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Die Wahltarife im SGB V

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Huber, P. (2008). Die Wahltarife im SGB V. Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52779-3
Huber, Peter M.. Die Wahltarife im SGB V: Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit. Duncker & Humblot, 2008. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-52779-3
Huber, P (2008): Die Wahltarife im SGB V: Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-52779-3

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Die Wahltarife im SGB V

Verfassungs- und unionsrechtliche Zulässigkeit

Huber, Peter M.

Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 10

(2008)

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Abstract

Der Deutsche Bundestag hat im März 2007 mit Zustimmung des Bundesrates das "Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz - GKV-WSG)" beschlossen. Dieses ist zum 1.4.2007 in Kraft getreten. Mit dem GKV-WSG werden in der GKV erstmals sogenannte Wahltarife eingeführt (§ 53 SGB V 2007), um die Wahlfreiheit der Versicherten zu erhöhen und Wettbewerb unter den Kassen zu fördern.

Die Autoren zeigen auf, daß dieser vom Gesetzgeber initiierte Wettbewerb zu erheblichen Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der PKV führt, weil die Wahltarife der GKV von Regelleistungen in organisatorischer und personeller Hinsicht nicht ausreichend getrennt sind und der GKV zudem spezifische Strukturvorteile öffentlich-rechtlich organisierter Institutionen zukommen. Sie unterziehen § 53 GKV-WSG einer umfassenden verfassungsrechtlichen und unionsrechtlichen Bewertung und kommen zu dem Ergebnis, daß dieser zwar die Wettbewerbsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) der PKV-Unternehmen (noch) nicht beeinträchtigt und er sich für die Mitglieder der GKV sogar freiheitsfördernd auswirkt. Nicht vereinbar ist er wegen der geschilderten Wettbewerbsverzerrungen aber mit der verfassungsrechtlich gewährleisteten Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Rechtfertigungsgründe für die Privilegierung der GKV gegenüber PKV-Unternehmen lassen sich nicht ausmachen.

In der Schrift wird außerdem sorgfältig begründet, weshalb das unionale Wettbewerbsrecht auf § 53 GKV-WSG trotz der bisherigen Rechtsprechung des EuGH Anwendung findet, weshalb dieser gegen Vorschriften des europäischen Beihilfenrechts (Art. 87 EG) verstößt und warum die Privilegierung der GKV im Bereich der Wahltarife vor Art. 86 Abs. 2 EG nicht Stand halten kann. Abschließend werden die prozessualen Möglichkeiten für den Rechtsschutz vor dem Europäischen Gerichtshof, dem Bundesverfassungsgericht und den Fachgerichten aufgezeigt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhalt 7
A. Einführung 11
B. Die Wahltarife im Wettbewerb zwischen GKVund PKV 17
I. Versicherungspflicht und Versicherungsausschluss 17
1. Kein Wettbewerb soweit Versicherungspflicht 17
2. Möglichkeiten einer freiwilligen Versicherung in der GKV 17
3. Das Angebot der PKV 18
II. Wettbewerb im Leistungsbereich 19
III. Die Wahltarife und ihr Wettbewerbspotential 20
1. Selbstbehalt, § 53 Abs. 1 SGB V 2007 20
2. Nichtinanspruchnahme, § 53 Abs. 2 SGB V 2007 21
3. Besondere Versorgungsformen, § 53 Abs. 3 SGB V 2007 21
4. Kostenerstattung, § 53 Abs. 4 SGB V 2007 21
a) Variation des Leistungsstandards 22
b) Leistungsniveau und Prämienzahlungen 23
c) Kreis der Versicherten 23
5. Wahltarif „Arzneimittel der Besonderen Therapierichtungen“, § 53 Abs. 5 SGB V 2007 23
6. Krankengeldversicherung, § 53 Abs. 6 SGB V 2007 24
7. Prämienzahlung für Leistungsbeschränkung, § 56 Abs. 7 SGB V 2007 24
IV. Die Auswirkungen der Wahltarife auf den Wettbewerb 25
1. Tatsächliches Angebot an Wahltarifen 25
2. Quersubventionierung 25
a) Adressbestand 25
b) Personal- und Sachmittel 25
c) Sonstige Vorteile 26
3. Deckelung gemäß § 53 Abs. 8 SGB V 2007 26
4. Zur Bedeutung von § 53 Abs. 9 SGB V 2007 27
C. Verfassungsrechtliche Würdigung 28
I. § 53 SGB V 2007 und die Wettbewerbsfreiheit 28
1. Schutzbereich der Wettbewerbsfreiheit 28
a) Der enge Ansatz der Rechtsprechung 29
b) Einwände 29
2. § 53 SGB V 2007 – Vorschrift „mit berufsregelnder Tendenz“? 31
a) Die Auswirkungen der Wahltarife auf die Wettbewerbsstellung der Krankenversicherungen der PKV 32
b) Beurteilung am Maßstab der Rechtsprechung 33
c) Beurteilung am Maßstab eines freiheitlichen Verständnisses der Wettbewerbsfreiheit 34
II. Kein Rückgriff auf Art. 2 Abs. 1 GG 37
III. Verstoß gegen die Chancengleichheit von GKV und PKV 38
1. Beeinträchtigung der Chancengleichheit im Wettbewerb (Art. 12 Abs. 1 i.V. m. Art. 3 Abs. 1 GG) 38
2. Zur Rechtfertigung einer Privilegierung der GKV im Bereich der Wahltarife 39
a) Rechtfertigungsbedürftigkeit der Privilegierung 39
b) Prüfungsmaßstab 40
c) Fehlender sachlicher Grund 41
IV. Rechte der Mitglieder der GKV 42
D. Unionsrechtliche Würdigung 43
I. Anwendbarkeit des unionalen Wettbewerbsrechts 44
1. Allgemeines 44
2. „Unternehmen“ im Sinne des unionalen Wettbewerbsrechts 44
a) Wirtschaftliche Tätigkeit 45
b) Dienstleistungen von allgemeinem Interesse 45
3. Die Rechtsprechung zur Einordnung von Sozialversicherungsträgern 46
4. Die unionsrechtliche Einordnung der GKV beim Angebot der Wahltarife 49
a) Versicherungsleistung 50
b) Zurverfügungstellung von Heilbehandlung u. a. 50
c) Anwendbarkeit des unionalen Wettbewerbsrechts auf die GKV 51
d) Veränderungen durch das GKV-WSG 53
II. Anforderungen des unionalen Wettbewerbsrechts 55
1. Kartellrecht, Art. 81 f., 86 EG 55
a) Vereinbarkeit des GKV-WSG mit dem unionalen Kartellrecht 56
b) Das Angebot von Wahltarifen und das unionale Wettbewerbsrecht 56
2. Beihilfenverbot – Art. 87 f. EG 57
a) Unionsrechtliche Anforderungen 57
b) Finanzierung der GKV aus staatlichen Mitteln 57
c) Kein Ausschluss von Quersubventionierungen durch § 53 Abs. 9 Satz 1 SGB V 2007 58
III. Keine Rechtfertigung gemäß Art. 86 Abs. 2 EG 59
1. Wahltarife keine Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse 60
2. Fehlende Betrauung 61
IV. Grundfreiheiten 62
E. Prozessuale und sonstige Möglichkeiten der Geltendmachung 63
I. EU-Ebene 63
II. Nationale Ebene 63
1. Verfassungsbeschwerde gegen § 53 SGB V 2007 63
a) Statthaftigkeit, Subsidiarität und Rechtswegerschöpfung 63
b) Jahresfrist 65
2. Fachgerichtliche Überprüfung der Genehmigung einzelner Wahltarife 66
F. Thesen 68
Anhang 70
Literaturverzeichnis 72