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Morris, O. (2010). Die normative Restriktion des Heimtückebegriffes auf Basis der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53237-7
Morris, Oisín. Die normative Restriktion des Heimtückebegriffes auf Basis der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen. Duncker & Humblot, 2010. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53237-7
Morris, O (2010): Die normative Restriktion des Heimtückebegriffes auf Basis der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53237-7

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Die normative Restriktion des Heimtückebegriffes auf Basis der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen

Morris, Oisín

Schriften zum Strafrecht, Vol. 214

(2010)

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About The Author

Oisín Morris, Jahrgang 1979, nahm zum Wintersemester 1998/1999 das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück auf und setzte es ab dem Wintersemester 2000/2001 an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg fort, wo er im Jahr 2003 vor dem Justizprüfungsamt des Landes Sachsen-Anhalt das 1. juristische Staatsexamen ablegte. In der Zeit von 2004 bis 2007 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Kohte an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. In der Zeit von 2007 bis 2009 absolvierte er das Referendariat in Schleswig-Holstein im Landgerichtsbezirk Lübeck und legte schließlich vor dem Gemeinsamen Prüfungsamt der Länder Bremen, Hamburg und Schleswig-Holstein das 2. juristische Staatsexamen ab. Zu Beginn des Jahres 2010 wurde er als Richter beim Amtsgericht Hamburg eingestellt und an das Sozialgericht Hamburg abgeordnet.

Abstract

Die Tatausführungsbezogenheit der hergebrachten Heimtückedefinition bewirkt oftmals, dass nicht-höchststrafwürdiges Unrecht dem Mordtatbestand zugeordnet wird, weil unrechtsmindernde Tatumstände außer Betracht bleiben. Dies hat insbesondere eine unberechtigte Privilegierung von allenfalls schuldgeminderten Affekttaten im Gegensatz zu oftmals erheblich unrechtsgeminderten Konflikttaten zur Folge. Es wird herausgearbeitet, dass nicht-höchststrafwürdige Tötungen durch eine erhebliche Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen gekennzeichnet sind, deren unrechtsmindernde Wirkung bei der Restriktion der Heimtücke nutzbar gemacht werden kann.

Ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit liegt in einer Analyse der Entstehungsgeschichte des § 211 StGB und dem daraus abgeleiteten Nachweis eines bedenklichen nationalsozialistischen Einflusses auf das geltende Recht.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung 17
A. Das Problem der sogenannten Grenzfälle der Heimtücke 17
B. Die Notwendigkeit und Möglichkeit der Tatbestandsrestriktion – insbesondere beim Mordmerkmal der Heimtücke 19
C. Gang der Untersuchung 21
2. Kapitel: Die Notwendigkeit der Restriktion des gesamten Mordtatbestandes 24
A. Die absolute Strafandrohung als Verhältnismäßigkeitsproblem 24
I. Strafrahmen und absolute Strafandrohung 24
II. Die Bindung an das Verhältnismäßigkeitsprinzip und an den Schuldgrundsatz 26
B. Die Bestrafung wegen Mordes trotz geminderten Unrechts als Verstoß gegen das Schuldprinzip 28
C. Die Vereinbarkeit der Mordstigmatisierung mit dem Schuldprinzip 29
I. Der sozial-ethische Tadel als Element des Strafbegriffs 29
II. Die mit einer Verurteilung wegen Mordes verbundene Stigmatisierung des Täters 30
III. Die Mordstigmatisierung als Verstoß gegen den Schuldgrundsatz – insbesondere beim Mordmerkmal der Heimtücke 32
IV. Nichtbeachtung oder Unbeachtlichkeit der Mordstigmatisierung in Literatur und Rechtsprechung 33
D. Die Beschränkung des § 211 Abs. 2 StGB auf höchststrafwürdige Fälle 35
E. Heimtücke als normatives Tatbestandsmerkmal 36
F. Gefahren der normativen Restriktion – und ihre Beherrschung 38
3. Kapitel: Die Rechtsprechung des BGH zu den sogenannten Grenzfällen der Heimtücke 39
A. Die Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 30, 105 über einen sog. Grenzfall der Heimtücke 41
I. Der Sachverhalt der Entscheidung 41
II. Der Vorlagebeschluss des 4. Senats des BGH vom 26.01.1981 –r 4 StR 430/80 41
III. Die sog. "Rechtsfolgenlösung" des Großen Senats (BGHSt 30, 105) 42
IV. Kritik an der Rechtsfolgenlösung des Großen Senats 44
1. Vorwurf der unzulässigen Rechtsfortbildung 45
a) Das BVerfG als Finder einer ausfüllungsbedürftigen Lücke? 46
b) Voraussetzungen für das Vorliegen einer ausfüllungsbedürftigen Lücke 47
c) Mangelnde Gesetzesbindung der Vertreter der normativen Restriktion? 47
2. Wertungswiderspruch beim "minderschweren Fall des Mordes" 48
3. Kein Gewinn an Begriffsschärfe durch "außergewöhnliche Umstände" 49
4. Keine Verhinderung unverhältnismäßiger Mordstigmatisierung 50
V. Zusammenfassung 51
B. Die Tötung des Erpressers als Grenzfall der Heimtücke (BGHSt 48, 207) 51
I. Sachverhalt der Entscheidung 51
II. Die Entscheidung BGHSt 48, 207 52
III. Kritik an der Erpresser-Entscheidung 53
C. Die Tötung des Haustyrannen als Grenzfall der Heimtücke 54
I. Die Fallgruppe der Haustyrannentötung 54
II. Die Bewertung der Tötung eines Haustyrannen 55
III. Vergleichbarkeit der Tötung eines Haustyrannen mit der Tötung eines Erpressers 57
D. Zusammenfassung 58
4. Kapitel: Der nationalsozialistische Einfluss auf das geltende Recht des § 211 StGB 59
A. Formen des nationalsozialistischen Einflusses 60
B. Die historische Entwicklung von der Überlegung zu den Mordmerkmalen 62
I. Das Merkmal der Überlegung oder Vorbedacht 62
II. Die Einführung der Heimtücke 64
C. Das gesetzliche Leitbild der Heimtücke 65
I. Das Interesse des Gesetzgebers von 1941 an der Abschaffung der Überlegung und der Ersetzung durch Mordmerkmale im Allgemeinen 65
II. Die nationalsozialistische Tätertypenlehre 66
1. Darstellung 66
2. Funktionen der Tätertypenlehre 67
a) Ausweitungsfunktion 67
b) Die Ausweitungsfunktion des § 2 a.F. StGB 68
c) Restriktionsfunktion 69
aa) Literatur 69
bb) Rechtsprechung 71
III. Der Einfluss der Tätertypenlehre auf die Fassung des § 211 StGB 74
1. Der unbestrittene Einfluss auf die sprachliche Fassung 74
2. Einfluss auf die Mordmerkmale? 74
3. Typenkorrektur als Konsequenz? 77
4. Stellungnahme 79
a) Keine Intention des historischen Gesetzgebers, klare und fest umrissene Tatbestände zu schaffen 79
b) Kein abschließender Charakter der Mordmerkmale 80
c) Bruch mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts 82
d) Keine Ablehnung nationalsozialistischen Gehalts durch Hinweis auf den schweizer Ursprung des § 211 StGB 83
e) Zusammenfassung und Konsequenzen der Entstehungsgeschichte 84
IV. Der Bedeutungsgehalt der Heimtücke zur Zeit ihrer Einführung 85
1. Das Mordmerkmal der Heimtücke in der Literatur 85
2. Das Mordmerkmal der Heimtücke in der Rechtsprechung des Reichsgerichts 88
3. Exkurs: Der Begriff der Heimtücke in anderen nationalsozialistischen Gesetzen 88
4. Zusammenfassung: Das Leitbild der Heimtücke zum Zeitpunkt der Einführung in das Gesetz 89
D. Zusammenfassung 90
5. Kapitel: Das Leitbild der Heimtücke in der Rechtsprechung des BGH 92
A. Die Grunddefinition der Heimtücke durch den BGH 92
B. Der Strafgrund der Heimtücke 95
I. Die Gefährlichkeitskonzeption des BGH 95
II. Die Verwerflichkeitskonzeption der Literatur 96
III. Stellungnahme 96
IV. Das Duellprinzip als Leitprinzip der Heimtücke? 99
C. Die Ermittlung der Arglosigkeit des Opfers 102
I. Die Arglosigkeit bei unmittelbar vorangegangenen Feindseligkeiten 103
1. BGHSt 20, 301 103
2. BGHSt 28, 210 104
3. BGHSt 27, 322 104
4. BGHSt 48, 207 106
5. BGH NStZ 2005, 688 106
II. Die Arglosigkeit in sonstigen Fallkonstellationen 107
1. BGHSt 41, 72 107
2. BGH NStZ-RR 2001, 297 108
D. Die Bestimmung der Wehrlosigkeit des Opfers 108
I. Verteidigungsmöglichkeiten des Opfers 109
II. Das Maß der Wehrlosigkeit 110
1. Kein Erfordernis absoluter Wehrlosigkeit 110
2. Das Maß der relativen Wehrlosigkeit als Problem 111
6. Kapitel: "Klassische" Anwendungsfälle der Heimtücke nach der Rechtsprechung des BGH 115
A. Die Tötung eines Schlafenden 116
B. Das Locken in einen Hinterhalt 118
C. Der Giftmord 118
D. Die Tötung von hinten 120
7. Kapitel: Abweichungen vom klassischen Leitbild der Heimtücke 121
A. Interne Leitbildabweichung 122
I. Die Tötung nach unmittelbar vorangegangener Konfrontation 122
II. Die Tötung von Opfern aus bestimmten Personengruppen – insbesondere Kleinkindern 123
1. Die Position der Rechtsprechung 123
a) Die Tötung von Kleinkindern 124
b) Die Tötung von Bewusstlosen 124
2. Kritik 125
a) Kritik an der Begründung des Ausschlusses von Kleinkindern 125
aa) Unvereinbarkeit der evidenzbasierten, höchstrichterlichen Rechtsprechung zur konstitutionellen Arglosigkeit von Kleinkindern mit neuen psychologischen Forschungsergebnissen 125
bb) Die Annahme konstitutioneller Wehrlosigkeit als Lösungsweg 126
b) Kritik an der Begründung des Ausschlusses Bewusstloser 128
aa) Vorliegen eines sachlichen Grundes für die Ungleichbehandlung Schlafender und Bewusstloser 128
bb) Möglichkeit der Mitnahme der Arglosigkeit in den Schlaf bzw. in die Bewusstlosigkeit 129
cc) Die Bewusstlosigkeit des Tötungsopfers als Schutzbehauptung des Täters 130
c) Die Funktion des Ausschlusses bestimmter Personengruppen 131
III. Affekttaten 132
1. Das Ausnutzungsbewusstsein als bloßer Vorsatz bezüglich der objektiven Merkmale der Heimtücke 133
2. Affekttaten als Beweiszeichen fehlenden Ausnutzungsbewusstseins? 134
3. Kritik 136
a) Die Möglichkeit der Identität von Ausnutzungsbewusstsein und Heimtückevorsatz 136
b) Die Unvereinbarkeit der Affekttatenprivilegierung mit dem Gefährlichkeitsmodell als Strafgrund der Heimtücke 136
c) Die unzulässige Fortgeltung des Mordmerkmals der Überlegung 137
d) Keine generell verminderte Strafwürdigkeit von Affekttaten 138
e) Unzutreffende Erfassung von Konflikttaten 140
B. Externe Leitbildabweichung 142
I. Die Tötung ohne Handeln in "feindlicher Willensrichtung" 142
1. Das Korrektiv der feindlichen Willensrichtung 142
2. Kritik 143
II. Die Tötung unter "außergewöhnlichen Umständen" 144
III. Die Tötung unter Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen 145
1. Die Tötung des Erpressers 145
2. Die Tötung des Haustyrannen 146
3. Der Ausgangsfall von BGHSt 30, 105 148
4. Schnittmenge der Fallgruppen 149
8. Kapitel: Die Tötung unter Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen als Privilegierungsgrund 150
A. Günthers Lehre von der Unrechtsminderung durch Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen 150
B. Begründung der Täterentlastung durch Zurechnung der Opferverantwortung durch Müssig 152
C. Ablehnung der Leitbildabweichung durch Opferverantwortung durch Hillenkamp 153
D. Eigene Auffassung 155
I. Grundsätzliche Anerkennung der unrechtsmindernden Wirkung der Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen 155
II. Die Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen als Kriterium fehlender Höchststrafwürdigkeit 156
1. Die fehlende Höchststrafwürdigkeit –rinsbesondere bei der Heimtücke 156
2. Exkurs: Die "Kannibalen-Entscheidung" des BGH 157
III. Die Vorzüge der Teilverwirklichungslehre im Vergleich zu anderen Restriktionswegen 159
1. Objektives Geschehen als Anknüpfungspunkt 159
2. Offenlegung der Privilegierungskriterien anstelle diffuser Wertung 160
3. Berücksichtigung des vorherigen Opferverhaltens nur bei Defensivnotstandslagen 162
4. Prinzipielle Übertragbarkeit auf andere Mordmerkmale 163
5. Prinzipielle Übertragbarkeit auf andere Delikte 163
6. Kein Systembruch durch die Teilverwirklichungslehre 164
IV. Vorschlag zur Handhabung der Teilverwirklichungslösung bei der vorsätzlichen Tötung 165
E. Zusammenfassung: Leitlinien für die fehlende Höchststrafwürdigkeit von Tötungen 167
9. Kapitel: Die Zulässigkeit der normativen Restriktion der Heimtücke 168
A. Die Unmöglichkeit einer ausschließlich deskriptiven Bestimmung 168
B. Die Ungeeignetheit alternativer Heimtückedefinitionen 170
I. Grundsätzliche Zulässigkeit des Verzichts auf die Arg- und Wehrlosigkeitsformel 170
II. Die Konzeption Schmollers 171
III. Die Konzeption Vehs 171
IV. Kritik an der alternativen Bestimmung der Heimtücke 172
1. Mängel der Alternativmodelle 172
2. Die Alternativlosigkeit der Arg- und Wehrlosigkeitsformel 173
C. Der Ort der normativen Restriktion der Heimtücke 174
I. Normative Bestimmung der Arglosigkeit 174
II. Verselbständigung des Tückeelements durch den sog. Tückeansatz 176
III. Stellungnahme 176
1. Das Opferverhalten als Restriktionsanlass 176
2. Die Fiktion eines rein deskriptiven Arglosigkeitsbegriffes 177
3. Die Nachteile des Tückeansatzes 179
a) Fokus auf Schuld- statt Unrechtsminderung 179
b) Verdeckte Gesamtwertung 179
4. Zusammenfassung/Durchführung der normativen Restriktion der Heimtücke 180
10. Kapitel: Die bereits durch den BGH praktizierte normative Restriktion der Heimtücke 181
A. Die Grenzziehung im Bereich der vorangegangenen Konfrontation 182
I. Die Ermittlung der Arglosigkeit als normativer Akt 182
II. Der schmale Grat zur Schutzwürdigkeit des Opfers 183
B. Das Merkmal der "feindlichen Willensrichtung" 184
I. Die Nachvollziehbarkeit des Fehlens einer "feindlichen Willensrichtung" 184
II. Feindliche Willensrichtung als normative Restriktion 184
III. Die Entbehrlichkeit des Korrektivs 185
1. Grundsätzlich fehlende Privilegierungswürdigkeit von Tötungen zum "vermeintlich Besten des Opfers" 185
2. Privilegierungswürdigkeit von Mitleidstötungen in engen Grenzen 186
C. Das Ausscheiden bestimmter Opfergruppen aus normativen Erwägungen 187
I. Kleinkinder 187
II. Bewusstlose 189
III. Kritik 190
IV. Die Tötung von Opfern bestimmter Personengruppen aus dem Blickwinkel der Teilverwirklichungslehre 191
D. Das Fehlen des Ausnutzungsbewusstseins bzw. einer feindlichen Willensrichtung als Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen 191
E. Zusammenfassung 192
11. Kapitel: Ausblick – Die vorsätzlichen Tötungsdelikte de lege ferenda 194
A. Die Unhaltbarkeit der gegenwärtigen Rechtslage 194
B. Lösungsmöglichkeiten 195
I. Strukturelle Überlegungen sowie Rechtsfolgen der Tötungsdelikte de lege f.renda 195
1. Mord als nicht privilegierbare Tötung im Rahmen einer zweistufigen Konzeption als vorzugswürdige Lösung 195
2. Die Rechtsfolgenseite 196
II. Abgrenzungskriterien zwischen Mord und Totschlag de lege ferenda 198
1. Keine Rückkehr zur Überlegung als Abgrenzungskriterium 198
2. Keine "Weiterverwendung" der bestehenden Mordmerkmale 199
3. Die Abgrenzung beim Alternativ-Entwurf Leben 200
4. Unzulänglichkeiten einer "Konkurrenzlösung" 201
5. Die fehlende Teilverwirklichung von Rechtfertigungsgründen als Abgrenzungskriterium 201
C. Formulierungsvorschlag für eine Neuregelung der vorsätzlichen Tötungsdelikte 203
Literaturverzeichnis 204
Sachwortregister 217