Das institutionelle Gleichgewicht - seine Funktion und Ausgestaltung im Europäischen Gemeinschaftsrecht
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Das institutionelle Gleichgewicht - seine Funktion und Ausgestaltung im Europäischen Gemeinschaftsrecht
Veröffentlichungen des Walther-Schücking-Instituts für Internationales Recht an der Universität Kiel, Vol. 169
(2008)
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Abstract
Die Autorin beschäftigt sich mit dem "institutionellen Gleichgewicht" und seiner Vergleichbarkeit mit dem Gewaltenteilungsprinzip. Einführend werden die Bedeutung des Rechtsstaatsprinzips für das Gemeinschaftsrecht sowie die allgemeinen Wirkungsrichtungen des Gewaltenteilungsprinzips untersucht, im Näheren die Verhinderung eines Machtmissbrauchs und die Freiheitsbewahrung, die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung sowie die Herrschaftslegitimation. Im Weiteren wird das "institutionelle Gleichgewicht" inhaltlich derart bestimmt, dass jedem einzelnen Organ Aufgaben zur selbstständigen Wahrnehmung zugewiesen sind und es sich hierbei um ein Grundprinzip der Gemeinschaftsrechtsordnung handelt, welches der Gerichtshof bei der Auslegung wie der rechtsfortbildenden Weiterentwicklung des Rechts heranzieht. Abschließend ergibt ein Vergleich mit dem Gewaltenteilungsgrundsatz, dass das "institutionelle Gleichgewicht" ähnliche Funktionen erfüllt, wobei dies für die ordnungsgemäße Aufgabenwahrnehmung indes nur dann gilt, wenn eine dieser Aufgaben gerade die Schaffung eines Interessenausgleichs zwischen den Beteiligten ist. Legitimierend wirkt dieses Prinzip schließlich bisher kaum, zumindest besteht aber mit ihm die Möglichkeit, die Beteiligungsrechte der Organe im Interesse der Unionsbürger zu schützen. Damit verfügt die Gemeinschaft gleichfalls über ein Grundprinzip, das ihre Verpflichtung zur Rechtsstaatlichkeit wirksam zum Ausdruck bringt.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 11 | ||
A. Einführung | 13 | ||
B. Das Rechtsstaatsprinzip im Gemeinschaftsrecht | 22 | ||
I. Anforderungen mitgliedstaatlicher Verfassungen an den Integrationsprozess | 23 | ||
1. Deutschland | 23 | ||
2. Portugal | 25 | ||
3. Griechenland | 26 | ||
4. Schweden | 27 | ||
5. Die neuen Beitrittsstaaten | 28 | ||
6. Wirksamkeit solcher Struktursicherungsregeln | 31 | ||
II. Ausdrückliche Bezüge auf das Rechtsstaatsprinzip im Gemeinschaftsrecht | 33 | ||
1. Präambel des EUV | 34 | ||
2. Art. 6 I EUV | 35 | ||
3. Charta der Grundrechte der Europäischen Union | 37 | ||
III. Mittelbare Bezugnahme auf das Rechtsstaatsprinzip – Art. 7 EUV | 39 | ||
1. Österreich | 40 | ||
2. Italien | 41 | ||
3. Dänemark | 43 | ||
4. Abschließende Beurteilung des Verfahrens nach Art. 7 EUV | 43 | ||
IV. Beitrittsanforderungen nach Art. 49 EUV | 45 | ||
V. Länderberichte | 46 | ||
VI. Entwicklung eines entsprechenden allgemeinen Rechtsgrundsatzes | 47 | ||
VII. Selbstverständnis als „Rechtsgemeinschaft“ | 48 | ||
VIII. Außenbeziehungen | 50 | ||
1. Entwicklungsabkommen mit Drittstaaten | 51 | ||
2. Ausdehnung auf weitere Bereiche | 52 | ||
IX. Europäische Menschenrechtskonvention | 52 | ||
1. Zielsetzung der EMRK–Individualschutz | 53 | ||
2. Bedeutung der Rechtsprechung des EGMR für die Weiterentwicklung des Gemeinschaftsrechts | 54 | ||
3. Rechtsstaatliche Beurteilung der Gemeinschaft durch den EGMR–Urteil des EGMR in der Rs. „Matthews ./. United Kingdom“ | 55 | ||
X. Schlussbetrachtung | 57 | ||
C. Das Prinzip der Gewaltenteilung als Ausprägung des Rechtsstaatsprinzips | 62 | ||
I. Begründung der Notwendigkeit einer Gewaltenteilung | 63 | ||
1. Verhinderung von Machtmissbrauch | 65 | ||
2. Wahrung der Freiheit des Einzelnen | 72 | ||
3. Ordnungsgemäße Wahrnehmung der Staatsfunkt | 75 | ||
4. Herrschaftslegitimation | 80 | ||
a) Der normative Begriff der Legitimation | 81 | ||
b) Der soziologische Begriff der Legitimation | 84 | ||
5. Schlussbetrachtung | 88 | ||
II. Der Gewaltenteilungsgrundsatz nach Montesquieu | 90 | ||
1. Das 6. Kapitel des 11. Buches im Gesamtzusammenhang | 91 | ||
2. Die Lehre von den Staatsformen | 93 | ||
3. Die Zuweisung der einzelnen Funktionen | 97 | ||
a) Judikative | 97 | ||
b) Legislative | 99 | ||
c) Exekutive | 102 | ||
d) Das Verhältnis der Gewalten untereinander | 103 | ||
4. Einfluss der Staatsformenlehre und Legitimationsbegründung | 105 | ||
III. Weiterführende Bedeutung | 107 | ||
1. Die „Federalist Papers“ | 107 | ||
2. Jean-Jacques Rousseau | 114 | ||
3. Einfluss der Lehre von den Funktionen | 122 | ||
a) Nähere Bestimmung der Funktionen | 125 | ||
b) Zuweisung der Funktionen | 128 | ||
c) Notwendigkeit und Art der Verschränkungen | 129 | ||
d) Grenzen möglicher Verschränkungen | 130 | ||
IV. Schlussbetrachtung | 131 | ||
D. Das „institutionelle Gleichgewicht“ im Europäischen Gemeinschaftsrecht | 138 | ||
I. Die Organstruktur der Europäischen Union | 138 | ||
1. Das Europäische Parlament | 143 | ||
a) Wahl und Zusammensetzung | 143 | ||
b) Tätigkeitsbereiche | 146 | ||
c) Weiterführende Funktion | 150 | ||
d) Bewertung der bisherigen Entwicklung | 153 | ||
2. Der Ministerrat | 157 | ||
a) Zusammensetzung | 157 | ||
b) Tätigkeitsbereiche | 160 | ||
c) Weiterführende Funktion | 164 | ||
d) Bewertung der bisherigen Entwicklung | 165 | ||
3. Die Europäische Kommission | 170 | ||
a) Zusammensetzung | 171 | ||
b) Tätigkeitsbereiche | 175 | ||
c) Weiterführende Funktion | 182 | ||
4. Der Europäische Gerichtshof | 185 | ||
a) Zusammensetzung | 187 | ||
b) Tätigkeitsbereiche | 188 | ||
c) Weiterführende Funktion | 194 | ||
d) Bewertung der bisherigen Entwicklung | 196 | ||
5. Überblick über die den Organen allgemein zugewiesenen Funktionen | 199 | ||
II. Das „institutionelle Gleichgewicht“ in der Rechtsprechung | 205 | ||
1. Begriff des „Gleichgewichts der Gewalten“ | 206 | ||
2. Begriff des „institutionellen Gleichgewichts“ | 213 | ||
a) Prozessrechtliche Bedeutung des „institutionellen Gleichgewichts“ | 219 | ||
b) Verfahrensrechtliche Bedeutung des „institutionellen Gleichgewichts“ | 225 | ||
c) Materiellrechtliche Bedeutung des „institutionellen Gleichgewichts“ | 231 | ||
d) Weitere Bedeutungsmöglichkeiten des „institutionellen Gleichgewichts“ | 241 | ||
e) Allgemeiner Aussagegehalt des „institutionellen Gleichgewichts“ | 243 | ||
E. Gegenüberstellung der beiden Begriffe und ihrer Bedeutungen | 248 | ||
I. Verhinderung von Machtmissbrauch | 249 | ||
II. Wahrung der Freiheit des Einzelnen | 254 | ||
III. Ordnungsgemäße Wahrnehmung der Funktionen | 259 | ||
IV. Herrschaftslegitimation | 264 | ||
V. Schlussbetrachtung | 271 | ||
F. Endbetrachtung und Zusammenfassung | 276 | ||
Literaturverzeichnis | 293 | ||
Stichwortverzeichnis | 309 |