Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB
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Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB
Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 406
(2010)
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Dominik Jochums studierte Rechtswissenschaften in Mannheim und legte die Zweite Juristische Staatsprüfung in München ab. Er war Wissenschaftlicher Mitarbeiter von Professor Dr. Rieble an der Unversität Mannheim und später am Zentrum für Arbeitsbeziehungen und Arbeitsrecht in München. Mit seiner Dissertation zum "Gemeinschaftsbetrieb als Betrieb im Sinne des § 613a BGB" wurde er von der Juristischen Fakultät der LMU München zum Dr.iur. promoviert. Heute arbeitet Dominik Jochums als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht in München.Abstract
Sowohl der Gemeinschaftsbetrieb als auch der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB zählen heute zu den Grundbegriffen des Arbeitsrechts und sind vielfach das Resultat unternehmensübergreifender Restrukturierungen. Trotz ihrer Verbreitung ist allerdings bislang nicht geklärt, wie sich beide Rechtsfiguren zueinander verhalten und welche Wechselwirkungen sie entfalten. Klar ist nur, dass beide Tatbestände zentral an die Leitungsmacht im Betrieb bzw. die Betriebsinhaberschaft anknüpfen, damit aber unterschiedliche Rechtsfolgen verbinden: Im Gemeinschaftsbetrieb teilen sich zwei oder mehrere Unternehmen die betriebliche Leitungsmacht und agieren sodann - aus Sicht des Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrechts - als gemeinsame Betriebsinhaber, ohne jedoch zugleich gemeinsame Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer zu sein. Beim Betriebsübergang gemäß § 613a BGB führt die Übernahme der Leitungsmacht im Betrieb demgegenüber dazu, dass das erwerbende Unternehmen neuer Vertragsarbeitgeber der im Betrieb eingesetzten Arbeitnehmer wird.Dominik Jochums versucht, anhand verschiedener praktischer Erscheinungsformen Gemeinschaftsbetrieb und Betriebsübergang in ihrem Verhältnis zueinander sowie in ihren Wechselwirkungen dogmatisch und systematisch zu ordnen und damit eine elementare Frage für die zahlreichen Restrukturierungen in der Praxis zu beantworten.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
§ 1 Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen und Betriebsübergang | 13 | ||
A. Gemeinschaftsbetrieb: Arbeitsrechtliches Phänomen | 13 | ||
I. Ein Betrieb – mehrere Arbeitgeber | 13 | ||
II. Anerkannte betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtliche Figur | 13 | ||
III. Gemeinschaftsbetrieb in anderen Arbeitsrechtsgebieten | 14 | ||
B. Gemeinschaftsbetrieb und § 613a BGB | 15 | ||
§ 2 Strukturen des Gemeinschaftsbetriebs im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht | 16 | ||
A. Gemeinschaftsbetrieb im Betriebsverfassungsrecht | 16 | ||
I. Funktion: Arbeitgeberübergreifender Repräsentationsbereich | 16 | ||
II. Gemeinsame Leitung als konstituierendes Merkmal | 17 | ||
1. BAG-Rechtsprechung: Institutionell einheitliche Leitung | 17 | ||
2. Präzisierung der Merkmale einheitlicher Leitung | 20 | ||
a) Einheitlichkeit durch Gemeinsamkeit der Leitung | 20 | ||
(1) Bloße Parallelausübung von Leitungsmacht? | 20 | ||
(2) Wesentlich: Arbeitnehmergruppenübergreifende Verteilungskonflikte | 21 | ||
b) Führungsvereinbarung als Fundament gemeinsamer Leitung | 22 | ||
c) Umfang gemeinsamer Leitung | 24 | ||
(1) Notwendiger Bezugspunkt: Arbeitsorganisationsbezogene Beteiligungstatbestände | 24 | ||
(2) Diversifizierte Leitungsstrukturen | 26 | ||
(a) Rahmenorganisations- und arbeitsleistungsbezogene Leitungsmacht | 26 | ||
(b) Vollständige Vergemeinschaftung der Leitungsmacht | 26 | ||
(c) Auf Rahmenorganisation beschränkte Vergemeinschaftung der Leitungsmacht | 27 | ||
(d) Mischformen | 27 | ||
III. Arbeitsorganisation | 28 | ||
1. Arbeitstechnische Zwecke | 28 | ||
2. Gemeinsame Betriebsmittelnutzung und gemeinsamer Arbeitnehmereinsatz | 29 | ||
IV. Arbeitgebermehrheit | 31 | ||
1. Betriebsverfassungsrechtlicher Arbeitgeber | 32 | ||
2. Vertragsarbeitgeber | 33 | ||
a) Arbeitsverhältnis mit mehreren Vertragsarbeitgebern | 33 | ||
b) Arbeitsverhältnis mit einem Vertragsarbeitgeber | 35 | ||
(1) Bei ausschließlich auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung | 35 | ||
(2) Bei auf die Arbeitsleistung bezogener gemeinsamer Leitung | 35 | ||
B. Gemeinschaftsbetrieb im Kündigungsschutzrecht | 36 | ||
I. Funktion: Arbeitgeberübergreifender Kündigungsschutz | 36 | ||
II. Gleichlauf zwischen betriebsverfassungsrechtlichem und kündigungsschutzrechtlichem Gemeinschaftsbetrieb? | 37 | ||
1. Gleichlauf-These der herrschenden Meinung | 37 | ||
2. Kritik der Gleichlauf-These | 39 | ||
a) Bei ausschließlich auf die Gestaltung der Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung | 39 | ||
b) Bei auch auf die Arbeitsleistung bezogener gemeinsamer Leitung | 41 | ||
C. Fazit | 42 | ||
§ 3 Funktion und Voraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs gemäß § 613a BGB | 44 | ||
A. Betriebs(teil) im Sinne des § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB | 44 | ||
I. Funktion | 44 | ||
1. Bestands- und Inhaltsschutz der Arbeitsverhältnisse | 44 | ||
2. Gedanke des nutznießenden Erwerbers | 46 | ||
3. Abgrenzung | 46 | ||
a) Abgrenzung zum betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtlichen Betriebsbegriff | 46 | ||
b) Kein unternehmerischer Tätigkeitsbereich | 48 | ||
c) Folgerungen für das Verhältnis zum Gemeinschaftsbetrieb | 48 | ||
II. „Wirtschaftliche Einheit“ (betrieblicher Funktionszusammenhang) | 49 | ||
III. Identitätsprägende Merkmale – „Kern des zur Wertschöpfung erforderlichen Zusammenhangs“ | 50 | ||
IV. Abgrenzung des Betriebsteils | 52 | ||
B. Inhaberwechsel | 54 | ||
I. Betriebsinhaber im Sinne des § 613a BGB | 54 | ||
1. Betriebliche Leitungsmacht | 54 | ||
2. Zurechnung „fremder“ Betriebsmittel | 55 | ||
3. Zurechnung „fremder“ Arbeitnehmer | 57 | ||
II. Wechsel | 58 | ||
1. Transfer betrieblicher Leitungsmacht | 58 | ||
a) Aufgabe der betrieblichen Leitungsmacht durch Veräußerer | 58 | ||
b) Fortsetzung der betrieblichen Leitungsmacht durch Erwerber | 59 | ||
2. Seitenblick: Inhaberwechsel und Betriebsführungsverträge | 59 | ||
III. Wechsel durch Rechtsgeschäft | 61 | ||
C. Rechtsfolge: Gesetzlicher Arbeitgeberwechsel | 62 | ||
§ 4 Gemeinschaftsbetrieb und seine Teile als wirtschaftliche Einheiten im Sinne des Betriebsübergangsrechts | 63 | ||
A. Entstehung eines Gemeinschaftsbetriebs und Betriebsübergang | 63 | ||
I. Problematische Entstehungsvarianten | 63 | ||
II. Zusammenfassung von Betrieben oder Betriebsteilen zum Gemeinschaftsbetrieb | 64 | ||
1. Betriebsverfassungs- und kündigungsschutzrechtliche Betrachtung | 64 | ||
2. Arbeitgeberwechsel kraft § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB? | 66 | ||
a) Differenzierung nach Inhalt und Umfang vergemeinschafteter Leitungsmacht | 66 | ||
(1) Unproblematisch: Bloße Vergemeinschaftung der auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogenen Leitungsmacht | 66 | ||
(2) Problematisch: Umfassende Vergemeinschaftung der Leitungsmacht | 67 | ||
(a) Beitritt in einen eingebrachten Funktionszusammenhang | 67 | ||
(b) Keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgebergruppe | 68 | ||
(c) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit der Betriebsführungs-GbR? | 69 | ||
b) Ergebnis: Kein Arbeitgeberwechsel bei Zusammenfassung zum Gemeinschaftsbetrieb | 72 | ||
III. Gemeinschaftsbetrieb im Anschluss an die „Zerschlagung“ einer wirtschaftlichen Einheit | 72 | ||
1. Ausgangssituation | 72 | ||
2. Differenzierung nach dem Umfang gemeinsamer Leitung | 74 | ||
a) Identitätsverlust bei ausschließlich auf die betriebliche Rahmenorganisation bezogener gemeinsamer Leitung | 74 | ||
b) Identitätswahrung bei umfassender gemeinsamer Leitung? | 75 | ||
(1) Gemeinsame Fortsetzung des Funktionszusammenhangs | 75 | ||
(2) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Arbeitgebergruppe gemäß § 613a BGB? | 76 | ||
(3) Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses mit Betriebsführungs-GbR gemäß § 613a BGB? | 77 | ||
3. Ergebnis: Keine Identitätswahrung der „zerschlagenen“ wirtschaftlichen Einheit durch Gemeinschafsbetrieb | 78 | ||
IV. Gemeinschaftsbetrieb infolge Unternehmensspaltung kraft Betriebsteilübergangs? | 78 | ||
1. Ausgangssituation | 78 | ||
2. Meinungsstand | 79 | ||
a) Betriebsteilübergang ablehnende Meinung | 79 | ||
b) Betriebsteilübergang bejahende, herrschende Meinung | 80 | ||
3. Lösung | 80 | ||
a) Betriebsteilübergang bei bloßer Vergemeinschaftung der auf die Rahmenorganisation bezogenen Leitungsmacht | 80 | ||
b) Betriebsteilübergang bei umfassender Vergemeinschaftung der Leitungsmacht | 81 | ||
V. Fazit: Kein Gemeinschaftsbetrieb im Sinne des § 613a BGB auf Erwerberseite | 82 | ||
B. Veränderungen im Gemeinschaftsbetrieb als Betriebs(teil)übergang | 82 | ||
I. Eingliederung einer wirtschaftlichen Einheit in den bestehenden Gemeinschaftsbetrieb | 82 | ||
II. Auflösung des Gemeinschaftsbetriebs | 83 | ||
III. Übertragung des Gemeinschaftsbetriebs und seiner Teile auf Dritte | 84 | ||
1. Bei ausschließlich gemeinsamer Rahmenorganisation | 84 | ||
a) Übertragung von Betriebsteilen | 84 | ||
b) Übertragung des Gemeinschaftsbetriebs in seiner Gesamtheit | 84 | ||
(1) Praktische Relevanz | 84 | ||
(2) Lösung | 86 | ||
2. Bei gemeinsamer Ausnutzung eines betrieblichen Funktionszusammenhangs | 87 | ||
a) Gemeinsame wirtschaftliche Einheit | 87 | ||
b) Teilbarkeit der gemeinsamen wirtschaftlichen Einheit nach Maßgabe der Rechtsträgerschaft? | 87 | ||
IV. Übertragung auf am Gemeinschaftsbetrieb beteiligte Unternehmen | 89 | ||
V. Fazit | 90 | ||
§ 5 Zusammenfassung | 91 | ||
A. Strukturen des Gemeinschaftsbetriebs im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht | 91 | ||
B. Funktion und Voraussetzungen des Betriebs(teil)übergangs | 92 | ||
C. Gemeinschaftsbetrieb und seine Teile als wirtschaftliche Einheiten | 92 | ||
Literaturverzeichnis | 95 | ||
Sachwortverzeichnis | 103 |