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Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland

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Langerfeldt, M. (2007). Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52353-5
Langerfeldt, Michael. Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52353-5
Langerfeldt, M (2007): Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52353-5

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Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) und sein Potenzial zur Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland

Langerfeldt, Michael

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1061

(2007)

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Abstract

Die behördliche Regel-Überwachung von Anlagenbetreibern verkörpert einen zentralen Teil umweltrechtlichen Vollzugs in Deutschland. Wegen faktischer Defizite steht sie seit langem in der Kritik. Damit stellt sich die Frage, ob eine Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einsatz des europarechtlich fundierten EMAS-Systems rechtlich zulässig und darüber hinaus nicht gar verfassungsrechtlich geboten ist. Diesem Fragenkomplex ist die vorliegende Untersuchung gewidmet. Erörtert werden die de lege lata bestehenden behördlichen Möglichkeiten einer faktischen Vollzugsprivatisierung unter Einbeziehung von EMAS. Sodann wird geprüft, ob ein vollständiger Ersatz staatlicher Regelüberwachung durch ein im Kern privat organisiertes Überwachungsmodell auf der Basis von EMAS europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig ist. Ein kursorischer Blick auf die verfassungsrechtliche Bewertung faktisch defizitärer staatlicher Überwachung von Umweltrecht rundet die Arbeit ab.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Geleitwort V
Inhaltsübersicht VII
Inhaltsverzeichnis IX
Abkürzungsverzeichnis XXIX
Teil 1: Einführung 1
A. Konkretisierung der Fragestellung und der Untersuchungsobjekte 9
I. Umweltrechtliche Betreiberüberwachung 9
1. Der Betreiberbegriff im deutschen Umweltordnungsrecht 10
2. Der Überwachungsbegriff im deutschen Umweltrecht und i.S. der vorliegenden Arbeit 12
3. Sachverhalte und Tatbestände umweltrechtlicher Betreiberüberwachung 16
II. Das Environmental Management and Audit Scheme (EMAS-II) 18
III. Potenzial zur Privatisierung 21
1. Faktische Privatisierung 21
2. Der rechtliche Privatisierungsbegriff 22
a) Materielle Privatisierung und formelle Privatisierung i.w.S. 24
b) Formelle Privatisierung i.e.S. und funktionelle Privatisierung 26
c) Exekutivische Privatisierung und legislative Privatisierung 27
3. Potenzial zur Privatisierung im Kontext von EMAS-II 28
B. Aktueller rechtswissenschaftlicher Forschungsstand zum Problembereich Privatisierung staatlicher Kontrolle des Umweltrechts unter Einbeziehung von EMAS 29
I. Das Grundmodell von Borchardt u.a.: „Funktionelle Privatisierung mit staatlicher Gewährleistungsverantwortung“ (UAB-FB 98-081) 29
II. Modelle betreffend die Verzahnung ordnungsbehördlicher Kontrollen materiellen Umweltrechts mit EMAS 32
1. Der Bayerische Umweltpakt 33
2. Das Deregulierungsmodell der Umweltministerkonferenz vom Mai 1998 und die EMAS-Privilegierungs-Verordnung 36
III. Zwischenergebnis zum Forschungsstand 37
IV. Aktuelle wissenschaftliche Arbeiten zur Verzahnung ordnungsbehördlicher Kontrollen materiellen Umweltrechts mit EMAS sowie zur Privatisierung ordnungsrechtlicher Überwachung unter Einbeziehung von EMAS 39
C. Gang der Untersuchung 41
Teil 2: Die umweltrechtlichen Überwachungsregime für Anlagenbetreiber nach Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht 43
A. Ordnungsbehördliche Betreiberüberwachung 47
I. Träger staatlicher Überwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht 50
II. Zulässige Überwachungsmaßnahmen 51
1. Zutrittsrechte 53
2. Besichtigungsrechte 55
3. Prüfungsrechte 56
4. Auskunftsrechte 57
a) Mündliche oder schriftliche Auskünfte 58
b) Vorlage von Unterlagen 58
5. Rechte auf Mitwirkung der Anlagenbetreiber 59
6. Speziell: Recht zur Anordnung von Überprüfungen durch zugelassene private Sachverständige bei Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen 60
III. Anordnung von Maßnahmen der Eigenüberwachung 60
IV. Sonstige ordnungsrechtliche Überwachungsbefugnisse des Staates 62
V. Rechtsschutz 64
B. Eigenüberwachung der Anlagenbetreiber 66
I. Umweltschutzmanagement 68
1. Allgemeine Organisationspflichten 68
a) Allgemeine Organisationspflichten im Immissionsschutz- und im Abfallrecht 68
b) Allgemeine Organisationspflichten im Wasserrecht 70
2. Beauftragtenwesen 71
II. Staatlich veranlasste Maßnahmen umweltrechtlicher Eigenüberwachung 76
III. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten 81
1. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Immissionsschutzrecht 81
2. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Wasserrecht 82
3. Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten im Abfallrecht 82
a) Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen 83
b) Abfallrechtliche Nachweisverfahren für besonders überwachungsbedürftige Abfälle 84
c) Abfallrechtliche Aufbewahrungspflichten 84
IV. Betreiberbezogene Berichtspflichten als Teil der Eigenüberwachung 85
1. Innerbetriebliche Berichtspflichten 86
2. Anzeige- und Berichtspflichten gegenüber den zuständigen staatlichen Stellen 87
a) Berichtspflichten zum Umweltschutzmanagement und hier insbesondere zum Beauftragtenwesen 88
b) Berichtspflichten zu staatlich angeordneten Maßnahmen der Eigenüberwachung 90
c) Sonstige Berichtspflichten der Anlagenbetreiber 92
aa) Emissionserklärung 92
bb) Untergesetzliche Berichtspflichten gegenüber den zuständigen Behörden 93
C. Betreiberüberwachung unter Einschaltung unabhängiger sachverständiger Dritter 94
I. Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes in der immissionsschutzrechtlichen Betreiberüberwachung 95
1. Bekanntgegebene Messstellen gem. § 26 S. 1 BImSchG 95
2. Bekanntgegebene Sachverständige und ihnen im Einzelfall gleichgestellte Sachverständige gem. § 29a I BImSchG 96
3. Beauftragte nach § 52 II BImSchG 97
II. Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes in der wasserrechtlichen Betreiberüberwachung 98
1. Wasserrechtliche Fachbetriebe i.S. von § 191 WHG 98
2. Beauftragte nach § 21 WHG 99
3. Zugelassene Sachverständige i.S. von § 19i II 3 WHG 99
III. Einbeziehung unabhängigen Sachverstandes in der abfallrechtlichen Betreiberüberwachung 100
1. Sachverständigenprüfungen gem. § 40 III KrW-/AbfG 100
2. Bekanntgegebene Sachverständige i.S. von § 21 II KrW-/AbfG 102
3. Beauftragte i.S. von § 40 II 2 KrW-/AbfG 103
D. Zusammenfassende Betrachtung der anlagenbezogenen Überwachungsregime im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht und Berücksichtigung von Erkenntnissen der Tatsachenforschung 104
I. Zusammenfassung der rechtlichen Regelungsmodelle zur Betreiberüberwachung 104
II. Zur rechtlichen Bedeutung der tatsächlichen bzw. faktischen Situation im Bereich der Betreiberüberwachung 111
III. Erkenntnisse und Erkenntnisdefizite der Tatsachenforschung im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 115
E. Umweltordnungsrechtliche Sonderregelungen für Organisationen, die erfolgreich an EMAS teilnehmen, insbesondere: Die EMAS-Privilegierungsverordnung (EMASPrivilegV) 126
I. Überblick zu den überwachungsrechtlichen Sonderregelungen mit EMAS-Bezug 126
1. Rechtsgrundlagen zum Erlass von Sonderregelungen mit EMAS-Bezug 131
2. Regelungen betreffend die Berücksichtigung von im Zusammenhang mit einer Teilnahme an EMAS erzeugten Unterlagen im Rahmen behördlicher Kontrollen im Umweltrecht 132
3. Vorschriften betreffend die Berücksichtigung von Prüfberichten der Umweltgutachter im Rahmen umweltrechtlicher Überwachung durch sachverständige Dritte 133
4. Erweiterte Prüfungsbefugnisse für Umweltgutachter 133
5. Abfallwirtschaftskonzepte und Abfallbilanzen im Kontext von EMAS 133
6. Einschränkungen der wasserrechtlichen Regelüberwachung bei nach EMAS auditierten Standorten 134
7. Spezielle Gebührenermäßigungen für Organisationen, die in das EMAS-Register eingetragen sind 135
II. Die EMAS-Privilegierungsverordnung 135
1. Für die zuständigen Behörden zwingende Vorschriften der EMASPrivilegV 137
2. Ermessenslenkende Sollbestimmungen in der EMASPrivilegV 138
3. Ermessenseröffnende Kannbestimmungen in der EMASPrivilegV 139
III. Exkurs: Bewertung der überwachungsrechtlichen Spezialvorschriften mit EMAS-Bezug aus der Perspektive einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 139
Teil 3: Das novellierte Environmental Management and Audit Scheme der EG (EMAS-II) 141
A. Inhalt der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 sowie ergänzendes europäisches und deutsches Recht 148
I. Zielsystem und umweltpolitische Strukturprinzipien von EMAS-II 148
1. Zielsetzungen der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 149
a) Volkswirtschaftliche Zielsetzung von EMAS-II 149
b) Organisationsbezogene Zielsetzungen von EMAS-II 150
aa) Originäre Zielsetzungen von EMAS-II 151
(1) Betriebswirtschaftliches Oberziel von EMAS-II 151
(2) Betriebswirtschaftliche Unterziele von EMAS-II 152
bb) In EMAS-II inkorporierte Zielsetzungen 155
cc) Wesentliche Änderungen im Zielsystem im Vergleich zu EMAS-I und Zusammenfassung 156
2. Politische Strukturprinzipien von EMAS-II 156
a) Leitbild kooperativer Verantwortungsteilung zwischen Staat und Gesellschaft/Eigenverantwortlichkeitsprinzip 157
b) Prinzip freiwilliger Teilnahme 158
c) Prinzip des Einsatzes wettbewerbswirksamer Teilnahmeanreize 159
d) Prinzip der Gewährung unmittelbarer staatlicher Vergünstigungen 160
e) Prinzip privater Kontrolle der Umwelt(schutz)leistungen in Organisationen 161
II. Elemente des EMAS-Subsystems zur unmittelbaren Umsetzung umweltschutzbezogener Maßnahmen in Organisationen 162
1. Akteure des EMAS-Subsystems unmittelbarer Umsetzung umweltschutzbezogener Maßnahmen 163
a) Organisationen 164
b) Zuständige Stellen 165
c) EG-Mitgliedstaaten 165
d) Interessierte Kreise und die Öffentlichkeit 167
2. Instrumente des EMAS-Subsystems unmittelbarer Umsetzung umweltschutzbezogener Maßnahmen 169
a) Umweltprüfung 170
b) Umweltmanagementsystem 171
aa) Umweltpolitik 172
bb) Umweltzielsetzungen, Umweltziele und Umweltprogramme 175
cc) Sonstige Instrumente eines Umweltmanagementsystems 177
(1) Festlegung einer umweltschutzorientierten Aufbauorganisation 178
(2) Festlegung einer umweltschutzorientierten Ablauforganisation 178
(3) Schulung, Motivation und Einbindung der Mitarbeiter 178
(4) Etablierung externer und interner Kommunikationsverfahren 179
(5) Dokumentation des Umweltmanagementsystems 179
c) Umwelterklärung 179
d) Eintragung von Organisationen in das EMAS-Register 183
e) EMAS-Zeichen 184
III. Elemente des EMAS-Subsystems zur Kontrolle der Umweltleistung 185
1. Akteure des EMAS-Subsystems zur Kontrolle der Umweltleistung 186
a) Betriebsprüfer i.S. der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 187
b) Umweltgutachter 187
c) Zulassungsstelle 189
2. Instrumente des Kontrollsystems 190
a) Instrumente direkter Kontrolle von Umweltschutzmaßnahmen 191
aa) Eigenkontrollen der Organisationen 191
(1) Operative Kontrollen im Rahmen des Umweltmanagementsystems 192
(2) Umweltbetriebsprüfungen 193
(a) Planung von Umweltbetriebsprüfungen 194
(b) Vorbereitung der Umweltbetriebsprüfung 194
(c) Prüfung schriftlicher Unterlagen 195
(d) Untersuchung der Betriebsbedingungen und Ausrüstungen 195
(e) Prüfung des Umweltmanagementsystems 195
(f) Kommunikation mit dem zuständigen Personal 195
(g) Erstellung eines schriftlichen Berichts über die Umweltbetriebsprüfung 196
bb) Unmittelbare Fremdkontrollen durch unabhängige externe Akteure 196
(1) Prüfung des Umweltgutachters 197
(a) Prüfungsgrundsätze umweltgutachterlicher Tätigkeit 199
(aa) Objektivitätsprinzip 199
(bb) Vollständigkeitsprinzip 199
(cc) Funktionsfähigkeitsprinzip 200
(dd) Prinzip der Rechtstreue 200
(ee) Dokumentationsprinzip 201
(ff) Prinzip der Vermeidung unnötiger Doppelarbeit und Stichprobenprinzip 201
(gg) Prinzip ganzheitlicher Bewertung 201
(b) Das Handlungsschema des Umweltgutachters 202
(aa) Einsicht in die relevanten Unterlagen 202
(bb) Besuch der Organisation 202
(cc) Kommunikation mit den Angehörigen der Organisation 202
(dd) Erstellung eines Prüfungsberichts für die Leitung der Organisation 203
(2) Kontrolle durch die zuständige Stelle 203
(3) Kontrolle durch die Öffentlichkeit und durch interessierte Kreise 205
b) Instrumente indirekter Kontrolle (Kontrolle der Kontrolleure) 205
aa) Zulassung von Umweltgutachtern 206
bb) Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter 209
IV. Zeitlicher Ablauf einer Teilnahme an EMAS-II 212
1. Startphase 214
2. Folgephasen 216
3. Phasen der Teilnahme an EMAS sowie Betriebsprüfungszyklus und Prüfungszyklus des Umweltgutachters 217
B. Rechtmäßigkeit der Verordnung (EG) Nr. 761/2001? 219
I. Wahl der richtigen Rechtsgrundlage? 219
1. Art. 95 I EGV - Handlungsbefugnis der EG im Sachbereich Binnenmarkt als Rechtsgrundlage der Verordnung (EG) Nr. 761/2001? 220
2. Artt. 40, 47 I i.V. mit Artt. 48 und 55 EGV - Befugnisse zum Erlass von Rechtsakten im Bereich der Anerkennung von Befähigungsnachweisen als einschlägige Rechtsgrundlage? 223
II. Rechtmäßigkeit des Rechtsetzungsverfahrens der Verordnung (EG) Nr. 761/2001? 227
1. Rechtmäßiger Wechsel vom Verfahren der Zusammenarbeit zum Verfahren der Mitentscheidung? 228
2. Rechtmäßigkeit einzelner Verfahrensschritte nach Art. 251 EGV? 230
a) Fehlende Stellungnahme des Ausschusses der Regionen 233
b) Billigung des gemeinsamen Entwurfes durch den Vermittlungsausschuss sowie seine Annahme durch das Europäische Parlament und den Rat 234
III. Weitere Argumente, die gegen eine Rechtmäßigkeit der Verordnung (EG) Nr. 761/2001 insgesamt oder in Teilen sprechen 235
1. Wahl der richtigen Handlungsform? 237
2. Beachtung des europarechtlichen Subsidiaritätsprinzips? 238
IV. Ergebnis 239
C. Instrumente von EMAS im Hinblick auf die Einhaltung geltenden Umweltrechts durch Organisationen 240
I. Instrumente der Eigenüberwachung von Organisationen 240
1. Umweltprüfung 241
2. Umweltmanagementsystem 241
a) Selbstverpflichtung zur Einhaltung geltenden Umweltrechts 242
b) Kontrollmaßnahmen betreffend die Einhaltung geltenden Umweltrechts 242
3. Speziell: Umweltbetriebsprüfungen 243
4. Umwelterklärung als Ergänzung 244
II. Fremdüberwachung 245
1. Überwachung durch zugelassene Umweltgutachter 245
2. Überwachung durch die zuständige Stelle 246
III. Instrumente der Kontrolle der Kontrolleure 246
1. Zulassung der Umweltgutachter 247
2. Aufsicht über zugelassene Umweltgutachter 247
IV. Abschließende Betrachtung der Instrumente von EMAS im Hinblick auf die Einhaltung geltenden Umweltrechts durch Organisationen 248
Teil 4: Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung umweltordnungsrechtlicher Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege lata 251
A. Möglichkeiten zur faktischen Privatisierung der Betreiberüberwachung nach geltendem Recht 255
I. Rechtmäßigkeit faktischer Privatisierungsmaßnahmen im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 255
1. Streng gesetzesakzessorische Verwaltung als zwingendes Gebot des Rechtsstaatsprinzips? 256
2. Fachrechtliche Befugnisse zur Festlegung von Zeitpunkt sowie von Art und Umfang behördlichen Überwachungsverhaltens? 258
3. Zur Verfassungsmäßigkeit von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG 262
a) Zur Vereinbarkeit von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG mit den Freiheitsgrundrechten 262
aa) Staatliche Aufgabenzuweisungen an die Exekutive als Verstoß gegen Freiheitsgrundrechte? 263
bb) Behördliche Entscheidungsbefugnisse als Verstoß gegen Freiheitsgrundrechte? 264
b) Zur Vereinbarkeit von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG mit der verfassungsrechtlichen Kompetenzverteilung zwischen Legislative und Exkutive 265
4. Qualifizierung der behördlichen Entscheidungsbefugnisse zum umweltrechtlichen Überwachungsverhalten aus § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG als Ermessen? 271
5. Ermessenstypologie im Kontext faktischer Privatisierungsmaßnahmen unter Einbeziehung von EMAS betreffend den Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 273
a) Typisierung des dauerhaften Verzichts auf Überwachungsmaßnahmen gegenüber Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind: 1. Gruppe faktischer Privatisierungsmaßnahmen 274
b) Typisierung des dauerhaften Ersatzes unmittelbarer behördlicher Überwachungsmaßnahmen durch Überwachungsmaßnahmen der am Kontrollsystem von EMAS beteiligten Akteure bei Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind: 2. Gruppe faktischer Privatisierungsmaßnahmen 278
6. Rechtmäßigkeit der Ausübung des quasi-planerischen Entschließungsermessens nach § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG i.S. eines dauerhaften Verzichts auf Überwachungsmaßnahmen gegenüber Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind? 278
a) Materielles Vollständigkeitsgebot in Bezug auf alle wesentlichen rechtlichen und alle wesentlichen tatsächlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Ermessensbetätigung 279
b) Genereller Umfang des behördlichen Entschließungsermessens in der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung gem. § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG in Bezug auf Betreiber, die in das EMAS-Register eingetragen sind 284
aa) Wortlaut sowie innere und äußere Systematik von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG 285
bb) Sinn und Zweck von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG 285
(1) Verbot eines auf die Aufgabenerfüllung bezogenen behördlichen Entschließungsermessens als Grenze teleologischer Auslegung? 287
(2) Zum Einfluss des europäischen Sekundärrechts auf Sinn und Zweck von § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG 288
cc) Informationsgehalt der EMAS-Registereintragung in Bezug auf die Einhaltung von Umweltrecht durch Anlagenbetreiber 292
dd) Zusammenfassung 293
c) Sonstige wesentliche rechtliche Aspekte in Bezug auf die Ausübung des behördlichen Entschließungsermessens im Zusammenhang mit der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung bezogen auf Organisationen, die in das EMAS-Register eingetragen sind 293
aa) Überwachungsrechtliche Spezialvorschriften des Bundes im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht 294
bb) Grundrechtspositionen der zu überwachenden Organisationen 297
(1) Probleme der Grundrechtsträgerschaft von Organisationen 298
(a) Probleme der Grundrechtsträgerschaft rein privater Anlagenbetreiber 299
(b) Grundrechtsträgerschaft faktischer privater Organisationseinheiten und ausländischer juristischer Personen des Privatrechts? 301
(c) Grundrechtsträgerschaft staatlicher Anlagenbetreiber in privater Rechtsform? 302
(d) Probleme der Grundrechtsträgerschaft gemischtwirtschaftlicher Anlagenbetreiber 303
(e) Ergebnis 306
(2) Staatliche Überwachungsmaßnahmen als Eingriff in den sachlichen Schutzbereich einschlägiger Grundrechte? 307
(a) Eigentumsgarantie gem. Art. 14 I GG, Berufsfreiheit gem. Art. 12 I GG und allgemeine Handlungsfreiheit gem. Art. 2 I GG sowie Schutz der räumlichen Privatsphäre nach Art. 13 GG und Recht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG 308
(b) Allgemeiner Gleichheitssatz gem. Art. 3 I GG 314
(aa) Probleme der Vergleichbarkeit von Überwachungssachverhalten im Lichte von Art. 3 I GG 315
(bb) Ungleichbehandlungen im Rahmen behördlicher Betreiberüberwachung auf Basis der Eintragung in das EMAS-Register? 316
(cc) Gleichbehandlungen im Rahmen behördlicher Betreiberüberwachung auf Basis der Eintragung in das EMAS-Register? 318
(dd) Ergebnis 319
(3) Fazit zu den Grundrechtspositionen der umweltrechtlich zu überwachenden Organisationen 320
cc) Rechtlicher Schutz Dritter - objektive Grundrechtsgewährleistungen und subjektive öffentliche Rechte 321
(1) Objektivrechtlicher Grundrechtsgehalt: Grundrechtlicher Schutz für Dritte bzw. die Allgemeinheit aus Art. 2 II 1 und Art. 14 I GG 322
(2) Subjektive öffentliche Rechte Dritter auf umweltrechtliche Überwachungsmaßnahmen der zuständigen Umweltbehörden: Individueller Drittschutz 324
dd) Sonstige verfassungsrechtlich geschützte Gemeinwohlbelange 328
(1) Staatszielbestimmung zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen gem. Art. 20a GG 328
(2) Effektivität und Effizienz als allgemeine Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung 330
(a) Verwaltungseffektivität 336
(b) Verwaltungseffizienz und Sparsamkeit 336
ee) Länderverfassungsrecht und Landesrecht betreffend die umweltrechtliche Betreiberüberwachung 338
(1) Landesverfassungsrecht 339
(2) Landesrechtliche Überwachungsvorschriften im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 345
ff) Umweltrechtliche Verwaltungsvorschriften mit Bezug zu EMAS 347
d) Wesentliche faktische Gesichtspunkte im Rahmen der Ausübung behördlichen Entschließungsermessens betreffend die umweltrechtliche Betreiberüberwachung von Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind 350
e) Zusammenfassende Betrachtung aller wesentlichen Aspekte im Rahmen der Ausübung von Entschließungsermessen betreffend die immissionsschutz-, wasser- und abfallrechtliche Überwachung gegenüber Betreibern, die als Organisation in das EMAS-Register eingetragen sind 353
aa) Quasi-planerisches Entschließungsermessen im Rahmen der Ausübung von Entschließungsermessen betreffend die immissionsschutz-, wasser- und abfallrechtliche Überwachung gegenüber Betreibern, die als Organisation in das EMAS-Register eingetragen sind 353
(1) Abwägungsmaßstäbe im Zusammenhang mit der Betätigung des quasi-planerischen Entschließungsermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung durch die zuständigen Behörden 356
(2) Anwendungskonkurrenz unterschiedlicher Abwägungsmaßstäbe im Rahmen der Betätigung des quasi-planerischen Behördenermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung: Lösungsansätze 359
(3) Anwendungskonkurrenz unterschiedlicher Abwägungsmaßstäbe im Rahmen der Betätigung des quasi-planerischen Behördenermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung: Bewertung der Lösungsansätze 360
(4) Eigenes Konzept rechtmäßiger Entscheidungen im Rahmen der Betätigung des quasi-planerischen Behördenermessens im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 362
(5) Anwendung des eigenen Konzepts rechtmäßiger Entscheidungen auf das quasi-planerische Entschließungsermessen im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 363
(6) Zur zentralen Bedeutung der Faktenlage sowie der Vorentscheidungen des Gesetzgebers bei der Betätigung des quasi-planerischen Entschließungsermessens der zuständigen Behörden im Rahmen der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 365
(7) Ergebnis 367
bb) Klassisches Entschließungsermessen im Rahmen der Ausübung von Entschließungsermessen betreffend die immissionsschutz-, wasser- und abfallrechtliche Überwachung gegenüber Betreibern, die als Organisation in das EMAS-Register eingetragen sind 368
7. Rechtmäßigkeit der Ausübung des quasi-planerischen Auswahlermessens nach § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG i.S. eines dauerhaften Ersatzes unmittelbarer behördlicher Überwachung durch Überwachungsmaßnahmen der am Kontrollsystem von EMAS beteiligten privaten Akteure bei Betreibern, die in das EMAS-Register eingetragen sind? 368
a) Genereller Umfang des behördlichen Auswahlermessens in Bezug auf die öffentlichrechtliche Beauftragung Privater mit staatlichen Überwachungsmaßnahmen 370
b) Eignung der Akteure des EMAS-Kontrollsystems als öffentlich-rechtliche Beauftragte der nach Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht zuständigen Behörden? 371
aa) Beauftragungsverbot für Betriebsprüfer? 372
bb) Beauftragungsverbot für Umweltgutachter? 374
II. Zusammenfassung 378
B. Möglichkeit einer rechtlichen Flankierung faktischer Privatisierungen im Rahmen der Betreiberüberwachung durch den Abschluss öffentlich-rechtlicher Verträge? 381
I. Zum Mindestinhalt öffentlich-rechtlicher Verträge im Zusammenhang mit der planmäßigen faktischen Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht 385
II. Zur Rechtmäßigkeit öffentlich-rechtlicher Verträge im Zusammenhang mit der planmäßigen faktischen Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht 386
1. Subordinationsrechtlicher oder koordinationsrechtlicher Vertrag? 387
2. Zulässigkeit des skizzierten Vertragstyps nach §§ 54 ff. VwVfG? 388
a) Formelle Zulässigkeit 388
b) Materielle Zulässigkeit 388
aa) Leistung der Behörde: Unterlassen i.S. eines Verzichts auf alle - nicht zwingend vorgeschriebenen - Maßnahmen der umweltrechtlichen Regelüberwachung 388
bb) Gegenleistung der Anlagenbetreiber: Zusicherung eines bestimmten umweltschutzbezogenen Informationsverhaltens 389
cc) Zum Vergleichscharakter des skizzierten Vertragstyps i.S. von § 55 VwVfG 390
dd) Vertrag zu Lasten Dritter nach § 58 I VwVfG? 391
c) Ergebnis 393
C. Zusammenfassung 394
Teil 5: Möglichkeiten und Grenzen einer materiellen Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege ferenda 397
A. Zieldefinition für eine Privatisierung der Betreiberüberwachung in Deutschland 399
I. Ausgangspunkt: Die (politische) Hypothese der Geeignetheit und Wirksamkeit von EMAS als ein privates Überwachungsinstrument des Umweltrechts 400
II. Notwendigkeit eines Dualismus von ordnungsrechtlicher Überwachung einerseits und EMAS-II andererseits? 402
1. Primär wirkungstheoretische (überwachungstheoretische) Argumente 403
a) Wechselspiel zwischen dem Strukturprinzip freiwilliger Teilnahme einerseits und dem Teilnahmeanreiz staatlicher Vollzugserleichterung andererseits 404
b) Überwachungsmechanismen der Eintragungsverweigerung, der Aussetzung einer Eintragung oder der Austragung aus dem Teilnahmeregister bei behördlicher Kenntnis von Verstößen gegen geltendes Umweltrecht 404
c) Risiko der Umweltgutachter betreffend die Aufdeckung mangelhafter Prüfungen durch parallele staatliche Kontrollen 405
2. Primär (rechts-)politische Argumente 411
a) Aufrechterhaltung eines (Mindest-)Überwachungspotenzials des Staates im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 411
b) (Rechts-)Unsicherheit aufgrund der Konzeption von EMAS als experimentelles Recht auf europäischer Ebene 413
aa) Verlust an nationaler Steuerungskompetenz 414
bb) Verlust an Rechts- und Rechtsanwendungssicherheit 414
cc) Aufgabe von EMAS durch die EG 414
c) Bessere Überwachungsqualität der behördlichen Überwachung aufgrund ordnungsrechtlicher Instrumente 416
d) Gewährleistung von Rechtskontinuität und Rechtsanwendungskontinuität 418
3. Ergebnis 420
III. Zur Notwendigkeit einer Aufgabe des rechtspolitischen Strukturprinzips freiwilliger EMAS-Teilnahme 420
1. Inhalt und Bedeutung des EMAS zu Grunde liegenden rechtspolitischen Freiwilligkeitsprinzips 421
2. Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS - kein Widerspruch zum Inhalt des EMAS zu Grunde liegenden rechtspolitischen Freiwilligkeitsprinzips? 424
3. Ergebnis 427
IV. Funktionale Äquivalenz von behördlich getragener umweltordnungsrechtlicher Betreiberüberwachung einerseits und EMAS-II andererseits als Vorbedingung einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung? 427
1. Funktionale Äquivalenz als normativer Maßstab 431
a) Die Methodik der Bestimmung funktionaler Äquivalenz 432
aa) Wirkmächtigkeit von Überwachungsinstrumenten nach V. Schneider 433
bb) Faktische Durchsetzungsmacht von Überwachungsinstrumenten nach V. Schneider 434
b) Methodische Probleme bei der Bestimmung funktionaler Äquivalenz 434
2. Funktionale Äquivalenz als Merkmal von EMAS und als rechtspolitisches Argument 437
3. Ergebnis 438
V. Skizze eines zukünftigen Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht unter Einbeziehung von EMAS 438
1. Grundzüge eines möglichen zukünftigen Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS 439
a) Sachlicher Geltungsbereich eines Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung 439
b) Personeller Geltungsbereich eines Regelungsmodells privater Betreiberüberwachung 440
c) Zeitlicher Geltungsbereich einer privaten Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS 442
d) Aufbau und Funktionsweise eines privaten Überwachungssystems im Unterschied zu den de lege lata bestehenden Überwachungsregimen 443
2. Zur Neudefinition einiger Schnittstellen zwischen öffentlichem Recht - und hier insbesondere den staatlichen betreiberbezogenen Kontrollfunktionen - einerseits und privater Betreiberüberwachung andererseits 448
a) Behördliche Handlungsoptionen in Fällen (begründeter) Zweifel an Mitteilungen der Anlagenbetreiber oder in Fällen ungenügender Information durch die Anlagenbetreiber 449
b) Behördliche Handlungsoptionen in Fällen konkreter akuter Rechtsgutgefährdungen 451
c) Zur Funktion nationaler Bestimmungen zur Eigenüberwachung im Kontext einer Privatisierung der Betreiberüberwachung durch EMAS 452
d) Zur Funktion privater Sachverständiger im Kontext einer Privatisierung der Betreiberüberwachung durch EMAS 455
3. Einordnung des skizzierten Regelungsmodells in das Raster gängiger Privatisierungskategorien 457
4. Eine kurze Reflexion zum Privatisierungspotenzial von EMAS im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 461
B. Rechtliche Grenzen einer Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland unter Einbeziehung von EMAS 463
I. Europarechtliche Grenzen einer Privatisierung der Betreiberüberwachung 463
1. Privatisierungsgrenzen des primären EG-Rechts im Hinblick auf die umweltrechtliche Betreiberüberwachung? 464
a) Die Eigentumsordnung sowie die Wirtschafts- und Wettbewerbsordnung in der Europäischen Gemeinschaft 465
b) Allgemeine Funktionsfähigkeit der EG 467
aa) Allgemeine europarechtliche Anforderungen an den nationalen Vollzug europäischen Rechts 468
bb) Zwischenergebnis 471
c) Vollzug von gemeinschaftlichen Umweltschutzvorschriften gem. Art. 175 IV EGV 472
aa) Wortlaut von Art. 175 IV EGV 473
bb) Systematische Auslegung von Art. 175 IV EGV 474
(1) Innere Systematik von Art. 175 EGV 475
(2) Äußere Systematik zu Art. 175 IV EGV 475
(a) Art. 175 IV EGV als Element des dritten Teils im EGV und hier insbesondere von Titel XIX 475
(b) Art. 175 IV EGV im Licht der allgemeinen Grundsätze des primären Gemeinschaftsrechts 477
(aa) Prinzip nationaler Eigenständigkeit im Rahmen des mitgliedstaatlichen Vollzugs von Gemeinschaftsrecht 478
(bb) Prinzip nationaler Eigenständigkeit im Rahmen des mitgliedstaatlichen Vollzugs von Gemeinschaftsrecht vs. Prinzip der Gemeinschaftstreue 480
cc) Teleologische Auslegung von Art. 175 IV EGV 483
d) Ergebnis 483
2. Privatisierungsgrenzen des sekundären EG-Rechts im Hinblick auf die umweltrechtliche Betreiberüberwachung? 484
a) Europäisches Immissionsschutzrecht 485
aa) Europäisches Sekundärrecht im Sachbereich Lärmbekämpfung 485
bb) Richtlinien im Bereich der Bekämpfung von Luftverschmutzung 488
(1) Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfälle und ihre Vorgängerregelungen 490
(a) Richtlinie 2000/76/EG 491
(b) Richtlinie 94/67/EG sowie Richtlinie 89/369/EWG und Richtlinie 89/429/EWG 493
(c) Ergebnis 495
(2) Richtlinie 1999/13/EG über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen 496
(3) Richtlinie 88/609/EWG zur Begrenzung von Schadstoffemissione von Großfeuerungsanlagen in die Luft 497
(4) Richtlinie 84/360/EWG zur Bekämpfung der Luftverunreinigung durch Industrieanlagen 499
(5) Ergebnis 499
b) Europäisches Wasserschutzrecht 500
aa) Stoffbezogenes europäisches Wasserschutzrecht 502
(1) Das stoffbezogene Wasserschutzregime der (Rahmen-)Richtlinie 76/464/EWG und ergänzender Richtlinien 502
(2) Gewässerschutz vor Verunreinigungen durch Nitrat aus landwirtschaftlichen Quellen nach Richtlinie 91/676/EWG 503
bb) Behandlung kommunaler Abwässer gem. Richtlinie 91/271/EWG 504
cc) Ergebnis 506
c) Europäisches Abfallrecht 506
aa) Allgemeines Abfallrecht 506
bb) Besonderes Abfallrecht für bestimmte Abfallarten 507
cc) Richtlinie 1999/31/EG über Abfalldeponien 509
dd) Ergebnis 510
d) Projekt- und anlagenbezogener Umweltschutz (UVP- und IVU-Richtlinie) 511
aa) UVP-Richtlinie 511
bb) IVU-Richtlinie 512
e) Verordnung (EG) Nr. 761/2001: EMAS-II 513
aa) 9. Erwägungsgrund zur Verordnung (EG) Nr. 761/2001 513
bb) Art. 10 Abs. 2 Satz 1 und Art. 6 Abs. 4 Satz 2 Verordnung (EG) Nr. 761/2001 514
3. Zur Vereinbarkeit der im sekundären Europarecht festgestellten Grenzen einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung mit dem primären Europarecht 516
4. Zusammenfassung 517
II. Verfassungsrechtliche Grenzen einer Privatisierung der Betreiberüberwachung? 518
1. Das skizzierte Regelungsmodell als ungerechtfertigter Eingriff in die wirtschaftliche Handlungsfreiheit betroffener privater Anlagenbetreiber? 519
a) Eröffnung freiheitsgrundrechtlicher Schutzbereiche 519
b) Aspekte der Maßstabstrias des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsprinzips 521
aa) Ausgewählte Gesichtspunkte der Erforderlichkeit eines privatisierten Überwachungsmodells unter Einbeziehung von EMAS 522
(1) Erforderlichkeit im Vergleich zur umweltrechtlichen Betreiberüberwachung de lege lata? 523
(2) Erforderlichkeit im Vergleich zu Überwachungsmodellen mit reduzierten binnenorganisatorischen Vorgaben für die Eigenüberwachung von Anlagenbetreibern? 524
(3) Erforderlichkeit zukunftsgerichteter EMAS-Systemkomponenten? 526
(4) Erforderlichkeit anlagenbezogener Stilllegungsverpflichtungen? 528
bb) Angemessenheit bzw. Proportionalität 531
c) Verschärfte verfassungsrechtliche Maßstäbe für staatliche Indienstnahmen Privater aufgrund der Sonderabgaben-Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts? 533
d) Zur Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Rahmen der Proportionalitätsprüfung staatlicher Inpflichtnahmen am Maßstab wirtschaftlicher Freiheitsgrundrechte 536
e) Sonstige Bewertungen des privatisierten Überwachungsmodells am Maßstab des allgemeinen Gleichheitssatzes 537
2. Verfassungsgrundsätze und Staatszielbestimmungen 538
a) Notwendige bzw. originäre Staatsaufgaben 541
aa) Notwendige Staatsaufgaben als ungeschriebenes Verfassungsrecht 541
bb) Methodik zur Ermittlung notwendiger Staatsaufgaben 544
cc) Umweltrechtliche Betreiberüberwachung als notwendige Staatsaufgabe mit Privatisierungsverbot? 545
(1) Allgemeiner Staatsaufgabenbegriff und Privatisierungsverbot 546
(2) Notwendige Staatsaufgaben und Privatisierungsverbot 547
(3) Aufgabe als Feld möglicher Handlungen von Akteure in Bezug auf ihre Umwelt 552
(4) Notwendigkeit von abstrakt-generellen Staatsaufgaben als funktionale Alternativlosigkeit am Maßstab der Wohlfahrt 553
(5) Abstrakt-generelle notwendige Staatsaufgaben und abgeleitete konkretere Staatsaufgaben 554
(6) Grenzen der Qualifikation konkreterer Staatsaufgaben als notwendige Staatsaufgaben 556
(7) Abschließende Betrachtung der Staatsaufgabe umweltrechtliche Betreiberüberwachung 557
dd) Ergebnis 560
b) Demokratieprinzip 560
c) Rechtsstaatsprinzip und Gewährleistung innerer Sicherheit 563
d) Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen als Staatsziel 567
3. Staatliche Verantwortung für die Wirksamkeit der Grundrechte (objektivrechtlicher Grundrechtsschutz) 569
a) Die im Kontext einer Privatisierung der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung einschlägigen objektivrechtlichen Grundrechtsdimensionen 570
b) Zur möglichen Gegenansicht von Laskowski 575
c) Zum objektiven Aspekt der Reduzierung von Grundrechtsbindungen durch materielle Privatisierungen 577
4. Sonstiges Staatsorganisationsrecht im Grundgesetz 579
a) Exekutivische Kompetenzordnung des Grundgesetzes (Artt. 83 ff. GG) 580
b) Funktionsvorbehalt für die Beamten des öffentlichen Dienstes (Art. 33 IV GG) 581
5. Weitere verfassungsrechtliche Aspekte mit potenziell privatisierungshemmendem Charakter 585
a) Staatliche Letztverantwortung und staatliches Steuerungsvermögen 587
aa) Staatliche Letztverantwortung als verfassungsrechtliche Grenze einer privatisierten umweltrechtlichen Betreiberüberwachung unter Einbeziehung von EMAS? 588
bb) Die Kritikpunkte von Reinhardt und Weiß 593
cc) Ergebnis 598
b) (Verfassungs-)Gebot funktionaler Äquivalenz? 599
c) Öffentlicher Überwachungszweck und übergeordnetes öffentlich-rechtliches Kontrollsystem als Grenzen einer materiellen Privatisierung? 602
d) Verfassungswidrige Haftungsreduzierung auf Grund von Privatisierung? 607
6. Zusammenfassung 608
III. Umweltrechtliche Grenzen einer Privatisierung der Betreiberüberwachung? 611
1. Verursacherprinzip 614
2. Kooperationsprinzip 617
3. Vorsorgeprinzip 619
4. Ergebnis 620
C. Exkurs: Ausgewählte rechtliche Probleme des Prozesses einer Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung in Deutschland unter Einbeziehung von EMAS 621
I. Erforderliche Änderungen des (sekundären) europäischen Umweltrechts 622
1. Mindestumfang einer Änderung umweltrechtlicher Überwachungsregelungen im europäischen Sekundärrecht und alternative Regelungsmodelle 623
a) Privatisierungsindifferente Überwachungsregelungen 624
b) Explizit privatisierungsoffene Überwachungsregelungen 624
2. Primärrechtlicher Rahmen der für eine Privatisierung erforderlichen Änderungen an europarechtlichen Überwachungsregelungen 625
II. Erforderliche Änderungen im nationalen Umweltrecht 629
1. Notwendigkeit und Mindestumfang der Änderungen an umweltrechtlichen Überwachungsregelungen im deutschen Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht 629
2. Verfassungrechtlicher Rahmen von Gesetzesänderungen im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht 632
a) Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes 633
b) Änderungen des Wasserhaushaltsgesetzes und der Landeswassergesetze 633
III. Einbindung oder Substitution bestehender umweltrechtlicher Verwaltungsvorschriften? 635
1. Überführung in Rechtsnormqualität 636
2. Individualisierte Aufwertung des Inhalts von Verwaltungsvorschriften durch (normkonkretisierenden) Verwaltungsakt im Rahmen von Eröffnungskontrollen und (späteren) Auflagen 638
3. Ergebnis 639
IV. Zusammenfassung 639
Teil 6: Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und ergänzende Ausblicke 643
A. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und abschließende Betrachtungen 644
I. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse 644
1. Erkenntnisse zu den Überwachungsregimen im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht de lege lata 645
2. Erkenntnisse zum novellierten Environmental Management and Audit Scheme, kurz EMAS 651
3. Möglichkeiten und Grenzen der Privatisierung umweltordnungsrechtlicher Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege lata 655
4. Möglichkeiten und Grenzen einer materiellen Privatisierung der umweltordnungsrechtlichen Betreiberüberwachung im Immissionsschutz-, Wasser- und Abfallrecht durch EMAS de lege ferenda 671
II. Gegenüberstellung der eigenen Ergebnisse mit den wesentlichen Befunden der Arbeiten von Ch. Groß und Ch. Streck 691
III. Statt eines Schlusswortes 695
B. Ergänzende Ausblicke 697
I. Kursorische Prüfung der Rechtmäßigkeit bestehender umweltrechtlicher (Fremd-) Überwachungsmonopole 697
1. Eingriff in den sachlichen Schutzbereich der Berufsfreiheit? 699
2. Berufszulassungs- oder Berufsausübungsregelungen? 703
3. Anforderungen der Stufentheorie und des allgemeinen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes 705
a) Erforderlichkeit? 706
aa) Alternativensuche 707
bb) Wirksamkeitsvergleich 709
b) Proportionalität oder Angemessenheit? 710
4. Zwischenergebnis 712
5. Aspekte intertemporalen Grundrechtsschutzes 712
a) Intertemporale Erforderlichkeitskorrektur? 714
b) Intertemporale Proportionalitätskorrektur? 717
aa) Gewichtsverschiebungen im Rahmen der Angemessenheitsabwägung aufgrund von Vollzugsdefiziten und Verfassungsänderungen? 719
bb) Gewichtsverschiebungen im Rahmen der Angemessenheitsabwägung aufgrund gesteigerter staatlicher Verantwortungsübernahme? 721
(1) Gesteigerte staatliche Verantwortung für grundgesetzliche Freiräume aufgrund struktureller verfassungsrechtlicher Immunisierung der Begründung der Überwachungsmonopole aus § 52 BImSchG, § 21 WHG und § 40 KrW-/AbfG? 722
(2) Die Bedeutung staatlicher Monopolverantwortung im Kontext der grundrechtlichen Berufsfreiheitsgarantie 726
6. Ergebnis 728
7. Verletzung der verfassungsrechtlichen Pflicht des Staates zur Bereitstellung funktionsfähiger Überwachungsinstitutionen? 730
II. Abschließender Blick auf das politische Handlungsfeld im Bereich der umweltrechtlichen Betreiberüberwachung 736
Literaturverzeichnis 757