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Schmidt, B. (2011). Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53495-1
Schmidt, Benedikt. Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53495-1
Schmidt, B (2011): Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53495-1

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Tarifpluralität im System der Arbeitsrechtsordnung

Schmidt, Benedikt

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 294

(2011)

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About The Author

Geboren 1981 in Münster. Studium der Rechtswissenschaft an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. 2006 bis 2009 Tätigkeit am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels-, Wirtschafts- und Arbeitsrecht von Professor Dr. Rolf Wank, Ruhr-Universität Bochum. 2009 bis 2011 Rechtsreferendariat in Berlin. Promotion an der Ruhr-Universität Bochum im Jahr 2010. Auszeichnung mit dem Hugo Sinzheimer Preis für herausragende arbeitsrechtliche Dissertationen 2011. 2011–2013 Tätigkeit als Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht in Berlin und Köln. 2014–2017 Referent in der Abteilung Arbeitsrecht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, Bonn und Berlin. 2017 Eintritt in die Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin, zunächst als Richter kraft Auftrags. 2019 Ernennung zum Richter am Arbeitsgericht Berlin.

Abstract

Mit Urteil vom 7.7.2010 hat der 4. Senat des Bundesarbeitsgerichts seine bisherige Rechtsprechung zur Auflösung von Tarifpluralitäten nach dem Grundsatz der Tarifeinheit im Betrieb aufgegeben. Die Arbeit ist den Folgefragen gewidmet, die sich aus dieser bereits seit einiger Zeit erwarteten Rechtsprechungsänderung ergeben. Sie unternimmt den Versuch, das Bild eines künftigen Tarifvertrags- und Arbeitsrechtssystems unter den Bedingungen der Möglichkeit realisierter Tarifpluralitäten zu zeichnen. Die behandelten Folgefragen stellen sich rechtsmethodisch unter dem Gesichtspunkt eines durch die Aufgabe der bisherigen Rechtsfortbildung bewirkten »Wandels des Normumfeldes«. Sie lassen sich zu der Frage verdichten, wie die realisierte Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung eingepasst werden kann.

Dabei kann sich die Untersuchung nicht auf die tarifvertragsrechtlichen Implikationen des Abschieds vom Grundsatz der Tarifeinheit beschränken. Der Paradigmenwechsel im Tarifkollisionsrecht strahlt vielmehr auf die unterschiedlichen Teilgebiete des Arbeitsrechts aus und berührt alle »großen« arbeitsrechtlichen Bereiche - das Arbeitsvertragsrecht, das Tarifrecht, das Betriebsverfassungsrecht sowie das Arbeitskampfrecht.

Die Untersuchung zeigt, dass sich die Tarifpluralität unter Beachtung der sich aus dem jeweiligen systematischen und teleologischen Zusammenhang der einschlägigen verfassungs-, gesetzes- und richterrechtlichen Vorgaben ergebenden Anpassungen und Neuorientierungen ohne »Brüche« stimmig in das System der Arbeitsrechtsordnung integrieren lässt.

Die Arbeit wurde am 9. November 2011 mit dem Hugo Sinzheimer Preis für herausragende arbeitsrechtliche Dissertationen ausgezeichnet.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhaltsübersicht 7
Inhaltsverzeichnis 9
Abkürzungsverzeichnis 29
Teil 1: Einleitung 35
Kapitel 1: Einführung in den Untersuchungsgegenstand 35
A. Die Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb 35
B. Notwendigkeit der Einpassung der Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung 44
Kapitel 2: Begriffsklärungen 55
A. Tarifkonkurrenz 55
B. Tarifpluralität – insbesondere: Das Verhältnis zur Tarifkonkurrenz 56
I. Tarifpluralität nur bei Nichtvorliegen von Tarifkonkurrenz? 56
II. Keine Tarifpluralität im Falle „betriebsweiter“ Tarifkonkurrenz? 58
1. Begriff der „betriebsweiten“ Tarifkonkurrenz 59
2. Exklusivität von betriebsweiter Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität? 60
a) Meinungsstand 60
b) Stellungnahme 61
III. Tarifkonkurrenz als Sonderfall der Tarifpluralität 65
C. Tarifmehrheit 67
D. Zusammenfassung 68
Kapitel 3: Neue Ansätze zur Begründung der Tarifeinheit bei Tarifpluralität 70
A. Einführung 70
B. Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität als Fall zulässiger Grundrechtsausgestaltung? (Kempen) 72
I. Darstellung der Argumentation 73
II. Erste Würdigung 77
C. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb durch den einfachen Gesetzgeber? (Heinze/Ricken) 78
I. Die These 79
II. Erste Würdigung 80
1. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb im TVG 80
2. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb im BetrVG 83
3. Normative Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb in weiteren arbeitsrechtlichen Gesetzesvorschriften 85
4. Insbesondere: § 613a Abs. 1 Satz 3 BGB 87
III. Fazit 93
Teil 2: Einpassung der Tarifpluralität in das Arbeitsvertragsrecht 94
Kapitel 1: Tarifpluralität und Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit 94
A. Einführung 94
B. Ausgangspunkt: Bedürfnisabhängigkeit des arbeitgeberseitigen Fragerechts im bestehenden Arbeitsverhältnis 95
C. Bedürfnis nach Kenntnis der Gewerkschaftszugehörigkeit? 100
I. Rechtsfolgenbezogenes Informationsbedürfnis des Arbeitgebers nach der Einstellung 100
II. Die Situation der Tarifpluralität 101
1. Sicherstellung der zutreffenden tarifrechtlichen Behandlung der Arbeitnehmer 101
2. Kein Bedürfnis für ein Fragerecht? 102
III. Ansatzpunkte für ein rechtsfolgenbezogenes Informationsbedürfnis des Arbeitgebers im Falle einer realisierten Tarifpluralität 103
1. Auskunftspflicht gegenüber gemeinsamen Einrichtungen 103
a) Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit im Beitragseinzugsverfahren 103
aa) (Frühere) Rechtsprechung des 4. Senats des BAG 103
bb) (Frühere) Rechtsprechung des 10. Senats des BAG 105
cc) Literatur 106
b) Problementschärfung durch sachgerechte Lösungen auf der Ebene der Tarifkonkurrenz 107
aa) Überblick 107
bb) Lösung einer Tarifkonkurrenz unter Beteiligung eines allgemeinverbindlichen Tarifvertrags über gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien 109
(1) Entstehung einer Tarifkonkurrenz bei Tarifverträgen über gemeinsame Einrichtungen 109
(2) Terminologischer Exkurs: „Betriebsweite“ Tarifkonkurrenz? 111
(3) Auflösung der Tarifkonkurrenz 112
(a) Herrschende Meinung: Anwendung des Spezialitätsprinzips 112
(b) Vorrang der mitgliedschaftlichen Legitimation 114
(c) Die vorzugswürdige Lösung: Vorrang des Tarifvertrags über gemeinsame Einrichtungen (Jacobs) 115
cc) Konsequenzen für ein Bedürfnis nach Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit 117
dd) Verhältnis der Lösung zum Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität 118
ee) Verfassungsrechtliche Bedenken 121
2. Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung: Fragerecht als Voraussetzung zutreffender tarifrechtlicher Behandlung der Arbeitnehmer im tarifpluralen Betrieb? 127
a) Fragerecht und Offenbarungsobliegenheit des Arbeitnehmers 127
aa) (Nur) Offenbarungsobliegenheit statt Fragerecht? 127
bb) Funktionsweise einer Offenbarungsobliegenheit 130
(1) Begriff der Obliegenheit 131
(2) Schlussfolgerungen 132
b) Bedürfnis für ein zusätzliches Fragerecht des Arbeitgebers eines tarifpluralen Betriebes? 133
aa) Problemlösung durch teleologische Reduktion von § 4 Abs. 4 Satz 2 TVG und tarifvertragliche Ausschlussfristen? 133
bb) Fragerecht und schadensrechtliche Reaktion auf Falsch- und Nichtauskünfte 136
(1) Keine schadensrechtliche Neutralisierung der Gewerkschaftsmitgliedschaft 137
(2) Ersatz von Vertrauensschäden 139
(a) Unvermeidbarkeit etwaiger Nachzahlungsforderungen 139
(b) Aber: Gewährleistung verlässlicher betrieblicher Rechnungsgrößen 141
(c) Feststellung der Mehrheitsverhältnisse zwecks Konkretisierung arbeitsvertraglicher Bezugnahmeklauseln 145
(d) Pauschalierbarkeit des Schadensersatzanspruchs 146
c) Abwägung des arbeitgeberischen Informationsbedürfnisses gegen das Geheimhaltungsinteresse des Arbeitnehmers 147
aa) Meinungsstand – ausreichender Schutz vor Benachteiligungen durch § 612a BGB? 148
bb) Stellungnahme 148
d) „Gewerkschafts-Hopping“ 152
aa) „Gewerkschafts-Hopping“ und Verfassungsrecht 152
bb) Folgeprobleme eines „Gewerkschafts-Hoppings“ 153
(1) Kalkulierbarkeit der Kosten eines Tarifabschlusses 153
(2) Ermittlung der Gewerkschaftszugehörigkeit 155
(a) Nachbindung und Tarifkonkurrenz 155
(b) Feststellung der maßgeblichen Tarifbindung 157
(aa) Unterstellte Fortdauer einer ursprünglich angezeigten Tarifbindung 157
(bb) Fragerecht 158
(cc) Zulässigkeit einer arbeitsvertraglichen „Mitgliedschaftsauskunftsklausel“ 158
D. Zusammenfassung und Ergebnis 158
Kapitel 2: Tarifpluralität und arbeitsvertragliche Bezugnahme auf Tarifverträge 161
A. Einführung 161
I. Arbeitsvertragliche Verweisungen auf Tarifverträge im Schnittfeld von Arbeitsvertrags- und Tarifrecht 161
II. Notwendigkeit der Einpassung der Tarifpluralität 162
B. Auslegung bestehender Bezugnahmeklauseln 163
I. Problemstellung 163
II. Auslegungsgesichtspunkte 166
1. Vorrang von DGB-Tarifverträgen? 166
2. Entscheidung anhand der Tätigkeit des Arbeitnehmers 167
3. Spezialität 168
4. Repräsentativität 168
5. Priorität 169
III. Verbleibende Unklarheiten 170
1. Scheitern der Bezugnahmeklausel? 170
2. Unklarheitenregel, § 305c Abs. 2 BGB 170
a) Anwendbarkeit bei Zweifeln über den Gegenstand der Verweisung 170
b) Auslegung zu Lasten des Arbeitgebers 171
aa) § 305c Abs. 2 BGB als interpretatorisches Günstigkeitsprinzip 171
bb) Individuell-konkretes oder generalisierend-abstraktes Günstigkeitsurteil? 172
(1) Parallelproblem: Statische oder dynamische Bezugnahmewirkung? 172
(2) Meinungsstand im allgemeinen AGB-Recht 174
(3) Eigene Position 176
(a) Unmöglichkeit eines Günstigkeitsvergleichs gesamter Tarifwerke 176
(b) Generalisierend-abstraktes Günstigkeitsurteil als Konsequenz des Grundsatzes der objektiven Auslegung von AGB? 177
(c) Der konkrete Vertragsstreit als Bezugspunkt der Unklarheitenregelung 179
(aa) Kein Wahlrecht des Arbeitnehmers 180
(bb) Maßgeblichkeit der konkreten Prozesssituation und des jeweils geltend gemachten Anspruchs 180
(cc) Keine „Rosinentheorie“ 181
(d) Die gegenteilige Auffassung des 6. Senats des BAG im Urteil vom 24.9.2008 182
(aa) Die Entscheidung des 6. Senats 182
(bb) Würdigung 183
Ergebnis zu B. 191
C. Möglichkeiten der künftigen Vertragsgestaltung 192
I. Problemstellung 192
1. Kleine dynamische Bezugnahmeklauseln 193
2. Große dynamische Bezugnahmeklauseln 194
II. Diskussionsstand zur Gestaltung großer dynamischer Bezugnahmeklauseln unter Berücksichtigung etwaiger Tarifpluralitäten 194
1. Allgemein gehaltener Verweis auf die Regeln zur Auflösung von Tarifkonkurrenzen 194
2. Konkreter Verweis auf den günstigsten/den speziellsten/den repräsentativsten Tarifvertrag 195
3. Statuierung eines einseitigen Bestimmungsrechts des Arbeitgebers 195
4. Verweis auf den „nach der Tätigkeit einschlägigen jeweils geltenden Tarif“ 196
III. Grundlegung der eigenen Position 196
1. Unzureichender Verweis auf den „nach der Tätigkeit einschlägigen jeweils geltenden Tarif“ 196
2. Zulässiger Verweis auf den (für den Arbeitgeber) günstigsten Tarifvertrag 200
3. Abstrakte Anknüpfung an die „Grundsätze der Tarifkonkurrenz“ 201
4. Ausdrücklicher Verweis auf den speziellsten Tarifvertrag 202
IV. Insbesondere: Zulässigkeit des Vorbehalts eines einseitigen Bestimmungsrechts des Arbeitgebers? 204
1. Bisherige Formulierungsvorschläge und im Schrifttum geäußerte Bedenken 204
2. Vereinbarkeit mit §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 und Abs. 2 BGB – Übertragung der Zulässigkeitsmaßstäbe für vorformulierte Widerrufsvorbehalte 206
a) Die Rechtsprechung des BAG zur Inhaltskontrolle vorformulierter Widerrufsvorbehalte nach §§ 308 Nr. 4, 307 Abs. 1 BGB 207
aa) Kein Eingriff in den Kernbereich des Arbeitsvertrages 208
bb) Erfordernis eines Widerrufsgrundes 209
b) Bedeutung für die Zulässigkeit eines einseitigen Leistungsbestimmungsrechts für den Fall der Tarifpluralität 210
aa) Zumutbarkeit der vorbehaltenen Leistungsänderung als solcher 210
(1) Unterschiede zwischen Widerruf von Leistungen und Bestimmung des Bezugnahmeobjekts 210
(2) Die Gleichwertigkeit tarifvertraglicher Regelungen 211
bb) Zumutbarkeit der durch den Vorbehalt geschaffenen Ungewissheit 213
(1) Begrenzung der Bezugnahmewirkung auf nach ihrem Geltungsbereich einschlägige Tarifverträge 214
(2) Ungewissheit der Entwicklung der Mehrheits-, Günstigkeits- und der Spezialitätsverhältnisse 216
(a) Volatilität der Mehrheitsverhältnisse 216
(b) Beeinflussbarkeit der Günstigkeits- und der Spezialitätsverhältnisse durch den Arbeitgeber 216
(3) Herrschaft des Arbeitgebers über die Organisationseinheit „Betrieb“ 218
(a) Herrschaft über die Organisationseinheit „Betrieb“ und Grundsatz der Tarifeinheit 218
(b) Herrschaft über die Organisationseinheit „Betrieb“ und Bezugnahme auf den speziellsten oder den repräsentativsten Tarifvertrag 219
(4) Die Dynamik der Bezugnahmeklausel 221
(5) Die Möglichkeit des Arbeitnehmers zum Gewerkschaftsbeitritt 226
(6) Bindung der Leistungsbestimmung an in der Klausel zu benennende Gründe 226
(a) Gründe für eine Auswahlentscheidung bei nachträglich eintretender Tarifpluralität 227
(aa) Der Eintritt der Tarifpluralität als solcher 227
(bb) Nicht anzuerkennende Gründe 228
α) Geänderte Präferenz des Arbeitgebers 228
β) Pauschales Vereinheitlichungsinteresse 228
γ) Wirtschaftliche Gründe 228
(cc) Anzuerkennende Bestimmungsgründe 231
α) Erhebliche Änderung der Mehrheitsverhältnisse 231
β) Änderung der Günstigkeitsverhältnisse 234
γ) Änderung der Spezialitätsverhältnisse 235
(b) Der Fall der bereits anfänglich bestehenden Tarifpluralität 236
(aa) Rechtslage im Zeitpunkt des Vertragsschlusses 236
(bb) Folgeentwicklungen 238
(c) Erklärungsfrist für die Leistungsbestimmung 238
3. Ausübungskontrolle im Einzelfall, § 315 BGB 240
a) Anwendbarkeit des § 315 BGB 241
b) Billigkeitskontrolle und Gleichbehandlungsgrundsatz 241
4. Formulierungsvorschlag und Kombinationsmöglichkeiten 245
a) Formulierungsvorschlag 245
b) Kombinationsmöglichkeiten 248
Ergebnis zu C. 249
Teil 3: Einpassung der Tarifpluralität in das Tarifrecht 251
Kapitel 1: Tarifpluralität und Tariffähigkeit, insbesondere soziale Mächtigkeit von Arbeitnehmervereinigungen 251
A. Einführung 251
B. Grundsatz der Tarifeinheit bei Tarifpluralität als Fall zulässiger Grundrechtsausgestaltung? 253
I. Angreifbarkeit der Prämissen 253
1. Einordnung der Lehre von der Tarifeinheit im Betrieb als Fall der Grundrechtsausgestaltung 253
a) Die Abgrenzung von Grundrechtsausgestaltung und Grundrechtseingriff 254
b) Tarifverdrängung als Grundrechtsausgestaltung? 256
c) Das Prinzip der betrieblichen Tarifeinheit als Fall der Umgestaltung? 258
2. Konsequenzen einer Einordnung der Tarifverdrängung als Ausgestaltung 263
a) Meinungsstand zu den Grenzen zulässiger Grundrechtsausgestaltung 263
b) Schlussfolgerungen 264
II. Zulässigkeit einer unterstellten Ausgestaltung – Erforderlichkeit der betrieblichen Tarifeinheit zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems? 266
1. Die Freiheitsdimension des Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG und der Gedanke der Funktionsfähigkeit des Tarifvertragssystems 267
2. Das Spannungsverhältnis zwischen Freiheitsrecht und Systemgedanken 268
3. Die Tarifeinheit im Betrieb im Gesamtsystem des Tarifvertragsrechts 269
4. Insbesondere: Tarifeinheit im Betrieb und soziale Mächtigkeit 270
a) Gemeinsamer Grundgedanke: Sicherung einer funktionierenden Tarifautonomie 270
b) Gemeinsames Grundproblem: Verkürzung grundrechtlicher Freiheit 271
c) Grenzen der Gemeinsamkeit – die Unterscheidung von angemessenen und einheitlichen Arbeitsbedingungen 276
aa) Soziale Mächtigkeit und angemessene tarifliche Arbeitsbedingungen 277
bb) Verschränkungen 279
(1) Die Konzentrationswirkung des Mächtigkeitserfordernisses 279
(a) Allgemeines 279
(b) Insbesondere: Der „Trend zur Spartengewerkschaft“ 281
(2) „Angemessenheit durch Vereinheitlichung“? 289
(a) Die regulierende Kraft des Mächtigkeitserfordernisses 291
(aa) Die „Dialektik von Einheit und Vielheit“ 291
(bb) Das dynamische Gleichgewicht des Systems – Rückwirkungen einer Aufgabe des Grundsatzes der Tarifeinheit im Betrieb auf die konkrete Handhabung des Mächtigkeitserfordernisses 291
(b) Die vorrangige Kompetenz der Arbeitnehmer zur Auswahl der für ihr Arbeitsverhältnis „angemessenen“ (tariflichen) Arbeitsbedingungen 294
C. Ergebnis und Ausblick auf die arbeitskampfrechtliche Problematik 297
I. Ergebnis 297
II. Ausblick auf die arbeitskampfrechtliche Problematik 299
Kapitel 2: Abgrenzung von Betriebs- und Inhaltsnormen 305
A. Einführung 305
I. Abgrenzungsschwierigkeiten als Argument für die Tarifeinheit im Betrieb 305
II. Bedeutung der Abgrenzung bei Freigabe von Tarifpluralitäten 306
1. Der Zusammenhang zwischen dem Betriebsnormenbegriff und den Folgen einer Tarifkollision 306
2. Die suggestive Wirkung des § 3 Abs. 2 TVG und ihre spezielle tarifkollisionsrechtliche Dimension 307
B. Zielsetzung 311
C. Der Betriebsnormenbegriff des BAG 312
I. Die Notwendigkeit betriebseinheitlicher Geltung als unerlässliches Begriffsmerkmal 312
II. Methodische Kritik aus der Rechtslehre 313
D. Stellungnahme und Grundlegung des eigenen Ansatzes 314
I. Erfordernis einer teleologischen Begriffsbildung 314
II. Ermittlung der Gesetzeszwecke – teleologische Begriffsbildung als rechtsfolgenorientierte Begriffsbildung 315
E. Folgerungen für den Betriebsnormenbegriff 316
I. Teleologische Begriffsbildung und der Vorwurf der Zirkelschlüssigkeit 316
II. Zweck der betrieblichen Normen oder Zweck der gesetzlichen Vorschriften über betriebliche Normen? 317
III. Erste Annäherung an den Zweck des § 3 Abs. 2 TVG 319
1. Auslegung nach Wortlaut, Systematik und Entstehungsgeschichte 319
2. Rechtsfolgenorientierte Bestimmung des Normzwecks 320
a) Rechtsfolge des § 3 Abs. 2 TVG 320
b) Der „innere Grund“ der Verknüpfung von Tatbestand und Rechtsfolge 321
aa) Die Einheitlichkeit der Regelung 321
bb) Präzisierung der Formel von der notwendigen einheitlichen Geltung 322
IV. Das Merkmal der „Betrieblichkeit“ 322
1. BAG im Anschluss an Dieterich: Betriebliche Fragen als Fragen der Betriebsgestaltung 324
2. Kritik und eigener Ansatz 324
a) Herkömmlicher arbeitsrechtlicher Betriebsbegriff als zweifelhafter Ausgangspunkt 324
b) Fehlen einer sinnhaften Verknüpfung beider Definitionselemente 326
c) Bestimmung des Merkmals der „Betrieblichkeit“ durch Denken in Gegenbegriffen 326
aa) „Betrieb“ und „Unternehmen“ als Gegenbegriffe 327
bb) Der Begriff des Unternehmens als funktional inadäquater Gegenbegriff 328
cc) Der Begriff des einzelnen Arbeitsverhältnisses als funktionsgerechter Gegenbegriff 332
d) „Betriebliche Fragen“ als Fragen, die über das einzelne Arbeitsverhältnis hinausreichen 333
e) Die Wechselbezüglichkeit der Arbeitsbedingungen 333
V. Zwischenergebnis 334
VI. Unmöglichkeit oder „evidente sachlogische Unzweckmäßigkeit“ einer Regelung im Einzelarbeitsvertrag als Voraussetzung einer „betrieblichen Frage“? 335
1. Rechtsprechung des BAG im Anschluss an Säcker und Oetker 335
2. Würdigung 336
a) Unmöglichkeit/Unzweckmäßigkeit einer einzelarbeitsvertraglichen Regelung oder Unmöglichkeit/Unzweckmäßigkeit einer unterschiedlichen Regelung in verschiedenen Arbeitsverträgen? 336
b) Unzweckmäßigkeit einer Unterscheidung zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern als hinreichende Voraussetzung für die Annahme einer Betriebsnorm? 340
F. Die verfassungsrechtliche Dimension des Begriffs der betrieblichen Normen 343
I. Rechtsmethodische Einbettung: Verfassungskonforme Auslegung des § 3 Abs. 2 TVG 343
II. Überblick über die geltend gemachten verfassungsrechtlichen Bedenken 344
III. § 3 Abs. 2 TVG und das Erfordernis der rechtsstaatlichen und demokratischen Legitimation, Art. 20 GG 346
1. Bedeutung des Legitimationserfordernisses – Erfordernis rechtlicher Grundlage 347
2. Konkretisierung des Legitimationserfordernisses 347
a) Keine Legitimation durch private Verbandsautonomie – Erfordernis eines staatlichen Delegationsaktes 347
b) Erfordernis einer einfachgesetzlichen Delegationsnorm 349
c) Anforderungen an die einfachgesetzliche Delegationsnorm 349
aa) Zulässigkeit einer dynamischen gesetzlichen Verweisung auf Tarifnormen 349
bb) Vergleichbarkeit von dynamischer gesetzlicher Verweisung und unmittelbarer gesetzlicher Delegation staatlicher Normsetzungsbefugnisse 351
cc) Schlussfolgerungen 352
3. § 3 Abs. 2 TVG als hinreichende Legitimationsgrundlage 353
a) Interpretation der verfassungsgerichtlichen Vorgaben 353
b) Sicherung grundgesetzlicher Kompetenzverteilung 355
c) Gefahr einer Kompetenz-Kompetenz der Tarifvertragsparteien 357
aa) Der Bezugspunkt der Notwendigkeit einer betriebseinheitlich geltenden Regelung 358
(1) Regelungsziele der Tarifvertragsparteien als Bezugspunkt? 358
(2) Eigene Bestimmung des Bezugspunkts 361
(a) Notwendigkeit versus Zweckmäßigkeit betriebseinheitlicher Geltung 361
(b) Der Regelungsgegenstand als zutreffender Bezugspunkt 362
(c) Wechselbezüglichkeit aus rechtlichen Gründen 365
bb) Kompetenz zur Beurteilung der Notwendigkeit einer betriebseinheitlich geltenden Regelung 366
IV. Zwischenergebnis 368
G. Tarifvertragliche „Doppelnormen“ 370
I. Fragestellung 370
II. Vorrangprinzip – Anwendung des § 3 Abs. 2 TVG auf die Doppelnorm als Ganze 371
1. Die These vom Vorrangprinzip – Vorrang des § 3 Abs. 2 TVG vor dem Prinzip der beiderseitigen Tarifgebundenheit 371
2. Folgerungen für den Fall der Kollision mehrerer Doppelnormen enthaltender Tarifverträge im Betrieb 373
III. Eigene Position 373
1. Begründung 373
2. Folgerungen für den Fall der Kollision mehrerer Doppelnormen enthaltender Tarifverträge im Betrieb 376
H. Zusammenfassung 377
Kapitel 3: Tarifpluralität und tarifdispositives Gesetzesrecht 381
A. Tarifdispositives Gesetzesrecht 381
B. Tarifdispositives Gesetzesrecht und Einpassung der Tarifpluralität in das System der Arbeitsrechtsordnung 382
I. Tarifeinheit zumindest im Bereich des tarifdispositiven Gesetzesrechts? 383
1. Argumentation der Verteidiger der betrieblichen Tarifeinheit 383
2. Abgrenzung – betriebsweite Tarifkonkurrenz und Grundsatz der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis 384
3. Insbesondere: Tarifvertragliche Abweichungen von den tarifdispositiven Vorschriften des Arbeitszeitrechts 385
a) Herrschende Lehre: Einordnung als Betriebsnormen 385
b) Folgerungen für den Fall der Tarifkollision 386
c) Eigene Position 386
d) Folgerungen für den Fall der Tarifkollision 387
aa) Übereinstimmungen 388
bb) Abweichungen 388
II. Einpassung der Tarifpluralität durch besondere Repräsentativitätserfordernisse? 389
1. Darstellung der Position 389
2. Methodische Einordnung 391
a) Schließung „verdeckter“ Regelungslücke durch teleologische Reduktion 391
b) Begründung einer teleologischen Reduktion 392
aa) Allgemeines 392
bb) Anwendung auf die gesetzlichen Tariföffnungsklauseln 393
(1) Sinn und Zweck der Tariföffnungsklauseln 394
(2) Schlussfolgerungen 395
3. Tarifpluralität und Schutzfunktion der gesetzlichen Tariföffnungsklauseln 395
a) Mögliche Gefahren einer Tarifpluralität im Bereich des tarifdispositiven Gesetzesrechts 395
b) Regulative 397
aa) Mächtigkeitserfordernis als Regulativ 397
bb) Grenzen der Abweichungsbefugnis der Tarifvertragsparteien 402
(1) Allgemeine Leitlinie 402
(2) Beispielhafte Einzelfälle 404
(a) Staffelung der Kündigungsfristen nach der Beschäftigungsdauer 404
(b) Gleichbehandlung von Leih- mit Stammarbeitnehmern beim Entgelt 407
C. Ergebnis 411
Teil 4: Einpassung der Tarifpluralität in das Betriebsverfassungsrecht – Tarifpluralität und Tarifvorrang und -vorbehalt nach §§ 87 Abs. 1 Eingangssatz, 77 Abs. 3 BetrVG 414
A. Tarifvorrang und -vorbehalt und die These von der normativen Verankerung der Tarifeinheit im Betrieb durch den einfachen Gesetzgeber 414
I. Normative Verankerung der betrieblichen Tarifeinheit in § 77 Abs. 3 BetrVG? 414
1. Tarifeinheit im Betrieb und Wortlaut des § 77 Abs. 3 BetrVG 415
2. Tarifeinheit im Betrieb und Regelungszweck des § 77 Abs. 3 BetrVG 415
II. Normative Verankerung der betrieblichen Tarifeinheit in § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG? 416
B. Freigabe von Tarifpluralitäten und Tarifvorrang und -vorbehalt 417
I. Fragen des betriebsverfassungsrechtlichen Tarifvorrangs nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG im tarifpluralen Betrieb 417
1. Einmal mehr: Betriebsweite Tarifkonkurrenz und Grundsatz der Tarifeinheit im Arbeitsverhältnis 417
2. Im Übrigen: Auslösung der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG durch jeden der kollidierenden Tarifverträge? 419
a) Konsequenzen bei Auslösung der Sperrwirkung durch jeden der kollidierenden Tarifverträge (tarifplurale Betrachtung) 420
aa) Personelle Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats 420
bb) Sachliche Reichweite der Mitbestimmung des Betriebsrats 421
b) Methodische Einordnung der Reduzierung der Sperrwirkung auf einen der kollidierenden Tarifverträge 422
c) Die Zwecke des Tarifvorrangs nach § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG 424
aa) Heute h. M.: Entbehrlichkeit weiteren Arbeitnehmerschutzes bei bestehender tariflicher Regelung 424
bb) Kritik 425
(1) Vermeintliche Paradoxie der Arbeitnehmerschutzzweckthese 425
(2) Ausschluss der Erzwingbarkeit auch günstigerer betrieblicher Regelungen 429
cc) Identität der Zwecke von § 87 Abs. 1 Eingangssatz und § 77 Abs. 3 BetrVG? 429
dd) Doppelter Zweck des Tarifvorrangs 430
d) Vereinbarkeit der tarifpluralen Betrachtung mit den rationes des Mitbestimmungsrechts in sozialen Angelegenheiten (§ 87 BetrVG) und des Tarifvorrangs (§ 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG) 432
aa) Vereinbarkeit mit dem durch § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG bezweckten Schutz der Tarifautonomie 432
(1) Bedrohung des Schutzes der Tarifautonomie durch Konkurrenz auf betrieblicher Ebene 432
(2) Bedrohung trotz Erzwingbarkeit lediglich günstigerer betrieblicher Regelungen 433
(a) Bedrohung durch Erzwingung günstigerer Betriebsvereinbarungen 434
(b) Bedrohung durch Erzwingung günstigerer Betriebsabsprachen 436
(3) Beeinträchtigung der Chancengleichheit der konkurrierenden Gewerkschaften 440
bb) Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerschutzzweck 441
(1) Kollektivrechtlicher Arbeitnehmerschutz bei Auslösung der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG durch jeden der kollidierenden Tarifverträge (tarifplurale Betrachtung) 442
(a) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft A 443
(b) Situation der nicht organisierten Arbeitnehmer 444
(c) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft B 445
(2) Kollektivrechtlicher Arbeitnehmerschutz bei Auslösung der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG durch nur einen der kollidierenden Tarifverträge (tarifeinheitliche Betrachtung) 445
(a) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft A 445
(b) Situation der nicht organisierten Arbeitnehmer 445
(c) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft B 446
cc) Vergleich der beiden Lösungen 447
(1) Darstellung 447
(a) Deutlich verbesserter Schutz der Mitglieder von Gewerkschaft A bei tarifeinheitlicher Auslösung des Tarifvorrangs 448
(b) Deutlich verbesserter Schutz der nicht organisierten Arbeitnehmer bei tarifeinheitlicher Auslösung des Tarifvorrangs 449
(c) Verbesserter Schutz der Mitglieder von Gewerkschaft B bei tarifeinheitlicher Auslösung des Tarifvorrangs 449
(2) Bewertung 449
(a) Besserstellung der Unorganisierten vom Arbeitnehmerschutzgedanken nicht geboten 450
(b) Ausgleich von Arbeitnehmerschutz und Konkurrenzschutz der Tarif- gegenüber der Betriebsautonomie 451
e) Unterscheidung nach Überschneidungsbereich und Divergenzbereichen 452
aa) Vereinbarkeit mit dem Arbeitnehmerschutzzweck 453
(1) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft A 453
(2) Situation der Mitglieder von Gewerkschaft B 454
(3) Situation der nicht organisierten Arbeitnehmer 454
(4) Bewertung 455
bb) Vereinbarkeit mit dem Schutz der Tarifautonomie 456
cc) Vereinbarkeit mit § 75 Abs. 1 BetrVG 457
(1) Mögliche Bedenken 457
(2) Zulässige Differenzierung zwischen tarifgebundenen und nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern 460
(3) Zulässige Differenzierung zwischen verschieden organisierten Arbeitnehmern 461
dd) Keine Konsequenzen für die Reichweite der Sperrwirkung des § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG im Betrieb eines nur einfach tarifgebundenen Arbeitgebers 465
3. Unterschiedliche tarifvertragliche Vorgaben für die betriebliche Mitbestimmung 466
a) Problemstellung und -abgrenzung 466
b) Einpassung der Tarifpluralität 466
aa) Betriebsweite Tarifkonkurrenz bei Betriebsnormen-Kollision 466
bb) Pluralität arbeitsverhältnisbezogener Tarifnormen 467
(1) Ergebnisse des Tarifwettbewerbs als Ausgangspunkt der Mitbestimmung des Betriebsrats 467
(2) Gruppenspezifische („tarifakzessorische“) Wahrnehmung der Mitbestimmungsrechte und § 75 Abs. 1 BetrVG 468
II. Fragen des betriebsverfassungsrechtlichen Tarifvorbehalts nach § 77 Abs. 3 BetrVG im tarifpluralen Betrieb 469
1. Auslösung der Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG durch jeden der kollidierenden Tarifverträge? 469
a) Teil der Lehre: Sperrwirkung gegenüber Betriebsvereinbarungen nur durch den Mehrheitstarifvertrag 470
b) Stellungnahme 471
aa) Zulässigkeit einer „Aufspaltung“ von Tarifverträgen oder Tarifwerken in Individual- und Kollektivnormen 471
bb) Vorgaben des Normzwecks des § 77 Abs. 3 BetrVG 473
cc) Das tarifeinheitliche „Vorverständnis“ 475
dd) Sicherung der Betätigungsfreiheit der Betriebsparteien durch tarifeinheitliche Betrachtung? 476
ee) Keine Differenzierung nach Arbeitnehmergruppen und Regelungsfeldern 477
c) Tarifmehrheit und Tarifüblichkeit, § 77 Abs. 3 Satz 1 Alt. 2 BetrVG 478
d) Repräsentativitätserfordernis? 480
aa) Meinungsstand 480
bb) Stellungnahme 481
(1) Methodische Einordnung eines Repräsentativitätserfordernisses 482
(2) Repräsentativitätserfordernis und Normzweck des § 77 Abs. 3 BetrVG 482
(3) Repräsentativitätserfordernis und allgemeines Arbeitnehmerschutzprinzip 484
cc) Repräsentativitätserfordernis bei § 87 Abs. 1 Eingangssatz BetrVG? 485
2. Tarifmehrheit und tarifvertragliche Öffnungsklauseln, § 77 Abs. 3 Satz 2 BetrVG 490
a) Problemstellung, Problemabgrenzung und Meinungsstand 490
aa) Problemstellung und -abgrenzung 490
bb) Meinungsstand 491
b) Eigener Ansatz 492
aa) Mehrheit von Tarifverträgen, die jeweils eine Öffnungsklausel enthalten und an die der Arbeitgeber jeweils tarifgebunden ist 492
bb) Andere Fälle 493
(1) Keine Lösung nach den Regeln der betriebsweiten Tarifkonkurrenz 493
(2) Entscheidung nach der Tarifbindung des Arbeitgebers? (Franzen) 496
(3) Lösung zugunsten des Tarifvertrages ohne Öffnungsklausel? (Plümpe) 497
(a) Darstellung 497
(b) Kritik und eigener Ansatz 498
(aa) Öffnung von Materien des tariflichen Divergenzbereichs 498
α) Uneingeschränkte Wirkung der Öffnungsklausel 498
β) Unangemessenheit von „Zufallsgeschenken“ 499
(bb) Öffnung von Materien des tariflichen Überschneidungsbereichs 501
α) Entscheidung nach der Tarifbindung des Arbeitgebers? 501
β) Betriebsvereinbarungen mit beschränktem persönlichem Geltungsbereich 502
γ) Sonderproblem: Betriebliche Fragen 504
C. Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse 506
Teil 5: Einpassung der Tarifpluralität in das Arbeitskampfrecht 510
A. Einführung 510
B. Tarifpluralität und Arbeitskampf 513
I. Skizzierung der Problemstellung 513
II. Das Spektrum der Lösungsvorschläge 517
1. Arbeitskampf unter Führung nur einer Gewerkschaft 518
a) Ausschluss des Streikrechts bei Vorhandensein einer funktionsfähigen Tarifordnung im Betrieb 518
b) Ausdehnung von Friedenspflichten 519
aa) Ausdehnung von Friedenspflichten aus bestehenden Tarifverträgen 519
bb) Kampfsperre während der Verhandlungen mit einer anderen Gewerkschaft 520
2. Institutionalisierte Beschränkungen des Streikrechts 520
a) Streikrecht nur bei Vorabeinigung der beteiligten Gewerkschaften 520
b) Synchronisation von Verhandlungs- und Kampfphasen 522
aa) Der Ansatz bei den Friedenspflichten (Schliemann) 522
bb) Ausgestaltung der Tarifautonomie durch die Pflichtkonkurrieren der Gewerkschaften zur Koordinierung des zeitlichen Ablaufs ihrer Tarifverträge (Franzen) 523
(1) Problemanalyse und verfassungsrechtliche Ausgangslage 523
(2) Herstellung praktischer Konkordanz 524
(a) Die widerstreitenden Grundrechtspositionen 524
(b) Ausgleich durch Pflicht der konkurrierenden Gewerkschaften zur Harmonisierung der tarifvertraglichen Laufzeiten 525
(aa) Umsetzung für befristete Tarifverträge 525
(bb) Unbefristete Tarifverträge 526
cc) Das dreistufige Modell Kamanabrous 526
(1) Problemanalyse 526
(a) Beeinträchtigung der Kampfparität 526
(b) Beeinträchtigung der Befriedungsfunktion der Tarifautonomie 528
(2) Entwicklung des Grundgedankens eines Lösungsansatzes in rechtsvergleichender Analyse 528
(3) Dreistufiges Modell der Kanalisierung des kumulierten Arbeitskampfdrucks 529
(a) Zusammenführung von Verhandlungen 530
(aa) Gemeinsame Verhandlungen? 531
(bb) Parallele Verhandlungen 531
(b) Koordinierte Arbeitskämpfe – Bildung einer gemeinsamen Streikführung 533
(c) Verbindliches Schlichtungsverfahren 534
(aa) Erstabschluss durch eine Branchengewerkschaft: Einlassungszwang für Spartengewerkschaften 534
(bb) Andere Konstellationen 535
α) Erstabschluss durch eine Spartengewerkschaft 535
αα) Kein Einlassungszwang für Branchengewerkschaften 535
ββ) Grundsätzlich kein Einlassungszwang für andere Spartengewerkschaften 535
γγ) Einlassungszwang bei Vertretung derselben Berufsgruppe 535
β) Erstabschluss durch eine Branchengewerkschaft: Einlassungszwang für andere Branchengewerkschaften 536
3. Bestimmung der Kampfgrenzen im Einzelfall 536
a) Grenze der Existenzgefährdung von Betrieben 536
b) Grenze des Rechtsmissbrauchs und Verhältnismäßigkeitsprinzip 537
4. Keine speziellen arbeitskampfrechtlichen Grenzen 539
III. Eigene Position 542
1. Mangelnde Rechtfertigbarkeit der „Extrempositionen“ 542
a) Im Arbeitskampfrecht „alles beim Alten“? 542
aa) „Rechtsfindungshysterie“? 542
bb) Vertrauen auf Selbstregulation infolge steigender Streikkosten? 545
cc) Fehlende Kausalität zwischen Tarifkollisionsrechtslage und Arbeitskampfgeschehen? 546
dd) Ansätze für arbeitskampfrechtliche Anpassungen in der Rechtsprechung des BAG 546
b) Ausschluss des Streikrechts als „überschießende“ arbeitskampfrechtliche Reaktion auf die Freigabe von Tarifpluralitäten 547
aa) Fehlen eines tariflich regelbaren Kampfzieles? 547
bb) „Allgemeine“ Friedenspflicht? 548
cc) Vorhandensein funktionsfähiger tariflicher Ordnung als Rechtfertigung der Versagung von Arbeitskampfmaßnahmen weiterer Gewerkschaften? 551
dd) Übergreifende Kritik an den vorstehend diskutierten Vorschlägen 554
2. Arbeitskampfrechtliche Reaktion im Einzelfall? 556
a) Keine hinreichende Grenzziehung durch das Kriterium der Existenzgefährdung 556
b) Sonderkündigungsrecht und Erstreikbarkeit differierender Laufzeiten 557
c) Rechtsmissbrauchsverbote und Verhältnismäßigkeitsprüfung im Einzelfall und die Anforderungen an die Rechtssicherheit im Arbeitskampfrecht 557
3. Modelle der institutionalisierten arbeitskampfrechtlichen Reaktion 560
a) Generelle Vorzugswürdigkeit 560
aa) Einschränkung der Ausübung von Rechten durch das gleiche Recht anderer 560
(1) Funktionsfähigkeit des Systems und Freiheit der Einzelnen 560
(2) Parallele in der Rawls’schen Theorie der Gerechtigkeit 561
(a) Ziviler Ungehorsam und Arbeitskampf 561
(b) Rechtfertigung zivilen Ungehorsams bei Ausübung durch mehr als eine Gruppe 563
bb) Die Art der Einschränkung der Rechtsausübung 564
b) Konkrete Ausgestaltung eines institutionalisierten Modells 565
aa) Verweisung auf die Bildung einer Tarifgemeinschaft? 565
bb) Kernstück der vorzugswürdigen Lösung: Synchronisation von Verhandlungs- und Kampfphasen durch Laufzeitharmonisierung 569
(1) Überlegungen zur Laufzeitharmonisierung in anderem Zusammenhang 569
(2) Laufzeitharmonisierung und Verfassungsrecht 573
(a) Ausgestaltung oder Eingriff? 573
(b) Die widerstreitenden Grundrechtspositionen 575
(c) Laufzeitharmonisierung als Ausgleich durch Herstellung praktischer Konkordanz 575
(3) Konkrete Umsetzung der Laufzeitharmonisierung 577
(a) Der Ansatz von Schliemann 577
(b) Die Ansätze von Franzen und Kamanabrou 579
(aa) Gemeinsamkeiten 579
α) Grundsätzliches 579
β) Differenzierung zwischen befristeten und unbefristeten Tarifverträgen 580
(bb) Unterschiede – Anspruch der Arbeitgeberseite oder Selbstregulation? 582
cc) Ergänzung der Laufzeitharmonisierung zum dreistufigen Modell Kamanabrous? 584
(1) Koordinierte Arbeitskämpfe? 584
(a) Gesamtstreikgeschehen als Gegenstand der Verhältnismäßigkeitsprüfung 584
(b) Notdienstvereinbarungen 585
(c) Zwischenergebnis 588
(d) Pflicht zur Bildung einer gemeinsamen Streikführung? 588
(aa) Exkurs zur Rechtsvergleichung 588
α) Rechtsvergleichung im Tarifkollisionsrecht 588
β) Die Schwierigkeiten der Rechtsvergleichungim kollektiven Arbeitsrecht 590
αα) Im Allgemeinen 590
ββ) Realisierung in den rechtsvergleichenden Betrachtungenzum Tarifkollisionsrecht 591
(bb) Verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen der Einpassung der Tarifpluralität in das System der deutschen Arbeitsrechtsordnung 593
(e) Zwischenergebnis: Kombiniert institutionalisiert-individueller Ansatz 595
(2) Verbindliche Schlichtung bei Vorhandensein funktionsfähiger tariflicher Ordnung? 596
dd) Zwischenergebnis 598
c) Zusätzliche Begrenzung der Streikintensität? – Das Streikteilnahmerecht der nicht und der anders organisierten Arbeitnehmer im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem 598
aa) Neue Aktualität einer altbekannten Frage 598
bb) Die Begründung des Streikteilnahmerechts nicht und anders organisierter Arbeitnehmer 600
(1) Solidarität 601
(2) Partizipation 603
(3) Funktionsfähigkeit des Arbeitskampfsystems 608
(a) Nicht organisierte Arbeitnehmer 608
(b) Anders organisierte Arbeitnehmer 611
cc) Zweifel am Streikteilnahmerecht anders organisierter Arbeitnehmer im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem 612
(1) Entgegenstehende Friedenspflicht? 613
(2) Erforderlichkeit zur Sicherung der Funktionsfähigkeit des Arbeitskampfsystems? 617
dd) Streikteilnahme nicht und anders Organisierter und Synchronisation von Friedens- und Kampfphasen durch Laufzeitharmonisierung 621
(1) Der Zusammenhang von Streikhäufigkeit und Streikintensität 621
(2) Durchschlag der Laufzeitharmonisierung auf die Streikintensität 622
ee) Kein „Grundsatz der arbeitskampfrechtlichen Einheit der Belegschaft“ 630
d) Fragen der Aussperrung im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem 632
aa) Aussperrung nicht und anders organisierter Arbeitnehmer 634
(1) Problemaufriss 634
(2) Zweifel an der Möglichkeit der Aussperrung Andersorganisierter 636
(a) Entgegenstehende Friedenspflicht? 637
(b) Keine Aussperrung Andersorganisierter wegen fehlender Teilhabe am Kampfergebnis? 638
(c) Aussperrung Nicht- und Andersorganisierter und Funktionsfähigkeit des Arbeitskampfsystems 638
(d) Zwischenergebnis 642
bb) „Wiederbelebung“ der lösenden Aussperrung? 643
e) Arbeitskampfrisikolehre im pluralistischen Tarif- und Arbeitskampfrechtssystem 645
f) Zulässigkeit der Rechtsfortbildung 655
C. Zusammenfassung 666
Schlussbemerkung 669
Literaturverzeichnis 678
Sachwortverzeichnis 737