Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten
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Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten
Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 296
(2011)
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Abstract
Manuel Mielke befasst sich mit der Frage, inwieweit das Recht der Witwen- und Witwerrenten der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit verfassungskonform ausgestaltet ist. In einem ersten Teil wirft er dabei die Frage auf, ob witwen- und witwerrentenrechtliche Positionen in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen. Entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1998 (BVerfGE 97, 271 ff.) bejaht der Autor die Voraussetzungen für einen Eigentumsschutz. Sodann erfolgt eine Prüfung der Verfassungskonformität der Anrechnung von Einkommen gemäß § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18ae SGB IV. Mielke untersucht hier insbesondere, ob eine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Rechts der Witwen- und Witwerrenten aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG folgt, ob die sich aus der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 14 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen gewahrt werden und ob der Gesetzgeber eine Vielzahl gleichheitsrechtlicher Probleme, die die Einkommensanrechnung mit sich bringt, in einer Art. 3 Abs. 1 GG genügenden Weise löst. In Bezug auf alle drei Aspekte stellt er Verstöße gegen das Grundgesetz fest. Im letzten Teil stellt der Autor schließlich Witwen- und Witwerrentenberechtigte unter einem gleichheitsrechtlichen Blickwinkel anderen Hinterbliebenen gegenüber: den Hinterbliebenen geschiedener Ehen, den Hinterbliebenen solcher Ehepaare, die sich für das Rentensplitting entschieden haben, sowie den Hinterbliebenen nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Während die Gegenüberstellung mit den Geschiedenen zu dem Ergebnis führt, dass Witwen- und Witwerrentenberechtigte gleichheitswidrig benachteiligt werden, lassen sich Gleichheitsverstöße in den beiden anderen Verhältnissen nicht erkennen.
Table of Contents
Section Title | Page | Action | Price |
---|---|---|---|
Vorwort | 7 | ||
Inhaltsverzeichnis | 9 | ||
1. Teil: Problemstellung und Ausgangslage | 21 | ||
2. Teil: Ausgangspunkt: Die Eigentumsfähigkeit der Witwen- und Witwerrenten | 25 | ||
§ 1 Die bisherige Dogmatik zur Eigentumsfähigkeit subjektiver öffentlicher Rechte | 25 | ||
A. Das wachsende Bedürfnis nach einem Eigentumsschutz | 25 | ||
B. Die Dogmatik der Eigentumsfähigkeit subjektiver öffentlicher Rechte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts | 27 | ||
I. Die ersten Schritte: kritische Zurückhaltung, aber keine generelle Ablehnung | 27 | ||
II. Ausdrückliche Anerkennung der Möglichkeit eines Schutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG | 29 | ||
III. Erstmalige Erwähnung des Merkmals des Beruhens auf einer Eigenleistung | 30 | ||
IV. Eine Vielzahl neuer Aspekte: das abweichende Votum der Richterin Rupp-von Brünneck | 30 | ||
V. Versorgungsausgleich I – das Aufstellen konkreter Voraussetzungen für einen Eigentumsschutz | 31 | ||
VI. Die Vervollständigung der Voraussetzungen durch das Merkmal der Existenzsicherung | 33 | ||
C. Die Dogmatik der Eigentumsfähigkeit subjektiver öffentlicher Rechte in der Rechtslehre | 33 | ||
D. Der praktische Nutzen eines eigentumsrechtlichen Schutzes für subjektive öffentliche Rechte | 36 | ||
§ 2 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1998 und die an ihr geübte Kritik | 39 | ||
A. Darstellung der Entscheidung | 39 | ||
I. Sachverhalt | 39 | ||
II. Kein eigentumsrechtlicher Schutz für Witwen- und Witwerrenten | 40 | ||
III. Keine Verletzung schutzwürdigen Vertrauens | 41 | ||
IV. Keine Verletzung der Rechte aus Art. 3 Abs. 1 GG | 43 | ||
B. Die Kritik an der Ablehnung des Eigentumsschutzes | 46 | ||
I. Stimmen in der Literatur | 46 | ||
1. Ablehnung | 46 | ||
2. Zustimmung | 48 | ||
II. Ablehnende Haltung des Bundessozialgerichtes | 49 | ||
§ 3 Eigene Position: Witwen- und Witwerrenten als eigentumsgeschützte Rechtspositionen | 51 | ||
A. Für einen Eigentumsschutz in Betracht kommende Ansatzpunkte | 51 | ||
B. Notwendigkeit der Festlegung auf einen Ansatzpunkt für die Zeit vor Eintritt des Versicherungsfalls | 52 | ||
I. Kein Nebeneinander zweier Positionen als Folge der Konstruktion des Eigentumsschutzes subjektiver öffentlicher Rechte | 53 | ||
II. Kein Nebeneinander zweier möglicherweise eigentumsgeschützter Positionen aufgrund der §§ 328 ff. BGB | 55 | ||
C. Bestimmung der möglicherweise eigentumsgeschützten Position vor Eintritt des Versicherungsfalls | 58 | ||
I. Analoge Anwendbarkeit der §§ 150, 159 VVG auf das Recht der Witwen- und Witwerrenten | 58 | ||
1. Vergleichbare Interessenlage | 58 | ||
a) Die Sozialversicherung als Versicherung | 58 | ||
aa) Die Entwicklung der heute überwiegenden Auffassung | 59 | ||
bb) Abweichende Ansichten | 60 | ||
cc) Die Sozialversicherung als Institut sui generis? | 63 | ||
b) Die Ungewissheit über das Vorhandensein eines Vollrechtsinhabers als Hindernis für einen Vergleich? | 64 | ||
2. Planwidrige Regelungslücke | 66 | ||
II. Die Witwen- und Witwerrente als Eigen- oder Fremdversicherung | 67 | ||
1. Die Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente: Eigenversicherung des Versicherten | 68 | ||
a) Der Gesetzeswortlaut – Argument für das Vorliegen einer Eigenversicherung? | 68 | ||
b) Vorliegen einer Eigenversicherung aufgrund eines im SGB VI fehlenden Pendants zu § 150 Abs. 2 S. 1 VVG? | 68 | ||
c) Eigenversicherung aufgrund der Unmöglichkeit, dem potentiell Hinterbliebenen Beiträge zuzurechnen | 69 | ||
d) Eigenversicherung aufgrund der Ignoranz des Gesetzes gegenüber dem potentiell Hinterbliebenen | 73 | ||
2. Keine Eigenversicherung für fremde Rechnung | 73 | ||
D. Eigentumsrechtlicher Schutz von Anwartschaft und Vollrecht auf Witwen- oder Witwenrente | 75 | ||
I. Eigentumsrechtlicher Schutz der Anwartschaft | 75 | ||
1. Sozialer Ausgleich anstatt nicht unerheblicher Eigenleistung als Grundlage der Witwen- und Witwerrenten? | 76 | ||
a) Die Witwen- und Witwerrenten als Ausdruck der Solidarität unter den Versicherten? | 76 | ||
b) „Vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung“ mangels hinreichenden personalen Bezugs? | 78 | ||
2. Privatnützigkeit nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts | 84 | ||
a) Die Anwartschaft als Vollrecht auf Versicherungsschutz | 84 | ||
b) Ausschließlichkeit | 87 | ||
3. Vermögenswertes Recht | 88 | ||
4. Existenzsicherung | 91 | ||
II. Eigentumsrechtlicher Schutz des Vollrechtes | 92 | ||
3. Teil: Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18a–e SGB IV | 95 | ||
§ 1 Einkommensanrechnung und Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG | 96 | ||
A. Zur Reichweite der Kompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG | 96 | ||
B. Die vier konstitutiven Voraussetzungen der Sozialversicherung | 98 | ||
I. Organisatorische Durchführung durch selbstständige Träger | 98 | ||
II. Die Finanzierung durch Beiträge der Beteiligten | 100 | ||
III. Der Versicherungscharakter | 101 | ||
1. Zum Versicherungscharakter im Allgemeinen | 101 | ||
a) Die konstitutiven Merkmale von „Versicherung“ | 101 | ||
b) Die Äquivalenzprinzipien | 101 | ||
aa) Begriffsbestimmung | 101 | ||
bb) Die Geltung der Äquivalenzprinzipien in Sozial- und Privatversicherung | 103 | ||
2. Ausreichende Berücksichtigung des Versicherungscharakters im Recht der Witwen- und Witwerrenten? | 105 | ||
a) Überbetonung des sozialen Ausgleichs zulasten des Versicherungscharakters? | 106 | ||
b) Die Annäherung der Witwen- und Witwerrenten an das Recht der Sozialhilfe | 107 | ||
aa) Witwen-/Witwerrenten und Sozialhilfe – Bedarfsdeckung einerseits, Bedürftigkeitsprüfung andererseits? | 107 | ||
bb) Überschreitung der Grenzen des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG aufgrund subsidiärer Leistungsgewährung | 110 | ||
IV. Der soziale Ausgleich | 115 | ||
1. Zum sozialen Ausgleich im Allgemeinen | 115 | ||
2. Ausreichende Berücksichtigung des sozialen Ausgleichs im Recht der Witwen- und Witwerrenten | 118 | ||
§ 2 Einkommensanrechnung und Grundrechtsschutz | 119 | ||
A. Einkommensanrechnung und Art. 14 GG | 119 | ||
I. Die Einkommensanrechnung als Eigentumseingriff | 119 | ||
1. Feststellung des Eingriffs | 119 | ||
2. Qualifizierung des Eingriffs: Der Nullfall als Enteignung? | 120 | ||
II. Zum Rechtfertigungsmaßstab: Der abgestufte Schutz sozialversicherungsrechtlichen Eigentums | 123 | ||
1. Der besonders geschützte Kernbereich sozialversicherungsrechtlicher Positionen | 123 | ||
2. Der besonders geschützte Kernbereich der Witwen- und Witwerrenten | 125 | ||
III. Die Verhältnismäßigkeit der Einkommensanrechnung | 129 | ||
1. Legitimer Zweck der Anrechnung | 129 | ||
a) Kostenneutrale Reform des Rechts der Witwen- und Witwerrenten zum Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung | 129 | ||
b) Verhinderung einer intentionswidrigen Überversorgung | 130 | ||
2. Die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Anrechnungsvorschriften | 131 | ||
a) Zur Gleichstellung der Witwer in kostenneutraler Weise | 131 | ||
b) Zur Verhinderung von Überversorgungstatbeständen | 134 | ||
3. Die Angemessenheit der Anrechnungsvorschriften | 136 | ||
a) Die Verletzung des Kernbereichs witwen- und witwerrentenrechtlicher Positionen | 137 | ||
b) Rechtfertigung der Anrechnungsvorschriften durch die Unterhaltsersatzfunktion der Witwen- und Witwerrenten? | 140 | ||
aa) Rechtfertigung durch Bezugnahmeauf die ehelichen Unterhaltsverhältnisse? | 141 | ||
(1) Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen als Unterhaltsersatz? | 141 | ||
(2) Entlastung des Hinterbliebenen aufgrund des Wegfallsdes Unterhaltsanspruchs des Versicherten? | 142 | ||
(a) Untauglichkeit der Einkommensanrechnungzum Ausgleich einer entfallenen Belastung | 142 | ||
(b) Die Einkommensanrechnung als Mittel zur Berücksichtigungeiner entfallenen Belastung – ein Systembruch | 143 | ||
bb) Die Einkommensanrechnung als „hypothetische Fortschreibung“der ehelichen Unterhaltsverhältnisse? | 144 | ||
(1) Wiederum: drohender Systembruch | 145 | ||
(2) Die Einseitigkeit der Fortschreibung der ehelichen Unterhaltsverhältnisse | 145 | ||
IV. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes | 146 | ||
1. Art. 14 GG als spezielle Vertrauensschutznorm | 146 | ||
2. Verletzung des geschützten Vertrauens durch § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18a–e SGB IV | 148 | ||
V. Verletzung des Erbrechts durch die Anrechnungsvorschriften? | 150 | ||
B. Exkurs: Einkommensanrechnung und der eigentumsrechtliche Schutz aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 1. ZP-EMRK | 153 | ||
I. Die Anwendbarkeit des Art. 1 Abs. 1 S. 1 1. ZP-EMRK auf witwen- und witwerrentenrechtliche Positionen | 153 | ||
1. Die Anforderungen an den Zusammenhang von Beitrag und Leistung | 154 | ||
2. Das Erfordernis einer Eigenleistung | 158 | ||
II. Die Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers im Rahmen des Art. 1 1. ZP-EMRK | 159 | ||
C. Einkommensanrechnung und Art. 3 Abs. 1 GG | 162 | ||
I. Einleitung | 162 | ||
1. Die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Sozialversicherungsrecht – Eingrenzung | 162 | ||
2. Exkurs: Der Grundsatz der Systembindung – gleichheitsrechtlich relevante Selbstbindung des Gesetzgebers? | 163 | ||
II. Die Ungleichbehandlung der Bezieher von Altersrente und der Bezieher von Witwen- oder Witwerrente | 166 | ||
1. Willkürprüfung oder „neue Formel“? | 166 | ||
2. Unterhaltsersatzcharakter versus Lohnersatzcharakter | 167 | ||
3. Rechtfertigung durch das Ziel kostenneutraler Reform des Rechts der Witwen- und Witwerrenten? | 169 | ||
III. Die Ungleichbehandlung von Witwen/Witwern mit eigenem Einkommen gegenüber Witwen/Witwern ohne eigenes Einkommen | 170 | ||
IV. Die Ungleichbehandlung aufgrund der Nichtanrechnung bestimmter Arten von Einkommen | 172 | ||
1. Ausnahme: § 18a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IV | 174 | ||
2. Ausnahme: § 18a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IV | 175 | ||
3. Ausnahme: § 18a Abs. 2 S. 2, 1. Alt. SGB IV | 175 | ||
4. Ausnahme: § 18a Abs. 2 S. 2, 2. Alt. SGB IV | 176 | ||
5. Ausnahme: § 18a Abs. 3 S. 2 SGB IV | 176 | ||
6. Ausnahme: § 18 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 lit. b SGB IV | 177 | ||
D. Die Einkommensanrechnung als Auflösung der Bindung von Beitrag und Leistung und deren grundrechtliche Folgen | 177 | ||
I. Zur Legitimation der Beitragserhebung in freiheitsrechtlicher Hinsicht | 178 | ||
1. Die zwangsweise Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung | 178 | ||
a) Keine Grundrechtsrelevanz der Zwangskorporation? | 178 | ||
b) Der Streit um den Prüfungsmaßstab für Eingriffe in die negative Vereinigungsfreiheit | 180 | ||
c) Zur Verfassungskonformität der Einbeziehung in die Sozialversicherung im Allgemeinen und in die gesetzliche Rentenversicherung im Besonderen | 181 | ||
aa) Rechtfertigende Aspekte | 181 | ||
(1) Die materiell rechtfertigende Wirkungdes Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG | 181 | ||
(2) Die soziale Schutzbedürftigkeit | 182 | ||
(3) Der Schutz der Allgemeinheit vor der Bedürftigkeit Einzelner | 183 | ||
bb) Die Pflicht zum Abschluss einer privaten „Verwitwungsversicherung“als Alternative zur Sozialversicherungspflicht? | 184 | ||
2. Die Pflicht zur Leistung von Rentenversicherungsbeiträgen | 187 | ||
a) Der Streit um den Prüfungsmaßstab bei der Auferlegung von öffentlich-rechtlichen Geldleistungspflichten | 188 | ||
b) Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG durch die Pflicht, Beiträge für die Witwen- und Witwerrenten zu leisten | 190 | ||
II. Zur Legitimation der Beitragserhebung in gleichheitsrechtlicher Hinsicht | 193 | ||
4. Teil: Ungleichheiten bei der Absicherung Witwen- und Witwerrentenberechtigter im Verhältnis zu Dritten | 195 | ||
§ 1 Die Ungleichbehandlung hinterbliebener und geschiedener Ehegatten | 195 | ||
A. Die gleichheitsrechtliche Problematik | 195 | ||
B. Art. 6 Abs. 1 GG als spezieller Gleichheitssatz? | 196 | ||
C. Vergleichbarkeit | 197 | ||
I. Die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Ordnungsbereichen als Hindernis für einen Vergleich? | 197 | ||
II. Witwen-/Witwerrenten und Versorgungsausgleich – Gegenüberstellung sich nicht entsprechender Institute? | 198 | ||
D. Rechtfertigung | 200 | ||
I. Die Ungleichbehandlung durch Einkommensanrechnung | 200 | ||
1. Keine generelle Schlechterstellung Hinterbliebener gegenüber Geschiedenen | 201 | ||
a) Pauschales Urteil über das Verhältnis Hinterbliebene – Geschiedene nicht möglich | 201 | ||
b) Voraussetzungen, unter denen eine Schlechterstellung des Hinterbliebenen eintritt | 202 | ||
2. Keine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG | 204 | ||
3. Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG | 204 | ||
a) Schlechterstellung im Bereich hoher Einkommen und Anwartschaften | 205 | ||
b) Schlechterstellung im Bereich niedriger Einkommen und Anwartschaften | 207 | ||
II. Die Ungleichbehandlung durch den Wegfall bei Wiederheirat | 208 | ||
1. Wegfall der Witwen- oder Witwerrente unter Anknüpfung allein an die Eheschließung | 208 | ||
2. Rechtfertigungsgründe aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die waisenrentenrechtliche Heiratswegfallklausel? | 209 | ||
a) Die Entscheidung zur waisenrentenrechtlichen Heiratswegfallklausel | 209 | ||
b) Übertragbarkeit der Argumentation auf die Heiratswegfallklausel nach § 46 SGB VI? | 210 | ||
3. Keine Rechtfertigung durch § 107 SGB VI | 212 | ||
§ 2 Die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Rentensplittingberechtigten | 212 | ||
A. Der grundlegende Inhalt der §§ 120a ff. SGB VI | 212 | ||
B. Die gleichheitsrechtliche Problematik | 214 | ||
C. Rechtfertigung | 215 | ||
I. Voraussetzungen einer Schlechterstellung der Bezieher von Witwen- oder Witwerrente | 215 | ||
II. Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG | 217 | ||
1. Schlechterstellung als Folge der freien Entscheidung für den Bezug einer Witwen- oder Witwerrente | 217 | ||
2. Freiheit der Entscheidung trotz Prognosezwangs | 218 | ||
a) Der Prognosezwang als Mittel zur Vermeidung übermäßiger Gestaltungsmöglichkeiten | 219 | ||
b) Art. 2 § 18 Abs. 3 AnVNG: identischer Prognosezwang | 220 | ||
§ 3 Die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu nichtehelichen Lebenspartnern | 221 | ||
A. Witwen- und Witwerrente nur für hinterbliebene Ehepartner – kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG | 221 | ||
B. Zulässigkeit der Einführung einer „Witwen- oder Witwerrente“ für Hinterbliebene nichtehelicher Lebensgemeinschaften? | 223 | ||
5. Teil: Zusammenfassung und Aussicht | 228 | ||
Literaturverzeichnis | 235 | ||
Sachwortverzeichnis | 257 |