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Die Absicherung teleologischer Argumente in der Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes

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Reichelt, M. (2011). Die Absicherung teleologischer Argumente in der Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes. Eine empirisch-deskriptive Analyse. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53412-8
Reichelt, Muna. Die Absicherung teleologischer Argumente in der Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Eine empirisch-deskriptive Analyse. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53412-8
Reichelt, M (2011): Die Absicherung teleologischer Argumente in der Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes: Eine empirisch-deskriptive Analyse, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53412-8

Format

Die Absicherung teleologischer Argumente in der Zivilrechtsprechung des Bundesgerichtshofes

Eine empirisch-deskriptive Analyse

Reichelt, Muna

Schriftenreihe zur Rechtssoziologie und Rechtstatsachenforschung, Vol. 90

(2011)

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About The Author

Frau Dr. Muna Reichelt wurde 1978 in Berlin geboren. Nach dem Jurastudium an der Freien Universität Berlin von 1998 bis 2002 erwarb sie den Master-Titel an der University of Connecticut, USA. Seit 2005 ist sie in New York als Attorney-at-Law zugelassen. Nach Abschluss des Rechtsreferendariats in Berlin arbeitete Frau Dr. Reichelt ab 2007 als Rechtsanwältin und Justiziarin mit Schwerpunkt im Recht der erneuerbaren Energien in Hamburg. Seit 2010 ist sie Partnerin der Berliner Rechtsanwaltskanzlei Manke Haase Reichelt.

Abstract

Im Rahmen der juristischen Methodenlehre wird die Auslegung des Gesetzes anhand seines Zweckes gelehrt und bei der Fallbearbeitung genutzt, obgleich es keine verbindlichen Regeln zur Bestimmung des Gesetzeszweckes gibt. Die Arbeit geht mittels einer empirisch-deskriptiven Analyse der Frage nach, ob es in der Rechtsprechungspraxis ein erkennbares System zur Zweckermittlung gibt. Dazu wurden 151 Entscheidungsbegründungen des BGH in Zivilsachen, in denen sich der BGH ausdrücklich mit dem Gesetzeszweck befasst, inhaltsanalytisch ausgewertet, um herauszufinden, was der BGH als Grundlage seiner Ermittlung des Gesetzeszwecks angibt. Die auszuwertenden Entscheidungen wurden anhand benannter Kriterien ausgewählt und unter Nutzung der BGHZ-CD-ROM des Carl Heymans Verlages als Retrieval-Instrument gefunden. Die Ergebnisse werden anhand von Kreuztabellen und Diagrammen dargestellt und teilweise weiter besprochen. Das Ergebnis ist, dass die Gesetzeszwecke nicht anhand eines erkennbaren Systems ermittelt werden. Vielmehr werden alle erdenklichen Quellen für die Findung des Gesetzeszweckes konsultiert und genutzt, nicht stets zunächst die eine und sodann - bei deren Unergiebigkeit - die andere. Erkennbar ist jedoch eine gewisse Häufigkeit der Nutzung der Quellen: Vorrangig nimmt der BGH Bezug auf Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung, selten auf die Literatur. Kaum Bezug genommen wird auf die Geschichte der auszulegenden Norm oder ihre Systematik. In knapp einem Viertel der Entscheidungsbegründungen wird überhaupt nicht mitgeteilt, wie der Zweck ermittelt wurde. Eine argumentative Auseinandersetzung mit verschiedenen in Betracht kommenden Zwecken nimmt der BGH grundsätzlich nicht vor.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 13
A. Einleitung 19
B. Zielsetzung der Arbeit 23
C. Die These und der Befund 30
D. Die teleologische Interpretation 31
I. Sinn und Zweck des Gesetzes 31
II. Die objektive und subjektive Auslegung von Gesetzen 37
1. Die subjektive Auslegung 38
2. Die objektive Auslegung 39
3. Kritik an beiden Theorien 40
4. Objektive und subjektive Theorie in der Praxis 43
III. Der Wandel der Normsituation und seine Auswirkung auf die teleologische Auslegung 44
IV. Die Funktionen des Rechts als Gesetzeszweck 45
V. Erkenntnisquellen des Zwecks 46
1. Erkenntnisquellen nach der Literatur 46
a) Larenz 47
b) Schmalz 48
c) Zippelius 49
d) Bartholomeyczik 50
e) Kramer 51
f) Horn 52
2. Erkenntnisquellen in der Rechtsprechung 54
a) Genetische Quelle 54
b) Historische Quelle 55
c) Einleitender Paragraf als Quelle 55
d) Systematik als Quelle 56
e) Vorhergehende Rechtsprechung als Quelle 56
f) Wortlaut als Quelle 56
3. Verbindlichkeit der Rechtsprechung als Rechtsquelle 57
VI. Die Funktionen der Urteilsbegründung 59
VII. Die revisionsbegründende Rechtsverletzung 66
1. "Falscher" Zweck: ein Revisionsgrund nach § 545 Abs. 1 i.V.m. § 546 ZPO? 66
2. "Revisionssicherer" Gesetzeszweck 69
VIII. Die richterliche Gewalt 70
IX. Die Natur der Entscheidungsbegründung und die Möglichkeit der Untersuchung der Entscheidung 80
E. Die Analyse der Entscheidungsbegründungen 83
I. Darstellung des Untersuchungsganges 83
1. Die Auswahl der Untersuchungsobjekte 83
2. Die Analyse der Untersuchungsobjekte 91
II. Der Verweis auf die Erkenntnisquellen 96
III. Frequenzanalytisches Ergebnis 98
1. Statistische Ergebnisse der Teilerhebungen 98
2. Die Verweisungskette und ihre Verzweigungen 107
3. Entscheidungen ohne Angabe einer Quelle für den Gesetzeszweck 109
a) BGHZ 133, 155 111
b) BGHZ 148, 270 114
c) BGHZ 167, 374 117
4. Verweis auf den Wortlaut 118
5. Verweis auf Rechtsprechung 119
a) Ausschließlicher Verweis auf Rechtsprechung 120
aa) BGHZ 102, 209: Verweis auf Rechtsprechung, die keine Begründung für die Zweckfindung gibt 120
bb) BGHZ 72, 371, 377: Verweis auf Rechtsprechung, die ihrerseits auf Rechtsprechung verweist, welche keine Begründung für die Zweckfindung gibt 123
cc) BGHZ 66, 159: Verweis auf zwei Entscheidungen, von der die zweite auf drei Entscheidungen verweist, welche keine Begründungen für die Zweckfindung geben 127
dd) BGHZ 46, 7: Verweis auf Rechtsprechung und Untermauerung des Ergebnisses mit rechtspolitischen Erwägungen ("policy considerations") 132
ee) BGHZ 51, 209: Verweis auf Rechtsprechung, die den Zweck anhand der Gesetzesmaterialien ermittelt hat 134
ff) BGHZ 13, 244 136
gg) BGHZ 130, 76: Verweis auf Rechtsprechung, die auf Literatur verweist, die auf geschichtliche Quellen verweisen 139
b) Verweis auf die Rechtsprechung neben weiteren Verweisen 140
aa) BGHZ 79, 390: Verweis auf Rechtsprechung und auf Gesetzesmaterialien. Die ältere Rechtsprechung nimmt selbst keinen Verweis vor 141
bb) BGHZ 15, 87: Verweis auf Rechtsprechung und auf einen Artikel. Beides gibt selbst keine weitere Begründung für den gefundenen Gesetzeszweck 144
6. Verweis auf Gesetzesmaterialien 147
a) Ausschließlicher Verweis auf Gesetzesmaterialien 148
aa) BGHZ 45, 322 148
bb) BGHZ 117, 217 149
cc) BGHZ 105, 89 151
dd) BGHZ 166, 48 154
b) Verbraucherkreditgesetz Spezial 156
aa) BGHZ 129, 371: Verweis auf Gesetzesmaterialien 157
bb) BGHZ 145, 203: Verweis auf Gesetzesmaterialien 159
cc) BGHZ 131, 66: Verweis auf Gesetzesmaterialien, die selbst auf Literatur verweisen, die die herrschende Rechtsprechung wiedergibt 161
c) Verweis auf unter anderem Gesetzesmaterialien 163
aa) BGHZ 152, 10: Verweis auf Gesetzesmaterialien und auf eine Monographie, in der eine abweichende Meinung vertreten wird 163
bb) BGHZ 70, 365: Verweis auf Gesetzesmaterialien und Systematik 166
cc) BGHZ 149, 213: Verweis auf Gesetzesmaterialien und Rechtsprechung. Die Rechtsprechung bestimmt den Zweck unter Hinweis auf die Systematik 169
7. Verweis auf Literatur 172
a) BGHZ 140, 156: Verweis auf einen Aufsatz, der den Gesetzeszweck im Ergebnis aus dem "Gesamtzusammenhang" bestimmt 172
b) BGHZ 151, 71: Verweis auf Literatur, die den Gesetzeszweck unter Hinweis auf die Gesetzesmaterialien bestimmt 175
8. Verweis auf die Systematik 178
a) BGHZ 131, 107: Verweis auf die Systematik unter Heranziehung des Zwecks eines anderen Paragrafen 178
b) BGHZ 61, 304: Verweis auf die Systematik der Norm. Die Sanktionsnorm soll sanktionieren 180
F. Folgerungen aus dem gefundenen Ergebnis 183
I. Folgerungen für die teleologische Interpretation als Auslegungsmethode 185
II. Folgerungen für das behauptete "Primat" der teleologischen Interpretation 191
G. Zusammenfassung 196
Statistisch erfasste Entscheidungen der Teilerhebung I 197
Anhang 203
Anhang I: Auswertungstabelle der Teilerhebung I 204
Anhang II: Fundstellen der Teilerhebung I im Wortlaut 238
Anhang III: Auswertungstabelle zur Rechtsprechung als Quelle der Teilerhebung I 294
Anhang IV: Auswahltabelle der Teilerhebung II 302
Anhang V: Auswertungstabelle der Teilerhebung II 304
Literaturverzeichnis 309
Sachwortverzeichnis 322