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Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht

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Sauthoff, E. (2007). Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52446-4
Sauthoff, Elisabeth. Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52446-4
Sauthoff, E (2007): Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52446-4

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Die Annäherung der Schadensersatzhaftung für Lieferung mangelhafter Ware an das UN-Kaufrecht

Sauthoff, Elisabeth

Münsterische Beiträge zur Rechtswissenschaft, Vol. 173

(2007)

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Abstract

Elisabeth Sauthoff beantwortet in der vorliegenden Arbeit die Frage, ob und inwieweit sich die Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im Zuge der deutschen Schuldrechtsreform an das UN-Kaufrecht angenähert hat. Zugleich erklärt sie die Vor- und Nachteile der Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im UN-Kaufrecht und im BGB.

Im Einzelnen werden die wesentlichen Haftungsvoraussetzungen, wie z. B. das Vorliegen eines Mangels, sowie die Stellung des Schadensersatzes im System der Rechtsbehelfe im UN-Kaufrecht und im BGB untersucht. Insbesondere durchleuchtet die Autorin die Verbindung des Konzepts der Pflichtverletzung mit dem Verschuldensprinzip im BGB. Ausgehend von der Voraussetzung des Vertretenmüssens untersucht sie, ob sich die Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im BGB an eine Garantiehaftung angenähert hat. Schließlich werden die Möglichkeiten der Haftungsfreizeichnung verglichen.

Die Verfasserin stellt fest, dass im deutschen Recht in vielen Punkten eine Annäherung an das UN-Kaufrecht besteht. Eine Annäherung der Schadensersatzhaftung für mangelhafte Lieferung im BGB an eine Garantiehaftung ist jedoch - zumindest vom Ergebnis her - nur für den Schadensersatz statt der Leistung zu verzeichnen. Im Ergebnis bietet das UN-Kaufrecht trotz der dort bestehenden Garantiehaftung gegenüber dem BGB im internationalen Handel einige Vorteile.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 13
Abkürzungsverzeichnis 28
§ 1 Einleitung 31
I. Gegenstand der Untersuchung und Zielsetzung 31
II. Gang der Untersuchung 34
1. Teil: Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware nach UN-Kaufrecht 37
§ 2 Das UN-Kaufrecht, sein Anwendungs- und Regelungsbereich sowie die Möglichkeit seines Ausschlusses 37
I. Entstehung des UN-Kaufrechts 37
II. Anwendungsbereich 38
III. Regelungsbereich 39
IV. Möglichkeit des Ausschlusses durch Parteivereinbarung 39
§ 3 Der Schadensersatzanspruch des Käufers gegen den Verkäufer gem. Art. 45 Abs. 1 lit. b CISG bei mangelhafter Lieferung 40
I. Anspruchsgrundlage und -voraussetzungen 40
II. Die Lieferung mangelhafter Ware als Vertragsverletzung i. S. d. Art. 45 Abs. 1 CISG 40
1. Vertragsgemäßheit der Ware 41
2. Freiheit der Ware von Rechten und Ansprüchen Dritter 43
III. Voraussetzungen für die Erhaltung des Schadensersatzanspruchs 43
1. Untersuchungs- und Rügeobliegenheit bei vertragswidriger Lieferung 43
2. Rügeobliegenheit bei Vorliegen eines Rechtsmangels 44
IV. Inhalt des Schadensersatzes (Art. 74 S. 1 CISG) 44
§ 4 Schadensersatz als Garantiehaftung 46
I. Vorbildfunktion des Common Law 46
II. Haftungskonzeption im Haager Kaufrecht 48
§ 5 Die Befreiungstatbestände der Art. 79, 80 CISG bei Lieferung mangelhafter Ware 51
I. Befreiungstatbestand des Art. 79 CISG 51
1. Anwendbarkeit des Art. 79 CISG auf die Haftung des Verkäufers für mangelhafte Lieferung 53
a) Argumente gegen die Anwendbarkeit 53
b) Argumente für die Anwendbarkeit 54
c) Diskussion und eigene Stellungnahme 55
2. Risiken innerhalb des typischen Einflussbereichs des Verkäufers 56
a) Der Verkäufer als Zwischenhändler 57
aa) Haftung für Vorlieferanten 57
(1) Direkte Anwendung des Art. 79 Abs. 2 CISG 59
(2) Analoge Anwendung des Art. 79 Abs. 2 CISG 61
(3) Haftung nach Art. 79 Abs. 1 CISG 61
bb) Haftung für verdeckte Mängel 61
b) Der Verkäufer als Hersteller der Ware 63
aa) Risiken aus dem Bereich der Produktion und Organisation einschließlich des Personalrisikos 63
bb) Haftung für Entwicklungsfehler 63
(1) Urteil des BGH vom 9.1.2002 64
(2) Unbeherrschbarkeit von Entwicklungsfehlern 65
(3) Diskussion und eigene Stellungnahme 66
cc) Haftung für Zulieferer und Haftung für verdeckte Mängel 67
3. Risiken außerhalb des typischen Einflussbereichs des Verkäufers 67
4. Haftung für Dritte gem. Art. 79 Abs. 2 CISG 68
5. Zwischenergebnis 69
6. Beweislast 70
7. Vertragliche Ausgestaltung der Haftungsbefreiung 71
II. Befreiungstatbestand des Art. 80 CISG 72
§ 6 Schadensersatz im System der Rechtsbehelfe 73
I. Die dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe 73
II. Besonderheiten im Fall der Lieferung mangelhafter Ware 74
1. Lieferung vertragswidriger Ware 75
2. Lieferung von mit einem Rechtsmangel behafteter Ware 75
III. Kriterium der wesentlichen Vertragsverletzung 76
IV. Die Lieferung mangelhafter Ware als wesentliche Vertragsverletzung 77
1. Wesentliche Vertragsverletzung bei Vorliegen eines Sachmangels 78
a) Qualitätsmangel und Falschlieferung 78
aa) Möglichkeit und Zumutbarkeit einer anderweitigen Verwertung 79
(1) Möglichkeit anderweitiger Verwertung 80
(2) Zumutbarkeit anderweitiger Verwertung 83
(3) Bewertung 85
bb) Behebbarkeit des Mangels 87
(1) Unerheblichkeit der Behebbarkeit des Mangels 88
(2) Berücksichtigung der Behebbarkeit des Mangels 89
(a) Rechtsprechung 89
(b) Literatur 90
(aa) „Dynamischer“ Begriff der wesentlichen Vertragsverletzung 91
(bb) Suspendierung des Vertragsaufhebungsrechts 92
(cc) Abwägung zwischen der Schwere der Vertragsverletzung und den Modalitäten ihrer Behebbarkeit 93
(3) Diskussion und eigene Stellungnahme 93
b) Quantitätsmangel 97
2. Wesentliche Vertragsverletzung bei Vorliegen eines Rechtsmangels 97
3. Zwischenergebnis 98
V. Das Verhältnis des Schadensersatzes zu den einzelnen Rechtsbehelfen 100
1. Mögliche Schadensarten 101
a) Nichterfüllungsschaden im engeren Sinne 101
b) Begleitschäden 101
c) Folgeschäden 102
d) Sinn dieser Kategorien 102
e) Verzögerungsschaden als eigene Kategorie? 103
2. Isolierte Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs 104
3. Schadensersatz in Verbindung mit der Vertragsaufhebung 105
4. Schadensersatz in Verbindung mit dem (Nach-) Erfüllungsanspruch 108
5. Schadensersatz in Verbindung mit der Minderung 109
§ 7 Das Vorhersehbarkeitserfordernis des Art. 74 S. 2 CISG 111
I. Funktion des Art. 74 S. 2 CISG 111
II. Maßstab 113
III. Vorhersehbarkeit bestimmter Schäden 114
1. Unmittelbar aus der Nichterfüllung resultierende Schäden 114
2. Folgeschäden 115
§ 8 Möglichkeiten von Haftungsausschluss und-beschränkungen durch Parteivereinbarung 118
§ 9 Zusammenfassung 121
2. Teil: Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware nach BGB 125
§ 10 Bedeutung des UN-Kaufrechts für die Auslegung der Regelungen über die Schadensersatzhaftung des Verkäufers im BGB 125
I. Auslegung des neuen Schuldrechts unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Allgemeinen 126
1. Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Rahmen der historischen Auslegung 126
2. „Einflusslinie“ vom UN-Kaufrecht über die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie bis in das BGB 127
a) Auslegung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie unter Berücksichtigung des UN-Kaufrechts 127
b) Umsetzung der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in das deutsche Recht 129
c) Richtlinienkonforme Auslegung von Transformationsnormen im deutschen Recht 130
d) Quasi-richtlinienkonforme Auslegung bei überschießender Umsetzung 130
aa) Einheitliche Auslegung aufgrund autonomer Entscheidung des Gesetzgebers 131
bb) Gemeinschaftsrechtlicher Ansatz 132
e) Zwischenergebnis 135
II. Einfluss des UN-Kaufrechts auf die Schadensersatzhaftung des Verkäufers und Konsequenzen für die Auslegung 135
1. Schadensersatzhaftung des Verkäufers für die Lieferung mangelhafter Ware nach altem Recht 135
2. Grundlegende Aspekte der Neuregelung der Schadensersatzhaftung des Verkäufers für die Lieferung mangelhafter Ware 139
3. Unmittelbarer Einfluss des UN-Kaufrechts und Konsequenzen für die Auslegung 142
4. Mittelbarer Einfluss des UN-Kaufrechts durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 144
a) Ausklammerung der Schadensersatzhaftung aus dem Regelungsbereich der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 145
b) Interne Harmonisierung und autonome Rechtsangleichung 146
5. Konsequenzen für die Auslegung 150
6. Zwischenergebnis 151
§ 11 Überblick über die Regelung der Schadensersatzhaftung des Verkäufers für Lieferung mangelhafter Ware 153
I. Mangelhaftigkeit der Kaufsache 153
1. Freiheit von Sachmängeln 154
a) Überblick über die Regelung des § 434 BGB 154
b) Berücksichtigung des UN-Kaufrechts im Rahmen der Auslegung von § 434 BGB und Vergleich 155
aa) Eignung für die vertraglich vorausgesetzte Verwendung 156
(1) Vergleich von Art. 2 Abs. 2 lit. b VerbrGK-RiL und Art. 35 Abs. 2 lit. b CISG 156
(2) Vertraglich vorausgesetzte Verwendung i. S. d. § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB 157
(3) § 434 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 BGB als gesetzlich typisierte konkludente Beschaffenheitsvereinbarung 159
bb) Eignung für die gewöhnliche Verwendung 160
cc) Öffentliche Äußerungen und Montagefehler 161
dd) Aliud-Lieferungen und Mengenabweichungen 161
c) Haftungsausschluss nach § 442 Abs. 1 BGB und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 163
d) Beweislast und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 164
2. Freiheit von Rechtsmängeln und Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 165
II. Rügepflicht 166
III. Zwischenergebnis 166
IV. Die verschiedenen Schadensersatzansprüche wegen Lieferung mangelhafter Ware 169
1. Schadensersatz statt der Leistung 170
a) Behebbarer Mangel 170
b) Unbehebbarer Mangel 170
c) Schadensersatz statt der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. § 282 BGB 172
d) Schadensersatz statt der ganzen Leistung im Gegensatz zum Schadensersatz statt der Leistung 174
2. Schadensersatz neben der Leistung 175
3. Abgrenzung von Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung 175
a) Abgrenzung anhand der alten Kategorien 176
b) Abgrenzung nach Art der verletzten Pflicht 177
c) „Schadensphänomenologische“ Abgrenzung 178
d) Abgrenzung nach dem Sinn und Zweck der Sonderregelung des Schadensersatzes statt der Leistung 181
aa) Schadensersatz statt der Leistung als Schadensersatz anstelle der primär geschuldeten mangelfreien Kaufsache 181
bb) Dynamisches Verständnis 182
(1) Schadensersatz statt der Leistung als Schaden infolge des endgültigen Ausbleibens der Leistung 182
(2) Schadensersatz statt der Leistung als der durch eine gedachte Nacherfüllung im spätestmöglichen Zeitpunkt vermeidbare Schaden 183
(a) Spätestmöglicher Zeitpunkt bei Unmöglichkeit der Nacherfüllung 184
(b) Spätestmöglicher Zeitpunkt bei Wegfall des Nacherfüllungsanspruchs gem. § 281 Abs. 4 BGB 184
(3) Sinnlosigkeit der Fristsetzung 188
(4) Zwischenergebnis 189
(5) Einordnung mangelbedingter Folgeschäden 190
(a) Das Erfüllungsinteresse betreffende Folgeschäden 190
(b) Das Integritätsinteresse betreffende Folgeschäden 191
(6) Kritik an dem dynamischen Verständnis und eigene Stellungnahme 195
4. Nachteile gegenüber dem UN-Kaufrecht 196
5. Konkurrenzverhältnis von Schadensersatz statt der Leistung und Schadensersatz neben der Leistung 197
6. Schadensersatz wegen Verzögerung der Leistung 199
a) Schadensersatz wegen Verzögerung der Nacherfüllung 199
b) Schadensersatz wegen Verzögerung der geschuldeten mangelfreien Leistung 201
aa) Ersatz des Nutzungsausfallschadens gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2 i. V. m. § 286 BGB 201
bb) Gesetzeswortlaut und Regierungsbegründung 203
cc) Argumente für den Ersatz von Nutzungsausfallschäden gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB und eigene Stellungnahme 204
dd) Konsequenzen für die Definition des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Leistung 207
7. Zwischenergebnis 207
§ 12 Verschuldensprinzip 210
I. Neufassung des § 276 Abs. 1 S. 1 BGB 211
1. Übernahme einer Garantie 212
2. Übernahme eines Beschaffungsrisikos 213
a) Legitimation einer Risikohaftung bei der Beschaffungsschuld 213
b) Dogmatische Grundlage der verschuldensunabhängigen Haftung für Beschaffungsschulden 214
aa) § 276 Abs. 1 S. 1 BGB als Auslegungsregel für Beschaffungsschulden 214
bb) Diskussion und eigene Stellungnahme 215
c) Art der übernommenen Risiken 218
II. Rechtsnatur des § 280 Abs. 1 S. 2 BGB und Konsequenzen 219
1. Gesetzliche Beweislastregel 219
2. Beweislastregel und Verschuldensvermutung 220
3. § 280 Abs. 1 S. 2 BGB als Einwendungsnorm bzw. materieller Haftungsausschluss 221
4. Prozessuale Konsequenzen 222
III. Gefahr der Ausweitung der Haftung des Verkäufers 224
IV. Zwischenergebnis 224
§ 13 Schadensersatz im System der Rechtsbehelfe 227
I. Die dem Käufer grundsätzlich zur Verfügung stehenden Rechtsbehelfe 227
1. Überblick 227
2. Vergleich der Stufung der Rechtsbehelfe mit dem UN-Kaufrecht 228
3. Situation nach Ablauf der Nachfrist 230
4. Ius variandi zwischen Nacherfüllung und Schadensersatz statt der Leistung bzw. Rücktritt 232
5. Erlöschen des Nacherfüllungsanspruchs 233
II. Das Verhältnis des Schadensersatzes zu den anderen Rechtsbehelfen 234
1. Schadensersatz statt der Leistung und sein Verhältnis zu den anderen Rechtsbehelfen 234
a) Isolierte Geltendmachung des Schadensersatzes statt der Leistung 234
b) Ius variandi 236
c) Das Verhältnis von Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung 238
aa) Kumulation von Rücktritt und Schadensersatz statt der Leistung 239
bb) Ius variandi zwischen Rücktritt und kleinem Schadensersatz 239
(1) Weite Auslegung des § 325 BGB 240
(2) Diskussion und eigene Stellungnahme 241
d) Das Verhältnis von Minderung und Schadensersatz statt der Leistung 243
aa) Kumulation von Minderung und Schadensersatz statt der Leistung 243
bb) Ius variandi zwischen Minderung und Schadensersatz statt der ganzen Leistung 243
e) Das Verhältnis von Ersatz vergeblicher Aufwendungen und Schadensersatz statt der Leistung 244
aa) Alternativität der Ansprüche 244
bb) Teleologische Reduktion des § 284 BGB 245
(1) Aufwendungen zu ideellen oder konsumtiven Zwecken 245
(2) Ausbleiben einer doppelten Entschädigung 246
2. Das Verhältnis des Schadensersatzes neben der Leistung und des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Nacherfüllung zu den anderen Rechtsbehelfen 249
III. Das Kriterium der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung 251
1. Vorliegen einer unerheblichen Pflichtverletzung 252
2. Übertragung der Rechtsprechungsgrundsätze zu § 459 Abs. 1 S. 2 BGB a. F. auf das neue Recht 254
3. Vorgaben der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie 255
4. Einflusslinie vom CISG über die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in das BGB 255
5. Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 258
6. Fall der Zuweniglieferung im Kaufrecht 258
a) Argumente für die Anwendung der §§ 281 Abs. 1 S. 3, 323 Abs. 5 S. 2 BGB 259
b) Argumente für die Anwendung der §§ 281 Abs. 1 S. 2, 323 Abs. 5 S. 1 BGB 260
c) Diskussion und eigene Stellungnahme 260
IV. Zwischenergebnis 263
§ 14 Voraussetzungen des Schadensersatzes statt der Leistung 267
I. Schadensersatz statt der Leistung wegen eines unbehebbaren Mangels 267
1. Anfängliche Unbehebbarkeit des Mangels (§§ 437 Nr. 3, 311a Abs. 2 BGB) 267
a) Bezugspunkt für die Kenntnis bzw. die zu vertretende Unkenntnis bei mangelhafter Lieferung 268
b) Struktur des § 311a Abs. 2 BGB 269
aa) Haftungsgrund 269
bb) Verschuldens- oder Garantiehaftung 271
c) Positive Kenntnis 273
d) Zu vertretende Unkenntnis 273
aa) Haftung „für die Zulänglichkeit des eigenen Geschäftskreises“ 274
bb) Untersuchungspflichten des Verkäufers 276
(1) Untersuchungspflichten des Verkäufers im Allgemeinen 277
(a) Zwischenhändler 277
(b) Hersteller 280
(2) Übertragung der allgemeinen Grundsätze auf § 311a Abs. 2 S. 2 BGB 281
cc) Zurechnung Dritter 282
e) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos 284
aa) Übernahme einer Garantie 284
(1) Bezugspunkt 285
(2) Stillschweigende Übernahme einer Garantie 286
(3) Fälle des anfänglichen Unvermögens 287
bb) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 289
(1) Übernahme des Beschaffungsrisikos in Bezug auf die Fehlerfreiheit der Ware 290
(2) Kritik und Diskussion 291
(3) Heranziehung des UN-Kaufrechts und Vergleich 295
(4) Übernahme des Beschaffungsrisikos in Bezug auf die Nachlieferung 297
(5) Konsequenzen für die Haftung aus § 311a Abs. 2 BGB 298
f) Beweislast 299
g) Garantiehaftung auf das negative Interesse nach § 122 BGB analog 301
h) Zwischenergebnis 304
2. Nachträgliche Unbehebbarkeit des Mangels (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. § 283 BGB) 306
a) Relevante Pflichtverletzung 306
aa) Grundkonstellation 307
(1) Streng verhaltensbezogener Ansatz 307
(2) Eintritt der Unmöglichkeit als Pflichtverletzung 308
(3) Diskussion und eigene Stellungnahme 309
bb) Mangelhafte Lieferung 313
(1) Eintritt der Unbehebbarkeit des Mangels vor Gefahrübergang 313
(2) Eintritt der Unbehebbarkeit des Mangels nach Gefahrübergang 314
b) Vertretenmüssen 317
aa) Verschulden 317
bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos 318
(1) Übernahme einer Garantie 318
(2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 318
cc) Beweislast hinsichtlich des Vertretenmüssens 319
c) Zwischenergebnis 321
II. Schadensersatz statt der Leistung wegen eines behebbaren Mangels (§§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 3 i. V. m. § 281 BGB) 322
1. Relevante Pflichtverletzung 322
a) Wortlaut des § 281 Abs. 1 BGB 323
b) Historische Auslegung 323
c) Mangelhafte Lieferung als Pflichtverletzung 324
d) Mangelhafte Lieferung und Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung 325
e) Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung 326
f) Mangelhafte Lieferung oder Nichtvornahme der Nacherfüllung als Pflichtverletzung 331
g) Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 332
2. Vertretenmüssen 333
a) Vertretenmüssen der mangelhaften Lieferung 333
aa) Verschulden 334
(1) Schuldhafte Herbeiführung des Mangels 334
(a) Verkäufer als Hersteller 334
(aa) Zurechnung des Verschuldens Dritter nach § 278 BGB 335
(bb) Vergleich mit der Zurechnung des Verhaltens Dritter nach Art. 79 CISG 335
(b) Verkäufer als Zwischenhändler 336
(aa) Zurechnung des Herstellerverschuldens nach § 278 BGB 336
(bb) Vergleich mit der Haftung für das Verhalten von Vorlieferanten nach CISG 340
(c) Unterschiede zwischen der Haftung des Herstellers und der des Händlers 341
(2) Schuldhafte Nichtbeseitigung des Mangels 343
bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos 344
(1) Übernahme einer Garantie 344
(2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 345
cc) Beweislast 345
b) Vertretenmüssen der gescheiterten Nacherfüllung 346
aa) Verschulden 347
(1) Unterlassen der Nacherfüllung 347
(2) Mangelhafte Ersatzlieferung oder Nichtbeseitigung des Mangels durch die Nachbesserung 347
(a) Die anzuwendende Sorgfalt bei der Ersatzlieferung 347
(b) Die anzuwendende Sorgfalt bei der Nachbesserung 349
bb) Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos und Einstandspflicht für finanzielles Unvermögen 349
(1) Übernahme einer Garantie 350
(2) Übernahme eines Beschaffungsrisikos 350
(a) Unterlassen der Ersatzlieferung 350
(b) Mangelhafte Ersatzlieferung 351
(3) Einstandspflicht für finanzielles Unvermögen 354
cc) Beweislast 355
3. Zwischenergebnis 355
§ 15 Voraussetzungen des Schadensersatzes neben der Leistung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1 BGB 360
I. Relevante Pflichtverletzung 360
II. Konkurrierender Schadensersatzanspruch wegen Verletzung einer Schutzpflicht 361
III. Vertretenmüssen 364
1. Übernahme einer Garantie 364
2. Übernahme eines Beschaffungsrisikos 365
3. Beweislast 365
IV. Zwischenergebnis 366
§ 16 Voraussetzungen des Schadensersatzes wegen Verzögerung der Nacherfüllung gem. §§ 437 Nr. 3, 280 Abs. 1, 2, 286 i. V. m. § 439 BGB 368
I. Relevante Pflichtverletzung und zeitlicher Bezugspunkt für das Vertretenmüssen 368
II. Vertretenmüssen 370
1. Übernahme einer Garantie 370
2. Übernahme eines Beschaffungsrisikos 371
3. Beweislast 371
III. Zwischenergebnis 372
§ 17 Möglichkeiten von Haftungsausschluss und -beschränkungen durch Parteivereinbarung 373
I. Sonderfall des Verbrauchsgüterkaufs 373
II. Ausschluss oder Beschränkung durch individualvertragliche Vereinbarung 374
III. Ausschluss oder Beschränkung in allgemeinen Geschäftsbedingungen 374
1. § 309 Nr. 8 lit. b (aa) BGB 375
2. § 309 Nr. 7 BGB 375
3. Wirksamkeit eines Ausschlusses oder einer Begrenzung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit 375
a) Wirksamkeit nach § 309 Nr. 7 lit. b BGB und nach der europäischen Klausel-Richtlinie 376
b) Wirksamkeit nach § 307 Abs. 2 Nr. 2 i. V. m. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB 376
aa) Grundsätze im alten Recht 377
bb) Übertragung auf das neue Recht 377
(1) Gesetzesmaterialien 378
(2) Urteil des BGH vom 20.7.2005 379
(3) Qualifizierung der Pflicht zur mangelfreien Lieferung als Kardinalpflicht 380
(a) Differenzierung zwischen Mangel- und Mangelfolgeschäden 380
(b) Die Pflicht zur mangelfreien Lieferung als Hauptleistungspflicht 381
(4) Gefährdung der Erreichung des Vertragszwecks 382
(a) Mittelbare Gefährdung des Vertragszwecks 384
(b) Differenzierung zwischen einer Haftungsfreizeichnung bei gebrauchten und bei neuen Sachen 386
cc) Zwischenergebnis 388
c) Wirksamkeit nach § 307 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB 389
4. Sonderfall der Haftung für anfänglich unbehebbare Mängel 389
IV. Selbstbelieferungsklauseln 391
V. Vergleich mit dem UN-Kaufrecht 391
§ 18 Zusammenfassung, Fazit und Handlungsempfehlung 394
I. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 394
II. Fazit und Handlungsempfehlung für die Vertragsparteien 400
Literaturverzeichnis 402
Stichwortverzeichnis 428