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Exner, T. (2011). Sozialadäquanz im Strafrecht. Zur Knabenbeschneidung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53487-6
Exner, Thomas. Sozialadäquanz im Strafrecht: Zur Knabenbeschneidung. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53487-6
Exner, T (2011): Sozialadäquanz im Strafrecht: Zur Knabenbeschneidung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53487-6

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Sozialadäquanz im Strafrecht

Zur Knabenbeschneidung

Exner, Thomas

Schriften zum Strafrecht, Vol. 216

(2011)

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About The Author

Thomas Exner wurde 1983 geboren und studierte Rechtswissenschaft sowie Philosophie an der Friedrich-Schiller-Universität (FSU) Jena mit einem Stipendium der »Studienstiftung des Deutschen Volkes«. Von 2008 bis 2010 war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Geschichte des Strafrechts an der FSU. 2010 erfolgte die Promotion zum Dr. iur. Seine Publikationen umfassen u.a. Beiträge zur Rechtsdogmatik und -philosophie.

Abstract

Die Rechtswissenschaft tut sich bei der Anwendung von Straftatbeständen schwer, gesellschaftliche Wertvorstellungen zu berücksichtigen.

Unter inhaltlicher Entwicklung der weithin vernachlässigten Lehre Welzels schlägt Thomas Exner mit dem Topos »Sozialadäquanz« vor, formal-logische Tatbestandsurteile um eine subsidiär materielle Richtigkeitskontrolle zu ergänzen: Verhaltensweisen, die sozial unauffällig, allgemein gebilligt sowie geschichtlich üblich sind, sollen als »sozialadäquat« gerade nicht zu einem an sich (formell) verwirklichten Tatbestand zählen.

Die rituelle Knabenbeschneidung, die - anders als bei Mädchen unter dem Stichwort »Genitalverstümmelung« - unter dem wertneutralen Begriff »Zirkumzision« bisher ein (straf)rechtliches Schattendasein führt, dient dabei als Beispiel eines Verhaltens, das wegen seines Kindeswohlverstoßes zwar letztlich formell eine gefährliche Körperverletzung ist, gleichwohl aber dem Unrechtsverdikt als sozialadäquat nicht unterfällt.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
Teil 1: Einleitung 17
A. Einführung 17
B. Untersuchungsgegenstand 19
I. Beschneidung als medizinische Maßnahme 19
II. Beschneidung als Ritual 21
C. Untersuchungsverlauf 26
Teil 2: Tatbestandsmäßigkeit der Beschneidung 30
A. Einfache Körperverletzung gem. § 223 Abs. 1 StGB 30
B. Gefährliche Körperverletzung § 224 Abs. 1 Nr. 2 Alt. 2 StGB 32
Teil 3: Rechtfertigung kraft elterlicher Einwilligung 36
A. Vorüberlegungen zur Möglichkeit der Rechtfertigung kraft elterlicher Einwilligung 36
B. Kindeswohl – Die Grenze der elterlichen Einwilligung 38
C. Elterliches Erziehungsinteresse und Interessensphäre des Kindes 45
I. Die durch die Beschneidung betroffenen Rechtsinteressen 45
1. Das elterliche Recht auf religiöse Kindererziehung 45
2. Recht auf körperliche Unversehrtheit/Selbstbestimmung des Minderjährigen 46
II. Abwägung der betroffenen Rechtsinteressen 49
D. Ergebnis 56
Teil 4: Soziale Adäquanz der rituellen Beschneidung? 58
A. Die Rechtsfigur der Sozialadäquanz 58
I. Zuordnung innerhalb des Deliktsaufbaus 61
1. Sozialadäquanz auf Schuldebene 64
a) Roeders Argumentation: Sozialadäquanz im Aufbau des Fahrlässigkeitsdelikts 65
b) Schuld und Sozialadäquanz 80
c) „Sozialadäquanz“ oder „sozialadäquates Risiko“? 81
d) Vorsätzliche Rechtsverletzung als sozialadäquates Verhalten 83
e) Ergebnis 85
2. Unrechtstatbestand 86
a) Rechtswidrigkeit 87
b) Tatbestand 99
3. Gesamtergebnis zur Verortung im Deliktsaufbau 110
II. Inhaltliche Anforderungen an eine Sozialadäquanzlehre 111
1. Sozialadäquanz und Gewohnheitsrecht 113
a) Consuetudo 115
b) Opinio iuris 117
c) Ergebnis 118
2. Beachtliche Sozialadäquanz – Unbeachtliche Faktizität 118
a) Die Differenz von tatsächlichem Sein und normativem Sollen 119
b) Zur Möglichkeit der normativen Kraft des Faktischen – Die Berechtigung der Welzelschen Lehre 122
3. Merkmale sozialadäquater Verhaltensweisen 131
a) Soziale Unverdächtigkeit 134
b) Billigung durch die Allgemeinheit 142
c) Geschichtliche Üblichkeit 154
III. Sozialadäquanz als Rechtsfigur 158
1. Soziale Adäquanz – Eine normative oder empirische Kategorie? 158
2. Die strafrechtliche Sozialadäquanzlehre im Gefüge der Gesamtrechtsordnung 164
IV. Zusammenfassendes Ergebnis 167
B. Rituelle Beschneidung als sozialadäquates Verhalten 168
I. Soziale Unverdächtigkeit 168
II. Allgemeine Billigung 172
III. Geschichtliche Üblichkeit 182
IV. Exkurs: Rechtliche Gleichbehandlung der Beschneidung von Knaben und Mädchen 186
V. Ergebnis 187
Teil 5: Zusammenfassung 189
A. Knabenbeschneidung im gegenwärtigen Rechtsstaat 189
B. Ausblick 191
Literaturverzeichnis 192
Stichwortverzeichnis 213