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Der internationale Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und seine Sicherstellung durch Recht und Praxis der Weltbank

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Roos, S. (2007). Der internationale Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und seine Sicherstellung durch Recht und Praxis der Weltbank. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52494-5
Roos, Stefanie Ricarda. Der internationale Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und seine Sicherstellung durch Recht und Praxis der Weltbank. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52494-5
Roos, S (2007): Der internationale Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und seine Sicherstellung durch Recht und Praxis der Weltbank, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52494-5

Format

Der internationale Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und seine Sicherstellung durch Recht und Praxis der Weltbank

Roos, Stefanie Ricarda

Schriften zum Völkerrecht, Vol. 173

(2007)

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Abstract

Menschenrechte und Entwicklungszusammenarbeit genießen seit einigen Jahren einen hohen Stellenwert auf der politischen und rechtlichen Agenda. Stefanie Ricarda Roos bringt diese zwei Bereiche unter dem Blickwinkel entwicklungsbedingter Zwangsumsiedlungen nun aus völkerrechtlicher Sicht zusammen. Sie analysiert den internationalen Menschenrechtsschutz einerseits und das Entwicklungs- und Wirtschaftsvölkerrecht andererseits in ihren Interdependenzen und nimmt sich dabei dem Recht und der Praxis einer weltweit in der Entwicklungshilfe tätigen internationalen Finanzinstitution, der Weltbank, an. Ausgangspunkt ihrer Untersuchung ist, dass Menschenrechte als Querschnittsthema in allen Bereichen des Völkerrechts - also auch des Entwicklungs- und Wirtschaftsvölkerrechts - Beachtung finden müssen.

Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass eine Reihe von Völkerrechtsnormen einen individual- wie kollektivrechtlichen Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen bieten. Ihre Untersuchung zeigt, dass die Weltbank einen wichtigen Beitrag dazu leistet, diese Menschenrechtsgarantien operabel zu machen und dadurch zu sichern. Abschließend erörtert sie, ob die Weltbank völkerrechtlich zu einer projektbezogenen Menschenrechtskonditionalisierung verpflichtet ist.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 27
A. Problemstellung 27
B. Der Gegenstand der Untersuchung: "entwicklungsbedingte Zwangsumsiedlungen" 30
I. Das Begriffsmerkmal "Umsiedlung" 31
II. Das Begriffsmerkmal "entwicklungsbedingt" bzw. "zu Entwicklungszwecken" 33
III. Das Begriffsmerkmal "zwangsweise" 34
IV. Zwangsentfernung 36
C. Der Gang und die Methodik der Untersuchung 37
Erster Teil: Die völkerrechtlichen Grundlagen des internationalen Menschenrechtsschutzes vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen 43
Erstes Kapitel: Der allgemeine Menschenrechtsschutz vor zwangsweisen Entfernungen von Personen aus ihren Wohnstätten, von ihrem Grund und Boden und aus ihrem Siedlungsgebiet 43
A. Der normative Schutz eines menschenrechtlichen Bleiberechts 44
I. Die völkervertragliche Gewährleistung eines menschenrechtlichen Bleiberechts 44
1. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Gewährleistung des internationalen Grundrechts auf Wohnsitzfreiheit 45
a) Die materiellrechtliche Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit im universellen Menschenrechtssystem: Art. 12 IPBPR 46
aa) Der Schutzbereich der Wohnsitzfreiheit des Art. 12 Abs. 1 IPBPR 47
(1) Der sachliche Schutzbereich: die Gewährleistung eines Bleiberechts 47
(a) Die grammatikalische und historische Auslegung des Art. 12 Abs. 1 IPBPR 48
(b) Die teleologische Auslegung des Art. 12 Abs. 1 IPBPR 49
(2) Der persönliche Schutzbereich: die Anwendbarkeit des Art. 12 Abs. 1 IPBPR auf Massenzwangsentfernungen 50
(3) Die Interpretation des Art. 12 Abs. 1 IPBPR durch denrUN-Menschenrechtsausschuss: Allgemeine BemerkungrNr. 27 (67) – Das Recht auf Freizügigkeit (Art. 12)r 52
(a) Die Schutzbereichsbestimmung durch den UN-Menschenrechtsausschuss 53
(b) Die Bedeutung der Allgemeinen BemerkungrNr. 27 (67) für den Menschenrechtsschutz gegenrentwicklungsbedingte Zwangsumsiedlungenr 54
bb) Schlussbemerkung zum Bleiberecht des Art. 12 IPBPR 55
b) Der Schutz der Wohnsitzfreiheit in der AEMR 56
aa) Die Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in Art. 13 Abs. 1 AEMR 56
bb) Die rechtliche Bindungswirkung der AEMR 56
c) Der normative Schutz der Wohnsitzfreiheit in regionalen Menschenrechtsinstrumenten 58
aa) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf freie Wahl des Wohnsitzes in der EMRK und ihren Zusatzprotokollen 58
(1) Die Garantie der Wohnsitzfreiheit in Art. 2 Abs. 1 ZP 4 zur EMRK 59
(2) Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofsrfür Menschenrechte zu Art. 2 Abs. 1 ZP 4 zur EMRK:rdie Sache Noack et autres c. Allemagner 59
bb) Die materiellrechtliche Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in der AMRK 62
(1) Die Garantie der Wohnsitzfreiheit in Art. 22 Abs. 1 AMRK 63
(2) Die Auslegung der Art. 22 Abs. 1 AMRK und VIII AERPM durch die Vertragsorgane der AMRK 65
(a) Der Bericht der Interamerikanischen Kommissionrfür Menschenrechte über die Situation der Miskito-rIndianer in Nicaragua (1983)r 65
(b) Die Yanomami-Entscheidung der Interamerikanischen Menschenrechtskommission (1985) 66
(c) Schlussbemerkung zur materiellrechtlichen Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in AMRK und AERPM 67
cc) Die materiellrechtliche Gewährleistung der Wohnsitzfreiheit in der Banjul-Charta: Art. 12 Abs. 1 Banjul-Charta 67
d) Die Klärung von Inhalt und Reichweite der Wohnsitzfreiheitrbezüglich unfreiwilliger Umsiedlungen durch internationalerOrgane und Institutionenr 68
aa) Die Guiding Principles on Internal Displacement 69
bb) Die Berichte der UN-Sonderberichterstatter über diermenschenrechtlichen Aspekte von Bevölkerungstransfersreinschließlich Formen von Besiedlungspolitikr 72
cc) Die Erklärung der Internationalen Völkerrechtsgesellschaft über "International Law Principles on Internally Displaced Persons"r 74
e) Die aktuelle Reichweite des Schutzes, den ein der Wohnsitzfreiheitrimmanentes Bleiberecht vor entwicklungsbedingtenrZwangsentfernungen bietetr 75
aa) Die Voraussetzung einer gesetzlichen Grundlage 77
bb) Legitime Rechtfertigungsgründe für Eingriffe in das der Wohnsitzfreiheit immanente Bleiberecht 80
cc) Die Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in das der Wohnsitzfreiheit immanente Bleiberecht 82
dd) Die Interpretationsregel des Art. 47 IPBPR 84
ee) Schlussbemerkung zu den Voraussetzungen eines rechtmäßigen Eingriffs in das der Wohnsitzfreiheit immanente Bleiberecht 84
2. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Gewährleistung des internationalen Grundrechts auf Achtung der Wohnung 85
a) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf Achtung der Wohnung nach Art. 17 IPBPR 86
aa) Der Schutzbereich des Art. 17 IPBPR 87
bb) Der Gewährleistungsvorbehalt des Art. 17 IPBPR: "willkürlich" und "rechtswidrig" 88
cc) Die durch Art. 17 IPBPR begründeten Verpflichtungen der Vertragsparteien 90
b) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf Achtung der Wohnung nach Art. 8 EMRK 90
aa) Die Jurisdiktion der Straßburger Spruchkörper zu Art. 8rEMRK: die Sache Noack u. a. ./. Deutschland undrdie Staatenbeschwerdeverfahren Zypern ./. Türkeir 91
bb) Die Jurisdiktion der Menschenrechtskammer für Bosnien-Herzegowina zu Art. 8 EMRK 92
cc) Schlussbemerkung zur Gewährleistung eines Bleiberechts nach Art. 8 EMRK 95
c) Die materiellrechtliche Gewährleistung des Rechts auf Achtung der Wohnung nach Art. 11 Abs. 2 AMRK 95
d) Schlussbemerkung zur Gewährleistung eines menschenrechtlichenrBleiberechts im Schutzbereich des internationalenrGrundrechts auf Achtung der Wohnungr 96
3. Das Eigentumsrecht als Grundlage für ein menschenrechtliches Bleiberecht 96
a) Die teleologische Bestimmung des Schutzgehalts des Eigentumsrechts 98
b) Die Jurisdiktion der Straßburger Spruchkörper zum Eigentumsschutz nach Art. 1 ZP 1 zur EMRK 99
c) Die Jurisdiktion des AGMR zu Art. 21 AMRK: das Urteil in der Sache Comunidad Mayagna (Sumo) Awas Tingni ./. Nicaragua 100
d) Die Gewährleistungsschranken eines dem Eigentumsrecht immanenten Bleiberechts 103
aa) Die allgemeinen Grenzen des Eigentumsrechts als "Garant" eines Bleiberechts 104
bb) Die Eingriffsvoraussetzung einer gerechten Entschädigung 105
4. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Gewährleistung des Rechts auf angemessene Unterbringung 108
a) "Erstgenerationsrechte" versus "Zweitgenerationsrechte": Charakter und Zielrichtung 108
b) Die völkervertragliche Grundlage des Rechts auf angemessene Unterbringung 110
aa) Die Gewährleistung des Rechts auf angemessene Unterbringung in Art. 11 Abs. 1 IPWSKR und sein Schutzgehalt 111
(1) Das Recht auf angemessene Unterbringung des Art. 11 IPWSKR als Abwehrrecht 112
(2) Die Allgemeinen Bemerkungen Nr. 4 und 7 des UN-Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 113
(3) Stellungnahme zur Interpretation des Art. 11 Abs. 1 IPWSKR 116
(a) Die Kategorisierung menschenrechtlicher Pflichten nach Asbjørn Eides Theorie 118
(b) Die Reichweite des Rechts auf angemessene Unterbringung als Abwehrrecht 120
bb) Die Gewährleistung des Rechts auf angemessene Unterbringungrin den regionalen Menschenrechtskonventionen:rdie Entscheidung der Afrikanischen Kommission fürrMenschenrechte und Rechte der Völkerr 122
5. Das Menschenrecht, nicht willkürlich zwangsweise entfernt zu werden, als Begleitrecht sonstiger internationaler Grundrechte 124
6. Exkurs: Die völkervertragliche Gewährleistung eines "heimatrechtlichen" Bleiberechts: der individualrechtliche Aspekt 125
a) Die völkerrechtliche Grundlage eines "Rechts auf die Heimat" 126
b) "Heimat" im Rechtssinne: der Versuch einer Begriffsbestimmung 128
c) Das "heimatrechtliche" Bleiberecht als Gewährleistung internationaler Wohnungsgrundrechte 130
aa) "Heimatrechtliches" Bleiberecht versus aus dem Recht auf Achtung der Wohnung abgeleitetes Bleiberecht 130
bb) "Heimatrechtliches" Bleiberecht versus aus der Wohnsitzfreiheit abgeleitetes Bleiberecht 132
d) Das "heimatrechtliche" Bleiberecht als Gewährleistung sonstiger Menschenrechte 133
e) Schlussbemerkung zur völkerrechtlichen Anerkennung eines "heimatrechtlichen" Bleiberechts 134
II. Das menschenrechtliche Bleiberecht als Rechtssatz des Völkergewohnheitsrechts 134
1. Die Voraussetzungen für die Entstehung eines Rechtssatzes des Völkergewohnheitsrechts 135
a) Die Staatenpraxis bezüglich eines menschenrechtlichen Bleiberechts 135
b) Die Rechtsüberzeugung bezüglich eines menschenrechtlichen Bleiberechts 138
2. Die völkergewohnheitsrechtliche Anerkennung eines "heimatrechtlichen" Bleiberechts 141
3. Schlussbemerkung zur völkergewohnheitsrechtlichen Anerkennung eines menschenrechtlichen Bleiberechts 143
B. Zusammenfassung und Schlussfolgerung zur völkerrechtlichen Grundlagereines menschenrechtlichen Bleiberechts bzw. eines Menschenrechts,rnicht zwangsweise von seiner Wohnung oder seinem Grund undrBoden entfernt oder umgesiedelt zu werden, als allgemeines Menschenrechtr 144
Zweites Kapitel: Der besondere rMenschenrechtsschutz indigener und sonstiger verletzbarer Bevölkerungsgruppen vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen 146
A. Problemstellung: Die besondere Schutzbedürftigkeit traditionell bodenverwurzelter Minderheitengruppen 147
B. Der besondere Menschenrechtsschutz indigener Völker vor entwicklungsbedingtenrZwangsumsiedlungen durch das Übereinkommen überreingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländernr(ILO-Übereinkommen 169)r 149
I. Die Umsiedlungsvorschrift des Art. 16 ILO-Übereinkommen 169 150
1. Die Beschränkungsklausel des Art. 16 Abs. 2 ILO-Übereinkommen 169 151
2. Art. 16 Abs. 4 und 5 ILO-Übereinkommen 169 153
3. Art. 7 ILO-Übereinkommen 169: Selbstbestimmungs- und Partizipationsrechte 155
II. Die faktische Schutzwirkung von ILO-Übereinkommen 169 156
C. Der besondere kollektive Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingtenrZwangsumsiedlungen durch das Recht auf Fortbestand alsrMinderheitengrupper 159
I. Vorbemerkung: "Entwicklungsvölkermord", "kultureller Völkermord" und "Ethnozid" als Ergebnis entwicklungsbedingter Zwangsumsiedlungenr 159
II. Das kollektive Menschenrecht auf physischen Fortbestand 161
1. Das Völkermordverbot als Grundlage eines Gruppenmenschenrechts auf physischen Fortbestand 161
2. Der Völkermordtatbestand 163
a) Der objektive Völkermordtatbestand: die Völkermordhandlung (actus reus) 164
b) Der subjektive Völkermordtatbestand: die Zerstörungsabsicht (mens rea) 167
aa) Wissen und Voraussehbarkeit versus Wollen als entscheidende Merkmale der Völkermordabsicht 168
bb) Die Bestimmung der Völkermordabsicht auf der Grundlage eines "rights-based-approach" 170
3. Schlussbemerkungen zum Völkermordverbot als Schutznorm gegen entwicklungsbedingte Zwangsumsiedlungen 173
a) Die praktische Relevanz der Qualifizierung einer entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlung als Völkermord 173
b) "Entwicklungsvölkermord" als neue Rechtskategorie 173
4. Exkurs: Zwangsumsiedlungen als Verbrechen gegen die Menschlichkeit 175
III. Das kollektive Menschenrecht auf kulturellen Fortbestand 177
1. Das Verbot des "kulturellen Völkermords" bzw. "Ethnozids" als Grundlage für ein Gruppenmenschenrecht auf kulturellen Fortbestandr 177
a) Begriffsbestimmung 178
b) Völkerrechtliche Grundlage eines Ethnozidverbotes 179
aa) Das Ethnozidverbot als Bestandteil des Völkermordverbotes 179
bb) Internationale Entwicklungen bezüglich der Kodifizierung eines "Ethnozidverbots"r bzw. eines besonderen Menschenrechts auf kulturelle Integrität 183
(1) Der Entwurf einer Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Völker 183
(2) Der Entwurf für eine "Amerikanische Erklärung über die Rechte indigener Völker" 185
2. Die allgemeinen Menschenrechtsverträge als Grundlage eines besonderen Menschenrechts auf kulturellen Fortbestand 186
a) Das Recht auf die Pflege des kulturellen Lebens einer Minderheitrnach Art. 27 IPBPR als Schutzrecht vor entwicklungsbedingtenrZwangsumsiedlungenr 187
aa) Der Schutzgehalt des Art. 27 IPBPR 187
bb) Die Spruchpraxis des UN-Menschenrechtsausschusses zurArt. 27 IPBPR hinsichtlich entwicklungsbedingter Beeinträchtigungenrdes Rechts auf freie Ausübung der Kulturr 188
(1) Die Fälle B. Ominayak and members of the LubiconrLake Band v. Canada (No. 167/1984), Ilmari Länsmanret al. v. Finland (No. 511/1992) sowie Jouni Länsmanret al. v. Finland (No. 671/1995): die Faktenr 189
(2) Die Fälle B. Ominayak and members of the LubiconrLake Band v. Canada (No. 167/1984) ), IlmarirLänsman et al. v. Finland (No. 511/1992) sowie JounirLänsman et al. v. Finland (No. 671/1995): die Ausführungenrdes Menschenrechtsausschussesr 190
(a) Die Kriterien des Menschenrechtsausschusses zur Prüfung der Vereinbarkeit von Entwicklungsmaßnahmen mit Art. 27 IPBPR 192
(b) Folgerungen für den Schutz, den Art. 27 IPBPR vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen bietet 194
cc) Der persönliche Schutzbereich des Art. 27 IPBPR: Individual- versus Gruppenrecht 195
dd) Schlussbemerkungen zur potenziellen und aktuellenrReichweite des Schutzes, den Art. 27 IPBPR vorrentwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen bietetr 197
b) Die Gewährleistung des Rechts auf kulturellen Fortbestand in der EMRK 198
3. Zusammenfassung zum besonderen menschenrechtlichen Schutz der kulturellen Integrität und Identität einer Minderheitengruppe 200
D. Der besondere Menschenrechtsschutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen durch das Selbstbestimmungsrecht der Völker 202
I. Rechtsnatur und -grundlage des völkerrechtlichen Selbstbestimmungsrechts 202
II. Das Selbstbestimmungsrecht ratione materiae bzw. der Gewährleistungsgehaltrhinsichtlich entwicklungsbedingter Zwangsumsiedlungenr 205
1. Das "Recht auf Heimat" als Gewährleistung des Rechts auf innere Selbstbestimmung 205
2. Das Recht auf Eigenständigkeit und Existenz als Gewährleistung des Selbstbestimmungsrechts 207
3. Die wirtschaftsbezogenen Gewährleistungen des Selbstbestimmungsrechts 208
a) Das Recht auf freie Gestaltung der wirtschaftlichen Entwicklungrund das „Recht auf Entwicklung“: die verfahrensrechtliche Komponenterdes Selbstbestimmungsrechtsr 208
b) Das Recht auf freie Verfügung über natürliche Reichtümer und Mittel 212
III. Das Selbstbestimmungsrecht ratione personae 213
1. Indigene und in Stämmen lebende Völker als Rechtsträger des Selbstbestimmungsrechts 215
2. Ethnische, rassische und kulturelle Minderheiten als Rechtsträger des Selbstbestimmungsrechts 218
IV. Schlussbetrachtungen zum Selbstbestimmungsrecht 220
1. Potenzielle versus aktuelle Reichweite des Schutzbereichs eines selbstbestimmungsrechtlichen Abwehrrechts 221
2. Die persönliche Reichweite des Selbstbestimmungsrechts 221
3. Die Durchsetzung des Selbstbestimmungsrechts 222
E. Das menschenrechtliche Diskriminierungsverbot als Schutznorm vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen 223
F. Der besondere (gruppen)menschenrechtliche Schutz der aufnehmenden Bevölkerung vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen 225
I. Der Schutz der aufnehmenden Bevölkerung vor Verdrängung und Unterwanderung 226
1. Begriffsbestimmung 226
2. Praktische Relevanz: die Quinghai-Komponente des westchinesischen Armutbekämpfungsprojekts 227
3. Das Recht auf den Schutz der demographischen und kulturellen Integrität eines Siedlungsgebiets 230
a) Das Recht auf die demographische und kulturelle Integritätrdes Wohnungsumfelds als Bestandteil des internationalen Grundrechtsrauf Achtung der Wohnung und Privatsphäre?r 231
b) Das Recht auf die demographische und kulturelle Integrität einesrWohnungsumfelds als Bestandteil des internationalen Grundrechtsrauf Wohnsitzfreiheit?r 233
c) Das Recht auf die demographische und kulturelle Integrität des Wohnumfelds als Bestandteil kollektiver Menschenrechte 234
aa) Das Selbstbestimmungsrecht 234
bb) Sonstige (kollektive) Menschenrechte, die vor Veränderungenrder demographischen und kulturellen Zusammensetzungreines Siedlungsgebietes schützenr 235
cc) Das Europäische Rahmenübereinkommen zum Schutz Nationaler Minderheiten 237
II. Schlussbemerkungen zum (gruppen)menschenrechtlichen Schutz der aufnehmenden Bevölkerung 238
Drittes Kapitel: Die Sicherung des menschenrechtlichen Schutzes vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen durch Partizipationsrechte 239
A. Die Bedeutung öffentlicher Beteiligung an Entwicklungsvorhaben für den Schutz und die Verwirklichung von Menschenrechten 239
B. Die völkerrechtliche Grundlage entwicklungsbezogener Partizipationsrechte 242
I. Die UN-Menschenrechtspakte von 1966 und regionale Menschenrechtskonventionenrals Rechtsgrundlage für entwicklungsbezogenerPartizipationsrechter 242
II. Das "Recht auf Entwicklung" als Rechtsgrundlage eines "Rechts auf entwicklungsbezogene Partizipation" 244
1. Die völkerrechtliche Anerkennung des "Rechts auf Entwicklung" 245
2. Das „Recht auf entwicklungsbezogene Partizipation“ als eigenständigerrRechtssatz des menschenrechtlichen Völkergewohnheitsrechtsr 247
a) Die Einordnung des "Rechts auf Entwicklung" als unveräußerliches Menschenrecht 247
b) Die Qualifizierung des Rechts auf entwicklungsbezogenerPartizipation als juristisches Menschenrecht und Rechtssatzrdes Völkergewohnheitsrechtr 249
C. Der Gewährleistungsinhalt des "Rechts auf entwicklungsbezogene Partizipation" 250
I. Konsultations- und Informationsrechte: the right to prior, timely and informed consultation 251
II. Das Zustimmungsgebot: the requirement of prior, free, and informed consent 252
III. Das Recht auf gemeinsames Handeln und das Versammlungsrecht 255
IV. Zusammenfassung zum Recht auf entwicklungsbezogene Partizipation 256
Viertes Kapitel: Die Grenzziehung zwischen völkerrechtmäßigen und völkerrechtswidrigen Zwangsumsiedlungen zu Entwicklungszwecken 256
A. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit als Schranke menschenrechtsbeschränkender Zwangsumsiedlungen 258
I. Die Geeignetheit eines Entwicklungsprojekts zur Entwicklungsförderung 258
II. Die Notwendigkeit eines Entwicklungsprojekts mit Zwangsumsiedlungen 259
III. Die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne: das Kriterium der Angemessenheit und Zumutbarkeit 260
1. Das Kriterium des "größeren Nutzen für die größere Anzahl von Menschen"r versus der gerechten Teilhabe an den Vorteilen eines Entwicklungsvorhabens 261
2. Die Interessenabwägung im Fall Noack et autres c. Allemagne 264
B. Das Sonderproblem der "angemessenen" Entschädigung als notwendige Voraussetzung einer rechtmäßigen Zwangsumsiedlung 267
C. Schlussbemerkung zur Rechtfertigung entwicklungsbedingter Zwangsumsiedlungen 270
Zweiter Teil: Die Durchsetzung und Sicherung völkerrechtlich gewährleisteter Menschenrechte zum Schutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungenr 271
Erstes Kapitel: Die Menschenrechtsschutzverfahren universeller und regionaler Menschenrechtsabkommen und der Vereinten Nationen 272
A. Der prozedurale Menschenrechtsschutz universeller Menschenrechtsverträge 272
I. Die Durchsetzungsmechanismen des IPBPR 272
1. Das Staatenberichtsverfahren des IPBPR 272
2. Das Staatenbeschwerdeverfahren des IPBPR 274
3. Das Individualbeschwerdeverfahren nach dem Fakultativprotokoll zum IPBPR 274
II. Die Durchsetzungsmechanismen des IPWSKR 275
III. Verfahren zur Durchsetzung der Gewährleistungen von ILO-Übereinkommen 169 277
1. Das Berichterstattungsverfahren 277
2. Das Klage- und Beschwerdeverfahren bezüglich der Durchführung eines ILO-Übereinkommens 278
IV. Schlussfolgerungen aus der Analyse universeller Menschenrechtsschutzverfahren 279
B. Die Menschenrechtsschutzverfahren regionaler Menschenrechtsverträge 280
I. Das Rechtsschutzsystem der Europäischen Menschenrechtskonvention 280
II. Das Rechtsschutzsystem der Amerikanischen Menschenrechtskonvention 282
III. Das afrikanische Rechtsschutzsystem 283
1. Das Kontrollsystem der Banjul-Charta 283
2. Der Afrikanische Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker 284
C. Abschließende Bewertung: Die Durchsetzungsschwäche des internationalen Menschenrechtsschutzes 285
Zweites Kapitel: Die Sicherung von Menschenrechten zum Schutz vor entwicklungsbedingten Zwangsumsiedlungen und ihren nachteiligen Folgen durch Recht und Praxis der Weltbank 289
A. Vorbemerkungen 289
I. Die Forderungen des Ausschusses für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte 289
II. Die Weltbank als Beispielsfall 291
B. Die Safeguard Policies der Weltbank bezüglich unfreiwilliger Umsiedlungen 293
I. Entstehungsgeschichte 293
1. Die Umsiedlungsvorschriften: Vom Operational Manual Statement No. 2.33 zur Operational Policy und Bank Procedure 4.12 Involuntary Resettlementr 294
2. Die Bankvorschriften über indigene Völker: Vom OperationalrManual Statement No. 2.34 zur Operational Policy 4.10 IndigenousrPeoplesr 296
3. Die Umsiedlungsvorschriften anderer Finanz- und Entwicklungshilfeinstitutionen,rinsbesondere der IFC sowie nationaler Kreditanstaltenr 297
II. Der Anwendungsbereich der aktuellen Weltbankvorschrift über unfreiwillige Umsiedlungen 301
1. Der persönliche Anwendungsbereich: "displaced persons" 301
2. Der sachliche Anwendungsbereich 302
III. Die wesentlichen Grundsätze von OP/BP 4.12 Involuntary Resettlement 303
1. Der Grundsatz der Vermeidung unfreiwilliger Umsiedlungen 303
2. Der Grundsatz der Konsultierung und Partizipation 304
3. Die Sondervorschriften zum Schutz indigener Völker in der Umsiedlungs-Policy 305
a) Der Grundsatz des Vorrangs landbasierter Umsiedlungsstrategien 306
b) Konsultierungs- versus Zustimmungsgebot: Stellt die Umsiedlungs-Policy der IADB eine nachahmenswerte Vorschrift dar? 308
4. Die Entschädigungsaspekte der Umsiedlungsvorschrift 311
a) Die Behandlung formalrechtlich nicht geschützter Landrechte 311
b) Das Prinzip der Wiederherstellung oder Verbesserung von Einkommensmöglichkeiten und das Land-für-Land-Entschädigungskonzept 312
5. Schlussbemerkungen zu den Grundsätzen von OP/BP 4.12 Involuntary Resettlement 313
IV. Rechtsnatur und -wirkung der Safeguard Policies 317
1. Die Innenwirkung der Safeguard Policies: unverbindliche Richtschnuren oder rechtsverbindliche Schutzvorschriften? 317
2. Die Außenwirkungen der Safeguard Policies 319
V. Mechanismen zur Überwachung der Einhaltung und Durchsetzung von Safeguard Policies 321
1. Allgemeine bankinterne Überwachungsmechanismen 321
2. Das Weltbank Inspection Panel 323
a) Hintergrund und Entstehungsgeschichte 323
aa) Das Sardar Sarovar-Projekt und seine Folgen: die erste unabhängige Überprüfung eines bankfinanzierten Projekts 324
bb) Der Wapenhans-Bericht 326
b) Die Funktionsweise des Inspection Panels: das Untersuchungsverfahren 327
aa) Die Zulässigkeitsphase 327
(1) Zuständigkeit ratione personae und ratione materiae 327
(2) Die Schlüssigkeitsprüfung 329
bb) Die Untersuchung in der Sache 330
c) Die Folgen der Untersuchungen und Berichte des Inspection Panels 331
d) Die Handhabung von Beschwerden durch das Inspection Panel 334
aa) Der Umfang der Prüfungskompetenz des Inspection Panels: Lesotho und Tschad 335
bb) Die Auslegung der Bankvorschriften im Lichte des völkerrechtlichen Menschenrechts 337
cc) Die Auslegung der Umsiedlungsvorschriften durch das Inspection Panel 339
(1) Der Inhalt von Konsultierungs- und Partizipationsrechten: India Ecodevelopment Project – Rajiv Ghandi (Nagarahole) National Park 339
(2) Die Voraussetzungen für eine "freiwillige" Umsiedlung - China: Western Poverty Reduction Project (Quinghai Component) 341
e) Abschließende Bemerkungen zum Inspection Panel 343
VI. Schlussfolgerungen aus der Analyse der Safeguard Policies 346
1. Die Menschenrechtsklausel von Operational Direcctive (OD) 4.20 Indigenous Peoples als Modellvorschrift? 347
2. Die Menschenrechtsklausel von Operational Policy (OP) 4.01 Environmental Assessment als Modellvorschrift? 349
C. Die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten der Weltbank hinsichtlich des Menschenrechtsschutzes 351
I. Die Völkerrechtssubjektivität der Weltbank als Voraussetzung für völkerrechtliche Menschenrechtspflichten und -rechte 352
1. Die Qualifizierung der Weltbank als Internationale Organisation 352
2. Die allgemeine Völkerrechtsfähigkeit 354
3. Die mandatsbegrenzte Völkerrechtsfähigkeit 355
a) Der "verfassungsrechtliche" Organisationszweck der Weltbank nach Art. 1 IBRD/IDA-Abkommen 356
b) Die Veränderung der Entwicklungsstrategien der Weltbank:rvom ökonomisch determinierten Entwicklungsansatz zumrComprehensive Development Frameworkr 357
c) Die projektbezogene Menschenrechtssicherung als Aufgabe derrWeltbank-Entwicklungsförderung? – Die Einordnung sozialer,rökologischer und staatsorganisatorischer Probleme als wirtschaftlichrrelevante Aspekter 361
d) Das "Verbot politischer Betätigung" als verfassungsrechtliche Schranke einer Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung? 363
aa) Die grammatikalische Interpretation der Neutralitätsklausel 364
bb) Die teleologische Interpretation der Neutralitätsklausel 365
4. Zwischenergebnis 366
II. Begründung der Menschenrechtspflichtigkeit der Weltbank-Entwicklungshilfe durch Völkerrechtsnormen außerhalb des Bankrechts 367
1. Völkervertragsrechtlich begründete Menschenrechtspflichten der Weltbank 367
a) Unmittelbare Bindungswirkung völkerrechtlicher Menschenrechtsverträge 367
b) Abgeleitete Bindungswirkung völkerrechtlicher Menschenrechtsverträge: das Mitgliedsstaatenargument 368
c) Die Menschenrechtspflichtigkeit der Weltbank aufgrund derrStellung von IBRD und IDA im System der Vereinten Nationen:rdas Sonderorganisationsargumentr 369
2. Völkergewohnheitsrechtlich begründete Menschenrechtspflichten der Weltbank 370
D. Zusammenfassende Würdigung 371
Gesamtergebnis: Zusammenfassung in Thesen 375
Anhang I: OP 4.12 December 2001, Involuntary Resettlement (Revised April 2004) 397
Anhang II: Annex OP 4.12 – Annex A, December 2001, Involuntary Resettlement (Revised April 2004) 408
Anhang III: BP 4.12 December 2001, Involuntary Resettlement 416
Literaturverzeichnis 427
Stichwortverzeichnis 468