Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK
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Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK
Ein Beitrag zur Dogmatik des fairen Verfahrens in europäischen Strafverfahren und zur wirksamkeitsverpflichteten Konventionsauslegung unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Verteidigerbeistand
Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 185
(2007)
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Abstract
Das Recht auf ein faires Strafverfahren darf keine beliebige Option, sondern muss in der Prozessrealität praktisch wirksam sein. Ausgehend von dieser These des EGMR arbeitet Karsten Gaede in seiner Dissertation den bis in das Jahr 2005 hinein entstandenen Rechtsprechungskorpus zu Art. 6 EMRK auf. In der vorliegenden Abhandlung werden vor allem auch die Entscheidungen berücksichtigt, die im deutschsprachigen Raum bislang nicht publiziert worden sind. Der Autor zeigt, zu welchen Maßstäben und Verteidigungschancen die Judikatur des EGMR heute führt. Diese Maßstäbe sind nicht nur für das europäische Strafverfahrensrecht etwa der EU existentiell, sondern sie haben ein Niveau erreicht, das auch deutschsprachige Staaten zunehmend herausfordert.Der Verfasser berücksichtigt die deutsche, englische, österreichische und schweizerische Judikatur sowie das für die Entwicklung einer europäischen Fairnessdogmatik in Deutschland, in England und in der Schweiz verfügbare strafrechtliche und rechtsphilosophische Schrifttum. Ziel der Untersuchung ist es, das Recht auf ein faires Verfahren und seine Teilrechte im Anschluss an den EGMR als Recht auf Teilhabe durch Verteidigung zu systematisieren und zu bestimmen sowie dessen Entwicklungspotentiale aufzuzeigen. Ebenso wird die insbesondere für die Auslegung des Art. 6 EMRK bedeutsame Methodik des EGMR erschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem Untersuchungen zur Gesamtbetrachtung des Art. 6 EMRK, zur freien Verteidigung, zur Waffengleichheit, zu Verwertungsverboten und zum Konfrontationsrecht. Bezogen auf das zentral behandelte Recht auf Verteidigerbeistand wird - auch unter Rekurs auf den U.S. Supreme Court - eine neue Sichtweise der Unabhängigkeit des Verteidigers begründet und veranschaulicht, dass eine vermehrte Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren unabweisbar ist und dass der Angeklagte verstärkt vor Verteidigerfehlern bewahrt werden muss.Ausgezeichnet mit dem »Jahrespreis der Universität Zürich 2006«.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Vorbemerkungen | 7 | ||
Inhaltsübersicht | 9 | ||
Inhaltsverzeichnis | 11 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 36 | ||
Kapitel 1: Gegenstand und Gang der Abhandlung | 45 | ||
§ 1 Einführung in Problemstellung und Methode | 45 | ||
I. Das Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung des Art. 6 EMRK im Kontext des insgesamt fairen und europäisierten Strafverfahrens | 45 | ||
II. Die Aufarbeitung struktureller Grundlagen des fairen Strafverfahrens unter Berücksichtigung des fortentwickelten Selbstverständnisses der EMRK | 55 | ||
§ 2 Gang der Untersuchung | 60 | ||
Kapitel 2: Der wirksamkeitsverpflichtete Schutz der Menschenrechte durch die EMRK | 63 | ||
§ 1 Grundlagen und Anwendungsebenen der EMRK | 63 | ||
I. Der regionale Menschenrechtsschutz der EMRK | 63 | ||
1. Entstehung und rechtliche Einordnung | 63 | ||
2. Bewährung und Entwicklung | 65 | ||
II. Die Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Europäischen Union insbesondere in einem europäischen Strafverfahren | 70 | ||
§ 2 Die autonome und wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der EMRK | 79 | ||
I. Grundlagen und Methoden der Konventionsauslegung | 79 | ||
1. Die autonome völkerrechtliche Auslegung | 79 | ||
2. Die Hauptauslegungsmethoden | 81 | ||
3. Ergänzende Erkenntnisquellen der Rechtsfindung | 85 | ||
II. Allgemeine Maximen der Konventionsauslegung | 89 | ||
1. Konkrete und wirksame Auslegung | 89 | ||
2. Dynamische bzw. evolutive Auslegung | 91 | ||
3. Prinzip der Subsidiarität, margin of appreciation und 4th instance doctrine | 93 | ||
4. Günstigkeitsprinzip und Mindeststandard | 96 | ||
III. Die Auslegung der EMRK zwischen Evolution und Mindeststandard | 98 | ||
1. Autonome Auslegung versus eigenständige nationale Umsetzung | 98 | ||
2. Die Aussagekraft der konkreten und wirksamen Auslegung | 103 | ||
a) Anwendungen und Strukturen der Maxime in der Rechtsprechung des EGMR | 104 | ||
aa) Einbeziehung der praktischen Durchsetzbarkeit | 106 | ||
bb) Im Besonderen: Ableitung von Pflichten zur Hinwirkung auf die effektive Wahrnehmbarkeit der garantierten Menschenrechte | 108 | ||
cc) Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung von Einschränkungen | 111 | ||
b) Grenzen und Grundaussagen der konkreten und wirksamen Auslegung | 112 | ||
aa) Vervollständigung bestehender Rechte, keine Kreation neuer Rechte | 112 | ||
bb) Erfolgsbezogene und entwicklungsoffene Entfaltung anerkannter Rechte | 115 | ||
cc) Einbeziehung der Verwirklichungsbedingungen in den Schutzbereich der garantierten Konventionsrechte | 116 | ||
(1) Individuelle Praktikabilität der Konventionsrechte | 116 | ||
(2) Reichweite und Maßstäbe der Schutzbereichskonkretisierung | 120 | ||
(3) Zum Einwand mangelnder Rechtssicherheit | 122 | ||
dd) Bewahrung der Rechte bei der Erwägung von Einschränkungen | 123 | ||
(1) Verhältnismäßigkeit als Ausdruck konkreter und wirksamer Rechtsgewährung | 123 | ||
(2) Konkretisierung durch die Hinterfragung der Menschenrechtsneutralität | 127 | ||
ee) Möglichkeit detaillierterer Standards bei Art. 6 EMRK | 130 | ||
c) Zusammenfassung | 133 | ||
3. Die Deutung der EMRK als reiner Mindeststandard | 134 | ||
a) Mindeststandardgedanke als Auslegungsregel | 134 | ||
b) Beschreibung als Mindeststandard am Beispiel des Art. 6 EMRK | 141 | ||
aa) Ausprägungen der Wahrnehmung als Mindeststandard | 141 | ||
bb) Problematik der zurückgesetzten Wahrnehmung der menschenrechtlichen Standards | 143 | ||
4. Die einzelfallbezogenen Begründungen des EGMR und die gebotene dogmatische Durchdringung der EMRK | 146 | ||
a) Begründetheit der gegenüber dem EGMR erhobenen Kritik | 148 | ||
b) Gebotene Umsetzung der begründeten Einwände | 152 | ||
IV. Zusammenfassung und Programm: Die autonome und wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der Konventionsrechte | 154 | ||
1. Zusammenfassung zum Kapitel 2 § 2 | 154 | ||
2. Gebotene wissenschaftliche Aufarbeitung | 155 | ||
Kapitel 3: Auslegungsstand und Grundprobleme des Rechts auf konkrete und wirksame Verteidigung | 158 | ||
§ 1 Die Einbettung der Verteidigungsrechte in das Gesamtrecht des Art. 6 EMRK | 159 | ||
I. Die Verteidigungsrechte als konstitutive Teilrechte des fairen Strafverfahrens | 159 | ||
II. Die Analyse der Verteidigungsrechte im Lichte des gesamten Art. 6 EMRK | 164 | ||
§ 2 Der gegenständliche und zeitliche Anwendungsbereich des Rechts auf ein faires Strafverfahren | 165 | ||
I. Der Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK in strafrechtlicher Hinsicht | 166 | ||
1. Die Rechtsprechung des EGMR zur strafrechtlichen Anklage | 166 | ||
a) Einstufung der Verfehlung durch die nationale Rechtsordnung | 168 | ||
b) Natur der Verfehlung | 169 | ||
c) Art und die Schwere der angedrohten Sanktion | 171 | ||
d) Gesamtwürdigung der Kriterien | 173 | ||
2. Kritik und Neuansätze (Stavros, Trechsel) im Schrifttum | 174 | ||
3. Kritik der tendenziell ausdehnenden Auslegung durch den EGMR unter dem Gesichtspunkt des watering down effects | 176 | ||
a) Problematik des watering down effects | 177 | ||
b) Zur Möglichkeit einer Binnendifferenzierung bei der strafrechtlichen Anklage | 179 | ||
aa) Verfehltheit der Binnendifferenzierung de lege lata | 179 | ||
bb) Zum gebotenen Umgang mit dem „erweiterten Anwendungsbereich“ | 184 | ||
4. Zusammenfassung | 187 | ||
II. Der zeitliche Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK | 187 | ||
1. Die Anwendung des Art. 6 EMRK auf die einzelnen Verfahrensstadien | 188 | ||
2. Entwicklung und Stand von Rechtsprechung und Schrifttum zur Anwendbarkeit des Art. 6 EMRK in Ermittlungsverfahren | 191 | ||
a) Materielle Auslegung des Anklagebegriffs | 192 | ||
b) Differenzierende Anwendung in Ermittlungsverfahren im Anschluss an den materiellen Anklagebegriff | 195 | ||
3. Würdigung der heutigen Erstreckung auf die Ermittlungsverfahren | 199 | ||
a) Anerkennung der prinzipiellen Anwendbarkeit | 199 | ||
b) Ungenügender Ausgleich von Entkernungen der Hauptverhandlung bei einer entwicklungsoffenen und wirksamkeitsverpflichteten Auslegung | 200 | ||
c) Gebotene teilrechtsdifferenzierte Bestimmung des Anklagebegriffs | 205 | ||
d) Überfrachtung des Anklagebegriffs mit speziellen Handlungsgeboten des Art. 6 EMRK | 209 | ||
4. Zusammenfassung | 211 | ||
§ 3 Das Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung im Kontext des Art. 6 EMRK | 213 | ||
I. Die gerichtsbezogenen Garantien des Art. 6 EMRK | 213 | ||
1. Der Zugang zu einem gerichtlichen Strafverfahren | 213 | ||
2. Das unabhängige, unparteiische und auf Gesetz beruhende Gericht | 215 | ||
3. Die Öffentlichkeit von Verhandlung und Verkündung | 220 | ||
II. Die flankierenden Verfahrensrechte | 222 | ||
1. Das Recht auf eine Verhandlung innerhalb angemessener Frist | 223 | ||
2. Die Unschuldsvermutung | 228 | ||
III. Die Auslegung der benannten Verteidigungsrechte (Art. 6 III EMRK) | 233 | ||
1. Der Informationsanspruch des Art. 6 III lit. a EMRK | 233 | ||
a) Zielsetzung des Teilrechts | 233 | ||
b) Zeitpunkt der Information | 235 | ||
c) Art und Weise der Information | 236 | ||
2. Die Vorbereitungsgarantie des Art. 6 III lit. b EMRK | 238 | ||
a) Zielsetzung des Teilrechts | 238 | ||
b) Anforderungen der Garantie im Einzelnen | 239 | ||
c) Recht auf Offenlegung der dem Staat zugänglichen Beweismaterialien | 243 | ||
3. Die von Art. 6 III lit. c EMRK gewährten Verteidigungsformen | 252 | ||
a) Recht auf Selbstverteidigung | 253 | ||
b) Recht auf formelle Wahlverteidigung | 255 | ||
c) Recht auf den Beistand eines staatlich bestellten Verteidigers | 264 | ||
aa) Andauernde Mittellosigkeit des Angeklagten | 264 | ||
bb) Erforderlichkeit im Interesse der Verfahrensgerechtigkeit | 265 | ||
cc) Auswahl und Rechtsstellung des staatlich bestellten Verteidigers | 269 | ||
d) Subsidiäre Verantwortung des Staates für die konkrete und wirksame formelle Verteidigung | 271 | ||
4. Die Anforderungen an den Zeugenbeweis gemäß Art. 6 III lit. d EMRK | 274 | ||
a) Waffengleiches Recht auf Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen | 276 | ||
b) Konfrontationsrecht hinsichtlich des Belastungszeugen | 278 | ||
5. Die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers (Art. 6 III lit. e EMRK) | 287 | ||
IV. Die ergänzende Ableitung unbenannter Verteidigungsrechte aus dem Gesamtrecht auf ein faires Strafverfahren gemäß Art. 6 I 1 EMRK | 290 | ||
1. Das Recht auf ein faires Strafverfahren als integrales Menschenrecht | 290 | ||
2. Das Recht auf Anwesenheit und Teilhabe | 294 | ||
a) Anerkennung des Anwesenheitsrechts | 294 | ||
b) Fortentwicklung zum Recht auf effektive Verfahrensteilhabe | 299 | ||
3. Das rechtliche Gehör | 301 | ||
a) Mitwirkungsrecht im Strafverfahren | 301 | ||
b) Würdigung und Begründung durch das Strafgericht | 303 | ||
4. Das Rechtsprinzip der Waffengleichheit | 305 | ||
5. Die Gesetzlichkeitsmaxime des Strafverfahrens | 310 | ||
6. Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen | 312 | ||
7. Vorgaben des Art. 6 EMRK für das Beweisrecht | 319 | ||
§ 4 Würdigung der heutigen Ausdifferenzierung des Art. 6 EMRK | 325 | ||
I. Offene Grundfragen der Verteidigungsrechte des Art. 6 EMRK | 325 | ||
1. Das unbekannte herausragende Gesamtrecht und die Gesamtbetrachtung | 326 | ||
2. Die zentrale Verwirklichung der Angeklagtenrechte über den Verteidiger | 333 | ||
II. Erforderliche Aufarbeitungen | 335 | ||
Kapitel 4: Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung | 339 | ||
§ 1 Fairness gemäß Art. 6 EMRK als Recht auf Teilhabe | 339 | ||
I. Die Konzentration auf die Fairness des Strafverfahrens | 341 | ||
II. Begründungslinien des Menschenrechts auf ein faires Strafverfahren | 344 | ||
1. Das angelsächsische Verständnis des fairen Strafverfahrens: Parteiprozess und natural justice | 344 | ||
2. Das reformierte kontinentaleuropäische Inquisitionsverfahren: Prozesssubjektivität und Justizförmigkeit | 349 | ||
3. Die Würde des Menschen als Grund aller Menschenrechte (Immanuel Kant) | 353 | ||
4. Das gerichtliche Strafverfahren als konstitutive Voraussetzung staatlicher Strafe (G.W.F. Hegel) | 357 | ||
5. Die prozedurale Theorie der Gerechtigkeit und „Legitimation durch Verfahren“ | 363 | ||
6. „Justice as fairness“: Prozedurale Gerechtigkeit nach John Rawls | 366 | ||
III. Das Recht auf ein faires Strafverfahren des Art. 6 EMRK als Teilhaberecht | 369 | ||
1. Das Recht auf ein faires Verfahren als prozedurale Ausgleichspflicht des Staates bei der Legitimation der Strafe | 370 | ||
a) Herausragender Rang des fairen Strafverfahrens | 370 | ||
aa) Besonderer Begründungsbedarf bei der zulässigen strafrechtlichen Konfliktlösung | 371 | ||
bb) Vornehmlich prozeduraler Begründungsansatz der EMRK | 373 | ||
cc) Ausgleich der Defizite des Entscheidungskriteriums und des idealen Strafrechts | 375 | ||
dd) Zwischenfazit | 381 | ||
b) Zum Gebot der weiten Auslegung des Rechts auf ein faires Verfahren | 381 | ||
2. Der Grundgehalt des fairen Strafverfahrens: Das Recht auf Verfahrensteilhabe | 383 | ||
a) Integrales Verständnis des Art. 6 EMRK | 383 | ||
b) Faires Strafverfahren als Teilhabe gewährendes Strafverfahren | 387 | ||
aa) Teilhabe am Prozess des Richtens | 389 | ||
bb) Präzisierung in der Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden | 393 | ||
c) Bestätigung des Teilhabeansatzes durch die Rechtsprechung des EGMR | 397 | ||
d) Innere Struktur des Teilhaberechts des Art. 6 EMRK | 402 | ||
aa) Rechte des Teilhaberahmens | 403 | ||
bb) Ausprägungen der Teilhabe durch Verteidigung | 408 | ||
e) Qualifizierungen der konkreten und wirksamen Teilhabe | 410 | ||
aa) Teilhabe im Licht der konkreten und wirksamen Auslegung | 410 | ||
bb) Teilhabe hinsichtlich des Maßes von Schuldzuschreibung und Bestrafung | 413 | ||
cc) Teilhabe als umfassende Prozesssubjektivität | 414 | ||
dd) Umfassende Teilhabe im Konflikt mit der Positivität und der Bestimmtheit des einfachgesetzlichen Verfahrensrechts | 417 | ||
ee) Systematisierte Teilhabe im Konflikt mit der Offenheit der Fairness | 422 | ||
3. Zusammenfassung: Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe | 425 | ||
§ 2 Die Verwirklichung des Teilhaberechts mit Hilfe der Gesamtbetrachtung | 427 | ||
I. Die Gesamtbetrachtung in der Rechtsprechung des EGMR | 428 | ||
1. Anwendungsbereiche und Funktionen der Gesamtbetrachtung | 428 | ||
a) Ökonomische Prüfung einer Verletzung des fairen Verfahrens | 428 | ||
b) Additiv begründete Verletzungen der Verfahrensfairness | 430 | ||
c) Gesamtbetrachtung hinsichtlich des Beweisrechts | 431 | ||
d) Forderung einer spezifischen Fairnessverletzung | 432 | ||
e) Integration divergierender prozeduraler Systeme, Abläufe und Institute | 433 | ||
f) Differenzierte Erfassung von Rechtsmittelverfahren | 436 | ||
g) Möglichkeit der Heilung latenter Verletzungen | 438 | ||
2. Ausdeutung und Kritik der Gesamtbetrachtung im Schrifttum | 440 | ||
II. Die Gesamtbetrachtung als reine Prüfungsmethode | 442 | ||
III. Die Eigenständigkeit der konstituierenden Teilrechte des Teilhabe gewährenden Verfahrens und ihre Prüfung über die Gesamtbetrachtung | 447 | ||
IV. Die Heilung im Kontext konkreter und wirksamer Verfahrensteilhabe | 451 | ||
V. Die Gesamtbetrachtung der Ermittlungsverfahren | 455 | ||
VI. Zusammenfassung | 459 | ||
§ 3 Die Reichweite der Modelloffenheit des Art. 6 EMRK und die Wechselwirkung mit dem nationalen Verfahrensrecht | 461 | ||
I. Die prozessmodellunabhängige Garantie wirksamer Rechte | 462 | ||
1. Bindende Verpflichtung zur Organisation wirksamer Rechte | 462 | ||
2. Aufgabe der freien Modellwahl? | 466 | ||
II. Die These der Surrogation autonomer Teilhabe durch die materielle Verteidigung reformierter Inquisitionsprozesse | 468 | ||
1. Objektive Schutzprinzipien des reformierten Inquisitionsprozesses | 469 | ||
2. Bedenken an der mitbegründenden Entgegensetzung zum Parteiprozess | 471 | ||
3. Unzulässigkeit der wahlweisen Surrogation | 477 | ||
4. Bedeutungen materieller Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK | 483 | ||
III. Die Wechselwirkung zwischen Art. 6 EMRK und dem nationalen Prozessrecht | 487 | ||
1. Die konkretisierende Wechselwirkung mit dem gewählten Umsetzungskonzept | 487 | ||
2. Die Selbstbindung an die gewählte Prozesskonzeption | 489 | ||
3. Konsequenzen für die Aufarbeitung konventionsrechtlicher Maßstäbe | 492 | ||
IV. Zusammenfassung | 492 | ||
Kapitel 5: Die vermittelte Teilhabe durch formelle Verteidigung | 494 | ||
§ 1 Formelle Verteidigung als zentrale und vermittelte Form der Verfahrensteilhabe | 494 | ||
§ 2 Die formelle Verteidigung in der Rechtsprechung des EGMR und in der prozesswissenschaftlichen Diskussion | 497 | ||
I. Die prozessuale Stellung des Verteidigers in der Rechtsprechung des EGMR | 497 | ||
II. Die Funktionen formeller Verteidigung | 502 | ||
1. Ermöglichung der Verfahrensteilhabe als Prozesssubjektsgehilfe | 502 | ||
2. Kontrolle und Wahrung der Justizförmigkeit | 504 | ||
3. Vertretungs- und Fürsprechfunktion bei der Ausübung der Teilhaberechte | 505 | ||
4. Bewahrung autonomer Verfahrensteilhabe durch Vermittlung | 506 | ||
5. Inanspruchnahme als spezieller procedural safeguard | 508 | ||
6. Allgemeiner Beistand insbesondere bei Untersuchungshaft | 509 | ||
III. Die Diskussion des Verfahrensinstituts der formellen Verteidigung | 509 | ||
1. Verteidiger als unabhängiges Organ der Rechtspflege | 510 | ||
2. Verteidiger als Beistand und Anwalt von Parteiinteressen | 513 | ||
3. Ablehnung vorgelagerter theoretischer Leitkonzepte | 515 | ||
§ 3 Formelle Verteidigung als vermittelte Verstärkung des Teilhaberechts | 517 | ||
I. Das Menschenrecht des Art. 6 EMRK als begründender Maßstab der prozessualen Stellung des Verteidigers | 517 | ||
1. Das Menschenrecht als Anfangsgrund der Verteidigerstellung | 518 | ||
2. Die Konsequenzen für die Frage der Inpflichtnahme des Verteidigers | 522 | ||
3. Einwände gegen die hier vertretene Auffassung | 523 | ||
4. Zwischenfazit | 528 | ||
II. Die Unabhängigkeit des Verteidigers als der wirksamen Teilhabe durch Verteidigung dienendes Erfordernis | 528 | ||
1. Bedeutung des nationalen Berufsrechts („Standesrechts“) | 529 | ||
2. Grundkonflikt zwischen Rechtsinhaberschaft und Unabhängigkeit | 532 | ||
a) Orientierung am Willen des Rechtsinhabers | 532 | ||
b) Konkretisierung in Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden | 534 | ||
3. Unabhängigkeit als selbständig zu würdigende Rechtsbindung | 538 | ||
4. Konkretisierung der Rechtsbindung bezüglich Lüge und Irreführung | 542 | ||
5. Zusammenfassung | 546 | ||
III. Die praktische Realisierbarkeit der menschenrechtlichen Verteidigerkonzeption | 547 | ||
1. Die Berücksichtigung der Autonomiedefizite des Angeklagten | 547 | ||
2. Die prozessuale Realisierbarkeit einer gebundenen formellen Verteidigung | 549 | ||
a) Realisierung im Wege des Verzichts auf eine andere Verteidigung | 549 | ||
b) Ausprägung von dokumentierten Belehrungspflichten zur Abstützung des Willensvorrangs | 550 | ||
c) Zur Sonderkonstellation der eingeschränkten Teilhabe des Angeklagten | 553 | ||
IV. Die Grenzen des Verteidigerhandelns | 554 | ||
§ 4 Grundfragen von Wahlverteidigung und staatlich zu tragender Verteidigung | 557 | ||
I. Die notwendige Wahlverteidigung des Art. 6 EMRK | 557 | ||
II. Schranken der Aufdrängung formeller Verteidigung | 559 | ||
1. Prinzipiell unzulässige Aufdrängung formeller Verteidigung | 559 | ||
2. Einzelkonstellationen möglicher Einschränkungen | 560 | ||
3. Zum Sonderfall der Verfahrensopposition | 562 | ||
III. Die staatlich getragene Verteidigung im Interesse der Verfahrensgerechtigkeit | 563 | ||
1. Erforderlichkeit im Interesse der Verfahrensgerechtigkeit | 564 | ||
a) Bedeutung der Ausrichtung an der konkreten und wirksamen Verteidigung | 564 | ||
aa) Ausrichtung an der effektiven Verteidigung | 564 | ||
bb) Konsequenz der erweiterten Verteidigerbestellung | 566 | ||
b) Besonderheiten bei der Untersuchungshaft | 571 | ||
2. Zum qualitativen Anspruch der staatlich getragenen Verteidigung | 574 | ||
a) Konkreter und wirksamer Verteidigerbeistand im Gegensatz zur optimalen formellen Verteidigung | 575 | ||
b) Zu Schlechterstellungen infolge des Einsatzes staatlicher Ressourcen | 578 | ||
c) Auswahl des staatlich getragenen Verteidigers | 580 | ||
3. Zeitpunkt der Eröffnung der staatlich getragenen Verteidigung | 584 | ||
§ 5 Zusammenfassung: Formelle Verteidigung als vermittelte Form konkreter und wirksamer Verfahrensteilhabe des Angeklagten | 587 | ||
Kapitel 6: Der Schutzbereich des Rechts auf Teilhabe durch Verteidigung | 588 | ||
§ 1 Die zu ermöglichende und konstitutive Teilhabefähigkeit des Angeklagten | 589 | ||
I. Das Konzept der staatlichen Pflicht zur Hinwirkung auf die Teilhabefähigkeit | 589 | ||
1. Grundlegung: staatliche Hinwirkungspflichten gemäß Art. 6 EMRK | 589 | ||
2. Zum Einwand der möglichen Überforderung durch Individualisierung | 592 | ||
3. Zwischenfazit und weitere Darstellung | 593 | ||
II. Die Pflicht zur Inkenntnissetzung über das Verfahren (Art. 6 III lit. a EMRK) | 594 | ||
1. Problemstellung: Praktische Entbehrlichkeit des Art. 6 III lit. a EMRK | 594 | ||
2. Neubestimmung des Art. 6 III lit. a EMRK im Rahmen des Teilhaberechts | 595 | ||
a) Begründung der Subjektstellung über die Inkenntnissetzung | 595 | ||
b) Einschränkungen in Form des Aufschubs der Inkenntnissetzung | 598 | ||
c) Prüfung anhand des Einwands eines denknotwendigen Informationsvorsprungs der Ermittlungsbehörden | 601 | ||
d) Zusammenfassung | 604 | ||
III. Die unentgeltliche Dolmetscherbeiziehung (Art. 6 III lit. e EMRK) | 604 | ||
IV. Die Eröffnung des Verteidigerbeistands (Art. 6 III lit. c EMRK) | 605 | ||
V. Weitere Fallgruppen staatlicher Verpflichtungen zur Ausräumung von Teilhabehindernissen | 605 | ||
1. Staatlich veranlasste situative Teilhabehindernisse | 606 | ||
2. Verfahrensstrukturell begründete Teilhabehindernisse | 607 | ||
3. Konstitutionell begründete Teilhabeerschwernisse | 607 | ||
VI. Die konstitutive Bedeutung der Teilhabefähigkeit | 609 | ||
1. Das Problem der nicht herzustellenden Teilhabefähigkeit | 609 | ||
2. Beurteilung vom Standpunkt eines Teilhabe gewährenden Verfahrens | 610 | ||
§ 2 Das Recht des Angeklagten auf Teilhabe durch Verteidigung | 613 | ||
I. Konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung als Ausprägung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten im Strafverfahren | 613 | ||
1. Rechtliches Gehör als Ausgangspunkt der Teilhabe durch Verteidigung | 613 | ||
2. Rechtliches Gehör als Verteidigung im Strafverfahren | 615 | ||
II. Die konkretisierenden Teilrechte | 618 | ||
1. Unmittelbare Selbstverteidigung und formelle Verteidigung | 618 | ||
2. Ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung | 621 | ||
3. Einführung von Entlastungszeugen und Konfrontation von Belastungszeugen (Art. 6 III lit. d EMRK) | 623 | ||
a) Verhältnis zum rechtlichen Gehör | 623 | ||
b) Kritik der allein egalisierenden Praxis hinsichtlich des Entlastungszeugens | 624 | ||
4. Beweisführungsrechte neben Art. 6 III lit. d EMRK | 628 | ||
5. Freie Verteidigung | 629 | ||
a) Selbstbestimmte Verteidigung und zulässiger Verfolgungsdruck | 629 | ||
b) Einbeziehung des Art. 10 EMRK über die Menschenrechtsverstärkung | 631 | ||
aa) Zur strukturell begründeten Relevanz des Art. 10 EMRK | 631 | ||
bb) Grundsätze der Auslegung des Art. 10 EMRK | 634 | ||
cc) Rückbeziehung auf die Frage des Verfolgungsdrucks im Strafverfahren und auf die so genannte Konfliktverteidigung | 638 | ||
c) Zusammenfassung | 640 | ||
III. Die Waffengleichheit als Qualifizierung des Teilhaberechts | 641 | ||
1. Kritik am Prinzip der Waffengleichheit | 641 | ||
2. Waffengleichheit als Konkretisierung der Teilhabe durch Verteidigung | 644 | ||
a) Zum Einwand der fehlenden Zwangsbefugnisse der Verteidigung | 645 | ||
b) Waffengleichheit als Konkretisierung eines effektiven rechtlichen Gehörs | 647 | ||
3. Waffengleiche Teilhabe als strikte Gleichheit in allen Prozesstypen | 650 | ||
a) Irrelevanz des Prozessmodells | 650 | ||
b) Zum Gleichheitsmaßstab der Waffengleichheit | 652 | ||
aa) Formale Gleichheit bei Befugnissen bezüglich der Hauptverhandlung | 653 | ||
bb) Materiale Ergänzung bezüglich des möglichen Verteidigungsvortrags | 655 | ||
4. Zum Beispiel der Verfahrensmitwirkung gerichtlicher Sachverständiger | 656 | ||
5. Waffengleichheit wahrende Ermittlungsverfahren | 660 | ||
6. Zusammenfassung und mögliche Umbenennung | 661 | ||
IV. Die justizförmige Ausprägung der Teilhabe durch Verteidigung | 663 | ||
Kapitel 7: Die Schranken des Rechts auf Teilhabe durch Verteidigung | 669 | ||
§ 1 Immanente Begrenzungen der Teilhabe (Missbrauch von Verfahrensrechten) | 669 | ||
I. Das allgemeine Missbrauchsverbot des Art. 17 EMRK | 670 | ||
II. Schutzbereichsgrenzen und Einschränkungen bei verfahrenswidrigen oder verfahrensfremden Zielsetzungen | 672 | ||
1. Verfahrenswidriges Verhalten: Prozessdestruktion versus Verfahrensteilhabe | 674 | ||
2. Verfahrensfremdes Verhalten: Beeinträchtigungen verfahrensfremder Rechtspositionen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren | 679 | ||
III. Zusammenfassung | 681 | ||
§ 2 Allgemeine Bedingungen der äußeren Einschränkung der Teilhabe | 683 | ||
I. Konzeption und Anwendungsbereich allgemeiner Einschränkungsbedingungen | 683 | ||
II. Die Einschränkbarkeit der Teilhaberechte in der Rechtsprechung des EGMR | 685 | ||
1. Grundsätze der Einschränkungsbegründung | 686 | ||
2. Gebotener Nachteilsausgleich | 688 | ||
3. Besonderheiten einzelner Fallgruppen | 689 | ||
III. Die Begründbarkeit von Einschränkungen | 691 | ||
1. Systematische Problematik und Begründbarkeit der Einschränkungen | 691 | ||
a) Textlich-systematische Fragwürdigkeit der Einschränkungen | 691 | ||
b) Begründung über die Sonderstellung des Art. 6 I 2 EMRK | 692 | ||
c) Begründung über die allein garantierte Gesamtbalance | 693 | ||
aa) Widerspruch zu einem wirksamkeitsverpflichteten Verständnis des Art. 6 EMRK | 694 | ||
bb) Widerspruch zur heutigen Rechtsprechung des EGMR | 695 | ||
cc) Teilzusammenfassung | 697 | ||
d) Begründung über die Einbettung in die gesamte EMRK | 697 | ||
2. Einschränkungen bei abgeleiteten Rechten | 701 | ||
3. Einschränkungen im Gegensatz zur Wahrnehmung von Regelungsvorbehalten | 702 | ||
4. Zum Einwand ungenügender Verhältnismäßigkeitslösungen | 704 | ||
5. Art und Schwere der betroffenen Straftaten | 707 | ||
IV. Grundbedingungen der Einschränkung von Teilhaberechten | 710 | ||
1. Primäre Legitimation von Einschränkungen | 712 | ||
a) Wichtige öffentliche Interessen im Sinne der EMRK | 712 | ||
b) Strikte Notwendigkeit der Einschränkung | 715 | ||
c) Einzelfallbezogene Darlegung der notwendigen Einschränkung | 716 | ||
d) Begründung durch ein Gesetz im Sinne der EMRK | 718 | ||
aa) Erforderlichkeit eines begründenden Gesetzes | 718 | ||
bb) Zum Gesetzesbegriff im Sinne der EMRK | 720 | ||
e) Rückbegrenzung durch den Wesensgehalt | 723 | ||
f) Erweiterte Einschränkungen bei Zurechenbarkeit | 726 | ||
2. Mitbegründender Nachteilsausgleich bei anerkannten Einschränkungen | 727 | ||
a) Ausgleich im Verfahren selbst | 728 | ||
b) Ausgleich durch konkret benannte Verfahrensinstrumente | 729 | ||
c) Ausgleich durch spezifische und geeignete Verfahrensinstrumente | 730 | ||
d) Unmöglichkeit des Ausgleichs und mögliche Überkompensationen | 733 | ||
3. Zusammenfassung | 736 | ||
V. Die Abweichung im Notstandsfall gemäß Art. 15 EMRK | 736 | ||
§ 3 Zusammenfassung zu den Kapiteln 6 und 7 | 738 | ||
Kapitel 8: Der Verzicht auf strafprozessuale Teilhaberechte und die Sanktionierung versäumter Mitwirkungsobliegenheiten | 739 | ||
§ 1 Der Verzicht auf Teilhaberechte | 741 | ||
I. Die Bedingungen eines wirksamen Verzichts in der Rechtsprechung des EGMR | 741 | ||
1. Eindeutige Erklärung des Verzichts | 742 | ||
2. Mindestbedingungen einer freien Verzichtserklärung | 744 | ||
3. Beschränkung durch wichtige öffentliche Interessen | 746 | ||
II. Kritik und Berechtigung der Rechtsprechung des EGMR zum Verzicht | 747 | ||
1. Kritik im Schrifttum | 747 | ||
2. Würdigung | 748 | ||
a) Prinzipielle Gebotenheit der Verzichtsrechtsprechung | 748 | ||
b) Verbliebene Fragen | 749 | ||
c) Zum Einwand des Unterlaufens der Verzichtsanforderungen | 751 | ||
III. Die präzisierten Voraussetzungen des Verzichts auf strafprozessuale Teilhabe | 752 | ||
1. Eindeutige Verzichtserklärung des Angeklagten oder des Verteidigers | 752 | ||
a) Maßstäbe des eindeutigen Verzichts | 752 | ||
b) Verzicht über den Verteidiger | 756 | ||
2. Freiheit bzw. Zurechenbarkeit der Verzichtserklärung | 759 | ||
a) Ausschluss staatlich herbeigeführter Willensmängel | 761 | ||
b) Prozedurale Absicherung der freien Verzichtsentscheidung | 764 | ||
aa) Konkretisierung der erforderlichen prozeduralen Schutzinstrumente | 764 | ||
bb) Anwendung auf den Verfahrensverzicht | 767 | ||
3. Unzulässigkeit des Verzichts im Ausnahmefall | 769 | ||
§ 2 Verwirkung von Teilhaberechten neben Einschränkung und Verzicht? | 775 | ||
I. Die Einbeziehung von Verschuldenselementen durch die Rechtsprechung | 775 | ||
II. Kritik und Auflösung: kein unbestimmter Rechtsverlust im Strafverfahren neben den Tatbeständen der Einschränkung und des Verzichts | 779 | ||
1. Wertende Einbeziehung statt Ausprägung eines eigenständigen Verwirkungstatbestands | 779 | ||
2. Rückbindung an die allgemeinen Einschränkungsmaßstäbe | 780 | ||
a) Grundbedingungen für Obliegenheiten | 780 | ||
b) Begründung von Obliegenheiten | 781 | ||
c) Obliegenheiten als Einschränkungen | 783 | ||
d) Kritik von Ansätzen zu einer unbestimmten Verwirkung | 785 | ||
e) Zusammenfassung | 787 | ||
Kapitel 9: Exemplifizierung anhand ausgewählter Detailfragen mit besonderer Bedeutung für eine effektive Teilhabe durch Verteidigung | 789 | ||
§ 1 Das Konsultations- und Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei Beschuldigtenvernehmungen in Ermittlungsverfahren | 789 | ||
I. Der Stand der Rechtsprechung des EGMR | 790 | ||
II. Die Beurteilung vom Standpunkt des Teilhaberechts | 791 | ||
1. Konsultationsrecht bei der ersten Beschuldigtenvernehmung | 791 | ||
2. Anwesenheitsrecht bei der ersten Beschuldigtenvernehmung | 794 | ||
3. Möglichkeit und Bedingungen der Einschränkung | 796 | ||
4. Möglicher Verzicht und Prüfung eines Verfahrensnachteils für die Verletzung des Gesamtrechts | 797 | ||
§ 2 Das Zusammenwirken der Teilrechte am Beispiel der Kontrollfunktion des Verteidigers bei der Verwertung konventionswidrig gewonnener Beweise | 800 | ||
I. Die Betrachtung unter dem Standpunkt des Art. 6 III lit. c EMRK | 802 | ||
II. Die Betrachtung anhand des gesamten Art. 6 EMRK | 804 | ||
1. Ablehnung einer prinzipiellen Ausschlussregel bei konventionswidrig erlangten Beweismitteln durch den EGMR und ihre Kritik | 804 | ||
2. Begründetheit und Ergänzung der Kritik | 807 | ||
a) Berechtigung der Einwände | 807 | ||
b) Ergänzung der Kritik durch die Indifferenz der Reaktion | 812 | ||
c) Zwischenfazit und positive Maßstabsbegründung | 813 | ||
3. Gesetzlicher Schuldbeweis in einem waffengleiche Teilhabe gewährenden justizförmigen Strafverfahren | 813 | ||
a) Begründetheit unter den Aspekten Waffengleichheit und Rechtsbindung | 814 | ||
b) Konkretisierung in Auseinandersetzung mit Einwänden | 816 | ||
c) Bestätigung durch den gesetzlichen Schuldbeweis gemäß Art. 6 II EMRK | 817 | ||
d) Zwischenfazit und Ausblick | 824 | ||
§ 3 Das Zusammenwirken der Teilrechte und Grenzen legitimer Einschränkungen beim Konfrontationsrecht | 827 | ||
I. Effektive Konfrontation und Akteneinsicht gemäß Art. 6 I 1, III lit. d EMRK | 828 | ||
1. Betrachtung gemäß Art. 6 III lit. d EMRK | 829 | ||
2. Einbeziehung des Offenlegungsanspruchs im Kontext des rechtlichen Gehörs | 830 | ||
3. Berücksichtigung möglicher Einschränkungen | 832 | ||
II. Die effektive Konfrontation hinsichtlich der gesamten Zeugenaussage | 833 | ||
1. Erneute Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung | 834 | ||
2. Erhebung neuer Tatvorwürfe | 835 | ||
3. Geänderte Verfahrens- und Informationsstände | 836 | ||
III. Die Mitwirkung des Verteidigers bei der Konfrontation | 837 | ||
IV. Die Behandlung der unmöglichen Konfrontation des Belastungszeugen | 839 | ||
§ 4 Die staatliche Verantwortung für die konkrete und wirksame Teilhabe durch formelle Verteidigung | 846 | ||
I. Realität und strukturelle Bedeutung des unzureichenden Verteidigerbeistands | 846 | ||
II. Grundsätze der subsidiären staatlichen Verantwortung für die konkrete und wirksame Verteidigung in der Rechtsprechung des EGMR und ihre Kritik | 856 | ||
1. Die positive Verpflichtung zur Herbeiführung konkreter und wirksamer formeller Verteidigung | 856 | ||
2. Die Reichweite der Verpflichtung in der Rechtsprechung des EGMR | 857 | ||
a) Unwirksame Verteidigung | 858 | ||
b) Offenkundigkeit der unwirksamen Verteidigung | 860 | ||
3. Nationale Akzentsetzungen und Kritik an der Rechtsprechung des EGMR | 862 | ||
a) Zurückführung auf objektive Fürsorge in der deutschen Rechtsprechung und Prozessdogmatik | 862 | ||
b) Erweiterungsansätze in der schweizerischen und in der englischen Rechtsprechung und Lehre | 866 | ||
c) Zum Hintergrund der us-amerikanischen Verfassungsjudikatur | 869 | ||
d) Kritik des Schrifttums an der Rechtsprechung des EGMR | 873 | ||
III. Grundlegung: Das Recht auf Teilhabe durch formelle Verteidigung als ein vom Staat garantiertes Recht des Angeklagten | 875 | ||
1. Anspruch und Adressat des Rechts auf wirksame formelle Verteidigung | 875 | ||
a) Präzisierungsbedarf hinsichtlich der unwirksamen formellen Verteidigung | 876 | ||
b) Unzureichende Bestimmung des Zurechnungserfordernisses | 877 | ||
c) Einwände gegen eine striktere staatliche Verpflichtung | 879 | ||
d) Zwischenfazit | 883 | ||
2. Die Vereinbarkeit von unabhängiger Verteidigung und staatlicher Verantwortung | 884 | ||
a) Unabhängigkeit der Verteidigung als Ausgangspunkt | 885 | ||
b) Freiheit der Verteidigung versus staatliche Qualitätskontrolle | 886 | ||
c) Alternativen zur staatlichen Verteidigerüberwachung | 887 | ||
aa) Möglichkeit zur Rechtskontrolle | 889 | ||
bb) Absicherung der Zustimmung des Angeklagten zu Rechtsverlusten | 891 | ||
cc) Offenbarung unwirksamer Verteidigung in Rechtsmittelverfahren | 892 | ||
dd) Absicherung durch eine Belehrung über die Maßgeblichkeit der Beschuldigtenauffassung und über Kontrollrechte | 894 | ||
3. Zusammenfassung | 894 | ||
IV. Der Umfang der Zurechnung unzureichender formeller Verteidigung zur staatlichen Rechtspflege im Einzelnen | 895 | ||
1. Der Tatbestand der unwirksamen Verteidigung | 895 | ||
a) Zu verwerfende Ansatzpunkte und Inhalte | 895 | ||
b) Zum Ansatz an besonders schweren Verteidigerfehlern | 897 | ||
c) Ausrichtung an den integral gewährten Rechten des Art. 6 EMRK | 897 | ||
d) Vertiefung aus der Perspektive des Verteidigers: Verteidigerpflichten | 900 | ||
e) Zwischenfazit | 904 | ||
2. Die Zurechnungsgrundsätze | 904 | ||
a) Grundsatz der Zurechnung zum Staat | 905 | ||
b) Entlastung des Staates durch Heilung oder Isolierung des Mangels | 908 | ||
c) Entlastung des Staates durch begründete Zurechnung zum Angeklagten | 909 | ||
aa) Wirksamer Verzicht des Angeklagten | 909 | ||
bb) Einschränkungen infolge des Verhaltens des Angeklagten | 911 | ||
d) Mögliche Exkulpationen des Staates infolge der unzulässigen Überwachung | 912 | ||
3. Grundsätze und Instrumente der Umsetzung der staatlichen Verpflichtung | 913 | ||
4. Zu den Besonderheiten der Wahlverteidigung | 915 | ||
V. Zusammenfassung | 918 | ||
Kapitel 10: Ergebnisse und Perspektiven | 920 | ||
§ 1 Zusammenfassung: Das faire Verfahren des Art. 6 EMRK als Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung | 920 | ||
§ 2 Schlussbetrachtung und Ausblick | 927 | ||
Schrifttumsverzeichnis | 930 | ||
Sachwortverzeichnis | 987 |