Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung
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Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 294
(2011)
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Geboren 1981 in Münster. Studium der Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2006 bis 2009 Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht von Professor Dr. Rolf Wank, Ruhr-Universität Bochum. 2009 bis 2011 Rechtsreferendariat in Berlin. Promotion an der Ruhr-Universität Bochum im Jahr 2010. Auszeichnung mit dem Hugo Sinzheimer Preis für herausragende arbeitsrechtliche Dissertationen 2011. 2011–2013 Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht in Berlin und Köln. 2014–2017 Referent in der Abteilung Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn und Berlin. 2017 Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin, zunächst als Richter kraft Auftrags. 2019 Ernennung zum Richter am Arbeitsgericht Berlin.Abstract
Mit Urteil vom 7.7.2010 hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb aufgegeben. Die Arbeit ist den Folgefragen gewidmet, die sich aus dieser bereits seit einiger Zeit erwarteten Rechtsprechungsänderung ergeben. Sie unternimmt den Versuch, das Bild eines künftigen Tarifvertrags- und Arbeitsrechtssystems unter den Bedingungen der Möglichkeit realisierter Tarifpluralitäten zu zeichnen. Die behandelten Folgefragen stellen sich rechtsmethodisch unter dem Gesichtspunkt eines durch die Aufgabe der bisherigen Rechtsfortbildung bewirkten »Wandels des Normumfeldes«. Sie lassen sich zu der Frage verdichten, wie die realisierte Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung eingepasst werden kann.Dabei kann sich die Untersuchung nicht auf die tarifvertragsrechtlichen Implikationen des Abschieds vom Grundsatz der Tarifeinheit beschränken. Der Paradigmenwechsel im Tarifkollisionsrecht strahlt vielmehr auf die unterschiedlichen Teilgebiete des Arbeitsrechts aus und berührt alle »großen« arbeitsrechtlichen Bereiche - das Arbeitsvertragsrecht, das Tarifrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht.Die Untersuchung zeigt, dass sich die Tarifpluralität unter Beachtung der sich aus dem jeweiligen systematischen und teleologischen Zusammenhang der einschlägigen verfassungs-, gesetzes- und richterrechtlichen Vorgaben ergebenden Anpassungen und Neuorientierungen ohne »Brüche« stimmig in das System der Arbeitsrechtsordnung integrieren lässt.Die Arbeit wurde am 9. November 2011 mit dem Hugo Sinzheimer Preis für herausragende arbeitsrechtliche Dissertationen ausgezeichnet.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 5 | ||
Inhaltsübersicht | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
Abkürzungsverzeichnis | 29 | ||
Teil 1: Einleitung | 35 | ||
Kapitel 1: Einführung in den Untersuchungsgegenstand | 35 | ||
A. Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb | 35 | ||
B. Notwendigkeit der Einpassung der Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung | 44 | ||
Kapitel 2: Begriffsklärungen | 55 | ||
A. Tarifkonkurrenz | 55 | ||
B. Tarifpluralität – insbesondere: Das Verhältnis zur Tarifkonkurrenz | 56 | ||
I. Tarifpluralität nur bei Nichtvorliegen von Tarifkonkurrenz? | 56 | ||
II. Keine Tarifpluralität im Falle „betriebsweiter“ Tarifkonkurrenz? | 58 | ||
1. Begriff der „betriebsweiten“ Tarifkonkurrenz | 59 | ||
2. Exklusivität von betriebsweiter Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität? | 60 | ||
a) Meinungsstand | 60 | ||
b) Stellungnahme | 61 | ||
III. Tarifkonkurrenz als Sonderfall der Tarifpluralität | 65 | ||
C. Tarifmehrheit | 67 | ||
D. Zusammenfassung | 68 | ||
Kapitel 3: Neue Ansätze zur Begründung der Tarifeinheit bei Tarifpluralität | 70 | ||
A. Einführung | 70 | ||
B. Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität als Fall zulässiger Grundrechtsausgestaltung? (Kempen) | 72 | ||
I. Darstellung der Argumentation | 73 | ||
II. Erste Würdigung | 77 | ||
C. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb durch den einfachen Gesetzgeber? (Heinze/Ricken) | 78 | ||
I. Die These | 79 | ||
II. Erste Würdigung | 80 | ||
1. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb im TVG | 80 | ||
2. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb im BetrVG | 83 | ||
3. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb in weiteren arbeitsrechtlichen Gesetzesvorschriften | 85 | ||
4. Insbesondere: § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB | 87 | ||
III. Fazit | 93 | ||
Teil 2: Einpassung der Tarifpluralität in das Arbeitsvertragsrecht | 94 | ||
Kapitel 1: Tarifpluralität und Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit | 94 | ||
A. Einführung | 94 | ||
B. Ausgangspunkt: Bedürfnisabhängigkeit des arbeitgeberseitigen Fragerechts im bestehenden Arbeitsverhältnis | 95 | ||
C. Bedürfnis nach Kenntnis der Gewerkschaftszugehörigkeit? | 100 | ||
I. Rechtsfolgenbezogenes Informationsbedürfnis des Arbeitgebers nach der Einstellung | 100 | ||
II. Die Situation der Tarifpluralität | 101 | ||
1. Sicherstellung der zutreffenden tarifrechtlichen Behandlung der Arbeitnehmer | 101 | ||
2. Kein Bedürfnis für ein Fragerecht? | 102 | ||
III. Ansatzpunkte für ein rechtsfolgenbezogenes Informationsbedürfnis des Arbeitgebers im Falle einer realisierten Tarifpluralität | 103 | ||
1. Auskunftspflicht gegenüber gemeinsamen Einrichtungen | 103 | ||
a) Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit im Beitragseinzugsverfahren | 103 | ||
aa) (Frühere) Rechtsprechung des 4. Senats des BAG | 103 | ||
bb) (Frühere) Rechtsprechung des 10. Senats des BAG | 105 | ||
cc) Literatur | 106 | ||
b) Problementschärfung durch sachgerechte Lösungen auf der Ebene der Tarifkonkurrenz | 107 | ||
aa) Überblick | 107 | ||
bb) Lösung einer Tarifkonkurrenz unter Beteiligung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien | 109 | ||
(1) Entstehung einer Tarifkonkurrenz bei Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen | 109 | ||
(2) Terminologischer Exkurs: „Betriebsweite“ Tarifkonkurrenz? | 111 | ||
(3) Auflösung der Tarifkonkurrenz | 112 | ||
(a) Herrschende Meinung: Anwendung des Spezialitätsprinzips | 112 | ||
(b) Vorrang der mitgliedschaftlichen Legitimation | 114 | ||
(c) Die vorzugswürdige Lösung: Vorrang des Tarifvertrags über gemeinsame Einrichtungen (Jacobs) | 115 | ||
cc) Konsequenzen für ein Bedürfnis nach Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit | 117 | ||
dd) Verhältnis der Lösung zum Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität | 118 | ||
ee) Verfassungsrechtliche Bedenken | 121 | ||
2. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung: Fragerecht als Voraussetzung zutreffender tarifrechtlicher Behandlung der Arbeitnehmer im tarifpluralen Betrieb? | 127 | ||
a) Fragerecht und Offenbarungsobliegenheit des Arbeitnehmers | 127 | ||
aa) (Nur) Offenbarungsobliegenheit statt Fragerecht? | 127 | ||
bb) Funktionsweise einer Offenbarungsobliegenheit | 130 | ||
(1) Begriff der Obliegenheit | 131 | ||
(2) Schlussfolgerungen | 132 | ||
b) Bedürfnis für ein zusätzliches Fragerecht des Arbeitgebers eines tarifpluralen Betriebes? | 133 | ||
aa) Problemlösung durch teleologische Reduktion von § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG und tarifvertragliche Ausschlussfristen? | 133 | ||
bb) Fragerecht und schadensrechtliche Reaktion auf Falsch- und Nichtauskünfte | 136 | ||
(1) Keine schadensrechtliche Neutralisierung der Gewerkschaftsmitgliedschaft | 137 | ||
(2) Ersatz von Vertrauensschäden | 139 | ||
(a) Unvermeidbarkeit etwaiger Nachzahlungsforderungen | 139 | ||
(b) Aber: Gewährleistung verlässlicher betrieblicher Rechnungsgrößen | 141 | ||
(c) Feststellung der Mehrheitsverhältnisse zwecks Konkretisierung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln | 145 | ||
(d) Pauschalierbarkeit des Schadensersatzanspruchs | 146 | ||
c) Abwägung des arbeitgeberischen Informationsbedürfnisses gegen das Geheimhaltungsinteresse des Arbeitnehmers | 147 | ||
aa) Meinungsstand – ausreichender Schutz vor Benachteiligungen durch § 612a BGB? | 148 | ||
bb) Stellungnahme | 148 | ||
d) „Gewerkschafts-Hopping“ | 152 | ||
aa) „Gewerkschafts-Hopping“ und Verfassungsrecht | 152 | ||
bb) Folgeprobleme eines „Gewerkschafts-Hoppings“ | 153 | ||
(1) Kalkulierbarkeit der Kosten eines Tarifabschlusses | 153 | ||
(2) Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit | 155 | ||
(a) Nachbindung und Tarifkonkurrenz | 155 | ||
(b) Feststellung der maßgeblichen Tarifbindung | 157 | ||
(aa) Unterstellte Fortdauer einer ursprünglich angezeigten Tarifbindung | 157 | ||
(bb) Fragerecht | 158 | ||
(cc) Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen „Mitgliedschaftsauskunftsklausel“ | 158 | ||
D. Zusammenfassung und Ergebnis | 158 | ||
Kapitel 2: Tarifpluralität und arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge | 161 | ||
A. Einführung | 161 | ||
I. Arbeitsvertragliche Verweisungen auf Tarifverträge im Schnittfeld von Arbeitsvertrags- und Tarifrecht | 161 | ||
II. Notwendigkeit der Einpassung der Tarifpluralität | 162 | ||
B. Auslegung bestehender Bezugnahmeklauseln | 163 | ||
I. Problemstellung | 163 | ||
II. Auslegungsgesichtspunkte | 166 | ||
1. Vorrang von DGB-Tarifverträgen? | 166 | ||
2. Entscheidung anhand der Tätigkeit des Arbeitnehmers | 167 | ||
3. Spezialität | 168 | ||
4. Repräsentativität | 168 | ||
5. Priorität | 169 | ||
III. Verbleibende Unklarheiten | 170 | ||
1. Scheitern der Bezugnahmeklausel? | 170 | ||
2. Unklarheitenregel, § 305c Abs. 2 BGB | 170 | ||
a) Anwendbarkeit bei Zweifeln über den Gegenstand der Verweisung | 170 | ||
b) Auslegung zu Lasten des Arbeitgebers | 171 | ||
aa) § 305c Abs. 2 BGB als interpretatorisches Günstigkeitsprinzip | 171 | ||
bb) Individuell-konkretes oder generalisierend-abstraktes Günstigkeitsurteil? | 172 | ||
(1) Parallelproblem: Statische oder dynamische Bezugnahmewirkung? | 172 | ||
(2) Meinungsstand im allgemeinen AGB-Recht | 174 | ||
(3) Eigene Position | 176 | ||
(a) Unmöglichkeit eines Günstigkeitsvergleichs gesamter Tarifwerke | 176 | ||
(b) Generalisierend-abstraktes Günstigkeitsurteil als Konsequenz des Grundsatzes der objektiven Auslegung von AGB? | 177 | ||
(c) Der konkrete Vertragsstreit als Bezugspunkt der Unklarheitenregelung | 179 | ||
(aa) Kein Wahlrecht des Arbeitnehmers | 180 | ||
(bb) Maßgeblichkeit der konkreten Prozesssituation und des jeweils geltend gemachten Anspruchs | 180 | ||
(cc) Keine „Rosinentheorie“ | 181 | ||
(d) Die gegenteilige Auffassung des 6. Senats des BAG im Urteil vom 24.9.2008 | 182 | ||
(aa) Die Entscheidung des 6. Senats | 182 | ||
(bb) Würdigung | 183 | ||
Ergebnis zu B. | 191 | ||
C. Möglichkeiten der künftigen Vertragsgestaltung | 192 | ||
I. Problemstellung | 192 | ||
1. Kleine dynamische Bezugnahmeklauseln | 193 | ||
2. Große dynamische Bezugnahmeklauseln | 194 | ||
II. Diskussionsstand zur Gestaltung großer dynamischer Bezugnahmeklauseln unter Berücksichtigung etwaiger Tarifpluralitäten | 194 | ||
1. Allgemein gehaltener Verweis auf die Regeln zur Auflösung von Tarifkonkurrenzen | 194 | ||
2. Konkreter Verweis auf den günstigsten/den speziellsten/den repräsentativsten Tarifvertrag | 195 | ||
3. Statuierung eines einseitigen Bestimmungsrechts des Arbeitgebers | 195 | ||
4. Verweis auf den „nach der Tätigkeit einschlägigen jeweils geltenden Tarif“ | 196 | ||
III. Grundlegung der eigenen Position | 196 | ||
1. Unzureichender Verweis auf den „nach der Tätigkeit einschlägigen jeweils geltenden Tarif“ | 196 | ||
2. Zulässiger Verweis auf den (für den Arbeitgeber) günstigsten Tarifvertrag | 200 | ||
3. Abstrakte Anknüpfung an die „Grundsätze der Tarifkonkurrenz“ | 201 | ||
4. Ausdrücklicher Verweis auf den speziellsten Tarifvertrag | 202 | ||
IV. Insbesondere: Zulässigkeit des Vorbehalts eines einseitigen Bestimmungsrechts des Arbeitgebers? | 204 | ||
1. Bisherige Formulierungsvorschläge und im Schrifttum geäußerte Bedenken | 204 | ||
2. Vereinbarkeit mit §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB – Übertragung der Zulässigkeitsmaßstäbe für vorformulierte Widerrufsvorbehalte | 206 | ||
a) Die Rechtsprechung des BAG zur Inhaltskontrolle vorformulierter Widerrufsvorbehalte nach §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 BGB | 207 | ||
aa) Kein Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsvertrages | 208 | ||
bb) Erfordernis eines Widerrufsgrundes | 209 | ||
b) Bedeutung für die Zulässigkeit eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts für den Fall der Tarifpluralität | 210 | ||
aa) Zumutbarkeit der vorbehaltenen Leistungsänderung als solcher | 210 | ||
(1) Unterschiede zwischen Widerruf von Leistungen und Bestimmung des Bezugnahmeobjekts | 210 | ||
(2) Die Gleichwertigkeit tarifvertraglicher Regelungen | 211 | ||
bb) Zumutbarkeit der durch den Vorbehalt geschaffenen Ungewissheit | 213 | ||
(1) Begrenzung der Bezugnahmewirkung auf nach ihrem Geltungsbereich einschlägige Tarifverträge | 214 | ||
(2) Ungewissheit der Entwicklung der Mehrheits-, Günstigkeits- und der Spezialitätsverhältnisse | 216 | ||
(a) Volatilität der Mehrheitsverhältnisse | 216 | ||
(b) Beeinflussbarkeit der Günstigkeits- und der Spezialitätsverhältnisse durch den Arbeitgeber | 216 | ||
(3) Herrschaft des Arbeitgebers über die Organisationseinheit „Betrieb“ | 218 | ||
(a) Herrschaft über die Organisationseinheit „Betrieb“ und Grundsatz der Tarifeinheit | 218 | ||
(b) Herrschaft über die Organisationseinheit „Betrieb“ und Bezugnahme auf den speziellsten oder den repräsentativsten Tarifvertrag | 219 | ||
(4) Die Dynamik der Bezugnahmeklausel | 221 | ||
(5) Die Möglichkeit des Arbeitnehmers zum Gewerkschaftsbeitritt | 226 | ||
(6) Bindung der Leistungsbestimmung an in der Klausel zu benennende Gründe | 226 | ||
(a) Gründe für eine Auswahlentscheidung bei nachträglich eintretender Tarifpluralität | 227 | ||
(aa) Der Eintritt der Tarifpluralität als solcher | 227 | ||
(bb) Nicht anzuerkennende Gründe | 228 | ||
α) Geänderte Präferenz des Arbeitgebers | 228 | ||
β) Pauschales Vereinheitlichungsinteresse | 228 | ||
γ) Wirtschaftliche Gründe | 228 | ||
(cc) Anzuerkennende Bestimmungsgründe | 231 | ||
α) Erhebliche Änderung der Mehrheitsverhältnisse | 231 | ||
β) Änderung der Günstigkeitsverhältnisse | 234 | ||
γ) Änderung der Spezialitätsverhältnisse | 235 | ||
(b) Der Fall der bereits anfänglich bestehenden Tarifpluralität | 236 | ||
(aa) Rechtslage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses | 236 | ||
(bb) Folgeentwicklungen | 238 | ||
(c) Erklärungsfrist für die Leistungsbestimmung | 238 | ||
3. Ausübungskontrolle im Einzelfall, § 315 BGB | 240 | ||
a) Anwendbarkeit des § 315 BGB | 241 | ||
b) Billigkeitskontrolle und Gleichbehandlungsgrundsatz | 241 | ||
4. Formulierungsvorschlag und Kombinationsmöglichkeiten | 245 | ||
a) Formulierungsvorschlag | 245 | ||
b) Kombinationsmöglichkeiten | 248 | ||
Ergebnis zu C. | 249 | ||
Teil 3: Einpassung der Tarifpluralität in das Tarifrecht | 251 | ||
Kapitel 1: Tarifpluralität und Tariffähigkeit, insbesondere soziale Mächtigkeit von Arbeitnehmervereinigungen | 251 | ||
A. Einführung | 251 | ||
B. Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität als Fall zulässiger Grundrechtsausgestaltung? | 253 | ||
I. Angreifbarkeit der Prämissen | 253 | ||
1. Einordnung der Lehre von der Tarifeinheit im Betrieb als Fall der Grundrechtsausgestaltung | 253 | ||
a) Die Abgrenzung von Grundrechtsausgestaltung und Grundrechtseingriff | 254 | ||
b) Tarifverdrängung als Grundrechtsausgestaltung? | 256 | ||
c) Das Prinzip der betrieblichen Tarifeinheit als Fall der Umgestaltung? | 258 | ||
2. Konsequenzen einer Einordnung der Tarifverdrängung als Ausgestaltung | 263 | ||
a) Meinungsstand zu den Grenzen zulässiger Grundrechtsausgestaltung | 263 | ||
b) Schlussfolgerungen | 264 | ||
II. Zulässigkeit einer unterstellten Ausgestaltung – Erforderlichkeit der betrieblichen Tarifeinheit zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems? | 266 | ||
1. Die Freiheitsdimension des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG und der Gedanke der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems | 267 | ||
2. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheitsrecht und Systemgedanken | 268 | ||
3. Die Tarifeinheit im Betrieb im Gesamtsystem des Tarifvertragsrechts | 269 | ||
4. Insbesondere: Tarifeinheit im Betrieb und soziale Mächtigkeit | 270 | ||
a) Gemeinsamer Grundgedanke: Sicherung einer funktionierenden Tarifautonomie | 270 | ||
b) Gemeinsames Grundproblem: Verkürzung grundrechtlicher Freiheit | 271 | ||
c) Grenzen der Gemeinsamkeit – die Unterscheidung von angemessenen und einheitlichen Arbeitsbedingungen | 276 | ||
aa) Soziale Mächtigkeit und angemessene tarifliche Arbeitsbedingungen | 277 | ||
bb) Verschränkungen | 279 | ||
(1) Die Konzentrationswirkung des Mächtigkeitserfordernisses | 279 | ||
(a) Allgemeines | 279 | ||
(b) Insbesondere: Der „Trend zur Spartengewerkschaft“ | 281 | ||
(2) „Angemessenheit durch Vereinheitlichung“? | 289 | ||
(a) Die regulierende Kraft des Mächtigkeitserfordernisses | 291 | ||
(aa) Die „Dialektik von Einheit und Vielheit“ | 291 | ||
(bb) Das dynamische Gleichgewicht des Systems – Rückwirkungen einer Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb auf die konkrete Handhabung des Mächtigkeitserfordernisses | 291 | ||
(b) Die vorrangige Kompetenz der Arbeitnehmer zur Auswahl der für ihr Arbeitsverhältnis „angemessenen“ (tariflichen) Arbeitsbedingungen | 294 | ||
C. Ergebnis und Ausblick auf die arbeitskampfrechtliche Problematik | 297 | ||
I. Ergebnis | 297 | ||
II. Ausblick auf die arbeitskampfrechtliche Problematik | 299 | ||
Kapitel 2: Abgrenzung von Betriebs- und Inhaltsnormen | 305 | ||
A. Einführung | 305 | ||
I. Abgrenzungsschwierigkeiten als Argument für die Tarifeinheit im Betrieb | 305 | ||
II. Bedeutung der Abgrenzung bei Freigabe von Tarifpluralitäten | 306 | ||
1. Der Zusammenhang zwischen dem Betriebsnormenbegriff und den Folgen einer Tarifkollision | 306 | ||
2. Die suggestive Wirkung des § 3 Abs. 2 TVG und ihre spezielle tarifkollisionsrechtliche Dimension | 307 | ||
B. Zielsetzung | 311 | ||
C. Der Betriebsnormenbegriff des BAG | 312 | ||
I. Die Notwendigkeit betriebseinheitlicher Geltung als unerlässliches Begriffsmerkmal | 312 | ||
II. Methodische Kritik aus der Rechtslehre | 313 | ||
D. Stellungnahme und Grundlegung des eigenen Ansatzes | 314 | ||
I. Erfordernis einer teleologischen Begriffsbildung | 314 | ||
II. Ermittlung der Gesetzeszwecke – teleologische Begriffsbildung als rechtsfolgenorientierte Begriffsbildung | 315 | ||
E. Folgerungen für den Betriebsnormenbegriff | 316 | ||
I. Teleologische Begriffsbildung und der Vorwurf der Zirkelschlüssigkeit | 316 | ||
II. Zweck der betrieblichen Normen oder Zweck der gesetzlichen Vorschriften über betriebliche Normen? | 317 | ||
III. Erste Annäherung an den Zweck des § 3 Abs. 2 TVG | 319 | ||
1. Auslegung nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte | 319 | ||
2. Rechtsfolgenorientierte Bestimmung des Normzwecks | 320 | ||
a) Rechtsfolge des § 3 Abs. 2 TVG | 320 | ||
b) Der „innere Grund“ der Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge | 321 | ||
aa) Die Einheitlichkeit der Regelung | 321 | ||
bb) Präzisierung der Formel von der notwendigen einheitlichen Geltung | 322 | ||
IV. Das Merkmal der „Betrieblichkeit“ | 322 | ||
1. BAG im Anschluss an Dieterich: Betriebliche Fragen als Fragen der Betriebsgestaltung | 324 | ||
2. Kritik und eigener Ansatz | 324 | ||
a) Herkömmlicher arbeitsrechtlicher Betriebsbegriff als zweifelhafter Ausgangspunkt | 324 | ||
b) Fehlen einer sinnhaften Verknüpfung beider Definitionselemente | 326 | ||
c) Bestimmung des Merkmals der „Betrieblichkeit“ durch Denken in Gegenbegriffen | 326 | ||
aa) „Betrieb“ und „Unternehmen“ als Gegenbegriffe | 327 | ||
bb) Der Begriff des Unternehmens als funktional inadäquater Gegenbegriff | 328 | ||
cc) Der Begriff des einzelnen Arbeitsverhältnisses als funktionsgerechter Gegenbegriff | 332 | ||
d) „Betriebliche Fragen“ als Fragen, die über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausreichen | 333 | ||
e) Die Wechselbezüglichkeit der Arbeitsbedingungen | 333 | ||
V. Zwischenergebnis | 334 | ||
VI. Unmöglichkeit oder „evidente sachlogische Unzweckmäßigkeit“ einer Regelung im Einzelarbeitsvertrag als Voraussetzung einer „betrieblichen Frage“? | 335 | ||
1. Rechtsprechung des BAG im Anschluss an Säcker und Oetker | 335 | ||
2. Würdigung | 336 | ||
a) Unmöglichkeit/Unzweckmäßigkeit einer einzelarbeitsvertraglichen Regelung oder Unmöglichkeit/Unzweckmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung in verschiedenen Arbeitsverträgen? | 336 | ||
b) Unzweckmäßigkeit einer Unterscheidung zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern als hinreichende Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsnorm? | 340 | ||
F. Die verfassungsrechtliche Dimension des Begriffs der betrieblichen Normen | 343 | ||
I. Rechtsmethodische Einbettung: Verfassungskonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 TVG | 343 | ||
II. Überblick über die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken | 344 | ||
III. § 3 Abs. 2 TVG und das Erfordernis der rechtsstaatlichen und demokratischen Legitimation, Art. 20 GG | 346 | ||
1. Bedeutung des Legitimationserfordernisses – Erfordernis rechtlicher Grundlage | 347 | ||
2. Konkretisierung des Legitimationserfordernisses | 347 | ||
a) Keine Legitimation durch private Verbandsautonomie – Erfordernis eines staatlichen Delegationsaktes | 347 | ||
b) Erfordernis einer einfachgesetzlichen Delegationsnorm | 349 | ||
c) Anforderungen an die einfachgesetzliche Delegationsnorm | 349 | ||
aa) Zulässigkeit einer dynamischen gesetzlichen Verweisung auf Tarifnormen | 349 | ||
bb) Vergleichbarkeit von dynamischer gesetzlicher Verweisung und unmittelbarer gesetzlicher Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnisse | 351 | ||
cc) Schlussfolgerungen | 352 | ||
3. § 3 Abs. 2 TVG als hinreichende Legitimationsgrundlage | 353 | ||
a) Interpretation der verfassungsgerichtlichen Vorgaben | 353 | ||
b) Sicherung grundgesetzlicher Kompetenzverteilung | 355 | ||
c) Gefahr einer Kompetenz-Kompetenz der Tarifvertragsparteien | 357 | ||
aa) Der Bezugspunkt der Notwendigkeit einer betriebseinheitlich geltenden Regelung | 358 | ||
(1) Regelungsziele der Tarifvertragsparteien als Bezugspunkt? | 358 | ||
(2) Eigene Bestimmung des Bezugspunkts | 361 | ||
(a) Notwendigkeit versus Zweckmäßigkeit betriebseinheitlicher Geltung | 361 | ||
(b) Der Regelungsgegenstand als zutreffender Bezugspunkt | 362 | ||
(c) Wechselbezüglichkeit aus rechtlichen Gründen | 365 | ||
bb) Kompetenz zur Beurteilung der Notwendigkeit einer betriebseinheitlich geltenden Regelung | 366 | ||
IV. Zwischenergebnis | 368 | ||
G. Tarifvertragliche „Doppelnormen“ | 370 | ||
I. Fragestellung | 370 | ||
II. Vorrangprinzip – Anwendung des § 3 Abs. 2 TVG auf die Doppelnorm als Ganze | 371 | ||
1. Die These vom Vorrangprinzip – Vorrang des § 3 Abs. 2 TVG vor dem Prinzip der beiderseitigen Tarifgebundenheit | 371 | ||
2. Folgerungen für den Fall der Kollision mehrerer Doppelnormen enthaltender Tarifverträge im Betrieb | 373 | ||
III. Eigene Position | 373 | ||
1. Begründung | 373 | ||
2. Folgerungen für den Fall der Kollision mehrerer Doppelnormen enthaltender Tarifverträge im Betrieb | 376 | ||
H. Zusammenfassung | 377 | ||
Kapitel 3: Tarifpluralität und tarifdispositives Gesetzesrecht | 381 | ||
A. Tarifdispositives Gesetzesrecht | 381 | ||
B. Tarifdispositives Gesetzesrecht und Einpassung der Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung | 382 | ||
I. Tarifeinheit zumindest im Bereich des tarifdispositiven Gesetzesrechts? | 383 | ||
1. Argumentation der Verteidiger der betrieblichen Tarifeinheit | 383 | ||
2. Abgrenzung – betriebsweite Tarifkonkurrenz und Grundsatz der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis | 384 | ||
3. Insbesondere: Tarifvertragliche Abweichungen von den tarifdispositiven Vorschriften des Arbeitszeitrechts | 385 | ||
a) Herrschende Lehre: Einordnung als Betriebsnormen | 385 | ||
b) Folgerungen für den Fall der Tarifkollision | 386 | ||
c) Eigene Position | 386 | ||
d) Folgerungen für den Fall der Tarifkollision | 387 | ||
aa) Übereinstimmungen | 388 | ||
bb) Abweichungen | 388 | ||
II. Einpassung der Tarifpluralität durch besondere Repräsentativitätserfordernisse? | 389 | ||
1. Darstellung der Position | 389 | ||
2. Methodische Einordnung | 391 | ||
a) Schließung „verdeckter“ Regelungslücke durch teleologische Reduktion | 391 | ||
b) Begründung einer teleologischen Reduktion | 392 | ||
aa) Allgemeines | 392 | ||
bb) Anwendung auf die gesetzlichen Tariföffnungsklauseln | 393 | ||
(1) Sinn und Zweck der Tariföffnungsklauseln | 394 | ||
(2) Schlussfolgerungen | 395 | ||
3. Tarifpluralität und Schutzfunktion der gesetzlichen Tariföffnungsklauseln | 395 | ||
a) Mögliche Gefahren einer Tarifpluralität im Bereich des tarifdispositiven Gesetzesrechts | 395 | ||
b) Regulative | 397 | ||
aa) Mächtigkeitserfordernis als Regulativ | 397 | ||
bb) Grenzen der Abweichungsbefugnis der Tarifvertragsparteien | 402 | ||
(1) Allgemeine Leitlinie | 402 | ||
(2) Beispielhafte Einzelfälle | 404 | ||
(a) Staffelung der Kündigungsfristen nach der Beschäftigungsdauer | 404 | ||
(b) Gleichbehandlung von Leih- mit Stammarbeitnehmern beim Entgelt | 407 | ||
C. Ergebnis | 411 | ||
Teil 4: Einpassung der Tarifpluralität in das Betriebsverfassungsrecht – Tarifpluralität und Tarifvorrang und -vorbehalt nach §§ 87 Abs. 1 Eingangssatz, 77 Abs. 3 BetrVG | 414 | ||
A. Tarifvorrang und -vorbehalt und die These von der normativen Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb durch den einfachen Gesetzgeber | 414 | ||
I. Normative Verankerung der betrieblichen Tarifeinheit in § 77 Abs. 3 BetrVG? | 414 | ||
1. Tarifeinheit im Betrieb und Wortlaut des § 77 Abs. 3 BetrVG | 415 | ||
2. Tarifeinheit im Betrieb und Regelungszweck des § 77 Abs. 3 BetrVG | 415 | ||
II. Normative Verankerung der betrieblichen Tarifeinheit in § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG? | 416 | ||
B. Freigabe von Tarifpluralitäten und Tarifvorrang und -vorbehalt | 417 | ||
I. Fragen des betriebsverfassungsrechtlichen Tarifvorrangs nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG im tarifpluralen Betrieb | 417 | ||
1. Einmal mehr: Betriebsweite Tarifkonkurrenz und Grundsatz der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis | 417 | ||
2. Im Übrigen: Auslösung der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG durch jeden der kollidierenden Tarifverträge? | 419 | ||
a) Konsequenzen bei Auslösung der Sperrwirkung durch jeden der kollidierenden Tarifverträge (tarifplurale Betrachtung) | 420 | ||
aa) Personelle Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats | 420 | ||
bb) Sachliche Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats | 421 | ||
b) Methodische Einordnung der Reduzierung der Sperrwirkung auf einen der kollidierenden Tarifverträge | 422 | ||
c) Die Zwecke des Tarifvorrangs nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG | 424 | ||
aa) Heute h. M.: Entbehrlichkeit weiteren Arbeitnehmerschutzes bei bestehender tariflicher Regelung | 424 | ||
bb) Kritik | 425 | ||
(1) Vermeintliche Paradoxie der Arbeitnehmerschutzzweckthese | 425 | ||
(2) Ausschluss der Erzwingbarkeit auch günstigerer betrieblicher Regelungen | 429 | ||
cc) Identität der Zwecke von § 87 Abs. 1 Eingangssatz und § 77 Abs. 3 BetrVG? | 429 | ||
dd) Doppelter Zweck des Tarifvorrangs | 430 | ||
d) Vereinbarkeit der tarifpluralen Betrachtung mit den rationes des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) und des Tarifvorrangs (§ 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG) | 432 | ||
aa) Vereinbarkeit mit dem durch § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG bezweckten Schutz der Tarifautonomie | 432 | ||
(1) Bedrohung des Schutzes der Tarifautonomie durch Konkurrenz auf betrieblicher Ebene | 432 | ||
(2) Bedrohung trotz Erzwingbarkeit lediglich günstigerer betrieblicher Regelungen | 433 | ||
(a) Bedrohung durch Erzwingung günstigerer Betriebsvereinbarungen | 434 | ||
(b) Bedrohung durch Erzwingung günstigerer Betriebsabsprachen | 436 | ||
(3) Beeinträchtigung der Chancengleichheit der konkurrierenden Gewerkschaften | 440 | ||
bb) Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerschutzzweck | 441 | ||
(1) Kollektivrechtlicher Arbeitnehmerschutz bei Auslösung der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG durch jeden der kollidierenden Tarifverträge (tarifplurale Betrachtung) | 442 | ||
(a) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft A | 443 | ||
(b) Situation der nicht organisierten Arbeitnehmer | 444 | ||
(c) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft B | 445 | ||
(2) Kollektivrechtlicher Arbeitnehmerschutz bei Auslösung der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG durch nur einen der kollidierenden Tarifverträge (tarifeinheitliche Betrachtung) | 445 | ||
(a) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft A | 445 | ||
(b) Situation der nicht organisierten Arbeitnehmer | 445 | ||
(c) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft B | 446 | ||
cc) Vergleich der beiden Lösungen | 447 | ||
(1) Darstellung | 447 | ||
(a) Deutlich verbesserter Schutz der Mitglieder von Gewerkschaft A bei tarifeinheitlicher Auslösung des Tarifvorrangs | 448 | ||
(b) Deutlich verbesserter Schutz der nicht organisierten Arbeitnehmer bei tarifeinheitlicher Auslösung des Tarifvorrangs | 449 | ||
(c) Verbesserter Schutz der Mitglieder von Gewerkschaft B bei tarifeinheitlicher Auslösung des Tarifvorrangs | 449 | ||
(2) Bewertung | 449 | ||
(a) Besserstellung der Unorganisierten vom Arbeitnehmerschutzgedanken nicht geboten | 450 | ||
(b) Ausgleich von Arbeitnehmerschutz und Konkurrenzschutz der Tarif- gegenüber der Betriebsautonomie | 451 | ||
e) Unterscheidung nach Überschneidungsbereich und Divergenzbereichen | 452 | ||
aa) Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerschutzzweck | 453 | ||
(1) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft A | 453 | ||
(2) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft B | 454 | ||
(3) Situation der nicht organisierten Arbeitnehmer | 454 | ||
(4) Bewertung | 455 | ||
bb) Vereinbarkeit mit dem Schutz der Tarifautonomie | 456 | ||
cc) Vereinbarkeit mit § 75 Abs. 1 BetrVG | 457 | ||
(1) Mögliche Bedenken | 457 | ||
(2) Zulässige Differenzierung zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern | 460 | ||
(3) Zulässige Differenzierung zwischen verschieden organisierten Arbeitnehmern | 461 | ||
dd) Keine Konsequenzen für die Reichweite der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG im Betrieb eines nur einfach tarifgebundenen Arbeitgebers | 465 | ||
3. Unterschiedliche tarifvertragliche Vorgaben für die betriebliche Mitbestimmung | 466 | ||
a) Problemstellung und -abgrenzung | 466 | ||
b) Einpassung der Tarifpluralität | 466 | ||
aa) Betriebsweite Tarifkonkurrenz bei Betriebsnormen-Kollision | 466 | ||
bb) Pluralität arbeitsverhältnisbezogener Tarifnormen | 467 | ||
(1) Ergebnisse des Tarifwettbewerbs als Ausgangspunkt der Mitbestimmung des Betriebsrats | 467 | ||
(2) Gruppenspezifische („tarifakzessorische“) Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte und § 75 Abs. 1 BetrVG | 468 | ||
II. Fragen des betriebsverfassungsrechtlichen Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG im tarifpluralen Betrieb | 469 | ||
1. Auslösung der Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch jeden der kollidierenden Tarifverträge? | 469 | ||
a) Teil der Lehre: Sperrwirkung gegenüber Betriebsvereinbarungen nur durch den Mehrheitstarifvertrag | 470 | ||
b) Stellungnahme | 471 | ||
aa) Zulässigkeit einer „Aufspaltung“ von Tarifverträgen oder Tarifwerken in Individual- und Kollektivnormen | 471 | ||
bb) Vorgaben des Normzwecks des § 77 Abs. 3 BetrVG | 473 | ||
cc) Das tarifeinheitliche „Vorverständnis“ | 475 | ||
dd) Sicherung der Betätigungsfreiheit der Betriebsparteien durch tarifeinheitliche Betrachtung? | 476 | ||
ee) Keine Differenzierung nach Arbeitnehmergruppen und Regelungsfeldern | 477 | ||
c) Tarifmehrheit und Tarifüblichkeit, § 77 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BetrVG | 478 | ||
d) Repräsentativitätserfordernis? | 480 | ||
aa) Meinungsstand | 480 | ||
bb) Stellungnahme | 481 | ||
(1) Methodische Einordnung eines Repräsentativitätserfordernisses | 482 | ||
(2) Repräsentativitätserfordernis und Normzweck des § 77 Abs. 3 BetrVG | 482 | ||
(3) Repräsentativitätserfordernis und allgemeines Arbeitnehmerschutzprinzip | 484 | ||
cc) Repräsentativitätserfordernis bei § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG? | 485 | ||
2. Tarifmehrheit und tarifvertragliche Öffnungsklauseln, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG | 490 | ||
a) Problemstellung, Problemabgrenzung und Meinungsstand | 490 | ||
aa) Problemstellung und -abgrenzung | 490 | ||
bb) Meinungsstand | 491 | ||
b) Eigener Ansatz | 492 | ||
aa) Mehrheit von Tarifverträgen, die jeweils eine Öffnungsklausel enthalten und an die der Arbeitgeber jeweils tarifgebunden ist | 492 | ||
bb) Andere Fälle | 493 | ||
(1) Keine Lösung nach den Regeln der betriebsweiten Tarifkonkurrenz | 493 | ||
(2) Entscheidung nach der Tarifbindung des Arbeitgebers? (Franzen) | 496 | ||
(3) Lösung zugunsten des Tarifvertrages ohne Öffnungsklausel? (Plümpe) | 497 | ||
(a) Darstellung | 497 | ||
(b) Kritik und eigener Ansatz | 498 | ||
(aa) Öffnung von Materien des tariflichen Divergenzbereichs | 498 | ||
α) Uneingeschränkte Wirkung der Öffnungsklausel | 498 | ||
β) Unangemessenheit von „Zufallsgeschenken“ | 499 | ||
(bb) Öffnung von Materien des tariflichen Überschneidungsbereichs | 501 | ||
α) Entscheidung nach der Tarifbindung des Arbeitgebers? | 501 | ||
β) Betriebsvereinbarungen mit beschränktem persönlichem Geltungsbereich | 502 | ||
γ) Sonderproblem: Betriebliche Fragen | 504 | ||
C. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse | 506 | ||
Teil 5: Einpassung der Tarifpluralität in das Arbeitskampfrecht | 510 | ||
A. Einführung | 510 | ||
B. Tarifpluralität und Arbeitskampf | 513 | ||
I. Skizzierung der Problemstellung | 513 | ||
II. Das Spektrum der Lösungsvorschläge | 517 | ||
1. Arbeitskampf unter Führung nur einer Gewerkschaft | 518 | ||
a) Ausschluss des Streikrechts bei Vorhandensein einer funktionsfähigen Tarifordnung im Betrieb | 518 | ||
b) Ausdehnung von Friedenspflichten | 519 | ||
aa) Ausdehnung von Friedenspflichten aus bestehenden Tarifverträgen | 519 | ||
bb) Kampfsperre während der Verhandlungen mit einer anderen Gewerkschaft | 520 | ||
2. Institutionalisierte Beschränkungen des Streikrechts | 520 | ||
a) Streikrecht nur bei Vorabeinigung der beteiligten Gewerkschaften | 520 | ||
b) Synchronisation von Verhandlungs- und Kampfphasen | 522 | ||
aa) Der Ansatz bei den Friedenspflichten (Schliemann) | 522 | ||
bb) Ausgestaltung der Tarifautonomie durch die Pflichtkonkurrieren der Gewerkschaften zur Koordinierung des zeitlichen Ablaufs ihrer Tarifverträge (Franzen) | 523 | ||
(1) Problemanalyse und verfassungsrechtliche Ausgangslage | 523 | ||
(2) Herstellung praktischer Konkordanz | 524 | ||
(a) Die widerstreitenden Grundrechtspositionen | 524 | ||
(b) Ausgleich durch Pflicht der konkurrierenden Gewerkschaften zur Harmonisierung der tarifvertraglichen Laufzeiten | 525 | ||
(aa) Umsetzung für befristete Tarifverträge | 525 | ||
(bb) Unbefristete Tarifverträge | 526 | ||
cc) Das dreistufige Modell Kamanabrous | 526 | ||
(1) Problemanalyse | 526 | ||
(a) Beeinträchtigung der Kampfparität | 526 | ||
(b) Beeinträchtigung der Befriedungsfunktion der Tarifautonomie | 528 | ||
(2) Entwicklung des Grundgedankens eines Lösungsansatzes in rechtsvergleichender Analyse | 528 | ||
(3) Dreistufiges Modell der Kanalisierung des kumulierten Arbeitskampfdrucks | 529 | ||
(a) Zusammenführung von Verhandlungen | 530 | ||
(aa) Gemeinsame Verhandlungen? | 531 | ||
(bb) Parallele Verhandlungen | 531 | ||
(b) Koordinierte Arbeitskämpfe – Bildung einer gemeinsamen Streikführung | 533 | ||
(c) Verbindliches Schlichtungsverfahren | 534 | ||
(aa) Erstabschluss durch eine Branchengewerkschaft: Einlassungszwang für Spartengewerkschaften | 534 | ||
(bb) Andere Konstellationen | 535 | ||
α) Erstabschluss durch eine Spartengewerkschaft | 535 | ||
αα) Kein Einlassungszwang für Branchengewerkschaften | 535 | ||
ββ) Grundsätzlich kein Einlassungszwang für andere Spartengewerkschaften | 535 | ||
γγ) Einlassungszwang bei Vertretung derselben Berufsgruppe | 535 | ||
β) Erstabschluss durch eine Branchengewerkschaft: Einlassungszwang für andere Branchengewerkschaften | 536 | ||
3. Bestimmung der Kampfgrenzen im Einzelfall | 536 | ||
a) Grenze der Existenzgefährdung von Betrieben | 536 | ||
b) Grenze des Rechtsmissbrauchs und Verhältnismäßigkeitsprinzip | 537 | ||
4. Keine speziellen arbeitskampfrechtlichen Grenzen | 539 | ||
III. Eigene Position | 542 | ||
1. Mangelnde Rechtfertigbarkeit der „Extrempositionen“ | 542 | ||
a) Im Arbeitskampfrecht „alles beim Alten“? | 542 | ||
aa) „Rechtsfindungshysterie“? | 542 | ||
bb) Vertrauen auf Selbstregulation infolge steigender Streikkosten? | 545 | ||
cc) Fehlende Kausalität zwischen Tarifkollisionsrechtslage und Arbeitskampfgeschehen? | 546 | ||
dd) Ansätze für arbeitskampfrechtliche Anpassungen in der Rechtsprechung des BAG | 546 | ||
b) Ausschluss des Streikrechts als „überschießende“ arbeitskampfrechtliche Reaktion auf die Freigabe von Tarifpluralitäten | 547 | ||
aa) Fehlen eines tariflich regelbaren Kampfzieles? | 547 | ||
bb) „Allgemeine“ Friedenspflicht? | 548 | ||
cc) Vorhandensein funktionsfähiger tariflicher Ordnung als Rechtfertigung der Versagung von Arbeitskampfmaßnahmen weiterer Gewerkschaften? | 551 | ||
dd) Übergreifende Kritik an den vorstehend diskutierten Vorschlägen | 554 | ||
2. Arbeitskampfrechtliche Reaktion im Einzelfall? | 556 | ||
a) Keine hinreichende Grenzziehung durch das Kriterium der Existenzgefährdung | 556 | ||
b) Sonderkündigungsrecht und Erstreikbarkeit differierender Laufzeiten | 557 | ||
c) Rechtsmissbrauchsverbote und Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall und die Anforderungen an die Rechtssicherheit im Arbeitskampfrecht | 557 | ||
3. Modelle der institutionalisierten arbeitskampfrechtlichen Reaktion | 560 | ||
a) Generelle Vorzugswürdigkeit | 560 | ||
aa) Einschränkung der Ausübung von Rechten durch das gleiche Recht anderer | 560 | ||
(1) Funktionsfähigkeit des Systems und Freiheit der Einzelnen | 560 | ||
(2) Parallele in der Rawls’schen Theorie der Gerechtigkeit | 561 | ||
(a) Ziviler Ungehorsam und Arbeitskampf | 561 | ||
(b) Rechtfertigung zivilen Ungehorsams bei Ausübung durch mehr als eine Gruppe | 563 | ||
bb) Die Art der Einschränkung der Rechtsausübung | 564 | ||
b) Konkrete Ausgestaltung eines institutionalisierten Modells | 565 | ||
aa) Verweisung auf die Bildung einer Tarifgemeinschaft? | 565 | ||
bb) Kernstück der vorzugswürdigen Lösung: Synchronisation von Verhandlungs- und Kampfphasen durch Laufzeitharmonisierung | 569 | ||
(1) Überlegungen zur Laufzeitharmonisierung in anderem Zusammenhang | 569 | ||
(2) Laufzeitharmonisierung und Verfassungsrecht | 573 | ||
(a) Ausgestaltung oder Eingriff? | 573 | ||
(b) Die widerstreitenden Grundrechtspositionen | 575 | ||
(c) Laufzeitharmonisierung als Ausgleich durch Herstellung praktischer Konkordanz | 575 | ||
(3) Konkrete Umsetzung der Laufzeitharmonisierung | 577 | ||
(a) Der Ansatz von Schliemann | 577 | ||
(b) Die Ansätze von Franzen und Kamanabrou | 579 | ||
(aa) Gemeinsamkeiten | 579 | ||
α) Grundsätzliches | 579 | ||
β) Differenzierung zwischen befristeten und unbefristeten Tarifverträgen | 580 | ||
(bb) Unterschiede – Anspruch der Arbeitgeberseite oder Selbstregulation? | 582 | ||
cc) Ergänzung der Laufzeitharmonisierung zum dreistufigen Modell Kamanabrous? | 584 | ||
(1) Koordinierte Arbeitskämpfe? | 584 | ||
(a) Gesamtstreikgeschehen als Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung | 584 | ||
(b) Notdienstvereinbarungen | 585 | ||
(c) Zwischenergebnis | 588 | ||
(d) Pflicht zur Bildung einer gemeinsamen Streikführung? | 588 | ||
(aa) Exkurs zur Rechtsvergleichung | 588 | ||
α) Rechtsvergleichung im Tarifkollisionsrecht | 588 | ||
β) Die Schwierigkeiten der Rechtsvergleichungim kollektiven Arbeitsrecht | 590 | ||
αα) Im Allgemeinen | 590 | ||
ββ) Realisierung in den rechtsvergleichenden Betrachtungenzum Tarifkollisionsrecht | 591 | ||
(bb) Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Einpassung der Tarifpluralität in das System der deutschen Arbeitsrechtsordnung | 593 | ||
(e) Zwischenergebnis: Kombiniert institutionalisiert-individueller Ansatz | 595 | ||
(2) Verbindliche Schlichtung bei Vorhandensein funktionsfähiger tariflicher Ordnung? | 596 | ||
dd) Zwischenergebnis | 598 | ||
c) Zusätzliche Begrenzung der Streikintensität? – Das Streikteilnahmerecht der nicht und der anders organisierten Arbeitnehmer im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem | 598 | ||
aa) Neue Aktualität einer altbekannten Frage | 598 | ||
bb) Die Begründung des Streikteilnahmerechts nicht und anders organisierter Arbeitnehmer | 600 | ||
(1) Solidarität | 601 | ||
(2) Partizipation | 603 | ||
(3) Funktionsfähigkeit des Arbeitskampfsystems | 608 | ||
(a) Nicht organisierte Arbeitnehmer | 608 | ||
(b) Anders organisierte Arbeitnehmer | 611 | ||
cc) Zweifel am Streikteilnahmerecht anders organisierter Arbeitnehmer im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem | 612 | ||
(1) Entgegenstehende Friedenspflicht? | 613 | ||
(2) Erforderlichkeit zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Arbeitskampfsystems? | 617 | ||
dd) Streikteilnahme nicht und anders Organisierter und Synchronisation von Friedens- und Kampfphasen durch Laufzeitharmonisierung | 621 | ||
(1) Der Zusammenhang von Streikhäufigkeit und Streikintensität | 621 | ||
(2) Durchschlag der Laufzeitharmonisierung auf die Streikintensität | 622 | ||
ee) Kein „Grundsatz der arbeitskampfrechtlichen Einheit der Belegschaft“ | 630 | ||
d) Fragen der Aussperrung im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem | 632 | ||
aa) Aussperrung nicht und anders organisierter Arbeitnehmer | 634 | ||
(1) Problemaufriss | 634 | ||
(2) Zweifel an der Möglichkeit der Aussperrung Andersorganisierter | 636 | ||
(a) Entgegenstehende Friedenspflicht? | 637 | ||
(b) Keine Aussperrung Andersorganisierter wegen fehlender Teilhabe am Kampfergebnis? | 638 | ||
(c) Aussperrung Nicht- und Andersorganisierter und Funktionsfähigkeit des Arbeitskampfsystems | 638 | ||
(d) Zwischenergebnis | 642 | ||
bb) „Wiederbelebung“ der lösenden Aussperrung? | 643 | ||
e) Arbeitskampfrisikolehre im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem | 645 | ||
f) Zulässigkeit der Rechtsfortbildung | 655 | ||
C. Zusammenfassung | 666 | ||
Schlussbemerkung | 669 | ||
Literaturverzeichnis | 678 | ||
Sachwortverzeichnis | 737 |