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Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK

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Gaede, K. (2007). Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK. Ein Beitrag zur Dogmatik des fairen Verfahrens in europäischen Strafverfahren und zur wirksamkeitsverpflichteten Konventionsauslegung unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Verteidigerbeistand. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52272-9
Gaede, Karsten. Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK: Ein Beitrag zur Dogmatik des fairen Verfahrens in europäischen Strafverfahren und zur wirksamkeitsverpflichteten Konventionsauslegung unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Verteidigerbeistand. Duncker & Humblot, 2007. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52272-9
Gaede, K (2007): Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK: Ein Beitrag zur Dogmatik des fairen Verfahrens in europäischen Strafverfahren und zur wirksamkeitsverpflichteten Konventionsauslegung unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Verteidigerbeistand, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52272-9

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Fairness als Teilhabe – Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK

Ein Beitrag zur Dogmatik des fairen Verfahrens in europäischen Strafverfahren und zur wirksamkeitsverpflichteten Konventionsauslegung unter besonderer Berücksichtigung des Rechts auf Verteidigerbeistand

Gaede, Karsten

Strafrechtliche Abhandlungen. Neue Folge, Vol. 185

(2007)

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Abstract

Das Recht auf ein faires Strafverfahren darf keine beliebige Option, sondern muss in der Prozessrealität praktisch wirksam sein. Ausgehend von dieser These des EGMR arbeitet Karsten Gaede in seiner Dissertation den bis in das Jahr 2005 hinein entstandenen Rechtsprechungskorpus zu Art. 6 EMRK auf. In der vorliegenden Abhandlung werden vor allem auch die Entscheidungen berücksichtigt, die im deutschsprachigen Raum bislang nicht publiziert worden sind. Der Autor zeigt, zu welchen Maßstäben und Verteidigungschancen die Judikatur des EGMR heute führt. Diese Maßstäbe sind nicht nur für das europäische Strafverfahrensrecht etwa der EU existentiell, sondern sie haben ein Niveau erreicht, das auch deutschsprachige Staaten zunehmend herausfordert.

Der Verfasser berücksichtigt die deutsche, englische, österreichische und schweizerische Judikatur sowie das für die Entwicklung einer europäischen Fairnessdogmatik in Deutschland, in England und in der Schweiz verfügbare strafrechtliche und rechtsphilosophische Schrifttum. Ziel der Untersuchung ist es, das Recht auf ein faires Verfahren und seine Teilrechte im Anschluss an den EGMR als Recht auf Teilhabe durch Verteidigung zu systematisieren und zu bestimmen sowie dessen Entwicklungspotentiale aufzuzeigen. Ebenso wird die insbesondere für die Auslegung des Art. 6 EMRK bedeutsame Methodik des EGMR erschlossen. Inhaltliche Schwerpunkte bilden unter anderem Untersuchungen zur Gesamtbetrachtung des Art. 6 EMRK, zur freien Verteidigung, zur Waffengleichheit, zu Verwertungsverboten und zum Konfrontationsrecht. Bezogen auf das zentral behandelte Recht auf Verteidigerbeistand wird - auch unter Rekurs auf den U.S. Supreme Court - eine neue Sichtweise der Unabhängigkeit des Verteidigers begründet und veranschaulicht, dass eine vermehrte Verteidigerbestellung im Ermittlungsverfahren unabweisbar ist und dass der Angeklagte verstärkt vor Verteidigerfehlern bewahrt werden muss.

Ausgezeichnet mit dem »Jahrespreis der Universität Zürich 2006«.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Vorbemerkungen 7
Inhaltsübersicht 9
Inhaltsverzeichnis 11
Abkürzungsverzeichnis 36
Kapitel 1: Gegenstand und Gang der Abhandlung 45
§ 1 Einführung in Problemstellung und Methode 45
I. Das Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung des Art. 6 EMRK im Kontext des insgesamt fairen und europäisierten Strafverfahrens 45
II. Die Aufarbeitung struktureller Grundlagen des fairen Strafverfahrens unter Berücksichtigung des fortentwickelten Selbstverständnisses der EMRK 55
§ 2 Gang der Untersuchung 60
Kapitel 2: Der wirksamkeitsverpflichtete Schutz der Menschenrechte durch die EMRK 63
§ 1 Grundlagen und Anwendungsebenen der EMRK 63
I. Der regionale Menschenrechtsschutz der EMRK 63
1. Entstehung und rechtliche Einordnung 63
2. Bewährung und Entwicklung 65
II. Die Bedeutung der EMRK für den Grundrechtsschutz in der Europäischen Union insbesondere in einem europäischen Strafverfahren 70
§ 2 Die autonome und wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der EMRK 79
I. Grundlagen und Methoden der Konventionsauslegung 79
1. Die autonome völkerrechtliche Auslegung 79
2. Die Hauptauslegungsmethoden 81
3. Ergänzende Erkenntnisquellen der Rechtsfindung 85
II. Allgemeine Maximen der Konventionsauslegung 89
1. Konkrete und wirksame Auslegung 89
2. Dynamische bzw. evolutive Auslegung 91
3. Prinzip der Subsidiarität, margin of appreciation und 4th instance doctrine 93
4. Günstigkeitsprinzip und Mindeststandard 96
III. Die Auslegung der EMRK zwischen Evolution und Mindeststandard 98
1. Autonome Auslegung versus eigenständige nationale Umsetzung 98
2. Die Aussagekraft der konkreten und wirksamen Auslegung 103
a) Anwendungen und Strukturen der Maxime in der Rechtsprechung des EGMR 104
aa) Einbeziehung der praktischen Durchsetzbarkeit 106
bb) Im Besonderen: Ableitung von Pflichten zur Hinwirkung auf die effektive Wahrnehmbarkeit der garantierten Menschenrechte 108
cc) Wahrung der Verhältnismäßigkeit bei der Prüfung von Einschränkungen 111
b) Grenzen und Grundaussagen der konkreten und wirksamen Auslegung 112
aa) Vervollständigung bestehender Rechte, keine Kreation neuer Rechte 112
bb) Erfolgsbezogene und entwicklungsoffene Entfaltung anerkannter Rechte 115
cc) Einbeziehung der Verwirklichungsbedingungen in den Schutzbereich der garantierten Konventionsrechte 116
(1) Individuelle Praktikabilität der Konventionsrechte 116
(2) Reichweite und Maßstäbe der Schutzbereichskonkretisierung 120
(3) Zum Einwand mangelnder Rechtssicherheit 122
dd) Bewahrung der Rechte bei der Erwägung von Einschränkungen 123
(1) Verhältnismäßigkeit als Ausdruck konkreter und wirksamer Rechtsgewährung 123
(2) Konkretisierung durch die Hinterfragung der Menschenrechtsneutralität 127
ee) Möglichkeit detaillierterer Standards bei Art. 6 EMRK 130
c) Zusammenfassung 133
3. Die Deutung der EMRK als reiner Mindeststandard 134
a) Mindeststandardgedanke als Auslegungsregel 134
b) Beschreibung als Mindeststandard am Beispiel des Art. 6 EMRK 141
aa) Ausprägungen der Wahrnehmung als Mindeststandard 141
bb) Problematik der zurückgesetzten Wahrnehmung der menschenrechtlichen Standards 143
4. Die einzelfallbezogenen Begründungen des EGMR und die gebotene dogmatische Durchdringung der EMRK 146
a) Begründetheit der gegenüber dem EGMR erhobenen Kritik 148
b) Gebotene Umsetzung der begründeten Einwände 152
IV. Zusammenfassung und Programm: Die autonome und wirksamkeitsverpflichtete Auslegung der Konventionsrechte 154
1. Zusammenfassung zum Kapitel 2 § 2 154
2. Gebotene wissenschaftliche Aufarbeitung 155
Kapitel 3: Auslegungsstand und Grundprobleme des Rechts auf konkrete und wirksame Verteidigung 158
§ 1 Die Einbettung der Verteidigungsrechte in das Gesamtrecht des Art. 6 EMRK 159
I. Die Verteidigungsrechte als konstitutive Teilrechte des fairen Strafverfahrens 159
II. Die Analyse der Verteidigungsrechte im Lichte des gesamten Art. 6 EMRK 164
§ 2 Der gegenständliche und zeitliche Anwendungsbereich des Rechts auf ein faires Strafverfahren 165
I. Der Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK in strafrechtlicher Hinsicht 166
1. Die Rechtsprechung des EGMR zur strafrechtlichen Anklage 166
a) Einstufung der Verfehlung durch die nationale Rechtsordnung 168
b) Natur der Verfehlung 169
c) Art und die Schwere der angedrohten Sanktion 171
d) Gesamtwürdigung der Kriterien 173
2. Kritik und Neuansätze (Stavros, Trechsel) im Schrifttum 174
3. Kritik der tendenziell ausdehnenden Auslegung durch den EGMR unter dem Gesichtspunkt des watering down effects 176
a) Problematik des watering down effects 177
b) Zur Möglichkeit einer Binnendifferenzierung bei der strafrechtlichen Anklage 179
aa) Verfehltheit der Binnendifferenzierung de lege lata 179
bb) Zum gebotenen Umgang mit dem „erweiterten Anwendungsbereich“ 184
4. Zusammenfassung 187
II. Der zeitliche Anwendungsbereich des Art. 6 EMRK 187
1. Die Anwendung des Art. 6 EMRK auf die einzelnen Verfahrensstadien 188
2. Entwicklung und Stand von Rechtsprechung und Schrifttum zur Anwendbarkeit des Art. 6 EMRK in Ermittlungsverfahren 191
a) Materielle Auslegung des Anklagebegriffs 192
b) Differenzierende Anwendung in Ermittlungsverfahren im Anschluss an den materiellen Anklagebegriff 195
3. Würdigung der heutigen Erstreckung auf die Ermittlungsverfahren 199
a) Anerkennung der prinzipiellen Anwendbarkeit 199
b) Ungenügender Ausgleich von Entkernungen der Hauptverhandlung bei einer entwicklungsoffenen und wirksamkeitsverpflichteten Auslegung 200
c) Gebotene teilrechtsdifferenzierte Bestimmung des Anklagebegriffs 205
d) Überfrachtung des Anklagebegriffs mit speziellen Handlungsgeboten des Art. 6 EMRK 209
4. Zusammenfassung 211
§ 3 Das Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung im Kontext des Art. 6 EMRK 213
I. Die gerichtsbezogenen Garantien des Art. 6 EMRK 213
1. Der Zugang zu einem gerichtlichen Strafverfahren 213
2. Das unabhängige, unparteiische und auf Gesetz beruhende Gericht 215
3. Die Öffentlichkeit von Verhandlung und Verkündung 220
II. Die flankierenden Verfahrensrechte 222
1. Das Recht auf eine Verhandlung innerhalb angemessener Frist 223
2. Die Unschuldsvermutung 228
III. Die Auslegung der benannten Verteidigungsrechte (Art. 6 III EMRK) 233
1. Der Informationsanspruch des Art. 6 III lit. a EMRK 233
a) Zielsetzung des Teilrechts 233
b) Zeitpunkt der Information 235
c) Art und Weise der Information 236
2. Die Vorbereitungsgarantie des Art. 6 III lit. b EMRK 238
a) Zielsetzung des Teilrechts 238
b) Anforderungen der Garantie im Einzelnen 239
c) Recht auf Offenlegung der dem Staat zugänglichen Beweismaterialien 243
3. Die von Art. 6 III lit. c EMRK gewährten Verteidigungsformen 252
a) Recht auf Selbstverteidigung 253
b) Recht auf formelle Wahlverteidigung 255
c) Recht auf den Beistand eines staatlich bestellten Verteidigers 264
aa) Andauernde Mittellosigkeit des Angeklagten 264
bb) Erforderlichkeit im Interesse der Verfahrensgerechtigkeit 265
cc) Auswahl und Rechtsstellung des staatlich bestellten Verteidigers 269
d) Subsidiäre Verantwortung des Staates für die konkrete und wirksame formelle Verteidigung 271
4. Die Anforderungen an den Zeugenbeweis gemäß Art. 6 III lit. d EMRK 274
a) Waffengleiches Recht auf Ladung und Vernehmung von Entlastungszeugen 276
b) Konfrontationsrecht hinsichtlich des Belastungszeugen 278
5. Die unentgeltliche Beiziehung eines Dolmetschers (Art. 6 III lit. e EMRK) 287
IV. Die ergänzende Ableitung unbenannter Verteidigungsrechte aus dem Gesamtrecht auf ein faires Strafverfahren gemäß Art. 6 I 1 EMRK 290
1. Das Recht auf ein faires Strafverfahren als integrales Menschenrecht 290
2. Das Recht auf Anwesenheit und Teilhabe 294
a) Anerkennung des Anwesenheitsrechts 294
b) Fortentwicklung zum Recht auf effektive Verfahrensteilhabe 299
3. Das rechtliche Gehör 301
a) Mitwirkungsrecht im Strafverfahren 301
b) Würdigung und Begründung durch das Strafgericht 303
4. Das Rechtsprinzip der Waffengleichheit 305
5. Die Gesetzlichkeitsmaxime des Strafverfahrens 310
6. Das Recht zu schweigen und sich nicht selbst belasten zu müssen 312
7. Vorgaben des Art. 6 EMRK für das Beweisrecht 319
§ 4 Würdigung der heutigen Ausdifferenzierung des Art. 6 EMRK 325
I. Offene Grundfragen der Verteidigungsrechte des Art. 6 EMRK 325
1. Das unbekannte herausragende Gesamtrecht und die Gesamtbetrachtung 326
2. Die zentrale Verwirklichung der Angeklagtenrechte über den Verteidiger 333
II. Erforderliche Aufarbeitungen 335
Kapitel 4: Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung 339
§ 1 Fairness gemäß Art. 6 EMRK als Recht auf Teilhabe 339
I. Die Konzentration auf die Fairness des Strafverfahrens 341
II. Begründungslinien des Menschenrechts auf ein faires Strafverfahren 344
1. Das angelsächsische Verständnis des fairen Strafverfahrens: Parteiprozess und natural justice 344
2. Das reformierte kontinentaleuropäische Inquisitionsverfahren: Prozesssubjektivität und Justizförmigkeit 349
3. Die Würde des Menschen als Grund aller Menschenrechte (Immanuel Kant) 353
4. Das gerichtliche Strafverfahren als konstitutive Voraussetzung staatlicher Strafe (G.W.F. Hegel) 357
5. Die prozedurale Theorie der Gerechtigkeit und „Legitimation durch Verfahren“ 363
6. „Justice as fairness“: Prozedurale Gerechtigkeit nach John Rawls 366
III. Das Recht auf ein faires Strafverfahren des Art. 6 EMRK als Teilhaberecht 369
1. Das Recht auf ein faires Verfahren als prozedurale Ausgleichspflicht des Staates bei der Legitimation der Strafe 370
a) Herausragender Rang des fairen Strafverfahrens 370
aa) Besonderer Begründungsbedarf bei der zulässigen strafrechtlichen Konfliktlösung 371
bb) Vornehmlich prozeduraler Begründungsansatz der EMRK 373
cc) Ausgleich der Defizite des Entscheidungskriteriums und des idealen Strafrechts 375
dd) Zwischenfazit 381
b) Zum Gebot der weiten Auslegung des Rechts auf ein faires Verfahren 381
2. Der Grundgehalt des fairen Strafverfahrens: Das Recht auf Verfahrensteilhabe 383
a) Integrales Verständnis des Art. 6 EMRK 383
b) Faires Strafverfahren als Teilhabe gewährendes Strafverfahren 387
aa) Teilhabe am Prozess des Richtens 389
bb) Präzisierung in der Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden 393
c) Bestätigung des Teilhabeansatzes durch die Rechtsprechung des EGMR 397
d) Innere Struktur des Teilhaberechts des Art. 6 EMRK 402
aa) Rechte des Teilhaberahmens 403
bb) Ausprägungen der Teilhabe durch Verteidigung 408
e) Qualifizierungen der konkreten und wirksamen Teilhabe 410
aa) Teilhabe im Licht der konkreten und wirksamen Auslegung 410
bb) Teilhabe hinsichtlich des Maßes von Schuldzuschreibung und Bestrafung 413
cc) Teilhabe als umfassende Prozesssubjektivität 414
dd) Umfassende Teilhabe im Konflikt mit der Positivität und der Bestimmtheit des einfachgesetzlichen Verfahrensrechts 417
ee) Systematisierte Teilhabe im Konflikt mit der Offenheit der Fairness 422
3. Zusammenfassung: Das Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe 425
§ 2 Die Verwirklichung des Teilhaberechts mit Hilfe der Gesamtbetrachtung 427
I. Die Gesamtbetrachtung in der Rechtsprechung des EGMR 428
1. Anwendungsbereiche und Funktionen der Gesamtbetrachtung 428
a) Ökonomische Prüfung einer Verletzung des fairen Verfahrens 428
b) Additiv begründete Verletzungen der Verfahrensfairness 430
c) Gesamtbetrachtung hinsichtlich des Beweisrechts 431
d) Forderung einer spezifischen Fairnessverletzung 432
e) Integration divergierender prozeduraler Systeme, Abläufe und Institute 433
f) Differenzierte Erfassung von Rechtsmittelverfahren 436
g) Möglichkeit der Heilung latenter Verletzungen 438
2. Ausdeutung und Kritik der Gesamtbetrachtung im Schrifttum 440
II. Die Gesamtbetrachtung als reine Prüfungsmethode 442
III. Die Eigenständigkeit der konstituierenden Teilrechte des Teilhabe gewährenden Verfahrens und ihre Prüfung über die Gesamtbetrachtung 447
IV. Die Heilung im Kontext konkreter und wirksamer Verfahrensteilhabe 451
V. Die Gesamtbetrachtung der Ermittlungsverfahren 455
VI. Zusammenfassung 459
§ 3 Die Reichweite der Modelloffenheit des Art. 6 EMRK und die Wechselwirkung mit dem nationalen Verfahrensrecht 461
I. Die prozessmodellunabhängige Garantie wirksamer Rechte 462
1. Bindende Verpflichtung zur Organisation wirksamer Rechte 462
2. Aufgabe der freien Modellwahl? 466
II. Die These der Surrogation autonomer Teilhabe durch die materielle Verteidigung reformierter Inquisitionsprozesse 468
1. Objektive Schutzprinzipien des reformierten Inquisitionsprozesses 469
2. Bedenken an der mitbegründenden Entgegensetzung zum Parteiprozess 471
3. Unzulässigkeit der wahlweisen Surrogation 477
4. Bedeutungen materieller Verteidigung gemäß Art. 6 EMRK 483
III. Die Wechselwirkung zwischen Art. 6 EMRK und dem nationalen Prozessrecht 487
1. Die konkretisierende Wechselwirkung mit dem gewählten Umsetzungskonzept 487
2. Die Selbstbindung an die gewählte Prozesskonzeption 489
3. Konsequenzen für die Aufarbeitung konventionsrechtlicher Maßstäbe 492
IV. Zusammenfassung 492
Kapitel 5: Die vermittelte Teilhabe durch formelle Verteidigung 494
§ 1 Formelle Verteidigung als zentrale und vermittelte Form der Verfahrensteilhabe 494
§ 2 Die formelle Verteidigung in der Rechtsprechung des EGMR und in der prozesswissenschaftlichen Diskussion 497
I. Die prozessuale Stellung des Verteidigers in der Rechtsprechung des EGMR 497
II. Die Funktionen formeller Verteidigung 502
1. Ermöglichung der Verfahrensteilhabe als Prozesssubjektsgehilfe 502
2. Kontrolle und Wahrung der Justizförmigkeit 504
3. Vertretungs- und Fürsprechfunktion bei der Ausübung der Teilhaberechte 505
4. Bewahrung autonomer Verfahrensteilhabe durch Vermittlung 506
5. Inanspruchnahme als spezieller procedural safeguard 508
6. Allgemeiner Beistand insbesondere bei Untersuchungshaft 509
III. Die Diskussion des Verfahrensinstituts der formellen Verteidigung 509
1. Verteidiger als unabhängiges Organ der Rechtspflege 510
2. Verteidiger als Beistand und Anwalt von Parteiinteressen 513
3. Ablehnung vorgelagerter theoretischer Leitkonzepte 515
§ 3 Formelle Verteidigung als vermittelte Verstärkung des Teilhaberechts 517
I. Das Menschenrecht des Art. 6 EMRK als begründender Maßstab der prozessualen Stellung des Verteidigers 517
1. Das Menschenrecht als Anfangsgrund der Verteidigerstellung 518
2. Die Konsequenzen für die Frage der Inpflichtnahme des Verteidigers 522
3. Einwände gegen die hier vertretene Auffassung 523
4. Zwischenfazit 528
II. Die Unabhängigkeit des Verteidigers als der wirksamen Teilhabe durch Verteidigung dienendes Erfordernis 528
1. Bedeutung des nationalen Berufsrechts („Standesrechts“) 529
2. Grundkonflikt zwischen Rechtsinhaberschaft und Unabhängigkeit 532
a) Orientierung am Willen des Rechtsinhabers 532
b) Konkretisierung in Auseinandersetzung mit möglichen Einwänden 534
3. Unabhängigkeit als selbständig zu würdigende Rechtsbindung 538
4. Konkretisierung der Rechtsbindung bezüglich Lüge und Irreführung 542
5. Zusammenfassung 546
III. Die praktische Realisierbarkeit der menschenrechtlichen Verteidigerkonzeption 547
1. Die Berücksichtigung der Autonomiedefizite des Angeklagten 547
2. Die prozessuale Realisierbarkeit einer gebundenen formellen Verteidigung 549
a) Realisierung im Wege des Verzichts auf eine andere Verteidigung 549
b) Ausprägung von dokumentierten Belehrungspflichten zur Abstützung des Willensvorrangs 550
c) Zur Sonderkonstellation der eingeschränkten Teilhabe des Angeklagten 553
IV. Die Grenzen des Verteidigerhandelns 554
§ 4 Grundfragen von Wahlverteidigung und staatlich zu tragender Verteidigung 557
I. Die notwendige Wahlverteidigung des Art. 6 EMRK 557
II. Schranken der Aufdrängung formeller Verteidigung 559
1. Prinzipiell unzulässige Aufdrängung formeller Verteidigung 559
2. Einzelkonstellationen möglicher Einschränkungen 560
3. Zum Sonderfall der Verfahrensopposition 562
III. Die staatlich getragene Verteidigung im Interesse der Verfahrensgerechtigkeit 563
1. Erforderlichkeit im Interesse der Verfahrensgerechtigkeit 564
a) Bedeutung der Ausrichtung an der konkreten und wirksamen Verteidigung 564
aa) Ausrichtung an der effektiven Verteidigung 564
bb) Konsequenz der erweiterten Verteidigerbestellung 566
b) Besonderheiten bei der Untersuchungshaft 571
2. Zum qualitativen Anspruch der staatlich getragenen Verteidigung 574
a) Konkreter und wirksamer Verteidigerbeistand im Gegensatz zur optimalen formellen Verteidigung 575
b) Zu Schlechterstellungen infolge des Einsatzes staatlicher Ressourcen 578
c) Auswahl des staatlich getragenen Verteidigers 580
3. Zeitpunkt der Eröffnung der staatlich getragenen Verteidigung 584
§ 5 Zusammenfassung: Formelle Verteidigung als vermittelte Form konkreter und wirksamer Verfahrensteilhabe des Angeklagten 587
Kapitel 6: Der Schutzbereich des Rechts auf Teilhabe durch Verteidigung 588
§ 1 Die zu ermöglichende und konstitutive Teilhabefähigkeit des Angeklagten 589
I. Das Konzept der staatlichen Pflicht zur Hinwirkung auf die Teilhabefähigkeit 589
1. Grundlegung: staatliche Hinwirkungspflichten gemäß Art. 6 EMRK 589
2. Zum Einwand der möglichen Überforderung durch Individualisierung 592
3. Zwischenfazit und weitere Darstellung 593
II. Die Pflicht zur Inkenntnissetzung über das Verfahren (Art. 6 III lit. a EMRK) 594
1. Problemstellung: Praktische Entbehrlichkeit des Art. 6 III lit. a EMRK 594
2. Neubestimmung des Art. 6 III lit. a EMRK im Rahmen des Teilhaberechts 595
a) Begründung der Subjektstellung über die Inkenntnissetzung 595
b) Einschränkungen in Form des Aufschubs der Inkenntnissetzung 598
c) Prüfung anhand des Einwands eines denknotwendigen Informationsvorsprungs der Ermittlungsbehörden 601
d) Zusammenfassung 604
III. Die unentgeltliche Dolmetscherbeiziehung (Art. 6 III lit. e EMRK) 604
IV. Die Eröffnung des Verteidigerbeistands (Art. 6 III lit. c EMRK) 605
V. Weitere Fallgruppen staatlicher Verpflichtungen zur Ausräumung von Teilhabehindernissen 605
1. Staatlich veranlasste situative Teilhabehindernisse 606
2. Verfahrensstrukturell begründete Teilhabehindernisse 607
3. Konstitutionell begründete Teilhabeerschwernisse 607
VI. Die konstitutive Bedeutung der Teilhabefähigkeit 609
1. Das Problem der nicht herzustellenden Teilhabefähigkeit 609
2. Beurteilung vom Standpunkt eines Teilhabe gewährenden Verfahrens 610
§ 2 Das Recht des Angeklagten auf Teilhabe durch Verteidigung 613
I. Konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung als Ausprägung des rechtlichen Gehörs des Angeklagten im Strafverfahren 613
1. Rechtliches Gehör als Ausgangspunkt der Teilhabe durch Verteidigung 613
2. Rechtliches Gehör als Verteidigung im Strafverfahren 615
II. Die konkretisierenden Teilrechte 618
1. Unmittelbare Selbstverteidigung und formelle Verteidigung 618
2. Ausreichende Zeit und Gelegenheit zur Vorbereitung 621
3. Einführung von Entlastungszeugen und Konfrontation von Belastungszeugen (Art. 6 III lit. d EMRK) 623
a) Verhältnis zum rechtlichen Gehör 623
b) Kritik der allein egalisierenden Praxis hinsichtlich des Entlastungszeugens 624
4. Beweisführungsrechte neben Art. 6 III lit. d EMRK 628
5. Freie Verteidigung 629
a) Selbstbestimmte Verteidigung und zulässiger Verfolgungsdruck 629
b) Einbeziehung des Art. 10 EMRK über die Menschenrechtsverstärkung 631
aa) Zur strukturell begründeten Relevanz des Art. 10 EMRK 631
bb) Grundsätze der Auslegung des Art. 10 EMRK 634
cc) Rückbeziehung auf die Frage des Verfolgungsdrucks im Strafverfahren und auf die so genannte Konfliktverteidigung 638
c) Zusammenfassung 640
III. Die Waffengleichheit als Qualifizierung des Teilhaberechts 641
1. Kritik am Prinzip der Waffengleichheit 641
2. Waffengleichheit als Konkretisierung der Teilhabe durch Verteidigung 644
a) Zum Einwand der fehlenden Zwangsbefugnisse der Verteidigung 645
b) Waffengleichheit als Konkretisierung eines effektiven rechtlichen Gehörs 647
3. Waffengleiche Teilhabe als strikte Gleichheit in allen Prozesstypen 650
a) Irrelevanz des Prozessmodells 650
b) Zum Gleichheitsmaßstab der Waffengleichheit 652
aa) Formale Gleichheit bei Befugnissen bezüglich der Hauptverhandlung 653
bb) Materiale Ergänzung bezüglich des möglichen Verteidigungsvortrags 655
4. Zum Beispiel der Verfahrensmitwirkung gerichtlicher Sachverständiger 656
5. Waffengleichheit wahrende Ermittlungsverfahren 660
6. Zusammenfassung und mögliche Umbenennung 661
IV. Die justizförmige Ausprägung der Teilhabe durch Verteidigung 663
Kapitel 7: Die Schranken des Rechts auf Teilhabe durch Verteidigung 669
§ 1 Immanente Begrenzungen der Teilhabe (Missbrauch von Verfahrensrechten) 669
I. Das allgemeine Missbrauchsverbot des Art. 17 EMRK 670
II. Schutzbereichsgrenzen und Einschränkungen bei verfahrenswidrigen oder verfahrensfremden Zielsetzungen 672
1. Verfahrenswidriges Verhalten: Prozessdestruktion versus Verfahrensteilhabe 674
2. Verfahrensfremdes Verhalten: Beeinträchtigungen verfahrensfremder Rechtspositionen im Zusammenhang mit dem Strafverfahren 679
III. Zusammenfassung 681
§ 2 Allgemeine Bedingungen der äußeren Einschränkung der Teilhabe 683
I. Konzeption und Anwendungsbereich allgemeiner Einschränkungsbedingungen 683
II. Die Einschränkbarkeit der Teilhaberechte in der Rechtsprechung des EGMR 685
1. Grundsätze der Einschränkungsbegründung 686
2. Gebotener Nachteilsausgleich 688
3. Besonderheiten einzelner Fallgruppen 689
III. Die Begründbarkeit von Einschränkungen 691
1. Systematische Problematik und Begründbarkeit der Einschränkungen 691
a) Textlich-systematische Fragwürdigkeit der Einschränkungen 691
b) Begründung über die Sonderstellung des Art. 6 I 2 EMRK 692
c) Begründung über die allein garantierte Gesamtbalance 693
aa) Widerspruch zu einem wirksamkeitsverpflichteten Verständnis des Art. 6 EMRK 694
bb) Widerspruch zur heutigen Rechtsprechung des EGMR 695
cc) Teilzusammenfassung 697
d) Begründung über die Einbettung in die gesamte EMRK 697
2. Einschränkungen bei abgeleiteten Rechten 701
3. Einschränkungen im Gegensatz zur Wahrnehmung von Regelungsvorbehalten 702
4. Zum Einwand ungenügender Verhältnismäßigkeitslösungen 704
5. Art und Schwere der betroffenen Straftaten 707
IV. Grundbedingungen der Einschränkung von Teilhaberechten 710
1. Primäre Legitimation von Einschränkungen 712
a) Wichtige öffentliche Interessen im Sinne der EMRK 712
b) Strikte Notwendigkeit der Einschränkung 715
c) Einzelfallbezogene Darlegung der notwendigen Einschränkung 716
d) Begründung durch ein Gesetz im Sinne der EMRK 718
aa) Erforderlichkeit eines begründenden Gesetzes 718
bb) Zum Gesetzesbegriff im Sinne der EMRK 720
e) Rückbegrenzung durch den Wesensgehalt 723
f) Erweiterte Einschränkungen bei Zurechenbarkeit 726
2. Mitbegründender Nachteilsausgleich bei anerkannten Einschränkungen 727
a) Ausgleich im Verfahren selbst 728
b) Ausgleich durch konkret benannte Verfahrensinstrumente 729
c) Ausgleich durch spezifische und geeignete Verfahrensinstrumente 730
d) Unmöglichkeit des Ausgleichs und mögliche Überkompensationen 733
3. Zusammenfassung 736
V. Die Abweichung im Notstandsfall gemäß Art. 15 EMRK 736
§ 3 Zusammenfassung zu den Kapiteln 6 und 7 738
Kapitel 8: Der Verzicht auf strafprozessuale Teilhaberechte und die Sanktionierung versäumter Mitwirkungsobliegenheiten 739
§ 1 Der Verzicht auf Teilhaberechte 741
I. Die Bedingungen eines wirksamen Verzichts in der Rechtsprechung des EGMR 741
1. Eindeutige Erklärung des Verzichts 742
2. Mindestbedingungen einer freien Verzichtserklärung 744
3. Beschränkung durch wichtige öffentliche Interessen 746
II. Kritik und Berechtigung der Rechtsprechung des EGMR zum Verzicht 747
1. Kritik im Schrifttum 747
2. Würdigung 748
a) Prinzipielle Gebotenheit der Verzichtsrechtsprechung 748
b) Verbliebene Fragen 749
c) Zum Einwand des Unterlaufens der Verzichtsanforderungen 751
III. Die präzisierten Voraussetzungen des Verzichts auf strafprozessuale Teilhabe 752
1. Eindeutige Verzichtserklärung des Angeklagten oder des Verteidigers 752
a) Maßstäbe des eindeutigen Verzichts 752
b) Verzicht über den Verteidiger 756
2. Freiheit bzw. Zurechenbarkeit der Verzichtserklärung 759
a) Ausschluss staatlich herbeigeführter Willensmängel 761
b) Prozedurale Absicherung der freien Verzichtsentscheidung 764
aa) Konkretisierung der erforderlichen prozeduralen Schutzinstrumente 764
bb) Anwendung auf den Verfahrensverzicht 767
3. Unzulässigkeit des Verzichts im Ausnahmefall 769
§ 2 Verwirkung von Teilhaberechten neben Einschränkung und Verzicht? 775
I. Die Einbeziehung von Verschuldenselementen durch die Rechtsprechung 775
II. Kritik und Auflösung: kein unbestimmter Rechtsverlust im Strafverfahren neben den Tatbeständen der Einschränkung und des Verzichts 779
1. Wertende Einbeziehung statt Ausprägung eines eigenständigen Verwirkungstatbestands 779
2. Rückbindung an die allgemeinen Einschränkungsmaßstäbe 780
a) Grundbedingungen für Obliegenheiten 780
b) Begründung von Obliegenheiten 781
c) Obliegenheiten als Einschränkungen 783
d) Kritik von Ansätzen zu einer unbestimmten Verwirkung 785
e) Zusammenfassung 787
Kapitel 9: Exemplifizierung anhand ausgewählter Detailfragen mit besonderer Bedeutung für eine effektive Teilhabe durch Verteidigung 789
§ 1 Das Konsultations- und Anwesenheitsrecht des Verteidigers bei Beschuldigtenvernehmungen in Ermittlungsverfahren 789
I. Der Stand der Rechtsprechung des EGMR 790
II. Die Beurteilung vom Standpunkt des Teilhaberechts 791
1. Konsultationsrecht bei der ersten Beschuldigtenvernehmung 791
2. Anwesenheitsrecht bei der ersten Beschuldigtenvernehmung 794
3. Möglichkeit und Bedingungen der Einschränkung 796
4. Möglicher Verzicht und Prüfung eines Verfahrensnachteils für die Verletzung des Gesamtrechts 797
§ 2 Das Zusammenwirken der Teilrechte am Beispiel der Kontrollfunktion des Verteidigers bei der Verwertung konventionswidrig gewonnener Beweise 800
I. Die Betrachtung unter dem Standpunkt des Art. 6 III lit. c EMRK 802
II. Die Betrachtung anhand des gesamten Art. 6 EMRK 804
1. Ablehnung einer prinzipiellen Ausschlussregel bei konventionswidrig erlangten Beweismitteln durch den EGMR und ihre Kritik 804
2. Begründetheit und Ergänzung der Kritik 807
a) Berechtigung der Einwände 807
b) Ergänzung der Kritik durch die Indifferenz der Reaktion 812
c) Zwischenfazit und positive Maßstabsbegründung 813
3. Gesetzlicher Schuldbeweis in einem waffengleiche Teilhabe gewährenden justizförmigen Strafverfahren 813
a) Begründetheit unter den Aspekten Waffengleichheit und Rechtsbindung 814
b) Konkretisierung in Auseinandersetzung mit Einwänden 816
c) Bestätigung durch den gesetzlichen Schuldbeweis gemäß Art. 6 II EMRK 817
d) Zwischenfazit und Ausblick 824
§ 3 Das Zusammenwirken der Teilrechte und Grenzen legitimer Einschränkungen beim Konfrontationsrecht 827
I. Effektive Konfrontation und Akteneinsicht gemäß Art. 6 I 1, III lit. d EMRK 828
1. Betrachtung gemäß Art. 6 III lit. d EMRK 829
2. Einbeziehung des Offenlegungsanspruchs im Kontext des rechtlichen Gehörs 830
3. Berücksichtigung möglicher Einschränkungen 832
II. Die effektive Konfrontation hinsichtlich der gesamten Zeugenaussage 833
1. Erneute Aussage des Zeugen in der Hauptverhandlung 834
2. Erhebung neuer Tatvorwürfe 835
3. Geänderte Verfahrens- und Informationsstände 836
III. Die Mitwirkung des Verteidigers bei der Konfrontation 837
IV. Die Behandlung der unmöglichen Konfrontation des Belastungszeugen 839
§ 4 Die staatliche Verantwortung für die konkrete und wirksame Teilhabe durch formelle Verteidigung 846
I. Realität und strukturelle Bedeutung des unzureichenden Verteidigerbeistands 846
II. Grundsätze der subsidiären staatlichen Verantwortung für die konkrete und wirksame Verteidigung in der Rechtsprechung des EGMR und ihre Kritik 856
1. Die positive Verpflichtung zur Herbeiführung konkreter und wirksamer formeller Verteidigung 856
2. Die Reichweite der Verpflichtung in der Rechtsprechung des EGMR 857
a) Unwirksame Verteidigung 858
b) Offenkundigkeit der unwirksamen Verteidigung 860
3. Nationale Akzentsetzungen und Kritik an der Rechtsprechung des EGMR 862
a) Zurückführung auf objektive Fürsorge in der deutschen Rechtsprechung und Prozessdogmatik 862
b) Erweiterungsansätze in der schweizerischen und in der englischen Rechtsprechung und Lehre 866
c) Zum Hintergrund der us-amerikanischen Verfassungsjudikatur 869
d) Kritik des Schrifttums an der Rechtsprechung des EGMR 873
III. Grundlegung: Das Recht auf Teilhabe durch formelle Verteidigung als ein vom Staat garantiertes Recht des Angeklagten 875
1. Anspruch und Adressat des Rechts auf wirksame formelle Verteidigung 875
a) Präzisierungsbedarf hinsichtlich der unwirksamen formellen Verteidigung 876
b) Unzureichende Bestimmung des Zurechnungserfordernisses 877
c) Einwände gegen eine striktere staatliche Verpflichtung 879
d) Zwischenfazit 883
2. Die Vereinbarkeit von unabhängiger Verteidigung und staatlicher Verantwortung 884
a) Unabhängigkeit der Verteidigung als Ausgangspunkt 885
b) Freiheit der Verteidigung versus staatliche Qualitätskontrolle 886
c) Alternativen zur staatlichen Verteidigerüberwachung 887
aa) Möglichkeit zur Rechtskontrolle 889
bb) Absicherung der Zustimmung des Angeklagten zu Rechtsverlusten 891
cc) Offenbarung unwirksamer Verteidigung in Rechtsmittelverfahren 892
dd) Absicherung durch eine Belehrung über die Maßgeblichkeit der Beschuldigtenauffassung und über Kontrollrechte 894
3. Zusammenfassung 894
IV. Der Umfang der Zurechnung unzureichender formeller Verteidigung zur staatlichen Rechtspflege im Einzelnen 895
1. Der Tatbestand der unwirksamen Verteidigung 895
a) Zu verwerfende Ansatzpunkte und Inhalte 895
b) Zum Ansatz an besonders schweren Verteidigerfehlern 897
c) Ausrichtung an den integral gewährten Rechten des Art. 6 EMRK 897
d) Vertiefung aus der Perspektive des Verteidigers: Verteidigerpflichten 900
e) Zwischenfazit 904
2. Die Zurechnungsgrundsätze 904
a) Grundsatz der Zurechnung zum Staat 905
b) Entlastung des Staates durch Heilung oder Isolierung des Mangels 908
c) Entlastung des Staates durch begründete Zurechnung zum Angeklagten 909
aa) Wirksamer Verzicht des Angeklagten 909
bb) Einschränkungen infolge des Verhaltens des Angeklagten 911
d) Mögliche Exkulpationen des Staates infolge der unzulässigen Überwachung 912
3. Grundsätze und Instrumente der Umsetzung der staatlichen Verpflichtung 913
4. Zu den Besonderheiten der Wahlverteidigung 915
V. Zusammenfassung 918
Kapitel 10: Ergebnisse und Perspektiven 920
§ 1 Zusammenfassung: Das faire Verfahren des Art. 6 EMRK als Recht auf konkrete und wirksame Teilhabe durch Verteidigung 920
§ 2 Schlussbetrachtung und Ausblick 927
Schrifttumsverzeichnis 930
Sachwortverzeichnis 987