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Arnim, H. (2011). Der Verfassungsbruch. Verbotene Extra-Diäten - Gefräßige Fraktionen. Duncker & Humblot. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53606-1
Arnim, Hans Herbert von. Der Verfassungsbruch: Verbotene Extra-Diäten - Gefräßige Fraktionen. Duncker & Humblot, 2011. Book. https://doi.org/10.3790/978-3-428-53606-1
Arnim, H (2011): Der Verfassungsbruch: Verbotene Extra-Diäten - Gefräßige Fraktionen, Duncker & Humblot, [online] https://doi.org/10.3790/978-3-428-53606-1

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Der Verfassungsbruch

Verbotene Extra-Diäten - Gefräßige Fraktionen

Arnim, Hans Herbert von

(2011)

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About The Author

Hans Herbert von Arnim ist Jurist und Volkswirt. Nach der arbeitsrechtlichen Promotion in Heidelberg leitete er zehn Jahre lang das Forschungsinstitut des Bundes der Steuerzahler in Wiesbaden. Er habilitierte sich in Regensburg für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht, lehrte in Marburg und folgte 1981 dem Ruf der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften nach Speyer, wo er auch über seine Pensionierung hinaus lehrt und forscht. Von 1993-1995 war er Rektor der Hochschule. Sein Thema sind Grundfragen von Staat und Gesellschaft, was direkte Einmischung in die Politik aber nicht ausschließt.

Abstract

Fast unbemerkt von der Öffentlichkeit zahlen Parlamentsfraktionen seit Jahren verfassungswidrige Zulagen in Millionenhöhe an eine Vielzahl von Abgeordneten in Bund und Ländern. Erlaubt sind Zusatzgehälter nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nur für Parlamentspräsidenten, Vizepräsidenten und Fraktionsvorsitzende. Doch die Verfassungsgrenze wird fast überall hemmungslos überschritten.

Der Bundestag wollte einmal vorbildlich transparent sein. Durch die Kuppel des Reichstages sollte der Bürger nicht nur einen Blick mitten unter die Abgeordneten werfen können. Auch deren Finanzierung sollte durchsichtig sein. Doch hinsichtlich der Zusatzgehälter von Fraktionsfunktionären ist das Gegenteil der Fall. Selbst auf Anfrage der Medien geben gerade die größten Sünder keine Auskunft, obwohl es um Steuergeld geht. Demokratische Transparenz sieht anders aus.

Der doppelte Verfassungsbruch (Verstoß gegen das Transparenzgebot und das grundsätzliche Zulagenverbot) geschieht nicht nur da und dort, sondern in fast allen deutschen Parlamenten, also den höchsten demokratischen Organen unseres Landes.

Den Fraktionen fällt es leicht, an der Verfassung vorbei, viele lukrative Posten für ihre Funktionäre zu schaffen, weil sie sich selbst unmittelbar aus der Staatskasse üppig und mit gewaltigen Wachstumsraten versorgen, dies gezielt vor der Öffentlichkeit verbergen und wirksame Kontrollen weit gehend ausschalten. Das Zulagenunwesen ist die Folge einer Fraktionsfinanzierung ohne Kontrolle.

Table of Contents

Section Title Page Action Price
Vorwort 5
Inhalt 7
A. Einleitung 11
1. Verfassungsbruch: Folge unkontrollierter Fraktionsfinanzierung 11
2. Landtagspräsident Rheinland-Pfalz versus Südwestrundfunk 11
B. Transparenz, Kontrollen, Grenzen 14
I. Die Herausforderung: Missbräuchliche Selbst-Bewilligung 14
1. Entscheidung der Politik in eigener Sache 14
a) Überblick 14
b) Rechtsprechung und herrschende Lehre 15
c) Widerspruch parteigeneigter Wissenschaftler 16
aa) Hans Hugo Klein und Walter Schmitt Glaeser 16
bb) Gerhard Leibholz 19
2. Politische Kartelle: Schwächung der Oppositions- und Wählerkontrolle 20
II. Die Antwort des Rechts: Verschärfte Kontrollen 20
1. Intensive Gerichtskontrolle und öffentliche Gesetzgebung 21
2. Deckelung der „Staatsknete“ 23
C. Fraktionsfinanzierung ohne Kontrolle 25
I. Die Lage 25
1. Gemeinsame Selbst-Bewilligung der „Demokraten“ 25
2. Verstecken im Haushaltsplan 26
3. Auswirkungen: Unersättliche Fraktionen 27
a) Sprunghafte Steigerungen 27
b) Fraktionsfinanzierung auf der Überholspur 28
c) Ausbau des Fraktionsestablishments 29
II. Die Bewertung 29
1. Politisch unerträglich und verfassungswidrig 29
a) Geheimverfahren 29
b) Ohne spezialgesetzliche Regelung: verfassungswidrig 31
c) Geneigte Veröffentlichungen 32
aa) Auf dem Sprung nach Karlsruhe: Hans-Jürgen Papier 33
bb) Wie unabhängig sind Parlamentsbedienstete? Sven Hölscheidt 34
cc) Argumentationshilfe vom Nachwuchs: Georg Christoph Schneider 35
2. Noch geheimer: Erhöhung im Blitzverfahren 36
3. Wie man Berichtspflichten umgeht 36
a) Bundestag: Gezielte Verwirrung 37
b) Thüringer Landtag: Raffinierte Täuschung 37
c) Saarland: Verstecken von Teilen der Erhöhung 39
4. Geldfluss ohne Bremse: Wo bleibt die Obergrenze? 39
5. Missbrauch von Fraktionsgeldern 40
a) Grundsätze 40
b) Thüringen 44
c) Bayern 44
d) Saarland 45
6. Einladung zur Illegalität 46
7. Wissenschaft: Vernachlässigte Fraktionen 47
D. Extra-Diäten für Fraktionsfunktionäre 49
I. Intransparenz pur 49
1. Leichthändige Bewilligung und mangelnde Kontrolle von Funktionszulagen 49
2. Veranschlagung in Haushaltsplan und Haushaltsrechnung? Fehlanzeige 50
3. Mangelnde Transparenz in Bund und Ländern 52
a) Schleswig-Holstein 52
b) Sachsen 52
c) Niedersachsen 53
d) Übliche Regelung im Bund und in den Flächenländern 54
e) Intransparenz total 54
4. Resümee: Streng geheim und verfassungswidrig 54
II. Im Schutze der Verborgenheit: Missachtung auch des materiellen Zulagenverbots 56
1. Der Grundsatz: Verbot von Zulagen 57
a) Gleichheit und Freiheit 57
b) Wirkungen von Funktionszulagen 59
aa) Verschärfung der Abhängigkeit durch Quasi-Einkommenslaufbahnen 59
bb) Gefahr grenzenloser Aufblähung 60
cc) Abdrängung der Zulagen in den parlamentarischen Untergrund 61
dd) Ersatz für allgemeine Diätenerhöhungen 61
ee) Gefahr der Verbeamtung von Abgeordneten 62
c) Konkretisierung des Grundsatzes im Interesse der Rechtssicherheit 62
d) Ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: Grundsätzliches Verbot von Funktionszulagen 63
2. Ausnahmebereiche 64
a) Stadtstaaten: Die Bürgerschaften von Hamburg und Bremen sowie das Abgeordnetenhaus von Berlin 64
b) Bloße Kostenerstattung 65
c) Ausnahmen für Parlamentarische Geschäftsführer? 66
3. Anwendungsbereiche 67
a) Vollzeit-Landtage mit Vollalimentation 67
aa) Bindung der Länder gemäß §\'31 Abs.\,1 {NoBreak [BVerfGG]} 67
bb) Geltung des grundsätzlichen Verbots von Zulagen über Art.\,28 Abs.\,1 GG 69
cc) Verfassungsorgantreue 71
b) Bundestag 72
c) Verfassungspolitik 73
d) Erst-recht-Geltung für Fraktionszulagen 74
e) Verfassungskonforme Auslegung der Rechnungslegungsvorschriften 76
4. Wes Brot ich ess’: Die Rolle des abhängigen Sachverstandes 76
III. Bund und Länder im Einzelnen 80
1. Bund 80
a) Bezahlung von Fraktionsvorsitzenden: Abgedunkelt 80
b) Geheimsache auch im Übrigen 81
2. Baden-Württemberg 82
3. Bayern 83
4. Brandenburg 84
5. Hessen 85
6. Mecklenburg-Vorpommern 85
7. Niedersachsen 86
8. Nordrhein-Westfalen 87
9. Rheinland-Pfalz 88
10. Saarland 89
11. Sachsen 90
12. Sachsen-Anhalt 90
13. Schleswig-Holstein 91
14. Thüringen 92
IV. Sonderprobleme 92
1. Doppelalimentation 92
2. Herausgabe der verfassungswidrigen Beute 93
3. Auskunftsansprüche gegen Fraktionen 93
4. Klage benachteiligter Abgeordneter 96
5. Strafbare Untreue 96
E. Zum Jagen tragen: Die Rechnungshöfe 98
I. Prüfungs- und Veröffentlichungspflicht 98
II. Beispiele für gesetzgeberische Entschärfung der Kontrolle 100
1. Thüringen 100
2. Sachsen 101
3. Nordrhein-Westfalen 102
4. Mecklenburg-Vorpommern 103
III. Amtswidrige Kontrollscheu von Rechnungshöfen 104
F. Zusammenfassung 106
Ein persönliches Nachwort 110
Anlagen 117
1 Sendung des ARD-Fernsehmagazins Report Mainz vom 20. 9. 2010 (Titel: „Abgeordnete und ihre Zulagen. Wieso viele Volksvertreter zu Unrechtkassieren“) 119
2 Presseerklärung des Landtags Rheinland-Pfalz vom 21. 9. 2010 (Titel: „Funktionszulagen für parlamentarische Funktionen in Rheinland-Pfalztransparent und angemessen“) 123
3 Widerlegung der Presseerklärung des Landtags Rheinland-Pfalz durch den Verfasser 125
4 Sendung des ARD-Fernsehmagazins Panorama am 4. 11. 2010 (Titel: „Raubzug der Fraktionen: Wie die Fraktionen in deutschen Landtagen kassieren“) 129
5 Fraktionszuschüsse im Bundestag 1949–2011 134
6 Fraktionszuschüsse des Bundes und der Länder 1965 und 2010 136
7 Fraktionszuschüsse im Bayerischen Landtag 1949–2012 137
8 Abgeordnetenentschädigung und Zulagen für Funktionsträger in Bund und Ländern nach den Abgeordnetengesetzen 139
9 Öffentliche Zuschüsse, sonstige Einnahmen und Ausgaben der Fraktionen für Funktionszulagen im Bundestag und im Bayerischen Landtag 2008 und2009 140
10 Globale Ausgaben der Fraktionen für Funktionszulagen im Jahre 2008 141
Literaturverzeichnis 143
Personenregister 148
Sachregister 151