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Schüffner, M. (2007). Eheschutz und Lebenspartnerschaft. Eine verfassungsrechtliche Untersuchung des Lebenspartnerschaftsrechts im Lichte des Art. 6 GG. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52438-9
Schüffner, Marc. Eheschutz und Lebenspartnerschaft: Eine verfassungsrechtliche Untersuchung des Lebenspartnerschaftsrechts im Lichte des Art. 6 GG. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52438-9
Schüffner, M (2007): Eheschutz und Lebenspartnerschaft: Eine verfassungsrechtliche Untersuchung des Lebenspartnerschaftsrechts im Lichte des Art. 6 GG, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52438-9

Format

Eheschutz und Lebenspartnerschaft

Eine verfassungsrechtliche Untersuchung des Lebenspartnerschaftsrechts im Lichte des Art. 6 GG

Schüffner, Marc

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1077

(2007)

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Abstract

Nach Art. 6 I GG stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. In der vorliegenden Untersuchung werden zunächst ausführlich die demographische und rechtshistorische Entwicklung von gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften sowie die gegenwärtige Rechtslage mit ihren europarechtlichen und landesverfassungsrechtlichen Bezügen dargestellt. Anschließend beschäftigt sich Marc Schüffner mit der Frage, ob die Ehe aus verfassungsrechtlicher Perspektive für gleichgeschlechtliche Paare zugänglich wäre. Der Autor beschreibt mithilfe der rechtsmethodologischen Lehre vom Typus die Reproduktivitätsfunktion der Ehe und verneint deshalb die Zulässigkeit einer Öffnung dieser Rechtsform für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften. Er leitet aus der objektiven Wertentscheidung des Grundgesetzes für Ehe und Familie überdies ein verfassungsrechtliches Differenzierungsgebot ab, das es dem Gesetzgeber untersagt, familienbezogene Regelungen des Eherechts auf die Lebenspartnerschaft zu übertragen. Anhand dieses Maßstabs unterzieht Marc Schüffner alle wesentlichen Bereiche des gegenwärtigen Lebenspartnerschaftsrechts einer ausführlichen verfassungsrechtlichen Prüfung und berücksichtigt dabei ebenfalls das Elternrecht, die Eigentumsfreiheit sowie die gleichheitsrechtliche Perspektive des Grundgesetzes.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis und Zitierhinweis 32
1. Kapitel: rThematische Einführung 39
A. Der Untersuchungsgegenstand 39
B. Demographische Befunde zur Entwicklung der Zahl der Eheschließungen und von verschieden- und gleichgeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften – Unterschiede und Gemeinsamkeitenr 41
I. Demographische Befunde zur Ehe und zu verschiedengeschlechtlichen nichtehelichen Lebensgemeinschaften 42
II. Demographische Befunde zu gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften 44
C. Historiographischer Überblick über die rechtliche Beurteilung von homosexuellen Lebensgemeinschaften in Deutschland 50
I. Die rechtliche Einordnung der Homosexualität bis zur Entstehung des StGB 50
1. Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen im römischen Recht 50
2. Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen im vorchristlich-germanischen Recht und im germanischen Stammesrecht 52
3. Die Strafbarkeit homosexueller Handlungen vom gemeinen Recht bis zur Konstituierung des StGB 54
II. Rechtsgeschichtlicher Überblick über die Entwicklung des strafrechtlichen Unwerturteils gegenüber homosexuellem Verhalten seit Konstituierung des StGBr 56
1. Die Entwicklung im Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland 56
2. Die Entwicklung in der Deutschen Demokratischen Republik 61
III. Verzögerter Wandel – Überblick über Gemeinsamkeiten und Unterschiede in der Beurteilung gleich- und verschiedengeschlechtlicher nichtehelicher Lebensgemeinschaften durch die Rechtsprechung vor Konstituierung der Lebenspartnerschaft 63
1. Mietrecht 64
2. Erbrecht 65
3. Die eheähnliche Gemeinschaft und die Abgrenzung zur gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft 65
D. Theologische Einordnung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften aus christlicher Perspektive 68
I. Evangelische Kirche in Deutschland 68
II. Römisch-katholische Kirche 70
1. Heiliger Stuhl 71
2. Deutsche Bischofskonferenz 73
E. Aktuelle Rechtslage in Deutschland 75
I. Der europäische Grundrechtsschutz und seine Auswirkungen auf die rechtliche Gestaltung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in Deutschlandr 75
1. Das allgemeine Verhältnis der Rechtswirkungen zwischen europäischem und deutschem Grundrechtsschutz 75
2. Entschließungen des Europäischen Parlaments 81
3. Grundrecht der Eheschließungsfreiheit und Familiengründung 82
a) Recht auf Eheschließung und Familiengründung nach Art. 12 EMRK 82
b) Recht auf Eheschließung und Familiengründung nach Art. 9 GRCh 84
c) Gewährleistungsfunktionen der grundrechtlichen Eheschließungsfreiheit 84
d) Rechtliche Konsequenzen für die Annahme eines ehelichen Merkmals der Verschiedengeschlechtlichkeit 85
4. Grundrechtliches Diskriminierungsverbot 87
a) Diskriminierungsverbot nach Art. 14 EMRK 87
b) Diskriminierungsverbot nach Art. 21 I GRCh 88
c) Ermächtigung zur Bekämpfung der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung nach Art. 13 I EGV 88
d) Einbeziehung der Merkmale des Geschlechts und der sexuellen Ausrichtung in das grundrechtliche Diskriminierungsverbot 89
e) Rechtliche Konsequenzen für die Annahme eines ehelichen Merkmals der Verschiedengeschlechtlichkeit 90
5. Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens 92
a) Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 8 I EMRK 92
b) Achtung des Privat- und Familienlebens nach Art. 7 GRCh 95
c) Folgerungen aus dem Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens für die rechtliche Strukturierung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaftr 96
6. Ergebnis 97
II. Das Recht der Bundesländer 97
1. Verfassungsrechtliche Bestimmungen der Bundesländer zum Schutz von Ehe und Familie und zum Schutz Homosexueller vor Diskriminierungr 97
2. Die Registrierungsmöglichkeit für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften in Hamburg vor Inkrafttreten des LPartDisBG 101
III. Gescheiterte und aktuelle Gesetzesinitiativen der Fraktionen von Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Deutschen Bundestag zur institutionellen Verankerung der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft in der Rechtsordnungr 101
IV. Gesetzgebungsverfahren und inhaltlicher Überblick über das LPartDisBG und LPartGErgG sowie das Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechtsr 108
V. Das abstrakte Normenkontrollverfahren und der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung hinsichtlich des LPartDisBG vor dem Bundesverfassungsgerichtr 115
2. Kapitel: rVerfassungskonformität einer Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften? 122
A. Einfachgesetzliche Rechtslage 123
B. Art. 6 I GG als verfassungsrechtliches Fundament des Ehebegriffs 125
I. Verhältnis von verfassungsrechtlichem und einfachgesetzlichem Ehebegriff 125
II. Grammatische Auslegung des Begriffs der Ehe 127
1. Der Begriff der Ehe im allgemeinen Sprachgebrauch 128
2. Der Begriff der Ehe im juristischen Sprachgebrauch 131
3. Ergebnis 133
III. Historisch-Genetische Auslegung 134
1. Die Bedeutung der historisch-genetischen Methode für die Auslegung des Ehebegriffs 134
2. Historischer Entwicklungszusammenhang des verfassungsrechtlichen Eheschutzes 135
3. Normgenese des Art. 6 I GG 137
4. Ergebnis 141
IV. Systematische Auslegung 142
1. Funktionale Typologie und Rechtsbegriff der Ehe - ein Gegensatz? 142
2. Die Reproduktivität als ein Funktionstypus der Ehe 148
a) Der Begriff der Familie in Art. 6 I GG 148
b) Der systematische Konnex von Ehe und Familie in Art. 6 I GG 150
aa) Ehe und Familie als personell unterscheidbare Rechtsinstitute in einem gemeinsamen verfassungsrechtlichen Normkontext 150
bb) Verantwortungsgemeinschaft und Reproduktivität als typologisches Substrat der Ehe 151
cc) Personale Konstellationen ohne Konnex zwischen Ehe und Familie als mögliches Argument gegen die Annahme einer typologischen Reproduktivität der Eher 153
(1) Kinderlose Ehen 153
(2) Eltern-Kind-Gemeinschaften ohne miteinander verheiratete biologische Eltern 154
(a) Familienpflege 154
(b) Vormundschaft und Pflegschaft 157
(c) Adoption 159
(d) Stiefkindadoption 165
(e) Sorgerecht nach § 9 LPartG 166
(f) Reproduktionstechnische Verfahren 167
dd) Ehe als exklusives Substrat jeder Familie? 168
ee) Ergebnis 169
V. Teleologisches Auslegungsergebnis 169
1. Freiheitsausübung 171
2. Individuelle und soziale Stabilisierung 172
3. Typologisches Substrat der Familie 175
a) Die Geschlechtsgemeinschaft als Kern ehelicher Lebensgemeinschaft 175
b) Individuell-mikrosoziales Moment 176
c) Überindividuell-makrosoziales Moment 177
4. Heterosexualität als verfassungsrechtliches Leitbild? 181
5. Verhältnis der verschiedenen teleologischen Perspektiven der Ehe zueinander 183
VI. Mögliche Modifikationen der ehelichen Grundstruktur durch Verfassungswandel 185
1. Voraussetzungen und Grenzen des Verfassungswandels 186
a) Das Verhältnis von Normprogramm und Normbereich 187
b) Die Voraussetzungen im Einzelnen 188
aa) Neue Tatbestände 189
bb) Langfristigkeit des Wandels 191
cc) Grenzen des Verfassungswandels 191
2. Möglichkeit eines Verfassungswandels bei durch Institutsgarantien abgesicherten Sozialtatbeständen 192
3. Verfassungsrechtliche Bedeutung der sozialen und rechtlichen Veränderungen in den Bereichen Ehe und Homosexualität für einen möglichen Verfassungswandel des Ehebegriffsr 196
a) Veränderungen im Bereich der Ehe 196
b) Veränderungen im Bereich der Homosexualität 197
c) Rechtliche Veränderungen im Bereich der Schnittmenge von Ehe und Homosexualität 197
d) Bedeutung der Veränderungen für einen möglichen Verfassungswandel 198
aa) Neue Tatbestände? 199
bb) Wortbedeutung der Ehe als Grenze 200
cc) Wegfall der spezifisch homosexualitätsbezogenen Strafbarkeit und die Konstituierung von TSG und Eingetragener Lebenspartner als Elemente des Verfassungswandelsr 200
4. Ergebnis 202
VII. Gesamtergebnis 202
3. Kapitel: rVerfassungsrechtlicher Maßstab für die Konstituierung und Ausgestaltung der Lebenspartnerschaft 203
A. Maßstab des Art. 6 I GG 204
I. Abwehrrecht 205
1. Simultaneität von Ehe und Lebenspartnerschaft 207
a) Das Verhältnis zwischen Eheschließungsfreiheit und Institutsgarantie der Ehe bei Art. 6 I GG 207
b) Das Verhältnis zwischen der Eheschließungsfreiheit und der freien Entfaltung der Person sowie des allgemeinen Persönlichkeitsrechtsr 210
aa) Verhältnis der grundrechtlichen Schutzbereiche 210
bb) Verhältnis der grundrechtlichen Einschränkungsmöglichkeiten 211
(1) Art. 2 I GG als gegenüber Art. 6 I GG schwächeres Grundrecht 211
(2) Grundrechtsverzicht als relevante dogmatische Figur für die grundrechtliche Verhältnisbestimmung? 212
(a) Verfassungsrechtliche Möglichkeit des Grundrechtsverzichts 213
(b) Verfassungsrechtliche Möglichkeit des Verzichts auf die Eheschließungsfreiheit bei Begründung einer Lebenspartnerschaft? 215
cc) Verzicht auf die Eheschließungsfreiheit als negative Eheschließungsfreiheit? 219
c) Anwendung der getroffenen grundrechtlichen Aussagen auf das Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft 219
aa) Grundrechtliche Perspektive des Ehegatten, der zusätzlich noch eine Lebenspartnerschaft führen will 220
bb) Grundrechtliche Perspektive desjenigen Ehegatten, dessen Ehegatte zusätzlich noch eine Lebenspartnerschaft führen will 220
cc) Grundrechtliche Perspektive des Lebenspartners, der zusätzlich noch eine Ehe führen will 220
dd) Grundrechtliche Perspektive desjenigen Lebenspartners, dessen Lebenspartner zusätzlich noch eine Ehe führen will 221
d) Zwischenergebnis 221
2. Zeitliche Priorität als Kriterium für Ehe oder Lebenspartnerschaft 221
a) Bereitschaft eines Lebenspartners zur Eheschließung ohne vorherige Aufhebung der Lebenspartnerschaft 222
b) Bereitschaft eines Ehegatten zur Begründung einer Lebenspartnerschaft ohne vorherige Auflösung der Ehe 225
3. Grundsätzlicher Vorrang der Lebenspartnerschaft 225
4. Grundsätzlicher Vorrang der Ehe 225
5. Stellungnahme des Bundesverfassungsgerichts zur Diskussion und deren rechtliche Würdigung 226
6. Ergebnis 229
II. Institutsgarantie 229
1. Historische Entwicklung der Institutsgarantie der Ehe 230
2. Das Verhältnis zwischen der verfassungsrechtlichen Institutsgarantie und der einfachgesetzlichen Ausgestaltung 233
3. Das Verhältnis zwischen der Institutsgarantie und dem Abwehrrecht des Art. 6 I GG 235
4. Die Institutsgarantie als Singulargarantie 237
a) Reichweite 238
b) Grenzen 238
aa) Verschiedengeschlechtlichkeit 241
bb) Singularität 241
(1) Wortbedeutung 241
(2) Historische Genese 242
(3) Systematische Einordnung 244
(a) Institutsgarantie als Gewährleistung der institutsimmanenten Merkmale 244
(b) Institutioneller Konkurrenzschutz durch Institutsgarantien - Ähnlichkeiten und Unterschiede zwischen den verschiedenen Einrichtungsgarantien und der Eher 246
(aa) Institutsgarantie der Privatautonomie, Art. 2 I GG 247
(bb) Einrichtungsgarantien der Presse- und Rundfunkfreiheit, Art. 5 I 2 GG 248
(cc) Institutionelle Garantie der wissenschaftlichen Hochschule und ihrer akademischen Selbstverwaltung, Art. 5 III GG 252
(dd) Institutionelle Garantie des Religionsunterrichts, Art. 7 III GG 256
(ee) Institutionelle Garantie der Privatschule, Art. 7 IV GG 258
(ff) Einrichtungsgarantie der Tarifautonomie als Konkretisierung der Koalitionsfreiheit, Art. 9 III GG 261
(gg) Institutsgarantien des Eigentums- und Erbrechts, Art. 14 I 1 GG 267
(hh) Institutionelle Garantie der deutschen Staatsangehörigkeit, Art. 16 I GG 271
(ii) Institutionelle Garantie der kommunalen Selbstverwaltung, Art. 28 II GG 274
(jj) Institutionelle Garantie des Berufsbeamtentums und seiner hergebrachten Grundsätze, Art. 33 IV, V GG 277
(kk) Zwischenergebnis 280
(c) Konservierung des einfachgesetzlichen ehelichen Normenkomplexes durch den institutionellen Schutz des materiellen Kerngehalts der Ehe?r 280
(d) Ergebnis 286
(4) Teleologischer Bezug 286
(5) Ergebnis 287
c) Ergebnis 288
III. Objektive Wertentscheidung 288
1. Die wertentscheidende Grundsatznorm zugunsten der Ehe in der Judikatur des Bundesverfassungsgerichts 288
a) Terminologische Bezeichnung 289
b) Binnendifferenzierung der verfassungsrechtlichen Wirkung der Wertentscheidung 290
aa) Schutzpflicht 290
bb) Förderpflicht 290
cc) Benachteiligungsverbot 291
dd) Ausstrahlungswirkung 293
2. Dogmatische Einordnung der staatlichen Pflichtentypik bei Art. 6 I GG in das System der Grundrechte 294
a) Wortlaut 294
b) Wertentscheidung für Ehe und Familie als Ausdruck der Genese des Art. 6 I GG 294
aa) Der objektiv-rechtliche Gehalt des Art. 119 WRV 294
bb) Die dogmatische Schutzwirkung des besonderen Schutzes für Ehe und Familie in den Beratungen des Parlamentarischen Rates 298
(1) Verlauf der Beratungen 298
(2) Strukturierung der Diskussionsschwerpunkte 303
c) Systematik der objektiven Wertentscheidung für Ehe und Familie 306
aa) Besondere und allgemeine Schutzverpflichtung 306
bb) Primäre und sekundäre Schutzpflicht 309
cc) Konnex von Förderpflicht und Benachteiligungsverbot 310
dd) Staatlicher Gestaltungsspielraum 311
(1) Zusammenhang zwischen Wertentscheidung und subjektivem Grundrecht 311
(2) Gestaltungsspielraum als Folge der Verbindung zwischen Wertentscheidung und subjektivem Grundrecht 312
d) Teleologische Deutung der Wertentscheidung für Ehe und Familie als institutionelle Konkretisierung der staatssichernden Verfassungserwartungr 313
aa) Schutzpflicht als Freiheitsschutz 314
(1) Primäre Schutzpflicht 314
(2) Sekundäre Schutzpflicht 315
bb) Schutzpflicht als doppelte Verfassungserwartung 316
e) Zwischenergebnis 317
3. Das institutionelle Verhältnis zwischen der Ehe und anderen institutionalisierten Lebensgemeinschaften im Lichte der objektiven Wertentscheidung des Art. 6 I GGr 317
a) Der Konnex zwischen Institutsgarantie und Wertentscheidung 317
aa) Wertentscheidung als institutionelle Ausgestaltungsverpflichtung 318
bb) Auswirkungen der grundrechtlichen Wertentscheidung auf ein Rechtsinstitut 319
(1) Selektionsfunktion 319
(2) Tradierungsfunktion 320
(3) Abbildungswirkung der verfassungsrechtlichen Grundentscheidung zugunsten bestimmter Rechtsinstitute in der gesamten Rechtsordnungr 321
b) Verfassungsrechtliche Abbildung der Wertentscheidung im institutionellen Verhältnis 321
aa) Wortbedeutung 321
bb) Konturierungsansätze bei den Beratungen des Parlamentarischen Rates 325
(1) Bezugsrahmen der Bedeutung der Ehe 325
(2) Bezugsrahmen der Abgrenzung der Ehe zu anderen Lebensgemeinschaften 327
(3) Verfassungsrechtliche Abstufung des Schutzsubstrats zwischen der Ehe und anderen Lebensgemeinschaften in der Rechtsordnung 330
(a) Soziale Bedeutung der Ehe 331
(b) Differenzierte Schutztypik zugunsten von Ehe und Familie 331
(c) Familienbezug als Differenzierungskriterium 333
(4) Zwischenergebnis 333
cc) Abbildungsgebot als Konkretisierung der systematischen Strukturierung der Wertentscheidung 333
(1) Vergleichsmaßstab des Benachteiligungsverbots: Erhaltung des relationalen Minimums 334
(2) Vergleichsmaßstab des Fördergebotes: Bevorzugung von Ehe und Familie 336
(a) Vergleichsgruppenbildung als methodologische Voraussetzung jeder Förderung 336
(b) Förderung als Besserstellung 339
(c) Die Problematik der Argumentation mit einer fehlenden Schädigung der Ehe im Lichte der Förderungsverpflichtung 340
(3) Staatliche Verpflichtung zur Bevorzugung der Ehe gegenüber gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaften? 341
(a) Ehe und gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft als aliud? 341
(aa) Die Problematik einer personalen Abgrenzung des Personenkreises bei Ehe und Lebenspartnerschaft 342
(bb) Die methodische Problematik des argumentum e silentio legis bei Art. 6 I GG 343
(cc) Die Lebensgemeinschaft als Gemeinsamkeit zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft 344
(dd) Die familiale Potentialität als Unterschied zwischen Ehe und gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft 345
(b) Ausgestaltungsbegrenzung trotz Relationalität des Förderungsmaßstabs 346
(c) Kein aktives Bekämpfungsgebot für Lebensgemeinschaften außerhalb von Ehe und Familie 348
(d) Kein Institutionalisierungsverbot 349
(e) Terminologische Bezeichnung der verfassungsrechtlichen Sperrwirkung der Ausgestaltung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaftenr 352
(4) Kriterien für die inhaltliche Konturierung des Abbildungsgebotes im Rahmen der institutionellen Ausgestaltung eines einfachgesetzlichen Rechtsinstitutsr 354
(a) Ehebezogene Regelungen zur Förderung der Familiengründung und -stabilisierung 354
(b) Statusbegründende Regelungen des Eherechts 355
(c) Regelungen zur Stabilisierung einer Verantwortungsgemeinschaft 356
(d) Unzulänglichkeit einer quantitativen Perspektive der normativen Annäherung einer institutionalisierten gleichgeschlechtlichichen Lebensgemeinschaft an die Eher 358
(e) Unzulänglichkeit eines Kriteriums der Intensität staatlicher Ausgestaltung 359
(f) Unzulänglichkeit einer ausschließlich fiskalpolitischen Perspektive 360
(5) Systematischer Vergleich der rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten familienrechtlicher Institute auf der Grundlage der Wertentscheidung des Art. 6 I GG mit anderen institutionell bezogenen Wertentscheidungenr 362
(a) Förderpflicht für wissenschaftliche Hochschulen nach Art. 5 III 1 GG 362
(b) Förderpflicht von Privatschulen nach Art. 7 IV GG 365
dd) Institutionelle Fundierung der doppelten Verfassungserwartung als teleologischer Impuls der Wertentscheidung zugunsten der Eher 365
(1) Erhöhung der Eheschließungsbereitschaft 366
(a) Institutionalisierung 366
(b) Ausgestaltung 369
(2) Die doppelte Verfassungserwartung: Eheschließung und Familiengründung 369
(a) Institutionalisierung 370
(b) Ausgestaltung 371
ee) Ergebnis 371
B. Art. 2 I GG als Anspruchsgrundlage für die Einführung eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften? 372
I. Die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft als möglicher Schutzgegenstand der Eheschließungsfreiheit? 372
II. Das Recht, in einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft zu leben, als Ausdruck des allgemeinen Persönlichkeitsrechtsrechts nach Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GGr 374
III. Die dogmatische Verankerung der nichtehelichen Lebensgemeinschaft in der allgemeinen Handlungsfreiheit des Art. 2 I GG 377
IV. Die allgemeine Handlungsfreiheit als Anspruchsgrundlage? 379
V. Das allgemeine Persönlichkeitsrecht als Anspruchsgrundlage? 382
VI. Ergebnis 386
C. Der Gleichheitssatz als möglicher Anspruch auf institutionelle Gleichbehandlung verschieden- und gleichgeschlechtlichen Zusammenlebensr 386
I. Der Ausschluss gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften von der Ehe im Licht des Gleichheitsgrundsatzes 386
1. Anspruch aus Art. 3 III 1 GG auf Zugang gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zur Ehe? 387
a) Spezialitätsverhältnis zwischen Art. 3 III GG und Art. 3 I GG 387
b) Geschlecht als Maßstab 387
c) Vergleichsgruppenbildung 390
aa) Geschlechtsimmanente Vergleichsgruppen: Mann und Mann sowie Frau und Frau 390
bb) Geschlechter als Vergleichsgruppen: Mann und Frau 391
d) Art. 6 I GG als gegenüber Art. 3 III 1 GG speziellere Norm 393
2. Anspruch aus Art. 3 I GG auf Zugang gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zur Ehe? 395
a) Geschlechtsimmanente Vergleichsgruppen: Mann und Mann sowie Frau und Frau 395
b) Geschlechter als Vergleichsgruppen: Mann und Frau 396
3. Ergebnis 397
II. Der Ausschluss der nichtehelichen verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaft von einem Rechtsinstitut für die gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften?r 397
1. Art. 3 III 1 GG als Anspruchsgrundlage für die Öffnung des Rechtsinstituts auch für nichteheliche verschiedengeschlechtliche 397
a) Vergleichsgruppenbildung 397
aa) Geschlechtsimmanente Vergleichsgruppen: Mann und Mann sowie Frau und Frau 397
bb) Geschlechter als Vergleichsgruppen: Mann und Frau 398
b) Art. 6 I GG als gegenüber Art. 3 III 1 GG speziellere Verfassungsnorm 400
2. Art. 3 I GG als Zugangsanspruch nichtehelicher verschiedengeschlechtlicher Lebensgemeinschaften zu einem Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften?r 402
3. Ergebnis 405
III. Der Gleichheitssatz als möglicher Ausgangspunkt einer verfassungsrechtlich vorgegebenen Ausgestaltungsangleichung zwischen der Ehe und der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaftr 405
1. Art. 3 III 1 GG als Maßstab 405
a) Vergleichsgruppen: Ehepartner und Mitglied einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft 405
aa) Ungleichbehandlung 406
bb) Geschlechtsbezogenheit der Differenzierung 407
b) Vergleichsgruppen: Ehepartner und Mitglied einer gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft ohne rechtliche Bindung 407
c) Vergleichsgruppen: Ehepartner und Mitglied eines Rechtsinstituts für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften 408
2. Art. 3 I GG als möglicher Gleichstellungsanspruch der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe 409
a) Anspruch auf Institutionalisierung nach Art. 3 I GG? 409
b) Anspruch auf ehegleiche Ausgestaltung des Rechtsinstituts nach Art. 3 I GG? 412
c) Möglicher Anspruch aus Art. 3 I GG auf Übernahme ehebezogener Regelungen für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ohne institutionelle Bindung?r 413
d) Ergebnis 414
IV. Möglicher Anspruch auf Gleichbehandlung zwischen gleich- und verschiedengeschlechtlichen Lebensgemeinschaften ohne institutionellen Bezug?r 414
V. Ergebnis 417
4. Kapitel: rDie formelle und materielle Verfassungsmäßigkeit des Lebenspartnerschaftsrechts 419
A. Formelle Verfassungsmäßigkeit: Die Aufteilung der Regelungsmaterie des Gesetzesvorhabens in das LPartDisBG und das LPartGErg während des Gesetzgebungsverfahrensr 419
I. Grundsätzliche Verfassungskonformität der Aufteilung einer Regelungsmaterie in mehrere Gesetze 420
1. Die Volkssouveränität als Ausgangspunkt zur Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Aufteilung 420
2. Die Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit einer Aufteilung in Rechtsprechung und Schrifttum 421
3. Verfassungsrechtliche Grenzen der gesetzgeberischen Möglichkeit, Gesetzesvorhaben in mehrere Gesetze aufzuteilen 427
a) Willkürliche Aufteilung 427
b) Zerstörung der Sinneinheit der Regelungsmaterie 429
c) Zerstörung der Sinneinheit des Regelungsvorhabens als Willkür 430
d) Zwischenergebnis 430
4. Die verfassungsrechtliche Problematik der Einordnung als aktive oder reaktive Aufteilung 431
a) Gesetzesinitiative der Bundesregierung 431
b) Gesetzesinitiative aus der Mitte des Bundestages 432
II. Die Verfassungsmäßigkeit der Aufteilung in LPartDisBG und LPartGErgG 434
1. Die Diskussion über die Qualifizierung der Aufteilung des Gesetzesvorhabens als aktiv oder reaktiv 434
2. Der Verweis von Normen des LPartDisBG auf einzelne Behörden und die daraus folgende Diskussion über die Zulässigkeit einer Aufteilungr 435
a) Die Berichtigung von Art. 1 § 3 III, IV LPartDisBG 435
aa) Möglichkeit und Grenzen der Berichtigung unter dem Grundgesetz 436
(1) Verfassungsdogmatische Begründung der Möglichkeit, offenbare Unrichtigkeiten zu berichtigen 437
(2) Verfassungsrechtliche Grenzen der Berichtigungsmöglichkeit 439
(3) § 122 III 2 GOBT als einfachgesetzliche Konkretisierung der verfassungsrechtlichen Überlegungen 442
bb) Zulässigkeit und Begründetheit des Berichtigungsverfahrens bei Art. 1 § 3 III, IV LPartDisBG 442
b) Mittelbare Verweisungen im LPartDisBG auf Behörden als mögliche Verfahrensregelungen i.S.v. Art. 84 I GG 446
3. Die Problematik einer möglichen Sinneinheit zwischen LPartDisBG und LPartGErgG 449
a) Das Verhältnis der Unterhaltspflicht zu ihrer steuerlichen Berücksichtigung 449
b) Die fehlende Behördenkonkretisierung bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft 451
c) Die Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts zur Sinneinheit von LPartDisBG und LPartGErgG 452
d) Zusammenfassung: Voraussetzungen für die Aufteilung einer Regelungsmaterie 453
B. Materielle Verfassungsmäßigkeit der Regelungselemente der Lebenspartnerschaft 453
I. Freiheitsrechtlicher Maßstab 454
1. Art. 6 I GG intendiert keine summarische Gesamtbetrachtung der Ausgestaltung der Lebenspartnerschaft 454
2. Konstituierung der Lebenspartnerschaft 456
3. Das zeitliche Verhältnis von Ehe und Lebenspartnerschaft 457
4. Registrierung und zuständige Behörde 458
a) Registrierung der Lebenspartnerschaft 460
b) Zuständigkeit des Standesbeamten 462
c) Lebenspartnerschaftsbuch 465
d) Ergebnis 466
5. Namensrecht und Angehörigenstatus 466
a) Namensrecht 466
b) Angehörigenstatus 470
aa) Familienangehöriger 470
bb) Schwägerschaft 476
6. Unterhaltsrechtsrecht 478
a) Lebenspartnerschaftsunterhalt 478
aa) Funktionale Grundlage des Unterhaltsrechts 479
(1) Lebensgemeinschaft als Verantwortungsgemeinschaft 479
(2) Lebensgemeinschaft als potentielle Familie 483
bb) Die Sperrwirkung des besonderen Schutzes der Ehe für die Ausgestaltung des Unterhaltsrechts 484
b) Unterhaltsanspruch bei Getrenntleben der Lebenspartner 487
c) Unterhaltsanspruch nach Aufhebung der Lebenspartnerschaft 490
aa) Regelungsgeschichte des nachpartnerschaftlichen Unterhaltsrechts 490
bb) Die verfassungsrechtliche Wertentscheidung zugunsten der Ehe als Ausgestaltungsmaßstab 493
(1) Benachteiligungsverbot 493
(2) Förderverpflichtung 494
(3) Ehestatus als dogmatische Grundlage einer unterhaltsrechtlichen Ausgestaltungsgrenze? 496
d) Ergebnis 498
7. Güterrecht und Versorgungsausgleich 498
a) Güterrecht 498
b) Versorgungsausgleich 503
aa) Mögliche Verletzung des besonderen Eheschutzes nach Art. 6 I GG 505
bb) Mögliche Verletzung der Eigentumsfreiheit nach Art. 14 I GG 506
cc) Mögliche Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit nach Art. 2 I GG 508
c) Ergebnis 509
8. Schuldrecht 509
a) Eintritt des Lebenspartners in das Mietverhältnis nach dem Tod des Mieters, § 563 I 2 BGB 509
b) "Schlüsselgewalt", § 1357 BGB 512
9. Kindschaftsrecht 518
a) Familienpflege 519
aa) Differenzierungsgebot 519
bb) Verfassungsrechtliche Stellung der Eltern 520
(1) Der besondere Schutz der Familie nach Art. 6 I GG 520
(a) Grundrechtsträgerschaft der Pflegeeltern 521
(b) Der ungestörte soziale Kontakt der Eltern zu ihren Kindern als Gewährleistungsinhalt des Art. 6 I GG 522
(c) Eingriff in den Schutzbereich des Art. 6 I GG durch Herausgabe des Kindes an die leiblichen Eltern 522
(d) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 522
(2) Das Elternrecht nach Art. 6 II 1 GG 523
(a) Grundrechtsträger 524
(b) Gewährleistungsinhalt des Elternrechts 525
(c) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung eines Eingriffs in das Elternrecht 527
cc) Grundrechtliches Fundament eines Rechts des Kindes auf Eltern 530
(1) Das Elternrecht nach Art. 6 II 1 GG als mögliches Grundrecht des Kindes auf die Gewährleistung der familialen Gemeinschaft 530
(2) Der besondere Schutz der Familie nach Art. 6 I GG als familialer Kontaktschutz 531
(a) Der Schutz des Familienverbandes durch die Institutsgarantie 532
(b) Der Schutz des Familienverbandes durch ein subjektives Abwehrrecht des Kindes 533
(3) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Kindes gemäß Art. 2 I i.V.m. Art. 1 I GG als subjektives Abwehrrecht des Kindes gegen die Eingriffe des Staates in den Bestand der Familie?r 535
(4) Das grundrechtliche Verhältnis zwischen dem Recht des Kindes und dem Elternrecht bei der Familienpflege 537
(5) Das Recht des Kindes auf Familieneinheit als mögliches Abwehrrecht gegen die Integration in eine Familienpflege durch Lebenspartner?r 539
dd) Ergebnis 539
b) Adoption 539
aa) Differenzierungsgebot 541
bb) Das Elternrecht der leiblichen Eltern nach Art. 6 II 1 GG im Fall der Adoption 543
(1) Adoption nach Einwilligung der leiblichen Eltern 543
(a) Verfassungsrechtliche Bedeutung der Einwilligung 544
(b) Das Kindeswohl als weiteres Element der Ausübung des Elternrechts bei der freiwilligen Adoption 545
(2) Die Adoption gegen den Willen der leiblichen Eltern 546
(3) Die Stiefkindadoption als besondere Problemkonstellation des Elternrechts 547
(a) Sozialpsychologische Bedenken gegen die Stiefkindadoption 548
(b) Rechtliche Bedenken gegen die Stiefkindadoption 551
(4) Die Adoption durch Lebenspartner als denkbare Gefährdung des Kindeswohls und damit Verletzung des Elternrechts? 553
(a) Mögliche Auswirkungen der gemeinschaftlichen Adoption durch Lebenspartner auf das Kindeswohl 553
(b) Die Stiefkindadoption durch den Lebenspartner 554
cc) Das Recht der natürlichen Eltern auf sozialen Kontakt zu ihren Kindern aufgrund des besonderen Schutzes der Familie nach Art. 61 GGr 556
dd) Das Grundrecht des Kindes auf Herstellung der familialen Gemeinschaft mit den natürlichen Eltern 558
ee) Die Institutsgarantie der Familie nach Art. 6 I GG als Schutz des Eltern-Kind-Verhältnisses 560
ff) Ergebnis 561
c) Sorgerecht in Angelegenheiten des täglichen Lebens des Kindes und bei Gefahr im Verzug, § 9 LPartG 561
aa) Differenzierungsgebot zugunsten von Ehe und Familie, Art. 6 I GG 563
bb) Elternrecht, Art. 6 II 1 GG 564
(1) Elternrecht des allein sorgeberechtigten Elternteils 564
(a) Eingriff in den Schutzbereich durch § 9 LPartG? 565
(b) § 9 LPartG im Interesse des Kindeswohls? 567
(2) Elternrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils 570
cc) Recht des Kindes auf Erziehung durch die Eltern als Bestandteil des Familienschutzes nach Art. 6 I GG 573
dd) Ergebnis 574
10. Erbrecht 574
a) Regelungsgegenstand des lebenspartnerschaftlichen Erbrechts 574
b) Verfassungsmäßigkeit der erbrechtlichen Stellung der Lebenspartnerschaft 577
aa) Strukturelemente der Institutsgarantie des Erbrechts, Art. 14 I 1 GG 578
(1) Testierfreiheit 578
(2) Privaterbfolge 580
(3) Verwandtenerbfolge 581
(a) Wortbedeutung 583
(b) Historische Auslegung 583
(c) Verfassungssystematischer Kontext der Erbrechtsgarantie 584
(d) Teleologische Einordnung des Erbrechts als Auslegungsergebnis 586
bb) Das Pflichtteilsrecht als verfassungsmäßige Ausgestaltung des Erbrechts nach Art. 14 II GG 587
cc) Verfassungsrechtliche Beurteilung der Übernahme des gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrechts für die Lebenspartnerschaft 592
(1) Die Ansicht des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts 593
(2) Eigene Stellungnahme 593
(a) Gesetzliches Erbrecht für Lebenspartner 593
(b) Pflichtteilsanspruch für Lebenspartner 595
dd) Das Grundrecht der Verwandten des Lebenspartners, kraft Erbfolge Eigentum zu erwerben, Art. 14 I 1 GG 597
ee) Ergebnis 599
11. Zivilprozessrecht 599
a) Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes, § 41 Nr. 2a ZPO 599
b) Einsatz von Einkommen und Vermögen bei der Prozesskostenhilfe, § 115 I 3 Nr. 2 ZPO, sowie pfändungsrechtliche Vorschriften, §§ 850c I 2, 850d I 1, II b), 850i Ir 1, 863 I 1 ZPO 600
c) Empfangsberechtigung bei der Ersatzzustellung, § 178 I ZPO 601
d) Zeugnisverweigerungsrecht, § 383 I Nr. 2a ZPO 604
e) Lebenspartnerschaftssachen, § 661 ZPO 605
f) Ergebnis 607
12. Straf- und Strafprozessrecht 608
a) Der grundrechtliche Einfluss des Art. 6 I GG im Straf- und Strafprozessrecht 608
b) Begriff des Angehörigen, § 11 I Nr. 1 a) StGB 609
c) Strafantragsberechtigte und Rücknahme des Antrags, §§ 77 II 1; 77d II 1 StGB 612
d) Ausschluss von der Ausübung des Richteramtes, § 22 Nr. 2 StPO 612
e) Zeugnisverweigerungsrecht der Angehörigen, § 52 I Nr. 2a StPO 613
f) Weitere strafprozessuale Verfahrensnormen, §§ 149 I 1, 361 II, 395 II Nr. 1, 404 II 2 StPO 615
g) Ergebnis 616
13. Steuerrecht 616
a) Ehegattensplitting 617
aa) Regelungsvorhaben bezüglich der Lebenspartnerschaft 617
bb) Verfassungsrechtliche Begründung des Ehegattensplittings 619
cc) Sperrwirkung des verfassungsrechtlichen Eheschutzes für die gesetzliche Übertragung des Ehegattensplittings auf die Lebenspartnerschaft?r 625
(1) Ehegattensplitting 625
(2) Fiktionales Unterhaltsplitting 628
b) Steuerrechtliche Gleichbehandlung der Unterhaltsleistungen zwischen Lebenspartnerschaft und Ehe bei Trennung und Scheidung bzw. Aufhebungr 631
c) Erbschaft- und schenkungsteuerliche Gleichbehandlung der Lebenspartnerschaft mit der Ehe 632
aa) Regelungsvorhaben bezüglich der Lebenspartnerschaft 632
bb) Verfassungsrechtliche Bewertung des dargestellten Regelungsvorhabens 633
d) Weitere Tatbestände der Ausdehnung der steuerrechtlichen Privilegierung der Ehe auf die Lebenspartnerschaft 636
aa) Abzugsfähigkeit realer Unterhaltsleistungen 637
bb) Vorwegabzug von Vorsorgeaufwendungen 637
cc) Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Grunderwerbsteuerrecht 639
dd) Gleichbehandlung von blinden Lebenspartnern und Eheleuten im Umsatzsteuerrecht 642
e) Angleichung der steuerrechtlichen Behandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft, um eine Besserstellung der Lebenspartnerschaft gegenüber der Ehe zu vermeidenr 642
f) Ergebnis 643
14. Sozialrecht 643
a) Beitragsfreie Mitversicherung in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung 643
aa) Gesetzlich Pflichtversicherte 645
(1) Grundrechtseingriffe 646
(2) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 647
(a) Formelle Verfassungsmäßigkeit 647
(b) Materielle Verfassungsmäßigkeit 649
(aa) Regelungszweck 649
(bb) Äquivalenzprinzip als konkretisierter Prüfungsmaßstab der Angemessenheit einer Regelung zur personellen Erweiterung der Pflichtversicherungr 650
(cc) Die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung als ein weiteres Element der Angemessenheit einer Regelung 652
(dd) Ergebnis 654
bb) Arbeitgeber 654
(1) Berufsausübungsfreiheit als Wettbewerbsfreiheit, Art. 12 I GG 655
(a) Eingriff in den Schutzbereich 655
(b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 656
(2) Eigentumsfreiheit als Schutz von Substanz und Ertrag der Wirtschaftseinheit, Art. 14 I 1 GG 658
(a) Eingriff in den Schutzbereich 658
(b) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 660
(3) Ergebnis 661
b) Berücksichtigung der Lebenspartnerschaft im Unfallversicherungsrecht bei pflichtversicherten landwirtschaftlichen Unternehmern, Hausgewerbetreibenden und Zwischenmeistern sowie selbständig tätigen Küstenschiffern und -fischernr 661
aa) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Einbeziehung von Ehegatten in die Unfallversicherung 662
(1) Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des landwirtschaftlichen Unternehmers nach Art. 2 I GG 663
(2) Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit des mitarbeitenden Ehegatten nach Art. 2 I GG 666
bb) Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Erweiterung der ehebezogenen Regelungen der gesetzlichen Unfallversicherung auf die Lebenspartnerschaftr 667
cc) Ergebnis 668
c) Einbeziehung des Lebenspartners in die Hinterbliebenenversorgung der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung 669
aa) Grundsätzliche Vereinbarkeit einer rechtlichen Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft in der Hinterbliebenenversorgung mit dem verfassungsrechtlichen Differenzierungsgebot zugunsten der Ehe aus Art. 6 I GGr 670
bb) Vereinbarkeit erhöhter Beitragszahlungen mit der allgemeinen Handlungsfreiheit der Pflichtversicherten nach Art. 2 I GG bei der gesetzlichen Rentenversicherungr 675
(1) Eingriff in den Schutzbereich 675
(2) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung am Maßstab des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes als Bestandteil der verfassungsmäßigen Ordnungr 676
(a) Regelungszweck sowie Geeignetheit und Erforderlichkeit der beitragspflichtigen Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherungr 676
(b) Äquivalenzprinzip als konkretisierter Prüfungsmaßstab der Angemessenheit einer Regelung zur personellen Erweiterung der Pflichtversicherungr 676
(c) Die Widerspruchsfreiheit der Rechtsordnung als ein weiterer Maßstab der Angemessenheit eines Eingriffs in die allgemeine Handlungsfreiheitr 679
cc) Vereinbarkeit erhöhter Beitragszahlungen des Arbeitgebers und des Unternehmers mit seiner Berufs- und Eigentumsfreiheit, Artt. 12 I, 14 I GGr 680
(1) Berufsausübungsfreiheit als Wettbewerbsfreiheit, Art. 12 I GG 680
(2) Eigentumsfreiheit gemäß Art. 14 I 1 GG als Schutz von Substanz und Ertrag der Wirtschaftseinheit 681
dd) Verfassungskonformität der regelungstechnischen Einbeziehung der Lebenspartnerschaft in den Ehebegriff bei der Hinterbliebenenversorgungr 682
ee) Ergebnis 683
d) Berücksichtigung der Lebenspartnerschaft bei der Arbeitsförderung 684
aa) Die Regelungen des SGB III 684
(1) Die Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft angesichts des Verbots, die Ehe zu benachteiligen 684
(2) Die Gleichbehandlung von Ehe und Lebenspartnerschaft angesichts der Verpflichtung, die Ehe zu fördern 685
bb) Regelungen des SGB II 686
e) Einbeziehung der Lebenspartnerschaft in das Sozialhilferecht 689
f) Einbeziehung der Lebenspartnerschaft in die durch das Bundesversorgungsgesetz gewährleistete Versorgung 690
15. Ausländer- und Staatsangehörigkeitsrecht 693
a) Ausländerrecht 693
aa) Familiennachzug 694
(1) Entwicklung der einfachgesetzlichen Gleichstellung der formalisierten gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft mit der Ehe beim Familienzuschlagr 694
(2) Die Förderverpflichtung zugunsten von Ehe und Familie gemäß Art. 6 I GG als verfassungsrechtliche Grundlage der Ermessensensentscheidung des Familiennachzugs von Ausländernr 697
(3) Das Differenzierungsgebot des Art. 6 I GG als verfassungsrechtliches Gleichstellungsverbot von Ehe und Lebenspartnerschaft im Nachzugsrecht?r 699
bb) Besonderer Ausweisungsschutz 703
b) Staatsangehörigkeitsrecht 705
16. Beamtenrecht 708
a) Regelungsgeschichte der beamtenrechtlichen Einordnung der Lebenspartnerschaft 708
b) Verfassungsmäßigkeit der eingeschränkten Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft im Beamtenrecht 711
aa) Finanzieller Nachteilsausgleich im Beamtenrecht 711
bb) Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft in der Bundeslaufbahnverordnung 713
cc) Gleichstellung von Ehe und Lebenspartnerschaft beim beamtenrechtlichen Versorgungssystem und im Besoldungsrecht 714
II. Gleichheitsrechtlicher Maßstab 718
1. Beschränkung der Lebenspartnerschaft auf Lebensgemeinschaftenrzweier Personen gleichen Geschlechts, die nicht miteinander verwandtroder verschwistert sein dürfenr 718
a) Ungleichbehandlung 718
b) Geschlechtsbezogenheit als Differenzierungskriterium - Art. 3 III 1 GG als Prüfungsmaßstab 719
c) Sexuelle Orientierung als Differenzierungskriterium - Art. 3 I GG als Prüfungsmaßstab 719
aa) "Exklusivität" der gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft 722
bb) Schon bestehende rechtliche Absicherung für Verwandte vor Inkrafttreten des LPartDisBG 726
(1) Zeugnisverweigerungsrechte 727
(2) Erb- und Pflichtteilsrechte 727
(3) Lebenspartnerschaftliche Rechtsgestaltung im Vergleich zur Gestaltung von Verwandtschafts- und Geschwisterverhältnissen im Übrigenr 728
cc) Zwischenergebnis 728
d) Ergebnis 729
2. Gleichheitsrechtlicher Anspruch auf Angleichung der bestehenden lebenspartnerschaftlichen Rechtsstruktur an die Ehe? 730
3. Angleichung der Rechtslage der lebenspartnerschaftsähnlichen Gemeinschaft an die eheähnliche Gemeinschaft 731
5. Kapitel: rZusammenfassung der Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung 733
A. Kapitel 1 733
B. Kapitel 2 735
C. Kapitel 3 736
D. Kapitel 4 740
E. Resümee 745
Literaturverzeichnis 746
Sachwortverzeichnis 782