Die normative Restriktion des Heimtückebegriffes auf Basis der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen
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Die normative Restriktion des Heimtückebegriffes auf Basis der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen
Schriften zum Strafrecht, Vol. 214
(2010)
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Oisín Morris, Jahrgang 1979, nahm zum Wintersemester 1998/1999 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück auf und setzte es ab dem Wintersemester 2000/2001 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fort, wo er im Jahr 2003 vor dem Justizprüfungsamt des Landes Sachsen-Anhalt das 1. juristische Staatsexamen ablegte. In der Zeit von 2004 bis 2007 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Kohte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In der Zeit von 2007 bis 2009 absolvierte er das Referendariat in Schleswig-Holstein im Landgerichtsbezirk Lübeck und legte schließlich vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein das 2. juristische Staatsexamen ab. Zu Beginn des Jahres 2010 wurde er als Richter beim Amtsgericht Hamburg eingestellt und an das Sozialgericht Hamburg abgeordnet.Abstract
Die Tatausführungsbezogenheit der hergebrachten Heimtückedefinition bewirkt oftmals, dass nicht-höchststrafwürdiges Unrecht dem Mordtatbestand zugeordnet wird, weil unrechtsmindernde Tatumstände außer Betracht bleiben. Dies hat insbesondere eine unberechtigte Privilegierung von allenfalls schuldgeminderten Affekttaten im Gegensatz zu oftmals erheblich unrechtsgeminderten Konflikttaten zur Folge. Es wird herausgearbeitet, dass nicht-höchststrafwürdige Tötungen durch eine erhebliche Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen gekennzeichnet sind, deren unrechtsmindernde Wirkung bei der Restriktion der Heimtücke nutzbar gemacht werden kann.Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in einer Analyse der Entstehungsgeschichte des § 211 StGB und dem daraus abgeleiteten Nachweis eines bedenklichen nationalsozialistischen Einflusses auf das geltende Recht.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
1. Kapitel: Einleitung | 17 | ||
A. Das Problem der sogenannten Grenzfälle der Heimtücke | 17 | ||
B. Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Tatbestandsrestriktion – insbesondere beim Mordmerkmal der Heimtücke | 19 | ||
C. Gang der Untersuchung | 21 | ||
2. Kapitel: Die Notwendigkeit der Restriktion des gesamten Mordtatbestandes | 24 | ||
A. Die absolute Strafandrohung als Verhältnismäßigkeitsproblem | 24 | ||
I. Strafrahmen und absolute Strafandrohung | 24 | ||
II. Die Bindung an das Verhältnismäßigkeitsprinzip und an den Schuldgrundsatz | 26 | ||
B. Die Bestrafung wegen Mordes trotz geminderten Unrechts als Verstoß gegen das Schuldprinzip | 28 | ||
C. Die Vereinbarkeit der Mordstigmatisierung mit dem Schuldprinzip | 29 | ||
I. Der sozial-ethische Tadel als Element des Strafbegriffs | 29 | ||
II. Die mit einer Verurteilung wegen Mordes verbundene Stigmatisierung des Täters | 30 | ||
III. Die Mordstigmatisierung als Verstoß gegen den Schuldgrundsatz – insbesondere beim Mordmerkmal der Heimtücke | 32 | ||
IV. Nichtbeachtung oder Unbeachtlichkeit der Mordstigmatisierung in Literatur und Rechtsprechung | 33 | ||
D. Die Beschränkung des § 211 Abs. 2 StGB auf höchststrafwürdige Fälle | 35 | ||
E. Heimtücke als normatives Tatbestandsmerkmal | 36 | ||
F. Gefahren der normativen Restriktion – und ihre Beherrschung | 38 | ||
3. Kapitel: Die Rechtsprechung des BGH zu den sogenannten Grenzfällen der Heimtücke | 39 | ||
A. Die Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 30, 105 über einen sog. Grenzfall der Heimtücke | 41 | ||
I. Der Sachverhalt der Entscheidung | 41 | ||
II. Der Vorlagebeschluss des 4. Senats des BGH vom 26.01.1981 –r 4 StR 430/80 | 41 | ||
III. Die sog. "Rechtsfolgenlösung" des Großen Senats (BGHSt 30, 105) | 42 | ||
IV. Kritik an der Rechtsfolgenlösung des Großen Senats | 44 | ||
1. Vorwurf der unzulässigen Rechtsfortbildung | 45 | ||
a) Das BVerfG als Finder einer ausfüllungsbedürftigen Lücke? | 46 | ||
b) Voraussetzungen für das Vorliegen einer ausfüllungsbedürftigen Lücke | 47 | ||
c) Mangelnde Gesetzesbindung der Vertreter der normativen Restriktion? | 47 | ||
2. Wertungswiderspruch beim "minderschweren Fall des Mordes" | 48 | ||
3. Kein Gewinn an Begriffsschärfe durch "außergewöhnliche Umstände" | 49 | ||
4. Keine Verhinderung unverhältnismäßiger Mordstigmatisierung | 50 | ||
V. Zusammenfassung | 51 | ||
B. Die Tötung des Erpressers als Grenzfall der Heimtücke (BGHSt 48, 207) | 51 | ||
I. Sachverhalt der Entscheidung | 51 | ||
II. Die Entscheidung BGHSt 48, 207 | 52 | ||
III. Kritik an der Erpresser-Entscheidung | 53 | ||
C. Die Tötung des Haustyrannen als Grenzfall der Heimtücke | 54 | ||
I. Die Fallgruppe der Haustyrannentötung | 54 | ||
II. Die Bewertung der Tötung eines Haustyrannen | 55 | ||
III. Vergleichbarkeit der Tötung eines Haustyrannen mit der Tötung eines Erpressers | 57 | ||
D. Zusammenfassung | 58 | ||
4. Kapitel: Der nationalsozialistische Einfluss auf das geltende Recht des § 211 StGB | 59 | ||
A. Formen des nationalsozialistischen Einflusses | 60 | ||
B. Die historische Entwicklung von der Überlegung zu den Mordmerkmalen | 62 | ||
I. Das Merkmal der Überlegung oder Vorbedacht | 62 | ||
II. Die Einführung der Heimtücke | 64 | ||
C. Das gesetzliche Leitbild der Heimtücke | 65 | ||
I. Das Interesse des Gesetzgebers von 1941 an der Abschaffung der Überlegung und der Ersetzung durch Mordmerkmale im Allgemeinen | 65 | ||
II. Die nationalsozialistische Tätertypenlehre | 66 | ||
1. Darstellung | 66 | ||
2. Funktionen der Tätertypenlehre | 67 | ||
a) Ausweitungsfunktion | 67 | ||
b) Die Ausweitungsfunktion des § 2 a.F. StGB | 68 | ||
c) Restriktionsfunktion | 69 | ||
aa) Literatur | 69 | ||
bb) Rechtsprechung | 71 | ||
III. Der Einfluss der Tätertypenlehre auf die Fassung des § 211 StGB | 74 | ||
1. Der unbestrittene Einfluss auf die sprachliche Fassung | 74 | ||
2. Einfluss auf die Mordmerkmale? | 74 | ||
3. Typenkorrektur als Konsequenz? | 77 | ||
4. Stellungnahme | 79 | ||
a) Keine Intention des historischen Gesetzgebers, klare und fest umrissene Tatbestände zu schaffen | 79 | ||
b) Kein abschließender Charakter der Mordmerkmale | 80 | ||
c) Bruch mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 82 | ||
d) Keine Ablehnung nationalsozialistischen Gehalts durch Hinweis auf den schweizer Ursprung des § 211 StGB | 83 | ||
e) Zusammenfassung und Konsequenzen der Entstehungsgeschichte | 84 | ||
IV. Der Bedeutungsgehalt der Heimtücke zur Zeit ihrer Einführung | 85 | ||
1. Das Mordmerkmal der Heimtücke in der Literatur | 85 | ||
2. Das Mordmerkmal der Heimtücke in der Rechtsprechung des Reichsgerichts | 88 | ||
3. Exkurs: Der Begriff der Heimtücke in anderen nationalsozialistischen Gesetzen | 88 | ||
4. Zusammenfassung: Das Leitbild der Heimtücke zum Zeitpunkt der Einführung in das Gesetz | 89 | ||
D. Zusammenfassung | 90 | ||
5. Kapitel: Das Leitbild der Heimtücke in der Rechtsprechung des BGH | 92 | ||
A. Die Grunddefinition der Heimtücke durch den BGH | 92 | ||
B. Der Strafgrund der Heimtücke | 95 | ||
I. Die Gefährlichkeitskonzeption des BGH | 95 | ||
II. Die Verwerflichkeitskonzeption der Literatur | 96 | ||
III. Stellungnahme | 96 | ||
IV. Das Duellprinzip als Leitprinzip der Heimtücke? | 99 | ||
C. Die Ermittlung der Arglosigkeit des Opfers | 102 | ||
I. Die Arglosigkeit bei unmittelbar vorangegangenen Feindseligkeiten | 103 | ||
1. BGHSt 20, 301 | 103 | ||
2. BGHSt 28, 210 | 104 | ||
3. BGHSt 27, 322 | 104 | ||
4. BGHSt 48, 207 | 106 | ||
5. BGH NStZ 2005, 688 | 106 | ||
II. Die Arglosigkeit in sonstigen Fallkonstellationen | 107 | ||
1. BGHSt 41, 72 | 107 | ||
2. BGH NStZ-RR 2001, 297 | 108 | ||
D. Die Bestimmung der Wehrlosigkeit des Opfers | 108 | ||
I. Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers | 109 | ||
II. Das Maß der Wehrlosigkeit | 110 | ||
1. Kein Erfordernis absoluter Wehrlosigkeit | 110 | ||
2. Das Maß der relativen Wehrlosigkeit als Problem | 111 | ||
6. Kapitel: "Klassische" Anwendungsfälle der Heimtücke nach der Rechtsprechung des BGH | 115 | ||
A. Die Tötung eines Schlafenden | 116 | ||
B. Das Locken in einen Hinterhalt | 118 | ||
C. Der Giftmord | 118 | ||
D. Die Tötung von hinten | 120 | ||
7. Kapitel: Abweichungen vom klassischen Leitbild der Heimtücke | 121 | ||
A. Interne Leitbildabweichung | 122 | ||
I. Die Tötung nach unmittelbar vorangegangener Konfrontation | 122 | ||
II. Die Tötung von Opfern aus bestimmten Personengruppen – insbesondere Kleinkindern | 123 | ||
1. Die Position der Rechtsprechung | 123 | ||
a) Die Tötung von Kleinkindern | 124 | ||
b) Die Tötung von Bewusstlosen | 124 | ||
2. Kritik | 125 | ||
a) Kritik an der Begründung des Ausschlusses von Kleinkindern | 125 | ||
aa) Unvereinbarkeit der evidenzbasierten, höchstrichterlichen Rechtsprechung zur konstitutionellen Arglosigkeit von Kleinkindern mit neuen psychologischen Forschungsergebnissen | 125 | ||
bb) Die Annahme konstitutioneller Wehrlosigkeit als Lösungsweg | 126 | ||
b) Kritik an der Begründung des Ausschlusses Bewusstloser | 128 | ||
aa) Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Ungleichbehandlung Schlafender und Bewusstloser | 128 | ||
bb) Möglichkeit der Mitnahme der Arglosigkeit in den Schlaf bzw. in die Bewusstlosigkeit | 129 | ||
cc) Die Bewusstlosigkeit des Tötungsopfers als Schutzbehauptung des Täters | 130 | ||
c) Die Funktion des Ausschlusses bestimmter Personengruppen | 131 | ||
III. Affekttaten | 132 | ||
1. Das Ausnutzungsbewusstsein als bloßer Vorsatz bezüglich der objektiven Merkmale der Heimtücke | 133 | ||
2. Affekttaten als Beweiszeichen fehlenden Ausnutzungsbewusstseins? | 134 | ||
3. Kritik | 136 | ||
a) Die Möglichkeit der Identität von Ausnutzungsbewusstsein und Heimtückevorsatz | 136 | ||
b) Die Unvereinbarkeit der Affekttatenprivilegierung mit dem Gefährlichkeitsmodell als Strafgrund der Heimtücke | 136 | ||
c) Die unzulässige Fortgeltung des Mordmerkmals der Überlegung | 137 | ||
d) Keine generell verminderte Strafwürdigkeit von Affekttaten | 138 | ||
e) Unzutreffende Erfassung von Konflikttaten | 140 | ||
B. Externe Leitbildabweichung | 142 | ||
I. Die Tötung ohne Handeln in "feindlicher Willensrichtung" | 142 | ||
1. Das Korrektiv der feindlichen Willensrichtung | 142 | ||
2. Kritik | 143 | ||
II. Die Tötung unter "außergewöhnlichen Umständen" | 144 | ||
III. Die Tötung unter Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen | 145 | ||
1. Die Tötung des Erpressers | 145 | ||
2. Die Tötung des Haustyrannen | 146 | ||
3. Der Ausgangsfall von BGHSt 30, 105 | 148 | ||
4. Schnittmenge der Fallgruppen | 149 | ||
8. Kapitel: Die Tötung unter Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen als Privilegierungsgrund | 150 | ||
A. Günthers Lehre von der Unrechtsminderung durch Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen | 150 | ||
B. Begründung der Täterentlastung durch Zurechnung der Opferverantwortung durch Müssig | 152 | ||
C. Ablehnung der Leitbildabweichung durch Opferverantwortung durch Hillenkamp | 153 | ||
D. Eigene Auffassung | 155 | ||
I. Grundsätzliche Anerkennung der unrechtsmindernden Wirkung der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen | 155 | ||
II. Die Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen als Kriterium fehlender Höchststrafwürdigkeit | 156 | ||
1. Die fehlende Höchststrafwürdigkeit –rinsbesondere bei der Heimtücke | 156 | ||
2. Exkurs: Die "Kannibalen-Entscheidung" des BGH | 157 | ||
III. Die Vorzüge der Teilverwirklichungslehre im Vergleich zu anderen Restriktionswegen | 159 | ||
1. Objektives Geschehen als Anknüpfungspunkt | 159 | ||
2. Offenlegung der Privilegierungskriterien anstelle diffuser Wertung | 160 | ||
3. Berücksichtigung des vorherigen Opferverhaltens nur bei Defensivnotstandslagen | 162 | ||
4. Prinzipielle Übertragbarkeit auf andere Mordmerkmale | 163 | ||
5. Prinzipielle Übertragbarkeit auf andere Delikte | 163 | ||
6. Kein Systembruch durch die Teilverwirklichungslehre | 164 | ||
IV. Vorschlag zur Handhabung der Teilverwirklichungslösung bei der vorsätzlichen Tötung | 165 | ||
E. Zusammenfassung: Leitlinien für die fehlende Höchststrafwürdigkeit von Tötungen | 167 | ||
9. Kapitel: Die Zulässigkeit der normativen Restriktion der Heimtücke | 168 | ||
A. Die Unmöglichkeit einer ausschließlich deskriptiven Bestimmung | 168 | ||
B. Die Ungeeignetheit alternativer Heimtückedefinitionen | 170 | ||
I. Grundsätzliche Zulässigkeit des Verzichts auf die Arg- und Wehrlosigkeitsformel | 170 | ||
II. Die Konzeption Schmollers | 171 | ||
III. Die Konzeption Vehs | 171 | ||
IV. Kritik an der alternativen Bestimmung der Heimtücke | 172 | ||
1. Mängel der Alternativmodelle | 172 | ||
2. Die Alternativlosigkeit der Arg- und Wehrlosigkeitsformel | 173 | ||
C. Der Ort der normativen Restriktion der Heimtücke | 174 | ||
I. Normative Bestimmung der Arglosigkeit | 174 | ||
II. Verselbständigung des Tückeelements durch den sog. Tückeansatz | 176 | ||
III. Stellungnahme | 176 | ||
1. Das Opferverhalten als Restriktionsanlass | 176 | ||
2. Die Fiktion eines rein deskriptiven Arglosigkeitsbegriffes | 177 | ||
3. Die Nachteile des Tückeansatzes | 179 | ||
a) Fokus auf Schuld- statt Unrechtsminderung | 179 | ||
b) Verdeckte Gesamtwertung | 179 | ||
4. Zusammenfassung/Durchführung der normativen Restriktion der Heimtücke | 180 | ||
10. Kapitel: Die bereits durch den BGH praktizierte normative Restriktion der Heimtücke | 181 | ||
A. Die Grenzziehung im Bereich der vorangegangenen Konfrontation | 182 | ||
I. Die Ermittlung der Arglosigkeit als normativer Akt | 182 | ||
II. Der schmale Grat zur Schutzwürdigkeit des Opfers | 183 | ||
B. Das Merkmal der "feindlichen Willensrichtung" | 184 | ||
I. Die Nachvollziehbarkeit des Fehlens einer "feindlichen Willensrichtung" | 184 | ||
II. Feindliche Willensrichtung als normative Restriktion | 184 | ||
III. Die Entbehrlichkeit des Korrektivs | 185 | ||
1. Grundsätzlich fehlende Privilegierungswürdigkeit von Tötungen zum "vermeintlich Besten des Opfers" | 185 | ||
2. Privilegierungswürdigkeit von Mitleidstötungen in engen Grenzen | 186 | ||
C. Das Ausscheiden bestimmter Opfergruppen aus normativen Erwägungen | 187 | ||
I. Kleinkinder | 187 | ||
II. Bewusstlose | 189 | ||
III. Kritik | 190 | ||
IV. Die Tötung von Opfern bestimmter Personengruppen aus dem Blickwinkel der Teilverwirklichungslehre | 191 | ||
D. Das Fehlen des Ausnutzungsbewusstseins bzw. einer feindlichen Willensrichtung als Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen | 191 | ||
E. Zusammenfassung | 192 | ||
11. Kapitel: Ausblick – Die vorsätzlichen Tötungsdelikte de lege ferenda | 194 | ||
A. Die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Rechtslage | 194 | ||
B. Lösungsmöglichkeiten | 195 | ||
I. Strukturelle Überlegungen sowie Rechtsfolgen der Tötungsdelikte de lege f.renda | 195 | ||
1. Mord als nicht privilegierbare Tötung im Rahmen einer zweistufigen Konzeption als vorzugswürdige Lösung | 195 | ||
2. Die Rechtsfolgenseite | 196 | ||
II. Abgrenzungskriterien zwischen Mord und Totschlag de lege ferenda | 198 | ||
1. Keine Rückkehr zur Überlegung als Abgrenzungskriterium | 198 | ||
2. Keine "Weiterverwendung" der bestehenden Mordmerkmale | 199 | ||
3. Die Abgrenzung beim Alternativ-Entwurf Leben | 200 | ||
4. Unzulänglichkeiten einer "Konkurrenzlösung" | 201 | ||
5. Die fehlende Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen als Abgrenzungskriterium | 201 | ||
C. Formulierungsvorschlag für eine Neuregelung der vorsätzlichen Tötungsdelikte | 203 | ||
Literaturverzeichnis | 204 | ||
Sachwortregister | 217 |