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Mielke, M. (2011). Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53477-7
Mielke, Manuel. Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53477-7
Mielke, M (2011): Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53477-7

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Verfassungsfragen des Rechts der Witwen- und Witwerrenten

Mielke, Manuel

Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Vol. 296

(2011)

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Abstract

Manuel Mielke befasst sich mit der Frage, inwieweit das Recht der Witwen- und Witwerrenten der gesetzlichen Rentenversicherung derzeit verfassungskonform ausgestaltet ist. In einem ersten Teil wirft er dabei die Frage auf, ob witwen- und witwerrentenrechtliche Positionen in den Schutzbereich des Art. 14 Abs. 1 GG fallen. Entgegen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1998 (BVerfGE 97, 271 ff.) bejaht der Autor die Voraussetzungen für einen Eigentumsschutz. Sodann erfolgt eine Prüfung der Verfassungskonformität der Anrechnung von Einkommen gemäß § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18ae SGB IV. Mielke untersucht hier insbesondere, ob eine Gesetzgebungskompetenz zur Regelung des Rechts der Witwen- und Witwerrenten aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG folgt, ob die sich aus der Eröffnung des Schutzbereichs des Art. 14 Abs. 1 GG ergebenden Grenzen gewahrt werden und ob der Gesetzgeber eine Vielzahl gleichheitsrechtlicher Probleme, die die Einkommensanrechnung mit sich bringt, in einer Art. 3 Abs. 1 GG genügenden Weise löst. In Bezug auf alle drei Aspekte stellt er Verstöße gegen das Grundgesetz fest. Im letzten Teil stellt der Autor schließlich Witwen- und Witwerrentenberechtigte unter einem gleichheitsrechtlichen Blickwinkel anderen Hinterbliebenen gegenüber: den Hinterbliebenen geschiedener Ehen, den Hinterbliebenen solcher Ehepaare, die sich für das Rentensplitting entschieden haben, sowie den Hinterbliebenen nichtehelicher Lebensgemeinschaften. Während die Gegenüberstellung mit den Geschiedenen zu dem Ergebnis führt, dass Witwen- und Witwerrentenberechtigte gleichheitswidrig benachteiligt werden, lassen sich Gleichheitsverstöße in den beiden anderen Verhältnissen nicht erkennen.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 7
Inhaltsverzeichnis 9
1. Teil: Problemstellung und Ausgangslage 21
2. Teil: Ausgangspunkt: Die Eigentumsfähigkeit der Witwen- und Witwerrenten 25
§ 1 Die bisherige Dogmatik zur Eigentumsfähigkeit subjektiver öffentlicher Rechte 25
A. Das wachsende Bedürfnis nach einem Eigentumsschutz 25
B. Die Dogmatik der Eigentumsfähigkeit subjektiver öffentlicher Rechte in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts 27
I. Die ersten Schritte: kritische Zurückhaltung, aber keine generelle Ablehnung 27
II. Ausdrückliche Anerkennung der Möglichkeit eines Schutzes aus Art. 14 Abs. 1 GG 29
III. Erstmalige Erwähnung des Merkmals des Beruhens auf einer Eigenleistung 30
IV. Eine Vielzahl neuer Aspekte: das abweichende Votum der Richterin Rupp-von Brünneck 30
V. Versorgungsausgleich I – das Aufstellen konkreter Voraussetzungen für einen Eigentumsschutz 31
VI. Die Vervollständigung der Voraussetzungen durch das Merkmal der Existenzsicherung 33
C. Die Dogmatik der Eigentumsfähigkeit subjektiver öffentlicher Rechte in der Rechtslehre 33
D. Der praktische Nutzen eines eigentumsrechtlichen Schutzes für subjektive öffentliche Rechte 36
§ 2 Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18. Februar 1998 und die an ihr geübte Kritik 39
A. Darstellung der Entscheidung 39
I. Sachverhalt 39
II. Kein eigentumsrechtlicher Schutz für Witwen- und Witwerrenten 40
III. Keine Verletzung schutzwürdigen Vertrauens 41
IV. Keine Verletzung der Rechte aus Art. 3 Abs. 1 GG 43
B. Die Kritik an der Ablehnung des Eigentumsschutzes 46
I. Stimmen in der Literatur 46
1. Ablehnung 46
2. Zustimmung 48
II. Ablehnende Haltung des Bundessozialgerichtes 49
§ 3 Eigene Position: Witwen- und Witwerrenten als eigentumsgeschützte Rechtspositionen 51
A. Für einen Eigentumsschutz in Betracht kommende Ansatzpunkte 51
B. Notwendigkeit der Festlegung auf einen Ansatzpunkt für die Zeit vor Eintritt des Versicherungsfalls 52
I. Kein Nebeneinander zweier Positionen als Folge der Konstruktion des Eigentumsschutzes subjektiver öffentlicher Rechte 53
II. Kein Nebeneinander zweier möglicherweise eigentumsgeschützter Positionen aufgrund der §§ 328 ff. BGB 55
C. Bestimmung der möglicherweise eigentumsgeschützten Position vor Eintritt des Versicherungsfalls 58
I. Analoge Anwendbarkeit der §§ 150, 159 VVG auf das Recht der Witwen- und Witwerrenten 58
1. Vergleichbare Interessenlage 58
a) Die Sozialversicherung als Versicherung 58
aa) Die Entwicklung der heute überwiegenden Auffassung 59
bb) Abweichende Ansichten 60
cc) Die Sozialversicherung als Institut sui generis? 63
b) Die Ungewissheit über das Vorhandensein eines Vollrechtsinhabers als Hindernis für einen Vergleich? 64
2. Planwidrige Regelungslücke 66
II. Die Witwen- und Witwerrente als Eigen- oder Fremdversicherung 67
1. Die Anwartschaft auf Hinterbliebenenrente: Eigenversicherung des Versicherten 68
a) Der Gesetzeswortlaut – Argument für das Vorliegen einer Eigenversicherung? 68
b) Vorliegen einer Eigenversicherung aufgrund eines im SGB VI fehlenden Pendants zu § 150 Abs. 2 S. 1 VVG? 68
c) Eigenversicherung aufgrund der Unmöglichkeit, dem potentiell Hinterbliebenen Beiträge zuzurechnen 69
d) Eigenversicherung aufgrund der Ignoranz des Gesetzes gegenüber dem potentiell Hinterbliebenen 73
2. Keine Eigenversicherung für fremde Rechnung 73
D. Eigentumsrechtlicher Schutz von Anwartschaft und Vollrecht auf Witwen- oder Witwenrente 75
I. Eigentumsrechtlicher Schutz der Anwartschaft 75
1. Sozialer Ausgleich anstatt nicht unerheblicher Eigenleistung als Grundlage der Witwen- und Witwerrenten? 76
a) Die Witwen- und Witwerrenten als Ausdruck der Solidarität unter den Versicherten? 76
b) „Vorwiegend fürsorgerisch motivierte Leistung“ mangels hinreichenden personalen Bezugs? 78
2. Privatnützigkeit nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts 84
a) Die Anwartschaft als Vollrecht auf Versicherungsschutz 84
b) Ausschließlichkeit 87
3. Vermögenswertes Recht 88
4. Existenzsicherung 91
II. Eigentumsrechtlicher Schutz des Vollrechtes 92
3. Teil: Verfassungsmäßigkeit der Einkommensanrechnung nach § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18a–e SGB IV 95
§ 1 Einkommensanrechnung und Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG 96
A. Zur Reichweite der Kompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG 96
B. Die vier konstitutiven Voraussetzungen der Sozialversicherung 98
I. Organisatorische Durchführung durch selbstständige Träger 98
II. Die Finanzierung durch Beiträge der Beteiligten 100
III. Der Versicherungscharakter 101
1. Zum Versicherungscharakter im Allgemeinen 101
a) Die konstitutiven Merkmale von „Versicherung“ 101
b) Die Äquivalenzprinzipien 101
aa) Begriffsbestimmung 101
bb) Die Geltung der Äquivalenzprinzipien in Sozial- und Privatversicherung 103
2. Ausreichende Berücksichtigung des Versicherungscharakters im Recht der Witwen- und Witwerrenten? 105
a) Überbetonung des sozialen Ausgleichs zulasten des Versicherungscharakters? 106
b) Die Annäherung der Witwen- und Witwerrenten an das Recht der Sozialhilfe 107
aa) Witwen-/Witwerrenten und Sozialhilfe – Bedarfsdeckung einerseits, Bedürftigkeitsprüfung andererseits? 107
bb) Überschreitung der Grenzen des Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG aufgrund subsidiärer Leistungsgewährung 110
IV. Der soziale Ausgleich 115
1. Zum sozialen Ausgleich im Allgemeinen 115
2. Ausreichende Berücksichtigung des sozialen Ausgleichs im Recht der Witwen- und Witwerrenten 118
§ 2 Einkommensanrechnung und Grundrechtsschutz 119
A. Einkommensanrechnung und Art. 14 GG 119
I. Die Einkommensanrechnung als Eigentumseingriff 119
1. Feststellung des Eingriffs 119
2. Qualifizierung des Eingriffs: Der Nullfall als Enteignung? 120
II. Zum Rechtfertigungsmaßstab: Der abgestufte Schutz sozialversicherungsrechtlichen Eigentums 123
1. Der besonders geschützte Kernbereich sozialversicherungsrechtlicher Positionen 123
2. Der besonders geschützte Kernbereich der Witwen- und Witwerrenten 125
III. Die Verhältnismäßigkeit der Einkommensanrechnung 129
1. Legitimer Zweck der Anrechnung 129
a) Kostenneutrale Reform des Rechts der Witwen- und Witwerrenten zum Erhalt der finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung 129
b) Verhinderung einer intentionswidrigen Überversorgung 130
2. Die Geeignetheit und Erforderlichkeit der Anrechnungsvorschriften 131
a) Zur Gleichstellung der Witwer in kostenneutraler Weise 131
b) Zur Verhinderung von Überversorgungstatbeständen 134
3. Die Angemessenheit der Anrechnungsvorschriften 136
a) Die Verletzung des Kernbereichs witwen- und witwerrentenrechtlicher Positionen 137
b) Rechtfertigung der Anrechnungsvorschriften durch die Unterhaltsersatzfunktion der Witwen- und Witwerrenten? 140
aa) Rechtfertigung durch Bezugnahmeauf die ehelichen Unterhaltsverhältnisse? 141
(1) Eigenes Einkommen des Hinterbliebenen als Unterhaltsersatz? 141
(2) Entlastung des Hinterbliebenen aufgrund des Wegfallsdes Unterhaltsanspruchs des Versicherten? 142
(a) Untauglichkeit der Einkommensanrechnungzum Ausgleich einer entfallenen Belastung 142
(b) Die Einkommensanrechnung als Mittel zur Berücksichtigungeiner entfallenen Belastung – ein Systembruch 143
bb) Die Einkommensanrechnung als „hypothetische Fortschreibung“der ehelichen Unterhaltsverhältnisse? 144
(1) Wiederum: drohender Systembruch 145
(2) Die Einseitigkeit der Fortschreibung der ehelichen Unterhaltsverhältnisse 145
IV. Der Grundsatz des Vertrauensschutzes 146
1. Art. 14 GG als spezielle Vertrauensschutznorm 146
2. Verletzung des geschützten Vertrauens durch § 97 SGB VI i.V.m. §§ 18a–e SGB IV 148
V. Verletzung des Erbrechts durch die Anrechnungsvorschriften? 150
B. Exkurs: Einkommensanrechnung und der eigentumsrechtliche Schutz aus Art. 1 Abs. 1 S. 1 1. ZP-EMRK 153
I. Die Anwendbarkeit des Art. 1 Abs. 1 S. 1 1. ZP-EMRK auf witwen- und witwerrentenrechtliche Positionen 153
1. Die Anforderungen an den Zusammenhang von Beitrag und Leistung 154
2. Das Erfordernis einer Eigenleistung 158
II. Die Gestaltungsbefugnis des Gesetzgebers im Rahmen des Art. 1 1. ZP-EMRK 159
C. Einkommensanrechnung und Art. 3 Abs. 1 GG 162
I. Einleitung 162
1. Die Bedeutung des allgemeinen Gleichheitssatzes im Sozialversicherungsrecht – Eingrenzung 162
2. Exkurs: Der Grundsatz der Systembindung – gleichheitsrechtlich relevante Selbstbindung des Gesetzgebers? 163
II. Die Ungleichbehandlung der Bezieher von Altersrente und der Bezieher von Witwen- oder Witwerrente 166
1. Willkürprüfung oder „neue Formel“? 166
2. Unterhaltsersatzcharakter versus Lohnersatzcharakter 167
3. Rechtfertigung durch das Ziel kostenneutraler Reform des Rechts der Witwen- und Witwerrenten? 169
III. Die Ungleichbehandlung von Witwen/Witwern mit eigenem Einkommen gegenüber Witwen/Witwern ohne eigenes Einkommen 170
IV. Die Ungleichbehandlung aufgrund der Nichtanrechnung bestimmter Arten von Einkommen 172
1. Ausnahme: § 18a Abs. 1 S. 2 Nr. 1 SGB IV 174
2. Ausnahme: § 18a Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB IV 175
3. Ausnahme: § 18a Abs. 2 S. 2, 1. Alt. SGB IV 175
4. Ausnahme: § 18a Abs. 2 S. 2, 2. Alt. SGB IV 176
5. Ausnahme: § 18a Abs. 3 S. 2 SGB IV 176
6. Ausnahme: § 18 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 lit. b SGB IV 177
D. Die Einkommensanrechnung als Auflösung der Bindung von Beitrag und Leistung und deren grundrechtliche Folgen 177
I. Zur Legitimation der Beitragserhebung in freiheitsrechtlicher Hinsicht 178
1. Die zwangsweise Einbeziehung in die gesetzliche Rentenversicherung 178
a) Keine Grundrechtsrelevanz der Zwangskorporation? 178
b) Der Streit um den Prüfungsmaßstab für Eingriffe in die negative Vereinigungsfreiheit 180
c) Zur Verfassungskonformität der Einbeziehung in die Sozialversicherung im Allgemeinen und in die gesetzliche Rentenversicherung im Besonderen 181
aa) Rechtfertigende Aspekte 181
(1) Die materiell rechtfertigende Wirkungdes Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG 181
(2) Die soziale Schutzbedürftigkeit 182
(3) Der Schutz der Allgemeinheit vor der Bedürftigkeit Einzelner 183
bb) Die Pflicht zum Abschluss einer privaten „Verwitwungsversicherung“als Alternative zur Sozialversicherungspflicht? 184
2. Die Pflicht zur Leistung von Rentenversicherungsbeiträgen 187
a) Der Streit um den Prüfungsmaßstab bei der Auferlegung von öffentlich-rechtlichen Geldleistungspflichten 188
b) Verletzung des Art. 2 Abs. 1 GG durch die Pflicht, Beiträge für die Witwen- und Witwerrenten zu leisten 190
II. Zur Legitimation der Beitragserhebung in gleichheitsrechtlicher Hinsicht 193
4. Teil: Ungleichheiten bei der Absicherung Witwen- und Witwerrentenberechtigter im Verhältnis zu Dritten 195
§ 1 Die Ungleichbehandlung hinterbliebener und geschiedener Ehegatten 195
A. Die gleichheitsrechtliche Problematik 195
B. Art. 6 Abs. 1 GG als spezieller Gleichheitssatz? 196
C. Vergleichbarkeit 197
I. Die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Ordnungsbereichen als Hindernis für einen Vergleich? 197
II. Witwen-/Witwerrenten und Versorgungsausgleich – Gegenüberstellung sich nicht entsprechender Institute? 198
D. Rechtfertigung 200
I. Die Ungleichbehandlung durch Einkommensanrechnung 200
1. Keine generelle Schlechterstellung Hinterbliebener gegenüber Geschiedenen 201
a) Pauschales Urteil über das Verhältnis Hinterbliebene – Geschiedene nicht möglich 201
b) Voraussetzungen, unter denen eine Schlechterstellung des Hinterbliebenen eintritt 202
2. Keine Verletzung des Art. 6 Abs. 1 GG 204
3. Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG 204
a) Schlechterstellung im Bereich hoher Einkommen und Anwartschaften 205
b) Schlechterstellung im Bereich niedriger Einkommen und Anwartschaften 207
II. Die Ungleichbehandlung durch den Wegfall bei Wiederheirat 208
1. Wegfall der Witwen- oder Witwerrente unter Anknüpfung allein an die Eheschließung 208
2. Rechtfertigungsgründe aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die waisenrentenrechtliche Heiratswegfallklausel? 209
a) Die Entscheidung zur waisenrentenrechtlichen Heiratswegfallklausel 209
b) Übertragbarkeit der Argumentation auf die Heiratswegfallklausel nach § 46 SGB VI? 210
3. Keine Rechtfertigung durch § 107 SGB VI 212
§ 2 Die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu Rentensplittingberechtigten 212
A. Der grundlegende Inhalt der §§ 120a ff. SGB VI 212
B. Die gleichheitsrechtliche Problematik 214
C. Rechtfertigung 215
I. Voraussetzungen einer Schlechterstellung der Bezieher von Witwen- oder Witwerrente 215
II. Kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG 217
1. Schlechterstellung als Folge der freien Entscheidung für den Bezug einer Witwen- oder Witwerrente 217
2. Freiheit der Entscheidung trotz Prognosezwangs 218
a) Der Prognosezwang als Mittel zur Vermeidung übermäßiger Gestaltungsmöglichkeiten 219
b) Art. 2 § 18 Abs. 3 AnVNG: identischer Prognosezwang 220
§ 3 Die Ungleichbehandlung im Verhältnis zu nichtehelichen Lebenspartnern 221
A. Witwen- und Witwerrente nur für hinterbliebene Ehepartner – kein Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG 221
B. Zulässigkeit der Einführung einer „Witwen- oder Witwerrente“ für Hinterbliebene nichtehelicher Lebensgemeinschaften? 223
5. Teil: Zusammenfassung und Aussicht 228
Literaturverzeichnis 235
Sachwortverzeichnis 257