Rechtsberatung und Verfassungsrecht
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Rechtsberatung und Verfassungsrecht
Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1177
(2011)
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Frauke Albrecht studierte Rechtswissenschaft in Göttingen, Genf und der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Referendariat absolvierte sie beim Kammergericht Berlin. Sie war mehrere Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Freien Universität Berlin (Institutsdirektor: Prof. Dr. Helmut Grothe). Sie ist Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.Abstract
Das Rechtsberatungsrecht ist seit langem Gegenstand einer leidenschaftlichen Debatte. In der Literatur wurden die erheblichen Restriktionen, die das Rechtsberatungsgesetz nichtanwaltlichen Rechtsberatern auferlegte, entweder scharf angegriffen oder energisch als zum Schutz der Rechtsuchenden notwendig verteidigt. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof führte in jüngerer Zeit zu einzelnen Lockerungen, hielt das Verbot jedoch im Kern aufrecht. Seitdem der Gesetzgeber die Maßgaben der Rechtsprechung im Rechtsdienstleistungsgesetz umgesetzt hat, ist es um dieses Thema still geworden.Zu Recht?In ihrer Arbeit untersucht Frauke Albrecht eingehend sowohl das alte als auch das neue Recht auf seine Verfassungsmäßigkeit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Berufsfreiheit, die durch den geltenden Erlaubnisvorbehalt in teils erheblicher Weise eingeschränkt wird. Anhand zweier Fallgruppen wird geprüft, inwieweit die Schutzzwecke, denen das Gesetz dienen soll, tatsächlich gefährdet wären und wie geeignet ein Erlaubnisvorbehalt zum Schutz dieser Rechtsgüter ist. Verschiedene Alternativmaßnahmen werden auf ihre Eignung hin untersucht. Die Prüfung zeigt, dass mildere Mittel die Schutzzwecke des Rechtsberatungsrechts ebenso gut oder sogar besser als der geltende Erlaubnisvorbehalt schützen könnten. Auch ist der Vorbehalt aus verschiedenen Gründen als nicht angemessen anzusehen.Die Autorin zeigt zudem auf, dass das geltende Recht auch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt. Europa- und internationalprivatrechtliche Aspekte runden die Arbeit ab.Der Gesetzgeber wird somit nachbessern müssen, wenn er den Maßgaben der Verfassung bei der Ausgestaltung des Rechtsberatungsrechts genügen will.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 17 | ||
A. Gegenstand der Arbeit | 17 | ||
B. Gang der Untersuchung | 19 | ||
Erstes Kapitel: Einführung und Fallgruppenbildung | 22 | ||
A. Rechtsberatung nach dem RBerG | 23 | ||
I. Die Auslegung von Art. 1 § 1 und § 5 RBerG | 23 | ||
1. Art. 1 § 1 RBerG: Besorgung von Rechtsangelegenheiten | 23 | ||
2. Art. 1 § 1 RBerG: Das Vorliegen einer fremden Rechtsangelegenheit | 25 | ||
3. Art. 1 § 1 RBerG: Geschäftsmäßigkeit der Rechtsbesorgung | 26 | ||
4. Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG | 26 | ||
II. Die Masterpat-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts | 27 | ||
III. Die seitherige Entwicklung | 29 | ||
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 29 | ||
2. Die Rechtsprechung der Fachgerichte | 31 | ||
B. Die Auswirkungen auf einzelne Berufsgruppen | 33 | ||
I. Im Einzelnen: Treuhändertätigkeit im Rahmen von Bauträgermodellen | 33 | ||
II. Im Einzelnen: Unfallschadenregulierung durch Kfz-Werkstätten und Mietwagenunternehmen | 42 | ||
Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG | 48 | ||
I. Schutzbereich | 48 | ||
II. Eingriff | 49 | ||
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung | 50 | ||
1. Grundsätze der Stufentheorie | 51 | ||
2. Berufsbildlehre | 53 | ||
3. Legitime Gemeinwohlbelange als Eingriffsrechtfertigung | 57 | ||
a) Allgemeine Anforderungen an einen legitimen Gemeinwohlbelang | 58 | ||
b) Die Gemeinwohlbelange des Rechtsberatungsrechts | 61 | ||
I. Schutzbereich | 64 | ||
II. Eingriff | 65 | ||
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung | 66 | ||
1. Bestimmung der Eingriffsstufe: Freiheit der Berufswahl oder der Berufsausübung? | 66 | ||
a) Das tatsächliche Berufsbild der Treuhänder | 66 | ||
aa) Die Bauträgerschaft | 67 | ||
bb) Die Treuhänderschaft | 68 | ||
b) Wahl eines (Zweit-)Berufs oder Berufserweiterung | 69 | ||
aa) Die Kriterien der Rechtsprechung | 70 | ||
(1) Das Kriterium der besonderen rechtlichen Voraussetzungen | 70 | ||
(2) Das Kriterium der unterschiedlichen Ausbildung | 70 | ||
(3) Das Kriterium des Zuschnitts der Tätigkeit | 71 | ||
(4) Das Kriterium der Prägung des Berufs durch die in Frage stehende Tätigkeit | 71 | ||
(5) Bewertung | 73 | ||
bb) Anwendung auf die Fallgruppe | 74 | ||
c) Ergebnis | 77 | ||
2. Eignung | 77 | ||
3. Erforderlichkeit | 79 | ||
a) Erforderlichkeit des Erlaubnisvorbehalts zum Schutz der Rechtsuchenden | 81 | ||
aa) Tatsächliche Gefährdung des Schutzzwecks durch die untersagten Tätigkeiten | 81 | ||
(1) Tätigkeiten der Kontotreuhänder | 81 | ||
(2) Basistreuhänderschaft | 81 | ||
bb) Grad der Eignung der geltenden Regelung | 86 | ||
(1) Durchbrechung des Vorbehalts bei anderen Berufsgruppen | 86 | ||
(2) Maßstab der Erforderlichkeit in anderen berufsrechtlichen Gebieten | 90 | ||
(3) Vergleich mit dem Schutzniveau in anderen Ländern | 102 | ||
(4) Ergänzende Aspekte | 107 | ||
(5) Zwischenergebnis | 111 | ||
cc) Andere geeignete Mittel | 111 | ||
(1) Beschränkung auf Volljuristen | 111 | ||
(2) Freigabe für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater | 114 | ||
(3) Einführung einer zusätzlichen Teilbereichserlaubnis | 118 | ||
(4) Regelung nach dem sog. Informationsmodell | 119 | ||
(5) Einführung einer Kooperationspflicht mit Rechtsanwälten | 127 | ||
(6) Voraussetzungslose Freigabe | 130 | ||
dd) Ergebnis | 131 | ||
b) Erforderlichkeit des Erlaubnisvorbehalts für den Schutz der Rechtspflege | 132 | ||
c) Erforderlichkeit für den Schutz der Anwaltschaft | 135 | ||
4. Angemessenheit | 137 | ||
5. Die Anforderungen an eine verfassungsmäßige Berufsbildfixierung | 148 | ||
6. Ergebnis | 149 | ||
I. Schutzbereich | 149 | ||
II. Eingriff | 149 | ||
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung | 150 | ||
1. Bestimmung der Eingriffsstufe: Freiheit der Berufswahl oder der Berufsausübung? | 150 | ||
a) Das rechtlich fixierte Berufsbild des Kfz-Werkstätteninhabers | 150 | ||
b) Wahl eines (Zweit-)Berufs oder Berufserweiterung | 153 | ||
2. Eignung | 154 | ||
3. Erforderlichkeit und Angemessenheit | 155 | ||
a) Einziehung von Reparaturkosten | 157 | ||
aa) Einführung einer Kooperationspflicht | 160 | ||
bb) Regelung nach dem sog. Informationsmodell | 161 | ||
b) Geltendmachung sämtlicher Schadenspositionen | 162 | ||
4. Ergebnis | 166 | ||
I. Verfassungsmäßigkeit der Zugangsvoraussetzungen für den Rechtsanwaltsberuf | 166 | ||
II. Verfassungsmäßigkeit der Zugangsvoraussetzungen für Inkassodienstleistungen | 168 | ||
Drittes Kapitel: Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG | 173 | ||
A. Einführung | 173 | ||
B. Bildung von Vergleichsgruppen | 179 | ||
I. Treuhänder | 179 | ||
II. Werkstätteninhaber | 180 | ||
C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung | 181 | ||
I. Vergleich mit erlaubnisfrei tätigen Liquidatoren | 181 | ||
II. Vergleich mit gesetzlichen Privilegierungen | 185 | ||
1. Insolvenzverwalter und andere gerichtlich oder behördlich bestellte Personen | 186 | ||
2. Geeignete Stellen im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO | 188 | ||
III. Vergleich mit erlaubnisfähigen Berufen | 190 | ||
IV. Vergleich mit Heilpraktikern | 193 | ||
V. Ergebnis | 196 | ||
D. Sonderfall: Inländerdiskriminierung | 196 | ||
I. Eröffnung des Anwendungsbereichs von Art. 3 Abs. 1 GG | 197 | ||
II. Anwendbarkeit der Regelung auf grenzüberschreitende Sachverhalte | 199 | ||
III. Konsequenzen | 204 | ||
Viertes Kapitel: Vereinbarkeit mit Europarecht | 205 | ||
A. Einführung | 205 | ||
B. Vereinbarkeit mit Art. 56 AEUV | 206 | ||
I. Treuhänder | 208 | ||
II. Kfz-Werkstätten | 211 | ||
C. Vereinbarkeit mit Sekundärrecht | 213 | ||
I. Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen | 213 | ||
II. Dienstleistungsrichtlinie | 214 | ||
D. Ergebnis | 216 | ||
Fünftes Kapitel: Die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz | 217 | ||
A. Einführung | 217 | ||
B. Auswirkungen auf die untersuchten Fallgruppen | 219 | ||
I. Treuhänder | 219 | ||
II. Kfz-Werkstätten | 225 | ||
C. Reaktionen auf die Neuregelung in Literatur und Rechtsprechung | 228 | ||
D. Stellungnahme | 233 | ||
Literaturverzeichnis | 240 | ||
Sachwortverzeichnis | 262 |