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Das Verbot kollektiven Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung als Verfassungsproblem

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Sodan, H. (2010). Das Verbot kollektiven Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung als Verfassungsproblem. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53438-8
Sodan, Helge. Das Verbot kollektiven Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung als Verfassungsproblem. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53438-8
Sodan, H (2010): Das Verbot kollektiven Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung als Verfassungsproblem, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53438-8

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Das Verbot kollektiven Verzichts auf die vertragsärztliche Zulassung als Verfassungsproblem

Sodan, Helge

Schriften zum Gesundheitsrecht, Vol. 21

(2010)

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About The Author

Prof. Dr. Helge Sodan wurde 1959 geboren. Seine Habilitation erfolgte 1996 an der Juristischen Fakultät der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 1997 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht, Öffentliches Wirtschaftsrecht und Sozialrecht an der Freien Universität Berlin. Seit 2006 ist er ferner Vorstandsvorsitzender und Direktor des Deutschen Instituts für Gesundheitsrecht (DIGR). Von 2000 bis 2007 war er Präsident des Verfassungsgerichtshofes des Landes Berlin.

Abstract

§ 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollektiven Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung. An einen Verstoß knüpft diese Norm erhebliche Sanktionen: zum einen durch ein auf sechs Jahre befristetes Rückkehrverbot und zum anderen durch Beschränkungen der Vergütung von Leistungen, die ein Arzt nach seinem Verzicht sozialversicherten Patienten erbringt.

Weil die Vorschrift bereits praktische Bedeutung erlangte, ihre Verfassungsmäßigkeit aber noch nicht abschließend geklärt ist, widmet sich die Untersuchung ausführlich den einschlägigen Verfassungsfragen. Nach einer Erörterung der Voraussetzungen für ein abgestimmtes Verfahren oder Verhalten von Vertragsärzten zeigt die Arbeit schwerwiegende verfassungsrechtliche Einwände gegen das Verbot kollektiven Verzichts, die Wiederzulassungssperre, die Vergütungsregelungen und die nachwirkenden negativen Rechtsfolgen auf.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 12
Einleitung 15
Erster Teil: Voraussetzungen des abgestimmten Verfahrens oder Verhaltens 18
A. Gegenwärtiges Meinungsspektrum 19
B. Analyse 21
I. Grammatische Auslegung 22
1. Anzahl der beteiligten Vertragsärzte 22
2. Verfahren oder Verhalten 22
3. Abgestimmtheit des Verfahrens oder Verhaltens 23
II. Systematische Auslegung 23
1. Anzahl der beteiligten Vertragsärzte 23
2. Abgestimmtheit des Verfahrens oder Verhaltens 24
a) Fruchtbarmachung des § 1 Abs. 1 GWB 24
b) Begrenzung durch § 105 Abs. 3 SGB V 28
III. Historische Auslegung 29
IV. Teleologische Auslegung 32
V. Zwischenergebnis 33
VI. Vereinbarkeit des Ergebnisses mit verfassungsrechtlichen Vorgaben 33
1. Gesetzgebungskompetenz des Bundes 34
a) Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG 34
b) Art. 74 Abs. 1 Nr. 16 GG 34
c) Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 35
d) Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG 36
e) Kompetenz kraft Sachzusammenhangs 39
f) Ergebnis 40
2. Vereinbarkeit von § 95b Abs. 1 SGB V mit Grundrechten 40
a) Berufsfreiheit 40
aa) Schutzbereich 40
bb) Eingriff 41
cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 42
(1) Hinreichende Gründe des Gemeinwohls 44
(2) Geeignetheit 48
(3) Erforderlichkeit 49
b) Eigentumsfreiheit 52
c) Koalitionsfreiheit 53
d) Vereinigungsfreiheit 54
aa) Schutzbereich 54
bb) Eingriff 55
cc) Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 55
e) Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit 56
3. Vereinbarkeit von § 95b Abs. 1 SGB V mit dem Rechtsstaatsprinzip 57
4. Zur Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung 58
C. Ergebnis zum Ersten Teil 60
Zweiter Teil: Verfassungsmäßigkeit der Regelung der Wiederzulassungssperre in § 95b Abs. 2 SGB V 61
A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes 61
I. Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 GG 61
II. Art. 74 Abs. 1 Nr. 11 GG 62
III. Art. 74 Abs. 1 Nr. 16 GG 62
IV. Art. 74 Abs. 1 Nr. 7 GG 63
V. Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG 63
VI. Kompetenz kraft Sachzusammenhangs 64
VII. Annexkompetenz 65
VIII. Ergebnis zu I. 65
B. Vereinbarkeit von § 95b Abs. 2 SGB V mit Grundrechten 65
I. Berufsfreiheit 66
1. Schutzbereich 66
2. Eingriff 66
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 67
a) Zum Schutz besonders wichtiger Interessen der Allgemeinheit 68
b) Geeignetheit 69
c) Erforderlichkeit 70
II. Eigentumsfreiheit 73
1. Schutzbereich 73
2. Eingriff 77
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 78
a) Legitimer Zweck 78
b) Geeignetheit 78
c) Erforderlichkeit 78
d) Angemessenheit 79
III. Vereinigungsfreiheit 80
1. Schutzbereich 80
2. Eingriff 80
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 80
IV. Allgemeiner Gleichheitssatz 81
1. Ungleichbehandlung 81
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 82
V. Möglichkeit verfassungskonformer Auslegung 82
C. Ergebnis zum Zweiten Teil 83
Dritter Teil: Zulässigkeit der Vergütungsregelungen 84
A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes 85
B. Vereinbarkeit von § 95b Abs. 3 SGB V mit Grundrechten 86
I. Berufsfreiheit 86
1. Schutzbereich 86
2. Eingriff 86
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 86
a) Hinreichende Gründe des Gemeinwohls 87
b) Geeignetheit 87
c) Erforderlichkeit 87
d) Angemessenheit 90
II. Eigentumsfreiheit 90
III. Vereinigungsfreiheit 91
1. Schutzbereich 91
2. Eingriff 91
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 91
IV. Allgemeiner Gleichheitssatz 91
1. Ungleichbehandlung 92
2. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 92
C. Ergebnis zum Dritten Teil 93
Vierter Teil: Zulässigkeit von nachwirkenden negativen Rechtsfolgen 94
A. Gesetzgebungskompetenz des Bundes 94
B. Vereinbarkeit von § 95b Abs. 3 Satz 3 und 4 SGB V mit Grundrechten 94
I. Berufsfreiheit 95
1. Schutzbereich 95
2. Eingriff 95
3. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 95
a) Hinreichende Gründe des Gemeinwohls 96
b) Geeignetheit 97
c) Erforderlichkeit 97
d) Angemessenheit 102
II. Eigentumsfreiheit 103
C. Ergebnis zum Vierten Teil 103
Fünfter Teil: Zusammenfassung in Leitsätzen 104
Literaturverzeichnis 107
Sachwortverzeichnis 114