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Poeck, M. (2011). Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53403-6
Poeck, Maren. Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53403-6
Poeck, M (2011): Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53403-6

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Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder

Poeck, Maren

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 293

(2011)

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Abstract

Im Zentrum der Arbeit stehen betriebsverfassungsrechtliche Besonderheiten, die für Betriebsratsmitglieder gelten, welche Tendenzträger sind. Ausgangspunkt ist die Grundsatzentscheidung des BAG, nach der die Kündigung eines als Tendenzträger beschäftigten Betriebsratsmitglieds nicht der Zustimmung des Betriebsrats bedarf. Die Untersuchung bezieht weiterhin Tendenzträger mit ein, welche Sprecherausschussmitglieder sind, denn das Spannungsverhältnis zwischen Tendenzträgereigenschaft und Amtsträgereigenschaft besteht auch hier. Nach einer Abgrenzung des Kreises der Tendenzträger in den verschiedenen Typen von Tendenzbetrieben werden die wesentlichen Fragen der Tendenzträgereigenschaft der Organmitglieder untersucht. So werden auch bislang kaum behandelte Fragenkreise wie Einschränkungen der aus den §§ 37 bis 39 BetrVG abzuleitenden Befugnisse von Betriebsratsmitgliedern durch deren Tendenzträgereigenschaft ausführlich erörtert.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsverzeichnis 7
Abkürzungsverzeichnis 14
Einleitung 19
1. Kapitel: Der Personenkreis der Tendenzträger 21
§ 1 Die Figur des Tendenzträgers 21
A. Tendenzträgereigenschaft 21
B. Tendenztreuepflichten 24
I. Dogmatische Grundlage 24
II. Inhalt und Umfang der Tendenztreuepflicht von Tendenzträgern 24
§ 2 Tendenzträger der einzelnen Tendenzen 28
A. Prägende Tätigkeit für die in § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG aufgeführten Bestimmungen und Zwecke 28
I. Tendenzcharakter des Betriebs 28
1. Maßgeblichkeit der Unternehmenszielsetzung 28
2. Dienen von Tendenzzwecken 30
3. Auslegung der in § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG aufgeführten Tendenzen 32
4. Tendenzvielfalt 32
II. Einzelne Tendenzbetriebe und ihre Tendenzträger 34
1. Tendenzträger politischer Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 34
a) Politischen Bestimmungen dienende Unternehmen und Betriebe 34
aa) Der Begriff "politisch" 34
bb) Beispiele politischer Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 36
b) Tendenzträger 38
2. Tendenzträger koalitionspolitischer Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 42
a) Koalitionspolitischen Bestimmungen dienende Unternehmen und Betriebe 42
b) Tendenzträger 44
3. Tendenzträger konfessioneller Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 45
a) Konfessionellen Bestimmungen dienende Unternehmen und Betriebe 45
b) Tendenzträger 48
4. Tendenzträger karitativer Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 49
a) Karitativen Bestimmungen dienende Unternehmen und Betriebe 49
b) Tendenzträger 52
5. Tendenzträger erzieherischer Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 55
a) Erzieherischen Bestimmungen dienende Unternehmen und Betriebe 55
b) Tendenzträger 57
6. Tendenzträger wissenschaftlicher Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 59
a) Wissenschaftlichen Bestimmungen dienende Unternehmen und Betriebe 59
b) Tendenzträger 61
7. Tendenzträger künstlerischer Bestimmung dienender Unternehmen und Betriebe 62
a) Künstlerischen Bestimmungen dienende Unternehmen und Betriebe 62
b) Tendenzträger 66
8. Tendenzträger in Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienenden Unternehmen und Betriebe 70
a) Zwecken der Berichterstattung oder Meinungsäußerung dienende Unternehmen und Betriebe 70
b) Tendenzträger 75
9. Abschließende Aufzählung der Tendenzen 79
B. Streitigkeiten 80
2. Kapitel: Tendenzträger als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder 82
§ 1 Tendenzträgereigenschaft und Organwahl 82
A. Tendenzträgereigenschaft und Zusammensetzung und Wahl des Organs 82
I. Wahlberechtigung von Tendenzträgern 82
II. Wählbarkeit von Tendenzträgern 83
III. "Tendenzträgerschaft" als Beschäftigungsart? 85
IV. Tendenzträgereigenschaft und Zuordnung nach § 18a BetrVG 88
B. Tendenzträgereigenschaft und Wahlschutzvorschriften 91
I. Verfassungskonformer Tendenzzweck 92
II. Entsprechende Tendenztreuepflichten 93
§ 2 Arbeitsversäumnis von Tendenzträgern als Organmitglieder zugunsten von Organtätigkeiten 96
A. Arbeitsfreistellung von Tendenzträgern als Organmitglieder 96
I. Arbeitsfreistellung von Tendenzträgern als Betriebsräte gemäß § 38 Abs. 1 und 2 BetrVG 96
1. Voll- und Teilfreistellungen von Betriebsräten gemäß § 38 Abs. 1 und 2 BetrVG 96
2. Tendenzbedingte Einschränkungen des § 38 Abs. 1 und 2 BetrVG? 99
a) Gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 99
aa) Tendenzbedingte Einschränkungen des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats aus § 87 Abs. 1 Nr. 2 und 3 BetrVG gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 101
bb) (Entsprechende) Tendenzbedingte Einschränkungen des § 38 Abs. 1 und 2 BetrVG gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 104
b) Rechtslage außerhalb des Geltungsbereichs des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 107
II. Generelle Freistellung von der Arbeit von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder? 109
B. Arbeitsversäumnis von Tendenzträgern als Betriebsräte und Sprecherausschussmitglieder 111
I. Arbeitsbefreiung von Tendenzträgern als Betriebsräte gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG 111
1. Arbeitsbefreiung von Betriebsräten gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG 111
a) Generelle Arbeitsbefreiung nach § 37 Abs. 2 BetrVG 112
aa) Tendenzbedingte Einschränkungen gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 113
bb) Rechtslage außerhalb des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 114
b) Vorübergehende Arbeitsbefreiung gemäß § 37 Abs. 2 BetrVG 115
aa) Tendenzbedingte Einschränkungen gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 118
bb) Rechtslage außerhalb des Geltungsbereichs des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 123
2. Ausgleichsansprüche gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG für Tendenzträger? 124
a) Freizeitausgleich und Vergütung wie Mehrarbeit gemäß § 37 Abs. 3 BetrVG 124
b) Freizeitausgleich und Vergütung wie Mehrarbeit für Tendenzträger 126
3. Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG von Tendenzträgern 128
a) Arbeitsbefreiung zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG 128
b) Tendenzbedingte Einschränkungen des § 37 Abs. 6 und 7 BetrVG 130
aa) Gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 130
bb) Rechtslage außerhalb des Geltungsbereichs des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 134
II. Arbeitsversäumnis von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder 136
1. Arbeitsbefreiung von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder gemäß § 14 Abs. 1 SprAuG 136
2. Ausgleichsansprüche für Sprecherausschusstätigkeit von Tendenzträgern? 139
3. Arbeitsbefreiung von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen? 141
C. Leitung von Sprechstunden während der Arbeitszeit durch Tendenzträger als Organmitglieder 143
I. Sprechstunden von Tendenzträgern als Betriebsräte gemäß § 39 Abs. 1 BetrVG 143
1. Tendenzbedingte Einschränkungen gemäß § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 144
2. Rechtslage außerhalb des Geltungsbereichs des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 146
II. Sprechstunden von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder? 146
§ 3 Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot wegen der Organstellung und Tendenzträgereigenschaft 147
A. Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gemäß § 78 BetrVG und Tendenzträgereigenschaft von Betriebsräten 147
I. Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gemäß § 78 BetrVG 147
II. Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot und Tendenzträgereigenschaft 148
1. Störungs- und Behinderungsverbot und Tendenzträgereigenschaft 148
2. Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot und Tendenzträgereigenschaft 152
B. Störungs- und Behinderungs-, Benachteiligungs- und Begünstigungsverbot gemäß § 2 Abs. 3 SprAuG und Tendenzträgereigenschaft von Sprecherausschussmitgliedern 154
§ 4 Geheimhaltungspflichten 156
A. Geheimhaltungspflicht von Tendenzträgern als Betriebsräte gemäß § 79 Abs. 1 BetrVG 156
I. Geheimhaltungspflicht gemäß § 79 Abs. 1 BetrVG 156
II. Tendenzbedingtes Geheimhaltungsinteresse und betriebsverfassungsrechtliche Geheimhaltungspflicht 158
1. Ausreichende gesetzliche Verschwiegenheitsverpflichtung? 160
2. Gänzliches Redeverbot von Tendenzträgern als Betriebsräte? 161
3. Ausschluss der Redefreiheit nach § 79 Abs. 1 S. 3 und 4 BetrVG in entsprechender Anwendung des § 106 Abs. 2 BetrVG 161
a) Entsprechende Anwendung des § 106 Abs. 2 BetrVG 162
b) Wirkung tendenzbezogener beruflicher Verschwiegenheitspflichten 167
B. Geheimhaltungspflicht von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder gemäß § 29 Abs. 1 SprAuG 167
§ 5 Beendigung des Arbeitsverhältnisses 169
A. Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Tendenzträgern als Betriebsräte 169
I. Beendigung durch den Tendenzarbeitgeber 169
1. Anfechtung des Arbeitsvertrags von Tendenzträgern als Betriebsräte 169
a) Arglistige Täuschung bei der Einstellung von Tendenzträgern 169
b) Eigenschaftsirrtum bei der Einstellung von Tendenzträgern 176
c) Rechtsfolgen einer Anfechtung 177
2. Beendigung durch Befristung 177
a) Befristung der Arbeitsverträge programmgestaltender Mitarbeiter von öffentlichen Rundfunkanstalten aufgrund der Rundfunkfreiheit 179
b) Entsprechende Befristungsmöglichkeit in anderen Tendenzbetrieben? 180
c) Fazit: Befristungsmöglichkeit der Arbeitsverträge "programmgestaltender" Tendenzträger 186
3. Beendigungskündigung 186
a) Besonderer Kündigungsschutz nach § 15 Abs. 1 KSchG 186
b) Außerordentliche Kündigung gemäß § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB 187
aa) Wichtiger Grund und Interessenabwägung 188
(1) Tendenzbezogene personenbedingte außerordentliche Kündigung 190
(2) Tendenzbezogene verhaltensbedingte außerordentliche Kündigung 192
(3) Tendenzbezogene betriebsbedingte außerordentliche Kündigung 196
bb) Beteiligungsrechte des Betriebsrats 196
(1) In Tendenzbetrieben im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 196
(a) Fortfall des Zustimmungserfordernisses nach § 103 Abs. 1 BetrVG 196
(b) Anhörungspflicht nach § 102 Abs. 1 BetrVG 197
(c) Unwirksamkeitsfolge bei Unterlassen der Anhörung 201
(2) Außerhalb des Geltungsbereichs des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 202
4. Änderung der Leistungspflicht von Tendenzträgern als Betriebsräte: Versetzung qua Direktionsrecht und Änderungskündigung 202
a) Versetzung qua Direktionsrecht 203
aa) Direktionsrecht 204
bb) Grenzen des Direktionsrechts 206
(1) Höherrangiges Recht 206
(2) Billigkeitskontrolle 207
cc) Beteiligungsrechte des Betriebsrats 208
b) Änderungskündigung 212
aa) Wichtiger Grund und Interessenabwägung gemäß § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB 213
bb) Beteiligungsrechte des Betriebsrats 215
5. Schutz Auszubildender in tendenzbezogenen Berufen gemäß § 78a BetrVG 216
a) In Betrieben im Sinne des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 216
b) Außerhalb des Geltungsbereichs des § 118 Abs. 1 S. 1 BetrVG 218
II. Beendigung durch den Tendenzträger 219
B. Beendigung der Arbeitsverhältnisse von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder 220
I. Beendigung durch den Tendenzarbeitgeber 220
1. Anfechtung des Arbeitsvertrags 220
2. Beendigung durch Befristung 220
3. Beendigungskündigung 221
a) Kündigungsschutz 221
b) Beteiligungsrechte 222
aa) Des Sprecherausschusses 222
bb) Des Betriebsrats 223
c) Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 Abs. 1 S. 2 KSchG 224
4. Änderung der Leistungspflicht von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder: Versetzung qua Direktionsrecht und Änderungskündigung 225
a) Versetzung qua Direktionsrecht 225
aa) Direktionsrecht 225
bb) Beteiligungsrechte 226
(1) Des Sprecherausschusses 226
(2) Des Betriebsrats 226
b) Änderungskündigung 227
aa) Änderungskündigungsgrund und Interessenabwägung 227
bb) Beteiligungsrechte 228
(1) Des Sprecherausschusses 228
(2) Des Betriebsrats 228
II. Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Tendenzträgern als Sprecherausschussmitglieder durch den Tendenzträger 228
Zusammenfassung 230
Literaturverzeichnis 234
Sachverzeichnis 245