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»Nationale Alleingänge« - Förderung hoher Regelungsstandards oder Behinderung eines einheitlichen Binnenmarktes?

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Richter, C. (2007). »Nationale Alleingänge« - Förderung hoher Regelungsstandards oder Behinderung eines einheitlichen Binnenmarktes?. Eine Analyse der geänderten Voraussetzungen der Rechtsangleichung seit Einführung des Amsterdamer Vertrages unter besonderer Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52047-3
Richter, Christiane. »Nationale Alleingänge« - Förderung hoher Regelungsstandards oder Behinderung eines einheitlichen Binnenmarktes?: Eine Analyse der geänderten Voraussetzungen der Rechtsangleichung seit Einführung des Amsterdamer Vertrages unter besonderer Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52047-3
Richter, C (2007): »Nationale Alleingänge« - Förderung hoher Regelungsstandards oder Behinderung eines einheitlichen Binnenmarktes?: Eine Analyse der geänderten Voraussetzungen der Rechtsangleichung seit Einführung des Amsterdamer Vertrages unter besonderer Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52047-3

Format

»Nationale Alleingänge« - Förderung hoher Regelungsstandards oder Behinderung eines einheitlichen Binnenmarktes?

Eine Analyse der geänderten Voraussetzungen der Rechtsangleichung seit Einführung des Amsterdamer Vertrages unter besonderer Berücksichtigung des Umwelt- und Verbraucherschutzes

Richter, Christiane

Schriften zum Europäischen Recht, Vol. 124

(2007)

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Abstract

Christiane Richter beschäftigt sich mit der grundlegenden Frage der Abgrenzung von Regelungsgewalt zwischen Gemeinschaft und Mitgliedsstaaten unter dem besonderen Blickwinkel des Instituts des nationalen Alleingangs. Im Focus steht dabei ein komparativer Untersuchungsansatz, der die unterschiedlich hohen Voraussetzungen eines Alleingangs im Binnenmarkt einerseits und im gemeinschaftlichen Umwelt- und Verbraucherrecht andererseits in Ursache und Folge darstellt. Mitgliedstaatliche Regelungsgewalt gilt weiterhin als ein Hindernis für einen einheitlichen Binnenmarkt. Die Chance, nationales Potenzial als innovatives Moment zur Förderung hoher Regelungsstandards zu nutzen, wurde bisher vergeben. In einem flexiblen und weiter wachsenden Europa gestaltet sich die künftige Weiterentwicklung der Schutzstandards zu einem einheitlichen Schutzverstärkungssystem aber wichtiger denn je.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Einführung 17
Kapitel 1: Der nationale Alleingang – seine Stellung und Bedeutung im System gemeinschaftlicher Rechtsetzung 23
A. Begriffsbestimmungen 24
I. Der Begriff der Harmonisierung 24
II. Der Begriff des „nationalen Alleingangs“ 28
1. Definition 28
2. Die Abgrenzung zur sekundärrechtlichen Schutzklausel 29
B. Rechtshistorische Entwicklung 30
C. Der Amsterdamer Vertrag 33
D. Die Einordnung des nationalen Alleingangs im Spannungsfeld gemeinschaftlicher Regelungsbefugnis contra nationale Selbstbestimmung 36
I. Prinzipien zur Durchsetzung gemeinschaftlicher Regelungsbefugnis 36
1. Die Sperrwirkung bzw. der Anwendungsvorrang gemeinschaftsrechtlicher Regelungen 36
2. Der „effet utile“ im Gemeinschaftsrecht 38
II. Prinzipien zur Gewährleistung nationaler Selbstbestimmung 40
1. Das Subsidiaritätsprinzip 40
2. Der nationale Alleingang 41
III. Fazit 42
E. Die Möglichkeit der „differenzierten“ oder „abgestuften“ Integration 43
I. Der Hintergrund der Osterweiterung 44
II. Instrumente und Regelungsansätze differenzierter Integration 47
1. Das Prinzip der verstärkten Zusammenarbeit 47
2. Das Prinzip der Mindestharmonisierung 50
3. Der nationale Alleingang als Einzelfalldifferenzierung 51
III. Fazit 51
Kapitel 2: Art. 95 EGV versus Mindestharmonisierung – Die harmonisierungsrechtliche Ausgangssituation für nationale Alleingänge im Binnenmarkt im Vergleich zum Umwelt- und Verbraucherschutz 52
A. Das Konzept der Mindestharmonisierung im Umwelt- und Verbraucherschutz 54
I. Der Begriff der Mindestharmonisierung 54
II. Die Zielausrichtung 55
III. Die Grenzen 57
1. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung 57
2. Das Subsidiaritätsprinzip i. e.S. 58
3. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip 61
IV. Die Schutzniveauanforderung 62
B. Rahmenbedingungen einer Harmonisierung im Binnenmarkt 64
I. Die Zielsetzung 64
II. Die Grenzen 66
1. Die Bereichsausnahmen des Art. 95 Abs. 2 EGV 66
2. Das Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung 68
3. Das Subsidiaritätsprinzip i. e.S. 68
4. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip 71
5. Fazit 72
III. Die Schutzniveauanforderung in Art. 95 Abs. 3 EGV 72
1. Die Zwecksetzung 72
2. Inhaltliche Anforderungen 74
a) Die Schutzgüter 74
b) Der Begriff des „hohen Schutzniveaus“ 75
c) Die Anforderungen an den Begriff der „wissenschaftlichen Ergebnisse“ und „neuen Entwicklungen“ 77
3. Die Schutzniveauanforderung im Verhältnis zu den Anforderungen an nationale Alleingänge 79
C. Die Abgrenzung des Art. 95 EGV zur Harmonisierungskompetenz gemäß Art. 175 EGV im Umweltrecht 81
I. Die Abgrenzung durch den EuGH 82
1. Die „Titandioxid-Entscheidung“ 83
a) Die „lex-specialis-Interpretation“ in der Literatur 84
b) Kritik 85
2. Die „Tschernobyl II-Entscheidung“ 87
3. Die Entscheidung zur Abfallrichtlinie 88
4. Die Entscheidung über die Abfallverordnung 89
5. Fazit 91
II. Überblick über den Meinungsstand in der Literatur 92
1. „Der Grundsatz des bestmöglichen Umweltschutzes“ – als bereichsübergreifende Abgrenzungsregel a priori 92
2. Die Subsidiarität des Art. 95 EGV hinter Art. 175 EGV 93
3. Der objektive Ansatz in der Literatur 95
a) Produktbezogene Maßnahmen 95
b) Produktionsabhängige Maßnahmen 97
c) Genuine umweltschützende Regelungen 98
III. Zusammenfassung 98
IV. Ergebnis 100
D. Die Kompatibilität des Binnenmarktkonzepts zum Konzept der Mindestharmonisierung 101
I. Das Binnenmarktkonzept 102
1. Der Entwicklungsstand 103
2. Die mehrdimensionale Schutzrichtung 105
3. Die Richtlinie – als Hauptharmonisierungsinstrument 106
4. Der Aspekt der Flexibilität 108
5. Ergebnis 109
II. Das Konzept der Mindestharmonisierung unter dem Subsidiaritätsaspekt 109
III. Sinn und Zweck einer Harmonisierung im Binnenmarkt 111
IV. Der Wortlaut des Art. 95 Abs. 1 EGV 113
V. Systematische Aspekte 114
E. Die harmonisierungsrechtliche Ausgangssituation im Binnenmarkt 114
Kapitel 3: Der nationale Alleingang im Binnenmarkt 117
A. Das Erfordernis der qualifizierten Mehrheit im Ratsbeschluss 118
I. Der Wortlaut des Art. 95 Abs. 4 und 5 EGV im Vergleich zu Art. 100a EGV a.F. 118
II. Die systematische Auslegung 120
III. Stellungnahme 121
IV. Ergebnis 123
B. Die Beibehaltung und Neueinführung nationaler Regelungen nach Erlass der Harmonisierungsmaßnahme 123
I. Der Wortlaut von Art. 95 Abs. 4 und 5 EGV im Vergleich zu Art. 100a Abs. 4 EGV a.F. 123
II. Die teleologische Auslegung 126
III. Die gemeinschaftsrechtliche Normenhierarchie 129
IV. Ergebnisse und Stellungnahme 131
C. Die materiell-rechtlichen Anforderungen an den nationalen Alleingang 132
I. Die Beibehaltung nationaler Maßnahmen 132
1. Die Rechtfertigungsgründe der wichtigen Erfordernisse im Sinne von Art. 30 EGV 134
a) Die dogmatische Parallele zu Art. 30 EGV 134
b) Die „Cassis de Dijon-Rechtsprechung“ des EuGH 136
2. Der Schutz der Arbeitsumwelt und der Umweltschutz 139
3. Die Rechtfertigung am Maßstab der Verhältnismäßigkeit 141
a) Das „PCP-Urteil“ des EuGH 142
b) Die Verhältnismäßigkeitsprüfung in sonstigen Schutzverstärkungsvorschriften 144
4. Das „spezifische Problem“ als ungeschriebenes Tatbestandsmerkmal in Art. 95 Abs. 4 EGV 145
a) Die Praxis nach Inkrafttreten des Amsterdamer Vertrages 145
aa) Kommissionsentscheidungen auf Grundlage des Art. 95 Abs. 4, 6 EGV 146
bb) Die Entscheidung des EuGH Rs C-3/00, Dänemark ./. Kommission 148
cc) Bewertung 150
b) Auslegung und Meinungsstand 151
c) Ergebnis und Stellungnahme 152
5. Die Mitteilungspflicht der Mitgliedstaaten gegenüber der Kommission 155
6. Zusammenfassung und Fazit 157
II. Die Neueinführung nationaler Maßnahmen 158
1. Die Schutzziele „Umwelt“ und „Arbeitsumwelt“ 159
2. Die Einbeziehung der Rechtfertigungsgründe des Art. 30 EGV in den Anwendungsbereich des Art. 95 Abs. 5 EGV 160
3. Die Einbeziehung des Gesundheitsschutzes in Art. 95 Abs. 5 EGV 163
a) Das Sonderverfahren gemäß Art. 95 Abs. 8 EGV 163
b) Der Gesundheitsschutz – als Teilaspekt des Umweltschutzes 166
aa) Der Umweltschutzbegriff in der Bestandsaufnahme 166
bb) Der Umweltschutzbegriff in Art. 174 ff. EGV 167
cc) Zwischenergebnis 168
c) Art. 95 Abs. 6 S. 3 EGV 168
d) Der Aspekt des gemeinschaftlichen Gesundheitsschutzes in Art. 152 EGV 169
e) Der nationale Gesetzgebungswettlauf im Gesundheitsschutz 170
f) Stellungnahme und Ergebnis 170
4. Die Interpretation der „neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse“ 171
a) Der Funktionszusammenhang zwischen „wissenschaftlichen Erkenntnissen“ und „wissenschaftlichen Ergebnissen“ 172
b) Die Anforderungen an die wissenschaftliche Beweispflichtigkeit der „neuen Erkenntnisse“ 174
aa) Die wörtliche Auslegung 175
bb) Das Vorsorgeprinzip aus Art. 174 Abs. 2 S. 2 EGV 176
cc) Stellungnahme 177
c) Der neueste Stand in Wissenschaft und Technik 178
d) Praxisbeispiel 179
e) Ergebnis 182
5. Das „spezifische Problem“ und die PCP-Entscheidung des EuGH 182
a) Wortlaut und Systematik des Art. 95 Abs. 5 EGV 183
b) Der Aspekt des „spezifischen Erfordernisses“ in den Entscheidungen der Kommission 186
aa) Die Entscheidung (94/783/EG) vom 14.09.1994 187
bb) Die Entscheidung (96/211/EG) vom 26.02.1996 188
cc) Die Entscheidung (1999/832/EG) vom 26.10.1999 189
c) Bewertung 190
d) Die praktische Umsetzung in der Überprüfung durch die Kommission 191
e) Zusammenfassung 193
6. Fazit 194
D. Die Kontrollbefugnis der Kommission zur Anwendung einzelstaatlicher Bestimmungen 196
I. Die rechtliche Wirkung der Kommissionsentscheidung 196
1. Der Wortlaut von Art. 100a Abs. 4 EGV a.F. 197
2. Die PCP-Entscheidung des EuGH 199
3. Die Entscheidung „Antoine Kortas“ des EuGH 201
4. Der Wortlaut des Art. 95 Abs. 6 EGV 204
5. Der Vergleich zu parallelen Schutzverstärkungsklauseln im EG-Vertrag 206
6. Bewertung 207
7. Fazit 208
II. Der Umfang der Überprüfungspflicht der Kommission 208
1. Die Wortlautergänzung in Art. 95 Abs. 6 EGV 209
2. Inhaltliche Prüfungsaspekte und Art. 30 EGV (Art. 36 EGV a.F.) 210
3. Die Kommission als „Hüterin der Verträge“ 212
4. Die umfassende Begründungsverpflichtung der Kommission 213
5. Die Behinderung der Funktionsfähigkeit des Binnenmarktes und der nationale Alleingang 214
6. Fazit 216
III. Die Fristenregelung 216
1. Die Entscheidungsfrist vor dem Amsterdamer Vertrag 217
a) Die theoretische Fristbemessung innerhalb des Art. 100a Abs. 4 EGV a.F. 218
b) Die Entscheidungsfrist in der Praxis 219
aa) Die PCP-Richtlinie des Rates 91/173/EWG vom 21.03.1991 mit Umsetzungsfrist bis 01.07.1992 219
bb) Die Richtlinie des Rates 94/60/EG über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Kreosot vom 20.12.1994 mit Umsetzungsfrist bis zum 20.12.1995 220
cc) Der Fall „Antoine Kortas“ 221
c) Schlussfolgerungen für die Fristbemessung in Art. 95 Abs. 6 EGV 223
2. Der Fristbeginn 225
3. Die Ausdehnung der Entscheidungsfrist in Art. 95 Abs. 6 S. 3 EGV 227
a) Praktische Erfahrungen 227
b) Bewertung 229
4. Fazit 231
IV. Ergebnis und Stellungnahme 232
Kapitel 4: Der nationale Alleingang im Umweltrecht 233
A. Die Grundlagen 234
I. Der Umweltschutz innerhalb der Gemeinschaft – eine Bestandsaufnahme 234
1. Das Prinzip des bestmöglichen Umweltschutzes 236
2. Die Entwicklung einer eigenständigen gemeinschaftsrechtlichen Umweltpolitik 237
3. Das Konfliktpotenzial in der Abgrenzung zum Binnenmarkt 240
II. Die Anwendungsvoraussetzungen der Alleingangsvorschrift im Umweltrecht 241
1. Inhalte und Grenzen zulässiger Abweichungen 241
2. Der Prüfungsmaßstab 243
3. Die Notifizierungspflicht 247
III. Die konzeptionelle Einordnung des Alleingangs im Umweltrecht – ein Fazit 247
B. Der Vergleich zum nationalen Alleingang im Binnenmarkt 249
I. Die Gemeinsamkeiten der Regelungen des Art. 176 EGV und Art. 95 Abs. 4 und 5 EGV 249
II. Die Unterschiede zwischen den Regelungen des Art. 176 EGV und des Art. 95 Abs. 4 und 5 EGV 251
III. Bewertung 252
C. Die Auswirkungen auf die Rechtsgrundlage zur Harmonisierung im Umweltbereich 254
I. Die Möglichkeit der doppelten Kompetenzgrundlage 255
II. Tendenzen einer Annäherung der Kompetenznormen aus Art. 175 EGV und Art. 95 EGV 258
III. Fazit 259
Kapitel 5: Der nationale Alleingang im Verbraucherrecht 261
A. Die Verbraucherschutzpolitik der Gemeinschaft 262
I. Die Entwicklung einer europäischen Verbraucherschutzpolitik 263
1. Begriffsbestimmung 263
2. Die verbraucherspezifische Ausformung der Gemeinschaftspolitik vor dem kompetenzbegründenden Maastrichter Vertrag 264
3. Der Verbraucherschutz im EU-Vertrag von Maastricht 266
4. Der Verbraucherschutz nach dem Amsterdamer Vertrag 267
5. Der Verbraucherschutz in der Rechtsprechung des EuGH – die „labelling doctrine“ 269
II. Die kompetenzrechtliche Ausgestaltung der europäischen Verbraucherschutzpolitik 273
1. Die Anknüpfung an die Kompetenzgrundlage des Art. 95 EGV 273
2. Die Aufgabenverteilung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten 275
III. Fazit 277
B. Die Regelung zum nationalen Alleingang in Art. 153 Abs. 5 EGV 277
I. Die Anwendungsvoraussetzungen 278
1. Der Anwendungsbereich von Art. 153 Abs. 5 EGV 278
2. Die Vereinbarkeit mitgliedstaatlicher Schutzverstärkungsmaßnahmen mit dem EG-Vertrag 279
3. Die Mitteilungspflicht gegenüber der Kommission 280
II. Der Vergleich zu Art. 95 Abs. 4 und 5 EGV 280
C. Die Abgrenzung zwischen den Rechtsgrundlagen im europäischen Verbraucherrecht 282
I. Die Abgrenzungskriterien in Anlehnung an den umweltrechtlichen Kompetenzkonflikt 283
II. Abgrenzungskriterien der Rechtsprechung zum Verbraucherschutz 285
III. Exkurs: Die „Tabakrechtsprechung“ des EuGH 287
1. Das Tabakurteil vom 05.10.2000 287
2. Die Tabakurteile vom 10.12.2002 und vom 14.12.2004 289
IV. Bewertung 291
D. Die Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaft und Mitgliedstaaten im Verbraucherrecht 292
Kapitel 6: Art. 95 Abs. 4 und 5 EGV – (un-)genutzte Chance zur Förderung hoher Regelungsstandards 295
A. Die Anforderungen an einen nationalen Alleingang in Art. 95 Abs. 4 und 5 EGV und das Prinzip der Mindestharmonisierung 296
I. Erleichterungen für den Alleingang 296
II. Erschwernisse für den Alleingang 298
III. Konsequenzen aus dem Vergleich zu den Vorschriften im Umwelt- und Verbraucherrecht 301
IV. Ergebnis 302
B. Die Schutzniveauanforderung in Art. 95 Abs. 3 EGV und das Prinzip der Mindestharmonisierung 302
C. Die Einheitlichkeit des Binnenmarktes versus qualitativ hohe Regelungsstandards 303
D. Ausblick auf die Europäische Verfassung 305
E. Schlussbetrachtung 306
Literaturverzeichnis 308
Sachwortverzeichnis 323