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Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie

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Prokopf, K. (2007). Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie. Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Art. 249 Abs. 3 EGV und Art. 161 Abs. 3 EAGV. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52555-3
Prokopf, Kai Heinrich. Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie: Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Art. 249 Abs. 3 EGV und Art. 161 Abs. 3 EAGV. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52555-3
Prokopf, K (2007): Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie: Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Art. 249 Abs. 3 EGV und Art. 161 Abs. 3 EAGV, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52555-3

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Das gemeinschaftsrechtliche Rechtsinstrument der Richtlinie

Eine rechtsdogmatische Untersuchung der Art. 249 Abs. 3 EGV und Art. 161 Abs. 3 EAGV

Prokopf, Kai Heinrich

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 128

(2007)

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Abstract

Kai Heinrich Prokopf nimmt die nach nunmehr einem halben Jahrhundert immer noch bestehende Unsicherheit im Umgang mit gemeinschaftsrechtlichen Richtlinien zum Anlaß, dieses Rechtsinstrument - unter möglichst umfassender Auseinandersetzung mit den in Rechtsprechung und Literatur teils kontrovers vertretenen Auffassungen - einer näheren rechtsdogmatischen Betrachtung zu unterziehen.

Einführend gibt der Verfasser einen Überblick über das Wesen der Richtlinie, die gemeinschaftsrechtlichen Ermächtigungsgrundlagen zu deren Erlaß sowie die hierbei zu beachtenden Verfahren. Einen ersten Schwerpunkt bilden die Verbindlichkeit und zulässige Regelungsintensität von Richtlinien. Nach einer Darstellung der Wirkungsweise und der innerstaatlichen Verwirklichung von Richtlinien wird die Sperrwirkung von Richtlinien erörtert. Hieran schließt sich als zweiter Schwerpunkt eine eingehende Untersuchung der richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts an, wobei insbesondere auch auf die überschießende Richtlinienumsetzung eingegangen wird. Einen besonderen Schwerpunkt bilden schließlich die Rechtswirkungen der Richtlinien bei nicht ordnungsgemäßer Umsetzung. Dabei werden vor allem die vom Gerichtshof geschaffenen Sanktionskategorien der unmittelbaren Wirkung und der Gewährung eines Schadensersatzanspruchs des einzelnen gegen den säumigen Mitgliedstaat näher betrachtet und auf ihre Zulässigkeit hin untersucht. Zuletzt wird erörtert, ob der Gerichtshof mit der sogenannten Emmott'schen Fristenhemmung eine neue, dritte Sanktionskategorie geschaffen hat.

Als Ergebnis konstatiert der Autor, daß die Gemeinschaftspraxis, gebilligt durch den Europäischen Gerichtshof, durch den Erlaß äußerst detaillierter Richtlinienvorgaben bedenklicherweise die vertragliche Konzeption der Richtlinie verlassen hat. Auch im Hinblick auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien ist festzustellen, daß diese einer vertraglichen Grundlage entbehrt und daher als unzulässige Rechtsschöpfung zu beurteilen ist; gleiches gilt für den vom Gerichtshof geschaffenen gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruch des einzelnen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort VII
Inhaltsübersicht IX
Inhaltsverzeichnis XI
Abkürzungsverzeichnis XVIII
Einleitung 1
I. Einführung in Problemstellung 1
II. Gang der Untersuchung 6
Erster Teil: Grundlegendes zum Wesen der Richtlinie 9
I. Einführung in die Rechtsnatur der Richtlinie 9
II. Die „Empfehlung“ des EGKSV als Vorläuferin der Richtlinie der Römischen Verträge 10
III. Adressaten der Richtlinie 13
IV. Formvorschriften für Richtlinien 17
1. Äußere Gestaltung der Richtlinien 17
2. Begründungs- und Bezugnahmepflicht für Richtlinien 18
3. Veröffentlichung, Bekanntgabe und Inkrafttreten von Richtlinien 19
V. Abgrenzung der Richtlinie von anderen Rechtsakten der Gemeinschaft 20
1. Bedeutung der Abgrenzung 20
2. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber der Verordnung 22
3. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber der Entscheidung 23
4. Abgrenzung der Richtlinie gegenüber Empfehlungen und Stellungnahmen 24
Zweiter Teil: Ermächtigungsgrundlagen und Verfahren zum Erlaß von Richtlinien 26
I. Ermächtigungen zum Erlaß von Richtlinien 26
1. Prinzip der begrenzten Ermächtigung 26
2. Unmittelbare Ermächtigungen aus den Verträgen 29
a) Bestimmte Ermächtigungen 29
aa) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen 29
bb) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Entscheidungen 31
cc) Ausschließliche Ermächtigungen zum Erlaß von Richtlinien 32
dd) Ermächtigungen zum Erlaß mehrerer bestimmter Rechtsinstrumente 33
b) Unbestimmte Ermächtigungen 34
c) Art. 211 Spstr. 4 EGV und Art. 308 EGV als Kompetenzgrundlagen zum Erlaß von Richtlinien 37
aa) Durchführungsbefugnisse der Kommission nach Art. 211 Spstr. 4 EGV 38
bb) Lückenschließungskompetenz des Art. 308 EGV 39
3. Ermächtigungen aufgrund des ungeschriebenen Gemeinschaftsrechts, insbesondere der „implied powers“-Lehre 44
II. Verfahren zum Erlaß von Richtlinien 45
1. Erlaß der Richtlinien durch den Rat oder durch den Rat und das Europäische Parlament gemeinsam 46
a) Anhörungsverfahren 46
b) Verfahren der Zusammenarbeit gemäß Art. 252 EGV 48
c) Verfahren der Mitentscheidung gemäß Art. 251 EGV 48
2. Erlaß von Richtlinien durch die Kommission 49
a) Originäre Rechtsetzungsbefugnisse der Kommission 49
b) Delegierte Rechtsetzungsbefugnisse 50
Dritter Teil: Verbindlichkeit und Regelungsintensität der Richtlinie 51
I. Einführung in die Problemstellung 51
II. Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs 52
III. Die vertragliche Konzeption der Richtlinie 54
1. Das Ausmaß der Verbindlichkeit des Richtlinieninhaltes im Hinblick auf die den Mitgliedstaaten zugebilligte Wahlfreiheit der Form und der Mittel 56
a) Durchgehende oder teilweise Verbindlichkeit des Richtlinieninhalts? 57
b) Abgrenzung von „Ziel“ einerseits sowie von „Form“ und „Mittel“ andererseits 59
c) „Richtlinien-Ergebnisse“ als verbindliches Ziel 63
d) Zwischenergebnis und Schlußfolgerung 65
2. Zulässige Regelungsintensität der Richtlinie 66
a) Beschränkung der zulässigen Regelungsintensität durch die Legaldefinition des Art. 249 Abs. 3 EGV 67
aa) Sinn und Zweck der Legaldefinition der Richtlinie 67
bb) Begriff „Ziel“ 69
cc) Begriff „Richtlinie“ 70
b) Systematische Überlegungen zur zulässigen Regelungsintensität 72
c) Schranken aus dem historischen Willen der Vertragsschöpfer 72
d) Schonung der nationalen Parlamente als verfassungsrechtliche Schranke 74
e) Europäisches Gewohnheitsrecht 76
f) Vergleich zur Rahmengesetzgebung des Bundes nach Art. 75 GG 76
aa) Grundsätze der deutschen Rahmengesetzgebung des Bundes gemäß Art. 75 GG 77
bb) Verwertbarkeit der Grundsätze der deutschen Rahmengesetzgebung für die gemeinschaftsrechtliche Richtliniengebung 79
3. Rechtsfolgen im Falle der Mißachtung der zulässigen Regelungsintensität von Richtlinien 83
IV. Ergebnis 84
Vierter Teil: Wirkungsweise und innerstaatliche Verwirklichung der Richtlinien 86
I. Verhältnis des Gemeinschaftsrechts zum nationalen Recht 86
1. Geltungsgrund des Gemeinschaftsrechts 86
2. Die Begriffe „unmittelbare Geltung“, „unmittelbare Anwendbarkeit“ und „unmittelbare Wirkung“ von Gemeinschaftsrecht 88
3. Unmittelbare Geltung und unmittelbare Anwendbarkeit im Hinblick auf Richtlinien 90
II. Zweistufiges Rechtsetzungsverfahren 94
1. Richtlinie als staatengerichteter und ausführungsbedürftiger Rechtsakt 94
2. Umsetzung der Richtlinien 96
a) Rechtsgrundlage der Umsetzungspflicht 96
b) Rechtsnatur des zur Ausführung einer Richtlinie erlassenen Rechts 97
c) Zur Umsetzung der Richtlinie verpflichtete innerstaatliche Stellen 98
d) Form des innerstaatlichen Umsetzungsakts 101
aa) Allgemeine Anforderungen des Gemeinschaftsrechts an die nationalen Umsetzungsvorschriften 102
bb) Geeignetheit der verschiedenen Umsetzungsmaßnahmen im einzelnen 104
cc) Innerstaatliche Anforderungen an die Umsetzung von Richtlinien 109
Fünfter Teil: Sperrwirkung der Richtlinie für die nationalen Rechtsetzungsorgane 110
I. Begriff der „Sperrwirkung“ 110
II. Rechtsfolgen bei Verletzung der Sperrwirkung von Richtlinien 112
III. Zeitpunkt des Eintritts der Sperrwirkung 117
Sechster Teil: Richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts 120
I. Begriff der „richtlinienkonformen Auslegung“ 120
II. Rechtsgrundlage der Verpflichtung zur richtlinienkonformen Auslegung 122
1. Gemeinschaftsrechtliches Gebot der richtlinienkonformen Auslegung 122
2. Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung kraft nationalen Rechts 126
3. Ergebnis 128
III. Anwendungsbereich der richtlinienkonformen Auslegung 129
1. Richtlinienkonforme Auslegung kraft Gemeinschaftsrechts 129
2. Richtlinienkonforme Auslegung kraft nationalen Rechts 130
IV. Zur richtlinienkonformen Auslegung verpflichtete innerstaatliche Organe 133
V. Die richtlinienkonforme Auslegung als Vorzugsregel 134
VI. Beginn der Pflicht zur richtlinienkonformen Auslegung 137
1. Richtlinienkonforme Auslegung kraft Gemeinschaftsrechts 137
2. Richtlinienkonforme Auslegung kraft nationalen Rechts 140
VII. Die Grenzen der richtlinienkonformen Auslegung 141
VIII. Verhältnis von richtlinien- und verfassungskonformer Auslegung 146
IX. Sonderprobleme überschießender Richlinienumsetzung - Quasi-richtlinienkonforme Auslegung 148
1. Einführung in die Problematik 148
2. Gebot der einheitlichen Auslegung nationalen Rechts – Quasi-richtlinienkonforme Auslegung überschießenden Rechts 153
a) Kein gemeinschaftsrechtliches Gebot der einheitlichen Auslegung 154
b) Nationales Gebot der einheitlichen Auslegung 157
3. Vorabentscheidungsverfahren des Art. 234 EGV 162
a) Zulässigkeit des Vorabentscheidungsverfahrens 162
b) Vorlagepflicht letztinstanzlicher Gerichte nach Art. 234 Abs. 3 EGV 167
Siebenter Teil: Rechtliche Folgen einer nicht ordnungsgemäßen Umsetzung von Richtlinien 168
I. Vertragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat 168
II. Unmittelbare Wirkung von Richtlinien als neu geschaffene Sanktionskategorie 170
1. Einführung in die Problematik 170
2. Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien 175
a) Unmittelbare Wirkung des primären Gemeinschaftsrechts 175
b) Unmittelbare Wirkung des sekundären Gemeinschaftsrechts, insbesondere der Richtlinien 177
3. Allgemeine Voraussetzungen der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien 182
a) Keine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie 184
b) Inhaltliche Unbedingtheit der Richtlinienbestimmung 185
c) Hinreichende Genauigkeit der Richtlinienbestimmung 187
4. Tragweite der unmittelbaren Anwendbarkeit von Richtlinien 188
a) Relevante Fallkonstellationen für die unmittelbare Wirkung von Richtlinien 188
b) Unmittelbare vertikale Wirkung von Richtlinien 189
c) Unmittelbare horizontale Wirkung von Richtlinien 190
d) Richtlinien mit Doppelwirkungen 192
e) Unmittelbare Wirkung von Richtlinien im Verhältnis zwischen zwei mitgliedstaatlichen Stellen 194
5. Zur unmittelbaren Anwendung von Richtlinien verpflichtete innerstaatliche Stellen 195
6. Anwendung unmittelbar wirkender Richtlinienbestimmungen ex officio 197
7. Direktwirkung von Richtlinien als Ergänzung des Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 f. EGV 200
8. Verhältnis der Direktwirkung von Richtlinien zur richtlinienkonformen Auslegung des nationalen Rechts 201
9. Zulässigkeit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zur unmittelbaren Wirkung von Richtlinien 202
a) Argumente für und gegen die Direktwirkung von Richtlinienbestimmungen 203
aa) Wortlaut des Art. 249 Abs. 3 EGV 203
(1) Konzeption der Richtlinie als zweistufiger Rechtsetzungsakt 203
(2) Mitgliedstaaten als alleinige Adressaten der Richtlinie 205
(3) Einschränkung des den Mitgliedstaaten verbleibenden Durchführungsermessens 206
(4) Umkehrschluß aus Art. 249 Abs. 2 S. 2 EGV 206
bb) Vertragliche Unterscheidung zwischen Richtlinien und Verordnungen 207
cc) Prinzip der begrenzten Ermächtigung 209
dd) Vertragsverletzungsverfahren der Art. 226 f. EGV als vertraglich vorgesehene Sanktion unzureichender Richtlinienumsetzung 210
ee) Vorabentscheidungsverfahren nach Art. 234 EGV 210
ff) Sicherstellung der praktischen Wirksamkeit („effet utile“) der Richtlinien 211
gg) Förderung der Rechtseinheit innerhalb der Gemeinschaft 213
hh) Integrationsförderne Wirkung der unmittelbaren Wirkung von Richtlinien 214
ii) Verbot des venire contra factum proprium 215
jj) Fehlendes Veröffentlichungsgebot für Richtlinien 218
kk) Gebot der Rechtssicherheit 219
ll) Europäisches Gewohnheitsrecht 219
b) Auslegung im engeren Sinne, richterliche Rechtsfortbildung oder Rechtsschöpfung? 220
aa) Auslegung im engeren Sinne 220
bb) Richterliche Rechtsfortbildung 221
cc) Rechtsschöpfung 223
III. Gemeinschaftsrechtlicher Staatshaftungsanspruch als weitere neu geschaffene Sanktionskategorie 225
1. Einführung in die Grundlagen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs 225
2. Voraussetzungen des gemeinschaftsrechtlichen Staatshaftungsanspruchs 228
3. Auslegung im engeren Sinne, richterliche Rechtsfortbildung oder Rechtsschöpfung? 233
a) Auslegung im engeren Sinne 234
b) Richterliche Rechtsfortbildung 236
c) Rechtsschöpfung 238
IV. Gemeinschaftsrechtlich begründete Hemmung nationaler Fristen 239
1. Gegenstand und Problematik der sog. Emmott’schen Fristenhemmung 239
2. Relativierung der Emmott’schen Fristenhemmung durch Folgeentscheidungen des Europäischen Gerichtshofs 246
3. Grundsätzlich keine Durchbrechung nationaler Verfahrensvorschriften durch das Gemeinschaftsrecht 247
Zusammenfassung, Gesamtbewertung und Ausblick 251
I. Zusammenfassung 251
II. Gesamtbewertung 255
III. Ausblick 259
Literaturverzeichnis 261
Verzeichnis der Rechtsprechung und weiterer Quellen 295
I. Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts 295
II. Entscheidungen der deutschen obersten Gerichtshöfe des Bundes 295
III. Entscheidungen anderer deutscher Gerichte 296
IV. Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs 296
V. Entscheidungen des Gerichts erster Instanz 301
VI. Schlußanträge der Generalanwälte am Europäischen Gerichtshof 301
VI. Rechtsakte des sekundären Gemeinschaftsrechts 302
1. Verordnungen 302
2. Richtlinien 302
3. Entscheidungen 304
4. Beschlüsse 304
VII. Sonstige Quellen 304
Sachwortverzeichnis 305