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Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung

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Manten, G. (2007). Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung. Unter besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52380-1
Manten, Georg. Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung: Unter besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52380-1
Manten, G (2007): Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung: Unter besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52380-1

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Das Notbischofsrecht der preußischen Könige und die preußische Landeskirche zwischen staatlicher Aufsicht und staatlicher Verwaltung

Unter besonderer Berücksichtigung der Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II

Manten, Georg

Quellen und Forschungen zur Brandenburgischen und Preußischen Geschichte, Vol. 32

(2007)

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Abstract

Georg Manten beschreibt und würdigt die Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments durch Friedrich Wilhelm II., Nachfolger Friedrichs des Großen auf dem preußischen Königsthron sowie an der Spitze der lutherischen Landeskirche, im Kontext der Entwicklung des Staatskirchenrechts und des evangelischen Kirchenrechts in Brandenburg-Preußen vom ausgehenden Mittelalter bis zum Beginn des Konstitutionalismus. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, weshalb der traditionell kritischen bis ablehnenden Bewertung der kirchenpolitischen Maßnahmen Friedrich Wilhelms II. nicht pauschal zugestimmt werden kann, sondern eine differenzierte Betrachtung der vielfältigen Ursachen für die religionspolitischen Kontroversen jener Epoche geboten ist. Insgesamt erscheint das redliche Bemühen des Königs um die Stabilität des Bekenntnisses und um klare, sachgerechte Verfassungsstrukturen in der Landeskirche als ein Versuch mit untauglichen Mitteln.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
Erster Teil: Landesherrliches Kirchenregiment und evangelisches Kirchenwesen in Brandenburg-Preußen – Entwicklungsgeschichte und Verfassungsformen 22
Erstes Kapitel: Die Entstehung und Entwicklung des landesherrlichen Kirchenregiments in Brandenburg-Preußen 24
A. Begriff und theoretische Entwicklung des landesherrlichen Kirchenregiments 24
I. Zeitlicher Überblick 24
II. Das landesherrliche Kirchenregiment und die Reformation: Luther und Melanchthon 25
III. Juristische Erklärungsmodelle 27
1. Episkopalsystem 27
2. Territorialsystem: Frühe Ausprägung und „rationaler Territorialismus“ 29
3. Kollegialsystem 32
B. Reichsrechtliche Vorgaben 33
I. Der Augsburger Religionsfriede (1555) 33
II. Der Friede von Münster und Osnabrück (1648) 35
III. Augsburger Religionsfriede, Westfälischer Friede und die kaiserlichen Wahlkapitulationen 37
IV. Statische Regelung und dynamisches Bekenntnis 38
C. Die Entwicklung des landesherrlichen Kirchenregiments in Preußen unter besonderer Berücksichtigung der Kerngebiete Kurmark Brandenburg und Herzogtum Preußen 40
I. Vorgeschichte 40
II. Die Anfänge der Reformation 43
III. Die Epoche des Luthertums und das bischöfliche Recht des Landesherrn 52
IV. Die Konversion Johann Sigismunds und das „unschädliche Simultaneum“ 58
1. Die Rahmenbedingungen des Bekenntniswechsels 58
2. Die „Confessio Sigismundi“ und die bekenntnismäßigen Konsequenzen 60
3. Das Verbot der kontroverstheologischen Auseinandersetzungen 62
4. Die Reformation der Universität Frankfurt an der Oder 65
5. Zusammenfassende Würdigung 65
6. Die Fortsetzung des „Simultaneums“ bis zum Westfälischen Frieden 67
V. Die Regierung des „Großen Kurfürsten“ 69
1. Stabilisierung des Bekenntnisstandes durch den Westfälischen Frieden und religiöse Toleranz 69
2. Flankierende Maßnahmen des landesherrlichen Kirchenregiments 70
3. Bekenntnispluralismus und Staatspolitik 73
4. Die Ausübung der Episkopalrechte im protestantischen Kirchenwesen 75
5. Die Ausübung der Episkopalrechte gegenüber den Katholiken 78
6. Vom „Notbischofsrecht“ zum „Summepiskopat“ 79
7. Faktische Schranken des landesherrlichen Kirchenregiments 80
8. Fazit 81
VI. Die Frühzeit der preußischen Könige: Friedrich I. 82
1. Pietismus und Rationalismus 82
2. Unionsbestrebungen 84
3. Sonstige Betätigung des landesherrlichen Kirchenregiments, insbesondere die Generalvisitation 86
4. Die Situation der Katholiken 90
VII. Die Regierungszeit Friedrich Wilhelms I. 90
1. Allgemeines und Bekenntnisfragen 90
2. Union durch Pragmatismus: Gottesdienst – Liturgie – Kirchenzucht 92
3. Initativen auf Reichsebene 95
4. Tatsächliche Grundlage des landesherrlichen Kirchenregiments 96
5. Landesherrliches Kirchenregiment und intermediäre Gewalten 97
6. Die Situation der Katholiken 98
7. Fazit 99
VIII. Die Kirchenpolitik Friedrichs des Großen 99
1. Zur Lage des Kirchenwesens im allgemeinen 99
2. Die persönliche Einstellung Friedrichs II. zu religiösen Fragen und die Außenpolitik 101
3. Der Einfluß der persönlichen Einstellung Friedrichs II. zu religiösen Fragen auf die Innenpolitik 103
4. Das Verhältnis Friedrichs II. zu den katholischen Untertanen sowie den „neuen Sekten“ 104
5. Die Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments im lutherischen und reformierten Kirchenwesen 112
6. Der Gesangbuchstreit 123
7. Fazit 128
Zweites Kapitel: Protestantisches Kirchenwesen und Kirchenrecht in Preußen von der Reformation bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts – Territoriale und konfessionelle Entwicklung und Rechtsquellen 130
A. Einleitung 130
B. Die Entstehung des preußischen Staates: Territoriale Zersplitterung 131
C. Quellen des preußischen Kirchenrechts: Zwischen Kodifikation und Zersplitterung 133
I. Gesamtstaatliche Regelungen: Vom alten gemeinen Recht zum Allgemeinen Landrecht 134
II. Provinzialrechte 140
1. Provinz Preußen 140
2. Provinzialrechte in der Provinz Brandenburg 141
3. Provinzialrechte in der Provinz Pommern 142
4. Provinzialrechte in der Provinz Schlesien 143
5. Provinzialrechte in der Provinz Posen 144
6. Provinzialrechte in der Provinz Sachsen 145
7. Provinzialrechte in der Provinz Westfalen 149
8. Provinzialrechte in der Rheinprovinz 155
9. Die gemeinsame Kirchenordnung für die Provinz Westfalen und die Rheinprovinz 161
III. Lokale und andere partikulare Rechte: Statutarisches Kirchenrecht 162
IV. Ungeschriebenes Kirchenrecht 164
V. Zum Anwendungsverhältnis der verschiedenen Rechtsquellen 166
D. Konsequenzen: Die Verfassung des evangelischen Kirchenwesens in Preußen bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts 168
I. Die Vermischung von weltlichem und geistlichem Regiment 168
II. Die Entstehung der Konsistorialverfassung 170
1. Der Kern der Problematik 170
2. Die Anfänge der Konsistorialverfassung 170
3. Die Entstehung der Konsistorialverfassung in den preußischen Herrschaften 172
4. Die weitere Entwicklung der Konsistorialverfassung in Preußen bis zum Beginn der Monarchie 176
5. Die Konsistorialverfassung in den Anfangszeiten der Monarchie 181
III. Die historische Rolle der Presbyterial-Synodal-Verfassung 188
1. Die Ausgangslage 188
2. Grundsätzliches 188
3. Die Anfänge der Synodalverfassung in Rheinland-Westfalen 190
4. Die Anfänge der Synodalverfassung in den östlichen Provinzen 192
IV. Die Verfassung des Militärkirchenwesens im 18. Jahrhundert – ein Beispiel für Verstaatlichungstendenzen und konfessionellen Pragmatismus in der preußischen Kirchenpolitik 193
1. Die Bedeutung des evangelischen Militärkirchenwesens für die zivile Landeskirche 193
2. Die Anfänge des Militärkirchenwesens 194
3. Die erste Militärkirchenverfassung 195
4. Militärkirche und zivile Landeskirche 197
5. Das evangelische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm I. im allgemeinen 199
6. Das evangelische Militärkirchenwesen zur Zeit Friedrichs des Großen 202
7. Das evangelische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm II. 206
8. Das katholische Militärkirchenwesen im 17. Jahrhundert 208
9. Das katholische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm I. 208
10. Das katholische Militärkirchenwesen unter Friedrich dem Großen 213
11. Das katholische Militärkirchenwesen unter Friedrich Wilhelm II. 219
12. Fazit 221
E. Die evangelische Landeskirche im aufgeklärt-absolutistischen Preußen sowie bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts 222
I. Die Ressortverhältnisse zur Zeit der Abfassung des Allgemeinen Landrechts 222
II. Die Konsistorialverfassung zur Zeit des Allgemeinen Landrechts 223
1. Die Rezeption der bestehenden Konsistorialverfassung durch das Landrecht 223
2. Die Konsistorialverfassung in der Frühzeit des Allgemeinen Landrechts (1794–1815) 226
3. Die Konsistorialverfassung in ihrer erneuerten Gestalt von 1815 bis 1850 232
III. Die einzelnen Organe der Konsistorialverfassung 236
1. Der evangelische Landesherr 236
2. Die Ministerien sowie die kirchlichen Zentralbehörden 238
3. Die Provinzialkonsistorien und die Regierungen 239
4. Die Konsistorien der Standesherren (Mediatkonsistorien) 242
5. Die Superintendenten – Allgemeine Bemerkungen 243
6. Die Superintendenten als Verwalter des landesherrlichen Kirchenregiments 246
7. Die General-Superintendenten (Bischöfe) 248
IV. Die presbyterial-synodal verfaßten Gemeinden 252
1. Die Presbyterial-Synodal-Verfassung in Rheinland-Westfalen im frühen 19. Jahrhundert: Einführung konsistorialer Elemente 252
2. Die Presbyterial-Synodal-Verfassung in den östlichen Provinzen im frühen 19. Jahrhundert 255
3. Die Presbyterial-Synodal-Verfassung in den östlichen Provinzen nach 1840 263
V. Die Kirchenverfassung der Französisch-Reformierten 270
1. Die Entstehung der französisch-reformierten Gemeinden 270
2. Die Gemeindeordnung der Französisch-Reformierten im 18. und 19. Jahrhundert 272
VI. Das Militärkirchenwesen bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts 273
1. Das evangelische Militärkirchenwesen 273
2. Das katholische Militärkirchenwesen 278
VII. Die Union von Lutheranern und Reformierten 283
1. Die Vorgeschichte 283
2. Die Situation ausgangs des 18. Jahrhunderts 285
3. Die Vorbereitung der Union unter Friedrich Wilhelm III. 287
4. Die Durchführung der Union 290
5. Flankierende Maßnahmen zur Durch- und Umsetzung der Union: Reverse und Agenden 293
6. Die Separation der schlesischen Lutheraner 297
7. Fazit 300
VIII. Die Dom- und Stiftskapitel 301
1. Nach der Reformation 301
2. Zur Zeit des Allgemeinen Landrechts 303
3. Fazit 311
IX. Das Patronatsrecht des Landesherrn 312
1. Allgemeine Bemerkungen und geschichtliche Entwicklung 312
2. Das Patronatsrecht im Verhältnis zum Staat: Die Auseinandersetzung zwischen Svarez und Carmer 315
3. Begriff und Erwerb des Patronatsrechts 318
4. Ausübung des königlichen Patronatsrechts 323
X. Bekenntnisse außerhalb der Landeskirche 325
1. Die konzessionierten und geduldeten evangelischen Bekenntnisse 325
2. Katholiken 326
3. Dissidenten und Nichtchristen 327
F. Zusammenfassende Würdigung 328
I. Das Nebeneinander von Konsistorial- und Presbyterial-Synodal-Verfassung 328
II. Die evangelische Landeskirche Preußens im Verhältnis zum Staat zur Zeit des Allgemeinen Landrechts 329
III. Die Stellung der Geistlichen im Allgemeinen Landrecht als Ausdruck der Verstaatlichung der Kirche 336
IV. Kirchliche Gesetzgebung durch staatliches Handeln 337
Zweiter Teil: Die Kirchen- und Religionspolitik Friedrich Wilhelms II. als Ausübung des landesherrlichen Kirchenregiments 338
Erstes Kapitel: Das Religionsedikt vom 9. Juli 1788 340
A. Das Religionsedikt – eine umstrittene Maßnahme 340
B. Das Zustandekommen des Religionsedikts 342
I. Die Vorgeschichte 342
II. Der Erlaß: Keine Beteiligung des Justizdepartements und der geistlichen Behörden 344
III. Die Rolle Woellners 347
C. Der Inhalt des Religionsedikts 351
I. Die Einleitung 351
II. Gewissensfreiheit und Staatskirchenrecht 353
III. Kirchliches Dienst- und sonstiges Innenrecht 357
IV. Sonstige Bestimmungen 362
D. Das Religionsedikt – Kirchenrecht oder Staatsrecht? 362
I. Die Schwierigkeit der juristischen Einordnung des Religionsedikts 362
II. Die Problematik vor dem Hintergrund der kirchen- und staatskirchenrechtlichen Literatur des ausgehenden 18. Jahrhunderts 363
1. Ausgewählte Stimmen aus der Literatur 363
2. Das Religionsedikt im Spiegel der Literatur 366
3. Religionsedikt und landesherrliches Kirchenregiment 367
4. Das Religionsedikt als „weltliche“ Maßnahme – die These Hubrichs 370
5. Rechtmäßigkeit des Religionsedikts? 373
III. Religionsedikt – Allgemeines Gesetzbuch – Allgemeines Landrecht 377
IV. Religionsedikt und Reichsrecht 378
E. Mögliche Quellen des Religionsedikts 379
I. Woellners Abhandlung über die Religion vom 15. September 1785 379
II. Die Zöllnerfrage, Mendelssohns „Jerusalem“, Zöllners Gegenschrift und Kants Aufklärungsaufsatz 386
III. Der Entwurf eines allgemeinen Gesetzbuchs für die preußischen Staaten. Zweyte Abteilung. Von den Rechten und Pflichten der verschiedenen Stände des Staates. 1785 391
F. Exkurs: Hatte Woellner ein persönliches Interesse am Religionsedikt? 393
G. Die Remonstration des Oberkonsistoriums gegen das Religionsedikt 395
I. Die Kritik der Oberkonsistorialräte und die Funktion des Oberkonsistoriums 396
II. Die Bitte Tellers um Entbindung von der Predigtverpflichtung 398
III. Die Eingabe des Hofpredigers Sack 399
IV. Der Antrag der geistlichen Oberkonsistorialräte auf Erlaubnis zum Immediatvortrag 400
V. Die Immediateingabe der Oberkonsistorialräte 403
VI. Die ergänzende Eingabe der Oberkonsistorialräte 405
VII. Die Resolution der Ministerialkommission 406
VIII. Die Reaktion der Remonstranten und die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit 408
Zweites Kapitel: Die kirchenpolitischen Kontroversen der Regierungszeit Friedrich Wilhelms II. im Anschluß an das Religionsedikt 410
A. Der Katechismusstreit 410
I. Ausgangssituation 411
II. Kontakt zwischen Woellner und Diterich 413
III. Die „Ersten Gründe der christlichen Lehre“ und die Anordnung ihrer Verbindlichkeit 417
IV. Der reformierte Landeskatechismus 418
V. Die Befassung des Oberkonsistoriums mit den „Ersten Gründen der christlichen Lehre“ 420
VI. Die Intervention des Domkapitels und der Landstände zu Halberstadt 422
VII. Die verbindliche Anordnung der „Christlichen Lehre im Zusammenhang“ sowie die Überprüfung und Überarbeitung durch das Oberkonsistorium 423
VIII. Fortsetzung der Überarbeitung durch die Mitglieder der Examinations-Kommission 425
IX. Die Rezeption des neuen Landeskatechismus 427
X. Die Verwendung des Landeskatechismus in Schlesien 428
B. Der Streit um das Schema Examinis 429
I. Ausgangssituation 429
II. Eingaben aus dem Oberkonsistorium 431
III. Reaktion Woellners 432
IV. Erneute Vorstellung der Oberkonsistorialräte 433
V. Erneute Reaktion Woellners und Immediateingabe der Oberkonsistorialräte 433
VI. Beendigung des Konflikts von höchster Stelle aus 434
VII. Konsequenzen der Auseinandersetzung 435
C. Die geistliche Immediat-Examinations-Kommission 436
I. Die Vorgeschichte 436
II. Die Potsdamer Konferenz vom 6. Mai 1791 und die Kabinettsorder vom 14. Mai 1791 440
III. Die Instruktion vom 31. August 1791 und das Verhältnis der Examinations-Kommission zur Zensur 444
IV. Die Verselbständigung und Vorrangstellung der Berliner Examinations-Kommission 451
V. Woellners Versuche der Gegensteuerung 455
VI. Die weitere Verselbständigung der Berliner Examinations-Kommission 457
VII. Aufsehenerregende Maßnahmen der Kommission 459
VIII. Die Erweiterung der Machtposition im Frühjahr 1794 460
IX. Der Anfang vom Ende: Die Visitation der Schulen und Universitäten im Sommer 1794 471
X. Das Verfahren gegen Hermanni als Beispiel für den Niedergang der Immediat-Examinations-Kommission 473
XI. Das Ende der Immediat-Examinations-Kommission und die Entlassung Woellners 476
D. Der Zopfschulzenprozeß 481
I. Vorgeschichte bis zum Erlaß des Religionsedikts 481
II. Vom Erlaß des Religionsedikts zum Schulz-Prozeß 483
III. Der Beginn des Verfahrens in erster Instanz 485
IV. Der Beweisbeschluß des Kammergerichts 488
V. Das erstinstanzliche Urteil und seine Publikation 493
VI. Die Maßregelung der Kammergerichtsräte 497
VII. Das Verfahren in der Rechtsmittelinstanz: Die „weitere Verteidigung“ 500
VIII. Nachwirkungen des Schulzprozesses 502
IX. Das Wiederaufnahmeverfahren 504
E. Zusammenfassende Würdigung der Kirchenpolitik Friedrich Wilhelms II. 505
I. Ein vernichtendes Urteil? 505
II. Korrekturbedarf 506
III. Friedrich Wilhelm II. und das landesherrliche Kirchenregiment vor dem Hintergrund der Geschichte: Die historisch gewachsene Überforderung 510
IV. Friedrich Wilhelm II. und das landesherrliche Kirchenregiment vor dem Hintergrund der Praxis des 19. Jahrhunderts 516
V. Die spezifische Problematik der Konsistorialverfassung: Institutionelle Unklarheit 518
VI. Irrationalität der preußischen Kirchen- und Religionspolitik unter Friedrich Wilhelm II.? 522
VII. Die Religionspolitik Friedrich Wihelms II. als Ausdruck einer gewandelten Staatsauffassung? 525
VIII. Fazit 527
Drittes Kapitel: Staat und Kirche in den Kronprinzenvorträgen von Carl Gottlieb Svarez 529
A. Die Kronprinzenvorträge als Unterweisung im Allgemeinen Staatsrecht und im positiven preußischen Recht 529
B. Der Standort des Staatskirchenrechts im Allgemeinen Staatsrecht 530
C. Der Ort des Staatskirchen- und Kirchenrechts im Vorlesungsverlauf 534
D. Rechte des Staates über die Religionsgesellschaften 534
I. Allgemeine Rechte des Staates über die Religionsgesellschaften 534
II. Besondere Rechte des Staates über bestimmte Religionsgesellschaften 538
III. Das Recht der Kirchen und geistlichen Gemeinschaften 542
1. Religions-, Kirchen- und geistliche Gesellschaften 542
2. Religions- und Gewissensfreiheit 542
3. Aufsichtsrechte über die Kirchen und Kirchenrecht im eigentlichen Sinne 543
E. Fazit 546
Zusammenfassung 547
Literaturverzeichnis 549
Sachregister 589