Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG)
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Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Eine dogmatische Strukturierung der jugendstrafrechtlichen Reaktionsmöglichkeiten am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 186
(2007)
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Abstract
Torsten Lenz widmet sich einem zwar seit langem bekannten, jedoch bislang - von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen - nur punktuell behandelten Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er geht der Frage nach, ob das Kernstück des Jugendgerichtsgesetzes - sein Sanktionsinstrumentarium - dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann, oder ob es einer Reform der entsprechenden gesetzlichen Regelungen bedarf, wie es sowohl von Teilen der Literatur als auch von am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen bis hin in die jüngste Vergangenheit immer wieder gefordert wird.Der Autor sieht im Verhältnismäßigkeitsgrundsatz das entscheidende Prinzip, bei dessen Berücksichtigung sich die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten, die das Jugendgerichtsgesetz bereithält, nahezu von selbst in ein einheitliches Gesamtsystem fügen. Dessen Teilgebot der Geeignetheit begründet die grundlegende Weichenstellung in Richtung erzieherisch oder aber ahndend ausgerichteter Maßnahme. Sein Teilgebot der Erforderlichkeit sorgt für eine am Maßstab der Belastungsintensität ausgerichtete Reihung der Maßnahmen auf der jeweiligen Schiene, während das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne schließlich die Tatschuld als Sanktionsobergrenze festlegt und zugleich Tatschuldunterschreitende Reaktionen im Jugendstrafrecht legitimiert.Unter Heranziehung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der - nahezu - jede der gegenwärtig vorhandenen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine gedanklich-rationale Anleitung bei der Maßnahmenwahl und steht zugleich dem Ruf nach der Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Tätigwerdens entgegen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
A. Einleitung | 15 | ||
B. Problemstellung | 18 | ||
I. Die zentrale Bedeutung des Rechtsfolgensystems im JGG | 18 | ||
II. Kritik wegen fehlender Vorgabe von Auswahlkriterien | 19 | ||
III. Die fehlende Regelungswirkung der §§ 5, 13 I, 17 II JGG als Basisnormen des Sanktionsbereichs | 20 | ||
IV. Auswirkungen auf die Sanktionierungspraxis | 21 | ||
V. Von den gegenwärtigen Reformvorschlägen konstatierter Reformbedarf im Bereich des Rechtsfolgensystems | 21 | ||
VI. Verfassungsrechtliche Notwendigkeit strukturierter Auswahlkriterien und die dies anstrebenden Reformkonzepte der letzten Jahre | 23 | ||
1. Die verfassungsrechtliche Notwendigkeit | 23 | ||
a) Das grundgesetzliche Bestimmtheitsgebot | 23 | ||
aa) Art. 103 II GG als Verankerung für das Erwachsenenstrafrecht | 23 | ||
bb) Inhalt des Bestimmtheitsgebots für den Rechtsfolgenbereich | 24 | ||
cc) Verankerung für das Jugendstrafrecht | 25 | ||
b) Überprüfung der Anforderungserfüllung und Konsequenzen einer etwaigen Nichterfüllung | 26 | ||
2. Die Reformkonzepte der letzten Jahre | 26 | ||
a) Das Konzept der AWO (1993) | 26 | ||
b) Das Konzept der 1. DVJJ-Reformkommission (1992) | 27 | ||
c) Das Konzept Albrechts (2002) | 28 | ||
d) Kritik an den Reformkonzepten | 29 | ||
VII. Untersuchungsgegenstand | 31 | ||
C. Der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als entscheidendes Strukturierungsprinzip | 33 | ||
I. Geschichtliche Entwicklung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes zu einem Grundsatz mit Verfassungsrang | 33 | ||
II. Intention und Ausgestaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes | 34 | ||
III. Anwendbarkeit im Bereich des Jugendstrafrechts | 36 | ||
1. Die Auffassung des öffentlich-rechtlichen Schrifttums | 36 | ||
2. Die Auffassung des straf- und jugendstrafrechtlichen Schrifttums | 36 | ||
a) Die Ansicht von Grunewald | 36 | ||
b) Die Ansicht von Schmidt | 37 | ||
c) Die Ansicht von Weinschenk | 38 | ||
d) Die Ansicht von Wolf | 39 | ||
e) Stellungnahme | 40 | ||
IV. Problematik der Bestimmung des genauen Strukturierungspotentials | 42 | ||
1. Einfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips auf die Rechtsfolgenentscheidung im Erwachsenenstrafrecht | 42 | ||
2. Die Unübertragbarkeit dieses Ergebnisses auf das Jugendstrafrecht | 44 | ||
3. Das mangelnde verfassungssystematisches Verständnis der (Jugend-)Strafrechtswissenschaft | 44 | ||
a) Ausprägungen | 45 | ||
b) Ursache | 45 | ||
D. Die Konsequenzen der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes für das jugendstrafrechtliche Rechtsfolgensystem | 47 | ||
I. Der mit der Maßnahme verfolgte Zweck als zentraler Bezugspunkt der Teilgebote des Verhältnismäßigkeitsprinzips | 48 | ||
1. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ | 49 | ||
2. Die (hier sog.) „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“ | 49 | ||
3. Stellungnahme | 51 | ||
a) Die Befürchtungen der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ | 51 | ||
b) Die Vermischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel durch die „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ | 52 | ||
c) Die Strukturierung der Argumentation der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ durch Entmischung von Sanktionsziel und Sanktionsmittel | 52 | ||
d) Inhalt und Ausmaß des Sanktionsmittels der Wertevermittlung | 53 | ||
e) Versuch einer Harmonisierung der „Theorie vom Sanktionsziel der Legalbewährung“ mit der „Theorie vom Sanktionsziel der gesamten Formung des Menschen“ | 55 | ||
4. Ergebnis | 57 | ||
5. Die Frage der Delegitimation des eigenständigen Jugendstrafrechts durch den Sanktionszweck „Legalbewährung“ | 57 | ||
a) Inhaltliche Konkretisierung des „Erziehungsgedankens“ | 58 | ||
b) Ergebnis | 60 | ||
II. Das Teilgebot der Geeignetheit | 61 | ||
1. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in allgemeiner Hinsicht | 61 | ||
2. Der Inhalt des Teilgebotes der Geeignetheit in spezifisch jugendstrafrechtlicher Hinsicht | 61 | ||
3. Die Zahlen zur Legalbewährung als Indikator für die Beurteilung der Sanktionsgeeignetheit | 62 | ||
a) Definitorische Unterschiede der einzelnen Rückfalluntersuchungen | 62 | ||
b) Rückfallquoten | 63 | ||
4. Zwischenergebnis: „Ungeeignetheit“ jugendstrafrechtlicher Sanktionen unter Berücksichtigung von „nothing works“ und Austauschbarkeitsthese | 64 | ||
5. Relativierung des Zwischenergebnisses durch Anlegung des generell-abstrakt ausgerichteten verfassungsrechtlichen Maßstabs | 64 | ||
6. Restriktion der Anforderungen des Teilgebots der „Geeignetheit“ im Bereich des Jugendstrafrechts durch Individualisierung | 66 | ||
a) Eingeschränkte Geeignetheit jugendstrafrechtlicher Sanktionen hinsichtlich des verfolgten Sanktionsziels „Legalbewährung“ | 67 | ||
b) Die Individualisierung der Sanktionierung als entscheidender Ansatz zur Stärkung des Begrenzungs- und Strukturierungspotentials des Teilgebots der Geeignetheit | 68 | ||
7. Herausarbeitung der spezifischen Geeignetheit der verschiedenen Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“ | 72 | ||
a) „Jugendarrest“ (§§ 13 II Nr. 3, 16 JGG) als exemplarisches Zuchtmittel | 73 | ||
aa) „Arrestgeeignete“ und „Arrestungeeignete“ | 73 | ||
bb) Rückfalluntersuchungen unter Verwendung der Differenzierung zwischen „Arrestgeeigneten“ und „Arrestungeeigneten“ | 74 | ||
cc) Kritik an den Ergebnissen der Rückfalluntersuchungen und Stellungnahme | 75 | ||
dd) Jugendarrest als spezifisch geeignete Sanktion für den „Tätertyp“ des „Arrestgeeigneten“ | 77 | ||
b) Die Sanktionskategorie der Zuchtmittel im Allgemeinen | 78 | ||
aa) Wirkungsweise | 79 | ||
(1) Die unterschiedlichen Verständnismöglichkeiten von „Sühne“ | 80 | ||
(2) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie | 81 | ||
bb) Passender „Tätertyp“ | 84 | ||
cc) Herrschendes theoretisches Grundkonzept zu Wirkungsweise und passendem Tätertyp in Schrifttum und Judikatur | 85 | ||
dd) Diskrepanz zwischen theoretischem Grundkonzept und praktischer Umsetzung | 86 | ||
ee) Folgerungen und Ergebnis | 86 | ||
c) Die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln | 88 | ||
aa) Wirkungsweise | 88 | ||
(1) Veranschaulichung der Wirkungsweise durch Heranziehung des von Itzel entwickelten Wirkmodells | 89 | ||
(2) Das Vergeltungs- bzw. Repressionskonzept von Hellmer | 91 | ||
(3) Harmonisierungslösung durch Differenzierung zwischen (finaler) Ahndungsfunktion und (faktischer) Ahndungswirkung | 92 | ||
(4) Zugrunde liegende Straftheorie bzw. Gesellschaftsphilosophie | 94 | ||
bb) Passender „Tätertyp“ | 97 | ||
cc) Die Fehlzuordnung der Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG und des Täter-Opfer-Ausgleichs gemäß § 10 I 3 Nr. 7 JGG in die Sanktionskategorie der Erziehungsmaßregeln | 98 | ||
(1) Die Erbringung einer Arbeitsleistung nach § 10 I 3 Nr. 4 JGG | 98 | ||
(a) Historische Entwicklung | 98 | ||
(aa) Erstmalige Erwähnung durch Foerster (1912) | 99 | ||
(bb) JGG1923 | 99 | ||
(cc) RJGG1943 | 99 | ||
(dd) Übergangszeit vom Ende des 2. Weltkrieges bis zum Inkrafttreten des JGG1953 | 100 | ||
(ee) JGG1953 | 101 | ||
(ff) Entzündung der Diskussion nach Inkrafttreten des JGG1953 | 103 | ||
(gg) 1. JGGÄndG (1990) | 105 | ||
(b) Die aktuelle Diskussion um die Unterscheidbarkeit von Arbeitsweisung (§ 15 I 1 Nr. 3 JGG) und Arbeitsauflage (§ 10 I 3 Nr. 4 JGG) | 106 | ||
(aa) Differenzierung seitens des Richters bei der Sanktionsentscheidung | 107 | ||
(bb) Differenzierung seitens der Jugendämter bzw. freien Träger bei der Durchführung | 109 | ||
(cc) Differenzierung seitens der Sanktionierten hinsichtlich der empfundenen Wirkung | 110 | ||
(c) Stellungnahme | 111 | ||
(2) Der Täter-Opfer-Ausgleich nach § 10 I 3 Nr. 7 JGG | 113 | ||
(a) Wirkungsweise | 113 | ||
(b) Stellungnahme | 114 | ||
d) Die Sanktionskategorie der Jugendstrafe | 115 | ||
aa) Wirkungsweise | 115 | ||
(1) Gesetzliche Grundlage | 115 | ||
(2) Rechtsprechung | 116 | ||
(3) Literatur | 118 | ||
(4) Stellungnahme | 118 | ||
bb) Passender „Tätertyp“ | 125 | ||
8. Das Verhältnis der Ergebnisse hinsichtlich der spezifischen Geeignetheit verschiedener Sanktionskategorien für bestimmte Täter bzw. „Tätertypen“ zu den empirischen Erkenntnissen über Jugendkriminalität | 126 | ||
a) Quantitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität | 126 | ||
aa) Einfachtäter | 126 | ||
(1) „normal“ | 126 | ||
(2) „ubiquitär“ | 127 | ||
(3) „episodisch“ | 127 | ||
(4) „passager“ | 129 | ||
bb) Mehrfachtäter | 129 | ||
b) Qualitative empirische Erkenntnisse zur Jugendkriminalität | 132 | ||
aa) Einfachtäter | 133 | ||
bb) Mehrfachtäter | 134 | ||
c) Fazit | 135 | ||
d) Mangelnde Umsetzung der Kongruenz zwischen dogmatischem Ansatz und kriminologisch-empirischen Erkenntnissen in der forensischen Praxis | 136 | ||
aa) Fehlendes Diagnose- und Prognoseinstrumentarium zur Tätercharakterisierung als Erklärungsansatz | 138 | ||
bb) Methode der idealtypisch-vergleichenden Einzelfallanalyse als taugliches Diagnose- und Prognoseinstrument | 140 | ||
9. Fazit zum Teilgebot der Geeignetheit | 143 | ||
10. Annexprobleme | 145 | ||
a) Problematik der Beibehaltung der Kombinationsmöglichkeit von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln nach § 8 I 1 Var. 1 JGG | 146 | ||
b) Problematik der Beibehaltung der kategorialen Trennung von Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln | 151 | ||
c) Problematik der Definition des jugendstrafrechtlichen Erziehungsbegriffs | 156 | ||
aa) Das Verhältnis von „Erziehung“ und „Strafe“ | 157 | ||
(1) Entwicklungspsychologisch-pädagogisches Erziehungsverständnis | 157 | ||
(a) Definition von „Erziehung“ und Abgrenzung zur „Sozialisation“ | 158 | ||
(b) Konzeptionelle Umsetzung der „Erziehung“ im Jugendstrafrecht | 159 | ||
(c) Unvereinbarkeit von „Erziehung“ und „Strafe“ | 160 | ||
(2) Zulässigkeit der Implementierung des entwicklungspsychologisch-pädagogischen Erziehungsverständnisses ins Jugendstrafrecht | 160 | ||
(3) „Rechtliches“ Erziehungsverständnis | 162 | ||
(a) Erziehungsdefinition | 162 | ||
(b) Individuelle Spezifizierung | 163 | ||
(c) Generelle Spezifizierung | 163 | ||
bb) Die Auflösung der konträren Dichotomie zwischen „Erziehung statt Strafe“ und „Erziehung durch Strafe“ | 164 | ||
III. Das Teilgebot der Erforderlichkeit | 167 | ||
1. Terminologie und Definition | 167 | ||
a) Terminologisches | 168 | ||
aa) Das systematische Verhältnis zwischen „Subsidiarität“ und dem Teilgebot der Erforderlichkeit bzw. dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit | 168 | ||
(1) Die klassische Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips im Sinne der katholischen Soziallehre | 169 | ||
(2) Die allgemeine rechtliche Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips | 169 | ||
(3) Die Bedeutung des Subsidiaritätsprinzips für den Bereich des Jugendstrafrechts | 170 | ||
bb) Ergebnis | 171 | ||
b) Definitorisches | 172 | ||
aa) Allgemeiner Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit | 172 | ||
bb) Spezifisch jugendstrafrechtlicher Inhalt des Teilgebotes der Erforderlichkeit | 172 | ||
2. Die Strukturierungswirkung des Teilgebotes der Erforderlichkeit für die jugendstrafrechtliche Sanktionsauswahl | 173 | ||
a) Grobunterscheidung zwischen ambulanten und stationären Sanktionen | 173 | ||
b) Feinunterscheidung der Verhältnisse der verschiedenen Rechtsfolgen des Jugendgerichtsgesetzes untereinander | 175 | ||
aa) Hierarchisierung der Rechtsfolgen unter Anlegung des Kriteriums der Belastungswirkungen anhand der von Rechtsprechung und Literatur im Zusammenhang mit dem Verschlechterungsverbot (Verbot der reformatio in peius) herausgearbeiteten Resultate | 175 | ||
bb) Synchronisation der Hierarchisierung mit der vorliegend beim Teilgebot der Geeignetheit geforderten Differenzierung | 179 | ||
cc) Einbeziehung der Regelungen zur informellen Verfahrensbeendigung in ein Gesamtsystem der Reaktionsmöglichkeiten | 181 | ||
(1) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 I bzw. § 47 I 1 Nr. 1 JGG | 184 | ||
(a) Vertikale Einordnung | 184 | ||
(b) Horizontale Einordnung | 185 | ||
(c) Ergebnis | 186 | ||
(2) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 II bzw. § 47 I 1 Nr. 2 JGG | 187 | ||
(a) Vertikale Einordnung | 187 | ||
(b) Horizontale Einordnung | 188 | ||
(c) Ergebnis | 191 | ||
(3) Verortung der informellen Verfahrensbeendigung gemäß § 45 III bzw. § 47 I 1 Nr. 3 JGG | 192 | ||
(a) Horizontale Einordnung | 192 | ||
(aa) Differenzierende Auffassung | 193 | ||
(bb) Vereinheitlichende Auffassung von Eisenberg | 194 | ||
(cc) Stellungnahme | 196 | ||
(b) Vertikale Einordnung | 197 | ||
(4) Ergebnis | 199 | ||
c) Ergebnis | 201 | ||
IV. Das Teilgebot der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ | 206 | ||
1. Der Inhalt in allgemeiner Hinsicht | 207 | ||
2. Der Inhalt in allgemeinstrafrechtlicher Hinsicht | 209 | ||
a) Schuld als Grund und Maß der Strafe | 209 | ||
b) Die strafmaßbegrenzende Funktion der Schuld als strafrechtsspezifische Ausprägung der „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“? | 210 | ||
3. Der Inhalt in jugendstrafrechtlicher Hinsicht | 213 | ||
a) Die (hier sog.) „Lehre von der Ablehnung einer limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“ | 214 | ||
b) Die (hier sog.) „Lehre von der limitierenden Wirkung der Tatschuld für jugendstrafrechtliche Maßnahmen“ | 214 | ||
aa) „Schuldgrundsatz“ oder „Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne“ als Limitierungsprinzip? | 215 | ||
bb) Ergebnis | 217 | ||
c) Diskussion | 218 | ||
d) Einfluss des Schuldgrundsatzes auf die Sanktionsuntergrenze | 222 | ||
aa) Die (hier sog.) „Lehre von der Unzulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“ | 223 | ||
bb) Die (hier sog.) „Lehre von der Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen“ | 223 | ||
cc) Die (hier sog.) „Lehre von der grundsätzlichen Zulässigkeit tatschuldunterschreitender Maßnahmen mit Ausnahme der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld“ | 224 | ||
dd) Diskussion | 224 | ||
4. Ergebnis | 226 | ||
E. Gesamtergebnis und Ausblick | 227 | ||
Literaturverzeichnis | 229 | ||
Personen- und Sachverzeichnis | 253 |