, grundlegende Prinzipien und Auslegungsmethoden 216
I. Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg 216
1. Grundsätzliche Ausrichtung des EGMR: Spezialisiertes "Verfassungsgericht" mit eng begrenztem Zuständigkeitsbereich im Spannungsfeld zwischen Freiheit von internen Bindungen und Notwendigkeit der Akzeptanz 217
2. Organisation, Verfahren und Arbeitsweise 222
3. Urteilstechnik des EGMR 225
a) Übersichtliche Urteilsstruktur 226
b) Ausführliche, einzelfallbezogene Begründung der Urteile 227
c) Sprachenregelung 229
d) Sondervoten 230
e) Berücksichtigung der Wirkungen des Urteils in der Entscheidungsbegründung 232
4. Auslegungsmethoden und grundlegende Prinzipien in der Rechtsprechung des Straßburger Gerichtshofs 234
a) Spezifische Methoden der Auslegung des Straßburger Gerichtshofs 235
aa) Auslegung der EMRK unter Berücksichtigung ihres besonderen Charakters als Menschenrechtsschutzvertrag 236
bb) Autonome Auslegung der Konventionsbegriffe 237
cc) Dynamische oder evolutive Auslegung 239
dd) Effektive Auslegung 241
b) Leitprinzipien der Straßburger Rechtsprechung 243
aa) Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit – Leitbild der "demokratischen Gesellschaft" 244
bb) Die "margin of appreciation" als Korrektiv zur Berücksichtigung der Souveränität der Vertragsstaaten 248
5. Zwischenergebnis: Funktionsweise, Stil und Methodik des Straßburger Gerichtshofs 253
II. Der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg 254
1. Grundsätzliche Ausrichtung des EuGH: Gericht mit umfassender Zuständigkeit auf supranationaler Ebene, das sich in eine eigene, umfassende Rechtsordnung einfügt 256
2. Organisation und Arbeitsweise des EuGH 261
3. Unterschiedliche Verfahrenswege für Grundrechtsstreitigkeiten beim EuGH 266
4. Urteilstechnik des EuGH 269
a) Urteilsstruktur 269
b) Begründung der Urteile 271
c) Die Bedeutung der Schlussanträge der Generalanwälte für die Urteile 275
d) Auswirkungen der Sprachenregelungen auf die Urteile 276
e) Berücksichtigung der Urteilswirkungen in der Entscheidungsbegründung 277
5. Auslegungsmethoden und grundlegende Prinzipien in der Grundrechtsrechtsprechung des EuGH 278
a) Spezifische Auslegungsmethoden des Luxemburger Gerichtshofs 279
aa) Einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts als Leitmotiv der Rechtsprechung – Integration als übergeordnetes Ziel 279
bb) Herausragende Bedeutung der teleologischen Auslegung im Gemeinschaftsrecht – "effet utile" 281
b) Leitprinzipien der Grundrechtsrechtsprechung des Luxemburger Gerichtshofs 284
aa) Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz 285
bb) Die Wesensgehaltsgarantie als "unechtes" Element der Grundrechtsprüfung, das in der Verhältnismäßigkeit aufgeht 291
cc) Übertragung der Rechtsfigur der "margin of appreciation" auf den gemeinschaftlichen Grundrechtsschutz bei Überprüfung mitgliedstaatlicher Maßnahmen in den neueren Urteilen 293
III. Ergebnis: Struktur, Funktionsweise und Methodik des Straßburger und des Luxemburger Gerichtshofs im Vergleich 298
B. Die Berücksichtigung der parallelen Grundrechtsschutzsysteme in der Rechtsprechung der beiden europäischen Gerichtshöfe 299
I. Divergenzen, Parallelen und gegenseitige Bezugnahmen in der Judikatur der beiden Gerichtshöfe 300
1. Fälle "echter" materieller Divergenzen zwischen EuGH und EGMR 300
a) Recht auf Achtung des Privatlebens und auf Unverletzlichkeit der Wohnung – Anwendbarkeit auf juristische Personen 301
b) Umfang der Verteidigungsrechte 309
c) Anspruch auf rechtliches Gehör 313
d) Ergebnis zu den Fällen "echter" materieller Divergenzen 317
2. Vermeidung von Konflikten seitens des EuGH durch Wahl eines "nicht-grundrechtlichen" Lösungswegs 319
a) Rundfunkfreiheit, Art. 10 EMRK 320
b) Der Konflikt zwischen Informationsfreiheit und Recht auf Leben – irische Schwangerschaftsabbruchfälle 324
c) Ergebnis zu den Konfliktvermeidungsfällen 327
3. Parallele Rechtsprechung von EuGH und EGMR in Kernfragen des grundrechtlichen Persönlichkeitsschutzes ("complementarities") 328
a) Parallele Rechtsprechung beider Gerichtshöfe zur Transsexuellenproblematik 329
b) Zurückhaltender Umgang beider Gerichtshöfe mit Fallkonstellationen zur Menschenwürde 332
c) Ergebnis 339
4. Bezugnahmen des EGMR auf die Luxemburger Rechtsprechung und Berücksichtigung der Besonderheiten der Gemeinschaftsrechtsordnung 340
5. Das Verhältnis zwischen Luxemburger und Straßburger Rechtsprechung nach der Grundrechte-Charta: Art. 52 Abs. 3 und Art. 53 GRCh 343
II. Über- und Unterordnungsverhältnisse: Kontrolle von Gemeinschaftsrechtsakten durch den Straßburger Gerichtshof 349
1. Zurückhaltung der Menschenrechtskommission bei der Überprüfung von Gemeinschaftsrechtsakten 351
a) Erste Entscheidungen der EKMR 352
aa) C. F. D. T. 352
bb) Dufay 354
b) Die Entscheidung "Melchers" der EKMR – Solange II im Verhältnis von Luxemburg und Straßburg? 355
2. Offensiveres Vorgehen des Menschenrechtsgerichtshofs: Die Rechtsprechung zur Überprüfung von Gemeinschaftsrecht in den letzten Jahren 360
a) Zwischenetappe: Die "Randbemerkung" des EGMR im Cantoni-Urteil 360
b) Das Matthews-Urteil als Wendepunkt im Verhältnis EGMR - EuGH? 363
c) Senator Lines – zugespitztes Szenario ohne Auflösung 368
d) Das Bosphorus-Urteil als weiterer Baustein des EGMR zur Kontrolle des Gemeinschaftsrechts 373
3. Fazit: Straßburger Kontrolle von Gemeinschaftsrecht 379
C. Ergebnis des dritten Teils 380
Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen 383
Literaturverzeichnis 389
Stichwortverzeichnis 427