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Rechtsstaat am Verhandlungstisch

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Rybak, C. (2007). Rechtsstaat am Verhandlungstisch. Nach der Einführung von § 130 a SGB V - Zulässigkeit und Konsequenzen einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52355-9
Rybak, Christian. Rechtsstaat am Verhandlungstisch: Nach der Einführung von § 130 a SGB V - Zulässigkeit und Konsequenzen einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52355-9
Rybak, C (2007): Rechtsstaat am Verhandlungstisch: Nach der Einführung von § 130 a SGB V - Zulässigkeit und Konsequenzen einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52355-9

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Rechtsstaat am Verhandlungstisch

Nach der Einführung von § 130 a SGB V - Zulässigkeit und Konsequenzen einer Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller

Rybak, Christian

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1050

(2007)

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Abstract

Vor dem Hintergrund wachsender Komplexität staatlicher Aufgaben und der hierbei zu bewältigenden Sachverhalte gewinnen zunehmend solche Handlungsinstrumente an Bedeutung, deren Wirkmechanismus auf der Basis eines gleichberechtigten Nebeneinanders zwischen Staat und Wirtschaft beruht. Dies gilt vor allem für die Verwendung informeller Absprachen, die keiner expliziten rechtlichen Regelung unterliegen und sich scheinbar nicht in das gängige System der staatlichen Handlungsformen einordnen lassen. Auch die dieser Arbeit zu Grunde liegende Vereinbarung zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller über die kurzfristige Sicherung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist diesem Problemkreis zuzuordnen: Im Jahre 2001 konnte ein fertiger Gesetzesentwurf, der die Gewährung umfangreicher Rabatte der pharmazeutischen Industrie auf eine Vielzahl verschreibungspflichtiger Arzneimittel vorsah, durch eine Zahlung der Unternehmen in Höhe von 400 Mio. DM zugunsten der GKV abgewendet werden.

Vor diesem Hintergrund geht Christian Rybak der Frage nach der grundsätzlichen rechtlichen Qualifikation derartiger Handlungsweisen nach und untersucht, welche Eigenschaften ihnen innewohnen und wie sie zu den bisher bekannten Instrumenten staatlichen Handelns abzugrenzen sind. Diese Überlegungen dienen wiederum dazu, die als Ausgangspunkt der Arbeit dienende Absprache auf ihre Rechtmäßigkeit hin zu beurteilen. Dabei sollen nicht nur die Besonderheiten des konkreten Falles herausgestellt werden. Vielmehr wird der Versuch unternommen, die informelle Absprache als Handlungsform rechtlich zu erfassen und sie allgemein auf ihre Vereinbarkeit mit geltendem Recht zu prüfen, um letztendlich grundlegende Rechtmäßigkeitskriterien festlegen zu können.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 23
Einleitung 29
1. Kapitel: Einführung in den Sachstand und Problemaufriss 32
A. Ausgangssituation 32
I. Die Rechtslage bis zum 31.12.2001 32
II. Die Rechtslage bis zum 31.12.2002 infolge der Vereinbarung zwischen Bundesregierung und VFA 33
III. Änderung der Sach- und Rechtslage infolge der Einführung von § 130a SGB V durch das Beitragssatzsicherungsgesetz zum 01.01.2003 35
B. Grundlagen der Betrachtung – Problemaufriss 37
2. Kapitel: Kurze Einführung in das Sozialrecht unter besonderer Berücksichtigung der Gesetzlichen Krankenversicherung 39
A. Begriff des Sozialrechts 39
B. Aufgaben des Sozialrechts 40
C. Sozialrecht in der Rechts- und Wirtschaftsordnung 41
I. Sozialrecht in der Rechtsordnung 41
II. Sozialrecht in der Wirtschaftsordnung 43
D. Die Säulen der Sozialversicherung 43
E. Grundprinzipien der sozialen Sicherung 43
F. Die Gesetzliche Krankenversicherung 44
I. Allgemeines 44
II. Organisation und Finanzierung 45
1. Organisation 45
2. Finanzierung 45
III. Personelle Reichweite 46
1. Pflichtversicherte 46
2. Versicherungsfreiheit 46
3. Versicherungsberechtigte 46
IV. Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung 47
V. Leistungserbringung 47
3. Kapitel: Rechtliche Qualifikation des Übereinkommens zwischen Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) 49
A. Die Übereinkunft vom 08.11.2001 – Überblick über mögliche Handlungsformen 50
I. Begrifflichkeiten und allgemeine Abgrenzungsfragen 50
1. Die Lehre von den Handlungsformen der Verwaltung 50
2. Die Lehre vom Verwaltungsrechtsverhältnis 52
3. Formelles Verwaltungshandeln 53
4. Schlichtes Verwaltungshandeln 53
5. Informelles Verwaltungshandeln 54
6. Erscheinungsformen informellen Verwaltungshandelns 61
II. Öffentlich-rechtliche Handlungsformen 63
III. Privatrechtliche Handlungsformen 64
IV. Grenzen bei der Wahl zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Handlungsformen? 64
1. Die Lehre von der Wahlfreiheit der Verwaltung 65
2. Die Lehren von der fehlenden Disponibilität des Staates 66
a) Die Lehre vom öffentlichen Recht als zwingendem Sonderrecht des Staates 66
b) Die Lehre von der fehlenden Privatrechtsfähigkeit des Staates 67
c) Aus der ultra-vires-Lehre abgeleiteter Ansatz 67
3. Die Lehren von der beschränkten Formenwahlfreiheit 68
a) Die Aufgabentheorie 68
b) Kompetenztheorie 69
c) Die Hoheitstheorie 69
d) Die Normfiktionstheorie 70
4. Stellungnahme 70
B. Erscheinungsformen konsensualen „Verwaltungs“-handelns 71
I. Der Vertrag 72
II. Die Absprache 73
III. Der mitwirkungsbedürftige Verwaltungsakt? 74
C. Abgrenzung zwischen privat- und öffentlich-rechtlichem Handeln 75
I. Allgemeines 75
II. Die Abgrenzung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Verträgen 77
III. Die Abgrenzung zwischen privatrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Absprachen 80
D. Die Vereinbarung zwischen Bundesregierung und VFA – eine Rechtsnorm? 85
E. Die Vereinbarung als Verwaltungsakt im Sinne des § 35 VwVfG? 87
I. Materiell-rechtliche Funktionen und Bedeutung des VA 87
II. Merkmale des Verwaltungsakts 88
F. Die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne von § 53 SGB X? 90
G. Die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 54 VwVfG? 91
I. Begriff 91
II. Entwicklung 92
III. Der öffentlich-rechtliche Vertrag in der Praxis 93
IV. Formen öffentlich-rechtlicher Verträge 94
V. Die Merkmale öffentlich-rechtlicher Verträge im Einzelnen 95
H. Die Vereinbarung als Zusage? 97
K. Die Vereinbarung als informelle Absprache? 98
I. Die informelle Absprache als Form öffentlich-rechtlichen Handelns 99
1. Begriff 99
2. Eigenschaften 101
II. Merkmale und Abgrenzung zum öffentlich-rechtlichen Vertrag 102
III. Zuordnung zum Gebiet des öffentlichen Rechts? 104
L. Zusammenfassung des 3. Kapitels 105
4. Kapitel: Die informelle Absprache als Handlungsinstrument 106
A. Entwicklung der informellen Absprache 106
B. Die Wahl zwischen der formellen und der informellen Handlungsebene 108
I. Grundsätzliche Zulässigkeit informeller Absprachen? 108
II. Grundsatz: Das Prinzip der Wahlfreiheit 114
1. Allgemein 114
2. Generelle Schranken 115
a) Verfassungsrechtliches Gebot des formgebundenen Handelns? 115
b) Lehre vom Formenmissbrauch 116
3. Verfassungsrechtliche und spezialgesetzliche Begrenzung 117
C. Die informelle Absprache als Ersatz für formelles einseitig-hoheitliches Handeln 118
I. Allgemeines 118
II. Vorteile des Einsatzes informeller Absprachen 119
III. Nachteile und Gefahren des Missbrauchs informeller Absprachen 124
D. Einteilung von Absprachen 127
I. Zuordnung nach Beteiligten 128
1. Vertikalabsprachen 128
2. Horizontalabsprachen 129
II. Zuordnung nach der Abstraktheit des der Absprache zugrundeliegenden Sachverhalts 130
1. Projektbezogene Absprachen 130
2. Regulative Absprachen 130
3. Normvollziehende, -vorbereitende und -ersetzende Absprachen 130
4. Mischformen 133
III. Zuordnung nach den Auswirkungen für die Beteiligten 133
1. Begünstigende und belastende Absprachen 133
2. Drittbegünstigende Absprachen 134
3. Drittbelastende Absprachen 134
IV. Zuordnung nach der Form des zu gestaltenden Rechtsverhältnisses 135
1. Austauschabsprachen 135
2. Vergleichsabsprachen 135
V. Zuordnung nach dem Grad und der Richtung der Absprachebeteiligung 136
1. Offen einseitige Vereinbarungen 136
2. Zweiseitige Vereinbarungen 137
3. Regelungsersetzende Absprachen 137
4. Regelungsvorbereitende Absprachen 137
5. Realaktsersetzende/-vorbereitende Absprachen 138
VI. Sonstige Formen 138
1. Duldungsabsprachen 138
2. Selbstbeschränkungsabkommen 139
3. Arrangement und gentlemens agreement als eigene Kategorie? 140
E. Rechtliche und rechtstatsächliche Relevanz von informellen Absprachen 141
I. Rechtliche Bedeutung 141
II. Tatsächliche Bedeutung: Beispiele aus der bisherigen Praxis 142
1. Bundesrepublik Deutschland 142
a) „Kohle-Erdölkartell“ 142
b) Selbstbeschränkungsabkommen der pharmazeutischen Industrie, 1975, 1977 143
c) Absprache zur Reduktion von Fluorchlorkohlenwasserstoffen, 1976/77 143
d) Spielautomatenabsprache, 1989 145
e) CO2-Abkommen, 1995 146
f) Altautorücknahme, 1995 147
g) Absprachen zur friedlichen Nutzung der Atomenergie, 1988/2000 147
h) Nationaler Pakt für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland, 2004 149
2. Informelle Absprachen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland 151
F. Rechtsfolgen von Absprachen 152
I. Die (rechtmäßige) Absprache als Sonderform des öffentlich-rechtlichen Vertrages mit einklagbaren Erfüllungsansprüchen? 153
II. Die (rechtmäßige) Absprache als Handlungsform eigener Art mit einklagbaren Erfüllungsansprüchen? 154
1. Rechte aus der Absprache im Sinne eines Erfüllungsanspruchs 154
a) Rechtliche Bindungswirkung der informellen Absprache 154
b) Faktische Bindungswirkung? 159
c) Selbstbindung der handelnden Behörde? 160
2. Primärpflichten 161
3. Nebenpflichten 161
III. Erfüllungsansprüche aus sonstigen Gründen 162
1. Bindungswirkung und Erfüllungsanspruch unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes? 162
2. Erfüllungsanspruch als Ergebnis einer Ermessensreduktion? 166
3. Erfüllungsanspruch unter Heranziehung des Rechtsgedankens der §§ 48, 49 VwVfG 167
4. Erfüllungsanspruch aus öffentlich-rechtlicher culpa in contrahendo (§ 62 S. 2 VwVfG analog iVm. §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 3, 241 Abs. 2 BGB)? 167
5. Amtshaftung, Art. 34 GG iVm. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB 169
IV. Überblick über Erstattungs- und Schadensersatzansprüche im Falle des Fehlschlagens von Absprachen 169
1. Schadensersatz statt der Leistung, § 62 S. 2 VwVfG analog iVm. § 280 Abs. 1, 3 BGB, § 281 BGB 170
2. Amtshaftung, Art. 34 GG iVm. § 839 Abs. 1 S. 1 BGB 170
a) Amtspflicht zur Einhaltung von Zusagen 172
b) Amtspflicht zu konsequentem Verhalten 172
c) Amtspflicht zur Erteilung richtiger Auskünfte, Belehrungen, Hinweise und Warnungen 173
d) Amtspflicht zu fehlerfreier Ermessensausübung 175
3. culpa in contrahendo (§ 62 S. 2 VwVfG analog iVm. §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2 Nr. 3, 241 Abs. 2 BGB) 175
4. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 180
5. Enteignungsgleicher/enteignender Eingriff 186
a) Enteignungsgleicher Eingriff 186
b) Enteignender Eingriff 187
6. Folgenbeseitigungsanspruch 188
V. Rechtsfolgen rechtswidriger Absprachen – Ein Überblick 189
VI. Rechtsschutz 191
1. Rechtsschutzmöglichkeiten des an der Absprache beteiligten Privaten 192
2. Rechtsschutzmöglichkeiten für Drittbetroffene 195
G. Zusammenfassung des 4. Kapitels 195
5. Kapitel: Die rechtlichen Rahmenbedingungen für informelle Absprachen im Allgemeinen 197
A. Vorbemerkung 197
B. Verfassungsrechtliche Vorgaben im Allgemeinen 198
I. Rechtsstaatsprinzip 198
II. Grundrechte 201
III. Kompetenznormen 201
IV. Demokratieprinzip 202
V. Staatszielbestimmung Sozialstaat 206
VI. Bundesstaatsprinzip 207
VII. Sonstige verfassungsrechtliche Begrenzungen 208
C. Einfachgesetzlicher Rahmen informeller Absprachen 208
I. Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) 209
1. Die informelle Absprache als Verwaltungstätigkeit i. S. d. § 1 Abs. 1 VwVfG? 210
a) Öffentlich-rechtliche Verwaltungstätigkeit einer Behörde 210
b) Normersetzende Absprachen als Verwaltungstätigkeit? 211
2. Die informelle Absprache als Verwaltungsverfahren im Sinne von § 9 VwVfG? 213
II. Analoge Anwendbarkeit des Verwaltungsverfahrensgesetzes im Grundsatz 214
III. Die analoge Anwendbarkeit der §§ 54 ff. VwVfG 218
1. Im Allgemeinen 218
a) Vergleichbarkeit der Absprache mit öffentlichen-rechtlichen Verträgen 219
b) Planwidrige Regelungslücke 221
c) Ergebnis 223
2. § 54 VwVfG analog? 224
3. Vergleichsabsprache, § 55 VwVfG analog? 227
4. Austauschabsprache, § 56 VwVfG analog? 231
5. Schriftformgebot, § 57 VwVfG analog? 234
6. Zustimmung von Dritten und Behörden, § 58 VwVfG analog? 238
7. Nichtigkeit der Absprache gemäß § 59 VwVfG analog? 242
8. Anpassung und Kündigung in besonderen Fällen, § 60 VwVfG analog? 244
9. § 62 VwVfG analog? 245
IV. Die analoge Anwendung handlungsformunabhängiger Vorschriften des VwVfG 246
V. Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) 252
1. Meinungsstand 253
2. Stellungnahme 256
a) Vertikalabsprachen im Rahmen wirtschaftlicher Aktivitäten des Staates 256
b) Vertikalabsprachen im Rahmen hoheitlicher Aktivitäten des Staates 257
c) Horizontalabsprachen 258
aa) Horizontalabsprache als Vollzugshandlung einer Vertikalvereinbarung 259
bb) Staatlich inspirierte Horizontalabsprachen 260
VI. Europarechtliche Vorgaben 262
D. Zusammenfassung des 5. Kapitels 268
6. Kapitel: Die Rechtmäßigkeit der informellen Absprache zwischen der Bundesregierung und dem Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) 271
A. Exkurs: Das Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz 272
I. Gesetzesgegenstand 272
II. Die Regelungen im Einzelnen 272
B. Die Absprache zwischen VFA und Bundesregierung: Inhalt und Auswirkungen 273
I. Inhalt der Absprache und Auswirkungen in tatsächlicher Hinsicht 274
II. Rechtliche Auswirkungen der Absprache 276
1. Auswirkungen für die Bundesregierung/den Bundesgesetzgeber 276
2. Auswirkungen für die Landesgesetzgeber 277
3. Auswirkungen für die beteiligten Unternehmen 279
a) Allgemein 279
b) Grundrechts- und Rechtsmittelverzicht 280
c) Steuerrechtliche Aspekte 282
4. Auswirkungen für die begünstigten Krankenkassen/die GKV 285
a) Rechtliche Beziehungen zwischen den VFA-Unternehmen als Zahler und den Krankenkassen als Begünstigte 285
aa) Zahlung zugunsten des Bundes? 285
bb) Schenkung zu Gunsten der Krankenkassen? 287
cc) Sonstige Zuwendung 290
b) Grundsätzliche Berechtigung zur Annahme des gezahlten Betrags? 291
C. Die informelle Absprache vom 08.11.2001 – Zulässigkeit der Handlungsform 292
I. Exkurs: Rechtsstaatsprinzip und Vorrang des Gesetzes 292
1. Überblick 292
2. Der Vorrang des Gesetzes 295
II. Unzulässigkeit der Absprache aufgrund Pflicht zum Erlass eines Verwaltungsakts? 297
1. Das Handlungsformverbot gemäß § 155 Abs. 1 AO 298
a) Allgemein: Die grundsätzliche Zulässigkeit abgabenrechtlicher Vereinbarungen 298
b) Die Regelung des § 155 Abs. 1 AO 301
2. Der Solidarbeitrag als Abgabe? 302
a) Steuer? 302
b) Nichtsteuerliche Abgabe? 304
3. Sonstiges 306
III. Unzulässigkeit der Absprache aufgrund Pflicht zum Erlass eines förmlichen Gesetzes? 307
1. Die Zulässigkeit von Vereinbarungen über Gegenstände der Gesetzgebung 307
2. Finanzverfassungsrechtliche Anforderungen 311
a) Allgemeines 311
b) Unzulässigkeit der Absprache als Handlungsinstrument? 313
3. Erfordernis eines förmlichen Gesetzes aufgrund der Wesentlichkeitstheorie des Bundesverfassungsgerichts? 315
4. Erfordernis eines förmlichen Gesetzes aufgrund staatlicher Schutzpflichten? 318
IV. Unzulässigkeit der informellen Absprache als Handlungsform unter dem Gesichtspunkt des Formenmissbrauchs? 319
V. Ermessensüberschreitung? 320
VI. Unzulässigkeit der informellen Absprache wegen Verstoßes gegen das verfahrensrechtliche Effizienzgebot, § 10 S. 2 VwVfG analog? 321
VII. Zwischenergebnis 322
D. Formelle Anforderungen an die Rechtmäßigkeit der Absprache vom 08.11.2001 323
I. Die Zuständigkeit der Bundesregierung zum Abschluss der Vereinbarung 323
1. Allgemeines 323
2. Verbandskompetenz 324
a) Grundsatz 324
b) Die Absprache vom 08.11.2001 im Zuständigkeitsbereich des Bundes? 329
3. Organkompetenz 331
II. Verfahren 332
1. Beteiligung von betroffenen Dritten, § 58 Abs. 1 VwVfG analog? 333
2. Beteiligung anderer Verfassungsorgane? 334
a) Beteiligungspflicht gemäß § 58 Abs. 2 VwVfG analog? 334
b) Grundsätzliche Beteiligung des Bundesrats? 335
aa) Das Bundesstaatsprinzip 335
bb) Die Zustimmung des Bundesrats zum Abschluss normersetzender Absprachen 336
cc) Information des Bundesrats 339
c) Beteiligung des Bundeskabinetts bei gesetzesersetzenden Absprachen? 340
3. Veröffentlichungspflicht? 342
4. Erforderlichkeit einer Prüfung durch zuständige Regierungsressorts/Sonstige Verfahrensvoraussetzungen 346
III. Form 347
E. Materielle Rechtmäßigkeit der Absprache vom 08.11.2001 347
I. Der Vorbehalt des Gesetzes – Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage? 347
1. Allgemeines 347
2. Ermächtigungsgrundlage auch für informelle Absprachen? 349
a) Meinungsstand 349
b) Lösungsansatz 351
aa) Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich der Wahl des Handlungsinstruments? 351
bb) Ermächtigungsgrundlage hinsichtlich des Abspracheinhalts? 354
3. Mögliche Ermächtigungsnormen hinsichtlich der Absprache vom 08.11.2001 357
II. Unzulässige Vorwegbindung des Gesetzgebers? 360
III. Unzulässiger Eingriff in Verwaltungskompetenzen der Länder? 365
IV. Verstoß gegen Art. 120 Abs. 1 S. 4 GG wegen unzulässiger Finanzierung durch die Länder? 365
V. Rechtsetzungsermessen 366
VI. Schenkungsverbot? 367
VII. Verletzung von Grundrechten der VFA-Unternehmen? 367
1. Betroffene Grundrechte 367
2. Eingriff? 369
a) Zum Eingriffsbegriff im Allgemeinen 369
b) Eingriff und informelle Absprache 372
c) Eingriff vs. Einwilligung: Der Grundsatz „volenti non fit iniuria“ 376
aa) Grundrechtsverzicht durch informelle Absprachen? 377
bb) Eingriffsausschluss ohne Grundrechtsverzicht? – Weitere Gesichtspunkte 379
(1) Unfreiwilligkeit infolge widerrechtlicher Drohung 385
(2) Unfreiwilligkeit aufgrund arglistiger Täuschung 388
cc) Folgen des Verzichts 389
VIII. Verletzung von Grundrechten des VFA? 389
IX. Verletzung von Grundrechten Drittbetroffener? 390
X. Der allgemeine Gleichheitssatz, Art. 3 Abs. 1 GG 391
1. Grundsatz 391
2. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hinsichtlich der Instrumentenwahl? 394
3. Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG hinsichtlich des Abspracheinhalts? 395
XI. § 56 Abs. 1 VwVfG analog – Insbesondere: Koppelungsverbot (§ 56 Abs. 1 S. 2 VwVfG analog) 397
XII. Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (§ 56 Abs. 1 S. 2 VwVfG analog) 400
1. Legitimer Zweck 401
2. Geeignetheit 401
3. Erforderlichkeit 402
4. Angemessenheit 404
XIII. Rechtmäßigkeit der angedrohten Norm? 406
XIV. Sonstiges 409
F. Ergebnis und Zusammenfassung des 6. Kapitels 410
7. Kapitel: Preisabschlag trotz Absprache: Die Einführung von § 130a SGB V durch das Beitragssatzsicherungsgesetz (BSSichG) zum 01.01.2003 414
A. Der Rabatt der pharmazeutischen Unternehmen gemäß § 130a SGB V: Allgemeine Grundlagen und Regelungssystematik 415
I. Anlass der Regelung und Normgegenstand 415
II. Die Regelungen im Einzelnen 416
III. Folgen der Regelung 417
B. Die formelle Rechtmäßigkeit des § 130a SGB V 418
I. Gesetzgebungszuständigkeit des Bundes 418
II. Ordnungsgemäßes Gesetzgebungsverfahren 421
C. Die materielle Rechtmäßigkeit des § 130a SGB V 424
I. Verstoß gegen die Vereinbarung vom 08.11.2001? 424
II. Zulässigkeit der Erhebung einer Sonderabgabe? 425
1. Verfolgung eines Sachzwecks 429
2. Homogenität der belasteten gesellschaftlichen Gruppe 429
3. Finanzierungsverantwortlichkeit 430
4. Gruppennützige Verwendung des Aufkommens 431
5. Erfordernis periodisch wiederkehrender Legitimation der Abgabe 432
III. Verletzung von Grundrechten? 433
1. Art. 12 Abs. 1 GG 433
2. Art. 14 Abs. 1 GG 436
3. Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 70 ff., 105 GG 436
4. Art. 3 Abs. 1 GG 437
D. Ergebnis 437
8. Kapitel: Der Solidarbeitrag nach Erlass des BSSichG: Rückzahlungsansprüche? 439
A. Ausgangssituation 439
B. Anspruchsgrundlagen und materielle Voraussetzungen 439
I. Erstattungsansprüche 439
1. Allgemeines 439
2. Öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch 440
a) Grundsatz 440
b) Vorliegen besonderer Ausschlussgründe? 442
c) Anspruchsgegner 442
d) Anspruchshöhe und Durchsetzbarkeit 444
II. Sonstige Ansprüche 445
C. Ergebnis 446
Zusammenfassung und Resümee 447
Literaturverzeichnis 453
Sachwortverzeichnis 480