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Albrecht, F. (2011). Rechtsberatung und Verfassungsrecht. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53361-9
Albrecht, Frauke. Rechtsberatung und Verfassungsrecht. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53361-9
Albrecht, F (2011): Rechtsberatung und Verfassungsrecht, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53361-9

Format

Rechtsberatung und Verfassungsrecht

Albrecht, Frauke

Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1177

(2011)

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About The Author

Frauke Albrecht studierte Rechtswissenschaft in Göttingen, Genf und der Humboldt-Universität zu Berlin. Ihr Referendariat absolvierte sie beim Kammergericht Berlin. Sie war mehrere Jahre wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Internationales Privatrecht, Internationales Zivilverfahrensrecht und Rechtsvergleichung an der Freien Universität Berlin (Institutsdirektor: Prof. Dr. Helmut Grothe). Sie ist Rechtsanwältin in Frankfurt am Main.

Abstract

Das Rechtsberatungsrecht ist seit langem Gegenstand einer leidenschaftlichen Debatte. In der Literatur wurden die erheblichen Restriktionen, die das Rechtsberatungsgesetz nichtanwaltlichen Rechtsberatern auferlegte, entweder scharf angegriffen oder energisch als zum Schutz der Rechtsuchenden notwendig verteidigt. Die Rechtsprechung von Bundesverfassungsgericht und Bundesgerichtshof führte in jüngerer Zeit zu einzelnen Lockerungen, hielt das Verbot jedoch im Kern aufrecht. Seitdem der Gesetzgeber die Maßgaben der Rechtsprechung im Rechtsdienstleistungsgesetz umgesetzt hat, ist es um dieses Thema still geworden.

Zu Recht?

In ihrer Arbeit untersucht Frauke Albrecht eingehend sowohl das alte als auch das neue Recht auf seine Verfassungsmäßigkeit. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Berufsfreiheit, die durch den geltenden Erlaubnisvorbehalt in teils erheblicher Weise eingeschränkt wird. Anhand zweier Fallgruppen wird geprüft, inwieweit die Schutzzwecke, denen das Gesetz dienen soll, tatsächlich gefährdet wären und wie geeignet ein Erlaubnisvorbehalt zum Schutz dieser Rechtsgüter ist. Verschiedene Alternativmaßnahmen werden auf ihre Eignung hin untersucht. Die Prüfung zeigt, dass mildere Mittel die Schutzzwecke des Rechtsberatungsrechts ebenso gut oder sogar besser als der geltende Erlaubnisvorbehalt schützen könnten. Auch ist der Vorbehalt aus verschiedenen Gründen als nicht angemessen anzusehen.

Die Autorin zeigt zudem auf, dass das geltende Recht auch gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG verstößt. Europa- und internationalprivatrechtliche Aspekte runden die Arbeit ab.

Der Gesetzgeber wird somit nachbessern müssen, wenn er den Maßgaben der Verfassung bei der Ausgestaltung des Rechtsberatungsrechts genügen will.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Inhaltsverzeichnis 7
Einleitung 17
A. Gegenstand der Arbeit 17
B. Gang der Untersuchung 19
Erstes Kapitel: Einführung und Fallgruppenbildung 22
A. Rechtsberatung nach dem RBerG 23
I. Die Auslegung von Art. 1 § 1 und § 5 RBerG 23
1. Art. 1 § 1 RBerG: Besorgung von Rechtsangelegenheiten 23
2. Art. 1 § 1 RBerG: Das Vorliegen einer fremden Rechtsangelegenheit 25
3. Art. 1 § 1 RBerG: Geschäftsmäßigkeit der Rechtsbesorgung 26
4. Art. 1 § 5 Nr. 1 RBerG 26
II. Die Masterpat-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts 27
III. Die seitherige Entwicklung 29
1. Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 29
2. Die Rechtsprechung der Fachgerichte 31
B. Die Auswirkungen auf einzelne Berufsgruppen 33
I. Im Einzelnen: Treuhändertätigkeit im Rahmen von Bauträgermodellen 33
II. Im Einzelnen: Unfallschadenregulierung durch Kfz-Werkstätten und Mietwagenunternehmen 42
Vereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG 48
I. Schutzbereich 48
II. Eingriff 49
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 50
1. Grundsätze der Stufentheorie 51
2. Berufsbildlehre 53
3. Legitime Gemeinwohlbelange als Eingriffsrechtfertigung 57
a) Allgemeine Anforderungen an einen legitimen Gemeinwohlbelang 58
b) Die Gemeinwohlbelange des Rechtsberatungsrechts 61
I. Schutzbereich 64
II. Eingriff 65
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 66
1. Bestimmung der Eingriffsstufe: Freiheit der Berufswahl oder der Berufsausübung? 66
a) Das tatsächliche Berufsbild der Treuhänder 66
aa) Die Bauträgerschaft 67
bb) Die Treuhänderschaft 68
b) Wahl eines (Zweit-)Berufs oder Berufserweiterung 69
aa) Die Kriterien der Rechtsprechung 70
(1) Das Kriterium der besonderen rechtlichen Voraussetzungen 70
(2) Das Kriterium der unterschiedlichen Ausbildung 70
(3) Das Kriterium des Zuschnitts der Tätigkeit 71
(4) Das Kriterium der Prägung des Berufs durch die in Frage stehende Tätigkeit 71
(5) Bewertung 73
bb) Anwendung auf die Fallgruppe 74
c) Ergebnis 77
2. Eignung 77
3. Erforderlichkeit 79
a) Erforderlichkeit des Erlaubnisvorbehalts zum Schutz der Rechtsuchenden 81
aa) Tatsächliche Gefährdung des Schutzzwecks durch die untersagten Tätigkeiten 81
(1) Tätigkeiten der Kontotreuhänder 81
(2) Basistreuhänderschaft 81
bb) Grad der Eignung der geltenden Regelung 86
(1) Durchbrechung des Vorbehalts bei anderen Berufsgruppen 86
(2) Maßstab der Erforderlichkeit in anderen berufsrechtlichen Gebieten 90
(3) Vergleich mit dem Schutzniveau in anderen Ländern 102
(4) Ergänzende Aspekte 107
(5) Zwischenergebnis 111
cc) Andere geeignete Mittel 111
(1) Beschränkung auf Volljuristen 111
(2) Freigabe für Wirtschaftsprüfer und Steuerberater 114
(3) Einführung einer zusätzlichen Teilbereichserlaubnis 118
(4) Regelung nach dem sog. Informationsmodell 119
(5) Einführung einer Kooperationspflicht mit Rechtsanwälten 127
(6) Voraussetzungslose Freigabe 130
dd) Ergebnis 131
b) Erforderlichkeit des Erlaubnisvorbehalts für den Schutz der Rechtspflege 132
c) Erforderlichkeit für den Schutz der Anwaltschaft 135
4. Angemessenheit 137
5. Die Anforderungen an eine verfassungsmäßige Berufsbildfixierung 148
6. Ergebnis 149
I. Schutzbereich 149
II. Eingriff 149
III. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung 150
1. Bestimmung der Eingriffsstufe: Freiheit der Berufswahl oder der Berufsausübung? 150
a) Das rechtlich fixierte Berufsbild des Kfz-Werkstätteninhabers 150
b) Wahl eines (Zweit-)Berufs oder Berufserweiterung 153
2. Eignung 154
3. Erforderlichkeit und Angemessenheit 155
a) Einziehung von Reparaturkosten 157
aa) Einführung einer Kooperationspflicht 160
bb) Regelung nach dem sog. Informationsmodell 161
b) Geltendmachung sämtlicher Schadenspositionen 162
4. Ergebnis 166
I. Verfassungsmäßigkeit der Zugangsvoraussetzungen für den Rechtsanwaltsberuf 166
II. Verfassungsmäßigkeit der Zugangsvoraussetzungen für Inkassodienstleistungen 168
Drittes Kapitel: Vereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG 173
A. Einführung 173
B. Bildung von Vergleichsgruppen 179
I. Treuhänder 179
II. Werkstätteninhaber 180
C. Verfassungsrechtliche Rechtfertigung der Ungleichbehandlung 181
I. Vergleich mit erlaubnisfrei tätigen Liquidatoren 181
II. Vergleich mit gesetzlichen Privilegierungen 185
1. Insolvenzverwalter und andere gerichtlich oder behördlich bestellte Personen 186
2. Geeignete Stellen im Sinne von § 305 Abs. 1 Nr. 1 InsO 188
III. Vergleich mit erlaubnisfähigen Berufen 190
IV. Vergleich mit Heilpraktikern 193
V. Ergebnis 196
D. Sonderfall: Inländerdiskriminierung 196
I. Eröffnung des Anwendungsbereichs von Art. 3 Abs. 1 GG 197
II. Anwendbarkeit der Regelung auf grenzüberschreitende Sachverhalte 199
III. Konsequenzen 204
Viertes Kapitel: Vereinbarkeit mit Europarecht 205
A. Einführung 205
B. Vereinbarkeit mit Art. 56 AEUV 206
I. Treuhänder 208
II. Kfz-Werkstätten 211
C. Vereinbarkeit mit Sekundärrecht 213
I. Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen 213
II. Dienstleistungsrichtlinie 214
D. Ergebnis 216
Fünftes Kapitel: Die Umsetzung der verfassungsrechtlichen Anforderungen durch das Rechtsdienstleistungsgesetz 217
A. Einführung 217
B. Auswirkungen auf die untersuchten Fallgruppen 219
I. Treuhänder 219
II. Kfz-Werkstätten 225
C. Reaktionen auf die Neuregelung in Literatur und Rechtsprechung 228
D. Stellungnahme 233
Literaturverzeichnis 240
Sachwortverzeichnis 262