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Kühnel, M. (2011). Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53502-6
Kühnel, Martina. Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53502-6
Kühnel, M (2011): Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53502-6

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Die missbräuchliche Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts und deren behördliche Anfechtung

Kühnel, Martina

Schriften zum Bürgerlichen Recht, Vol. 409

(2011)

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Abstract

Wird eine Vaterschaftsanerkennung allein dazu genutzt, um aufenthalts- und/oder staatsangehörigkeitsrechtliche Ziele zu erreichen, wird von einer missbräuchlichen Vaterschaftsanerkennung gesprochen. Dass solche entstehen können, ist im Wesentlichen auf zwei Gründe zurückzuführen: Zum einen wird mit wirksamer Vaterschaftsanerkennung der anerkennende Mann rechtlicher Kindesvater. Ein potentielles Auseinanderfallen rechtlicher und biologischer Vaterschaft wird hierbei vom Gesetz bewusst akzeptiert. Verwandtschaftliche Rechte und Pflichten werden allein an die rechtliche Vaterschaft geknüpft, so dass auch die im Aufenthalts- und Staatsangehörigkeitsrecht privilegierenden Rechtsfolgen für Familienangehörige hiervon an sich abgeleitet werden können. Zum anderen sind die Voraussetzungen für eine Vaterschaftsanerkennung gering und unproblematisch erfüllbar.

Schwerpunkt der Dissertation ist die Auseinandersetzung mit dem am 1. Juni 2008 in Kraft getretenen Vaterschaftsanfechtungsrechtsergänzungsgesetz. Kernvorschrift des Gesetzes ist das behördliche Vaterschaftsanfechtungsrecht (§ 1600 Abs. 1 Nr. 5 BGB). Die Verfasserin stellt klar heraus, an welchen Stellen ein solches mit dem Abstammungsrecht und dessen Geschichte kollidiert. Ferner analysiert sie die neu eingeführten präventiven und repressiven Vorschriften im Familien-, Personenstands- und Aufenthaltsrecht. Unter Berücksichtigung möglicher Alternativlösungen spricht sich die Autorin letztlich für die Gesetzesänderungen aus, nicht ohne auf erforderliche Ergänzungen und Veränderungen de lege lata und de lege ferenda hinzuweisen. Allein mit diesen ist sichergestellt, dass es nur in wirklichen Missbrauchsfällen zu einer behördlichen Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft kommt und unnötige Kollisionen mit dem Abstammungsrecht vermieden werden.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Kapitel: Einleitung 19
§ 1 Problemdarstellung 19
§ 2 Ziel der Arbeit 19
2. Kapitel: Rechtliche Rahmenbedingungen der Vaterschaftsanerkennung 20
§ 1 Voraussetzungen der Vaterschaftsanerkennung 20
A. Anerkennungserklärung des Mannes 21
B. Zustimmung der Mutter und des Kindes 22
C. Bedingungsfeindlichkeit 24
D. Formerfordernis 25
§ 2 Wirksamkeit 26
A. Der spezielle Unwirksamkeitsgrund des § 1598 BGB 26
B. Die allgemeinen Unwirksamkeitsgründe 27
C. Gerichtliche Feststellung der Wirksamkeit 29
§ 3 Entstehen einer rechtlichen Vaterschaft 29
§ 4 Zusammenfassung 30
§ 5 Exkurs: Vaterschaftsanerkennungals vereinfachte Form der Adoption? 31
3. Kapitel: Vaterschaftsanerkennung im System des Abstammungsrechts 34
§ 1 Grundprinzip der Abstammung 34
A. Abstammung von der Mutter 34
B. Abstammung vom Vater 36
I. Begründung einer rechtlichen Vaterschaft 36
II. Spannungsfeld zwischen rechtlicher Zuordnung und biologischer Herkunft 39
1. Zum Begriff der „Scheinvaterschaft“ 41
a) Begriffliche Anlehnung an das Scheingeschäft 41
aa) Anwendbarkeit bei Zuordnung kraft Ehe 42
bb) Anwendbarkeit bei Zuordnung kraft Vaterschaftsanerkennung 42
(1) Direkte Anwendung des § 117 BGB 42
(2) Entsprechende Anwendung des § 117 BGB 42
cc) Auseinanderfallen von verfassungsrechtlich geschützter und zivilrechtlich wirksamer Vaterschaft 43
b) Begriffliche Anlehnung an den Rechtsschein 44
c) Begriffliche Verankerung im allgemeinen Sprachgebrauch 45
2. Ergebnis 45
§ 2 Beseitigung der rechtlichenAbstammungszuordnung 46
A. Anfechtung der Vaterschaft 47
I. Voraussetzungen und Folgen 47
1. Abstammungssache 47
2. Anfechtungs-/Antragsberechtigung 48
3. Höchstpersönlichkeit des Anfechtungsrechts 49
4. Beteiligte 50
5. Anfangsverdacht 51
6. Anfechtungsfrist 53
a) Dauer 54
b) Beginn 54
c) Hemmung/Unterbrechung 55
7. Feststellung der biologischen Nichtvaterschaft 56
8. Beschluss 57
9. Folgen 58
II. Ausschluss der Anfechtungbei bewusst wahrheitswidriger Vaterschaftsanerkennung? 58
B. Restitutionsantrag 59
C. Zusammenfassung und Stellungnahme 59
§ 3 Geschichtliche Entwicklung seit Entstehen des Bürgerlichen Gesetzbuchs 61
A. Ursprüngliche Fassung des Bürgerlichen Gesetzbuches 61
I. Vaterschaftsanerkennung 62
II. Legitimation durch Ehe 63
III. Ehelichkeitserklärung 64
B. Machtergreifung der Nationalsozialisten 65
C. Erste Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg 66
D. Familienrechtsänderungsgesetz von 1961 67
E. Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder von 1969 68
I. Vaterschaftsanerkennung 69
II. Anfechtung der Vaterschaft 71
F. Kindschaftsrechtsreformgesetz von 1998 72
I. Anfechtung der Vaterschaft 73
II. Vaterschaftsanerkennung 74
G. Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die Anfechtung der Vaterschaft von 2004 75
H. Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren von 2008 75
I. Gesetz zur Ergänzung des Rechts zur Anfechtung der Vaterschaft 77
J. Stellungnahme und Zusammenfassung 77
I. Statuszuordnung durch unmittelbar Beteiligte 77
II. Biologische Wahrheit 79
1. Erweiterung der Anfechtungsvorschriften 79
2. Die biologische Wahrheit neben dem Statussystem 80
§ 4 Vaterschaftszuordnungskriterien ohne genetischen Nachweis 83
A. Historie 83
I. Zuordnungskriterium der Ehe 83
II. Zuordnungskriterium der Vaterschaftsanerkennung 85
B. Kindeswohl 86
C. Praktikabilität 87
D. Statusklarheit und -wahrheit 88
§ 5 Zusammenfassung 89
4. Kapitel: Vaterschaftsanerkennung als Missbrauchsphänomen 91
§ 1 Fallgruppen 92
A. Anerkennung im Interesse des Kindes und/oder der Mutter 93
I. Der anerkennende Mann hat die deutsche Staatsangehörigkeit 93
II. Der anerkennende Mann hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit 95
B. Anerkennung im Interesse des anerkennenden Mannes 96
I. Das Kind hat die deutsche Staatsangehörigkeit 96
II. Das Kind hat nicht die deutsche Staatsangehörigkeit 97
C. Stellungnahme 97
§ 2 Ursachen 100
A. Akzeptanz für ein Auseinanderfallen von biologischer und rechtlicher Vaterschaft 100
B. Änderungen der gesetzlichen Voraussetzungen und der Rechtsfolgen 100
§ 3 Praxisrelevanz 103
A. Fälle 103
B. Anzahl der jährlichen Missbrauchsfälle 107
C. Stellungnahme 108
§ 4 Vorgehen bis zum Inkrafttreten des VaAnfRErgG 109
A. Im Zivilrecht 109
I. Beurkundende Stelle als Missbrauchskontrolle? 109
1. § 4 BeurkG 110
2. Verweigerung durch den beurkundenden Standesbeamten 111
II. Ansatz bei der Beischreibung 113
III. Anfechtungsrecht des Kindes 115
B. Im Öffentlichen Recht 116
I. Verweigerung der Ausstellung eines deutschen Passes 116
II. Verweigerung der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis 117
1. Rechtslage bis zum 27. August 2007 117
a) Darstellung der Rechtsprechung 117
b) Fazit 119
2. Rechtslage seit dem 28. August 2007 121
C. Strafbarkeit 124
I. Nach dem Strafgesetzbuch 124
II. Nach dem Aufenthaltsgesetz 125
D. Ergebnis 127
I. Zusammenfassung 127
II. Erforderlichkeit von Gesetzesänderungen? 128
1. Entzug des Sorgerechts 128
2. Anfechtungsrecht des leiblichen Vaters 129
3. Ergebnis 129
§ 5 Vaterschaftsanerkennung nicht als einziges Missbrauchsphänomen 132
A. Kurzer Einblick in die „Scheinehe“ 132
B. Kurzer Einblick in die „Scheinlebenspartnerschaft“ 136
C. Kurzer Einblick in die „Scheinadoption“ 138
D. Stellungnahme 140
§ 6 Zusammenfassung 141
5. Kapitel: Reaktion des Gesetzgebers 142
§ 1 Überblick der wesentlichen Gesetzesänderungen durch das VaAnfRErgG 142
A. Ablehnung der Beurkundung 142
B. Mitteilungspflichten 142
C. Behördliches Vaterschaftsanfechtungsrecht 143
D. Schaubild 143
§ 2 Gang des Gesetzgebungsverfahrens 144
A. Forderung nach Gesetzesänderungen 144
B. Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz 145
C. Vorlage des Gesetzentwurfs der Bundesregierung 146
I. Empfehlungen der Bundesratsausschüsse 146
II. Gegenäußerung der Bundesregierung 147
D. Beratungen zum Gesetzentwurf der Bundesregierung im Bundestag 147
E. Zustimmung des Bundesrates 150
F. Inkrafttreten des Gesetzes 151
§ 3 Die gesetzlichen Änderungen im Einzelnen 151
A. Präventives Vorgehen gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen 151
I. Ablehnung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nach dem PStG 152
1. Begriff der Offenkundigkeit 152
a) Gegenstand der Offenkundigkeit 152
aa) Offenkundigkeit der materiellen und formellen Voraussetzungen 152
bb) Offenkundigkeit der materiellen Voraussetzungen 153
b) Maßstab der Offenkundigkeit 155
aa) Heranziehung von § 291 ZPO 155
bb) Vergleich zur „Scheinehe“ 156
cc) Benennung einzelner Fälle 157
c) Offenkundigkeit bei pränataler Vaterschaftsanerkennung 158
2. Erforderlichkeit der Vorschrift 159
3. Nachforschungsrecht 160
a) Wurde indirekt ein Nachforschungsrecht geschaffen? 160
b) Einführung eines Nachforschungsrechts? 161
4. Die Beurkundung „soll“ abgelehnt werden 163
II. Ablehnung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung nach dem BeurkG 164
1. Voraussetzungen 165
2. Vorgehen bei Zweifeln 166
III. Stellungnahme 167
B. Repressives Vorgehen gegen missbräuchliche Vaterschaftsanerkennungen 168
I. Mitteilungspflicht der öffentlichen Stellen 168
1. Voraussetzungen 169
a) Öffentliche Stellen 169
b) Kenntnis von konkreten Tatsachen 170
aa) Kenntnis 170
bb) Konkrete Tatsachen 171
c) Voraussetzungen für ein behördliches Anfechtungsrecht 172
2. Mitteilungspflichtige Verdachtsfälle 173
3. Keine Mitteilungspflicht bei Ablehnung der Beurkundung? 175
4. Ausnahme für Jugendämter 176
5. Mitteilung direkt an anfechtungsberechtigte Behörde? 178
6. Stellungnahme und Zusammenfassung 179
II. Aufgabe der Ausländerbehörden und der Auslandsvertretungen 180
1. Mitteilungspflicht 180
a) Mitteilung durch die Ausländerbehörde 180
aa) Vorherige Prüfpflicht 181
(1) Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels noch nicht gestellt 181
(2) Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels bereits gestellt 182
(3) Stellungnahme 183
bb) Konkrete Tatsachen 183
b) Mitteilung durch die Auslandsvertretung 184
2. Aussetzung der Entscheidung über die Erteilung/Verlängerung eines Aufenthaltstitels 185
a) Aussetzung des Verfahrens nicht notwendig 186
b) Zeitpunkt der Aussetzung 187
aa) Verweisproblem 187
bb) Keine Aussetzung ab Mitteilung nach § 87 Abs. 2 S. 1 Hs. 1 Nr. 4 AufenthG n.F. 189
c) Das Verhältnis von § 79 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AufenthG n.F. zu § 27 Abs. 1a Nr. 1 AufenthG 190
d) Keine ähnliche Regelung für Passbehörden 191
3. Zusammenfassung und Stellungnahme 191
III. Anfechtung der Vaterschaft durch eine zuständige Behörde 192
1. Internationaler Bezug 193
a) International zwingende Norm 193
b) Kurzer Internationaler Vergleich 194
aa) Schweiz 194
bb) Italien 195
cc) Frankreich 196
dd) Stellungnahme 197
2. Die mit dem behördlichen Vaterschaftsanfechtungsrecht verbundenen Problematiken 197
a) Systemkritik 198
aa) Behördliches Anfechtungsrecht als Fremdkörper im Abstammungsrecht 198
bb) Keine Anfechtung der rechtlichen Vaterschaft kraft Ehe 200
b) Materielle Voraussetzungen 203
aa) Besondere 203
(1) Bestehen keiner sozial-familiären Beziehung 203
(a) Voraussetzungen 203
(aa) Regelannahmen 204
(α) Vorliegen einer Regelannahme 204
(β) Nichtvorliegen einer Regelannahme 206
(bb) Systematische Interpretation 207
(α) § 1600 Abs. 2 BGB 207
(β) § 1685 Abs. 2 BGB 210
(γ) Übertragung der Grundsätze zur familiären Lebensgemeinschaft im Aufenthaltsrecht 212
(cc) Ergebnis 214
(b) Zeitpunkt für Vorliegen der sozial-familiären Beziehung 217
(aa) Wortlautunstimmigkeiten 218
(α) Im Zeitpunkt der Anerkennung 218
(β) Im Zeitpunkt seines Todes 219
(bb) Pränatale Vaterschaftsanerkennung 219
(cc) Zeitpunkt zwischen Anerkennung und Anfechtung 221
(2) Rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt 222
(a) Fallkonstellationen 223
(aa) Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für ausländischen Mann 223
(bb) Verbesserung des Aufenthaltsstatus 225
(b) Fehlendes subjektives Merkmal 226
bb) Allgemeine 227
cc) Ermessensausübung der anfechtungsberechtigten Behörde 227
dd) Generalverdacht 229
c) Formelle Aspekte 230
aa) Anfechtungsberechtigte Behörde 230
bb) Anfechtungsfrist 234
(1) Jahresfrist 234
(a) Länge 234
(b) Beginn 235
(aa) Kenntnis 236
(bb) Tatsachen 239
(cc) Kenntnis anderer Behörde/innerhalb der Behörde 240
(dd) Unterschiedlicher Fristbeginn für die Anfechtungsberechtigten 241
(2) Absolute Ausschlussfrist 241
(a) Länge 242
(b) Beginn 243
(aa) Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für ausländischen Mann 243
(bb) Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen für ausländisches Kind 244
(cc) Alternativvorschläge 244
(3) Fristhemmung 245
(4) Stellungnahme 246
cc) Darlegungslast/Schlüssigkeit des Antrags 247
(1) Anfangsverdacht 247
(2) Darlegung der besonderen Anfechtungsvoraussetzungen 248
(a) Rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt 249
(b) Bestehen keiner sozial-familiären Beziehung 249
(aa) Sekundäre Darlegungslast 250
(bb) Regelannahmen 250
dd) Beweislast 253
ee) Beweiserhebung durch das Gericht 254
(1) Rechtliche Voraussetzungen für die erlaubte Einreise oder den erlaubten Aufenthalt 254
(2) Bestehen keiner sozial-familiären Beziehung 255
(a) Regelannahmen 255
(b) Beweismittel 256
(c) Beweiserhebungsprobleme 256
(aa) Sozial-familiäre Beziehung im Anerkennungs- oder Todeszeitpunkt 257
(bb) Sozial-familiäre Beziehung zwischen Anerkennung und Anfechtung 258
(cc) Sozial-familiäre Beziehung im oder vom Ausland aus 259
(3) Biologische Nichtvaterschaft des rechtlichen Vaters 260
(a) Grundsatz 260
(b) Nichterweislichkeit – Wer trägt die Feststellungslast? 263
(c) Abstammungsbegutachtung nicht möglich 264
(aa) Testperson nicht auffindbar 264
(bb) Weigerung der Testperson 265
(α) Berechtigte Weigerung zur Abstammungsuntersuchung 265
(β) Unberechtigte Weigerung zur Abstammungsuntersuchung 266
(cc) Testperson im Ausland 266
(α) Internationale Rechtshilfe 267
(β) Konsequenzen für die Beweiswürdigung 269
(γ) Aussetzung des Verfahrens 271
(4) Rangverhältnis der Begründetheitserfordernisse 272
(5) Eingriff in interne Familienverhältnisse 274
ff) Beteiligung der Jugendämter 275
d) Rechtsfolgen 276
aa) Bezogen auf die Missbrauchsfallgruppen 277
(1) Anerkennung im Interesse des Kindes und/oder der Mutter 277
(2) Anerkennung im Interesse des anerkennenden Mannes 278
bb) Verstoß gegen Art. 16 Abs. 1 GG? 278
(1) Eröffnung des Schutzbereichs 278
(2) Schutzzweck der Norm 279
cc) Kosten des Verfahrens 282
3. Zusammenfassung 284
§ 4 Mildere, ebenso effektive Alternativmöglichkeiten? 287
A. Gesetzesänderungen im Familienrecht 288
I. Keine rechtliche Vaterschaft durch Vaterschaftsanerkennung 288
II. Genetischer Nachweis 289
III. Vorlage einer eidesstattlichen Versicherung 290
IV. Stets obligatorische Kindeszustimmung 290
V. Abgabe einer Unbedenklichkeitsbescheinigung 292
VI. Ablehnung der Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung 293
VII. Unwirksamkeit missbräuchlicher Vaterschaftsanerkennungen 294
B. Gesetzesänderungen im Öffentlichen Recht 295
C. Gesetzesänderungen im Strafrecht 297
I. Sanktionen für unmittelbar Beteiligte 297
II. Sanktionen für mittelbar Beteiligte 298
D. Zusammenfassung 298
§ 5 Abschließende Bewertung 300
6. Kapitel: Abschließende Thesen 302
§ 1 Thesen zum Dritten Kapitel 302
§ 2 Thesen zum Vierten Kapitel 302
§ 3 Thesen zum Fünften Kapitel 303
Literaturverzeichnis 309
Sachwortverzeichnis 325