Legitimität, Frieden, Völkerrecht
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Legitimität, Frieden, Völkerrecht
Eine Begriffs- und Theoriegeschichte der menschlichen Sicherheit
Beiträge zur Politischen Wissenschaft, Vol. 157
(2010)
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Harald Kleinschmidt, geboren in Göttingen am 1.6.1949, Studium der Geschichte und Englischen Philologie in Göttingen und Amherst College, USA, Promotion in Göttingen 1978, Habilitation in Stuttgart 1985, Lehrtätigkeit an der Universität Stuttgart 1980-1989 sowie an der Universität Tsukuba (Japan) seit 1989.Abstract
Sicherheit ist selbstverständlich. Erst aus dem Bewusstsein der Unsicherheit folgt das Bemühen um Sicherheit. Sicherheit kann bestehen in der Fähigkeit, einem Angriff zu widerstehen, und etwas weiter gefasst, der Freiheit von Furcht, oder in der Wahrnehmung der Planbarkeit der Welt. Sicherheit kann mithin enger oder weiter begriffen, an Demonstrationen von Stärke oder an komplexe Wahrnehmungen der Welt gebunden werden. Kleinschmidt zeigt, dass der Wandel des Sicherheitsbegriffs aufs engste geknüpft gewesen ist an Wahrnehmungen von Öffentlichkeit und Legitimität. Vom Mittelalter bis an das Ende des 18. Jahrhunderts fand die Analyse des Sicherheitsbegriffs im Rahmen von Theorien des Friedens statt. Erst seit der Wende zum 19. Jahrhundert gingen Theoretiker wie auch Praktiker der Politik dazu über, Sicherheit auf das Militärische zu begrenzen. Zwischen dem 16. und dem 18. Jahrhundert war es das Ziel der Friedenstheorie, die Bedingungen für Sicherheit zu bestimmen. Erst im 19. Jahrhundert mutierte Sicherheit zum Element der Kriegstheorie.»Legitimacy, peace, international law. A history of concepts and theory of human security«Security is a matter of course. The quest for security only springs from an awareness of insecurity. Security can consist in the ability to resist an attack, and in broader terms, freedom from fear, or in the perception of the predictability of the world. Security can therefore be understood in a narrower or wider sense, and can be linked to demonstrations of strength or to complex perceptions of the world. Kleinschmidt shows that the change in the concept of security was closely linked to perceptions of the public sphere and legitimacy. From the Middle Ages to the end of the 18th century, the analysis of the concept of security took place within the framework of theories of peace. It was not until the start of the 19th century that political theorists and practitioners began to limit the concept of security to the military. Between the 16th and 18th centuries, the aim of peace theory was to define the conditions for security. Only in the 19th century did security mutate into an element of war theory.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Kapitel 1: Sicherheit, Legitimität, Frieden und Völkerrecht | 9 | ||
Kapitel 2: Öffentlichkeit, Legitimität und Sicherheit in der europäischen Tradition des Mittelalters und der Frühen Neuzeit | 19 | ||
I. Einleitung | 19 | ||
II. Leben in Gruppen. Die Bereitstellung von Sicherheit und das Bringen von Schutz als Faktoren personenbezogener Macht | 23 | ||
1. Die heterodynamische Verhaltensweise und der personenzentrierte Herrschaftsbegriff | 23 | ||
2. Die Legitimität von Herrschaft | 32 | ||
3. Der Begriff der Sicherheit | 42 | ||
III. Leben in Mauern. Bereitstellung von Sicherheit und Bringen von Schutz als Zeugnis institutioneller Macht | 47 | ||
1. Der raumbezogene Begriff von Herrschaft | 47 | ||
2. Die Legitimität von Herrschaft | 55 | ||
3. Der Begriff der Sicherheit | 59 | ||
IV. Leben in Territorien. Der Erfolg in der Bereitstellung von Sicherheit und im Bringen von Schutz als Zeugnis institutioneller Macht | 65 | ||
1. Das Wachstum der Bürokratien | 65 | ||
2. Die Legitimität von Herrschaft | 67 | ||
3. Der Begriff der Sicherheit | 77 | ||
V. Leben in Staaten. Die Militarisierung der Sicherheit | 92 | ||
1. Staatsentstehung als Absorption kollektiver Identitäten und Nationalisierung des politischen Raums | 92 | ||
2. Die Legitimität von Herrschaft | 97 | ||
3. Der Begriff der Sicherheit | 100 | ||
VI. Schluss | 104 | ||
Kapitel 3: Europäische und japanische Friedenslehren der Frühen Neuzeit im Vergleich | 105 | ||
I. Einleitung | 105 | ||
II. Allgemeine Theorien des Handelns | 109 | ||
III. Die Anwendung der europäischen Handlungstheorie in den Friedenslehren und der Praxis des Friedensschließens | 116 | ||
IV. Die Umsetzung der buddhistischen Handlungstheorie in japanischen Friedenslehren und der Praxis der internationalen Beziehungen | 149 | ||
V. Schluss: Die Bedeutung frühneuzeitlicher europäischer und ostasiatischer Friedenslehren für die Gegenwart | 172 | ||
Kapitel 4: Völkerrecht, Freihandel und Kolonialismus. Ungleiche Verträge, europäische Expansion und Staatensukzession im 19. und frühen 20. Jahrhundert | 175 | ||
I. Einleitung: Freihandel, Völkerrecht, Kolonialismus und Staatensukzession | 177 | ||
II. Souveränität, Reziprozität und Moral. Entstehung und Wandlungen der juristischen Fiktion der Gleichheit der souveränen Staaten | 192 | ||
III. Europäische Expansion und völkerrechtliche Ungleichheit. Wandlungen des Verhältnisses der Ziele von Freihandelszwang und Kolonialherrschaft am Beispiel ungleicher völkerrechtlicher Verträge zwischen den USA und europäischen Staaten einerseits, China, Japan und Ozeanien andererseits | 210 | ||
1. Freihandel und Kolonialismus um die Mitte des 19. Jahrhunderts | 210 | ||
2. Der britisch-chinesische Vertrag von Nanjing und das Formular des Friedensvertrags | 214 | ||
3. Anwendung des europäischen Rechts zwischenstaatlicher Verträge in Ostasien | 220 | ||
4. Der amerikanisch-japanische Vertrag von Kanagawa | 236 | ||
5. Der britisch-japanische Vertrag von Nagasaki | 245 | ||
6. Der japanisch-russische und der japanisch-niederländische Vertrag | 252 | ||
7. Die Ansei-Verträge | 255 | ||
8. Der japanisch-preußische Vertrag | 260 | ||
9. Der japanisch-schweizerische Vertrag | 267 | ||
10. Die Folgeverträge von 1866 bis 1869 | 275 | ||
11. Zusammenfassung zu den Verträgen zwischen Japan und Staaten in Europa sowie den USA | 281 | ||
12. Verträge zwischen Japan einerseits, China und Hawaii andererseits im Licht des europäischen Völkerrechts | 284 | ||
13. Verträge zwischen europäischen Regierungen und Regierungen in Südostasien sowie Ozeanien | 286 | ||
IV. Völkerrechtliche Verträge und militärische Gewalt in der Kolonialisierung Afrikas | 290 | ||
V. Globalisierung der amerikanisch-europäischen Rechtssysteme, insbesondere des europäischen Völkerrechts | 314 | ||
VI. Schluss | 325 | ||
Kapitel 5: Ausblick | 329 | ||
Bibliografie | 340 | ||
Sachwortverzeichnis | 484 |